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VERÖFFENTLICHUNGEN AUS DEM STADTARCHIV INNSBRUCK
Herausgeber: Karl Schadelbauer
NR. 5
INNSBRUCKER GESCHICHTSBLÄTTER
(1. FOLGE)
VON
KARL SCHADELBAUER
INNSBRUCK
1952
IM SELBSTVERLAG DES STADT MAGISTRATES
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VERÖFFENTLICHUNGEN AUS DEM STADTARCHIV INNSBRUCK
Herausgeber: Karl Schadelbauer
NR. 5
INNSBRUCKER GESCHICHTSBLÄTTER
(1. FOLGE)
VON
KARL SCHADELBAUER
INNSBRUCK 1 9 5 2
IM SELBSTVERLAG DES STADT MAGISTRATES
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Unter dem Titel „Innsbrucker Geschichtsblätter" sollen kurze Einzelstudien aus den
verschiedensten Abschnitten der Stadtgeschichte veröffentlicht werden. Diese Abhandlun-
gen, in denen erinnernswerte Ereignisse oder Persönlichkeiten, deren Darstellungen oder
Biographien in einer größeren Arbeit nicht unterzubringen sind, ja vielleicht erst eine
Vorarbeit für eine solche bilden, geschildert werden sollen, sind für eine Veröffentlichung
in Tageszeitungen oder Zeitschriften vielfach ungeeignet und gehen damit auch zumeist
bald in die Vergessenheit ein. Aus diesem Grunde sollen künftig jeweils mehrere solcher
kurzer Geschichtsbilder, zu einem eigenen Hefte vereinigt, von Zeit zu Zeit herausge-
geben werden.
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Der Mesner Hans Ehinger
In dem Aufsatz „Aus dem Verlassenschaftsinventar des Mesners Hans Hagen (1528)",
"Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck" vom April 1950 wurde angekündigt, daß
sich bezüglich seines Nachfolgers Hans Ehinger, der von 1528 bis 1537 Mesner an der
St.-Jakobs-Kirche war, so ausführliche Nachrichten erhalten hätten, daß sie einen nähe-
ren Einblick in die Aufgaben und Pflichten des damaligen Mesneramtes ermöglichen.
Hierüber soll im folgenden berichtet werden.
Um Kathrein (d. i. der 25. November) jeden Jahres bestellte der Rat den Pfarrer für
St. Jakob, den Spitalsgeistlichen, die Kapläne, den Schulmeister und den Mesner für das
folgende Jahr. Im Jahre 1528 wurde schon der Eintragung über die Anstellung des
Pfarrers im Ratsprotokoll die Bemerkung beigefügt, daß des Tänzls Caplan und des
Mesners halben gegen Herrn Pfarrer" an einem bestimmten Tag verhandelt werde und
sie gegeneinander gehört werden sollen. Es hatte also Unstimmigkeiten gegeben. Anstatt
einer kurzen Notiz über die erfolgte Bestellung des Mesners, wie sie in anderen Jahren
üblich war, erfolgte eine längere Aufzählung der Aufgaben und Pflichten des Mesners,
die in heutiger Schreibweise folgendermaßen lautet:
,,Mesner: der soll kein Weibsbild zum Dienst des Sagras (= der Sakristei) und der
Kirche lassen, sondern, wo es sein möcht, so soll er einen Knecht aufnehmen, der die
Glocke läuten möge und nit also klenkt (wohl: anschlägt) und die Leute erschreckt
werden. Er soll auch sein fleißiges Aufsehen haben, damit er nicht verwahrlos, auch zu
den Messen gedient werde. Item er soll seines Amtes halben Bürgen stellen und daß sie
deshalb Urkund geben. Auch mit den Pfaffen sein fleißig Aufsehen haben, damit alle
Sach, wie sich gebührt und von altem Herkommen ist, recht fleißig und ordentlich zu-
geht; wo einiger Fal (Fehler, Abgang) darin befunden würde, dem H(errn) Kirchprobst
(anzeige). Die Schlüssel zur Monstranze und (den) köstlichen Ornaten soll ein Kirch-
probst allezeit beihends (= in Händen) behalten. Sein Register (wohl das Inventar) soll
er Herrn Bürgermeister überantworten, das wird man emendieren (= verbessern) und
die Kinder soll er gutwillig in seiner Stube taufen lassen. Auch soll er auf sein Begehren
der Kirche Notdurft gegen gewöhnliche Belohnung waschen, solange als er sich wohl
haltet, doch soll ers zuvor allweg einem Kirchprobst ansagen und alle Sachen auf-
schreiben und treulich halten."
Bei der Verleihung der Kirchenämter zu Kathrein 1529 wurde im Ratsprotokoll nur
kurz vermerkt: „Mesner: Maister Hans Ehinger ist wieder aufgenommen worden, wie
von alters Herkommen ist". 1530 wird er bei dieser Gelegenheit daran erinnert, daß
er sein Amt versehen und verwalten möge, wie ihm das einst bei seiner ersten Verleihung
vorgehalten worden war. 1532 wird er mit der Ermahnung neu bestellt mit dem Gleit
(Geläute) auch den Ornaten in der Kirche" Fleiß zu haben. Dabei stellte der Mesner
den Kirchprobst Conrad Manng und das Ratsmitglied Claus Burkhart als Bürgen für die
ihm anvertrauten Kirchensachen vor. Der Rat hat sie aber nit anders dann als zu
Scheinbürgen angenommen" und Ehinger mußte dem Bürgermeister geloben, die Bürgen
ohne Schaden zu halten. So wurde nun Meister Hans 1537 Meister Hans von Echin-
gen genannt Jahr für Jahr zum Mesner bestellt, bis 1538 ein gewisser Leonhard Ryn-
ner dieses Amt übernahm. Nur 1534 wurde Ehinger ermahnt, „mehr Fleiß, dann bis-
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her beschehen", aufzuwenden und daß sein Sohn des Sagra müßig gehe". Und dieser
Beisatz, der etwa besagen mag, daß des Mesners Sohn in der Sakristei überflüssig sei
cder nichts zu suchen habe, gewinnt plötzlich Bedeutung, wenn man im Ratsprotokoll
des Jahres 1543 blätternd, von des „Mesners Bub, so diebisch und mit bösen Practicen
anrichtet", liest.
Leider ist nicht feststellbar, wer im Jahre 1543 Mesner war, denn bei seiner Neu-
bestellung für das Jahr 1544 wird der Name nicht genannt, obwohl ihm eine ausführ-
liche Eintragung in das Ratsprotokoll gewidmet ist. Er hatte nämlich um eine Aufbesse-
rung seines mageren Einkommens angesucht, was der Rat jedoch mit der Begründung,
daß es die Stadt nicht erschwingen könne, ablehnte. Bei dieser Gelegenheit wurde er aber
ermahnt, sein Amt fleißig zu verrichten, mit dem Sacrament zu gehen, den Weih (brunn)-
kessel selbst zu tragen, sich seines Amtes nicht zu schämen, auf die Altäre besser zu
sehen, nicht selbst Taxen zu machen oder gar die Leute zu steigern. Ein halbes Jahr
vorher, in der Ratssitzung vom 11. Juni 1543, kamen nun die Missetaten des diebischen
Mesnerbuben, dessen Name aber nicht genannt wird, zur Behandlung. Durch glaub-
würdige Personen hatte der Rat erfahren, daß er diebisch sei, einen falschen Brief ge-
schrieben habe und unter dem Namen des Pfarrers Geld eingenommen habe und nehmen
wolle. Der Rat faßte den Beschluß, nach des Mesners Sohn und dem Mesner selbst zu
schicken und diesem als Vater die Handlungen seines mißratenen Sohnes vorzuhalten,
den Sohn selbst aber zu behalten (d. h. wohl zu inhaftieren) und dann examinieren zu
lassen, », wo er, der Sohn, das Geld hingetan und wer seine Gesellen"
gewesen seien.
