VST_R_I_05_Schadelbauer Innsbrucker_Geschichtsblaetter_1 ======================================================== VERÖFFENTLICHUNGEN AUS DEM STADTARCHIV INNSBRUCK Herausgeber: Karl Schadelbauer NR. 5 INNSBRUCKER GESCHICHTSBLÄTTER (1. FOLGE) VON KARL SCHADELBAUER INNSBRUCK 1952 IM SELBSTVERLAG DES STADT MAGISTRATES VERÖFFENTLICHUNGEN AUS DEM STADTARCHIV INNSBRUCK Herausgeber: Karl Schadelbauer NR. 5 INNSBRUCKER GESCHICHTSBLÄTTER (1. FOLGE) VON KARL SCHADELBAUER INNSBRUCK 1 9 5 2 IM SELBSTVERLAG DES STADT MAGISTRATES Unter dem Titel „Innsbrucker Geschichtsblätter" sollen kurze Einzelstudien aus den verschiedensten Abschnitten der Stadtgeschichte veröffentlicht werden. Diese Abhandlun- gen, in denen erinnernswerte Ereignisse oder Persönlichkeiten, deren Darstellungen oder Biographien in einer größeren Arbeit nicht unterzubringen sind, ja vielleicht erst eine Vorarbeit für eine solche bilden, geschildert werden sollen, sind für eine Veröffentlichung in Tageszeitungen oder Zeitschriften vielfach ungeeignet und gehen damit auch zumeist bald in die Vergessenheit ein. Aus diesem Grunde sollen künftig jeweils mehrere solcher kurzer Geschichtsbilder, zu einem eigenen Hefte vereinigt, von Zeit zu Zeit herausge- geben werden. Der Mesner Hans Ehinger In dem Aufsatz „Aus dem Verlassenschaftsinventar des Mesners Hans Hagen (1528)", "Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck" vom April 1950 wurde angekündigt, daß sich bezüglich seines Nachfolgers Hans Ehinger, der von 1528 bis 1537 Mesner an der St.-Jakobs-Kirche war, so ausführliche Nachrichten erhalten hätten, daß sie einen nähe- ren Einblick in die Aufgaben und Pflichten des damaligen Mesneramtes ermöglichen. Hierüber soll im folgenden berichtet werden. Um Kathrein (d. i. der 25. November) jeden Jahres bestellte der Rat den Pfarrer für St. Jakob, den Spitalsgeistlichen, die Kapläne, den Schulmeister und den Mesner für das folgende Jahr. Im Jahre 1528 wurde schon der Eintragung über die Anstellung des Pfarrers im Ratsprotokoll die Bemerkung beigefügt, daß des Tänzls Caplan und des Mesners halben gegen Herrn Pfarrer" an einem bestimmten Tag verhandelt werde und sie gegeneinander gehört werden sollen. Es hatte also Unstimmigkeiten gegeben. Anstatt einer kurzen Notiz über die erfolgte Bestellung des Mesners, wie sie in anderen Jahren üblich war, erfolgte eine längere Aufzählung der Aufgaben und Pflichten des Mesners, die in heutiger Schreibweise folgendermaßen lautet: ,,Mesner: der soll kein Weibsbild zum Dienst des Sagras (= der Sakristei) und der Kirche lassen, sondern, wo es sein möcht, so soll er einen Knecht aufnehmen, der die Glocke läuten möge und nit also klenkt (wohl: anschlägt) und die Leute erschreckt werden. Er soll auch sein fleißiges Aufsehen haben, damit er nicht verwahrlos, auch zu den Messen gedient werde. Item er soll seines Amtes halben Bürgen stellen und daß sie deshalb Urkund geben. Auch mit den Pfaffen sein fleißig Aufsehen haben, damit alle Sach, wie sich gebührt und von altem Herkommen ist, recht fleißig und ordentlich zu- geht; wo einiger Fal (Fehler, Abgang) darin befunden würde, dem H(errn) Kirchprobst (anzeige). Die Schlüssel zur Monstranze und (den) köstlichen Ornaten soll ein Kirch- probst allezeit beihends (= in Händen) behalten. Sein Register (wohl das Inventar) soll er Herrn Bürgermeister überantworten, das wird man emendieren (= verbessern) und die Kinder soll er gutwillig in seiner Stube taufen lassen. Auch soll er auf sein Begehren der Kirche Notdurft gegen gewöhnliche Belohnung waschen, solange als er sich wohl haltet, doch soll ers zuvor allweg einem Kirchprobst ansagen und alle Sachen auf- schreiben und treulich halten." Bei der Verleihung der Kirchenämter zu Kathrein 1529 wurde im Ratsprotokoll nur kurz vermerkt: „Mesner: Maister Hans Ehinger ist wieder aufgenommen worden, wie von alters Herkommen ist". 1530 wird er bei dieser Gelegenheit daran erinnert, daß er sein Amt versehen und verwalten möge, wie ihm das einst bei seiner ersten Verleihung vorgehalten worden war. 1532 wird er mit der Ermahnung neu bestellt mit dem Gleit (Geläute) auch den Ornaten in der Kirche" Fleiß zu haben. Dabei stellte der Mesner den Kirchprobst Conrad Manng und das Ratsmitglied Claus Burkhart als Bürgen für die ihm anvertrauten Kirchensachen vor. Der Rat hat sie aber nit anders dann als zu Scheinbürgen angenommen" und Ehinger mußte dem Bürgermeister geloben, die Bürgen ohne Schaden zu halten. So wurde nun Meister Hans 1537 Meister Hans von Echin- gen genannt Jahr für Jahr zum Mesner bestellt, bis 1538 ein gewisser Leonhard Ryn- ner dieses Amt übernahm. Nur 1534 wurde Ehinger ermahnt, „mehr Fleiß, dann bis- - - 3 her beschehen", aufzuwenden und daß sein Sohn des Sagra müßig gehe". Und dieser Beisatz, der etwa besagen mag, daß des Mesners Sohn in der Sakristei überflüssig sei cder nichts zu suchen habe, gewinnt plötzlich Bedeutung, wenn man im Ratsprotokoll des Jahres 1543 blätternd, von des „Mesners Bub, so diebisch und mit bösen Practicen anrichtet", liest. Leider ist nicht feststellbar, wer im Jahre 1543 Mesner war, denn bei seiner Neu- bestellung für das Jahr 1544 wird der Name nicht genannt, obwohl ihm eine ausführ- liche Eintragung in das Ratsprotokoll gewidmet ist. Er hatte nämlich um eine Aufbesse- rung seines mageren Einkommens angesucht, was der Rat jedoch mit der Begründung, daß es die Stadt nicht erschwingen könne, ablehnte. Bei dieser Gelegenheit wurde er aber ermahnt, sein Amt fleißig zu verrichten, mit dem Sacrament zu gehen, den Weih (brunn)- kessel selbst zu tragen, sich seines Amtes nicht zu schämen, auf die Altäre besser zu sehen, nicht selbst Taxen zu machen oder gar die Leute zu steigern. Ein halbes Jahr vorher, in der Ratssitzung vom 11. Juni 1543, kamen nun die Missetaten des