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St4
Inv. Nr
Stadtarchiv
Innsbruck
A-1845-1
Stadtmagistrat Innsbruck
784
en
Nordtirols älteste
Kulturstätte
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A-1845-ADD
6/ Dipl. Ing Centelt: 6.5.1986
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Abb. 1, Vorgeschichtliche Funde aus Wilten
1a und 1b Grabformen; 2 und 3 Aschenurnen; 4 Conkriglein; 5 Confchalen; 6 Bronzefibel (Seftnadel röm.);
7 Gewandnadeln (rechts Mohnkopfnadel); 8 Rasiermesser; 9 Armringe; 10 Bronzemeffer; 11 Schlangenarmband
1 b
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THALER RAFAEL
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Schönach.
25/11. 1924.
Tiroler Heimatbücher
Herausgegeben von der Landesgruppe Tirol des
Vereines für chriftliche Erziehungswissenschaft
Band I
Wilten
Nordtirols älteste Kulturstätte
1. Teil:
Wilten in der Urzeit
Wilten zur Römerzeit
Wilten in der Sage.
Geschichte der Hofmark
Wilten
9 Abbildungen auf Runstdruckpapier
3m Selbstverlag des Jugend-Schutzvereines „St. Bartlmä", Stift Wilten
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Sankt Bartlmä
(3um Titelbild)
Uralte Vergangenheit
umdämmert deine Mauern,
liebliches Kirchlein.
Ahnen die Unermeßlichkeit
des Ewigen und schauern
und fragen: „Was wird nach uns Jein?"
Stimmen rauschen aus dem uralten Bau;
er formt sich um zur Riesengestalt,
die Flur verwandelt sich zur grünenden Au,
aus Bächen und Winden es Jchallt
Sankt Bartholomäus erfteht! Es dröhnt sein Ruf:
,,Bedenkt ihr wandelnden, wankenden Menschen,
wozu denn der Herr euch erschuf!"
5. Bator
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Der Wert eines Heimatbuches
Geleitworte von Hermann Wopfner
Vorsitzender der Landesgruppe Tirol des Vereines für
chriftliche Erziehungswillenschaft
Der gemütvolle Deutsche hat zu allen Zeiten fich gerne
der Vergangenheit erinnert, nicht bloß der großen Haupt-
und Staatsaktionen, Jondern auch der Geschehnisse des all-
täglichen Lebens. Dem deutschen Tiroler war dieser Sinn
für die Bergangenheit, dieser geschichtliche Sinn, besonders
eigen. An den Winterabenden, wann das Abendessen vor-
über war, blieb die Familie noch einige Zeit in der Stube
beisammen, der eine und andere von Freunden und Nachbarn
fand sich ein, und waren die Tagesereignisse und Geschäfte
besprochen, so begann wohl der Großvater oder sonst einer
der Alten von vergangenen Zeiten zu erzählen. Mancher
war noch dabei gewesen, wie man 1809 oder gar schon 1797
die Franzosen zum Land hinausjagte. Aber nicht bloß von
den Kriegsereignissen wußten sie zu erzählen, sondern auch
eine Menge von Einzelheiten des Alltagslebens der Ver-
gangenheit kamen zur Sprache: Wie einfach man in den
harten Notjahren nach den napoleonischen Kriegen im Haus
der Bürger und Bauern leben mußte, wie streng die Jugend
damals erzogen wurde, wie viel Arbeit und wie wenig Ver-
gnügen es gab, und wie man trotz all dem damals - wenig-
stens nach der Meinung der Alten viel luftiger war als
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heute. Was gab es doch für schöne alte Bräuche, die jetzt
einer nach dem andern abgekommen sind, was für schöne
und luftige Umzüge sah man in der Fastnacht; in den Fünf-
zigerjahren, zur Zeit des Krimkrieges, haben sie gar auf dem
Inn mit den großen Haller Zillen eine Seeschlacht dargestellt!
Und selbst in der Kirche war es damals schöner. In unserer
schönen Wiltner Pfarrkirche, die so licht und luftig war,
haben sie farbige Fenster einsetzen müssen; jetzt malt die
Sonne, wenn sie durch die roten und blauen Gläser scheint,
den Heiligen rote und blaue Flecken fast lästerlich ins Ge-
Jicht. Die fröhliche Musik an Sonntagen, bei der die Englein
auf den Altären und an der Kirchendecke bald zu tanzen
begonnen hätten, soll zu wenig kirchlich sein. Ja, was nicht
gar! Wir sind damals bei der lustigen Musik auch nicht
weniger andächtig gewesen, als die Jungen bei der zäzilia-
nischen Musik." Wenn die Alten einmal ins Aufbegehren
kamen, hörten sie so bald nicht wieder auf.
Das Bild, das durch die Erzählungen der Alten von der
Vergangenheit entworfen wurde, bezog sich freilich oft nur
auf Einzelheiten und Kleinigkeiten des täglichen Lebens,
aber gerade dadurch gewann es Lebhaftigkeit und Farbe,
fand daher mehr Aufmerksamkeit und weckte lebhaftere
Teilnahme, als wenn aus einem gelehrten Werk ein Stück
Kulturgeschichte vorgelesen worden wäre. Diese Erzählungen
knüpften an eine allen Zuhörern bekannte Umwelt an, sie
bezogen sich auf die bekannte und vertraute Heimat und
gewannen dadurch an Anschaulichkeit. Und schließlich hat
das lebendige Wort des Erzählers immer viel voraus vor
dem toten Buchstaben.
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Freilich, die Gabe, gut zu erzählen, ist dem modernen
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Menschen zumeist abhanden gekommen. Wie schön und an-
schaulich erzählen noch viele alte Bauersleute; last euch das,
was sie erzählten, von einem Städter wiedererzählen und ihr
könnt den Unterschied selbst feststellen. Im modernen Leben
wird mehr gelesen und weniger erzählt. In den politischen
Versammlungen wird freilich auch erzählt", aber wie und
was! Gut erzählen ist eine Kunst, und zwar eine, die geübt
werden muß; weil sie weniger geübt wurde, ist sie uns ver-
loren gegangen. Wer gut erzählt, findet leicht Zuhörer, auch
unter der Jugend, obwohl sie heute mehr als je dazu neigen
soll, die Alten zwar reden zu lassen, aber nicht auf sie zu
hören.
Die Runft, gut zu erzählen, spielt beim Umgang mit der
Jugend und bei deren Erziehung gar keine geringe Rolle.
Diese Kunst soll in der Familie wieder mehr gepflegt werden,
sie bildet ein wichtiges Stück häuslicher Kultur. Die Büch-
lein, welche der Verein für christliche Erziehungswissenschaft
herausgeben will, sollen nun wenigsten den Stoff liefern für
Erzählungen aus der Heimat.
Aber gibt es denn so viel von der Heimat zu erzählen?
Mancher hat eine Heimat, die nie oder doch nur sehr selten
Schauplatz von Ereignissen war, die man gewöhnlich als groß
zu bezeichnen pflegt. Ja freilich, wenn wir gleich vielen alten
Chronisten, nur Krieg, Pestilenz, Mord und Todschlag als
erzählenswert erachten, dann gibt es von manchem Ort nur
wenig zu erzählen. Aber auch das, was uns alltäglich und
gewöhnlich erscheint, hat im Laufe der Jahrhunderte große
und wichtige Umgestaltungen erfahren, hat also seine Ge-
schichte. Unsere Kleidung, unsere Nahrung, unsere Woh-
nung, die Art, wie man in den verschiedenen Berufen arbei-
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tete, wie man sich im Zusammensein mit seinen Mitmenschen
benahm, wie man seine Gefte feierte, wie man trauerte, war
einem ständigen Wechsel unterworfen, wenn derselbe auch
nicht so rasch erfolgte als in unseren Zeiten. Ja selbst die
heimatliche Landschaft hat ihre Geschichte. Die Kräfte der
Natur wie der Mensch selbst haben das Bild der heimat-
lichen Landschaft gewaltig verändert.
Die Urkunden dieser Heimatgeschichte liegen nicht in
Archiven und sind nicht in Büchern abgedruckt, jedermann
kann sie einsehen und studieren. Das Bild des Urgroß-
vaters, das an der Wand hängt, die Votivbilder in den
Wallfahrtskirchen (so gerade in unserer Wiltener Pfarr-
kirche), Darstellungen auf alten Grabdenkmälern und Mar-
terln zeigen uns Kleidertrachten längst vergangener Zeiten.
Die Gerichte, die auf unsern Tisch kommen, sind zum Teil
uralte einheimische, wie das Ideal unserer Tiroler Küche,
der vielgepriesene Knödel, der schon vor mehr als drei-
hundert Jahren zur Nationalkost gehörte. Die Gebildbrote,
die bei bestimmten Festen, wie Weihnachten, Ostern, Aller-
heiligen usw. gebacken werden, hängen zusammen mit ur-
alten, zum Teil heidnischen Opfergaben. An der Einrichtung
und Ausstattung unserer Wohnung hat der menschliche Er-
findungsgeist seit Jahrtausenden gearbeitet. Die festen
Wandbänke, die wir heute noch in unsern Bauernstuben
sehen, finden sich bereits angedeutet in den Grubenhütten
des zweiten Jahrtausends v. Chr. Den alten, gemauerten
Öfen unserer Bauernstuben diente der Backofen als Vor-
bild. Und was für eine lange Entwicklung liegt zwischen dem
uralten offenen Herd, wie wir ihn heute noch in manchem
Bauernhaus finden und dem modernen Sparherd. Und so
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sind wir hin und hin von Denkmälern der Vergangenheit
und ihrer Kultur umgeben. Reiche Anregung gewinnt unfer
Leben, wenn wir diese Zeugen vergangenen Lebens zum
Sprechen bringen. Sie wüßten Jo viel zu erzählen vom Leben
unserer Vorfahren, wenn wir nur besser zu fragen ver-
stünden.
Und wie das Körperliche und Sichtbare seine Geschichte
hat und Zeugen seines Werdens und Vergehens hinterließ,
Jo gilt das Gleiche auch vom Geistigen und Unsichtbaren.
Religion, Sitte, Brauch, Verhalten des einzelnen zu den
Gemeinschaften usw., auch das hat mannigfaltige Umgestal-
tung erfahren. So sind alte Sitten, wie Sagen und Märchen
Zeugnisse eines Denkens und einer Gesittung, die wir in
manchem als ganz verschiedenartig von der unfern fühlen.
Sie reichen in ihrer Entstehung zuweilen in eine Zeit zurück,
da unsere Täler noch nicht vom Licht des Christentums er-
hellt waren. Auch die Äußerungen der christlichen Frömmig-
keit haben, wenn auch im Wesentlichen der Religion keine
Änderung eingetreten ist, große Wandlungen erfahren.
Wenn noch im 17. Jahrhundert eine Frauensperson, angetan
mit einem langen „Hemmat" und mit einem wächsern Kranz
auf dem Haupt, nach Maria Stein im Unterinntal pilgern
konnte, wie uns ein dortiges Votivbild erzählt, so sind wir
überzeugt, daß einer ähnlichen Wallfahrt heute nicht bloß
die Polizei sondern auch der Pfarrer entgegentreten würde.
Seit den Zeiten der sogenannten Aufklärung im 18. Jahr-
hundert betonte man allzu einseitig das rein Verstandes-
mäßige und das Nützliche im materiellen Sinn; im Zusammen-
hang damit kam man zu einer Unterschätzung dessen, was
für eine Mehrung des Einkommens nicht in Betracht kam
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oder dem widersprach, was man als Grundsätze einer geläu-
terten Vernunft zu erkennen vermeinte. So trat denn auch
bei uns die Regierung unter anderm vielen Volksbräuchen
und -beluftigungen entgegen, deren Sinn die Herren am
grünen Tisch nicht verstanden. Ihre Beurteilung des Volks-
tümlichen war ähnlich dem Verhalten eines pedantischen
Junggesellen, der Kinderspiele nach dem regeln will, was er
für zweckmäßig hält.
Leider hat unser deutsches Volk selbst an der Zerstörung
seiner alten kulturellen Eigenart mitgearbeitet. Zu allen
Zeiten haben wir Deutsche an dem Gefallen gefunden, was
wir bei Fremden gesehen haben. Was „nicht weit her ist",
gilt schon deswegen bei uns Deutschen weniger. Der Schatz
alten wertvollen Kulturgutes, den uns die deutsche Heimat
bietet, achteten wir gering und tauschten dafür viele fremde
Talmiware ein. Die Unkenntnis des Heimatlichen ist oft bei
alt und jung eine beschämende. Manche Schuld daran trägt
auch die Schule.
,,In Rom, Athen und bei den Lappen
Spähen wir jeden Winkel aus,
Dieweil wir wie die Blinden tappen
Daheim im eigenen Baterhaus."
(Jakob Grimm.)
Unser deutsches Volk hat aus den Schätzen seines tiefen
Gemüts so viel des Schönen geschaffen, daß es wohl dafür-
stünde, diese Schätze, die noch immer blühen, zu heben.
Man spricht so oft von kultureller Hebung des Volkes.
Was ist Kultur? Kultur besitzt der, welcher sein Leben nach
festen, von den Vorfahren übernommenen Regeln einrichtet
und an der zeitgemäßen Weiterbildung derselben mitarbeitet.
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Kultur bedeutet Bindung und Zügelung des Niedrigen im
Menschen, bedeutet innere Festigkeit und Charakter. Wer
Kultur besitzt, läuft nicht heute dieser und morgen jener
Modetorheit nach. Was die Vorfahren an geistigen Werten
geschaffen, an ihm ist es nicht verloren, er arbeitet an der
Erhaltung und Mehrung dieses Schatzes. Diese Arbeit hat
ganz besonders der Erzieher zu leisten.
In der Heimat bietet sich uns ein Schatz von kulturellen
Werten dar. Wer ein lebhaftes Gefühl für den Wert und
die Schönheit seiner Heimat hat, der ist ein Kulturmensch,
wenn der Sinn für die Schönheit auch sein Handeln und
Denken leitet und ihn bestimmt, soweit es an ihm ist, an der
Erhaltung und Mehrung der heimischen Kulturwerte mit-
zuarbeiten. Wer den Wert der Heimat zu schätzen weiß, der
fühlt sich verbunden mit allen denen, die in Vergangenheit
und Gegenwart für die Heimat gearbeitet haben und
arbeiten, er ist vereinigt mit ihnen zu einer großen Kultur-
gemeinschaft.
Bedeutet ein lebhaftes Heimatgefühl Bereicherung un-
serer persönlichen Kultur, so ist Heimatlosigkeit mit Kultur-
armut verbunden. Der Heimatlose entbehrt jener innern
Jeftigung, welche die Verankerung im Boden der Heimat
und in ihrer Kultur gewährt. Der Heimatlose läuft Gefahr,
zum kulturarmen geistigen Proletarier zu werden.
Erziehung zur Kultur ist auch Erziehung zum Charakter,
bedeutet doch Kultur Bindung an bestimmte, von persön
licher Willkür und Selbstfucht unabhängige Regeln. Den
höchsten Kulturwert, den wir besitzen, bildet die christliche
Religion, und zwar, wie wir Katholiken überzeugt sind, un-
sere katholische Religion. Sie bindet uns an ewige under-
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änderliche Gesetze. In der Hochschätzung des Religiösen
fühlen wir uns verbunden mit unsern Vorfahren, die eben-
falls in der Religion ihr höchstes Gut sahen. Das ganze
Kulturleben der Vergangenheit ist von dieser Religion in
Jeinen wesentlichsten Außerungen bedingt. Wir können die
Kultur unserer tirolischen Heimat niemals recht verstehen
ohne Erfassung ihres christkatholischen Geistes.
Wir Tiroler besitzen eine hohe alte Kultur, die boden-
ständig, deutsch und christkatholisch ist. Auf diese Kultur
müffen wir uns mehr als bisher befinnen, mit ihr müssen wir
die Jugend mehr als bisher vertraut machen.
Die Reihe von Büchlein, welche mit der vorliegenden
Wiltener Heimatkunde eröffnet werden, sollen Kultur-
geschichte der Heimat bringen und dadurch eine vertiefte
Kenntnis der Heimat vermitteln. Die Herausgeber hoffen
und wünschen, daß die Alten, welche die Büchlein lesen,
daran unter anderm auch einzelne Jugenderinnerungen wie-
der beleben und sich das ins Gedächtnis rufen, was einstens
in ihrer Jugend von den Alten erzählt wurde. Wenn so das
Bild der Vergangenheit aus Gelesenem und selbst Erfah-
renem belebt wird, so wird auch die Lust und das Geschick,
zu erzählen, Nahrung finden.
Kenntnis der Heimat und Begeisterung für sie, sind wich-
tige Hilfsmittel für eine nationale und religiöse Erziehung.
Das Unglück, das über uns Deutsche hereingebrochen, die
Demütigungen, die unsere Feinde uns aufzuerlegen nicht er-
müden, die Lügen, die in aller Welt über uns verbreitet
wurden und noch verbreitet werden, die übel, die tatsächlich
in unserm Volk zu Tage treten, haben vielen Deutschen das
Vertrauen zum eigenen Volk genommen. An Deutschen, die
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geneigt sind, bei Fremden alles schön und beim eigenen Volk
alles schlecht zu finden, hat es ohnehin zu keiner Zeit gefehlt.
Möge demgegenüber das Besinnen auf die so reichen Schätze
unferer Kultur unfer völkisches Selbstvertrauen heben und
uns den Weg zur Genesung zeigen.
Der Kulturreichtum unserer engeren Heimat ist nur ein
Teil des großen Schatzes deutscher Kultur. In der deutschen
Kultur unserer Heimat lernen wir das starke Band kennen
und schätzen, das uns mit der großen, deutschen Volks-
gesamtheit aufs engste verbindet. So ersteht in der Liebe zur
engern Heimat eine sichere, im Gefühl und im Verstand ver-
ankerte Grundlage für eine Vaterlandsliebe, die alles
deutsche Land umfängt.
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Wilten in der Urzeit
Bon Heint. Schuler, Abt
Wie der Boden in und um Wilten vor dreitausend und
noch mehr Jahren ausgesehen, welches Volk sich hier zuerst
angesiedelt hat, wer kann das wissen? In keinem Buche steht
es geschrieben, keine Schrift ist uns aus jener Zeit hinter-
lassen, die Zeugen jener grauen Vorzeit sind längst ver=
modert und ihre Asche ist in alle Winde zerstreut. Aber
Spuren des früheren Zustandes sind noch heute aus der Ge-
staltung des Bodens zu erkennen, Spuren der ersten An-
siedler, die anfangs in kleinen Gruppen, dann völkerweise
in diese Gegend kamen, sind in den Gräbern, die sie hinter-
laffen, entdeckt worden.
Denken wir uns zuerst das Kloster Wilten, alle Kirchen
und Gebäude Innsbrucks und der Umgegend weg: dann
denken wir uns alle Wege, Straßen und Bahnen sowie die
schön bebauten Anlagen und Felder fort: was sehen wir?
Als Schauplatz des Kampfes der Naturgewalten bei Bil-
dung der Erdoberfläche erblickt unser Auge mächtige Schutt-
massen, sumpfigen, lehmigen Boden als überbleibsel der
Eiszeit. So nennen wir jene Zeit, in welcher ein unge-
heurer Gletscher die ganze Breite des Inntals bis hinaus in
das bayerische Alpenvorland ausfüllte und die heute sicht-
baren Gebirge so weit hinauf mit einem Eismantel bedeckte,
daß nur mehr die höchsten Spitzen, Bergkämme und Kuppen
hervorragten.
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Wie uns die Erforscher des Erdkörpers und Jeiner Ent-
wicklung, Geologen genannt, lehren, gab es mehrere Eis-
zeiten, in welchen die Gletscher sich vorschoben und wuchsen,
um dann wieder den Rückzug anzutreten, bis sie endlich nach
Eintritt eines wärmeren Klimas vollständig vom Inntal ver-
schwanden und sich in die Seitentäler zurückzogen, wo wir
sie heute noch finden. Daß während solcher Zeiten große
Umwälzungen in der Bildung der Erdoberfläche vor sich
gingen, ist begreiflich.
Wilten, das bedeutend höher als Innsbruck liegt, steht
auf einem Schuttkegel der Sill, die beim Schmelzen und
Rückgang der Gletscher zuerst ihren Lauf dort hatte, wo
heute der Hohlweg ist und in ihrem Ungestüm den Inn
öfters von seinem Bette verdrängte und gegen Norden
Schob. Erst später grub sich die Sill ihr Bett durch die Sill-
Schlucht. Es ist daher nicht zu verwundern, wenn wir auf
dem Boden Wiltens abwechselnd Schotter, Schlamm, Lehm
und Sand finden.
Als die ersten Ansiedler in unserem Gebiete auftraten,
haben sie vielleicht noch den See vorgefunden, der die ganze
Breite des Inntales ausfüllte. Der 3nntalsee war
durch die Schuttmassen entstanden, die der Weißenbach aus
dem Halltale zu Tale geführt und so den Inn von Hall bis
gegen Rematen zurückgeftaut hatte. Darum finden wir die
Spuren der ältesten Ansiedlungen nicht im Tale selbst,
sondern auf dem Mittelgebirge, auf den Hängen und Hügel-
köpfen um 3nnsbruck oder hart am Rand des Sees.
Die Menschen, die zuerst auf der Erde lebten, wußten
nichts von den Bequemlichkeiten und Erfindungen, wie wir
fie jetzt haben. Sie mußten alles erst erfinden. Die notwen-
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digsten Gebrauchsgegenstände, wie Äxte, Meffer, Werk-
zeuge und Waffen verfertigten sie aus Stein und Tier-
knochen, die Gefäße aus rohem Ton: Werkzeuge aus
Metall kannten sie noch nicht. Diese Zeit, in welcher die
Menschen die Metalle noch nicht kannten, sondern sich
meistens der Steingeräte bedienten, nennen die Gelehrten
die Steinzeit. Die Steinzeit wird in die ältere und in
die jüngere Steinzeit eingeteilt und diese wieder in drei Zeit-
abschnitte: Das Früh-, das Voll- und das Jungneolithikum.
Einige Gelehrte wollen, verführt durch die Funde aus
der Steinzeit, der Menschheit ein sehr hohes Alter geben
und sprechen davon, daß schon vor Hunderttausenden, ja
sogar Millionen von Jahren Menschen auf Erden lebten.
Aber stichhaltig beweisen können sie es nicht. Das Alter
der Menschheit geht nach den bisherigen sicheren Ergeb-
nissen der Wissenschaft nicht höher als auf 6000 bis 16.000
Jahre hinauf. Wenn es im katholischen Katechismus heißt,
daß der Erlöser ungefähr viertausend Jahre nach der Er-
schaffung des ersten Menschen gekommen ist, so wird uns
durch das Wörtlein „ungefähr" nur ein beiläufiges Alter
der Menschheit angegeben und wir können, ohne mit der
Kirche in Widerspruch zu geraten, ein höheres Alter der
Menschheit annehmen.
Aus den ersten zwei Zeitabschnitten der Steinzeit lassen
Jich in Nordtirol bisher keine Funde nachweisen, es haben
daher zu dieser Zeit hier noch keine Menschen gelebt. Daß
aber im letzten Abschnitt der Steinzeit, welche mit dem Ende
der Eiszeit zusammenfällt, das Inntal zwar nicht im Tale
selbst, wohl aber auf den Hängen und Höhen schon bewohnt
war, geht aus den Funden hervor, die in Hötting auf dem
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Pflatsch- und Schönbühel, in Mühlau, St. Nikolaus, Am-
pah, in Grins, Kronburg bei 3ams, Matrei, Gnadenwald,
Ried und in der Tischoferhöhle bei Rufftein gemacht wurden.
Dort fand man Keulen aus Stein, Feuersteinfägen, Nadeln,
Pfriemen und allerhand Spitzen aus Knochen, durchbohrte
Zähne und Knochenscheibchen. Herr Steuerdirektor Karl
Krapf zeigte mir eine Lanzenspitze aus Feuerstein, die am
Bäckerbühel in St. Nikolaus gefunden wurde. Herr Stifts-
kaftner Gilbert Bauhofer entdeckte auf dem Ampaßer
Bühel und in dessen nächster Umgebung Funde aus der
Steinzeit, wie einen Steinhammer aus Diorit, einen Schaber
aus Serpentin, Urnenfragmente, einen Feuersteinschaber
und andere Feuersteinwerkzeuge; in Hötting am Schönbühel
zwei Mahlsteine aus Granit und steinzeitliche Tonscherben.
Aus Wilten sind aus der Steinzeit keine Funde bekannt bis
auf Hirschhornwerkzeuge, die im Museum Ferdinandeum als
Wiltener Funde ausgestellt sind.
Um so zahlreicher sind die Funde aus der Bronzezeit
d. i. die Zeit, in welcher die Menschen ihre Geräte aus
Bronze (Erz), einer Mischung aus Kupfer und Zinn (90%
Kupfer, 10% Zinn) verfertigten. Das Eisen kannten sie
noch nicht, wohl aber Gold und Silber.