Am folgenden Tag, den 12. Juni, wird im Rat die Mißhandlung des „Mesners Bub
Martin... so er selbst mit eigner Hand geschrieben und bekannt", verlesen. Darauf
beschließt der Rat, daß zuerst,,im Sagra inventiert werde, und wo kein Mangel vor-
handen, alsdann gemeldetes Bekenntnis seinen Eltern vorzuhalten und sie mit Worten
zu strafen, alsdann den Buben hinweg zu jagen". Das nachgeprüfte Inventar konnte der
Bürgermeister bereits einer am nächsten Tage einberufenen Ratssitzung bekanntgeben
und feststellen, daß auch bei den Gütern in der Sakristei kein Abgang, aber eine große
Unordnung befunden worden sei. Der Rat beschloß, zu gelegener Zeit ein neues ordent-
liches Inventar aufrichten und nunmehr die Eltern des Buben holen zu lassen und sie
vorerst anzuhören, besonders die Mutter zur Seite zu nehmen und zu fragen, „ob sie
ihrem Sohn Geld geliehen" habe. Die Eltern baten: „wollen Väter sein und nit den
strengen Weg gehen", was wohl soviel heißt, daß der Rat den Buben mit väterlicher
Milde und nicht nach der Strenge des Gesetzes behandeln möge. Die Mutter leugnete,
ihrem Sohn Geld gegeben zu haben, da sie ja selbst keines habe.
Der Rat kam dann zu folgendem endgültigen Beschluß: der Bürgermeister soll den
Eltern ernstlich auftragen, sich gegen niemand über des Sohnes Gefängnis zu äußern
und in Sonderheit gegen den Herrn Pfarrer weder mit Worten noch mit Werken irgend-
wie vorzugehen „bei Verlierung des Amts und schwerer Straf". Weiters sollten „Vater
und Mutter den Buben zwischen heute und morgen hinweg tuen" wieder bei Verlust des
Amtes. Sollte dies nicht geschehen, alsdann würde nach dem Buben gegriffen und was
billig gehandelt" werden. Drei Jahre dürfe er nicht mehr zurückkommen. Die Eltern
dürften gegen niemand irgend etwas unternehmen. Und dies versprachen sie mit Hand
und Mund dem Bürgermeister.
Eine letzte Eintragung vom 23. Dezember 1543 gibt leider etwas unklar einen Ein-
blick in die Missetaten des „Mesners Pueb"; sie lautet in heutiger Schreibweise: „Herr
Bürgermeister hat ihm (? dem Rat) erzählt erstlich sein Handlung, so der Bub mit Herrn
Stefan des (Bischofs) von Brixen Kuchlmeister und Caplan mit Beraubung des (undeut-
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lich: Wexlers?) im Kelchkasten getrieben, ihm etwas wiedergeben müssen und ih(nen)
solches auf Unterhandlung des vorigen Pfarrers vertuscht haben. Hat bekannt, daß er
Herrn Stefan die Taschen geraumt, wiß aber nit, wieviel, hab ihm etwas wiedergeben
neben einem Ringel. Weiter hat er auch bekannt, daß er im Namen und anstatt des
Herrn Pfarrers einen Brief an den Herrn Hainricher um 6 Gulden gestellt, item einen
Gulden sonderlich vom Frölich, desgleichen vom Haidnreich eingenommen hab, das-
selbig wollen verschlemmen und verschwenden, hab aber keinen Anweiser noch Ge-
sellen." Einige Randbemerkungen sollten die vorigen Angaben erhärten, z. B. 6mal
geraumt; Puebn sein von München, so mit ihm spielt. Mit diesem Bericht über die für
den Rat gewiß leidige Angelegenheit schließt das Ratsprotokoll vom Jahre 1543.
Der Obere Platz um 1630
Wenn auch Konrad Fischnaler im 4. und 5. Teile seiner „Innsbrucker Chronik" bereits
wertvolle Vorarbeiten für eine Häusergeschichte geleistet hat, so bleibt doch noch reichlich
Arbeit allein bis zur Erstellung einer erschöpfenden Häusergeschichte der Altstadt. Im
folgenden soll über die Häuser am Oberen Platz um das Jahr 1630 berichtet werden.
Als Grundlage hiefür dient die im Stadtarchiv verwahrte „Beschreibung und Taxierung
der Behausungen bei der Stadt Ynsprugg vorgenommen anno 16(?,28' ausradiert)",
ein dickes Buch, das zweifellos im Zuge der Anlage des Leopoldinischen Steuerkatasters
verfaßt wurde. Fischnaler berichtet (unter dem Pseudonym C. Pardeller) in einem Aufsatz
Von alten tirolischen Steuern" (Innsbrucker Nachrichten 1924, 172 ff.), daß auf den
Landtagen von 1620 und 1621 die Anlage einer Universalsteuer beschlossen wurde.
Hiefür war die Herstellung eines Katasters für sämtlichen Haus-, Grund- und Gilten-
besitz in Stadt und Land nötig. Dieser wurde hauptsächlich in den Jahren 1628 bis 1632
aufgenommen und blieb unvollständig. Immerhin umfaßte er 64 Gerichte und Orte,
darunter auch aus Welschtirol. Die bis über 1400 Seiten starken Bände wurden jedoch
eingestampft und lediglich ein Häuserverzeichnis von Klausen blieb erhalten. Die im
Stadtarchiv aufbewahrte Beschreibung war zweifellos ein Entwurf für diesen Kataster,
der dann in Reinschrift übergeben wurde.
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Als „Platz“ wurde seinerzeit der breite, freie Raum bezeichnet, der jetzt Herzog-
Friedrich-Straße heißt. Seine natürliche Entstehung an der Trennung der beiden von der
Innbrücke einerseits gegen Wilten und andererseits gegen Amras führenden Wege schil-
derte bereits Heinrich Hammer in seiner Arbeit „Innsbruck in seiner baugeschichtlichen
Entwicklung" (Forsch. u. Mitteil. zur Gesch. Tirols, 16. Jhg.). Der „Platz“ wurde seiner-
seits in einen oberen und unteren eingeteilt, während man das Mittelstück nur Platz“
nannte. Die Abgrenzung dieser drei Teilstücke scheint mehr willkürlich und fließend
gewesen zu sein. In der vorliegenden Beschreibung werden alle drei angegeben. Die Be-
zeichnung Unterer Platz wird allerdings nur einmal gebraucht, nämlich bei der Be-
hausung der Hans Castnerschen Erben (= H.-Friedr.-Str. 19, Schöpfer-Apotheke) „auf
dem untern Plaz zu Insprugg". Die Häuser Nr. 10 (Hölbling) und 12 (Pallua) lagen
,,am Platz", 16 (Katzung) wird als „Eckbehausung am Platz" angeführt. Die Häuser
südlich der Riesen- und Seilergasse, heute Herzog-Friedrich-Straße 27-39 und 18-38,
flankierten den Oberen Platz. Bemerkenswerterweise wird bei dem damals aus zwei
Teilen bestehenden Haus Nr. 20 der dem Goldenen Dachl entferntere Teil des Caspar
von Sala als „zu Insprugg am Platz" liegend beschrieben, während der nähere „am
obern Platz" gelegen war.