diebischen Mesnerbuben, dessen Name aber nicht genannt wird, zur Behandlung. Durch glaub- würdige Personen hatte der Rat erfahren, daß er diebisch sei, einen falschen Brief ge- schrieben habe und unter dem Namen des Pfarrers Geld eingenommen habe und nehmen wolle. Der Rat faßte den Beschluß, nach des Mesners Sohn und dem Mesner selbst zu schicken und diesem als Vater die Handlungen seines mißratenen Sohnes vorzuhalten, den Sohn selbst aber zu behalten (d. h. wohl zu inhaftieren) und dann examinieren zu lassen, », wo er, der Sohn, das Geld hingetan und wer seine Gesellen" gewesen seien. Am folgenden Tag, den 12. Juni, wird im Rat die Mißhandlung des „Mesners Bub Martin... so er selbst mit eigner Hand geschrieben und bekannt", verlesen. Darauf beschließt der Rat, daß zuerst,,im Sagra inventiert werde, und wo kein Mangel vor- handen, alsdann gemeldetes Bekenntnis seinen Eltern vorzuhalten und sie mit Worten zu strafen, alsdann den Buben hinweg zu jagen". Das nachgeprüfte Inventar konnte der Bürgermeister bereits einer am nächsten Tage einberufenen Ratssitzung bekanntgeben und feststellen, daß auch bei den Gütern in der Sakristei kein Abgang, aber eine große Unordnung befunden worden sei. Der Rat beschloß, zu gelegener Zeit ein neues ordent- liches Inventar aufrichten und nunmehr die Eltern des Buben holen zu lassen und sie vorerst anzuhören, besonders die Mutter zur Seite zu nehmen und zu fragen, „ob sie ihrem Sohn Geld geliehen" habe. Die Eltern baten: „wollen Väter sein und nit den strengen Weg gehen", was wohl soviel heißt, daß der Rat den Buben mit väterlicher Milde und nicht nach der Strenge des Gesetzes behandeln möge. Die Mutter leugnete, ihrem Sohn Geld gegeben zu haben, da sie ja selbst keines habe. Der Rat kam dann zu folgendem endgültigen Beschluß: der Bürgermeister soll den Eltern ernstlich auftragen, sich gegen niemand über des Sohnes Gefängnis zu äußern und in Sonderheit gegen den Herrn Pfarrer weder mit Worten noch mit Werken irgend- wie vorzugehen „bei Verlierung des Amts und schwerer Straf". Weiters sollten „Vater und Mutter den Buben zwischen heute und morgen hinweg tuen" wieder bei Verlust des Amtes. Sollte dies nicht geschehen, alsdann würde nach dem Buben gegriffen und was billig gehandelt" werden. Drei Jahre dürfe er nicht mehr zurückkommen. Die Eltern dürften gegen niemand irgend etwas unternehmen. Und dies versprachen sie mit Hand und Mund dem Bürgermeister. Eine letzte Eintragung vom 23. Dezember 1543 gibt leider etwas unklar einen Ein- blick in die Missetaten des „Mesners Pueb"; sie lautet in heutiger Schreibweise: „Herr Bürgermeister hat ihm (? dem Rat) erzählt erstlich sein Handlung, so der Bub mit Herrn Stefan des (Bischofs) von Brixen Kuchlmeister und Caplan mit Beraubung des (undeut- 4 lich: Wexlers?) im Kelchkasten getrieben, ihm etwas wiedergeben müssen und ih(nen) solches auf Unterhandlung des vorigen Pfarrers vertuscht haben. Hat bekannt, daß er Herrn Stefan die Taschen geraumt, wiß aber nit, wieviel, hab ihm etwas wiedergeben neben einem Ringel. Weiter hat er auch bekannt, daß er im Namen und anstatt des Herrn Pfarrers einen Brief an den Herrn Hainricher um 6 Gulden gestellt, item einen Gulden sonderlich vom Frölich, desgleichen vom Haidnreich eingenommen hab, das- selbig wollen verschlemmen und verschwenden, hab aber keinen Anweiser noch Ge- sellen." Einige Randbemerkungen sollten die vorigen Angaben erhärten, z. B. 6mal geraumt; Puebn sein von München, so mit ihm spielt. Mit diesem Bericht über die für den Rat gewiß leidige Angelegenheit schließt das Ratsprotokoll vom Jahre 1543. Der Obere Platz um 1630 Wenn auch Konrad Fischnaler im 4. und 5. Teile seiner „Innsbrucker Chronik" bereits wertvolle Vorarbeiten für eine Häusergeschichte geleistet hat, so bleibt doch noch reichlich Arbeit allein bis zur Erstellung einer erschöpfenden Häusergeschichte der Altstadt. Im folgenden soll über die Häuser am Oberen Platz um das Jahr 1630 berichtet werden. Als Grundlage hiefür dient die im Stadtarchiv verwahrte „Beschreibung und Taxierung der Behausungen bei der Stadt Ynsprugg vorgenommen anno 16(?,28' ausradiert)", ein dickes Buch, das zweifellos im Zuge der Anlage des Leopoldinischen Steuerkatasters verfaßt wurde. Fischnaler berichtet (unter dem Pseudonym C. Pardeller) in einem Aufsatz Von alten tirolischen Steuern" (Innsbrucker Nachrichten 1924, 172 ff.), daß auf den Landtagen von 1620 und 1621 die Anlage einer Universalsteuer beschlossen wurde. Hiefür war die Herstellung eines Katasters für sämtlichen Haus-, Grund- und Gilten- besitz in Stadt und Land nötig. Dieser wurde hauptsächlich in den Jahren 1628 bis 1632 aufgenommen und blieb unvollständig. Immerhin umfaßte er 64 Gerichte und Orte, darunter auch aus Welschtirol. Die bis über 1400 Seiten starken Bände wurden jedoch eingestampft und lediglich ein Häuserverzeichnis von Klausen blieb erhalten. Die im Stadtarchiv aufbewahrte Beschreibung war zweifellos ein Entwurf für diesen Kataster, der dann in Reinschrift übergeben wurde. " Als „Platz“ wurde seinerzeit der breite, freie Raum bezeichnet, der jetzt Herzog- Friedrich-Straße heißt. Seine natürliche Entstehung an der Trennung der beiden von der Innbrücke einerseits gegen Wilten und andererseits gegen Amras führenden Wege schil- derte bereits Heinrich Hammer in seiner Arbeit „Innsbruck in seiner baugeschichtlichen Entwicklung" (Forsch. u. Mitteil. zur Gesch. Tirols, 16. Jhg.). Der „Platz“ wurde seiner- seits in einen oberen und unteren eingeteilt, während man das Mittelstück nur Platz“ nannte. Die Abgrenzung dieser drei Teilstücke scheint mehr willkürlich und fließend gewesen zu sein. In der vorliegenden Beschreibung werden alle drei angegeben. Die Be- zeichnung Unterer Platz wird allerdings nur einmal gebraucht, nämlich bei der Be- hausung der Hans Castnerschen Erben (= H.