Vom Riesen Goliath, der um das Jahr 1000 vor
Christus den Kampf mit David aufgenommen hat, erzählt
die Heilige Schrift ausdrücklich, daß er einen ehernen
(bronzenen) Helm auf dem Haupte trug, einen ehernen
Panzer und Beinschienen und einen Schild aus Erz hatte,
nur die Lanzenspitze war aus Eisen. Die Juden, Ägypter
und Babylonier kannten die Bronze und das Eisen schon
früher, als die Völker, welche unsere Gegenden besiedelten.
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Für Wilten beginnt die Bronzezeit ungefähr um das
Jahr 1200 bis 1000 vor Christus. Die Funde von Bronze-
gegenständen, die hier gemacht wurden, gehören in diese
Zeit und sagen uns annäherungsweise, daß um das Jahr
1000 vor Christus Wilten schon besiedelt war. Bronze-
gegenstände aus allen vier Stufen der Bronzezeit hat man
bei den Wasserleitungsbauten, beim Stiegelegaſthaus, im
Stiftsgarten, im Stiftskreuzgang, auf den Klosterfeldern
und am Bergisel gefunden. Die meisten Funde von
Bronzegegenständen und Tongefäßen stammen aus den
heidnischen Gräbern, die in den Kriegsjahren 1916 und
1917 bei Anlegung der Geleiseanlagen zu den Baracken auf
den Feldern westlich vom Stubaitalbahnhof aufgedeckt
worden sind. Dort, wo der neue Wiltener Friedhof liegt,
bis westlich über den Stubaitalbahnhof hinaus, ist ein großes
Gräberfeld, eine Totenstadt, in der die heidnischen Ansiedler
von Wilten ihre Toten bestattet haben. Auf dem Bergisel
wurde in den Vierzigerjahren des vorigen Jahrhunderts ein
großer Fund, ein sogenannter Depotfund gemacht, worunter
man verstecktes Gut, einen Schah, versteht, den man nicht
mehr heben kann. Leider wurde eine Menge dieser gefun-
denen Bronzegegenstände aus Unkenntnis der Sache wagen-
weise dem Glockengießer in Wilten und den Weißgießern in
Innsbruck zum Einschmelzen übergeben. Nur wenige Stücke
gelangten ins Museum.
Die älteste Bestattungsart ist bei allen Völkern das
Erdbegräbnis, wie wir es heute noch haben. Die Ankündi-
gung Gottes: Du sollst wieder zur Erde zurückkehren, von
der du genommen bist, klingt bei allen Völkern in der Sitte
des Begrabenwerdens wieder. Erst im Laufe der Zeit
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war durch falsche Vorstellungen getrübt. So glaubten sie, die
Toten hätten die nämlichen Bedürfnisse wie die Lebenden
und gaben ihnen daher Speise und Trank mit ins Grab.
Dann machte man in der Erde eine tiefe Grube,
stellte die Urne mit dem Leichenbrand und den Beigaben
auf eine Steinplatte und bedeckte sie mit einer Deck=
platte. Die Urne wurde mit einer Menge von Geröll-
Steinen, Roppen genannt, umgeben, so daß sie mitten in einem
Steinhaufen stand, der kreisförmig die Urne einhüllte oder
Jie turmartig überragte. Unterhalb oder seitwärts der Urne
findet man öfters Messer, Gürtelschließen, Gewandnadeln,
in Wilten sehr oft die sogenannten Mohnkopfnadeln (20 bis
30 Zentimeter lang), ferner Rasiermesser, Schwerter und
Armreife, alles aus Bronze, sowie Perlen aus Bernstein
oder Bronzekügelchen für Schmuckketten. Alle die verschie=
denen Sächelchen sind oft mit herrlich grüner Patina über-
zogen und müssen einst als Gestschmuck wunderbar an den
Kleidern der alten Siedler geglänzt haben. Der bei der
Leichenverbrennung übrig gebliebene Brandschutt wird auch
beigelegt. Am Schluß wird die ganze Grabherrlichkeit mit
Erde überdeckt. Die 80 bis 90 prähistorischen Gräber, die
Universitätsprofessor Dr. Hans Malfatti im Jahre 1916 und
1917 mit großer Sachkenntnis aufgedeckt hat, befanden sich
meistens in einer Tiefe von 1% bis 2 Meter in der Erde.
Außer den hier geschilderten Kugelgräbern gab es auch
Steinkistengräber, bei denen der Leichenbrand und die Bei-
gaben aus Bronze und Ton in einer Art Steinkiste lagen.
(Siehe Abbildung.)
Die Urnen mit dem Leichenbrand sind oft noch voll-
ständig erhalten, obwohl sie bei 3000 Jahre in der Erde lagen
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und allen Unbilden der Witterung ausgesetzt waren. Staunen
muß man über die Kunstfertigkeit der vorgeschichtlichen
Töpfermeister oder Töpferinnen, die so mächtige, dickwan-
dige Gefäße, oft von einem Durchmesser von 70 Zentimeter
und entsprechender Höhe aus Lehm mit Steinchen und Sand
durchsetzt, ohne Drehscheibe aus freier Hand geformt und
Schwach am Feuer gebrannt haben. Manchmal tragen diese
Urnen schnurförmige oder punktierte Verzierungen, andere
haben eine Linienverzierung. Aus der Form der Urnen, Ge-
fäße und Bronzefachen mit ihren Verzierungen erkennen die
Altertumsforscher das beiläufige Alter eines Grabes. Die
großen Aschenurnen sind sicher hier verfertigt, die anderen
Gefäße aber von Handelsleuten eingeführt worden. Am
Bergisel scheint eine große Gußstätte zur Verfertigung von
Bronzen gewesen zu sein. Anläßlich der Kanalisierung im
Jahre 1907 wurde im Kreuzgang des Stiftes Wilten in der
Tiefe von 2 Metern ein Totengerippe gefunden mit einem
herrlichen Schlangenarmband aus Bronze, das wahrschein-
lich in die Zeit unmittelbar vor Ankunft der Römer gehört.
(Siehe Abbildung 1.)
Als Wohnungen dienten unsern ersten Ansiedlern
die Felsenhöhlen, z. B. am Ampaßer Bühel, kreisrunde oder
viereckige Hütten mit Wänden aus Weidengeflecht und mit
Lehm überstrichen, wohl auch Wohngruben, das sind gruben-
ähnliche Vertiefungen in der Erde, worüber ein Dach aus
Weidengeflecht oder Stroh sich wölbte. Manche bauten sich
ihre Behausung auf hochgelegenen Punkten und umgaben
sie zum Schutz gegen die Feinde mit Zaun und Steinwall.
Spuren einer solchen Wallburg kann man auf der Kuppe des
Bergisel, wo ich vorgeschichtliche Tonscherben fand, be-
19
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merken. Die ersten Ankömmlinge auf Wiltener Boden
waren wohl Jäger oder Fischer, die sich mit der Zeit durch
Betrieb von Ackerbau und Viehzucht seßhaft machten. Der
Jagdlust durften die ersten Siedler nach Herzenslust frönen.
Denn hier haufte noch der Bär, der Luchs und der Wolf und
im Hochgebirg der Steinbock und die Gemse.
Zur Ausübung der Viehzucht diente ihnen das Rind, das
Schaf und das Schwein. Auch der Hund, der treue Wächter
des Hauses, fehlte nicht. Das beweisen die Knochenreste
dieser Haustiere, die mit anderen Funden zu Tage treten.
Aus den gefundenen Spinnwirteln und Webergewichten
schließen wir, daß den Frauen unserer Ureinwohner auch die
Kunst des Spinnens und Webens zur Verfertigung von Klei-
dern nicht fremd war. Es ist daher gar nicht richtig, wenn
wir uns die Ureinwohner der kalten Innsbrucker Gegend halb
nackt und nur dürftig bekleidet vorstellen, wie man es öfters
auf Schul-Wandbildern sehen kann. Im Gegenteil gibt es
auf den Situlen, d. i. auf eimer- oder wasserkübelähnlichen
Metallblechgefäßen jener Zeit Darstellungen, aus denen
hervorgeht, daß sie vollständig bekleidet waren. Der Kopf
der Frauen war sogar mit einer kapuzenähnlichen Haube
bedeckt.
Woher kamen die ersten Besiedler des
3nntals, und zu welchem Volkegehörtensie?
Nach der gegenwärtigen, faft allgemeinen Annahme
waren es Benet er, ein Zweig der Illyrer, die an der Ost-
küste der Adria wohnten. Sie werden Veneto -3lly-
rer genannt und scheiden sich in kleinere Stämme, unter
denen die Breonen und Genaunen im 3nntal und im
Wipptal sich festsetten. Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß
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vor diesen eine noch ältere Bevölkerung unbekannter Her-
kunft hier ihren Wohnsitz hatte. Die Veneto-Jllyrer waren
teils vom Süden her über den Brenner durchs Wipptal,
teils von Often in unsere Gegend gekommen, die wohl noch
eine schaurige Wildnis war. Durch Urwälder und Sümpfe
bahnten sie sich den Weg. Die Siedler, die sich am Fuße des
Bergisel oder auf seinen Hängen niederließen, fanden dort
noch einen dichten Buchenwald, der ihn wie mit einem grünen
Mantel umhüllte. Der heute noch bestehende Name Buch-
hütte und der vergessene Name Buchplatzl, womit man vor
dem Jahre 1838 den ebenen Platz bezeichnete, wo heute das
Berg-sel-Museum und die übrigen Gebäulichkeiten stehen,
weisen darauf hin. Wie Professor Dr. Hermann Wopfner
im 1. Heft der „Tiroler Heimat" (S. 6) bemerkt, waren in
unserer Gegend, besonders in den tieferen Lagen, mehr Laub-
wälder als Nadelwälder zu finden.
Ein starkes kräftiges Völklein scheint es nicht gewesen
zu sein, das zuerst sich hier niederließ. Denn die schmalen
Handgriffe an den gefundenen Schwertern und die kleinen
als Grabbeigaben gefundenen Armringe deuten auf einen
Volksstamm von kleiner, schwacher Körperbeschaffenheit.
Es gibt auch Gelehrte, die dafür eintreten, daß unsere
frühesten Bewohner den Völkerstämmen der Etrusker
und Kelten angehörten. Jedoch, daß auch Kelten hier in
Nordtirol sich niedergelassen haben, ist schon deshalb un-
wahrscheinlich, weil hier keine Funde aus der Eisenzeit
gemacht wurden, d. i. jener Zeit, wo man neben der Bronze
auch das Eisen im Gebrauch hatte (beiläufig 500 v. Chr.).
Wir wissen nur, daß die Römer die Alpenbewohner Tirols
ohne Unterschied der Stammeszugehörigkeit Räter nann-
21
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ten. Die Bewohner von Pustertal und Nordosttirol rechts
vom Ziller gehörten zur Provinz Noricum.
Völker kommen und Völker vergehen, wie das Gras
welken sie dahin, um neuem Leben Platz zu machen. Der
machthungrige Römer dringt ein in unsere stillen Täler und
unterwirft die Urbewohner seinem Szepter. Es beginnt die
Zeit der Römerherrschaft und für unser Land im Gebirg
beginnt die historische Zeit, d. h. die Zeit, von der die ge-
schriebene Geschichte zu berichten weiß.
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Wilten zur Römerzeit
Bon Heinrich Schuler, Abt
Die Eroberung Räfiens und der Name Veldidena
Ungefähr um das Jahr 753 vor Chrifti Geburt gründeten
die Brüder Romulus und Remus an den Ufern des Tiber-
flusses die Stadt Rom. Diese in ihren Anfängen kleine Stadt
in der Mitte der Halbinsel Italien wurde im Laufe der Zeit
die Beherrscherin der Welt. Die Grenzen des römischen
Reiches schoben sich immer weiter gegen Norden, bis hart an
den Abhang der Alpen. Deutsche Völkerschaften aus Jüt-
land, die Zimbern und Teutonen, waren die ersten deutschen
Stämme, die auf ihrem Zuge nach einer neuen Heimat mit
den Römern zusammenstießen und sie mit Furcht und
Schrecken erfüllten. Ein Teil dieser ungestümen, blondhaari-
gen Helden des Nordens soll den Weg durch Tirol genommen
haben.
Seit der Eroberung Galliens fahen sich die Römer aus
militärischen Erwägungen gezwungen, die Grenzen ihres
Reiches über die Alpen bis an die Donau vorzuschieben.
Auch die wiederholten Einfälle der volkreichen, aber nah-
rungsarmen rätischen Alpenvölker nach dem reichgesegneten
Italien und die dort verübten Raubzüge nahmen die Römer
zum Anlaß, einen organisierten Feldzug gegen die Alpen-
völker zu unternehmen. Im Jahre 16 v. Chr. wurde das heu-
tige Südtirol, im Jahre 15 v. Chr. das heutige Nordtirol
samt dem angrenzenden Südbayern bis Augsburg, durch die
23
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Söhne des römischen Kaisers Augustus, Tiberius und Drusus,
unterjocht. Der größte Teil Tirols, Vorarlberg, Graubün-
den, das südliche Bayern wurde nun eine römische Provin
und hieß Rätien. Die Bewohner nannte man Räter.
Die Eroberung Rätiens ist den Römern, die einen Ab-
scheu vor den Alpen und ihren truhigen Bewohnern hatten,
nicht leicht gefallen. Verschanzt in ihre oft auf schwindelnder
Anhöhe angelegten Wallburgen, leisteten die Ureinwohner
Tirols den zäheften und tapfersten Widerstand, mußten aber
schließlich der römischen Übermacht weichen. So mag auch
der Fall der zum Schutze der Heimat auf der Sonnenburg und
auf dem Bergisel angelegten Wallburgen nach tapferer und
erbitterter Gegenwehr das Schicksal Wiltens besiegelt ha-
ben. Der heldenhafte Widerstand der im Wipptal und im
mittleren Inntal seßhaften Volksstämme der Genaunen
und Breonen ist in einem Gedichte des römischen Dichters
Horaz verewigt. Dieser nennt die Genaunen (Caenaunes)
ein kriegerisch wildes und die Breonen ein flinkes Völklein,
das von seinen auf schwindelnder Höhe errichteten Bollwer-
ken herabgeworfen wurde.
Die Römer haben auf ihren Siegeszügen meistens jene
Orte zu ihren Stützpunkten gewählt, welche schon vor ihrer
Ankunft eine dichtere Besiedlung aufwiesen. Einen solchen
Ort fanden sie auch in Wilten, wie wir im Vorhergehenden
gesehen haben, und gaben ihm den Namen Beldidena.
Aus Beldidena ist später Wiltina, Willentina, Wiltin, Wil-
tein, Wilthan und zuletzt Wilten entstanden. Nur im 17. u. 18.
Jahrhundert schrieb man fälschlich Wilthau, gleich wie man
aus dem alten Namen,,Mühlen" Mühlau machte. Das Prä-
monstratenserstift Wilten hieß lateinisch immer Wiltina. Über
24
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die Ableitung des Namens Veldidena gibt es so verschiedene,
einander widersprechende Auslegungen, daß es besser ist, an-
zunehmen, die Römer hätten den schon bestehenden Orts-
namen in römischer Aussprache Beldidena genannt. In der
Weltkarte des Kastorius, auch Peutingerische Tafel ge=
nannt, steht Betonina für Wilten. Dies ist jedoch nur auf
einen Schreibfehler zurückzuführen. Die ältere Reisekarte,
das Itinerarium Antonini, schreibt ausdrücklich Beldidena.
Außer unserem Orte Wilten gibt es noch ein Wilten bei
Friedland in Westpreußen und Wilthen in der sächsischen
Oberlausitz. Von letzterem Orte, dessen Namen aus dem
Wendischen abgeleitet wird, erschien 1922 ein interessantes
Heimatbuch von Lehrer Paul Flechtner.
Die alten Verkehrswege
Schon vor Ankunft der Römer führte ein uralter Ver=
kehrsweg über den Brenner ins Inntal. Der älteste Weg
war wohl der Saumweg, der von Matrei der Ellbögner
Salzstraße entlang über Tarzens, Patsch und Sistrans und
auf der alten Hochstraße über Judenstein und Volders führte.
Die sichersten Wegweiser sind die vorgeschichtlichen Fund-
stellen, wie Ellbögen (1914), der Tigls in Siftrans, der Grab-
fund bei den Wiesenhöfen (1914) mit einem herrlichen
Bronzeschwert, Urnenresten und Bronzegegenständen. Lange
bevor die Römer ihren stolzen Adler in unsere Berge trugen,
bestand ein reger Handelsverkehr mit den im Süden Tirols
wohnenden Etruskern und Kelten. Wie Wanka ¹ aus den
Schriften Strabos beweist, herrschte schon in frühester Zeit
1 Die Brennerstraße, Prag 1900, S. 21 ff.
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ein regelmäßiger Warenverkehr auf Saumtieren über das
Gebirge. Ausfuhrartikel waren Rinder und Käse.
Bon Matrei hat sich dann später ein Saumpfad nach Wil-
ten abgezweigt, der von den Römern zu einer Militärstraße
ausgebaut wurde. Wie andere Alpenübergänge, war auch
der Brennerweg für die Römer in der ersten Zeit als Saum-
pfad genügend. „Aber mit Änderung der militärischen Lage
an der Donau seit der Zeit der Markomannenkriege gewann
der Brenner und mit ihm das Durchzugsgebiet über den
Brenner zum ersten Male weltgeschichtliche Bedeutung. Der
Brennerstraße ward von dieser Zeit ab, da sie die kürzeste
Verbindung mit der bedrohten Donaugrenze, vor allem mit
der Hauptfestung Caftra Régina (Regensburg) darstellte,
erhöhte Sorgfalt zugewendet. Die römischen Meilensteine
längs der Brennerstraße lassen ersehen, daß dieselbe vom
2. Jahrhundert an bis in die zweite Hälfte des 4. Jahrhun-
derts eifrig instand gehalten wurde." 2
Wilten als Straßenknotenpunkt
und die römischen Meilensteine
Wir besitzen zwei Itinerarien, das sind alte, noch aus der
Römerzeit stammende Postbücher oder Reisekarten, worin
alle wichtigen römischen Stationen verzeichnet und die Ent-
fernung von einer Station zur anderen in römischen Meilen
angegeben ist. Solche Reisekarten dienten dem Feldherrn,
den Soldaten, den Beamten, die ihren Dienstort antreten
mußten, sowie den Kaufleuten und dem Privatmann. In der
Reisekarte des Antonin, deren Abfassung der berühmte
Hermann Wopfner, die Besiedlung unserer Hochgebirgstäler,
Zeitschrift des D. u. Ö. Alpenvereines 1920, S. 42.
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Kenner der römischen Geschichte, Mommsen, in die ersten
Jahre des römischen Kaisers Diokletian setzt, d. i. die Acht-
zigerjahre des 3. Jahrhunderts 3, sind folgende Angaben
über Beldidena:
1. Die Route Augsburg-Verona mit einer Ent-
fernung von 272 röm. Meilen. Hier erscheint Veldidena als
Zwischenstation von Partanum (Partenkirchen) und Vipi-
tenum (Sterzing). Die Entfernung Beldidenas von Parten-
kirchen ist mit 30 röm. Meilen, von Vipitenum mit 32 ange-
geben. Eine römische Meile ist gleich 1478.5 m. Die heu-
tige Straßenstrecke nach Sterzing beträgt 51 km, nach der
römischen Meilenangabe wären es 47 km. Ein Unterschied
zwischen einst und jetzt besteht aber bei der Distanzangabe
zwischen Beldidena-Partanum. Von Wilten nach Parten-
kirchen zählt man heute 57 km; 30 röm. Meilen sind aber
nur 44 km. Von Zirl nach Reith ist die Straßenstrecke
heute länger, als zu Römerzeiten.
2. Die Route von Aquileja auf einem Abkürzungs-
wege nach Beldidena (ab Aquileja per compendium
Veldidena), 215 Meilen. Hier ist die Entfernung von Vipi-
tenum nach Beldidena mit 36 Meilen angegeben. Der Bren-
ner wurde also von zwei Richtungen her erreicht, von der
Poebene durch das Etsch- und Eisacktal und aus Südosten
von Aquileja über den Plöckenpaß durchs Pustertal, auf
kürzestem Wege die Handelsstädte Augsburg und Aquileja
verbindend.
3. Die Route von Lor ch in Oberösterreich über Süd-
bayern nach Beldidena (via a Lauriaco Veldidena).
3 Pauly, Realenzyklopädie der klaff. Altertumswissenschaft. Bd. 9,
2. 5. 2338.
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Hier ist der Weg von Partenkirchen nach Beldidena mit 23
Meilen, nach einer anderen Leseart mit 33 Meilen angegeben.
4. Von Pfaffenhofen (oder Langpfunzen), B.-A.
Rosenheim, durchs Unterinntal na ch Beldiden a
(a Ponte Aeni Veldidena), 90 röm. Meilen. Die Wilten
nächstgelegene Station heißt Masciacum (Schloß Matzen bei
Brixlegg) mit 16, nach einer anderen Leseart mit 26 röm.
Meilen Entfernung. 26 röm. Meilen = 38½ km. Die
Bahnstrecke von Innsbruck nach Münster-Wiesing beträgt
38 km, nach Brixlegg 44 km. Die 26 röm. Meilen sind da-
her die genaue Entfernung zwischen Wilten und Matzen.
Die Peutingerische Tafel, richtiger die Welt-
karte des Kastorius, welche fälschlich Betonina anstatt Bel-
didena schreibt, gibt als Entfernung von Verona nach Augs-
burg 272 röm. Meilen an. Auf dieser Karte, welche um 400
n. Ch. verfaßt wurde, erscheint als Zwischenstation zwischen
Beldidena und Vipitenum die Station Matreium (Ma=
trei); zwischen Beldidena und Partanum die Station S ca r=
bia (Scharnitz oder Mittenwald). Von Wilten nach Matrei
war die Straßenstrecke von 18 röm. Meilen (= 26½ km)
länger als heute, wo sie von Wilten aus nur 20 km beträgt.
Dieser Unterschied ist leicht zu erklären, wenn wir bedenken,
daß wir den genauen Zug der römischen Straße gar nicht
kennen und zu Römerzeiten Matrei auf nicht so kurzer
Strecke zu erreichen war wie auf der heutigen Kunststraße.
Vom Sonnenburgerhofe ging die Straße hinab gegen den
Reifachhof, hinauf zum Fuß des Sonnenburgerhügels, dann
wieder hinab gegen Gärberbach, dann wieder hinauf über die
neue Straße usw. Anstatt über die moderne Stephansbrücke,
ging's hinein nach Unterschönberg, zurück zum Fuß des
28
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TINUE
PERT
VS
PIV
AD AB PAR
MAX PONTMAX
IMP.CAES MAV
RELYS ANTONI
PIVS AVG TRIB-POTH
PROCOS. P
VIAS-ETPO
REST AB AVO
CX
THALERRAFAEL
Abb. 2, Römische Funde in Wilten
1 Meilenstein des R. Septimius Severus; 2 Römische Grundmauer; 3 Gefäße aus terra sigillata;
4 Tongefäß: 5 Öllampe aus Con; 6 a) Miinze Konftantins d. Gr., b) Münze des R. Theodosius.
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Schönbergs, über diesen hinauf, um dann bei der neuen Post
wieder die heutige Straße zu erreichen. Zur Überwindung so
vieler Krümmungen und Steigungen bis nach Matrei ging
natürlich mehr Zeit darauf als heute 4.
Die Meilensteine. Die Bedeutung des alpinen
Teiles der Provinz Rätien als militärisches Durchzugs- und
Nachschubgebiet für die römischen Truppen, die an die
Donau mußten, veranlaßte die Römer, der Anlegung, Aus-
gestaltung und Wiederherstellung der Heeresstraße über den
Brenner größere Sorgfalt zuzuwenden. Die aus diesem Ge-
biete aufgefundenen und uns noch erhaltenen Meilensteine
legen beredtes Zeugnis davon ab. Die Strecke Wilten-
Matrei zählt die meisten Meilensteine.
1. Der für uns wichtigste stammt aus der Zeit des Se p-
timius Severus 201 n. Chr. Die Inschrift dieser
Meilensäule (Abbildung 2) sagt uns, daß unter Septi-
mius Severus und seinem als Mitregenten genannten Sohne
M. Aurelius Antoninus Pius (Caracalla) die Wege und
Brücken wieder hergestellt wurden (vias et pontes restituit).
Sie stand bis zum Jahre 1587 in nächster Nähe der Wiltener
Pfarrkirche. Erzherzog Ferdinand ließ diesen vom Zahn der
Zeit arg mitgenommenen Meilenstein in sein Schloß Ambras
übertragen, wo er heute noch im Schloßhofe zu sehen ist.
Viele Gelehrte, wie Aventin, Apianus, Peutinger, Putsch,
Pighius, Warmund Agl, Burgklehner u. a. haben ihn ge-
sehen und darüber berichtet. Die Entfernung von Wilten
nach Augsburg ist mit 110 röm. Meilen angegeben, während
Siehe die Rezension über Miller, Itineraria Romana in 3eitschrift
für kath. Theologie XLVI, 1922, S. 133.