An der Ostseite war das Eckhaus Risengasse-Oberer Platz (Nr. 27, Kapferer) seit
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dem Ende des 16. Jahrhunderts im Besitze der Familie von Waltenhofen. Die grund-
zinsfreie Behausung und Hofstatt war um 1620 für den Betrag von 2500 Gulden ver-
kauft worden und wohl dabei in den Besitz Cyrills v. Waltenhofen gekommen. Die Höhe
der Kaufsumme wurde auch für die Steuertaxierung angenommen.
Das anschließende Haus (Nr. 29, Frank-Rück) war von 1613 bis 1666 im Besitze der
Tiroler Landschaft und diente als Landhaus. Auch eine Stallung war dabei. Das Haus
hatte dem Stadtspital jährlich 5 Gulden Grundzins zu leisten. Die Einschätzung auf
3000 Gulden ist durchgestrichen und auf 2500 festgesetzt worden.
Das Haus Nr. 31 (Weißes Kreuz) hatte der Wirt Michael Lipp am 19. Dezember 1619
an Peter Gschwentner um 3200 Gulden verkauft. Zur Zeit der Steueranlage war es
bereits im Besitze der Gschwentnerschen Erben. Das Haus samt Hofstatt und einem
Höfl dahinter war der St.-Jakobs-Kirche zinspflichtig. Zuerst mit 2600 Gulden bewertet,
wurde dann 2000 Gulden daruntergeschrieben.
Der Regimentskanzlist Georg Stark d. Jüng. besaß die nächste Behausung Nr. 33,
die „zinsfrei, ledig und eigen" war. Er hatte sie von seinem Vater weil. Georg Stark
ererbt, der sie wieder von seiner Mutter Ursula Waginger am 17. April 1590 um 900
Gulden erworben hatte. Eine Steuerbewertung mit 1700 Gulden war auf 1400 und
schließlich 900 herabgesetzt worden.
Das Haus Nr. 35 in den Händen der Witwe und Erben des ehemaligen Burgpflegers
Philipp Lang war mit 2800 Gulden veranschlagt worden, die auf 1600 gemindert wur-
den. Die Angaben K. Fischnalers über das Nachbarhaus Nr. 37 stimmen nicht völlig mit
den vorliegenden überein. Diese Häuserbeschreibung nennt Hans Reichart d. Alt., Hof-
und Kriegs-Secretarius, als Inhaber; er hatte das Haus beim Vorstadt-Tor von seiner
Frau Elisabeth Per (Peer) erhalten. Im Jahre 1615 sei ein Vertrag geschlossen worden,
in dem das Recht für „seine Herrn Reichharts selig eheleibliche und Stiefkinder nach
seinem Ableiben über 200 Gulden, so er seines jüngst abgeleibten Sohnes Herrn Ger-
haben (Vormund) sonderer Ursachen willen erlegt", zu empfangen festgelegt wurde.
Das Haus war der Pfarrkirche jährlich 24 Kreuzer zinspflichtig und wurde mit 1000
Gulden bewertet.
Die Wirtsbehausung Ecke Stiftgasse (Nr. 39, Goldene Rose) hatten die Erben weiland
Friedrich Spilmans inne. Dieser hatte sie von weil. Melchior Resenpergers Erben am
7. März 1608 um 3300 Gulden erkauft. Die Behausung war dem Statdtspital 6 Pfund
Berner grundzinspflichtig; sie wurde als „,wohl erbaut, aber derzeit in schlechtem Gwerb"
mit 3200 und schließlich 3000 Gulden bewertet. Gast bei Melchior Resenperger war
u. a. auch jener Lienhard Flexel, dessen poetische Stadtbeschreibung im „Geschichts-
Almanach 1949" mitgeteilt wurde.
Nun springt die Häuserbeschreibung auf die westliche Straßenseite hinüber und nennt /
als nächste die Behausung samt Hofstatt und Höfel beim Vorstadt-Tor (Nr. 36), die
weil. Jacob Zellers Witwe und Erben innehaben. Der Goldschmied Zeller hatte sie von
den Gläubigern Pankraz Mairs erworben. Das Haus war der St.-Jakobs-Kirche mit
Grundrecht unterworfen und auch der großen Unser-Lieben-Frauen-Bruderschaft sowie
der Allerheiligenkirche außer Hötting zinspflichtig; überdies war es den Schurfischen
25 Pfund Berner Afterzins schuldig, was wohl mit der rückseitigen Angrenzung an den
Schurfischen Besitz in der Schlossergasse zusammenhängen mochte. Die wohlerbaute"
Behausung wurde durch die Werkleut" auf 1500 Gulden angeschlagen, die auf 1200
reduziert wurden.
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Das Haus Nr. 34 hatten die Witwe und Erben des Hofgoldschmiedes Oswald Marb
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in Besitz. Marb und seine Frau Anna Reiter hatten das Haus am 30. Jänner 1614 von
Christof Wilprecht um 2150 Gulden angekauft; es hatte der St.-Jakobs-Kirche jährlich
21 Pfund Berner Grundzins zu reichen und wurde, obwohl „baufällig", ursprünglich
mit 2400 Gulden (höher als die Kaufsumme!) und dann 2000 veranschlagt.
Das Nachbarhaus Nr. 32 bestand aus einem Vorder- und Hinterhaus, welch letzteres
sich seinerzeit im Besitze des bekannten Kartographen und Stadtschreibers Warmund
Ygl befand. Das Vorderhaus, welches der „,nächst dahinter liegenden, von den Yglischen
herrührenden, jetzt sein (Georg) Faustners eheleiblichen Sohn Hans Cristof Faustner
zugehörigen Behausung mit Grundrecht unterworfen" war, hatte jährlich auf Galli
(=16. Oktober) 25 Pfund Berner ewigen Grund- und Herrenzins zu zahlen. Georg
Faustner hatte das Haus am 26. Mai 1604 von Bartlme Hossen und dessen Frau Cata-
rina Järing um 1470 Gulden erkauft; es wurde als „wohlerbaut" erst mit 2000 und
dann 1400 Gulden bewertet.