-Friedr.-Str. 19, Schöpfer-Apotheke) „auf dem untern Plaz zu Insprugg". Die Häuser Nr. 10 (Hölbling) und 12 (Pallua) lagen ,,am Platz", 16 (Katzung) wird als „Eckbehausung am Platz" angeführt. Die Häuser südlich der Riesen- und Seilergasse, heute Herzog-Friedrich-Straße 27-39 und 18-38, flankierten den Oberen Platz. Bemerkenswerterweise wird bei dem damals aus zwei Teilen bestehenden Haus Nr. 20 der dem Goldenen Dachl entferntere Teil des Caspar von Sala als „zu Insprugg am Platz" liegend beschrieben, während der nähere „am obern Platz" gelegen war. An der Ostseite war das Eckhaus Risengasse-Oberer Platz (Nr. 27, Kapferer) seit 5 dem Ende des 16. Jahrhunderts im Besitze der Familie von Waltenhofen. Die grund- zinsfreie Behausung und Hofstatt war um 1620 für den Betrag von 2500 Gulden ver- kauft worden und wohl dabei in den Besitz Cyrills v. Waltenhofen gekommen. Die Höhe der Kaufsumme wurde auch für die Steuertaxierung angenommen. Das anschließende Haus (Nr. 29, Frank-Rück) war von 1613 bis 1666 im Besitze der Tiroler Landschaft und diente als Landhaus. Auch eine Stallung war dabei. Das Haus hatte dem Stadtspital jährlich 5 Gulden Grundzins zu leisten. Die Einschätzung auf 3000 Gulden ist durchgestrichen und auf 2500 festgesetzt worden. Das Haus Nr. 31 (Weißes Kreuz) hatte der Wirt Michael Lipp am 19. Dezember 1619 an Peter Gschwentner um 3200 Gulden verkauft. Zur Zeit der Steueranlage war es bereits im Besitze der Gschwentnerschen Erben. Das Haus samt Hofstatt und einem Höfl dahinter war der St.-Jakobs-Kirche zinspflichtig. Zuerst mit 2600 Gulden bewertet, wurde dann 2000 Gulden daruntergeschrieben. Der Regimentskanzlist Georg Stark d. Jüng. besaß die nächste Behausung Nr. 33, die „zinsfrei, ledig und eigen" war. Er hatte sie von seinem Vater weil. Georg Stark ererbt, der sie wieder von seiner Mutter Ursula Waginger am 17. April 1590 um 900 Gulden erworben hatte. Eine Steuerbewertung mit 1700 Gulden war auf 1400 und schließlich 900 herabgesetzt worden. Das Haus Nr. 35 in den Händen der Witwe und Erben des ehemaligen Burgpflegers Philipp Lang war mit 2800 Gulden veranschlagt worden, die auf 1600 gemindert wur- den. Die Angaben K. Fischnalers über das Nachbarhaus Nr. 37 stimmen nicht völlig mit den vorliegenden überein. Diese Häuserbeschreibung nennt Hans Reichart d. Alt., Hof- und Kriegs-Secretarius, als Inhaber; er hatte das Haus beim Vorstadt-Tor von seiner Frau Elisabeth Per (Peer) erhalten. Im Jahre 1615 sei ein Vertrag geschlossen worden, in dem das Recht für „seine Herrn Reichharts selig eheleibliche und Stiefkinder nach seinem Ableiben über 200 Gulden, so er seines jüngst abgeleibten Sohnes Herrn Ger- haben (Vormund) sonderer Ursachen willen erlegt", zu empfangen festgelegt wurde. Das Haus war der Pfarrkirche jährlich 24 Kreuzer zinspflichtig und wurde mit 1000 Gulden bewertet. Die Wirtsbehausung Ecke Stiftgasse (Nr. 39, Goldene Rose) hatten die Erben weiland Friedrich Spilmans inne. Dieser hatte sie von weil. Melchior Resenpergers Erben am 7. März 1608 um 3300 Gulden erkauft. Die Behausung war dem Statdtspital 6 Pfund Berner grundzinspflichtig; sie wurde als „,wohl erbaut, aber derzeit in schlechtem Gwerb" mit 3200 und schließlich 3000 Gulden bewertet. Gast bei Melchior Resenperger war u. a. auch jener Lienhard Flexel, dessen poetische Stadtbeschreibung im „Geschichts- Almanach 1949" mitgeteilt wurde. Nun springt die Häuserbeschreibung auf die westliche Straßenseite hinüber und nennt / als nächste die Behausung samt Hofstatt und Höfel beim Vorstadt-Tor (Nr. 36), die weil. Jacob Zellers Witwe und Erben innehaben. Der Goldschmied Zeller hatte sie von den Gläubigern Pankraz Mairs erworben. Das Haus war der St.-Jakobs-Kirche mit Grundrecht unterworfen und auch der großen Unser-Lieben-Frauen-Bruderschaft sowie der Allerheiligenkirche außer Hötting zinspflichtig; überdies war es den Schurfischen 25 Pfund Berner Afterzins schuldig, was wohl mit der rückseitigen Angrenzung an den Schurfischen Besitz in der Schlossergasse zusammenhängen mochte. Die wohlerbaute" Behausung wurde durch die Werkleut" auf 1500 Gulden angeschlagen, die auf 1200 reduziert wurden. 6 Das Haus Nr. 34 hatten die Witwe und Erben des Hofgoldschmiedes Oswald Marb in Besitz. Marb und seine Frau Anna Reiter hatten das Haus am 30. Jänner 1614 von Christof Wilprecht um 2150 Gulden angekauft; es hatte der St.-Jakobs-Kirche jährlich 21 Pfund Berner Grundzins zu reichen und wurde, obwohl „baufällig", ursprünglich mit 2400 Gulden (höher als die Kaufsumme!) und dann 2000 veranschlagt. Das Nachbarhaus Nr. 32 bestand aus einem Vorder- und Hinterhaus, welch letzteres sich seinerzeit im Besitze des bekannten Kartographen und Stadtschreibers Warmund Ygl befand. Das Vorderhaus, welches der „,nächst dahinter liegenden, von den Yglischen herrührenden, jetzt sein (Georg) Faustners eheleiblichen Sohn Hans Cristof Faustner zugehörigen Behausung mit Grundrecht unterworfen" war, hatte jährlich auf Galli (=16. Oktober) 25 Pfund Berner ewigen Grund- und Herrenzins zu zahlen. Georg Faustner hatte das Haus am 26. Mai 1604 von Bartlme Hossen und dessen Frau Cata- rina Järing um 1470 Gulden erkauft; es wurde als „wohlerbaut" erst mit 2000 und dann 1400 Gulden bewertet. Der Hofsattler Hans Zaberle besaß das Haus Nr. 30, das er am 22. September 1626 von Regina Spilmann, Witwe des Conrad Zaberle (seines Vaters), die den Haller Bürger Hans Fenner heiratete, um 1340 Gulden übernommen hatte. Das Haus war der Sankt- Jakobs-Kirche 4 Pfund Berner Grundzins schuldig, der Aller-Gläubigen-Seelen-Bruder- schaft ein Pfund und den armen Sondersiechen zwei Vierer; es wurde mit 1100, dann 1000 und schließlich 700 Gulden eingeschätzt. Am 15. Juli 1575 hatte das Ehepaar Mathias Spieß und Anna Talhammer das Haus Nr. 28 um 1050 Gulden von den Althamerischen erworben und am 24. Dezember 1609 hatte es Caspar Spieß um 1300 Gulden von der Witwe (seiner Mutter) an sich gebracht. Zum Hause gehörte auch ein Höfel und ein Stadel dahinter, sowie „dazu hinterher erbaute Zimmer"; es war dem Stadtspital und der St.