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diese nach dem Itinerar des Antonin nur 96 Meilen beträgt.
Die Schwierigkeit ist leicht zu lösen, da von Weilheim aus
mehrere römische Straßenabzweigungen nach Augsburg
nachweisbar sind.
2. Ein anderer Meilenstein, vom nämlichen Kaiser und aus
demselben Jahre stammend, wurde auf der Strecke zwischen
Wilten und Matrei gefunden. Die Entfernung von Augs-
burg beträgt auf diesem 116 Meilen. Er wird in Schloß
Ambras aufbewahrt. Das Feldherrntalent des Soldaten-
Kaisers Septimius Severus, von dem noch Meilensteine aus
Partenkirchen und Freienfeld bei Sterzing bekannt sind, hat
die Wichtigkeit der Alpenwege erkannt und ihnen seine
ganze Aufmerksamkeit zugewendet. Die bis an die Donau
reichende römische Reichsgrenze war von Norden her be=
droht und mußte daher eine kurze Verbindung aus dem Sü-
den haben.
3. Einen Meilenstein des Septimius Severus aus dem
Jahre 195, mit einem Nachtrag aus der Zeit seines Sohnes
Caracalla 215 bewahrt das Stift Wilten. Leider fehlt auf
diesem inschriftlich sehr gut erhaltenen Meilenstein die An-
gabe der Entfernung von Augsburg. Sein Fundort ist
Schönberg.
4. Aus der Zeit des Kaisers Decius (250 n. Chr.) gibt
es 2 Meilensteine, von denen einer in Zirl, der zweite nach
Mommsen auf dem Schönberg, nach Vollmer aber noch im
Pfarrbezirk Wilten (in der Schupfen oder beim Schöberle)
gefunden wurde. Sie geben die Distanz von Bregenz (A B)
mit 98, letzterer mit 112 Meilen an. Beide sind im Ferdi-
nandeum aufgestellt.
30
5. Beim Sonnenburgerhügel, also wieder nicht weit von
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Beldidena, stand einst ein Meilenstein, der unter Kaiser Ju-
lian dem Abtrünnigen im Jahre 363 errichtet wurde. Nun
steht er im Ambraser Schloß. Die Entfernung von Augsburg
ist mit 90 Meilen angegeben. Die Entfernungsangaben wech-
seln unter den verschiedenen Kaisern. Das kann wohl auf ver-
schiedene Messungen und Schätzungen der römischen Straßen-
baumeister und auf die Änderung der Straßenzüge zurückzu-
führen sein.
Die Münzfunde in Wilten und Umgebung
Diese sind in Wilten und in den benachbarten Ortschaf=
ten so zahlreich, daß eine große Kühnheit dazu gehört, un-
serem Wilten die Eigenschaft einer römischen Niederlassung
abzusprechen. Was anderen Orten, wo römische Münzfunde
gemacht werden, zugebilligt wird, kann Wilten nicht abge-
sprochen werden. Der tirolische Geschichtsschreiber Mat-
thias Burgklehner schreibt in seiner im Jahre 1617 verfaß-
ten handschriftlichen Beschreibung des Stiftes Wilten:
„Putsch Wilhelm von Darkhingen und Gernstain, Kaisers
Ferdinandi Rath und Oberösterreichischer Regiments-Se-
kretary zeigt in feinen Rapsodiis Tirolensibus et Chronico
Wilthinensi de anno 1568, wie er mit allem Fleiß in den
Gärten, Äckern und Wiesen umb Insprugg und Wilthau
suechen lassen und darinnen nachfolgende achtundzwanzig
Pfennig und numismata (Münzen) gefunden hab, deren
etliche ganz silberne und teils von Kupfer gewesen sein." Die
älteste der in der genannten Beschreibung aufgeführten
Münzen geht auf die Zeit des Kaisers Augustus zurück
über röm. Straßen und Meilensteine vergl. J. Bollmer, Inscriptiones
Baiuariae Romanae. München 1915, S. 138 ff. u. S. 226 ff.
31
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(† 14 n. Chr.). Sie wurde vom römischen Senat zur Geier
der Eroberung Rätiens und Noricums mit der Inschrift ver-
feben: Norici Raetique devicti. Auch eine zweite Münze
von Augustus wird genannt. Dann werden noch angeführt
folgende Münzfunde aus der Zeit der römischen Kaiser:
Germanicus, Claudius, Nero, Galba, Ve=
spasian, Domitian, Traian, Septimius Se=
verus, Antonius Pius, Severus Alexander,
Maximinus, Gordian, Gallienus, Aure=
lian, Tacitus, Probus, Numerian, Constan-
tin, Julian, Valentinian, Gratian. Aus der
spätrömischen Kaiserzeit, z. B. aus der Zeit des Kaisers
Konstantin (306-334). und Julian (361-363) und
anderer Kaiser wurden nicht nur einzelne Exemplare, son-
dern viele Münzen gefunden. Von Kaiser Konstantin ist eine
Münze mit dem Monogramm Christi und der Umschrift
versehen: Hoc signo victor eris (in diesem Zeichen wirst du
fiegen).
Im Jahre 1725 fand ein Knecht des Stiftes Wilten in
der Krautpuiten (Krautacker, heute Lokalbahnhof Bergisel)
eine Silbermünze aus der Zeit des Kaisers Antonin. Wie
der damalige Stiftskaftner Peter Schluderpacher schreibt,
war die Münze,,rund und groß wie Groschen, dick wie ein
Gulden".
Der wertvollste Münzfund stammt aus 1816. Rosina
Precher, eine Tischlermeisterstochter von Patsch, fand auf
den Wiltener Feldern eine zwei Dukaten schwere Goldmünze
aus der Zeit des Kaisers Trajan und verkaufte sie um zwei
Dukaten an den damaligen Pfarrer von Patsch und nach-
maligen Abt von Wilten, Alois Röggl. Die Münze wurde
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im Jahre 1820 dem Bischof von Brixen, Bernhard Galura,
als Ehrung für die Beisetzung des Abtes Markus Egle in
einem mit Chronologiken versehenen Etui zum Geschenke
gemacht. Nach Gründung des Museums Ferdinandeum ge-
langte die Münze durch die Güte des Bischofs als Geschenk
in die dortige Münzensammlung 6. Heute ist sie leider nicht
mehr dort. Wohin sie kam, ist nicht mehr zu erfragen.
Im Hofe des Poppenschmiedes in Wilten (Leopoldstraße
Nr. 27) fand im Jahre 1832 eine Magd beim Auskehren
eine kleine Bronzemünze von Kaiser Theodosius (375
bis 395), des letzten römischen Kaisers, der den Osten und
Westen des großen Römerreiches in einer Hand vereinigte.
Als Christ war er ein eifriger Beförderer seines Glaubens und
ein großer Feind des Heidentums und der Häresien. Eine
Münze gleichen Gepräges wurde im Herbst des Jahres 1922
im Frauenanger nördlich vom Stift Wilten beim Grundaus-
hub für den Bau der Siedlungsgenossenschaft der Eisenbahner
gefunden und von Baumeister Josef Retter mir gütigst über-
lassen. Die Bildseite zeigt den Kopf des Kaisers Theodosius,
die Kehrseite den Kaiser stehend, in militärischer Kleidung,
einen vor ihm knieenden Barbaren bei den Haaren ziehend.
In der linken Hand hält er eine Standarte (labarum) mit
dem Monogramm Chrifti .(Abbildung 2.) Die Ka-
nalisierungsarbeiten des Jahres 1907 förderten im Wiltener
Stiftsgarten eine Bronzemünze des Raisers Konstans II.
(333-350) zu Tage. - 3m Jahre 1909 erhielt ich vom,
Landschaftsbeamten Karl Winderle eine Bronzemünze aus
der Zeit des Kaisers Magnentius. Fundort: Zwischen
der Wiltener Pfarrkirche und dem Friedhof.
Tagebuch des Abtes Alois Röggl zum 29. Jänner 1920.
St. Bartlmä 3
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Ferdinand Mayr, städt. Volksschullherer i. R. und Be-
sitzer beim Seewirt in Amras übergab mir 1910 folgende
Münzen, die er bei seinem Anwesen und auf den Feldern öst-
lich vom Garnisonsspital gefunden hat, zur Bestimmung:
eine Silbermünze des Kaisers Severus Alexander,
zwei Bronzemünzen des Kaisers Maximian und
Valentinian und eine zerbrochene Silbermünze von
Septimus Severus.
Das Jahr 1914 brachte mir durch Schriftsetzer Karl
Insignieri mehrere von Max Erlacher im Garten des Hau-
ses seiner Gemahlin (Wilten, Neuhauserstraße 2) gefundene
Münzen. Die Fundstelle ist der Garten zwischen dem genann-
ten Hause und der Villa des Regierungsrates Deininger.
Die Münzen lagen teils auf der Oberfläche, teils etwa 60
Zentimeter tief in der Lehmschichte. Die Fundjahre sind
1910, 1911 und 1913. Es waren eine Bronzemünze des Kai-
sers Gallienus, ein Silberdenar des K. Aurelian, je
eine Bronzemünze Konstantins des Großen und des
Raisers Decentius, endlich eine schlecht erhaltene
Silbermünze von Gallienus. Die Silbermünzen erhalten
sich schlechter als die Bronzemünzen. Die Münze des Kaisers
Konstantin d. Gr. wurde wegen der herrlichen Prägung des
Kopfbildes zu einer Broschenadel umgearbeitet.
Bei den Grundaushebungsarbeiten zur neuen Trassen-
führung der Staatsbahn nördlich vom Stift fand 1914 ein
italienischer Arbeiter einen Meter tief in der Erde eine
Münze Ronstantins des Großen. Die Vorderseite
trägt die Büste des Kaisers, die Rehrseite stellt den Kriegs-
gott Mars vor, der mit dem sagum (kurzer Umwurfmantel)
und dem paludamentum (Feldherrmantel) bekleidet, mit der
34
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Linken den Schild auf den Boden setzt und in der Rechten
eine mit der Spitze zur Erde gekehrte Lanze hält. (Ab-
bildung 2.) 3m selben Jahre und an gleicher Stelle wurde
noch eine Münze des Kaisers Konstantin II. gefunden. Eine
Menge Münzen aus der spätrömischen Kaiserzeit wurde
1916/17 westlich vom Stubaitalbahnhof gefunden. Sie wer-
den im Ferdinandeum aufbewahrt. Der jüngste Münzfund ist
eine 1923 vom Bauknecht des Stiftes Wilten auf den
Stiftsgründen westlich vom Stubaitalbahnhof gefundene
Bronzemünze des M. Aurel Probus (246-282).
Aus der Umgebung Wiltens ist ein Münzfund aus
Natters bekannt, eine Bronzemünze aus der späteren
Kaiserzeit und eine Legionsmünze der 15. Legion. (Die 15.
Legion ist in Carnuntum [D.-Altenburg] und in Vindobona
[Wien] nachweisbar.) Beide Münzen aus Natters wurden
mir von Koop. Vinzenz Moser übergeben. Aus Ampak
eine Münze des Raisers Aurelian.
Erst heuer erhielt ich vom Kunstmaler Thaler eine
Bronzemünze des Kaisers Philippus, gefunden Aldrans-
Rinn.
Die Bedeutung Wilfens
als Römerstation und die neuesten Funde
Ob Wilten ein befestigtes Lager oder Kastell, eine Mu-
tation (Pferdewechselstation) oder eine Mansion (Nächti-
gungsstation) war, kann mit voller Sicherheit nicht gesagt
werden, so lange keine systematischen Grabungen und ein-
gehende Untersuchungen des Bodens uns darüber aufklären.
Die bisher nur zufällig gemachten Ausgrabungen, die Mei-
lensteine und vielen Münzfunde, sowie der aus Veldidena
3*
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entstandene Name Wilten selbst, laffen uns keinen Zweifel
daran, daß die Römer hier eine Station hatten. Die Bren-
nerstraße als Hauptstraße Rätiens bestimmt, zwischen
Verona und Augusta Vindelicorum (Augsburg) oder zwi-
schen Aquileja und Augsburg die kürzeste Verbindung her-
zustellen, hat hier in Wilten, dem vermöge seiner geogra=
phisch günstigen Lage wichtigsten Straßenpunkt in Nordtirol,
einen bedeutenden Stützpunkt. Von Veldidena, das wohl
auch als Sammelpunkt für die Streitkräfte, die von Süden
zur Unterwerfung Deutschlands herangezogen wurden, ge-
dacht war, zweigten außer der Straße nach Augsburg zwei
Verbindungsstraßen ab. Die eine ging, wie wir gesehen, von
Beldidena durchs Unterinntal nach Pfaffenhofen (Pons
Aeni), Bezirk Rosenheim, und stellte so die Verbindung
mit Noricum her; die andere Linie, wohl aus späterer Zeit,
führte über den Fernpaß oder über den Arlberg nach Bre-
genz. Solange von Norden her keine Gefahr drohte und
noch keine Straßenabzweigungen bestanden, war Wilten
vielleicht nur Pferdewechsel- oder Nächtigungsstation. Es
gewann aber an Bedeutung, als die rätische Grenze durch
den Germanenbund der Alamannen bedroht war. Es ist doch
kein Zufall, daß wir gerade von jenen römischen Kaisern
Münzen und Meilensteine besitzen, die gezwungen waren, die
von den Alamannen bedrohte Donaugrenze Rätiens und
Vindeliciens zu verteidigen: wie von Septimius Severus,
Alexander Severus, Maximinus Thrax, Decius, Claudius,
Gallienus und Aurelian, dem es endlich gelang, Vindelicien
von den Alamannen zu säubern. Volle Sicherheit trat erst
ein unter Probus. Nach Probus fiel das Dekumatenland
endgültig an die Alamannen und die Donau wurde Reichs-
36
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grenze für Rätien. Wegen der bedrohten Grenzen Rätiens
machten die spätrömischen Kaiser Diocletian, Maxentius,
Julian, Valentinian und Valens durch Ausbau und Befesti-
gung der Straßen und Einfallstore nach Tirol alle Anstren-
gungen, sich gegen die immer mehr vordingenden Feinde zu
behaupten. Da aus der spätrömischen Zeit bedeutend mehr
Münzfunde stammen, ist auch anzunehmen, daß Beldidena zu
einem römischen Standlager ausgebaut wurde.
P. H. Scheffel schreibt: „Wer den Grundriß römi-
scher Lager kennt und mit den Gesichtspunkten, nach denen
deren Lage gewählt wurde, vertraut ist, den muß es, wenn er
von Schönberg herabkommend, das ausgedehnte Rechteck
des Klosters Wilten vor sich liegen sieht, überraschen, wie ge-
nau dessen Lage und Maße noch heute demjenigen römischer
Standlager entsprechen. Auch in der Geschichte des ersten
Mittelalters ist der erste Punkt, dem wir in der Innsbrucker
Gegend begegnen, wieder hier in der Gestalt des Klosters
Wilten zu finden, wie überhaupt dies zu denjenigen Stellen
der Alpen gehört, an denen die neu einsetzende christliche
Rolonisation sich ohne weiteres an den verlassenen römischen
Wohnstätten niederließ."
Im Jahre 1914 wurden anläßlich der neuen Bahnlinien-
führung der Staatsbahn nördlich von der Wiltener Stifts-
gartenmauer römische Mauerreste entdeckt, die 80 Zenti-
meter unter der Wiesenoberfläche in einer Dicke von 3.40
Meter zum Vorschein kamen. Auch römische Dachziegel tra-
ten zutage, Dachziegel der gewöhnlichen Form (tegulae) und
dazugehörige halbzylindrische Ziegel (imbrices). Die Mauer
7 Die Brennerstraße zur Römerzeit, Berlin 1912, S. 60.
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wurde leider abgebrochen, aber auf meine Veranlassung
konnte sie photographisch festgehalten werden. In den
Fundamenten war es eine Trockenmauer nach Art des
opus spicatum, das ist eines Fischgräten- oder ährenmauer-
werkes. über den ährenförmig geschichteten Röllsteinen
(Roppen) aus der Sill beginnt die Mörtelmauer. Zu oberst
ist eine 8 bis 11 Zentimeter dicke Schichte Mauergus
(Estrichschichte). Die hier gefundenen Ziegelstücke sind den
in Martinsbühel gefundenen römischen Dachziegeln völlig
gleich.
Im Herbst des Jahres 1922 wurden bei der Grundaus-
hebung zum Bau von Siedlungsbauten der Baugenossen-
schaft der Eisenbahner, nicht weit von den genannten Mauern
südlich der Neurauthgasse, ähnliche mit diesen im Zusammen-
hang stehende römische Mauerrefte (Grundmauern) bloß-
gelegt. Baumeister Josef Retter, den ich aufmerksam ge=
macht hatte, daß hier wahrscheinlich römische Mauerfunde
entdeckt werden könnten, brachte meiner Bitte, darauf zu
achten, großes Interesse entgegen und es ist ihm auch gelun-
gen, römische Grundmauern festzustellen. Lassen wir Herrn
Retter selber sprechen 8:
,,An dem Teile der gewaltigen Mauer, der durch den aus-
gehobenen Keller des Neubaues zieht (Nord-Nord-West
nach Süd-Süd-Ost), ist das Gefüge derselben deutlich zu sehen.
Sie ist durchwegs mit stehenden Findlingen erbaut in der un-
zweifelhaften Manier des ährenförmigen oder Fischgräten-
Verbandes (opus spicatum) mit starken Mörtelbändern.
Die Mauer ist durchwegs bis auf den tragfähigen Schotter-
8 Aufdeckung der Grundmauern des castrum Veldidena ? Bon Bau-
meister Josef Retter, Allg. Tiroler Anzeiger, 21. Okt. 1922.
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grund fundiert und mißt an der Basis rund 3.20 Meter
und 50 Zentimeter unter dem Wiesenterrain rund 2.80
Meter. Soweit der Kellerraum reicht, wurden im rechten
Winkel abzweigende 60 bis 70 Zentimeter starke Grund-
mauern bloßgelegt, und zwar eine, die einen rechtwinkeligen
Raum von 6 auf 6 Meter umschließt, der gegen Westen an
der Hauptmauer angebaut ist und eine, die von der Haupt-
mauer gegen Often zieht. Unter dem Terrain dürften im
nicht ausgehobenen Grunde zweifellos noch mehr solcher
Grundmauern, die Vierecke umschließen, zu finden sein.
(Soldaten- und Beamtenherbergen?) Die Länge der Haupt-
mauer von der Neurauthgasse gegen Süden beträgt rund
55 Meter, die Länge der senkrecht darauf errichteten süd-
lichen Grundmauer, die von Weft nach Ost zieht, beträgt bis
zum Durchbruch am angefangenen Sillkanaldurchstich rund
60 Meter und setzt sich dort fort. Sie dürfte bis zum alten
Sillbett, auf dessen angeschüttetem Grund heute die Geleise-
anlagen der Südbahn liegen, gereicht haben und gegen
100 Meter lang gewesen sein. Die Parallelmauer an der
Neurauthgasse dürfte unter dem Stiegelewirtshaus hin-
durchgehen und natürlich dieselbe Länge gehabt haben. Also
ein Rechteck im Ausmaße von 55 Meter auf 100 Meter,
eingeschlossen von einer fast drei Meter starken, gui fundier-
ten und gut gemauerten Fundamentmauer, von welcher ver-
schiedene schwächere Mauern abzweigen, alle in der typischen
opus spicatum-Manier hergestellt kann es etwas ande-
res sein, wie die Grundfeste des alten festen Lagers Beldi-
dena?"
Die in diesem Aufsatz genannte Münze ist nicht eine
Münze des Raisers Hadrian, sondern des Kaisers Theodo-
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Häfen und Kannen aus Ton, tönerne Oellampen, von denen
eine die Fabriksmarke FORTIS sa, eine andere den Stempel
LVPI trägt. Außerdem gab es noch eine Anzahl römischer
Münzen aus der späteren Kaiserzeit. Ein Teil dieser Funde
ist im Museum Ferdinandeum ausgestellt. (Abbildung 2.)
Es scheinen auch Prunkbauten bestanden zu haben. Denn
beim Bau der Südbahnlinie östlich vom Stifte Wilten
wurden im Jahre 1864 Reste eines Mosaikbodens entdeckt.
Eine Anzahl schwarzer und weißer Mosaikwürfelchen wird
noch im Stifte Wilten aufbewahrt. Sie wurden damals
nur als Mineralienfund gewertet und fanden Aufstellung im
Mineralienkabinett des Stiftes. Ein erst im letzten
Herbst westlich vom Stubaitalbahnhof gefundenes Scherben-
stück eines Terra-sigillata-Gefäßes trägt die leider nicht
mehr vollständige Fabriksmarke //SSAE
Die Romanisierung Veldidenas und der Umgegend
Auf die Bildung der ansässigen Bevölkerung hat römi-
sches Wesen und römische Sprache unstreitig einen wohl-
tätigen Einfluß ausgeübt. Freilich waren die Römer, wie
es heute die Italiener bei der Italienisierung sind, in der
Wahl der Mittel zur Romanisierung nicht ängstlich. Nach
Dio Caffius (L. IV. 22) wurden alle jungen Männer Rätiens
zum Militär ausgehoben, aus dem Lande weggeführt und
nur so viele Bewohner zurückgelaffen, als zur Bestellung des
Landes notwendig waren. Wieder zurückgekehrt in ihre Hei-
mat, waren sie die Verbreiter römischer Kultur und Sitte.
Dieser Umstand sowie die Zuweisung von Land durch den
Staat an ausgediente Veteranen hat wohl beigetragen, daß
Ba Tonlampen mit dem Stempel Fortis kamen im ganzen Reiche vor.
41
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unsere Heimat eine Zeitlang rätoromanischen Charakter an-
nahm. Die vielen rätoromanischen Geld-, Wald- und Flur-
namen, weniger in Wilten, weil schon früh germanisiert, als
in den umliegenden Orten, erinnern an die Zeit, wo die räto-
romanische Sprache die vorherrschende war. Um nur ein
nahes Beispiel zu nennen, ist Bill selbst aus dem romanischen
Billa, d. i. Landhaus, Landgut, entstanden und die dort noch
bestehenden Namen Saxein (felsige Waldpartie oberhalb der
Gluirsch, dem Sonnenburger Hügel gegenüber), Runkes
(runcare räuten), Peins oder Peines (= ad pinos, bei
den Föhren) erinnern noch an diese Zeit.
Zur Bewachung der Straßen und Reichsgrenzen hatten
die Römer kleine, befestigte Wachttürme, von wo aus die
Straßen übersehen und die Feuersignale weitergeleitet wur-
den. Ein solcher Wachtturm hieß burgus (ein spätlateinisches
Wort). Da in einer auf das Jahr 1140 zurückgehenden Ur-
kunde der Bergisel mons burgusinus heißt, das ist so viel wie
Burgus-Berg, so ist die Annahme berechtigt, daß dort ein
römischer burgus stand. Aus dem Eigenschaftswort burgu-
sinus ist später burgusens, dann purgusels, zuletzt Bergisel.
entstanden, so daß man richtiger Burgüsel schreiben müßte.
Burg und Berg wurde oft verwechselt.
Die Richtung der Römerstraße
von Beldidena nach Augsburg
Der als Mitgründer und erster Vorstand des Museums
Ferdinandeum um die Erhaltung tirolischer Altertümer
hochverdiente Abt Alois Röggl von Wilten († 1851) schreibt
in einer handschriftlichen topographischen Beschreibung der
Gemeinde und Seelsorge Völs: „Daß die Römer auch auf
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dem diesseitigen Innufer über das Michlfeld eine Straße ge=
zogen hatten, beweisen die in den dortigen Feldern vorgefun-
denen Münzen und Meilensteine. Wahrscheinlich war auch
von hier aus eine Überfahrt zum Martinsbühel, wo gleich-
falls viele Münzen gefunden wurden." Eine nicht genau be=
Stimmbare, im Jahre 1845 auf dem Michlfeld gefundene
Römermünze, ist aus dem Nachlaß des Prälaten Alois noch
vorhanden. Über die Meilensteine konnte ich leider nichts
erfahren. Die Straße ging von Wilten aus über Völs, dann
hart am Waldesrand vielleicht über Afling, von dort durch
einen uralten Hohlweg ins Michlfeld hinab nach Rematen,
endlich zur Überfuhr nach Martinsbühel. Daß eine überfuhr
nach Zirl bei Unterperfuß oder weiter westwärts war, ist
nicht wahrscheinlich, weil die Straße auch die Melach hätte
übersetzen müssen, die, nach einem alten Flußbette zu schlie=
hen, fast Martinsbühel gegenüber in den Inn mündete.
Wie schon erwähnt, sind Römerfunde und vorgeschichtliche
Funde auch ein Hinweis auf alte Straßen. So wurde in Völs
beim Bau der Arlbergbahn ein prähistorisches Gräberfeld
entdeckt; in Martinsbühel gibt es viele vorgeschichtliche und
Römerfunde.