Der Hofsattler Hans Zaberle besaß das Haus Nr. 30, das er am 22. September 1626
von Regina Spilmann, Witwe des Conrad Zaberle (seines Vaters), die den Haller Bürger
Hans Fenner heiratete, um 1340 Gulden übernommen hatte. Das Haus war der Sankt-
Jakobs-Kirche 4 Pfund Berner Grundzins schuldig, der Aller-Gläubigen-Seelen-Bruder-
schaft ein Pfund und den armen Sondersiechen zwei Vierer; es wurde mit 1100, dann
1000 und schließlich 700 Gulden eingeschätzt.
Am 15. Juli 1575 hatte das Ehepaar Mathias Spieß und Anna Talhammer das Haus
Nr. 28 um 1050 Gulden von den Althamerischen erworben und am 24. Dezember 1609
hatte es Caspar Spieß um 1300 Gulden von der Witwe (seiner Mutter) an sich gebracht.
Zum Hause gehörte auch ein Höfel und ein Stadel dahinter, sowie „dazu hinterher
erbaute Zimmer"; es war dem Stadtspital und der St.-Jakobs-Kirche zinspflichtig und
wurde ziemlich hoch mit 2200 und dann 1600 Gulden bewertet.
Eine wohl erst später nachgetragene, knappe Eintragung meldet, daß der Stadt-
schreiber Paul Atlmayr eine Behausung (Nr. 26) samt Hof, Hofstatt und Stallung
besitze, die der St.-Jakobs-Kirche grundzinspflichtig war und mit 2600 und dann 1400
Gulden eingeschätzt wurde.
Im Jahre 1619 hat Andre Haidenreich von Pidenegg das Haus Nr. 24 von seinen
Eltern vertragsweise um 2800 Gulden übernommen, nachdem es im „Inventari" von
1591 mit 2000 Gulden angeschlagen war. Früher standen zwei Häuser dort; das größere
davon kaufte Erasam Haidenreich am 1. Mai 1542 von Wilhelm Pez um 675 Gulden,
das kleinere wenige Tage (am 24. April) zuvor vom Stadtspital um 250 Gulden. Das
Haus schuldete nur dem (Sonder-)Siechenhaus jährlich auf Galli einen Vierer; es wurde
zuerst mit 2600 Gulden und dann gar nur mit 1000 bewertet.
Eine kurze, ebenfalls später nachgetragene Eintragung nennt Maximilian Graf Traut-
son als Besitzer des bekannten Trautsonhauses (Nr. 22), das mit 3000 und dann 2500
Gulden taxiert wurde. Das Nachbarhaus Nr. 20 bestand damals aus zwei getrennten
Häusern. An das Trautsonhaus und andererseits an das des Stadtrichters Hans Kiechl,
das von den Lindnerischen stammte, grenzte die Behausung des Oberösterreichischen
Kammerschreiber-Amtsadjunkten Caspar v. Sala; es war zinsfrei, ledig und eigen. Sala
hatte das Haus „auf Absterben" seiner ersten Frau Sara Prentner lt. Vertrag vom 1. April
1621 um 1000 Gulden an sich gebracht. Diese Frau hatte es nach dem Tode ihres ersten
Mannes Cristof Schlechter, Gerichtsschreiber zu Amras, als Witwengut im Werte von
1000 Gulden erhalten, Schlechter hatte es von seiner Mutter Anna Schwarzmair am 16. De-
zember 1599 ererbt. Das Haus wurde mit 1000 Gulden und schließlich 800 eingestuft.
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Das zweite Haus, das zinsfrei, ledig und eigen war, hatte der Stadtrichter Hans Kiechl
von weil. Caspar Lindners Erben erworben. C. Lindner erbte es von seinem Vater Hans,
der es seinerseits von seiner ersten Frau Christina Spilman erhalten hatte; diese erbte es
ihrerseits wieder von ihrem ersten Mann Hans Heiberger, der das Haus am 16. Juni
1566 um 470 Gulden gekauft hat. Es wurde mit 1200 und dann 700 Gulden veranschlagt.
Das letzte Haus (Nr. 18), das hier noch zu behandeln bleibt, hatte am 1. September
1599 der Hofarzt Philipp Mendler um 1150 Gulden angekauft. Zwei Monate später,
am 27. November, stellte, wie sich ergänzend aus dem Verfachbuch (1599; Bl. 183')
ergibt, der fürstliche Hofbalbierer Phil. Menntler der Frau Ursula Franzlin, weiland
Michael Levins Witwe, einen Schuldbrief um 200 Gulden bar geliehenes Geld für 10
Gulden jährliche Interessen aus. Als Pfand für diese Summe gibt er seine jetzt in-
habende Levinische Behausung am Platz allhie zwischen Lorenzen Vischler und Hansen
Linders Behausung liegend".
Öffentliche Bauten im Jahre 1700
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Im Laufe des 18. Jahrhunderts erhielt Innsbruck durch zahlreiche Bauwerke jenes
Aussehen, das es bis heute bewahrt hat. Schon gleich im Jahre 1700 also vor gerade
250 Jahren wurde an einer Reihe öffentlicher Bauten gearbeitet, deren im folgenden
kurz gedacht sei. Über den Neubau der Spitalskirche, der am 10. Mai 1700 seinen An-
fang nahm, haben bereits H. Hörtnagl (Tiroler Heimatbl. 1933, 4), Fr. Schumacher
(Tirol. Anzeiger 1927, Nr. 188 ff.) und J. Weingartner („Die alten Kirchen Innsbrucks",
1920) ausführlich gehandelt. Den Bau der Ursulinenkirche hat ebenfalls J. Weingartner
in der genannten Arbeit beschrieben. Die Ursulinen waren im Jahre 1691 nach Inns-
bruck gekommen, hatten 1700 mit dem Bau ihres Klosters begonnen und 1701 den
Grundstein für ihre Kirche gelegt.
Ein anderer Bau, der damals in Angriff genommen wurde, war das Lazaretthaus
in der Weinhartstraße bei der Dreiheiligenkirche. Ursprünglich aus Holz erbaut, stand
es an der Stelle des Palais Ferrari und diente hauptsächlich zur Isolierung der Kranken
bei Epidemien. Konrad Fischnaler berichtet in seiner „Innsbrucker Chronik" (IV,
148/49), daß infolge der Erbauung des Palais Ferrari dem „Lazaretthaus die letzte
Stunde" geschlagen habe. Am 9. Oktober 1693 habe man sogar dessen Verbrennung be-
schlossen, wohl um dadurch jegliche weitere Infektionsgefahr auszuschalten, und am
7. März 1694 erlangte das Modell für einen Neubau die Genehmigung der Regierung,
die 5000 Gulden beizutragen bereit war. Begreiflicherweise hatte die Familie Ferrari
keine Freude an dieser gefährlichen Nachbarschaft und der grfl. Ferrarische Vermögens-
administrator Don Melchior Magistrati setzte alle Hebel in Bewegung, um den Neubau
in dieser Gegend zu verhindern. Mit einer kaiserlichen Resolution vom 16. Dezember
1699 war sein Gesuch um die Verhinderung dieses unentbehrlichen Gebäudes ein für
allemal abgewiesen worden. Magistrati erhielt überdies einen scharfen Verweis wegen
seiner gegen die Regierungspersonen „gebrauchten unanständigen Termini". Als die
Innsbrucker Regierung erfuhr, daß nun die Stadt mit dem Lazarettbau wirklich begin-
nen wolle, erinnerte sie diese in einem Schreiben vom 23. April 1700 daran, daß in der
Stadt gegenüber der vorigen Zeit die Leute um ein Namhaftes gewachsen und ver-
mehrt worden seien". Der Bau sei also nach Proportion der „diesmals ziemlich popu-
lierten hiesigen Stadt" zu errichten, so daß im Falle einer Sucht (= Epidemie) auch tat-
sächlich genügend Raum zur Verfügung stehe. Die Stadt wird zu einer diesbezüglichen
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Konferenz eingeladen, die am 3. Mai um 2 Uhr bei der Dreiheiligenkirche zusammen-
kommen sollte. Es wurde der Stadtausschuß mit den Baumeistern und das Collegium
medicum, als Sanitätsbehörde, eingeladen. Schon am 8. Mai wird der Magistrat benach-
richtigt, daß die Regierung mit dem vom Stadtbaumeister entworfenen Modell, welches
von den Medicis,,des guten Lufts und Gelegenheit halber ganz tauglich und bequem zu
sein gehalten wird", einverstanden sei und der Bau unverzüglich begonnen werden könne.