-Jakobs-Kirche zinspflichtig und wurde ziemlich hoch mit 2200 und dann 1600 Gulden bewertet. Eine wohl erst später nachgetragene, knappe Eintragung meldet, daß der Stadt- schreiber Paul Atlmayr eine Behausung (Nr. 26) samt Hof, Hofstatt und Stallung besitze, die der St.-Jakobs-Kirche grundzinspflichtig war und mit 2600 und dann 1400 Gulden eingeschätzt wurde. Im Jahre 1619 hat Andre Haidenreich von Pidenegg das Haus Nr. 24 von seinen Eltern vertragsweise um 2800 Gulden übernommen, nachdem es im „Inventari" von 1591 mit 2000 Gulden angeschlagen war. Früher standen zwei Häuser dort; das größere davon kaufte Erasam Haidenreich am 1. Mai 1542 von Wilhelm Pez um 675 Gulden, das kleinere wenige Tage (am 24. April) zuvor vom Stadtspital um 250 Gulden. Das Haus schuldete nur dem (Sonder-)Siechenhaus jährlich auf Galli einen Vierer; es wurde zuerst mit 2600 Gulden und dann gar nur mit 1000 bewertet. Eine kurze, ebenfalls später nachgetragene Eintragung nennt Maximilian Graf Traut- son als Besitzer des bekannten Trautsonhauses (Nr. 22), das mit 3000 und dann 2500 Gulden taxiert wurde. Das Nachbarhaus Nr. 20 bestand damals aus zwei getrennten Häusern. An das Trautsonhaus und andererseits an das des Stadtrichters Hans Kiechl, das von den Lindnerischen stammte, grenzte die Behausung des Oberösterreichischen Kammerschreiber-Amtsadjunkten Caspar v. Sala; es war zinsfrei, ledig und eigen. Sala hatte das Haus „auf Absterben" seiner ersten Frau Sara Prentner lt. Vertrag vom 1. April 1621 um 1000 Gulden an sich gebracht. Diese Frau hatte es nach dem Tode ihres ersten Mannes Cristof Schlechter, Gerichtsschreiber zu Amras, als Witwengut im Werte von 1000 Gulden erhalten, Schlechter hatte es von seiner Mutter Anna Schwarzmair am 16. De- zember 1599 ererbt. Das Haus wurde mit 1000 Gulden und schließlich 800 eingestuft. 7 Das zweite Haus, das zinsfrei, ledig und eigen war, hatte der Stadtrichter Hans Kiechl von weil. Caspar Lindners Erben erworben. C. Lindner erbte es von seinem Vater Hans, der es seinerseits von seiner ersten Frau Christina Spilman erhalten hatte; diese erbte es ihrerseits wieder von ihrem ersten Mann Hans Heiberger, der das Haus am 16. Juni 1566 um 470 Gulden gekauft hat. Es wurde mit 1200 und dann 700 Gulden veranschlagt. Das letzte Haus (Nr. 18), das hier noch zu behandeln bleibt, hatte am 1. September 1599 der Hofarzt Philipp Mendler um 1150 Gulden angekauft. Zwei Monate später, am 27. November, stellte, wie sich ergänzend aus dem Verfachbuch (1599; Bl. 183') ergibt, der fürstliche Hofbalbierer Phil. Menntler der Frau Ursula Franzlin, weiland Michael Levins Witwe, einen Schuldbrief um 200 Gulden bar geliehenes Geld für 10 Gulden jährliche Interessen aus. Als Pfand für diese Summe gibt er seine jetzt in- habende Levinische Behausung am Platz allhie zwischen Lorenzen Vischler und Hansen Linders Behausung liegend". Öffentliche Bauten im Jahre 1700 - Im Laufe des 18. Jahrhunderts erhielt Innsbruck durch zahlreiche Bauwerke jenes Aussehen, das es bis heute bewahrt hat. Schon gleich im Jahre 1700 also vor gerade 250 Jahren wurde an einer Reihe öffentlicher Bauten gearbeitet, deren im folgenden kurz gedacht sei. Über den Neubau der Spitalskirche, der am 10. Mai 1700 seinen An- fang nahm, haben bereits H. Hörtnagl (Tiroler Heimatbl. 1933, 4), Fr. Schumacher (Tirol. Anzeiger 1927, Nr. 188 ff.) und J. Weingartner („Die alten Kirchen Innsbrucks", 1920) ausführlich gehandelt. Den Bau der Ursulinenkirche hat ebenfalls J. Weingartner in der genannten Arbeit beschrieben. Die Ursulinen waren im Jahre 1691 nach Inns- bruck gekommen, hatten 1700 mit dem Bau ihres Klosters begonnen und 1701 den Grundstein für ihre Kirche gelegt. Ein anderer Bau, der damals in Angriff genommen wurde, war das Lazaretthaus in der Weinhartstraße bei der Dreiheiligenkirche. Ursprünglich aus Holz erbaut, stand es an der Stelle des Palais Ferrari und diente hauptsächlich zur Isolierung der Kranken bei Epidemien. Konrad Fischnaler berichtet in seiner „Innsbrucker Chronik" (IV, 148/49), daß infolge der Erbauung des Palais Ferrari dem „Lazaretthaus die letzte Stunde" geschlagen habe. Am 9. Oktober 1693 habe man sogar dessen Verbrennung be- schlossen, wohl um dadurch jegliche weitere Infektionsgefahr auszuschalten, und am 7. März 1694 erlangte das Modell für einen Neubau die Genehmigung der Regierung, die 5000 Gulden beizutragen bereit war. Begreiflicherweise hatte die Familie Ferrari keine Freude an dieser gefährlichen Nachbarschaft und der grfl. Ferrarische Vermögens- administrator Don Melchior Magistrati setzte alle Hebel in Bewegung, um den Neubau in dieser Gegend zu verhindern. Mit einer kaiserlichen Resolution vom 16. Dezember 1699 war sein Gesuch um die Verhinderung dieses unentbehrlichen Gebäudes ein für allemal abgewiesen worden. Magistrati erhielt überdies einen scharfen Verweis wegen seiner gegen die Regierungspersonen „gebrauchten unanständigen Termini". Als die Innsbrucker Regierung erfuhr, daß nun die Stadt mit dem Lazarettbau wirklich begin- nen wolle, erinnerte sie diese in einem Schreiben vom 23. April 1700 daran, daß in der Stadt gegenüber der vorigen Zeit die Leute um ein Namhaftes gewachsen und ver- mehrt worden seien". Der Bau sei also nach Proportion der „diesmals ziemlich popu- lierten hiesigen Stadt" zu errichten, so daß im Falle einer Sucht (= Epidemie) auch tat- sächlich genügend Raum zur Verfügung stehe. Die Stadt wird zu einer diesbezüglichen 8 Konferenz eingeladen, die am 3. Mai