Prof. Dr. Oswald Menghin hat den Nachweis geliefert,
daß die 799 urkundlich belegte Namensform Cyreola (Girl)
aus dem Teriolis der Notitia dignitatum entstanden ist.
Teriolis ist also nicht Schloß Tirol bei Meran, sondern Zirl.
Die Notitia dignitatum etc. ist ein gegen 400 n. Chr. verfaß-
tes Staatshandbuch, worin die höheren Militärbehörden
Die Lage von Teriolis, in Deutsche Gaue, Kaufbeuren, Bd. XIV.
1913. S. 87, Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols and Vor-
arlbergs, 10, 1913, 177-85.
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usw. aufgeführt sind. Dort heißt es: Praefectus legionis
tertiae Italicae transvectioni specierum deputatae Terio-
lis. Es war also zu Zirl ein Präfekt der 3. italischen
Legion zur Sicherung und überwachung der Überfuhr der
militärischen Zufuhren (Waren und Proviantfuhren) kom-
mandiert, kurz gesagt eine Verpflegsgarnison. Wo anders
kann aber die transvectio specierum (die Warenüberfuhr)
stattgefunden haben, als an dem durch seine Lage und histo-
rische Vergangenheit so berühmten Martinsbühel? Funde
aus vorrömischer und römischer Zeit beweisen die Bedeutung
dieses Punktes in alter Zeit. In der spätern römischen
Raiferzeit mag wohl auch eine überfuhr über den Inn bei der
heutigen Innbrücke und ein Straßenzug auf der Höttinger
Seite bestanden haben.
Die Verbreitung des Christentums in Beldidena
Es ist eine uralte Überlieferung, daß thriftliche Soldaten
die ersten waren, welche die heidnischen Einwohner von Bel-
didena mit den Lehren des Christentums bekannt machten.
Wenn wir die historisch sichere Verbindung zwischen Aqui-
leja und Veldidena, dem größten Handelsplatz des Abend-
landes und Sammelplatz römischer Legionen für militärische
Operationen in die benachbarten Länder ins Auge fassen,
dann entbehrt diese Anschauung durchaus nicht der Wahr-
Scheinlichkeit. Aquileja besaß schon sehr früh eine blühende
Christengemeinde. Diese hat gewiß seine Apostel und Beför=
derer des Glaubens, seine Priester, Kaufleute oder Soldaten
in die heidnischen Länder geschickt, besonders in das Gebiet
des Bistums Säben (Brixen), das einst zur Patriarchal-
kirche Aquileja gehörte. Wenn das in einer Bittschrift meh-
44
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rerer Bischöfe an den Kaiser Mauritius vom Jahre 591 ge=
nannte Bistum der Breonen (in ecclesia Breonensi) schon
zur römischen Zeit bestanden hatte, so hatte es nach
Planta (Das Alte Rätien, S. 232) ohne Zweifel in Bel-
didena seinen Sitz, ging aber in der Völkerwanderung unter.
Als erster Apostel beider Rätien wird der hl. Wander-
bischof Valentin genannt, der von seinem Bischofsitz Passau
vertrieben, unser Tirol zum Feld seiner segensreichen Tätig-
keit wählte. Sein Auftreten fällt in die Mitte des 5. Jahr-
hunderts, sein Tod erfolgte im Jahre 472. Das Andenken
an den Heiligen bezeugen die vielen Valentinskirchen, die
Venantius Fortunatus im Jahre 565 auf seiner Reise von
Ravenna nach Tours über Pustertal zum Grabe des hl.
Martin gerade in unserem Gebiete gesehen hat. Valentins-
kirchen sind in alten Ablaß- und Weihebriefen bezeugt in
Völs (1286), in St. Peter-Ellbögen, auf der Brennerhöhe, in
Balgenaun bei Sterzing, in Pfalzen im Pustertal usw. Hätte
Benantius Fortunatus seinen Weg durchs Vinschgau ge-
nommen, wie einige Gelehrte wollen, was wegen des weiten
Umweges sehr unwahrscheinlich ist, so hätte er außer den
zwei Valentinskirchen in Haid und Nauders in ganz Vinsch-
gau keine gesehen. Er spricht auch von den Heiligtümern des
hl. Valentin auf seiner Reiseroute und nicht vom Grabe des
Heiligen auf Zenoburg bei Meran. Übrigens geht schon aus
der Anführung der Flüsse, die er übersetzen mußte, hervor,
daß er nicht durch den Vinschgau gewandert ist. Nach der
Drau nennt er den Inn (Oenum Brionis, den Jnn im Lande
der Breonen 10) und nicht die Etsch.
10 Mon. Germ. AAIV. I. 2. und Heinrich Schuler die Stiftskirche d. hl.
Laurentius, Innsbruck 1920. S. 7.
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Die frühe Ausbreitung des Christentums in Wilten be-
zeugt wohl auch das Vorhandensein einer St.-Laurentius-
Kirche, die Venantius Fortunatus schon als Holzkirche
schaute, die einer Erneuerung bedürftig war. Die Entstehung
von St.-Laurentius-Kirchen an ehemaligen Römerorten
wird von den Geschichtskundigen allgemein in das 4. und 5.
Jahrhundert verlegt. Das Christentum blieb in den folgen-
den Jahrhunderten hauptsächlich auf die alten Römerorte
Beldidena, Matreium, Vipitenum beschränkt. In diese Zeit
fällt vielleicht noch das Wirken des hl. Ingenuins, des zwei-
ten Bischofs von Säben-Brixen († 605). Eine ausgedehn-
tere Christianisierung unserer Heimat trat erst ein, als
deutsche Völker sich hier niedergelassen hatten, Bischöfe
deutschen Namens den Stühl des hl. Raffian innehatten und
deutsche Missionäre von Norden her überall im Lande die
frohe Botschaft des Evangeliums verkündeten. Die Diözese
Säben-Brixen wurde vom Metropolitanverband mit Aqui-
leja losgelöst und in den bayerischen Kirchenverband aufge=
nommen. Das geschah um die Mitte des 8. Jahrhunderts.
Das Schicksal Wiltens in der nachrömischen Zeit
Der Glanz des Römerreiches war verblichen. Neue
Reiche entstanden und Wilten wechselte wiederholt seinen
Herrn. Zuerst waren es die Ostgoten, dann Odoaker, die
Bayern (Baiuaren) und Franken. Ob der Einfluß der Herr-
schaft des Odoaker und der Ostgoten hier in Nordtirol stark
fühlbar war, ist nicht sicher festzustellen. Aber fränkische und
baiuarische Stämme haben sich schon im 6. Jahrhundert in
Nordtirol angesiedelt. Auf dem Abhang oberhalb 3gls gegen
den Girgl wurden in den Jahren 1876/77 germanische
46
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Reihengräber fränkischen Ursprungs entdeckt. Ohne Rei-
bungen ist diese Zeit des Herrscherwechsels nicht vorüberge-
gangen. Wenn es auch nicht erwiesen ist, daß Wilten, wie
man früher glaubte, von den Hunnen zerstört wurde, so kön-
nen wir doch annehmen, daß zur Zeit der Völkerwanderung
wenigstens die Hauptorte, die an verkehrsreichen Punkten
lagen, durch die von Norden hereinstürmenden deutschen
Stämme der Alamannen, Franken und Baiuaren arg mit-
genommen und vorübergehend zerstört worden sind, während
die tiefer in den Tälern gelegenen Orte verschont blieben.
Die vielen alten Grundmauern römischen Ursprungs in der
Umgebung des Klosters, die 80 Zentimeter tief unter der
Humusschichte stecken und die stellenweise in fast gleicher
Tiefe auftretenden Brandschichten weisen wohl auf eine ge-
waltsame Zerstörung Wiltens bin.
Aus dem nur langsam vor sich gehenden Germanifie-
rungsprozeß ergibt sich, daß die neuen deutschen Völker im
allgemeinen die romanisch sprechenden Bewohner möglichst
geschont haben und friedlich an ihrer Seite lebten, obwohl
sie diese zur Abtretung eines Teiles des Grundbesitzes ge-
zwungen hatten. Die romanisch sprechenden Breonen Wil-
tens nahmen sehr bald deutsche Sprache, deutsches Recht und
deutsche Sitte an. Für die gründliche Aufräumung mit dem
Romanischen hatten am meisten die deutschen Benediktiner,
Regularkanoniker und zuletzt die 1128 aus Schwaben nach
Wilten berufenen Prämonstratenser gesorgt. Die Prämon-
Stratenser waren zur Zeit ihrer Blüte im Verein mit den
Zisterziensern die größten Pioniere des Christentums und
Deutschtums bei den Wendenvölkern in Ostdeutschland.
Was sie in Ostdeutschland waren, wurden sie auch hier. Sie
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machten Wilten zu einem Zentrum des christlichen Lebens
und deutscher Kultur in Nordtirol. Sie lehrten das Volk
Sümpfe entwässern, Wälder roden und den Acker bebauen
und brachten ihm die sanften Lehren des Christentums bei.
Benutzte Literatur. Außer den in den Fußnoten genannten Werken
wurden noch benutzt: Hermann Wopfner, Tirols Eroberung durch
deutsche Arbeit, in Tiroler Heimat I. 1921. Ant. RoJchmann, Veldidena
Urbs Antiquissima, Ulm, 1744. Alois Menghin, Geschichte von Tirol und
Vorarlberg. 7. Auflage. Innsbruck.
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Wilten in der Sage
Von Prof. Dr. Hans Gamper
I. Was die Sage erzählt
1. Der Silldrache
Dort, wo die Sill ihre Waffer ins Inntal herausspeit,
führt eine schaurige Schlucht hinein in das düstere Wald-
gebirge; rechts und links erheben sich steile Wände, die von
dunklen Tannen bewachsen sind, doch im Gerölle verborgen
liegt nach altem Bericht manch Körnlein funkelnden Goldes.
Woher das Gold wohl sein mag?
Innen in einer Höhle lag vor Zeiten ein Drache, der
hütete einen ungeheuern Schatz. Hin und wieder schlug eine
Welle über den Rand der Höhle, raubte verstohlen vom
Golde, führte es heraus und warf es über den Wasserfall
den Menschen zu.
Manchmal verließ der Drache seine Höhle, um Ausschau
zu halten, ob wohl niemand in der Nähe wäre, der ihm das
Gold rauben könnte. Wie der Wind über das Meer hin-
brauft und die Wellen hin- und herwirft und wie der Wild-
bach reißend dahinströmt, so raste das Ungetüm heraus,
drang durch die Felder, zerstörte Haus und Hof, Garten und
Gefilde und erfüllte alles ringsum mit Schrecken.
2. Wie der Riese Haymoden Drachen tötete
In jener Zeit wohnte am Rhein ein Riese, der hieß
Haymo. Er überragte weit alle übrigen Menschen und
übertraf sie an Kraft und Stärke. Seine Länge betrug zwölf
St. Bartlmä 4
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Schuh und drei Finger in der Quere. Auch war er vor-
nehmer Abkunft, daher trug er ein gar wundervolles
Wappenschild: ein Helm trug ein rotes Riffen, darauf saß
ein Leopard; das Feld des Schildes aber war grün und
mitten durch zog ein weißer Querbalken.
Als Haymo vom Drachen an der Sill hörte, da wollte
er mit ihm seine Kraft messen. Er rüstete sich deshalb mit
den stärksten Waffen aus, die er finden konnte, und zog den
Bergen zu.
Als er ins Inntal kam, da traf er nirgends ein wohl-
gefügtes Haus an. In den weiten, düstern Wäldern hausten
in ärmlichen Hütten nur Köhler und Holzflößer. Außer
diesen fanden sich nur noch etliche Bauersleute vor, die aber
durch den Drachen in arge Bedrängnis gekommen waren.
Oft hatte er ihnen Kalb und Kuh geraubt, ja manchmal noch
überdies den Hirten.
Haymo kam gerade an, als der Drache wieder lauernd
nach Beute Ausschau hielt. Mit einem kühnen Satz stürzte
der Riese auf ihn los und versetzte ihm Hieb auf Hieb. Der
Drache wand sich vor Schmerz, ringelte den Schweif und
floh heulend in sein Loch. Haymo drängte ihm nach und
erstach ihn. Dann riß er ihm die Zunge heraus, schnitt sie
ab und nahm sie mit.
Staunend eilten die Bauern herbei und baten Haymo,
er möge bei ihnen bleiben und die Herrschaft im Lande über-
nehmen. Haymo blieb und das Land blühte unter seinem
starken Arm wunderbar auf, denn von überall her kamen
die Siedler und ließen sich in seinem Machtbereich nieder, wo
sie zufrieden und wohlgeborgen leben konnten.
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3. Wie Haymo den Riesen Thyrfus erschlug
Zur gleichen Zeit wohnte bei Seefeld auf rauher, wind-
durchbrauster Alpenhöh bei wildaufragenden Gelsengipfeln
ein zweiter Riese, der Thyrsus hieß. Sein Stamm war schon
seit undenklichen Zeiten dort gesessen allein und un-
gestört
und so hauste auch er dort oben, einem Eber gleich
im eigenen Waldrevier.
Als er von der Ankunft Haymos hörte, da verfinsterte
sich sein Gesicht, er ballte die Riesenfaust und in seinem
Herzen sammelte sich Groll und Haß wie auf dunklem
Bergeshang die schwarz-grauen Gewitterwolken. Er wollte
nicht dulden, daß ein anderer sich niederlasse im Bereich
seiner Berge, deshalb brütete er nach, wie er den fremden
Mann wieder aus dem Lande verdrängen könne. Aber auch
Haymo hatte von seinem Gegner und dessen Anschlägen
vernommen. Wutentbrannt brach er auf und zog dem Ufer
des Inns entlang ins Oberland. Hinter Zirl auf sonniger
Wiese- heute heißt der Ort Dirschenbach stieß er auf
Thyrfus und rannte ihn mit seinem wuchtigen Schwert an.
überrascht fah sich Thyrsus um eine Waffe um, riß die Birke
aus, die neben ihm stand, und setzte sich damit zur Wehr.
Weitum ertönten Berg und Tal von den grimmigen
Schlägen und im Walde bebten darob die Bäume bis tief in
die Wurzeln hinab. Da stach Haymo seinem Widersacher
eine tiefe Wunde in die Ferse, so daß ein Strahl hellen
Blutes heraussprang. Thyrfus nahm einen Wasen, stopfte
sich damit die Wunde zu und sprang keuchend bergan bis
zum Leitnerkogel, wo ihn Haymo einholte und niederschlug.
Der Boden trank sich voll vom Blute des totwunden
Riesen, der mit ersterbender Stimme rief:
4*
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„Spritz Bluet
3ft für Bieb und Leut guet."
Heute noch wird in Seefeld aus dem harten Stein das
heilsame Thyrfusblut gewonnen.
4. Wie Haymo das Kloster Wilten gründete
Als Haymo den erschlagenen Mann vor sich liegen sah
und wie sich die Blümlein neben ihm rot färbten, da erfaßte
ihn Reue und Entsetzen über seine Bluttat. Schaudernd ließ
er seinen Kopf auf die Brust herabfallen und ging mit blei-
Schweren Schritten bergab. Aus dem Geäft des Tanns fuhr
kreischend ein Waldvogel empor und krächzte ihn heiser an;
am Wiesenrain şirpten die Grillen so grell und schrill, daß
ihm die Ohren gellten und im Tal unten trieb der Inn un-
gestüm seine Wellen talaus, schlug sie wildaufschäumend an
die Felsblöcke und gurgelte ihm aus schwarzem Grund un-
heimlich zu.
Ganz abgemattet kam so der Riese an die Stelle, wo er
den Drachen erschlagen hatte.
Da sprach er zu sich selber: „Hier will ich bleiben und
für meine Mordtat Sühne tun." Er beugte sich dem Kreuze,
nahm das Christentum an und gründete ein Kloster, dem er
nach der wilden Gegend den Namen Wilten gab.
Als der Bau vollendet war, da nahm er einen gewaltigen
Stein und schleuderte ihn oftwärts. Dort, wo er niederfiel,
setzte er die Grenze der Hofmark fest. Und so steht dieser
Stein heute noch in den Amraser Geldern als Grenz- und
Markstein der Pfarre Wilten und Ampaß und bezeichnet
zugleich die Grenze der Felder des Stiftes.
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Haymo selbst nahm im Kloster Wohnung, starb dort im
Jahre 878 und wurde in einem Riesenfarg in der Stifts-
kirche begraben.
II. Was die Sage bedeutet
3ft die ganze Sage vom Riesen Haymo nur leerer Schall
oder leben in ihr Erinnerungen fort an längst verklungene
Zeiten? Laßt uns seh'n!
1. Der Silldrache
Die Sage vom Silldrachen ist uralt. Die Menschen ver-
gangener Tage pflegten Erde und Luft mit ungeheuern
Tieren zu bevölkern, worunter zumeist die Naturgewalten zu
verstehen sind, die oft mit unwiderstehlicher Gewalt das
Werk von Menschenhand vernichteten.
Und so ist auch der Silldrache nichts anderes als die Sill
selbst. Wie eine Schlange windet sie sich aus dem Gebirge
heraus, und den ganzen Schotter, auf dem Wilten steht, hat
sie herausgeworfen ins Tal. Wie oft wird sie dabei Acker
und Wiesen überflutet haben, als sie noch wahllos links oder
rechts gehen konnte! Der Goldschatz aber, den der Drache
hütete, er liegt noch heute zum Teil ungehoben im Geäder
unserer Berge.
2. Die Drachenzunge
Gläubig und zweifelnd sahen die Besucher Wiltens die
Drachenzunge an, die zur Erinnerung an den Drachenkampf
im Kloster aufbewahrt wurde. Sigmund der Münzreiche
hatte sie kunstvoll in Silber faffen lassen, und als der wackere
Weltreisende Felix Faber vorüber kam man zählte erst
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1484, da maß er sie ab und bestimmte ihre Länge mit drei
Spannen. Der Tiroler Geschichtsschreiber Max Sittich
von Wolkenstein beschreibt sie etwas nach 1600 mit den
Worten: vornen spiczig, hinten etwas praiter, einer abge=
brochenen wöhr klingen nit vast ungleich. Tschaveller, der
Wiltener Chronist, verglich sie um 1731 mit einem Stück
,,ausgedorrtes Holtz".
Und was man sich erst alles erzählte! Ihr Gift soll durch
die Jahrhunderte die alte totbringende Kraft und Wirkung
bewahrt haben. Und als der Tiroler Landesfürst Erzherzog
Ferdinand Karl ein nußgroßes Stückchen in Rindfleisch
hüllte und es einem „,hungrigen Hundl" vorwarf, da schwoll
das arme Tierchen an, als das Gift in seinem Leib erwarmte,
und verendete auf der Stelle. Auch an der allgemeinen Lan-
desnot mußte die Zunge redlichen Anteil nehmen. Ihr
Silberschmuck wurde schonungslos dem Schmelztiegel ge=
opfert, und als die Feinde scharenweise ins Land kamen, da
wurde sie gar nach Innsbruck verschleppt und in das Natu-
ralienkabinett gesteckt, wo sie die Jahre 1808-1826 ver=
lebte. Schwerverwundet, mit abgebrochener Spitze, kehrte
sie wieder ins Kloster zurück. Dafür aber bekam sie bald
nachher (1836) hohen Besuch: Fünf Professoren der Mün-
chener Universität sprachen vor und stellten fest
sich schon vor 200 Jahren zugeraunt hatte daß es sich
nur um ein,,uraltes Horn eines Schwertfisches" handle.
- was man
Und jetzt steht die ehrwürdige Zunge auf hölzernem
Gestell, eingefaßt in wertloses Messingblech, das sich über-
dies noch loslöft und sieht neuen Zeiten und anderen
Menschen entgegen.
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3. Haymos Grab
Jahrhundertelang stand in der alten Wiltener Stifts-
kirche ein großes, geheimnisvolles Grab. Es stand zur linken
Seite, vorne beim Hochaltar und maß 13 Fuß; 2 Juß der
Länge waren in die Mauer eingelaffen, 11 Fuß waren frei.
In diesem Grabe ruhe - so lautete die allgemeine Annahme
Haymo, der Riese, der Gründer des Stiftes. Später
verfertigte man ein Holzbild und legte es der Länge nach
auf das Grab.
Manche schüttelten wohl den Kopf und Jagten, Riesen
von solcher Länge habe es nie gegeben. Aber was hätte
dann das Riesengrab in der Stiftskirche zu bedeuten?
Abt Andreas Mayr (1621-50) wollte Sicherheit ge-
winnen und ließ nachforschen. Man grub und grub, der san-
dige Boden wich, der Turm stürzte ein und beschädigte im
Salle die Kirche. Man fand wohl zwanzig Leiber unbekannter
Herkunft doch die Knochen des vier Meter langen Riesen
blieben aus.
Wer waren die zwanzig Unbekannten?
Zweifellos berühmte Männer und Wohltäter des
Gotteshauses", dachte man sich und bestattete sie in einem
Ehrengrab. Weitere Gedanken machte man sich damals
nicht und doch wäre des Rätsels Lösung so nahe gelegen.
Neben dem Hochaltar begräbt man nur ganz bevorzugte
Männer. Man wird dort den Stifter und die ersten Kloster-
infassen begraben haben und über ihren Ruhestätten errich-
tete man wahrscheinlich das große Grabdenkmal. In späterer
Zeit wußte man nur mehr, daß hier der Stifter des Klosters
begraben sei, glaubte, daß er allein dies große Grab benötigt
habe und schrieb ihm daher eine Länge von vier Metern zu.
55
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Und Abt Andreas grub nach dem Gründer, fand ihn,
war sich aber dessen nicht bewußt, daher kam es wohl, daß
man der Grabstätte später beim Umbau der Kirche keine
Bedeutung mehr zumaß, und so ist sie sang- und klanglos
verschwunden, daß Tschaveller den Ort gar nicht mehr
wußte.
4. Haymos Holzbildnis
So war von der Grabstätte Haymos nichts mehr übrig
als die vier Meter hohe Holzstatue. Man legte sie zunächst
in einen schwarzgebeizten Sarg, den man neben die Sakristei
stellte, dann richtete man sie auf und brachte sie neben den
Eingang der Kirche. Da aber „gar oft großes Geschwätz"
unter den Besuchern entstand und manch einer auf den
Sockel sprang, um von „,dessen Länge eine unfehlbare Prob
zu nehmen", da wurde der „guete Ries" auf das Abteidach
zu den Fledermäusen verwiesen (um 1709). Dafür ver-
fertigte man eine zweite Statue und brachte sie mit dem Bild
Jeines Gegners in den Nischen der Kirchenfront an. Doch
Abt Martin erbarmte sich seiner und ließ ihn in der Biblio-
thek unterbringen. Allein gleich dem ewigen Juden sollte er
auch hier keine dauernde Stätte finden. Er mußte ganz aus-
ziehen aus dem Klostergebäude und hinüber wandern in die
Friedhof-Kapelle zum hl. Michael. Dort bekam auch er
das Alter zu fühlen, zumal da ihm die nicht immer zarten
Hände der Besucher gar arg zugesetzt hatten, so daß man
ihn am Boden des Bibliotheksganges in Sicherheit bringen
mußte. Doch neuerdings kam ein Abt mit erbarmendem
Herzen, ließ den Armen in eine neue Gaffung bringen und
stellte ihn wieder in die Friedhofskapelle auf. (1902.)
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HAYMON FUNDATOR MONASTERI
VVILTINENT ANNODE 178
Clofie: Wilthan.
Abb. 3, Der Riefe Haymo mit alter Ansicht des Stiftes
Wilten nach einem Rupferstich in Merians Topo-
graphia Provinciarum Austriacarum,
Frankfurt 1649
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Dort drückt er sich heute ganz bescheiden in eine Ecke,
sieht auf die kurzlebigen Menschen herab - und denkt
träumend an die Jahrhunderte zurück, die er kommen und
verschwinden gesehen.
Am Sockel aber stehen die Verse:
Als Tag und Jahr verloffen war,
Acht hundert Jchon verstrichen,
Zu fibenzig acht hats auch schon gmacht,
Da Haymon Todts verblichen.
Der tapffer Held hat sich erwehlt
Ein Clofter nuff zu führen:
Gab alls hinein, gieng felbft auch drein,
Wollts doch nit Jelbft regieren.
Hat löblich glebt, nach Tugend gftrebt,
Ein Spiegel war er allen.
Riß hin, Riß her, ist nit mehr er,
3ns Grab ist er hier gfallen.
5. Haymo
Der tirolische Geschichtsschreiber Max Sittich von
Wolkenstein läßt Haymo, den Stifter des Klosters Wilten,
einen „Grafen diß Lanndts" sein, Guarinoni, der berühmte
Haller Stadtarzt, nennt ihn den erst Erbawer des herr-
lichen Innthals". Die überlieferung des Klosters hält bis
zum heutigen Tag daran fest, daß Haymo ein Gaugraf
war, der im Streit seinen Grenznachbar im Oberinntal
erschlug und zur Buße dafür das Kloster stiftete.