Dabei handelte es sich aber wohl um die Genehmigung des ursprünglichen Modells, denn
die bei der Kommissionierung besprochenen Veränderungen dürften wohl erst in Aus-
arbeitung gewesen sein. Am 28. Mai berichtet nämlich die Innsbrucker Regierung an die
kaiserliche Majestät,,,wasgestalten die Stadt allhier wegen des schon fortsetzenden Laza-
retbaus einen weiteren Entwurf über das formierte Modell eingereicht habe, vermög
dessen das Gebäu erweitert und anstatt eines zwei erforderliche Durchgäng gerichtet
werden möchten"; die in Contagionssachen (d. h. in Fragen der Seuchenbekämpfung)
deputierten Räte hätten zusammen mit dem Collegio medico diesen neuen Entwurf mit
einer Addition (=Vergrößerung) um 9 Schuh und zwei Durchgängen wohl überlegt und
für ganz anständig befunden; da in diesem Lazarett abgesehen von dem Wartepersonal
an Inficiert-, als Convalescierten und gesund wordenen Personen 150 werden subsi-
stieren (sich aufhalten) können, sei man der Meinung, daß der Bau genehmigt werden
könnte. Am gleichen Tage wird von der Innsbrucker Regierung die Genehmigung der
vorgeschlagenen Erweiterung samt der Errichtung von zwei Durchgängen hinausgegeben.
In der Zwischenzeit scheint Don Magistrati nochmals einen Einspruch versucht zu
haben, denn am 14. Mai stellt die Regierung neuerdings fest, daß der Kaiser bei der
Abweisung verbleibe, schon allein deshalb, weil die Unkosten einer Verlegung zu „er-
schwingen unmöglich" wären und sich auf 100.000 Gulden belaufen würden. Dabei wird
erwähnt, daß die „Abbrennung des allhiesig alten unbrauchbaren Lazarethauses mit
allem glücklich vorbeigangen" sei.
Auch die Unterbringung der Arrestanten erforderte im Jahre 1700 Bauarbeiten. Am
10. Jänner schreibt die Regierung an die Hofkammer, daß nach einem Augenschein im
Kräuterhaus „allda nit allein die 8 alten Keichen (= Zellen) ohne Gewölbe und folglich
der Feuersgefahr unterworfen", sondern auch die übrigen so beschaffen seien, daß zu
Winterszeit einige Delinquenten dahin nit eingelegt werden können". Da die Admini-
stration der Justiz mehr Gefängnisse zur nötigen Separation der Übeltäter erfordere,
wird die Hofkammer beauftragt, „bei ehest wetterlicher Zeit" nicht allein die zwei Ge-
fängnisse im Turm (d. i. der Kräuterturm an der Nordostecke der Stadt, der erst 1890
abgebrochen wurde), sondern auch die vier „herunteren bei dem Landprofosen" in
solchen Stand zu setzen, daß man sich ihrer auch zur Winterszeit bedienen könne; die
übrigen seien auch seiner Zeit" zur Abwendung der Feuersgefahr mit Gewölben zu
versehen. Ende Juli (23.) befand es die Regierung für ganz notwendig, daß an ein- oder
andern gelegenlichen Ort zwei oder drei Arrestzimmer erbaut werden müssen". Bei
einem Augenschein auf dem Turm des Innbrückentores wurde hiefür solcher Ort für
ganz bequem und tauglich befunden". Da sich die Regierung diesbezüglich aber auch mit
der Stadt, als Besitzerin des Turmes, auseinandersetzen mußte, lud sie den Bürgermeister
und eine Ratsabordnung für den 28. Juli, 8 Uhr morgens, zu einer Konferenz in die
Regimentsbehausung.
Die junge, aufstrebende Universität (seit 1670) meldete auch ihre Wünsche an. Die
studierenden Adeligen wünschten für ihre Reitübungen eine Reitschule. Am 4. Jänner
1700 schreibt die Regierung an den Landeshauptmann an der Etsch, daß weil die Uni-
versitätsmittel zu Aufricht- und Unterhaltung einer Reitschul als eines den jungen Cava-
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lieren wohl anständigen Exercitii nit erklecklich", man gern vernehmen möchte, ob viel-
leicht der Landeshauptmann einigen Vorschlag an die Hand zu geben wüßte, „, wie etwa
eine dergleichen Reitschul ohne sondere Beschwerde des Cameral und Landwesens (d. h.
der Landesfinanzen) könnte aufgerichtet werden"?
Die Instandhaltung der Wege bereitete der Obrigkeit ebenfalls Sorgen. War doch sogar
die Hauptverkehrsstraße von der Stadt gegen den Brenner zu in einem elenden Zustande.
Am 12. November 1700 erinnert die Regierung den Magistrat, "schon vorlängst" den
Bürgermeister und Rat beauftragt zu haben, die Straßen, absonderlich von hier bis
nach Wiltau, allwo schon verschiedene Unglück vorbeigangen", reparieren und mit
Bschit" (Beschüttung; Einschottern) zurichten zu lassen, damit,,die hin und wider
zu fahren habenden beladenen, schweren und andere Wägen ohne Gefahr und unklagbar
wandeln könnten". Wohl sei bereits im vergangenen Jahre mit der Ausbesserung begon-
nen worden, es erfordere aber die Notwendigkeit, die Reparation „uneinstellig" fortzu-
setzen, damit diese Straße in einem solch guten Stand gehalten werde, daß kein Unglück
zuvorderst bei „nun (im Herbst) angehenden schweren Weinfuhren" vorkomme. Der
Bürgermeister möge die Verbesserung alsbald vornehmen lassen.