um 2 Uhr bei der Dreiheiligenkirche zusammen- kommen sollte. Es wurde der Stadtausschuß mit den Baumeistern und das Collegium medicum, als Sanitätsbehörde, eingeladen. Schon am 8. Mai wird der Magistrat benach- richtigt, daß die Regierung mit dem vom Stadtbaumeister entworfenen Modell, welches von den Medicis,,des guten Lufts und Gelegenheit halber ganz tauglich und bequem zu sein gehalten wird", einverstanden sei und der Bau unverzüglich begonnen werden könne. Dabei handelte es sich aber wohl um die Genehmigung des ursprünglichen Modells, denn die bei der Kommissionierung besprochenen Veränderungen dürften wohl erst in Aus- arbeitung gewesen sein. Am 28. Mai berichtet nämlich die Innsbrucker Regierung an die kaiserliche Majestät,,,wasgestalten die Stadt allhier wegen des schon fortsetzenden Laza- retbaus einen weiteren Entwurf über das formierte Modell eingereicht habe, vermög dessen das Gebäu erweitert und anstatt eines zwei erforderliche Durchgäng gerichtet werden möchten"; die in Contagionssachen (d. h. in Fragen der Seuchenbekämpfung) deputierten Räte hätten zusammen mit dem Collegio medico diesen neuen Entwurf mit einer Addition (=Vergrößerung) um 9 Schuh und zwei Durchgängen wohl überlegt und für ganz anständig befunden; da in diesem Lazarett abgesehen von dem Wartepersonal an Inficiert-, als Convalescierten und gesund wordenen Personen 150 werden subsi- stieren (sich aufhalten) können, sei man der Meinung, daß der Bau genehmigt werden könnte. Am gleichen Tage wird von der Innsbrucker Regierung die Genehmigung der vorgeschlagenen Erweiterung samt der Errichtung von zwei Durchgängen hinausgegeben. In der Zwischenzeit scheint Don Magistrati nochmals einen Einspruch versucht zu haben, denn am 14. Mai stellt die Regierung neuerdings fest, daß der Kaiser bei der Abweisung verbleibe, schon allein deshalb, weil die Unkosten einer Verlegung zu „er- schwingen unmöglich" wären und sich auf 100.000 Gulden belaufen würden. Dabei wird erwähnt, daß die „Abbrennung des allhiesig alten unbrauchbaren Lazarethauses mit allem glücklich vorbeigangen" sei. Auch die Unterbringung der Arrestanten erforderte im Jahre 1700 Bauarbeiten. Am 10. Jänner schreibt die Regierung an die Hofkammer, daß nach einem Augenschein im Kräuterhaus „allda nit allein die 8 alten Keichen (= Zellen) ohne Gewölbe und folglich der Feuersgefahr unterworfen", sondern auch die übrigen so beschaffen seien, daß zu Winterszeit einige Delinquenten dahin nit eingelegt werden können". Da die Admini- stration der Justiz mehr Gefängnisse zur nötigen Separation der Übeltäter erfordere, wird die Hofkammer beauftragt, „bei ehest wetterlicher Zeit" nicht allein die zwei Ge- fängnisse im Turm (d. i. der Kräuterturm an der Nordostecke der Stadt, der erst 1890 abgebrochen wurde), sondern auch die vier „herunteren bei dem Landprofosen" in solchen Stand zu setzen, daß man sich ihrer auch zur Winterszeit bedienen könne; die übrigen seien auch seiner Zeit" zur Abwendung der Feuersgefahr mit Gewölben zu versehen. Ende Juli (23.) befand es die Regierung für ganz notwendig, daß an ein- oder andern gelegenlichen Ort zwei oder drei Arrestzimmer erbaut werden müssen". Bei einem Augenschein auf dem Turm des Innbrückentores wurde hiefür solcher Ort für ganz bequem und tauglich befunden". Da sich die Regierung diesbezüglich aber auch mit der Stadt, als Besitzerin des Turmes, auseinandersetzen mußte, lud sie den Bürgermeister und eine Ratsabordnung für den 28. Juli, 8 Uhr morgens, zu einer Konferenz in die Regimentsbehausung. Die junge, aufstrebende Universität (seit 1670) meldete auch ihre Wünsche an. Die studierenden Adeligen wünschten für ihre Reitübungen eine Reitschule. Am 4. Jänner 1700 schreibt die Regierung an den Landeshauptmann an der Etsch, daß weil die Uni- versitätsmittel zu Aufricht- und Unterhaltung einer Reitschul als eines den jungen Cava- 9 lieren wohl anständigen Exercitii nit erklecklich", man gern vernehmen möchte, ob viel- leicht der Landeshauptmann einigen Vorschlag an die Hand zu geben wüßte, „, wie etwa eine dergleichen Reitschul ohne sondere Beschwerde des Cameral und Landwesens (d. h. der Landesfinanzen) könnte aufgerichtet werden"? Die Instandhaltung der Wege bereitete der Obrigkeit ebenfalls Sorgen. War doch sogar die Hauptverkehrsstraße von der Stadt gegen den Brenner zu in einem elenden Zustande. Am 12. November 1700 erinnert die Regierung den Magistrat, "schon vorlängst" den Bürgermeister und Rat beauftragt zu haben, die Straßen, absonderlich von hier bis nach Wiltau, allwo schon verschiedene Unglück vorbeigangen", reparieren und mit Bschit" (Beschüttung; Einschottern) zurichten zu lassen, damit,,die hin und wider zu fahren habenden beladenen, schweren und andere Wägen ohne Gefahr und unklagbar wandeln könnten". Wohl sei bereits im vergangenen Jahre mit der Ausbesserung begon- nen worden, es erfordere aber die Notwendigkeit, die Reparation „uneinstellig" fortzu- setzen, damit diese Straße in einem solch guten Stand gehalten werde, daß kein Unglück zuvorderst bei „nun (im Herbst) angehenden schweren Weinfuhren" vorkomme. Der Bürgermeister möge die Verbesserung alsbald vornehmen lassen. Der Zustand der Stadtmauer ließ gleichfalls zu wünschen übrig. Bereits am 1. Juli 1699 teilte die Regierung dem Magistrat mit, daß sie erfahren hätte, wie sich „etwelche Benachbarte", besonders aber der Kammer-Rat Philipp Franz Frh. v. Yrsch, der Stadt- obrigkeit gegenüber beklagt habe, weil diese „ihre Stadtmauern in so schlechten und baufälligen Stand hätten gelangen lassen, daß die in alldortigem Hofgraben sich befin- denden Personen ohne höchste Gefahr sich nit einfinden könnten". Da die Stadt allein verpflichtet sei, die Mauern zu erhalten und zu reparieren, so wird dem Magistrat auf- getragen,,,sotane Reparation