Sei dem, wie ihm wolle. Das eine steht fest, daß sich
um den Stifter des Klosters uralte Volkserinnerungen
rankten.
Wie Haymo aus der Ferne kam, bei Leiten den boden-
ständigen Thyrfus erschlug, die Herrschaft übernahm, dann
57
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das Heidentum ablegte und ein Kloster gründete, so wan-
derten einst die Deutschen ein, drangen zum Teil über den
Seefelder Sattel vor, rangen die altansässige Bevölkerung
nieder, verbrannten die Dörfer zwischen Zirl und Telfs und
übernahmen die Herrschaft im Land.
Als sie das Christentum angenommen hatten, das in
Wilten schon in der Römerzeit Eingang gefunden hatte,
erbaute ihr frommer Sinn allenthalben Kirchen und Klöster.
Literatur
Mortuarium Wilthinense. 1641.
Tschaveller: Ur-alter Gnaden Thron. 1731.
Waldner Franz, Dr.: Ueber den Riesen Haymon und die Gründung des
Klofters Wilten. Zeitschr. des Ferd. 1893, S. 382 ff.
Seemüller Joseph: Die Wiltener Gründungstage. Zeitschr. des Ferd. 1895,
S. 1 ff.
Schuler Heinrich: Zur Geschichte der Holzstatue des Riefen Haymon in der
St. Michael-Friedhofkapelle in Wilten. Zeitschr. des Ferd. 1902. S. 294 ff.
Josef Garber: Die Reifen des Felix Faber durch Tirol. Schlern-Schriften
3. 1923.
Texte:
Münchener Gedicht (lateinisch), Seemüller, 124.
Auerpachs Gedicht (lateinisch), Seemüller, 125.
Holzwerts Tafel, Seemüller, 128.
Die deutschen Grabverse, Seemüller, 134.
Malers Historia, Seemüller, 137.
Putsch, Carmen Elegiacum, Waldner, 388.
Ottental, Deutsche Uebersetzung, Waldner, 389.
Fünf lateinische Hexameter und ihre deutsche Uebersetzung, Tschaveller.
Spätere Bearbeitungen J. Seemüller a. a. O.
58
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Geschichte der Hofmark Wilten
Bon Prof. Dr. Otto Stolz
1. Die Festsetzung der Deutschen
Wir hörten, Veldidena war schon zur Römerzeit ein
verhältnismäßig bedeutender und gut bevölkerter Ort. Die
Herrschaft über Rom und Italien ging im Jahre 476 nach
Christi Geburt von den römischen Raisern auf germanische
Fürsten und Völker über. Die Ostgoten haben noch Rätien,
das Alpenland, und damit auch Veldidena, in Abhängigkeit
von ihrem italienischen Reiche gehalten. Als sie aber dieses
nach schwersten Kämpfen im Jahre 555 an die Byzantiner
und diese schon im Jahre 568 an die Langobarden wieder
verloren, da konnte Rätien von 3talien aus nicht mehr be-
herrscht werden.
Eine neue Zeit war für das Land angebrochen. Das
germanische Volk der Bajuvaren oder Baiern,
das sich schon ein halbes Jahrhundert vorher auf der Donau-
ebene festgesetzt hatte, benützte die günstige Gelegenheit, um
sich nun auch die benachbarten Alpengebiete anzueignen. Da-
bei ging es nicht ohne heftige Kämpfe mit den bisherigen
Herren des Landes, den romanisierten Rätern
oder Breonen, ab. Die Bajuvaren kamen aber nicht
bloß als Eroberer, sondern auch als Besiedler des Landes.
Wie diese Ansiedlung vor sich gegangen ist, darüber berich-
ten uns aus jener Zeit, dem 6. Jahrhundert, keine Aufzeich-
nungen. Zwei bis drei Jahrhunderte später beginnt tropfen-
59
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weise die sichere geschichtliche Überlieferung, die uns den Be-
stand der deutschen Siedlung in unserem Lande beweist; vor-
erst meist nur die Namen einzelner Ortschaften und Grund-
besitzer. So verhält es sich auch mit Wilten. Laut einer
urkundlichen Nachricht vom Jahre 870 schenkte damals der
Edle Egino dem Hochstifte Freising in Bayern ein Landstück
in Uuiltina (Wilten) mit Gebäuden, Wiesen, Weiden,
Bächen und Wasserläufen und den dazugehörigen Knechten 1.
Diese Namensform zeigt, daß der Name des alten romani-
schen Veldidena damals schon vollständig verdeutscht war.
Das Doppel-U im Anlaut ist der W-Laut, der für das
Deutsche im Gegensatz zum Romanischen bezeichnend ist, die
Mittelsilben sind zusammengezogen, das Auslaut-A ist dem
Althochdeutschen noch durchaus geläufig. Diese gründliche
Verdeutschung des Namens ist am besten so zu erklären, daß
der maßgebende Teil der Ortsbevölkerung deutsch gewor=
den ist. Das beweisen uns auch die Namen der Zeugen, die
den zu Wilten im 10. und 11. Jahrhundert ausgestellten
Schenkungsurkunden beigefügt sind, so z. B. die Namens-
reihe: Hunold, Lanzo, Ruodpret, Engildeo, Reginheri, Not-
hart, Heinrih, Graman, Gerhoh, Sigilant und als ein einzi-
ger romanischer Name Niger 2. Zu Zeugen hat man mit
Vorliebe Grundbesitzer aus der Gegend genommen, die bei
diesem Anlaß nach altbajuvarischem Rechtsbrauche am Ohre
gezogen wurden (per aures tracti).
Was ist mit den Romanen, den romanisierten Rätern
geschehen, die vor der Niederlassung von Deutschen auch hier
in Wilten gehauft haben? Sind sie von den eindringenden
1 Bitterauf, die Traditionen des Hochftiftes Freifing 2, 708.
60
2 Akta Tirol I, Nr. 1. u. 190.
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Bayern einfach aus ihren Wirtschaften mit der Gewalt des
Eroberers hinausgetrieben oder gar ausgerottet worden?
Obwohl das bei großen Volksbewegungen oft vorgekommen
ist, in diesem Falle ist es ganz unwahrscheinlich aus einem
triftigen Grunde. Die Deutschen haben nämlich nicht bloß
für die Ortschaft, sondern auch für mehrere in deren Wirt-
schaftsbereich gelegene Gegenden und Punkte die alten räti-
schen und romanischen Namen übernommen und sie nach
ihrem Sprachgefühl umgeformt, wie wir im 6. Abschnitt bei
den Gegenden Gluirsch, Bergises, Bolles, Gallwies, Gig-
gen und Games noch näher sehen werden. Diese Über-
nahme ist nur in längerem und friedlichem Nebeneinander
beider Volks- und Sprachstämme, Romanen und Germanen,
denkbar.
Einen weiteren Fingerzeig gibt uns in derselben Richtung
das hohe Alter der Verehrung des hl. Lorenz in Wilten.
Der Bischof Gregor von Tours, der in der zweiten Hälfte
des 6. Jahrhunderts ein Werk über die Heiligen schrieb,
teilt mit, daß im Breonenlande, in einer römischen Stadt-
feftung eine Kirche zum hl. Lorenz neu erbaut worden und
dabei Wunder geschehen seien 3. Nirgends finden wir später
im alten Breonenlande, das die Täler zu beiden Seiten des
Brenners umfaßte, eine Kirche zu jenem Heiligen, als in
Wilten und es ist daher mehr als wahrscheinlich, daß auch
jene alte Kirche zur Breonenzeit in Veldidena gestanden
hat. Wenn aber eine solche Kultstätte sich ungeachtet der
Einwanderung der noch heidnischen Bajuvaren erhalten
konnte, so spricht das sehr dafür, daß die Romanen nicht
* Näheres darüber bei H. Schuler, die Stiftskirche in Wilten (1920)
S. 6 f.
61
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70/256
mit einem Schlage untergegangen sind, sondern mit ihren be-
sonderen Überlieferungen hier in Wilten geraume Zeit neben
und unter den Bajuvaren fortgelebt haben. Als dann diese
etwa hundert Jahre später unter fränkischem Einfluß sich zum
Christentum bekehrten, konnten sie an die besonderen Ge-
bräuche des religiösen Kultus, die die Romanen hier hatten,
anknüpfen. Die spätesten ausdrücklichen Nachrichten, daß
in unserem Abschnitte des Inntales Menschen romanischer
Sprache und Volksart eingesprengt unter der deutschen Be-
siedlung wohnten, stammen aus dem 10. bis 12. Jahrhun-
dert. Dann verschwinden auch diese spärlichen Überreste die-
ses Volkstums, das einst unser ganzes Alpengebiet beherrscht
hat. Blutmischungen zwischen den Deutschen und Romanen
wurden im Laufe der Zeit immer häufiger und verwischten
die inneren und äußeren Gegensätze zwischen beiden Rassen
immer mehr. Da aber die Deutschen politisch, sozial und
wirtschaftlich, sowie auch rein zahlengemäß, der überlegene
Teil waren, wurde von ihnen das Romanentum gänzlich auf-
gesogen. Die deutsche Sprache errang alleinige Geltung, die
romanische geriet völlig in Abgang. Auf diese Weise also
ist der rätisch-deutsche Volksstamm entstanden, der sich im
Tirolertum auch für später eine scharf ausgeprägte land-
schaftliche und politische Eigenart wahrte.
Gerade für Wilten hat sich anscheinend über diese Vor-
gänge, die so wichtig für die spätere Gestaltung waren und
die in ihrer Zeit selbst eine so dürftige schriftliche Verzeich
nung gefunden haben, in der Sage der Riesen 5 ay mo und
Tyrsus eine dunkle Erinnerung erhalten. Wenigstens liegt
eine solche subjektive Deutung nahe, wenn auch der objektiv
geschichtliche Wert derselben nicht allzu hoch angeschlagen
62
Seite 71
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werden kann. Haymo kommt gleich dem Germanenvolke von
Norden, er überwältigt den seit früher im Lande hausenden
Tyrsus, den Vertreter des Breonenstammes. Er stirbt, aber
Jein Blut düngt weiter die heilige Heimaterde. Haymo, der
nordische deutsche Ankömmling, kundig bereits der Künste
des Bauens, errichtet auf dem Boden der Römerstadt das
Kloster und schützt das von ihm geschaffene Kulturwerk un-
ermüdlich gegen den Drachen, das Sinnbild der menschen-
feindlichen Naturgewalt, die besonders aus der Sillschlucht
in Form des ungebändigten Wasserlaufes und seiner
Schwemmassen droht. Haymo, der vom Rhein kommt, ist
Christ und bringt das Christentum erst im Lande zur Herr-
schaft. Tatsächlich haben die Bajuvaren das Christentum
nicht von den bereits früher chriftianisierten Romanen, son-
dern von den Franken am Rhein und deren Glaubensboten
übernommen. So verflechtet sich in Haymos Gestalt Deutsch-
tum und Christentum in ihrem geschichtlichen Streben nach
Geltung in unserem Lande.
Andere verlegen den geschichtlichen Hintergrund der
Haymo- und Tyrsus-Sage nicht in so frühe Zeit, sehen in
den beiden Riesen lediglich Grafen des Inntales, die mit-
einander in Gehde gerieten und von denen einer dann das
Stift gegründet hat.
Die Überführung des romanischen Veldidena in das
deutsche Wilten läßt sich auch noch durch andere, rein ge-
Schichtliche Erwägungen und Rückschlüsse, nämlich auf
Grund der späteren Siedlungs- und Besitzverhältnisse,
einigermaßen aufhellen.
Wie wir im 3. Abschnitte näher sehen werden, war das
Stift und das Land des von ihm selbst bewirtschafteten
63
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Maierhofes vom Dorfe Wilten und seiner Feldmark örtlich
scharf geschieden. Das Ackerland des Stiftes liegt vom
Auengürtel des Inn weiter entfernt als das Dorf und seine
Feldmark, es lag sicherer und dürfte daher früher be-
urbart worden sein. Aber das ist nur eine Folgerung aus
Wahrscheinlichkeit. Noch deutlicher sprechen die Bodenfunde
aus der vorgeschichtlichen und römischen Zeit. Sie beschrän-
ken sich fast genau auf das Gebiet des Stiftes und seiner
Eigenwirtschaft. Im Gebiet des Dorfes hat man höchstens
einige verstreute römische Münzen gefunden. Wo aber die
Sunde, sich häufen, muß das alte Beldidena gelegen haben,
das Stift und sein Maierhof befinden sich auf diesem Grunde,.
ebenso die alte Pfarre, das Dorf aber außerhalb desselben.
Der Grundbesitz des Stiftes ist, wie wir gleich hören werden,
aus Höfen der Herzoge von Bayern und der Bischöfe von
Brixen hervorgegangen, welch letztere sie ja wohl auch ein-
mal, am ehesten aus altem Herzogs- oder Königsgut, erhal-
ten haben. Vom alten Veldidena ergriffen also die alten
Herzoge von Bayern, die ihr Volk ins Alpenland geführt
hatten, Besitz, und machten dort wohl eine Anzahl ihrer
kriegerischen Gefolgsleute zur dauernden Sicherung des wich-
tigen Punktes ansässig. Hiebei sind wohl die älteren roma-
nischen Bewohner des Ortes zu Zinsbauern, sogar zu Un-
freien oder Knechten des Herzogs und seiner Mannen herab-
gedrückt worden. Soziale Zustände in späterer Zeit lassen
dies auch direkt vermuten. Vor den Mauern des alten
Beldidena wurde aber seit dieser Zeit eine neue Siedlung
angelegt, die alle Züge der germanischen Dorf- und Huben-
verfassung an sich trägt. Die näheren Bedingungen dieser
4 Siehe unten S. 78 f.
64
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Gründung kennen wir nicht, aber daß sie erst nach der Ein-
wanderung der Bajuvaren erfolgt ist und eine ergiebige Ver-
größerung der urbaren Fläche damals und des öfteren später
noch veranlaßt hat, scheint sicher zu sein.
Die Eindeutschung Wiltens wie des ganzen räti-
schen Alpengebietes ist nicht so sehr durch die erstmalige Er-
oberung des Landes durch die Bajuvaren entschieden wor=
den, als dadurch, daß aus den altbayerischen Gebieten
ununterbrochen deutsche Volkskraft neu zuftrömen konnte,
während das Romanentum, ganz auf sich selbst gestellt, immer
mehr einschrumpfte. Von nicht zu unterschätzender Bedeu-
tung war in diesem Sinne auch noch die Übergabe des Stif-
tes Wilten an ein oberdeutsches Kloster des Prämonstra-
tenserordens, Rot im heutigen Württemberg, zur Neu-
besetzung; denn dadurch und durch viele spätere Eintritte von
Ordensmitgliedern ward ein besonderes Band der Zu-
gehörigkeit Wiltens und seines Wirkungskreises zum ober-
deutschenschwäbisch-bayerischen - Kulturkreis geknüpft,
ganz ähnlich wie auch in der Bürgerschaft Innsbrucks an-
dauernd solche Zusammenhänge vorhanden waren und
immer wieder neu geschaffen wurden. Die Gründung des
Stiftes hatte außer der Wirkung auf das religiöse und
kirchliche Leben einen erheblichen Einfluß auf die Entwick-
lung auch anderer Kulturgebiete. Die Geistlichen waren im
früheren Mittelalter der einzige Stand, der allgemein der
Kunst des Lesens und Schreibens mächtig war und
sie für verschiedene Zwecke verwendete. Schon die Stiftungs-
urkunde des Stiftes Wilten erwähnt die liturgischen Bücher,
die ihm Bischof Reginbert gespendet hat. Am Stifte wurde
Schuler, Stiftskirche usw. 5. 15.
St. Bartimä 5
65
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eine theologische Hauslehranstalt eingerichtet, deren Leiter
(scolasticus) und Schüler (scolares) Urkunden aus den Jahren
1230 und 1241 nennen. Das Stift war im engeren Bereiche
des mittleren Inntales die erste Stätte, an der die Schreib-
kunft auch für Aufzeichnungen rechtlichen und geschichtlichen
Inhaltes angewendet wurde. Bis gegen Ende des 13. Jahr-
hunderts bediente man sich hiezu auch hier in Wilten wie
sonst in Deutschland der lateinischen Sprache, seither setzt sich
die deutsche mit einer Sicherheit und Gewandtheit im Aus
druck durch, über die man staunen muß, wenn man die Rasch-
heit des Wandels bedenkt und die man nur mit der hohen
Bollendung der mündlichen Sprache von damals erklären
kann. In einer Urkunde von 1303 kommt in einer Zeugen-
reihe neben gewöhnlichen Bewohnern Wiltens auch ein
,,Ruedger der Schulmeister" vor. Dieser war wohl schon
der Lehrer an einer allgemeinen Schule zu Wilten, an der
Lesen, Schreiben und Rechnen in der deutschen Mutter-
sprache und dann auch die Anfangsgründe der lateinischen
Sprache für einen weiteren Kreis von jungen Leuten aus
den bessergestellten Ständen gelehrt wurden. Die Schule war
wohl in enger Verbindung mit dem Stifte, wie solche
,,Klosterschulen" damals auch sonst in Tirol vorkommen und
etwa dem Range einer Volksschule samt Unterstufe der
Mittelschule von heute entsprachen. Auch der im Jahre 1472
urkundlich genannte Georg Reichartinger, Schulmeister von
Wilten, gehört wohl dieser Klosterschule an, mit der das
deutsche Schulwesen unserer Heimatgemeinde auf ein sehr
ehrwürdiges Alter zurückblicken kann.
66
6 Möser in Forsch. u. Mitt. z. Gesch. v. Tirol 4, 234.
7 Or. Stift Lade 37 H.
s Archivberichte 2 Nr. 1358. Rapp, Beschr. d. Diöz. Brixen 2, 275.
Seite 75
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2. Die Verteilung des Grundbesitzes
Wie zur Römerzeit kam Wilten auch im früheren
Mittelalter dank seiner Lage an einem wichtigen Punkte
der Brennerstraße eine besondere Bedeutung zu 9. Die ersten
für das ganze Gebiet in Frage kommenden staatlichen und
kirchlichen Macht- und Amtsträger hatten hier Grundbesitz.
In jenen Zeiten der vorherrschenden Naturalwirtschaft
boten Grundbesitz und dessen Erträgnisse allein eine sichere
Quelle von Einkommen und die Möglichkeit, dieses wieder
in menschliche Dienstleistungen umzusetzen. Wenn ein Macht-
träger für sich und seine Beamten an einem bestimmten Orte
ständig Unterkunft, Nahrungs- und Transportmittel und
anderen Bedarf brauchte, wenn er sich hier einen sicheren,
festen Stützpunkt schaffen wollte, so mußte er dort vor allem
Grundbesitz haben. Dieses System sehen wir, von den Kaiser-
pfalzen angefangen, im früheren Mittelalter überall ange-
wendet. So besaß der Herzog von Bayern, dessen
Gewalt das ganze Inntal unterstand, bis ins 12. Jahrhundert
in Wilten zwei Höfe (curid). Natürlich ist ein solcher Her-
zogshof ähnlich wie die gleich zu nennenden bischöflichen
Höfe nicht als ein Bauernhof im gewöhnlichen Sinne auf-
zufassen, sondern als ein Großgrundbesitz, der eine Reihe von
abhängigen Bauerngütern in sich schloß. Ebenso war von
alters in Wilten das Hoch stift Brixen begütert. Die
Hochstifte sind die Bischofssitze, die damals allgemein mit
reichem Grundbesitz und staatlichen Hoheitsrechten ausge-
stattet waren. Zu dieser Verbindung des kirchlichen Amtes
mit Grundbesitz und staatlicher Gewalt hatte einerseits das
Streben Anlaß gegeben, der geistlichen Anstalt zur Durchfüh-
Siehe den 9. Abschnitt,
-
67
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rung ihrer mannigfachen Aufgaben die erforderlichen Mittel
an die Hand zu geben, andererseits waren es Vorzüge der
kirchlichen Organisation, die die Übertragung rein staatlicher
Befugnisse an sie empfahlen. So hatte auch der Bischofs-
stuhl von Brixen, dessen rein geistlicher Gewalt ja das ganze
Inntal ober der Zillermündung unterstand, dortselbst schon
früher verstreuten Grundbesitz meist durch Schenkung er-
worben und im Jahre 1027 verlieh ihm Kaiser Konrad II.
aus besonderen politischen Rücksichten die Grafschaft, d. h.
die unmittelbare Landesgewalt wie im Eisack- so auch im
Inntal. Urkunden vom 10. bis 12. Jahrhundert, die solche
Schenkungen von Grundbesitz an das Hochstift Brixen be-
inhalten, sind öfters in Wilten (Uuiltina, Wiltine, Wiltin)
ausgestellt 10. Wir schließen hieraus, daß Wilten schon da-
mals einen Vorort des kirchlichen Lebens und auch der
Grundbesitzverwaltung des Hochstiftes Brixen im Inntal
gebildet hat. Wie wir aus der Neustiftung von Wilten (im
Jahre 1138) wissen, hat das Hochstift Brixen vor dieser hier
in Wilten in der Tat zwei große Höfe (curiae) besessen; wie
und wann Brixen diese Höfe erworben hat, wissen wir nicht
näher, aber am ehesten ist doch Schenkung seitens eines
deutschen Königs, der zugleich Herzog von Bayern war, an-
zunehmen.
Bischof Reginbert von Brixen übergab nämlich kurz
vor dem Jahre 1138 das seit längerem hier bestehende Stift
Wilten dem eben neugegründeten Prämonstraten-
serorden, um dadurch einerseits für das religiöse Leben
im nordseitigen Teile seines Bistums eine besondere Stätte
der Pflege und Vertiefung zu schaffen, anderereits wohl auch
10 Acta Tirolenfia I, S. 335.
68
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um die weltliche Stellung seines Hochstiftes gegenüber der
damals neu aufstrebenden Macht der Laienfürsten etwas zu
stützen. Ersteres ward sicher erreicht, letzteres nicht, denn
die Grafen von Andechs und deren Nachfolger, die Grafen
von Tirol, obwohl im Lehensverhältnis zum Hochstifte Bri-
xen, hatten es bald im Inntal an tatsächlicher Macht über-
flügelt und die ganze Landesgewalt an sich gezogen; das Stift
Wilten mußte trachten, mit den neuen Herren der Macht in
ein annehmbares Verhältnis zu kommen, was ihm auch voll
gelungen ist. Damit das neue Stift den ihm zugedachten
Beruf erfüllen könne, ward es reich mit Grundbesitz ausge-
stattet. Es erhielt vom Bischof Reginbert die Höfe, die das
Hochstift Brixen von früher her im Dorfe Wilten (curias
in villa Wiltina) besessen hat, ferner von Herzog Heinrich
von Bayern ebenso dessen Höfe 11. Durch diese und vielleicht
noch andere Schenkungen war das Stift Wilten der allei-
nige Grundherr im Ortsbereiche von Wilten gewor-
den. Wir ersehen das mit voller Bestimmtheit aus der Ur-
kunde, die über die Gründung der Stadt Innsbruck im Jahre
1180 ausgefertigt worden ist. Das Stift stellte darnach dem
Grafen von Andechs den Grund auf dem der neue Markt-
die heutige Altstadt von Innsbruck - angelegt wurde, aus
seinem Eigenbesitze zur Verfügung. Im Jahre 1187 wird
das Stift gerichtlich als Eigentümer des Saggens, der Ebene
zwischen dem Inn und der Sill, bezeichnet. Wenn so große
Gelände dem Eigentume des Stiftes unterstanden, so muß
dies auch für den übrigen Teil des Ortsbereiches von Wilten
gegolten haben. Außerhalb desselben erwarb das Stift auch
11 Die näheren Nachweise hiefür bei O. Stolz, Pol. hiftor. Lan-
desbeschreibung von Tirol im Archiv f. österr. Gesch. 107, 319 f.
69
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Güter in zahlreichen anderen Dörfern und Hofgemeinden der
näheren und weiteren Umgebung Wiltens, was uns aber hier
nicht näher zu beschäftigen hat.
Dieser Grundbesitz des Stiftes Wilten und seine Verwaltung ver-
anlaßten seit dem 13. Jahrhundert Aufzeichnungen, aus denen wir über
den Stand der Siedlung, der Grundbesitzverteilung und des landwirt-
schaftlichen Betriebes recht befriedigende Aufschlüsse erhalten. Diese Auf-
zeichnungen sind Urkunden im engeren Sinne und Urbare. Erstere
sind rechtsförmliche Niederschriften über die Verleihung einzelner Güter
und Grundstücke Jeitens des Stiftes an seine Hinterfassen und andere
Inhaber; sie sind im Stiftsarchiv in großer Zahl im Original erhalten
und auch in sein Ropialbuch, das im 15. Jahrhundert angelegt wurde,
abgeschrieben worden. Urbare find Verzeichnisse der einer Grund-
herrschaft zugehörigen einzelnen Güter nach ihrer Ortslage, ihrem In-
haber und der Gattung und Höhe des von ihnen schuldigen Zinses. Das
Stift Wilten besitzt mehrere solche Urbare, eines wurde im Jahre 1305
angefertigt, ein zweites im Jahre 1375, diese zwei noch ganz auf Perga-
ment in sehr sorgfältiger Schrift, ein drittes im Jahre 1454 und dann
noch mehrere im 15. bis 17. Jahrhundert. Während uns diese Auf-
zeichnungen für die frühere Zeit zu Gebote stehen, sind das beste Hilfs-
mittel zur Verfolgung der Siedlung und des Anbaues im 18. und 19.