Der Zustand der Stadtmauer ließ gleichfalls zu wünschen übrig. Bereits am 1. Juli
1699 teilte die Regierung dem Magistrat mit, daß sie erfahren hätte, wie sich „etwelche
Benachbarte", besonders aber der Kammer-Rat Philipp Franz Frh. v. Yrsch, der Stadt-
obrigkeit gegenüber beklagt habe, weil diese „ihre Stadtmauern in so schlechten und
baufälligen Stand hätten gelangen lassen, daß die in alldortigem Hofgraben sich befin-
denden Personen ohne höchste Gefahr sich nit einfinden könnten". Da die Stadt allein
verpflichtet sei, die Mauern zu erhalten und zu reparieren, so wird dem Magistrat auf-
getragen,,,sotane Reparation zu Abwendung der bevorstehenden Gefahr" unverzüglich
vorzunehmen. Einen Monat später erkundigte sich die Regierung noch beim Magistrat,
,,ob und was bei allhiesiger Stadt für eine Bauordnung, wonach man sich zu regulieren
hat, vorhanden" sei.
Als Quellen dienten für diese Arbeit hauptsächlich die Copialbücher,,Causa domini"
1699 und 1700 im Innsbrucker Landesregierungsarchiv.
Von Steinschneidern und Oculisten
In dem Aufsatz über die Herkunft des Anatomieprofessors Hieron. Leopold Bacchet-
toni im „Innsbrucker Geschichts-Almanach 1949" wurde bereits ausgeführt, daß das
Können der einheimischen Chirurgen und Wundärzte von den Mitgliedern einiger ita-
lienischer Chirurgenfamilien, die die Kunst des Stein- und Bruchschneidens sowie des
Starstechens wie ein Geschäftsgeheimnis in ihren Familien vererbten, weit übertroffen
wurde. Ja, die einheimischen Chirurgen hüteten sich sogar, derartige schwere Eingriffe
vorzunehmen, da bei Fehlschlägen ihr ohnehin nicht hohes und schon in den Fasnacht-
spielen vielfach verspottetes Ansehen noch weitere Einbuße hätte erleiden können, und
waren froh, wenn auswärtige Operateure ihre Patienten behandelten. Tüchtige Stein-
schneider und Starstecher (Oculisten) standen auch in gutem Ansehen und wurden selbst
von den Regierungsstellen gefördert, die solche im Lande zu behalten bestrebt waren.
Das Steinleiden, nämlich Nieren-, Blasen- und wohl auch Gallensteine, gehörte zu
den verbreitetsten Krankheiten besonders der besseren Gesellschaft seit dem Ende des
Mittelalters und wurde meist wohl durch das unmäßige Essen stark gewürzter Speisen
bedingt oder gefördert. Da es nicht gelang, das äußerst schmerzhafte Steinleiden durch
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eine interne medizinische Behandlung zu heilen, blieb nur der chirurgische Eingriff, der
begreiflicherweise bei der damaligen Unsauberkeit und Primitivität der Operationstechnik
stets ein großes Risiko bedeutete. Trotzdem kamen, wie die wiederholte Erwähnung
von Anerkennungsschreiben beweist, doch mehrfach Erfolge vor. Von einer „meister-
lichen" inneren Kur, die ein reisender „Ritter und Doctor" im Jahre 1491 zu Schwaz
am Abt von St. Georgenberg, Caspar Augsburger, vornahm, erzählt ein Brief des Letz-
teren an Erzherzog Sigmund. Dieser Arzt erbot sich, das Leiden zu heilen „ohne Schnei-
den und große Schmerzen". Und tatsächlich hat er den Abt geschmiert in dem Rücken
und ein Pflaster gemacht" und darauf von ihm gebracht einen Stein größer dann eine
große Baumnuẞ", der in 22 Stücke zerbrach. Der ob der gelungenen Kur überglückliche
Prälat erklärte dem Erzherzog, daß er den Stein nicht mehr haben möchte, selbst wenn
er tausend Gulden dafür bekäme. Wenn auch leider nichts Weiteres mehr über die Aus-
wirkung dieser Kur überliefert ist, so legt sich doch die Nachricht der Chronik von Geor-
genberg, daß der Abt bereits vierzehn Tage später gestorben ist, wie ein düsterer Schat-
ten auf diesen medizinischen Erfolg. Das Starstechen, die Entfernung der durch den
grauen Altersstar getrübten Linse, war weniger lebensgefährlich; ein Fehlschlagen dieser
Operation dürfte zumeist wenigstens nur den Verlust des Auges zur Folge gehabt haben.
Nunmehr sei von einigen in Innsbruck wirkenden Steinschneidern und Oculisten be-
richtet. Vor dem Jahre 1548 arbeitete ein gewisser Ulrich Giers als „Bruch- und Stein-
harnschneider". Nach seinem vermutlich 1547 erfolgten Ableben wandte sich dessen
Witwe an König Ferdinand um die Bewilligung eines Wochengeldes, wobei sie sich
rühmt, nicht nur „sonderlich gegen die Weibsbilder in ihren Geburtsnöten und anderen
ihren brechhaftigen, je zu Zeiten fürfallenden Mängeln" tüchtig zu sein, sondern auch
,,den Kindlen, so sie Bruch und Steinlein haben, mit der Hilfe Gottes" helfen könne.
Die Innsbrucker Regierung, von der der König ein diesbezügliches Gutachten verlangt
hatte, bestätigte, daß die Witwe ihr Berühmen und Anzeigen vielfältig im Werk erzeigt
und probiert" habe; auch erbiete sie sich, ihre Kunst den Armen um Gottes willen zuteil
werden zu lassen, den Vermögenden für eine gebührliche Belohnung; außerdem ver-
spreche sie, diese ihre Kunst nit mit ihr absterben zu lassen, sondern anderen jungen
Weibsbildern, deren sie eine bei ihr hab, auch zu lernen". Da der Regierung die Witwe
überdies als eine gottesfürchtige, ehrsame, fromme und schwache Frau angezeigt war,
so hielt sie es für empfehlenswert, „eine solche künstliche (=kunstreiche) Person in
diesem Land, sonderlich hieum, da dann, wie von mehr Leuten geredet wird, viele
Personen, die mit diesen schweren Mängeln behaftet sein, keineswegs von dannen zu
lassen". Daher ratet sie dem König unter Hinweis darauf, daß Bürgermeister, Rat und
Gemeinde von Innsbruck sogar eine schriftliche Fürbitte getan hätten und es ja besonders
zum Wohle der armen Leute sei, der Witwe ein lebenslängliches Wochengeld von zwei
Pfund zu bewilligen. Das am 12. Jänner 1548 abgefertigte Gutachten erlebte eine so
rasche günstige Erledigung, daß bereits am 3. März die Bewilligung an die Hofkammer
mitgeteilt werden konnte.