zu Abwendung der bevorstehenden Gefahr" unverzüglich vorzunehmen. Einen Monat später erkundigte sich die Regierung noch beim Magistrat, ,,ob und was bei allhiesiger Stadt für eine Bauordnung, wonach man sich zu regulieren hat, vorhanden" sei. Als Quellen dienten für diese Arbeit hauptsächlich die Copialbücher,,Causa domini" 1699 und 1700 im Innsbrucker Landesregierungsarchiv. Von Steinschneidern und Oculisten In dem Aufsatz über die Herkunft des Anatomieprofessors Hieron. Leopold Bacchet- toni im „Innsbrucker Geschichts-Almanach 1949" wurde bereits ausgeführt, daß das Können der einheimischen Chirurgen und Wundärzte von den Mitgliedern einiger ita- lienischer Chirurgenfamilien, die die Kunst des Stein- und Bruchschneidens sowie des Starstechens wie ein Geschäftsgeheimnis in ihren Familien vererbten, weit übertroffen wurde. Ja, die einheimischen Chirurgen hüteten sich sogar, derartige schwere Eingriffe vorzunehmen, da bei Fehlschlägen ihr ohnehin nicht hohes und schon in den Fasnacht- spielen vielfach verspottetes Ansehen noch weitere Einbuße hätte erleiden können, und waren froh, wenn auswärtige Operateure ihre Patienten behandelten. Tüchtige Stein- schneider und Starstecher (Oculisten) standen auch in gutem Ansehen und wurden selbst von den Regierungsstellen gefördert, die solche im Lande zu behalten bestrebt waren. Das Steinleiden, nämlich Nieren-, Blasen- und wohl auch Gallensteine, gehörte zu den verbreitetsten Krankheiten besonders der besseren Gesellschaft seit dem Ende des Mittelalters und wurde meist wohl durch das unmäßige Essen stark gewürzter Speisen bedingt oder gefördert. Da es nicht gelang, das äußerst schmerzhafte Steinleiden durch 10 eine interne medizinische Behandlung zu heilen, blieb nur der chirurgische Eingriff, der begreiflicherweise bei der damaligen Unsauberkeit und Primitivität der Operationstechnik stets ein großes Risiko bedeutete. Trotzdem kamen, wie die wiederholte Erwähnung von Anerkennungsschreiben beweist, doch mehrfach Erfolge vor. Von einer „meister- lichen" inneren Kur, die ein reisender „Ritter und Doctor" im Jahre 1491 zu Schwaz am Abt von St. Georgenberg, Caspar Augsburger, vornahm, erzählt ein Brief des Letz- teren an Erzherzog Sigmund. Dieser Arzt erbot sich, das Leiden zu heilen „ohne Schnei- den und große Schmerzen". Und tatsächlich hat er den Abt geschmiert in dem Rücken und ein Pflaster gemacht" und darauf von ihm gebracht einen Stein größer dann eine große Baumnuẞ", der in 22 Stücke zerbrach. Der ob der gelungenen Kur überglückliche Prälat erklärte dem Erzherzog, daß er den Stein nicht mehr haben möchte, selbst wenn er tausend Gulden dafür bekäme. Wenn auch leider nichts Weiteres mehr über die Aus- wirkung dieser Kur überliefert ist, so legt sich doch die Nachricht der Chronik von Geor- genberg, daß der Abt bereits vierzehn Tage später gestorben ist, wie ein düsterer Schat- ten auf diesen medizinischen Erfolg. Das Starstechen, die Entfernung der durch den grauen Altersstar getrübten Linse, war weniger lebensgefährlich; ein Fehlschlagen dieser Operation dürfte zumeist wenigstens nur den Verlust des Auges zur Folge gehabt haben. Nunmehr sei von einigen in Innsbruck wirkenden Steinschneidern und Oculisten be- richtet. Vor dem Jahre 1548 arbeitete ein gewisser Ulrich Giers als „Bruch- und Stein- harnschneider". Nach seinem vermutlich 1547 erfolgten Ableben wandte sich dessen Witwe an König Ferdinand um die Bewilligung eines Wochengeldes, wobei sie sich rühmt, nicht nur „sonderlich gegen die Weibsbilder in ihren Geburtsnöten und anderen ihren brechhaftigen, je zu Zeiten fürfallenden Mängeln" tüchtig zu sein, sondern auch ,,den Kindlen, so sie Bruch und Steinlein haben, mit der Hilfe Gottes" helfen könne. Die Innsbrucker Regierung, von der der König ein diesbezügliches Gutachten verlangt hatte, bestätigte, daß die Witwe ihr Berühmen und Anzeigen vielfältig im Werk erzeigt und probiert" habe; auch erbiete sie sich, ihre Kunst den Armen um Gottes willen zuteil werden zu lassen, den Vermögenden für eine gebührliche Belohnung; außerdem ver- spreche sie, diese ihre Kunst nit mit ihr absterben zu lassen, sondern anderen jungen Weibsbildern, deren sie eine bei ihr hab, auch zu lernen". Da der Regierung die Witwe überdies als eine gottesfürchtige, ehrsame, fromme und schwache Frau angezeigt war, so hielt sie es für empfehlenswert, „eine solche künstliche (=kunstreiche) Person in diesem Land, sonderlich hieum, da dann, wie von mehr Leuten geredet wird, viele Personen, die mit diesen schweren Mängeln behaftet sein, keineswegs von dannen zu lassen". Daher ratet sie dem König unter Hinweis darauf, daß Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Innsbruck sogar eine schriftliche Fürbitte getan hätten und es ja besonders zum Wohle der armen Leute sei, der Witwe ein lebenslängliches Wochengeld von zwei Pfund zu bewilligen. Das am 12. Jänner 1548 abgefertigte Gutachten erlebte eine so rasche günstige Erledigung, daß bereits am 3. März die Bewilligung an die Hofkammer mitgeteilt werden konnte. Im Jahre 1569 richtete Bartlme Vogl, „Harn-, Stein- und Bruchschneider", an Erz- herzog Ferdinand die Bitte, ihm sein Wart- und Dienstgeld von 40 Gulden um weitere 40 Gulden zu bessern. Solche Bittgesuche um Gehaltsaufbesserungen oder außerordent- liche Gnadengaben waren sehr häufig; sie dienen heute als wertvolle Quellen. Der Lan- desfürst wandte sich, wie immer in solchen Fällen, an seine Regierungsstellen um ein Gutbedünken. Aus diesem geht nun hervor, daß Vogl bereits im Vorjahre (1568) um eine Besserung von 60 Gulden angesucht hatte, die jedoch auf Rat der Regierung abgewiesen worden war. Die Regierung erinnert den Erzherzog daran und erklärt, 11 daß auch derzeit noch eben diese Ursachen, derwegen wir hievor zu keiner Besserung raten