Jahrhundert die Grundsteuerkataster. Für Wilten sind solche in
den Jahren 1777 und 1840 nach allgemeiner Vorschrift für das ganze
Land angelegt worden; sie enthalten Beschreibungen grundsätzlich aller
12 Das Archiv des Stiftes ift, in Laden eingeteilt, seit alter Zeit in
guter Ordnung erhalten. über Jeinen Inhalt geben Repertorien (Rep.)
der ehemaligen Stiftsarchivare Tschaveller (um 1730) und Gärt-
ner (um 1870) übersichtlichen Aufschluß. Für die Erlaubnis zur Be-
nübung des Archivs und dabei gewährte Unterstützung statte ich Herra.
Abt H. Schuler und Herrn Stiftsarchivar F. Danner auch an dieser
Stelle meinen besten Dank ab. Zahlreiche Urkunden des Stiftes hat
Tschaveller im Wortlaut seinen Annales Wiltinses (Urschrift im Museum
Ferdinandeum Dipaul. 1005) hinzugefügt. H. Wo pfner bringt in sei-
ner Geschichte der Erbleihe in Tirol S. 228 ff. Auszüge aus dem Kopial-
buche.
70
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in der Gemeinde vorhandenen einzelnen Liegenschaften, ihrer Besitzer,
örtlichen Lage, Größe und darauf haftenden Abgaben zum Zwecke der
Bemessung der landesfürstlichen Grundsteuer 13. Diese Kataster sind in
ihren Angaben weitaus genauer als die alten Urbare. Der Kataster von
1840 steht in seiner Anlage in ganz fefter Beziehung zu jenem von 1777.
Andererseits sind im Kataster von 1840 bei den einzelnen Grundstücken
die Nummern der Bauparzellen und Grundparzellen beigesetzt, mit der
diese in der im Jahre 1856 aufgenommenen und seither evident geführten
Kataftermappe und im Grundbuch bezeichnet sind. Es besteht daher die
Möglichkeit, die Angaben der Katafter von 1777 und 1840 örtlich ganz
genau einzudeuten, wovon ich im folgenden bei den Ortsbestimmungen
häufig Gebrauch gemacht habe, ohne das Verfahren jedesmal näher mit-
zuteilen.
Bereits einer Urkunde des Propstes Heinrich von
Wilten vom Jahre 1238 entnehmen wir in der Hauptsache
die damalige Grundbesitzverteilung im Dorfe Wilten 14. Auf
der einen Seite steht nämlich die „curia villicaria", d. i. der
Maier, Frohn- oder Herrenhof des Stiftes, ein
großer landwirtschaftlicher Eigenbetrieb des Stiftes, dessen
ganzer Ertrag der Wirtschaft des Stiftes zufällt. Auf der
anderen Seite stehen die curtes, das sind kleinere Höfe oder
Huben, welche einzelne coloni, d. J. Bauleute oder Hörige,
gegen bestimmte jährliche Abgaben vom Stifte zu Leihe
haben. Diese Scheidung zwischen den Großhöfen und den
Huben ist nicht erst seit der Einführung des Prämonstraten-
ser Ordens gemacht worden, sondern bestand schon seit
früher. Die alten „curiae", d. h. Höfe des Herzogs von
Bayern und des Bischofs von Brixen zu Wilten haben wir
bereits festgestellt. Laut einer Tradition vom Jahre 1005
13 Die Urbare befinden sich im Stiftsarchive, die Katafter im Staats-
archive Innsbruck als Rataster 26. (Gericht Wilten.)
14 Tschaveller, Annales 1, 72.
71
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verleiht Bischof Albuin eine Zinshube (colonia) im Orte
Wiltina mit Hofftatt (curtiferum), Äckern und Wiesen und
allem anderen rechtmäßigen Zubehör 15. Die letztere Formel
besagt, daß es schon damals eine Anzahl solcher Zinshuben
gegeben haben muß. 3m Urbare von 1305 und den späteren
ist zwar der Frohnhof des Stiftes nicht behandelt, begreiflich,
denn von ihm ward der ganze Ertrag, nicht eine feste Rente
dem Stifte vorbehalten. Für die zu Leiherecht ausgetanen
Güter gibt aber das Urbar von 1305 genaueren Aufschluß.
Es unterscheidet deren drei Arten: 1. die Huben, 2. die
Frohnlehen, 3. die Hausstätten. Huben (huobae) gab es
zwölf. Eine huoba nova, d. i. eine neu entstandene wird im
Urbar noch nachgetragen. Da die Zinse von diesen Huben
einander meist gleich sind, kann auch ihre Größe gleich an-
genommen werden. Jene betragen jährlich von jeder Hube
3 Mut (modius) oder Star (1 Mut beiläufig gleich 30 Liter)
Roggen, 3 Mut Gerste, 2 Pfund Pfennige (1 Pfund ent-
hielt 12 Groschen oder Kreuzer zu je 1,17 Gramm Silber)
für die Verleihung (pro locatione oder zu Geding) im be-
sonderen, 2 Pfund Pfennige dem Vogt, 3 Pferde, 2 Schul-
tern (scapula) Schlachtfleisch, 6 Brote, 4 Hennen, 50 Eier.
Die am Schlusse genannten kleineren Naturalien werden
auch als „xenia", zu deutsch Weisate, bezeichnet, das sind be-
sondere Verehrungen der Hörigen an die Grundherrschaft.
Die Abgabe der drei Pferde war wohl nicht so gemeint, daß
jede Hube jährlich drei Stück Pferde dem Stifte abliefern,
sondern nur deren Dienst für dessen Zwecke darbieten mußte.
Im ersteren Falle hätte ja jede Hube einen Pferdestand von
mindestens zehn Stück haben müssen, was doch sehr unwahr-
15 Acta Tirol. I Nr. 63.
72
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scheinlich ist. Noch mehr veranlassen uns zu jener Erklärung
die späteren Nachrichten. Das Urbar von 1374 legt jeder
Hube außer den Abgaben gleich wie im Urbar von 1305
die Stellung von zwei „petroß" auf, das sind gebotene, an-
geforderte Pferde. Seit dem 15. Jahrhundert hören wir
nur mehr von der Pflicht der Hubenbesitzer, mit je zwei
Pferden sich an der Feldarbeit für das Stift zu beteiligen,
wie ich noch näher mitteilen werde.
Frohnlehen zählt das Urbar von 1305 fünf auf. Sie
waren bedeutend kleiner als die Huben, wenigstens war
von ihnen nur folgender Zins zu leisten: je 9 metretae, d. J.
Maßeln (1 Star im allgemeinen 16 Maßel) Roggen und
Gerste, für die Verleihung 4 Groschen (gleich % Pfund), für
Vogtsteuer 10 Schillinge (gleich 2 Pfund Pfennige) und zu
Ostern 20 Eier. Der Name Frohnlehen deutet an, daß diese
Güter mehr als die Huben in einem besonderen Abhängig-
keitsverhältnis zum Frohnhofe des Stiftes standen. Vielleicht
waren sie erst später aus dem vom Grohnhof unmittelbar be-
bauten Boden ausgeschieden worden, vielleicht waren ihre
Inhaber zu besonderen Dienstleistungen für den Frohnhof
verhalten. Gewisse Arbeitspflichten hatten aber auch die
Besitzer der Huben für den Frohnhof zu leisten und seit dem
15. Jahrhundert erscheinen sich Huben und Lehen, wie die
Frohnlehen später kurzweg genannt werden, diesbezüglich
ziemlich gleichgestellt.
Als dritte Besitzgattung erscheinen im Urbar von 1305
die Haus oder Hofstätten (area) mit Garten und
Anger (hortus), im ganzen 26, und 3 Häuser allein. Der Zins
der einzelnen Hausstätte beträgt 1 bis 2 Pfund Pfennige
und meist 20 bis 40 Eier. Vielfach gehörten den Besitzern
73
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dieser Hausstätten noch ein Ackerland, 1 bis 2 jugera oder
Joch (gleich 1000 Klafter oder 3600 Quadratmeter). Von
jedem Joch waren 6 Maß Roggen und Gerste als Grund-
zins zu leisten. Darnach kann man die Größe des Acker-
landes, das den Huben und den Frohnlehen zugewiesen war,
ermessen, wenn man dasselbe Verhältnis des Zinses zur
Grundfläche voraussetzen darf. Der Hube wären darnach
8 Joch Ackerland zugekommen. Die Abgabe von je 6 Maßel
Roggen und Gerste von dem Jauch ist, an heutigen Pacht-
verträgen gemessen, nicht hoch, etwa 2½ Prozent des
Jahresertrages, der aber infolge der noch roheren Bearbei-
tung des Bodens erheblich niedriger anzunehmen ist als für
heute.
Die Einzelhöfe außerhalb des Dorfes, soweit sie
zur Hofmark Wilten gehören, werden im Urbar von 1305
teils als curiae, d. s. Höfe von größerem Umfang angeführt,
wie die Gluirsch, Vollens und Gallwies, teils als praedia,
Landgüter, wie Pfaffenwart. Ihre Abgabe bestand schon
damals aus einem größeren Geldbetrag (10 bis 20 Pfund)
und den Weisaten ähnlich wie bei den Huben im Dorf.
Diese Grundbesitzverteilung bestand in ihren Grund-
formen bis ins 19. Jahrhundert, doch verschob sich das
zahlenmäßige Verhältnis zwischen jenen sehr erheblich. Die
Huben wurden einmal in Halbe und Biertel geteilt, die aber
noch als selbständige Bauernschaften geführt wurden 16.
Während die Gesamtzahl der Huben sich bis zuletzt ziemlich
gleich blieb, hat sich jene der Lehen bedeutend vermehrt, wohl
indem die Hofstätten, die mit Ackerland versehen waren, mit
der Zeit als Lehen galten. Der alte Ausdruck Frohnlehen
16 So im Jahre 1400, 2 opfner, Erbleibe S. 230.
74
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verschwindet später ganz. Laut einer gerichtlichen Zählung
vom Jahre 1628 bestand die Gemeinde Wilten damals aus
folgenden bäuerlichen Besitzeinheiten: 7 ganze, 7 halbe
Huben, 23 Lechen, 22 Söllhäusern, 10 Einödhöfen 17. Die
Sölleute sind nach einem allgemein in Tirol üblichen Aus-
drucke die Besitzer von Häusern mit nur ganz geringem
Grundbesitz. Tschaveller wiederholt für seine Zeit diese Ein-
teilung und fügt als 5. Klasse der Bewohner Wiltens die
einfachen Inwohner, die auf Miete im Hause eines anderen
wohnten oder wenn sie auch eigene Häuser hatten, ebenfalls
und im Gegensatz zu den ersten vier Gruppen keinen Anteil
an den Nutzungen der Gemeinde, Wald und Weide, haben.
Der allgemeine Grundsteuerkataster vom Jahre 1777 zeigt
direkt das an, was mittelbar ältere Aufzeichnungen schließen
lassen: daß im Bereiche der Gemeinde Wilten das Stift die
einzige Grundherrschaft und daß alle Häuser und
Grundstücke ihr untergeben und demgemäß zinspflichtig
waren. Der Kataster führt auch genau alle jene Grundstücke
an, die das Stift in unmittelbar eigener Wirtschaft nutzte
und die wir im nächsten Abschnitt näher bezeichnen werden.
Der Gesamtumfang dieser Grundstücke der Eigenwirtschaft
des Stiftes, des festen Rernes seines alten Frohnhofes, ist
doch kaum erheblich größer als jener der zu Leiherecht aus-
gegebenen Güter. Die Scheidung selbst dürfte sich in diesem
Ausmaße doch schon seit dem 13. Jahrhundert ziemlich un-
verändert erhalten haben. Im ganzen bezog das Stift laut
des Urbars von 1305 an 3inskorn damals aus dem Dorfe
Wilten 387 Star. Im Jahre 1637 weist die Kastnerrechnung
des Stiftes aus dessen Eigenbau einen Ertrag von 2750 und
17 Gärtner Rep. f. 178.
75
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aus den Grundzinsen und Zehnten 2964 Star Korn aus 18
Die letztern Ziffern beziehen sich natürlich auf den gesamten
Besitz des Stiftes auch jenen außerhalb des Dorfes
Wilten sie zeigen aber umso mehr, um wie viel weniger
Ertrag die große Masse der zu Zinsrecht verliehenen Güter
dem Stift abwarfen gegenüber seiner Eigenwirtschaft. Man
wird vielleicht die Frage aufwerfen, warum hat denn das
Stift im 12. und 13. Jahrhundert überhaupt einen so großen
Teil seines Grundbesitzes in Lehngut ausgetan und nicht alles
im Eigenbetrieb belassen? Als Antwort genüge ein Hinweis
darauf, daß der Vorgang, wie er sich in Wilten zeigt, der
allgemeinen Entwicklung der Grundherrschaft in Deutsch-
land entspricht. Es war eben überall viel urbares Land da,
aber nicht in dem Maße die unfreien Arbeitskräfte, die als
Arbeiter im Großbetriebe eines Grohnhofes sich hätten ein-
stellen lassen. Der Nachwuchs an Leibeigenen durch die Ge-
burt allein war nicht imstande, ihre Gesamtzahl auf einer
gewissen Höhe zu halten, während die Auffüllung ihrer
Stände durch kriegerische Unterjochung nach alter Art seit
dem Abschluß der Völkerwanderung und dem Durchdringen
des Christentums fast ganz aufhörte. Die Grundherrschaften
gaben daher, um wenigstens einen gewissen, wenn auch ge=
ringeren Nutzen vom öd liegenden, aber zur Bebauung
reizenden Lande zu haben, Teilstücke desselben gegen eine
mäßige Abgabe an selbständige Wirtschafter, die zum Teil
aus bisherigen Freien, zum Teil auch aus Unfreien sich zu-
sammensetzten. Auch die Hintersassen oder bäuerliche Bevöl-
kerung der Hofmark Wilten ist aus ursprünglich verschieden-
artigen Klassen allmählig erst zu einem sozialrechtlich ein-
18 Gärtner, Rep. fol. 130.
76
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heitlichen Stande erwachsen. Die Verbindung zwischen
Freien und Unfreien hat die Lage der letzteren günstiger ge-
staltet, die Merkmale der persönlichen Unfreiheit schwanden
im Laufe der Zeit hier in Wilten ganz und auch die wirt-
schaftliche Abhängigkeit ward immer leichter.
-
Alles Land, gehörte es nun zum Frohnhof und Eigen-
betrieb des Stiftes oder war es Leihegut, galt streng rechtlich
als Eigentum des Stiftes, dies war sein Grundherr. Wirk-
liches Eigentum wahrte aber das Stift nur an jenem Boden,
den es in Eigenbetrieb bewirtschaftete. An den Leihegütern
errangen mit der Zeit die Beliehenen die Bauleute, wie
sie allgemein hießen Rechte, die vom Eigentum praktisch
nicht mehr weit entfernt waren. Wie in ganz Tirol drang auch
in Wilten das Recht der freien Erbleibe durch. Das
heißt, die Beliehenen konnten die Güter vererben und ver=
äußern, durften, solange sie ihrer Zinspflicht genügten, vom
Gute nicht entfernt werden und genossen gegenüber dem
Grundherrn den Schutz der Gerichte. Der Grundherr hatte
Schließlich vom Gute nichts mehr als den Bezug des Zinses,
fast wie ein Recht an fremder Sache. In Wilten hat nun
dieses Erbleiherecht nicht vom Anfange an für alle Leihe-
güter gegolten. Vielmehr besitzen wir eine vom Abt Lien-
hard im Jahre 1501 entworfene „Stiftordnung“, die aus-
drücklich zwischen Baurechts- und Stiftgüter unterschei-
det 19. Die Baurechte sind erblicher Besitz der Bauleute, sie
können sie verkaufen und zu Pfand geben und dürfen von
ihnen nicht entsetzt werden. Die Stiftgüter werden Jahr für
Jahr neu verliehen, wofür jedesmal 1 Kreuzer Stiftgeld zu
19 Abgedruckt von H. Wopfner, Das Tiroler Freistiftrecht in
Forsch. z. Gesch. v. Tirol 3, 27.
77
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zahlen ist, das Stift kann ihre Inhaber jedes Jahr nach Be-
lieben wechseln und diese haben keinen Anspruch auf dauern-
den rechtlichen Besitz (Gewere) des Gutes. Ein Teil der
Leihegüter des Klosters Wilten seien solche Baurechts-, ein
anderer Stiftsgüter, doch werden sie ihrer örtlichen Lage
nach nicht näher angeführt. Die im Urbar von 1305 festge=
Jetzte Abgabe „pro locatione" bezieht sich auf jenes jährliche
Verleih- oder Stiftgeld. Das Leiheverhältnis nach Art die-
ser Stiftgüter bezeichnet man allgemein im Gegensatz zur
Erbleihe als „Greistift", d. h. dem Grundherren stand es
stets frei, das Gut neu zu bestiften. Die heutige rechts-
geschichtliche Forschung nimmt an, daß dieses Freistiftrecht
aus der Verleihung von Grundstücken an Unfreie hervor-
gegangen sei, wie sie im früheren Mittelalter innerhalb der
Grundherrschaften stark im Schwunge war 20. Das Greistift-
recht ist aber in Tirol gerade seit dem Jahre 1502 auf den
zahlreichen landesfürstlichen Urbargütern in Erbbaurecht
umgewandelt worden, und diesem Beispiel scheint sich auch
die Grundherrschaft Wilten angeschlossen zu haben. Wenig-
stens finde ich seither niemals dieses Rechtsverhältnis in
Wiltener Aufzeichnungen erwähnt.
In früherer Zeit war aber sicherlich auch in Wilten das
Abhängigkeitsverhältnis der Hinterfassen zur Grundherr-
schaft durchgehends straffer und strenger als später. Jene
älteste Urkunde vom Jahre 870, die wir bereits heran-
zogen, besagt, daß zu dem in Wilten gelegenen Grundbesitze
eines Edlen „mancipia", d. h. Sklaven, sachengleiche, durch
ihre Geburt zur unentgeltlichen Arbeit gezwungene Men-
schen, gehörten. Man ist natürlich sehr versucht, in diesen
20 Wopfner a. a. O. 2, 246 u. 357 ff.
78
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Leuten Nachkommen der durch kriegerische Unterjochung
ihrer Freiheit beraubten Romanen zu vermuten. Das Stift
Wilten hat jedenfalls solche Abhängigkeitsverhältnisse mit
den Höfen, die ihm 1140 verliehen wurden, übernommen.
Wir wissen auch aus direkten urkundlichen Belegen, daß
auch dem Stifte Wilten in früherer Zeit als Herrschaft un-
freie Leute, sogenannte Eigenleute, angehörten. Diese
waren auf Grund ihrer Geburt verpflichtet, dem Stifte
jederzeit die Dienste zu leisten, die es von ihnen verlangte,
und sich nicht eigenmächtig dem Herrschaftsbereich des Stif-
tes zu entziehen. Natürlich hatten diese Leute nicht allein
in Wilten selbst, sondern auch auf Gütern des Stiftes außer-
halb ihren Wohnsitz. Wieviele aber deren im Verhältnisse
zu den gesamten Grundhörigen des Stiftes waren, vermögen
wir nicht zu erfassen. Im Jahre 1238 wird bei der Verehe-
lichung eines Konrad, Diener (famulus) des Stiftes Wilten,
mit einer Freigelassenen bestimmt, daß die Kinder aus dieser
Ehe zur Hälfte dem Eigentum des Stiftes zufallen sollen 21.
Im Jahre 1246 schlossen die Stifte Wilten und Frauen-
chiemsee einen Vertrag über die Teilung der Kinder, die ous
der Ehe beidseitiger Leibeigener entsprossen sind 22. In dem
Abkommen, das im Jahre 1358 das Stift Wilten und die
Stadt Innsbruck wegen verschiedener Streitpunkte getroffen
haben, findet sich auch die Bestimmung: die Bürger sollen
solche, die dem Gotteshaus Wilten mit der Eigenschaft zu-
gehören, ohne Willen und Wort des Abtes nicht in ihr
Bürgerrecht aufnehmen 23. Auch sonst finden wir aus der
21 Tschaveller, Annal. 1, 72.
22 Hauptstaatsarchiv München, Frauenchiemsee Urk. Nr. 8.
23 Stadtarchiv Or.
79
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zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts einzelne Veräußerun-
gen von Eigenleuten und Freilassungen von solchen seitens
des Stiftes Wilten 24. Die zeitlich letzte Urkunde, die meines
Wissens den Bestand der Leibeigenschaft in Wilten beweist,
ist vom Jahre 1414. Damals fällte ein von Herzog Friedrich
eingesetztes Gericht über Martin von Reisach, der im Jagd-
gebiete des Stiftes Wilten einen Sperber (Jagdfalken) ge-
tötet hatte, folgendes Urteil: Er soll zwar mit dem Leben
verschont bleiben, aber mit seiner Habe büßen und ferner
Jollen er und seine Nachkommen dem Stifte,,mit ihren Leibern
als des Gotteshauses eigner Mann gewärtig und gehorsam
sein und ihm den gewohnlichen Zins geben." Später treffen
wir den Ausdruck,,Leibeigenschaft" oder ihr nahestehende
Rechtsverhältnisse in Wilten nicht mehr an, auch nicht be-
sondere Beschränkungen der Freizügigkeit der Grundhöri-
gen des Stiftes. Die Leibeigenschaft ist überhaupt in Tirol
infolge der stark freiheitlichen Entwicklung der Bauerschaft
im 15. Jahrhundert sehr zurückgetreten 25 und das dürfte auch
die sozialen Verhältnisse in der Hofmark Wilten umgestaltet
haben.
Auch eine andere Einrichtung zeigt ziemlich sicher an,
daß die Grundhörigen des Stiftes Wilten aus strafferer Ab-
hängigkeit sich allmählich erst zu ziemlicher Freiheit heraus-
gearbeitet haben. Alle Inhaber von Wiltner Leihegut,
Huber, Lechner und Söllner, mußten außer dem Grundzins
für den Maierhof des Stiftes bestimmte Feldarbeiten ver-
richten, die in den Urkunden und Urbaren des 15. Jahrhun-
24 Stift Wilten, Ropialbuch fol. 48, 50 u. 254.
25 Bgl. Wopfner, Die Lage Tirols am Ausgang des Mittelalters
S. 71 ff.
80
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derts und später als „Frohn- oder Herrenarbeit"
bezeichnet werden. Deutlich läßt dieses System eine Urkunde
vom Jahre 1423 erkennen, laut der ein vom Stifte mit einer
Hofstätte samt Ackerland zu Wilten belehnter Baumann
versprechen muß: „Er soll dem Stifte auch gehorsam und ge-
wärtig sein an unsrer Frohnarbeit als andere unsere Unter-
tanen und Hinterfassen in unsrer Hofmark zu Wyltein" 2.
Diese Arbeitsleistungen sind wohl spätestens bei der Begrün-
dung der Grundherrschaft des Stiftes Wilten, wahrschein-
lich schon auf den Höfen des Hochstiftes Brixen zu Wilten
neben dem Grundzins als Entgelt für die Überlassung des
Leihelandes eingeführt worden. Eine solche Arbeitsverpflich=
tung oder Frohnde könnte nach allgemeiner Analogie eben-
falls auf ursprüngliche Unfreiheit der Inhaber der Leihe-
güter gedeutet werden 27. Die Frohnlehen der alten Urbare
hängen wohl auch mit solchen besonderen Arbeiten für den
Frohn- oder Maierhof des Stiftes seitens ihrer Inhaber zu-
sammen, auch die Beistellung der zwei Pferde seitens der
Besitzer der Huben. Laut der Berichte aus dem 16. bis
18. Jahrhundert bestand die Herrenarbeit hauptsächlich in
Teilnahme an der Korn- und Heuernte des Stiftes und Bei-
Stellung der Fuhrpferde. Trotz der rechtlichen Grundlage
dieser Frohnarbeit war es üblich, daß die Stiftsverwaltung
den Frohnarbeitern an den einzelnen Erntetagen eine Ma-
rende in Wein, Käs und Brot, und nach dem Abschlusse der
ganzen Ernte ein recht ausgiebiges Mahl, das sogenannte
Bauernmah I, bestehend in Brot, Wein, Kuttelfleck als
Voreffen, Suppe, Fleisch, Kraut, Schweinernes, Speck, Ein-
23 Stift, Kopialbuch f. 369.
27 Wopfner, Erbleihe S. 151.
St. Barflmä 6
81
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gemachtes, Braten, Gerste und Almkäs, zu Ostern auch
eigene Osterfladen reichen ließ. Ferner erhielten die bei
der Frohnarbeit eingestellten Pferde ein Viertel Star Hafer
und Heu genug 28. Übrigens war die Bewirtung der Frohn-
arbeiter auch bei anderen Grundherrschaften üblich. Im
Jahre 1711 schritt man an die Ablösung der Frohnarbeit und
der dafür vom Stifte gegebenen Bewirtung. Der betreffende
Akt bringt keine nähere Angabe über die Veranlassung die-
ser Maßregel, von welcher Seite und aus welchen Gründen
sie besonders gewünscht wurde. Es wird nur die Meinung
der Nachbarschaft wiedergegeben, daß das Stift sich dabei
,,einen Nutzen verschaffen werde". Es wurde der Bewirtung
der Bauern enthoben und erhielt für den Verzicht auf deren
Arbeit folgende jährlich zu leistende Abfindung: Für jede
Herrenfuhr, wie sie nur von den Hubern mit je einem Zwei-
gespann zu leisten war, je 3 fl., für jede Herrenarbeit von
den Lechern und Sollern je 1 fl. Die Umwandlung der
Frohnen und Roboten in Geldzinse wurde übrigens in der
etwa 50 Jahre später einsetzenden allgemeinen österreichischen
Gesetzgebung als ein sozialer Fortschritt in der Gestaltung
des Untertanenverhältnisses betrachtet und angestrebt.