Im Jahre 1569 richtete Bartlme Vogl, „Harn-, Stein- und Bruchschneider", an Erz-
herzog Ferdinand die Bitte, ihm sein Wart- und Dienstgeld von 40 Gulden um weitere
40 Gulden zu bessern. Solche Bittgesuche um Gehaltsaufbesserungen oder außerordent-
liche Gnadengaben waren sehr häufig; sie dienen heute als wertvolle Quellen. Der Lan-
desfürst wandte sich, wie immer in solchen Fällen, an seine Regierungsstellen um ein
Gutbedünken. Aus diesem geht nun hervor, daß Vogl bereits im Vorjahre (1568) um
eine Besserung von 60 Gulden angesucht hatte, die jedoch auf Rat der Regierung
abgewiesen worden war. Die Regierung erinnert den Erzherzog daran und erklärt,
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daß auch derzeit noch eben diese Ursachen, derwegen wir hievor zu keiner Besserung
raten konnten", vorhanden seien; auch sei es dem Fürsten nicht unverborgen, mit was
für beschwerlichen Ausgaben das Tiroler Kammerwesen der Verwaltung wegen ohnedies
,,aufs höchst und äußerst beladen" sei, so daß vielmehr eine Einziehung, als Erhöhung
der Ausgaben in Frage komme. Die Regierung müsse es bei dem früheren Bescheid ver-
bleiben lassen. Nur auf einen Punkt der Bittschrift ging sie näher ein, nämlich auf die
Behauptung des Supplikanten, daß er vom Landesfürsten durch die Zuweisung von
,,vielen, armen, brechenhaften Leuten, die das Arztlohn Armut halben nit zu bezahlen
haben, beladen werde". Dem Erzherzog wird geraten, für alle diese armen Knäblen
und Personen, die er dem Vogl zum Schneiden und Heilen zuweist, einen gebührlichen
Lohn auszuzahlen. Freilich dürften die Forderungen Vogls nicht unverschämt sein, son-
dern er müsse es in Bedenkung seines habenden Dienstgeldes ... an einem billigen
benüegen lassen".
Um die Mitte des 17. Jahrhunderts wirkten drei Stein- und Bruchschneider hierzu-
lande, nämlich ein gewisser Pietro Mattioli, der in Bestallung genommen war und einen
fürstlichen Gnadenbrief, ein Patent, besaß, daß „niemand andern dergleichen Personen
zu practiciern verstattet werden solle", dann ein Stein- und Bruchschneider zu Axams,
der etwa im Frühjahr 1651 starb, und schließlich Christofen Miller von Rosenhaimb,
Oculist, Stein- und Bruchschneider, der in Tirol seine Kunst frei ausüben zu dürfen an-
suchte. Letzterer hatte an den Landesfürsten ein Memoriale gerichtet, in dem er auch
um ein Patent zur freien Praxisausübung bat. Der Erzherzog verlangte wieder ein Gut-
achten der Regierung, die vor allem die Meinung des Innsbrucker Ärztekollegiums ein-
holte. Dieses lud Miller vor und besah sich seine gerühmten Attestationes (= Zeug-
nisse), aus denen hervorging, daß er schon lange Jahre in Tirol seine Curationes (Hei-
lungen) verrichte. Da aber Mattioli bereits ein Patent besitze, könne Miller keines mehr
ausgestellt werden; wohl könne ihm der Landesfürst gestatten, auf den offenen Jahr-
märkten seine Kunst zu exercieren, und dies um so mehr, als Miller geäußert habe, daß
er, falls sich künftig mit Mattioli eine Veränderung begeben sollte, sich in Tirol nieder-
lassen wolle, was man ja schon allzeit gewünscht habe, aber nie erreichen konnte.
Schließlich schlägt die Regierung ihrem Fürsten vor, dem Miller die 100 Gulden Bestal-
lung zu bewilligen, die der jüngst verstorbene Steinschneider zu Axams innegehabt habe;
die Stelle des Letzteren scheint besonders für die Kranken aus dem Ober- und Unter-
Inntal bestimmt gewesen zu sein.
Als Quellen für die vorstehenden Ausführungen dienten der Faszikel Kunstsache III,
37, und das Copialbuch „An die fürstl. Durchlaucht, 1651" (Bl. 448') des Innsbrucker
Landesregierungsarchives.
Eine eigenartige Desinfektion
Am 19. Februar 1746 teilt die Regierung dem Bürgermeister und Rat der Stadt mit,
daß es bezüglich der „Eröffnung eines auf dem Stadtturm befindlichen Gewölbes und
dahin tempore pestis transferierter (d. h. zur Zeit der Pest übertragener) Schriften" bei
dem bereits Verfügten das hier leider nicht näher angegeben wird - zu bleiben habe,
jedoch die Meinung des Collegium medicum „mit was praecautionen (=Vorsichtsmaß-
nahmen) erdeites Gewölb zu eröffnen" sei, streng zu befolgen seien. Man hatte also
anläßlich einer Pestepidemie Schriften mit denen vielleicht ein Erkrankter zu tun
hatte in ein Gewölbe des Stadtturmes gebracht, wo sie wohlverschlossen liegen blie-
ben. Nun, da man den Raum wieder öffnen wollte, weil man vermutlich die Akten (oder
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vielleicht auch den Raum) brauchte, hatte man Angst, daß die Pest neuerdings aufleben
könnte. So gab also die Regierung Verhaltungsmaßregeln und befragte die Gesund-
heitsbehörde, das Ärztekollegium, unter welchen Bedingungen man den Raum gefahrlos
öffnen und die Schriften wieder benützen könne. Das Gutachten des Kollegiums hat
sich glücklicherweise ebenfalls erhalten und überliefert folgende kulturgeschichtlich höchst
beachtenswerte Geschichte.
Die Regierung hatte an das medizinische Kollegium „wegen Eröffnung in allhiesigen
Stadtturm befindlichen Gewölbs, in welches tempore contagionis (=zur Zeit der An-
steckung, der Seuche) etwelche alte (Schriften) zu Verwahr gelegt worden", die Frage
vorgelegt, mit was Behutsamnis, um keine allgemeine Gefahr zu befürchten, mit mög-
lichster Praecaution (=Vorsicht) solches könne eröffnet und die darin verwahrt liegen-
den Schriften und Acta erhebt und gereinigt werden und wie solches mit gehöriger
Vorsorg vorgenommen werde".
Das Ärztekollegium kam „nach wohl reiflicher Überlegung" zu dem Schluß, daß die
Eröffnung eines solchen Gewölbes ohne Gefahr totius publici (d. h. der gesamten Be-
völkerung) nicht könne vorgenommen werden", zumal der Raum seit der Zeit der Epi-
demie, die „beiläufig anno 1611 sich sollte geendigt haben", nie mehr geöffnet wurde
und auch kein Durchzug eines Lufts" zugelassen worden war. Man hatte also in einem
Raum zur Zeit der großen Pest-(eigentlich Flecktyphus-)Epidemie vom Jahre 1611, die
von den Innsbrucker Lokalhistorikern bereits mehrfach behandelt wurde, Schriften
hinterlegt und diese dort was nicht gerade für ihre Wichtigkeit spricht durch 135
Jahre ruhen lassen. Die Ärzte vertreten die Ansicht, daß die eingesperrte Luft, wenn sie
auch „,ehevor von einer Contagion nicht wäre berührt worden", doch durch die Länge
der Zeit durch einen verfaulten Dunst oder Schwaden ein gleichförmiges contagiöses
Wesen erwecken oder an sich ziehen" könnte. Die Erfahrung habe gelehrt, daß aus einem
Zimmer, durch das keine Luft streichen kann und das mehr als ein Jahr verschlossen
ist, bei schnellem und unbehutsamem Öffnen ein solcher stinkender Dunst entgegen-
kommt, daß schon mancher dadurch vor Übligkeit zu Boden gefallen sei. Im vorliegen-
den Falle sei dies noch mehr zu befürchten, denn der Raum sei ja bereits über 130 Jahre
verschlossen. Durch seine Eröffnung könne vielleicht eine üble Seuche entstehen. Wenn
also schon die Not erfordert, daß der Raum geöffnet werde, dann müsse man möglichst
vorbeugen und die nun angegebenen Kautelen beobachten.