konnten", vorhanden seien; auch sei es dem Fürsten nicht unverborgen, mit was für beschwerlichen Ausgaben das Tiroler Kammerwesen der Verwaltung wegen ohnedies ,,aufs höchst und äußerst beladen" sei, so daß vielmehr eine Einziehung, als Erhöhung der Ausgaben in Frage komme. Die Regierung müsse es bei dem früheren Bescheid ver- bleiben lassen. Nur auf einen Punkt der Bittschrift ging sie näher ein, nämlich auf die Behauptung des Supplikanten, daß er vom Landesfürsten durch die Zuweisung von ,,vielen, armen, brechenhaften Leuten, die das Arztlohn Armut halben nit zu bezahlen haben, beladen werde". Dem Erzherzog wird geraten, für alle diese armen Knäblen und Personen, die er dem Vogl zum Schneiden und Heilen zuweist, einen gebührlichen Lohn auszuzahlen. Freilich dürften die Forderungen Vogls nicht unverschämt sein, son- dern er müsse es in Bedenkung seines habenden Dienstgeldes ... an einem billigen benüegen lassen". Um die Mitte des 17. Jahrhunderts wirkten drei Stein- und Bruchschneider hierzu- lande, nämlich ein gewisser Pietro Mattioli, der in Bestallung genommen war und einen fürstlichen Gnadenbrief, ein Patent, besaß, daß „niemand andern dergleichen Personen zu practiciern verstattet werden solle", dann ein Stein- und Bruchschneider zu Axams, der etwa im Frühjahr 1651 starb, und schließlich Christofen Miller von Rosenhaimb, Oculist, Stein- und Bruchschneider, der in Tirol seine Kunst frei ausüben zu dürfen an- suchte. Letzterer hatte an den Landesfürsten ein Memoriale gerichtet, in dem er auch um ein Patent zur freien Praxisausübung bat. Der Erzherzog verlangte wieder ein Gut- achten der Regierung, die vor allem die Meinung des Innsbrucker Ärztekollegiums ein- holte. Dieses lud Miller vor und besah sich seine gerühmten Attestationes (= Zeug- nisse), aus denen hervorging, daß er schon lange Jahre in Tirol seine Curationes (Hei- lungen) verrichte. Da aber Mattioli bereits ein Patent besitze, könne Miller keines mehr ausgestellt werden; wohl könne ihm der Landesfürst gestatten, auf den offenen Jahr- märkten seine Kunst zu exercieren, und dies um so mehr, als Miller geäußert habe, daß er, falls sich künftig mit Mattioli eine Veränderung begeben sollte, sich in Tirol nieder- lassen wolle, was man ja schon allzeit gewünscht habe, aber nie erreichen konnte. Schließlich schlägt die Regierung ihrem Fürsten vor, dem Miller die 100 Gulden Bestal- lung zu bewilligen, die der jüngst verstorbene Steinschneider zu Axams innegehabt habe; die Stelle des Letzteren scheint besonders für die Kranken aus dem Ober- und Unter- Inntal bestimmt gewesen zu sein. Als Quellen für die vorstehenden Ausführungen dienten der Faszikel Kunstsache III, 37, und das Copialbuch „An die fürstl. Durchlaucht, 1651" (Bl. 448') des Innsbrucker Landesregierungsarchives. Eine eigenartige Desinfektion Am 19. Februar 1746 teilt die Regierung dem Bürgermeister und Rat der Stadt mit, daß es bezüglich der „Eröffnung eines auf dem Stadtturm befindlichen Gewölbes und dahin tempore pestis transferierter (d. h. zur Zeit der Pest übertragener) Schriften" bei dem bereits Verfügten das hier leider nicht näher angegeben wird - zu bleiben habe, jedoch die Meinung des Collegium medicum „mit was praecautionen (=Vorsichtsmaß- nahmen) erdeites Gewölb zu eröffnen" sei, streng zu befolgen seien. Man hatte also anläßlich einer Pestepidemie Schriften mit denen vielleicht ein Erkrankter zu tun hatte in ein Gewölbe des Stadtturmes gebracht, wo sie wohlverschlossen liegen blie- ben. Nun, da man den Raum wieder öffnen wollte, weil man vermutlich die Akten (oder 12 ― vielleicht auch den Raum) brauchte, hatte man Angst, daß die Pest neuerdings aufleben könnte. So gab also die Regierung Verhaltungsmaßregeln und befragte die Gesund- heitsbehörde, das Ärztekollegium, unter welchen Bedingungen man den Raum gefahrlos öffnen und die Schriften wieder benützen könne. Das Gutachten des Kollegiums hat sich glücklicherweise ebenfalls erhalten und überliefert folgende kulturgeschichtlich höchst beachtenswerte Geschichte. Die Regierung hatte an das medizinische Kollegium „wegen Eröffnung in allhiesigen Stadtturm befindlichen Gewölbs, in welches tempore contagionis (=zur Zeit der An- steckung, der Seuche) etwelche alte (Schriften) zu Verwahr gelegt worden", die Frage vorgelegt, mit was Behutsamnis, um keine allgemeine Gefahr zu befürchten, mit mög- lichster Praecaution (=Vorsicht) solches könne eröffnet und die darin verwahrt liegen- den Schriften und Acta erhebt und gereinigt werden und wie solches mit gehöriger Vorsorg vorgenommen werde". Das Ärztekollegium kam „nach wohl reiflicher Überlegung" zu dem Schluß, daß die Eröffnung eines solchen Gewölbes ohne Gefahr totius publici (d. h. der gesamten Be- völkerung) nicht könne vorgenommen werden", zumal der Raum seit der Zeit der Epi- demie, die „beiläufig anno 1611 sich sollte geendigt haben", nie mehr geöffnet wurde und auch kein Durchzug eines Lufts" zugelassen worden war. Man hatte also in einem Raum zur Zeit der großen Pest-(eigentlich Flecktyphus-)Epidemie vom Jahre 1611, die von den Innsbrucker Lokalhistorikern bereits mehrfach behandelt wurde, Schriften hinterlegt und diese dort was nicht gerade für ihre Wichtigkeit spricht durch 135 Jahre ruhen lassen. Die Ärzte vertreten die Ansicht, daß die eingesperrte Luft, wenn sie auch „,ehevor von einer Contagion nicht wäre berührt worden", doch durch die Länge der Zeit durch einen verfaulten Dunst oder Schwaden ein gleichförmiges contagiöses Wesen erwecken oder an sich ziehen" könnte. Die Erfahrung habe gelehrt, daß aus einem Zimmer, durch das keine Luft streichen kann und das mehr als ein Jahr verschlossen ist, bei schnellem und unbehutsamem Öffnen ein solcher stinkender Dunst entgegen- kommt, daß schon mancher dadurch vor Übligkeit zu Boden