Die Grundzinse blieben seit dem Mittelalter in derselben
Höhe; jene, die in Geld zu leisten waren und seit dem 16.
Jahrhundert in die nun übliche Gulden- und Kreuzerwäh=
rung umgerechnet wurden, erfuhren tatsächlich eine ständige
Verminderung, da der Kaufwert des Metallgeldes gegen-
über den Hauptlebensmitteln zwar langsam, aber stetig durch
die Jahrhunderte gesunken ist. Wie überall in Österreich hiel-
ten sich auch in Wilten die Grundlaften bis zum Jahre 1848;
Gärtner, Rep. fol. 164.
82
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damals bestimmte ein Gesetz, daß das grundherrliche Band
vollständig aufzulösen und alle bisher daraus erwachsenen
Lasten gegen eine Abfindung der Grundherren aufzuheben
Jeien. Damit war auch in Wilten das grundherrliche Ver-
hältnis, das seit dem 12. Jahrhundert in geschichtlichen Ur-
kunden aller Art niedergelegt ist und die rechtliche Gestal-
tung der Landwirtschaft in letzter Hinsicht bestimmt hat, ab-
getan und die Rechtsnachfolger der früheren Hinterfassen
auch zu formell völlig unabhängigen Eigentümern ihrer Güter
geworden.
Im Zuge der ganzen geschichtlichen Betrachtung erscheint
übrigens die Aufhebung der Grundherrschaft im Jahre 1848
nicht bar jedes Zusammenhanges, sondern viel eher als der
Abschluß einer langen Entwicklung. Das Verhältnis zwi-
schen Grundherrschaft und Baumann ist, wie wir gerade in
Wilten sehen, keineswegs vom Mittelalter her immer under-
ändert geblieben, sondern war verschiedenen, mehr allmäh=
lichen Umbildungen, öfters auch bewußten Eingriffen aus-
gesetzt. Von der Unfreiheit der Wiltner Hinterfassen im
früheren Mittelalter bis zur freien Erbleihe der letzten Jahr-
hunderte war sicher ein viel weiterer Schritt, als die volle
Ablösung des ohnedies schon ziemlich schwach gewordenen
grundherrlichen Bandes bedeutete.
3. Die Anlage der Siedlung und der Feldflur in der Talebene
An der Vereinigung der Sill- und der Inntalfurche hat
die Sill ihr Geschiebe in einer weiten, flach kegelförmig aus-
gebreiteten Decke, einem sogenannten Sch we mms chutt-
kegel, abgelagert, dessen Neigung mit freiem Auge
kaum zu erkennen ist, dessen Schottermassen aber doch so
6*
83
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mächtig sind, daß der Inn sie in einem breiten Bogen um-
fließen muß. Beim Peterbrünnl noch ganz an der südlichen
Bergflanke des Tales, ist er zwischen Innsteg und Retten-
brücke ebenso entschieden an den nördlichen Steilhang ge=
drückt und kehrt von da allmählich wieder zur südlichen Flanke
zurück, die er bei Egerdach erreicht. Die Sill fließt nicht mehr
auf dem kürzesten Radius dieses Schottermantels, sondern
etwas östlich desselben. Das Material dieser Schotterdecke,
das vorwiegend aus dem Schiefergebirge stammt, ist vorzüg-
lich geeignet zur Bildung eines fruchtbaren Acker- und
Wiesenbodens. Ihre ebene Oberfläche ist einer gleichmäßi-
gen, nicht zu schwachen und nicht zu starken Sonnenbestrah-
lung ausgesetzt und erleichtert sehr die Arbeiten der Feld=
bestellung und Ernte. Die oberen Teile dieser Schotterdecke
sind der Überflutung durch den Haupttalfluß, dem Inn, ent-
zogen, weil sie entsprechend höher liegen, sie können aber
vom eigenen Fluß, der Sill, aus berieselt werden, auch er-
folgt von beiden Seiten eine ständige innere Durchfeuchtung
des Bodens. Alle diese Bedingungen machten diesen Platz
für eine landwirtschaftliche Niederlassung sehr günstig.
In entsprechender Entfernung von Inn und Sill, die
beide von Natur aus breite überschwemmungsgürtel erfor=
derten, ehe sie durch Menschenhand eingedämmt wurden, er-
hob sich das Dorf (die villa) Wilten, wie es im 12. und
13. Jahrhundert bezeichnet wird. Die Namensform, die sich
damals auf Wil tin abgeschliffen hatte, wird im 14. Jahr=
hundert gemäß des mittelhochdeutschen Lautwandels zu
Wiltein, seit dem Ende zum 15. aber zu Wil than und
Wilten. Die Form Wilt au oder gar Wildau beschäftigt
uns unten am Eingang des 5. Abschnittes.
84
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Schon frühzeitig, so im Urbar von 1305, wird das Ober-
dorf (die villa superior) offenbar im Unterschiede zum
Unterdorfe ausdrücklich genannt. Die Lagebezeichnung
,,ze undrist im Dorf ze Wiltein" findet sich z. B. in Urkun-
den von 1449 und 1459 29. Das Unterdorf umfaßte den
größten Teil der Stammgüter des Dorfes, der Huben, und
bildete damit seinen eigentlichen Kern. Es gruppierte sich
um die Ausweitung der heutigen Leopoldstraße am Spring-
brunnen, den Anfang der Fischer- und Mentlgasse. Im Ka-
tafter von 1777 (Nr. 26 und 74) heißt diese Ausweitung
„der gemeine Dorfplatz" oder „der gemeine Platz",
sie liegt im Zuge der Brennerstraße, die im Kataster,,die
Landstraße" kurzweg, in anderen älteren Aufzeichnun-
gen die,,Wiltner Gassen" heißt 30. Die Benennung
nach Kaiser Leopold II., der im Jahre 1765 in dieser Straße
seine Braut zu den Hochzeitsfeierlichkeiten in Innsbruck
empfangen hat und der zweite engere Stammvater des Hau-
ses Habsburg-Lothringen geworden ist, ist erst im Jahre
1876 erfolgt. Der Name,,Mentlgaffe" kommt bereits
im Kataster von 1777, Nr. 63 f, vor, er ist wohl eher von der
hier liegenden Mentlhube abgeleitet als umgekehrt. Derselbe
Kataster nennt Nr. 64 als Begrenzung des jetzigen Hauses
Mentlgasse Nr. 2 eine „Schlossergaffe", womit wohl nur eine
dort befindliche, von der Mentlgasse abzweigende, kleine
Sackgaffe gemeint ist. Die Bezeichnung „Panterl-
gaffe" findet sich im Kataster von 1777 nicht 31, erst in der
29 Stadtarchiv.
30 Stadtarchiv Urk. v. 3. 1371. Stadtordnung von 1450 Tir. Weist.
1, 232.
Über den Ursprung des Namens siehe unten Abschnitt 5.
85
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Mappe vom Jahre 1856 erscheint sie und wurde 1903 in
Liebeneggstraße umgeändert. Auch „Fischergasse" ist kein
alter Name, früher hieß die westliche Fortsetzung des Dorf-
plates,,Saugasse" oder noch derber „Jackengasse" 32,
offenbar weil in dieser Richtung die Sauweide des Dorfes
lag. In den Katastern von 1777 und 1840 werden diese Gas-
sen übrigens meist mit dem allgemeinen Ausdruck,,gemeine
Gaffe" oder „gemeine Dorfgaffe" bezeichnet. Die Benennung
,,Am Platz 1" für die Auseckung der Leopoldstraße nörd-
lich vor dem Ansitz Liebenegg hat sich im Volksgebrauch
und im Grundbuch erhalten, im amtlichen Straßenplan wird
sie nicht berücksichtigt. Sie ist jedenfalls im Gegensatz zum
benachbarten größeren Dorfplatz um den jetzigen Spring-
brunnen aufgekommen.
Laut der Urbare des 14. und 15. Jahrhunderts haben die
Huben keine feststehenden Gutsnamen, sondern werden
lediglich nach den Namen der damaligen Besitzer angeführt,
und zwar zum Teil nur mit den Taufnamen, zum Teil aber
mit Zu- oder Familiennamen, welch letztere bei den Bauern
eben damals aufkamen. So erscheinen im Urbar von 1305
unter den Besitzern der Huben, ein Galbner, eine Galberin,
ein Heh, Ansmalt (Neckname „ohne Schmalz"), Geiger, Ro-
senplat, Haimer, Rot. Unter den Besitzern der Lehen ein
Grölk, Mülbrenn, Amlunch. Unter den Besitzern von Haus-
stätten: ein Plumber, Bawarus, Chihner, Taeuschel, Binden-
phil, eine Tünnerina, Swaebin. Außerdem noch die Zu-
namen, die von Gewerben genommen sind und die wir in
32 Kataster von 1840 Nr. 59 B. Karte von ca. 1840 bei Hirn, Tirols
Erhebung Anhang.
86
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95/256
anderem Zusammenhang noch erwähnen werden. Die Fami-
liennamen zeigen die unbedingt deutsche Abkunft ihrer
Träger, z. T., daß diese vor nicht allzulanger Zeit aus ent-
fernteren deutschen Gebieten eingewandert sind. In den Ur-
baren und Urkunden des 15. und 16. Jahrhunderts finden
wir für die einzelnen Huben wieder meist andere Namen,
eben nach den damaligen Besitzern, nur die Hessenhuebe
taucht noch im Urbar von 1497 und die Rosenplatthuebe im
Unterdorf in einem Reverse vom Jahre 1560 auf 33. Jn den
Ratastern von 1777 und 1840 finden wir noch eine Anzahl
von Gütern, Häuser und Gründe, als Huben mit einem be-
sonderen Beinamen oder ohne einen solchen verzeichnet. Es
sind dies: die halbe Hube des Ignaz Penz (Rataster von
1777 Nr. 32, Gasthaus Templ); die halbe Hube des Mat-
thias Stern (Nr. 38, Fischergasse 14); die halbe Hube des
Josef v. Schnell (Nr. 34, Fischergasse 6); die Pappelhuebe
(Nr. 45, Mentlgasse Nr. 1); die Mentlhueben (Nr. 46,
Mentlgasse Nr. 5); die Stetnerhueben (Nr. 77, Leopold=
straße Nr. 41). Die Steppenhueben und die Seehueben
hingegen bestehen laut des Katasters von 1777 Nr. 123
oder 124 nur aus Feldern, gehören aber einem Be-
sitzer, dessen Haus (Nr. 122) heute Fischergasse Nr. 8 liegt.
Auch die Reiterhube (Nr. 130) und die Edenhauser Hueben
(Nr. 131) bestanden 1777 nur mehr aus Feldern. Endlich
wissen wir noch, daß der Adelssitz Liebenegg (Leopoldstraße
33) im 16. Jahrhundert aus der alten Mayrhube und die
Lacknerschmiede, Fischergasse 3, aus der alten Wiererhube
hervorgegangen sind. Von den angeführten Hubennamen
reichen unseres Wissens ins 15. Jahrhundert zurück: die
33 Gärtner Rep. f. 180.
87
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Stoppenhube finden wir im Urbar vom Jahre 1454 und die
Pappleinshube im Urbar von 1374 und in einer Urkunde
vom Jahre 1400 erwähnt 34. Die Mentlhuben hieß früher
Klementenhuben, offenbar auch nach einem längeren Inha-
ber 35. Das im Jahre 1904 angelegte Grundbuch führt das
Hartlergut (Fischergasse Nr. 8) und den Brunnenbauer
(Leopoldstraße Nr. 64) innerhalb des Dorfes Wilten allein
mehr als geschlossene Höfe an. Laut Revers vom Jahre 1656
sind die Stopp- oder Steppen- und die Hartlerhube ein- und
dasselbe Gut 36
Diese Zusammenstellung führt uns zu einer wichtigen Er-
kenntnis: Alle diese Huben, die die alten und größeren
Stammgüter des Dorfes Wilten darstellen, lagen mit ihren
Behausungen im Bereiche des Dorfplatzes (heute Ober-
rauch- oder Brunnenplatzes) und der von hier abzweigenden
Seitenstraßen. Hier ist also das Kern- und Stamm=
gebiet des Dorfes Wilten zu suchen. Welche Schlüsse hier-
aus auf den Ursprung desselben zu ziehen sind, habe ich be=
reits oben S. 63 f. angedeutet. Übrigens finden sich auch in
diesem Gebiete, ebenso wie im Mitter- und Oberdorfe, noch
eine ziemliche Anzahl von Häusern, die ihren dörflichen Ur-
Sprung ganz unverändert oder wenigstens leicht erkennbar
zeigen: Einstöckige Häuser, auf der einen Seite des Firstes
das gemauerte Wohnhaus, auf der anderen der gemauerte
Stall und darüber die hölzerne Tenne, die Dächer vorsprin=
gend, nur mäßig geneigt und mitunter noch mit steinbeschwer-
ten Holzschindeln gedeckt, das Holzgebälk am Giebel mit
34 Stiftsarchiv Ropialbuch fol. 95.
35 Staatsarchiv Berfachbuch Wilten 1639 Aug. 20.
36 Gärtner Rep. f. 180.
88
Seite 97
97/256
Schnitzereien geziert, das typische Bild des stirnteiligen Ein-
heitshauses, wie es im mittleren Inntal in allen Dörfern zu
treffen ist.
Laut des Katasters von 1777 waren an diesem ältesten
Teil des Wiltner Dorfes in der Hauptstraße gegen Norden
einige jüngere Häufer mehr städtischer Art angefügt. Die
untersten derselben waren auf der westlichen Seite, Rataster
Nr. 40, damals der Wohnsitz der Familie von Milbacher,
jetzt Leopoldstraße Nr. 22 (Mayrhaus) und auf der östlichen,
Rat. Nr. 41, jetzt Leopoldstraße Nr. 21 (Gasthaus Steneck).
Die weiter unterhalb derselben liegenden Häuser sind alle
erst später gebaut worden, und zwar zuerst das Haus Nr. 18
(jetzt Linserhaus) im Jahre 1829 (Rat. von 1840 Nr. 296).
die anderen seit den 1840er Jahren, wie der 13. Abschnitt
zeigt. Das bei S. 29 eingeschaltete Bild zeigt das Milbache=
rische Haus, jedenfalls noch vor dem Jahre 1829; wir sehen
darauf die weite freie Fläche, die zwischen diesem Hause und
der Triumphpforte noch lag, links ganz freistehend das große
Kruzifix, das nun an die Wand des Gasthauses zum Greif
gerückt ist. Die Mentlgasse führte schon damals ziemlich ge=
schlossen bis zum Sillkanal, in der Fischergasse reichten aber
die Häuser nicht weiter als die alten Huben, nämlich bis zum
späteren Gasthaus Templ (Templgasse Nr. 32) rechter und
Nr. 5 linker Hand. Diese und die anderweitige Ausdehnung
des Häufergebietes von Altwilten läßt auch der bei S. 223
wiedergegebene Plan ersehen. Derselbe ist ein Ausschnitt
aus einem von Viehbeck um das Jahr 1820 herausgegebenen
Plan von Innsbruck und Umgebung 37.
37 Der ganze Plan ist auch in den Forschungen u. Mitt. z. Gefch. v.
Tirol, Bd. 16, im Anhang abgedruckt.
89
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Die Landstraße (Leopoldstraße) vom Oberrauch etwa bis
zur heutigen Bahnübersetzung hieß früher das „Mittel-
dorf". So erwähnen Urkunden von 1597 bis 1705 „die
Freischlaghube im mittleren Dorf", 1726 das Prangerlehen
(späteres Gasthaus Neuhaus) ebenda 38.
Das Oberdorf hat, wie aus dem Urbar von 1305
bereits mitgeteilt, damals bereits bestanden, aber gerade
dieses Urbar führt unter der überschrift,,villa superior" nur
Hausstätten mit Garten und Ackergrund, aber keine ge-
schlossenen Huben an. Das Oberdorf ist also unter ande=
ren besitzrechtlichen Bedingungen neben und nach der ur-
sprünglichen Dorfgenossenschaft von Wilten entstanden. Ja,
es scheint ursprünglich das Ober- und Unterdorf jedes seine
besondere Feldflur, dieses das untere, jenes das obere Feld,
besessen zu haben. Denn noch die Gemeindeordnung von
1620 spricht von einem Gegensatz zwischen dem Stift und
den Nachbarn, die im oberen Feld verwandt sind und den
Nachbarn im unteren Dorf" 39. Als erste Hausstätte im
Oberdorf nennt das Urbar von 1305 jene des,,Wilhalmus
in Colle", d. h. „Wilhelm am Bichl". Im Urbar von 1454
finden wir eine Hube des Hans Mair am Pichl und im Jahre
1538 erwarb die Pichlerhuben laut Revers Hans Mair von
Freising 40. Dessen Nachkomme wandelte sie in den adeligen
Ansitz Straßfried (jetzt Leopoldstraße Nr. 53) um. Wir sehen
daraus, wie mitunter Huben aus früheren einfachen Hof-
stätten offenbar durch Vergrößerung ihres Ackerbodens
später entstanden sind. Der Bichl, nach dem diese Hube be-
90
38 Gärtner Rep. f. 130 u. 180.
39 Tir. Weist. 1, 241 3. 139.
40 Gärtner Rep. fol.
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Stall und Stadel, Hausgarten und Anger oder Puinte noch
die dazu gehörigen Ücker, Wiesen, Weide- und Wald-
nutzung. Die älteren Urkunden und die späteren Kataster
erweisen das zur Genüge. Ursprünglich dürfte für die einzel-
nen Huben der Felderbesitz ziemlich gleichwertig gewesen sein.
Im Laufe der Zeit wurden aber die Huben geteilt und zu
ihnen gehörige Feldstücke oftmals einzeln veräußert. Daher
waren später die Huben, wie auch Tschaveller sagt, sehr zer-
rissen und fast keine mehr in ihrem ursprünglichen Stande.
Sie unterscheiden sich von den Lehen und den Söllrechten all-
gemein aber doch durch den größeren Zubehör an Feld=
Stücken.
Das Feld- und Wiesengebiet, das den Landwirten von
Alt-Wilten zu Gebote stand, hatte folgende Ausdehnung:
Westlich und südlich der Ortschaft lag das „Feld" oder
,,Wiltener Feld" kurzweg, im Urbar von 1305 als „,Cam-
pus" mehrmals genannt. In einer Urkunde vom Jahre 1322
wird ein Acker,,auf dem niedern Felde zu Wiltein" er-
wähnt, also muß es auch ein „oberes Geld" dortselbst gegeben
haben. 1402 und 1459 42 erscheinen als Zubehör zu einzelnen
Huben Ackerstücke im Unter- und Oberfeld. Diese
Teilung hat sich bis ins 19. Jahrhundert erhalten, die
Scheidelinie verlief etwa in der Richtung der Fischergasse.
Westwärts reichte dieses Wiltner Feld bis zu dem Rain
westlich des jetzigen städtischen Friedhofes, wo bis ins 17.
Jahrhundert das tiefer liegende Augebiet des Inns ansette.
Erst in dieser Zeit bewirkte hier die Rodung dauernde Er-
folge, wie wir noch näher im folgenden Abschnitte hören
werden. Wir haben hier aber festzustellen, daß das Gebiet
42 Urkunden im Stadtarchiv.
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westlich der Ortschaft zwischen ihr und dem alten Rain des
Inn das,,Wiltner Geld" kurzweg heißt, also ist es jedenfalls
das älteste und ursprünglichste Feldgebiet des Dorfes Wilten
gewesen. Es ist leicht verständlich, warum sich die Wiltner
dorthin gewendet haben: dieses Gelände westlich der Ort-
schaft war einem ungünstigen Einflusse der Sill und des Inn
gleicherweise entzogen, während jenes östlich der Ortschaft
der Sill nahe liegt. Über die nähere Einteilung dieses Geldes
in die den einzelnen Huben zugewiesenen Stücke könnte erst
eine mühsame Vergleichung der alten und neuen Kataster
einen sichern Aufschluß geben. Ein Blick in die Kataster-
mappe von 1856 zeigt uns immerhin das typische Bild einer
deutschen Fluranlage. Die Ackerstätten der einzelnen Guts-
einheiten liegen nicht etwa in einem Blocke beisammen, son-
dern die beiden Fluren des unteren und oberen Geldes sind
in längliche von Süd nach Nord verlaufende Streifen von
wechselnder Breite eingeteilt und die einzelnen Güter hatten
mehrere (3 bis 6) solcher Ackerstätten oder Grundparzellen
in verschiedenen Lagen. Auch der Kataster von 1777 läßt
diese Verstreuung der Äcker sofort erkennen, ebenso die Un-
gleichheit ihrer Größe von etwa 500 bis über 2000 Klafter.
Die Güter des Stiftes bilden dagegen einen scharfen Gegen-
satz, wie wir noch hören werden. Einzelne dieser Ackerſtätten
hatten feststehende Namen, so erwähnt der Kataster von 1777
Nr. 323 das Rosenblattl, nach Tschaveller einer der schönsten
Ücker im untern Feld, Nr. 131 den Kreuzacker, Nr. 159 den
Angstacker, Nr. 77 den Winkl, dieser schon im Urbar von
1305 als „,ager in Winchel" genannt, der Kataster von 1840
Nr. 100 ff. den Sud-, Spitz- und Tannelacker, Nr. 34 den
Steinacker. In einer Urkunde von 1676 wird als Zu-
93
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behör der Maurerhuben in Wilten ein Acker,,im untern Geld
im mitren Gesteß" genannt 43. Dieser Ausdruck, der auch
in der Wiltner Gemeindeordnung von 1620 vorkommt 44,
hat eine besondere Bedeutung. In der benachbarten Ge-
meinde Ambras heißen laut der Katastermappe noch heute
,,Gstöß“ die großen, durch Wege begrenzte Teile der Feld-
flur, die dann erst wieder in die schmalstreifigen Ücker der
einzelnen Grundbesitzer zerlegt erscheinen. Die Gestöße sind
daher dasselbe, was in fränkischen Gegenden als Gewanne
oder Schläge, in Bayern als Eschen, in Schwaben als Zelgen
bezeichnet wird, und für die germanische Flurverfassung über-
haupt die Grundlage bildet. Das Wort „Gestöß“ besagt
eben eine Grundfläche, die auf allen Seiten bestoßen, d. h.
festbegrenzt wird. Wenn nun im unteren Wiltauer Feld ein
mittleres Gestöß vorkommt, so muß es folgerichtig auch ein
oberes und unteres gegeben haben. In der Tat zeigt die Ka=
tastermappe vom Jahre 1856 das „Untere Feld" von Wilten
in öst- und westlicher Richtung in drei Hauptblöcke zerlegt,
die dann erst wieder in die nord-südlich ziehenden Ackerstrei-
fen gegliedert sind, nur die Bezeichnung „Gestöß“ ist auf
jener Mappe nicht mehr angegeben. Die Anlage der Flur
des Dorfes Wilten entspricht so völlig der gemein germani-
schen Flurverfassung und dasselbe gilt auch für ihre Bewirt-
schaftung, wie im 8. Abschnitt noch zu zeigen sein wird.
Im Südosten des Dorfes - also nicht mehr zum „Geld"
im eigentlichen Sinne gehörig - lag der Heiliggeist-
anger, der in einzelne, verschiedenen Besitzern gehörige
Frühmähder zerfiel (Kat. von 1777 z. B. 45, 46 und 136).
43 Staatsarchiv Berfachbuch Wilten 1676 fol. 42.
94
44 Tir. Weist. 1, 242 3. 15.
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103/256
Sein Name hängt mit dem Hl.-Geist-Spital zu Innsbruck
zusammen, doch hatte dieses laut des Ratasters von 1777
Nr. 139 ff. damals im Wiltner Feld wohl mehrere Äcker, ein
Mahd in der Neuraut, aber keinen Grund auf jenem Anger.