Sollte der versperrte Raum so situiert sein, daß keine Luft durchstreichen konnte,
dann sei von zwei Seiten her ein gegeneinander stehendes Loch hinein zu graben. Durch
das Loch an einer Seite müsse man dann mit einer Pistole hineinschießen. Damit dabei
nichts angezündet werde, soll diese mit Baumbart und subtilen Leder bestopft sein".
Damit möge man solange fortfahren, bis das Gewölbe voller Rauch sei, wenigstens
aber drei Tage; dabei solle man auch die beiden Löcher allmählich erweitern. Wenn nun
der Raum gut angeräuchert ist, dann kann ganz langsam die Türe aufgemacht werden,
wobei aber weiter beständig Rauch zu machen ist. Damit dieser Rauch auch ordentlich
durch die Türspalte in den Raum hineindringe, seien heraußen ununterbrochen etliche
mit Pech und Schwefel wohl vermengte Fackeln abzubrennen und gegen die Türe zu
halten. Ist schließlich die Tür ganz geöffnet, dann stelle man Glutpfannen, die reichlich
Rauch verbreiten, in den Raum, öffne die Fenster und lasse diese mindestens drei Tage
offen, wobei aber immer mit der „Berauchung zu continuieren" (= fortzufahren) sei.
Die Kästen und Truhen, in denen die Schriften verwahrt sind, sollen vor ihrer
Öffnung mit starkem Essig abgewaschen werden; dann erst dürfe man sie behutsam auf-
machen, müsse aber noch wenigstens zwei Tage warten, bis man die Schriften selbst
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angreift und heraushebt. Auch in dieser Zeit sei beständig Rauch zu machen. Dann erst
können also die Schriften selbst angegriffen werden, wobei wieder folgende Vorsichts-
maßnahmen vorgeschrieben waren: bei stetem Rauchen der Glutpfannen ist der auf den
Akten liegende Staub in die brennenden Kohlen zu streichen; jedes Schriftstück hat
einzeln ausgeraucht zu werden und die Stricke und Spagate, mit denen die Aktenbündel
zusammengebunden waren, sollten vorsichtig abgelesen und unter freiem Himmel ver-
brannt werden.
Als günstigste Zeit für die Eröffnung des Raumes erklärte das Ärztekollegium die
Nacht, in der alles still sei. Besonders jene Nächte seien die tauglichsten, in denen der
Himmel aufgeheitert und ohne Wind sei.
Schließlich wurden noch Ratschläge zum Schutze der an der Eröffnung beteiligten
Personen erteilt. Zuerst seien diese mit Speisen zu versehen, die mit etwas Essig gekocht
sind. Wenn sie diese zu sich genommen haben, dann soll man sie mit langen von ge-
wixter Leinwat gemachten, den ganzen Leib bedeckenden Röcken" bekleiden in der Art,
wie es die Venetianer bei Epidemien zu tun pflegen; dadurch komme keine widrige Luft
an die Person heran. Weiters sei noch das Angesicht, Mund und Nase, wohl zu versorgen;
hiezu sei mit Pestbalsam getränkte Baumwolle in die Nase zu stecken und im Mund
sollte „immerdar ein in Essig eingedunktes Brot behalten" werden. Das ganze Angesicht
könne am leichtesten durch ein venetianisches Wachs-Visier geschützt werden, das „,mit
einem langen, krummen Rohr versehen, damit die Luft nit geraden Wegs ankommen
möge". Diese Kleidung wäre solange zu tragen, bis der Raum völlig eröffnet ist. Natür-
lich seien an den Händen gewichste Handschuhe zu tragen.
Die vom Innsbrucker Ärztekollegium empfohlene Schutzkleidung entspricht vollkom-
men jener allgemein gebräuchlichen, über die man sich schon im 17. Jahrhundert in
Spottversen und Karikaturen lustig machte. So zeigt ein immer wieder abgebildeter Stich
jenen, wie eine Krähe aussehenden Doktor Schnabel (wohl Scherzname wegen der
schnabelartigen Schutznase) von Rom, dessen Kleidung wie folgt beschrieben wird:
,,Kleidung wider den Tod zu Rom, anno 1656. Also gehen die Doctores Medici daher
zu Rom, wenn sie die an der Pest erkrankten Personen besuchen, sie zu curieren und
tragen sich widerm Gift zu sichern ein langes Kleid von gewäxtem Tuch (= Wachslein-
wand), ihr Angesicht ist verlarvt, für die Augen haben sie große crystallene Brillen, vor
der Nase einen langen Schnabel voll wohlriechender Specerei, in den Händen, welche
mit Handschuhen wohl versehen sind, eine lange Rute und damit deuten sie, was man
tun und gebrauchen soll". Die zweimalige Erwähnung der Venetianer läßt erkennen,
daß deren Abwehrmaßnahmen gegen die Seuchenverbreitung immer noch als führend
anerkannt wurden.
Damit schließt das Gutachten des Innsbrucker Ärztekollegiums, dessen Mitglieder
dann ihre Unterschriften daruntersetzten. Es waren fünf, nämlich Prof. Franc. Frid.
Pajr, Physicus Dr. Michael (K?)oble, Physicus Dr. Joh. Bapt. Wismajr, Prof. Dr.
(Hieron.) Bacchatoni und der Senior-Physicus Cajetan (G?)eiger.
Die beiden Professoren waren bekannte Mitglieder der medizinischen Fakultät. Joh.
Friedrich von Payr zum Thurn, ein gebürtiger Innsbrucker, wurde im Juni 1741 Profes-
sor, nachdem er vorher als Physikus in Bruneck und dann als bischöflicher Leibarzt in
Brixen tätig war; er starb am 8. Jänner 1759 (nach de Luca). Prof. Hieron. Leopold
Bacchatoni (gest. 26. März 1749) war der bekannte Anatom, dessen Herkunft aus Preci
bei Norcia im „Innsbrucker Geschichts-Almanach 1949" nachgewiesen wurde.
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Von den
VERÖFFENTLICHUNGEN AUS DEM STADTARCHIV INNSBRUCK
Nr. 1
sind bereits erschienen
Innsbrucks stadtgeschichtliches Schrifttum bis zum Jahre 1950 (1. Teil: Nr. 1-2000) von Wil-
helm Eppacher und Karl Schadelbauer. 1950.
Nr. 2 Innsbrucker Urkunden aus dem Stiftsarchiv Wilten 1238-1350 von
Karl Schadelbauer. 1951.
Nr. 3 Die Wohltäter der Landeshauptstadt Innsbruck von Wilhelm Eppacher.
Nr. 4 Briefe aus Alt-Innsbruck (1461-1873) von Karl Schadelbauer. 1952.
Tyroliadruck 11237 53
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