gefallen sei. Im vorliegen- den Falle sei dies noch mehr zu befürchten, denn der Raum sei ja bereits über 130 Jahre verschlossen. Durch seine Eröffnung könne vielleicht eine üble Seuche entstehen. Wenn also schon die Not erfordert, daß der Raum geöffnet werde, dann müsse man möglichst vorbeugen und die nun angegebenen Kautelen beobachten. Sollte der versperrte Raum so situiert sein, daß keine Luft durchstreichen konnte, dann sei von zwei Seiten her ein gegeneinander stehendes Loch hinein zu graben. Durch das Loch an einer Seite müsse man dann mit einer Pistole hineinschießen. Damit dabei nichts angezündet werde, soll diese mit Baumbart und subtilen Leder bestopft sein". Damit möge man solange fortfahren, bis das Gewölbe voller Rauch sei, wenigstens aber drei Tage; dabei solle man auch die beiden Löcher allmählich erweitern. Wenn nun der Raum gut angeräuchert ist, dann kann ganz langsam die Türe aufgemacht werden, wobei aber weiter beständig Rauch zu machen ist. Damit dieser Rauch auch ordentlich durch die Türspalte in den Raum hineindringe, seien heraußen ununterbrochen etliche mit Pech und Schwefel wohl vermengte Fackeln abzubrennen und gegen die Türe zu halten. Ist schließlich die Tür ganz geöffnet, dann stelle man Glutpfannen, die reichlich Rauch verbreiten, in den Raum, öffne die Fenster und lasse diese mindestens drei Tage offen, wobei aber immer mit der „Berauchung zu continuieren" (= fortzufahren) sei. Die Kästen und Truhen, in denen die Schriften verwahrt sind, sollen vor ihrer Öffnung mit starkem Essig abgewaschen werden; dann erst dürfe man sie behutsam auf- machen, müsse aber noch wenigstens zwei Tage warten, bis man die Schriften selbst 13 angreift und heraushebt. Auch in dieser Zeit sei beständig Rauch zu machen. Dann erst können also die Schriften selbst angegriffen werden, wobei wieder folgende Vorsichts- maßnahmen vorgeschrieben waren: bei stetem Rauchen der Glutpfannen ist der auf den Akten liegende Staub in die brennenden Kohlen zu streichen; jedes Schriftstück hat einzeln ausgeraucht zu werden und die Stricke und Spagate, mit denen die Aktenbündel zusammengebunden waren, sollten vorsichtig abgelesen und unter freiem Himmel ver- brannt werden. Als günstigste Zeit für die Eröffnung des Raumes erklärte das Ärztekollegium die Nacht, in der alles still sei. Besonders jene Nächte seien die tauglichsten, in denen der Himmel aufgeheitert und ohne Wind sei. Schließlich wurden noch Ratschläge zum Schutze der an der Eröffnung beteiligten Personen erteilt. Zuerst seien diese mit Speisen zu versehen, die mit etwas Essig gekocht sind. Wenn sie diese zu sich genommen haben, dann soll man sie mit langen von ge- wixter Leinwat gemachten, den ganzen Leib bedeckenden Röcken" bekleiden in der Art, wie es die Venetianer bei Epidemien zu tun pflegen; dadurch komme keine widrige Luft an die Person heran. Weiters sei noch das Angesicht, Mund und Nase, wohl zu versorgen; hiezu sei mit Pestbalsam getränkte Baumwolle in die Nase zu stecken und im Mund sollte „immerdar ein in Essig eingedunktes Brot behalten" werden. Das ganze Angesicht könne am leichtesten durch ein venetianisches Wachs-Visier geschützt werden, das „,mit einem langen, krummen Rohr versehen, damit die Luft nit geraden Wegs ankommen möge". Diese Kleidung wäre solange zu tragen, bis der Raum völlig eröffnet ist. Natür- lich seien an den Händen gewichste Handschuhe zu tragen. Die vom Innsbrucker Ärztekollegium empfohlene Schutzkleidung entspricht vollkom- men jener allgemein gebräuchlichen, über die man sich schon im 17. Jahrhundert in Spottversen und Karikaturen lustig machte. So zeigt ein immer wieder abgebildeter Stich jenen, wie eine Krähe aussehenden Doktor Schnabel (wohl Scherzname wegen der schnabelartigen Schutznase) von Rom, dessen Kleidung wie folgt beschrieben wird: ,,Kleidung wider den Tod zu Rom, anno 1656. Also gehen die Doctores Medici daher zu Rom, wenn sie die an der Pest erkrankten Personen besuchen, sie zu curieren und tragen sich widerm Gift zu sichern ein langes Kleid von gewäxtem Tuch (= Wachslein- wand), ihr Angesicht ist verlarvt, für die Augen haben sie große crystallene Brillen, vor der Nase einen langen Schnabel voll wohlriechender Specerei, in den Händen, welche mit Handschuhen wohl versehen sind, eine lange Rute und damit deuten sie, was man tun und gebrauchen soll". Die zweimalige Erwähnung der Venetianer läßt erkennen, daß deren Abwehrmaßnahmen gegen die Seuchenverbreitung immer noch als führend anerkannt wurden. Damit schließt das Gutachten des Innsbrucker Ärztekollegiums, dessen Mitglieder dann ihre Unterschriften daruntersetzten. Es waren fünf, nämlich Prof. Franc. Frid. Pajr, Physicus Dr. Michael (K?)oble, Physicus Dr. Joh. Bapt. Wismajr, Prof. Dr. (Hieron.) Bacchatoni und der Senior-Physicus Cajetan (G?)eiger. Die beiden Professoren waren bekannte Mitglieder der medizinischen Fakultät. Joh. Friedrich von Payr zum Thurn, ein gebürtiger Innsbrucker, wurde im Juni 1741 Profes- sor, nachdem er vorher als Physikus in Bruneck und dann als bischöflicher Leibarzt in Brixen tätig war; er starb am 8. Jänner 1759 (nach de Luca). Prof. Hieron. Leopold Bacchatoni (gest. 26. März 1749) war der bekannte Anatom, dessen Herkunft aus Preci bei Norcia im „Innsbrucker Geschichts-Almanach 1949" nachgewiesen wurde. 14 Von den VERÖFFENTLICHUNGEN AUS DEM STADTARCHIV INNSBRUCK Nr. 1 sind bereits erschienen Innsbrucks stadtgeschichtliches Schrifttum bis zum Jahre 1950 (1. Teil: Nr. 1-2000) von Wil- helm Eppacher und Karl Schadelbauer. 1950. Nr. 2 Innsbrucker Urkunden aus dem Stiftsarchiv Wilten 1238-1350 von Karl Schadelbauer. 1951. Nr. 3 Die Wohltäter der Landeshauptstadt Innsbruck von Wilhelm Eppacher. Nr. 4 Briefe aus Alt-Innsbruck (1461-1873) von Karl Schadelbauer. 1952. Tyroliadruck 11237 53 .