An den Neurodungen, welche bis ins 19. Jahrhundert
immer wieder vorgenommen wurden, hatten die einzelnen
Huben und Lehen meist gleichmäßigen Anteil, so an den
,,Novalia", die im Urbare von 1374 in einer Reihe, aber
ohne nähere örtliche Bezeichnung eingetragen sind, in der
Neuraut an der Sill, in der inneren und außeren Au am Inn,
auf der Gallwiese, in der Öde; es handelt sich dabei meist um
Wiesen, nicht um Äcker.
Das Stift und die Pfarrkirche Wilten war durch
eine breite Wiesenfläche auffallend getrennt vom Dorfe. Das
Stift bestand laut des Katasters von 1777 Nr. 1 aus folgen-
den Baulichkeiten: das Stift- oder Klostergebäude, das
Seminarium, anschließend an ersteres die Mayerbehausung
samt Hof und zwei Städeln, der alte Frohn- oder Maierhof
mit der stiftischen Eigenwirtschaft, der früher, so in einer Ur-
kunde vom Jahre 1397, kurzweg,,der Mairhof zu Wil-
tein" genannt wird 45. Dann östlich von der Stiftgartenmauer
an der kleinen Sill eine Mühlbehausung samt Mahlmühle
und Bäckerpfister, eine Säge- und Schmiedwerkstatt und
das Gerichtsdienerhaus, das später in eine Dreschtenne um-
gewandelt wurde. Auf der westlichen Seite des Stiftes stand
endlich (jetzt Klostergasse Nr. 1) das alte Gerichts- und Leit-
haus. Von den Feldern, die ausschließlich der Eigenwirt-
schaft des Stiftes, seinem alten Frohn- oder Maierhofe,
vorbehalten waren, lag nordwärts gegen das Dorf zu, west-
45 Stift Ropialbuch fol. 101.
95
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lich von der kleinen Sill bis zur alten Landstraße, das ist der
jetzigen Haymongaffe, und südlich der Keurautgasse der
Frauenanger. Sein Name deutet wohl mit Sicherheit
auf das Frauenkloster, das bis etwa 1300 in Wilten neben
dem Männerkloster bestanden hat. Das Gegenstück ist der
Propstanger, der z. B. in einer Urkunde vom Jahre
1409 als „Prästanger" genannt wird 46. Er erstreckte sich
westwärts von den Hausängern der Leopoldstraße bis zur
heutigen Neuhauserstraße und von der Fischergasse bis zum
Fürstenweg. Der große Köllenspergeranger stellt heute noch
seine nördliche Hälfte dar. Südlich vom Stift gegen den Berg
Jsel lag der Pfister acker, westlich bis zur alten Land-
straße ober der Pfarrkirche die Krautpuinten und
noch weiter westlich davon bis zum jetzigen Westbahnhof,
zwischen dem Fürstenweg und dem Fuß des Berghanges, die
eine große, geschlossene Ack er statt des Stiftes von 72
Jauch und nördlich davon bis zur Fischergasse und westlich
des Propstangers bis gegen die heutige Andreas-Hofer-
Straße die andere Ackerstatt von 42 Jauch. Letzterer Grund
ist schon ganz verbaut, ersterer zum Teil von Magazinen und
Baracken aus der Kriegszeit besetzt. Dieser westliche Haupt-
block des stiftischen Eigenbetriebslandes diente also haupt-
sächlich dem Ackerbau und ist wegen seiner wasserficheren und
wärmeren Lage jedenfalls als der älteste Teil der gesamten
Alt-Wiltner Feldflur anzusehen. Ihm steht östlich des Stif-
tes, gegen die Sill zu, ein natürlich und geschichtlich wesentlich
anders geartetes Gelände gegenüber, das wir im Abschnitt
über die Auen näher kennen lernen.
96
Wie diese Lage des Stiftes und seines Eigenbetriebs-
46 Archivberichte 2 Nr. 1375.
Seite 105
105/256
landes sowie der Pfarre siedlungsgeschichtlich näher auszu-
deuten ist, habe ich bereits oben S. 64 dargelegt. Sie be-
finden sich auf dem Siedlungs- und Ackerboden des alten
Beldidena, während das Dorf Wilten außerhalb desselben
später neu angelegt wurde. Die Pfarre Wilten, die in
alter Zeit außer Wilten selbst noch Hötting, Völs, Natters
und Mutters umfaßte und deren Entstehung sich im Dunkel
der Vorzeit verliert, hat das Stift bald nach seiner Neu-
gründung (1140) erhalten. Es ist nicht von vorneherein an-
zunehmen, daß der Standort der alten Pfarrkirche dabei
verändert worden ist, um ihn näher an das Stift heranzu-
ziehen. Wahrscheinlich hat vielmehr auch die Pfarrkirche im
Raume des alten Beldidena als der ältesten Niederlassung
vom Anfang an gestanden und ist eben älter als das später
angelegte eigentliche Dorf Wilten. Das Urbar von 1305
erwähnt einen Anger,,sub parochia" (d. h. unter der Pfarr-
kirche) als Lagebezeichnung anscheinend außerhalb des
Häufergebietes des Dorfes.
4. Adelssike
Eine besondere Eigenheit Wiltens waren die zahlreichen
Adelsfitze, die zum Teil im Inneren des Dorfes, mehr noch
an seinen Rändern sich erhoben. Seit dem 16. Jahrhundert
haben Angehörige des niedern Beamtenadels sich stattlichere
Wohn- und Wirtschaftssitze als dauernden Rückhalt für
ihre junge Adelserhebung erbaut, der Landesfürst gewährte
ihnen das Recht, die meist neugeschöpften Namen der Sitze
als Prädikat zu führen und verlieh diesen die Vorrechte
eines gefreiten Adelssites, d. h. Freiheit von den Gemeinde-
lasten und die selbständige Ausübung der außerstreitigen Ge-
St. Bartlmä 7
97
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106/256
richtspflege für die Insassen des Adelsfites. Später, im 17.
und 18. Jahrhundert, waren es wieder gerade die allerersten
Adelsgeschlechter des Landes, die in der Landeshauptstadt
oder deren nächster Nähe eigene Häuser haben wollten, da
sie dortselbst als Hof- und Regierungsbeamte oder als Mit-
glieder der Landschaft sich oftmals längere Zeit aufhalten
mußten und ihre gesellschaftliche Stellung eine hochherr-
schaftliche Wohnung erforderte.
Im Inneren des Dorfes stand laut des Katasters von
1777 Nr. 74 und 75 die Herrschaftsbehausung oder der
adelige Ansitz Liebenegg (jetzt Liebeneggstraße Nr. 2)
der Grafen von Klari und südwärts anschließend daran jene
der Grafen von Welsberg (jetzt Leopoldstraße Nr. 35, Gast-
haus Oberrauch). Liebenegg hat im Jahre 1601 die aus-
drückliche Erhebung zum Adelsfit erhalten 7. An der Nord-
ostecke des Dorfes stand laut des Katasters von 1777 Nr. 51
das Herrschaftshaus und Schloß Wind egg, ursprünglich
der Grafen von Stachelburg, seit 1825 in das Gast- und
Bräuhaus,,Adambräu" umgewandelt, jetzt Adamgasse 23.
Südlich daran stieß ein ebenfalls stattlicheres Gebäude im
Eigentum des Stiftes Neustift bei Brixen (Kataster von
1777 Nr. 51), später erwarb es eine Familie Meminger, es
wurde nun als Memingerschlöhl bezeichnet (Rat. v.
1840 Nr. 106 u. 107) und im Jahre 1848 zur Errichtung des
47 H. Hammer, Die Paläste und Bürgerbauten Innsbrucks, Seite
145 ff. liefert ausgezeichnete kunstgeschichtliche Beschreibungen und auch
geschichtliche Nachrichten über die bemerkenswerten Häufer Wiltens,
besonders auch die Adelssite. über Liebenegg J. bef. 3. Danner in
,,Neue Tiroler Stimmen" 1901, Nr. 203. über Straßfried J. Staats-
archiv Adelsfachen Nr. 1102 und Familienarchiv Geppert.
98
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Karmeliterinnenklosters verwendet. Jm Oberdorf hat Hans
von Freising im Jahre 1579 für die dortige Pichlhube, Be-
hausung samt Einrichtung und Zugehörung, die Erhebung
zum adeligen Sitz mit dem Namen Straßfried von Erz-
herzog Ferdinand erhalten. Mit der seit dem 13. Jahrhun-
dert genannten Feste Straßfried, die sich am Rande der Sill-
schlucht, ober der Gluirsch, im Gebiete der Gemeinde Bill
erhob, hat aber dieser neue Ansitz im Dorfe Wilten keinen
inneren Zusammenhang. Laut des Katasters von 1777 Nr.
76 F, besaßen Straßfried damals die Grafen Troyer, im
Jahre 1836 ging er auf die Grahmayr über, die hier ihre be-
kannte Glockengießerei einrichteten (jetzt Leopoldstraße Nr.
53). Zum Anfit Straßfried gehörte auch eine große Puinte
zwischen den Häusern der Neuraut- und Panderlgasse und
der kleinen Sill mit dem merkwürdigen Namen,,die S uster"
(Rat. von 1777 Nr. 77 H.). Schon im Urbar von 1305 wird
Ackerland in Susters und eine Sustermühle erwähnt. Der
Versuch, den Namen zu erklären, hat zu verschiedenen Ein-
fällen geführt, am besten leuchtet wohl die Beziehung zu
Suster, mittelhochdeutsch gleich Schwester ein; in Wilten hat
nämlich in ganz alter Zeit nachweisbar bis gegen 1300 auch
ein Frauenkloster bestanden und die Suster wäre dann der
Platz, wo dieses seine Lage oder sonst einen Grund gehabt
hätte 48. Die Grafen von Lodron kauften im Jahre 1679
das untere Stollenlehen, ließen das alte Bauernhaus weg-
reißen und erbauten an seine Stelle,,einen herrlichen Palast",
den sie Augenweidstein nannten 9. 3m Jahre 1699
wurde dem Ansitze eine Vogelfanggerechtigkeit auf den Wil-
48 Schuler, Stiftskirche ufw. S. 21, Anm. 48.
49 Tschaveller Rep.
2*
99
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tauerköpfen verliehen 50. 1743 ging derselbe an die Grafen
von Rhuen über und als deren „Palast" ist er auch im Ka-
tajter von 1777 Nr. 9 verbucht. Erst im Jahre 1852 ward
in das Haus eine Gastwirtschaft, zum Riesen Haymon ge-
nannt, verlegt. Diese Adelssitze sind alle auf dem oben S. 128
abgedruckten Bilde Wiltens vom Jahre 1703 an ihrer statt-
lichen Höhe über den Bauernhäusern gut auszunehmen.
Die Adelssite in Wilten Umgebung, insingburg
und Mentelberg sind unten S. 116 und 128 näher
besprochen.
5. Die Beur barung der Auen
3m 17., 18. und noch im 19. Jahrhundert schrieb man
vielfach,,Wiltau“ und „Wild a u". Staffler (1, 488) nimmt
dagegen zugunsten des älteren Wilten Stellung und ist damit
durchgedrungen. Es war aber derselbe sprachgeschichtliche
Vorgang wie bei Bergisel und Gallwies, man wollte das für
die deutsche Sprache nichts sagende Wort Wilten in ein
Wort mit begrifflichem Inhalt verwandeln. Wildau bedeu-
tete eben die wilde Au, weil man sich Wilten aus einer sol-
chen gerodet vorstellte und weil man damals noch selbst Ro-
dungsarbeiten in den Auen am 3nn und an der Sill vor sich
hatte. Beide Flüsse waren in ihrem Naturzustande von einem
breiten Saume Landes eingefaßt, das zu den Zeiten des
regelmäßigen und noch mehr eines ungewöhnlichen Hochwas-
sers überschwemmt, also nur von wasserfesten Bäumen, wie
Erlen und Weiden, und ebensolchen Kräutern und Gräsern
bewachsen war. Anschwemmung von Neuland wechselt mit
Abreißung bisher festen Bodens, und der stark verästelte
50 Staatsarchiv Cameral Cattanea Nr. 315.
100
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Fluß verlegt häufig seine Rinnfale. Das ist die Au, wie sie
dem ganzen Verlaufe des Inn folgt. „Bleibmirnicht", hieß
ein Grundstück an der Innsbrucker Stadtau am Saggen,
vielleicht der treffendste Ausdruck für die Verhältnisse, die
hier herrschten. Wollte man hier in der Au Wiesen und
Felder anlegen, so war es mit der Ausreutung des Baum-
und Buschwerkes nicht getan, man mußte auch den Fluß in
ein einigermaßen bestimmtes Bett bringen und den Über-
flutungen Einhalt gebieten. Die Eindämmung der Flüsse
durch Stein- und Holzbauten, die man Archen hieß, ist in
Tirol schon frühzeitig an manchen Stellen unternommen
worden. Um nur einige der frühesten Beispiele anzuführen:
Im Jahre 1340 verrechnet der landesfürstliche Propst von
Innsbruck Ausgaben „pro factura unius arche contra in-
sultus aquarum in Chemnaten", d. h. für Erbauung einer
Ar che gegen den Angriff der Wasser, wohl der Melach bei
Rematen, 1344 der Salzmeier zu Hall ebenso „,ad archas
versus aquam" wohl am Inn 51. 1340 gestattet der Landes-
fürst dem Kloster Stams im Inntal, zum Schutze seiner Güter
gegen die Überflutung,,mit chöftlicher arbeit das wasser ze
twingen in den alten runst" 52. Der Name Arche kommt
vom lateinischen arca, was eine Holzkiste bedeutet, und ist
entweder auf dem Wege der Bibel (Arche Noah) oder
wahrscheinlicher von den Romanen der früheren Besiedlung,
wie so manche andere Ausdrücke gerade des Bauwesens, in
das Deutsche übergegangen.
Auch in Wilten ward diese Kunst der Flußverbauung und
zugleich jene der Anlegung künstlicher Wassergerinne nach-
51 Staatsarchiv Cod. 287 f. 130 u. 288 f. 12.
52 Archiv Stift Stams Cod. 225 f. 109.
101
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weisbar zum mindesten schon zu Anfang des 14. Jahrhun-
derts geübt, und zwar früher an der Sill als am Inn. Die-
ser Vorgang begreift sich, da einerseits die Sill dem Stifte
und dem Dorfe viel näher lag, ihre Verbauung viel dringen-
der, wohl auch weniger schwierig war und rascher merkbare
Erfolge erhoffen ließ. Als das Stift Wilten im Jahre 1339
den Bürgern von Innsbruck den östlichen Teil des Saggens
verlieh, verpflichtete es sich, daß es die Sill längs des Neu-
rautes,,führen, verschlagen und verwerken", d. h. ihr ein
festes Rinnfal geben solle und vom Ende der Neuraut bis zur
Mündung in den Inn die Stadt 53. Es war also eine voll-
ständige Berbauung der Sill damals in Aussicht und wohl
auch schon zum Teil in Angriff genommen. Damit war auch
die Rodung der Auen an der Sill, die jedenfalls schon bedeu-
tend früher eingesetzt hat, in ihrem allmählichen Fortgange
und bis zur Vollendung gesichert. Wir wollen nun noch eini-
ges Genauere darüber hören. Laut des Katasters von 1777
Nr. 1 H lag die Kammerau, ein Frühmahd, zwischen der
großen und kleinen Sill knapp unterhalb St. Bartlmä. In
der Nähe der Kammerau lag wohl die Dornau (Rat. v. 1840
Nr. 466). Beide Auen werden schon im Stiftsurbar von
1305 als Plätze für Hausstätten genannt. Laut Tschaveller
verlieh das Stift in den Jahren 1444 und 1476 wieder ein-
zelne Stücke aus diesen beiden Auen, aber, wie wir aus der
Geschichte des Bartlmäkirchleins erfahren, hat sich noch im
Laufe des 15. Jahrhunderts der Boden infolge überschwem-
mung merkbar erhöht, die Einbrüche der Sill in das ganze
Gelände müssen damals noch recht kräftig gewesen sein. Im
Jahre 1617 ist laut einer Inschrift an der Einfahrtspforte
53 Wörtlich mitgeteilt bei H. Wopfner, Erbleibe 5. 188 ff.
102
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-
neben St. Bartlmä wieder ein damals noch wilder Teil der
Kammerau ausgereutet worden. Unterhalb der Kammerau,
auf dem Gelände des heutigen Bahnhofes, lag zwischen gro-
her und kleiner Sill wohl die größte Aurodung des Wiltner
Gebiets, die sogenannte Neur aut. Laut des Ratasters
von 1777 Nr. 1 G gehörten damals dem Stifte hier Mahd-
stücke im beträchtlichen Ausmaße von 110 Mannmahd (gleich
20 Hektar) außerdem nicht wenige andere Stücke Grund-
besitzern aus dem Dorfe und der Stadt. Wie schon der Name
sagt, ist die Neuraut erst seit der deutschen Besiedlung in
Arbeit genommen worden. Laut der erwähnten Verleihung
von 1339 war sie damals
schon
wenigstens zum Teil-
beurbart. Bis zu diesem Jahre hatte auch noch die ganze
Fortsetzung des Ufergeländes an der Sill bis zum Inn, inner-
halb des alten Bachrunft der Sill bis zum Feldsaggen, also
die östliche Seite des Saggens, unmittelbar zur Stiftswirt-
schaft gehört. Bei der Begründung Innsbrucks im Jahre
1180 war dieser Teil des Saggens (Saka) offenbar noch
nicht der Stadtgemeinde zugewiesen worden, vielmehr im
Eigentume des Stiftes verblieben und es wurden von diesem
hier Acker angebaut und eingezäunt. Als nun bald nachher
die Bürger sich übergriffe erlaubten, die Zäune einrissen und
mit ihrem Weidevieh die Saaten betraten, wurde ihnen dies
durch ein Gerichtsurteil im Jahre 1187 untersagt 54. Im
Jahre 1339 übergab das Stift dieses Gebiet den Bürgern
als Erbzinsleben zur weiteren Anlegung von Äckern und
Wiesen 55. Erst dadurch ist dieser östliche Teil des Saggens
zum Stadtgebiete gekommen. Trotzdem also die Verbau-
-
54 Sammler f. Gesch. Tirols 4,
55 Wopfner, Erbleibe S. 188.
257.
103
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112/256
ung und Regulierung der Sill spätestens im 14. Jahrhundert
eingesetzt hat, sind noch im 19. an ihrem Ufergelände besitz-
rechtlich bemerkenswerte Neubildungen vor sich gegangen.
So erwähnt der Kataster von 1840 Nr. 466 ein Frühmahd
von t Jauch, das Dornäuele (nördlich der Kammerau), das
,,vor 20 Jahren vom Wasser verflößt und nun wieder ge-
wonnen" worden sei; dann Nr. 467 oberhalb dem Militär-
spital an der Sill einen ,,iure alluvionis (d. h. nach dem
Rechte der Anschwemmung) erworbenen Flußgrund", ein
Frühmahd von 2 Jauch, wie ersteres im Eigentum des Stif-
tes Wilten.
-
Wir wenden uns nun der Au am Inn zu. Ein großer
Teil derselben war bei der Gründung der Stadt Innsbruck
1180 dem Stifte und der Gemeinde Wilten entzogen worden.
Die Erinnerung daran bewahrte die Sage, welche den Vor-
läufer der Stadtpfarrkirche „St. Jakobskirchlein in der
Au" benannte. Die Wiltner Innau, wie sie später bestand,
begann westlich der Stadtgrenze am Innrain. Der Name
,,Innrain" für das Gelände am Inn war schon lange, ehe
hier seit dem Jahre 1718 ein neuer Stadtteil erbaut
wurde, üblich. „Innrain" oder „unteres Wiltner Feld" wer-
den sogar als gleich sinnig angenommen 56. Vom westlichen
Ende des Innrain, d. i. von der Stelle, wo heute die Fried-
hofsallee von der Völferstraße abzweigt, zieht eine Gelände-
stufe von einigen Metern Höhe, in südlicher Richtung bis
gegen den Fuß des Wiltner Berges unter dem Hußlhof.
Jetzt ist sie streckenweise fast bis zur Unkenntlichkeit einge-
ebnet worden. Diese Stufe ist ein altes 3nnufer, sie bezeich-
nete früher die Überflutungsgrenze des Inn, ober ihr setzte
56 So Verfachbuch Wilten 1703 Fol. 549.
104
Seite 113
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das Wiltner Feld an, unter, westlich von ihr, begann der
Augrund. Am oberen Rand der Stufe, dort wo die Fischer-
oder Saugaffe diese erreicht, also nahe der Südwestecke des
neuen städtischen Friedhofes stand ein Einzelhof, der Pan-
teler, Pandeler-, Panderl hof. Nach ihm hieß auch
die ganze Stufe der „Panderlrain", die westlich derselben
liegende Au die,,Pantelerau", das,,Auwaldl vor dem Pan-
deler", das im Jahre 1616 die Nachbarschaft Wilten nieder-
gehackt hat 57. Der Hof selbst hatte unter dem noch unge-
zügelten Laufe des Inn öfters zu leiden, 1528 bewilligte ihm
das Stift einen Nachlaß am Zins, weil das Wasser einen
Teil seines Gartens weggerissen habe 58. Der Name des
Hofes kommt in den älteren Urbaren noch nicht vor, in jenen
von 1454 wird zum erstenmal ein zinspflichtiges Gut genannt,
dessen Besitzer Pandeler heißt und laut des Urbars von 1497
dazu auch das Gut, das man den Ziegelofen nennt, innehat.
Wahrscheinlich ist jenes Gut als selbständige Siedelung erst
damals oder nicht sehr lange vorher angelegt worden. Nach
Tschaveller habe das Stift seinem Fischer namens Panta-
leon hier seinen Sitz angewiesen, offenbar wegen der Nähe
des Inn, und von ihm das Gut, dem Gründe in der benach-
barten Au zur Beurbarung zugeteilt wurden, den Namen
erhalten. Der Name „Fischergaffe" wäre damit auch er-
klärt. Im Jahre 1727 erlaubte das Stift dem Regierungs-
sekretär Holger aus seiner dreifachen Kamingerechtigkeit
des Panderlhofes" eine Feuerstätte in das Gartenhäusl zu
übertragen, das sich Holger dortselbst erbaut hatte 50. Holger
57 Staatsarchiv Entbieten 1616 Fol. 334; 1629 Jol. 29; 1638 f. 20.
58 Tschaveller Rep.
59 Staatsarchiv Entbieten 1727 Fol. 9.
105
Seite 114
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erwarb auch die Baumannsgerechtigkeit des ganzen Hofes
und vermachte sie dem Stifte als ein geistliches Fideikommiß.
Auf der Innkarte von 1763 60 ist das Gut als „Panderlhof"
eindeutig an der oben bezeichneten Lage eingetragen, im Ka-
taster von 1777 Nr. 3 als unmittelbares Eigentum des Stif=
tes. Um 1790 ist der Hof abgebrannt und nicht mehr aufge=
baut worden 1. Die Felder sind wohl zum Maierhof des
Stiftes gezogen worden, doch wird im Kataster von 1840 der
Hof noch als eine selbständige Gutseinheit geführt. Wie und
warum der Name des Hofes auf die Banderlgaffe, die im
Jahre 1903 auf,,Liebenegggasse" umgetauft wurde, über-
gangen ist, vermochte ich nicht aufzuklären.
Wann mit der Verbauung der Innufer im Gebiete der
Hofmark Wilten eigentlich begonnen wurde, ist nicht be=
kannt. Jedenfalls setzen die diesbezüglichen Nachrichten im
Vergleiche mit jenen über die Regulierung der Sill bedeutend
später ein. In der Wiltner Gemeindeordnung von 1620
wird die Verpflichtung der Gemeindegenossen zu den Archen-
bauten unter einem eigenen Archenmeister genau geregelt 62.
Bom Jahre 1534 liegt eine Verrechnung über den Bau der
Arche am Innrain vor, an dem Tagwerker und Wagen-
führer von Wilten und solche aus der Stadt gemeinsam
beteiligt find 62a. Das wird nicht gerade der erste derartige
Bau gewesen sein, so daß wir mit dem Beginn der Ver-
archung des Inn bei Wilten doch mindestens gegen das Jahr
1500 zurückkommen.
106
60 Staatsarchiv Karte Nr. 153.
61 Gärtner Rep.
62 Tirol. Weist. 1, 242..
62 Stadtarchiv Fasz. Wilten I.
Seite 115
115/256
33
Abb. 5, Das Prämonftratenferstift Wilten um das Jahr 1600
Seite 116
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Abb. 6, Wilten im Jahre 1703
(Stift Wilten nach dem Neubau, die alte gotische Pfarrkirche, links daneben Anfit Augenwandstein, dahinter die Liebburg.
Im Vordergrund das Lager des bayrischen Heeres.
Seite 117
117/256
Wie es damals im Dreieck zwischen dem Inn, Panderl-
rain und dem Bergfuß tatsächlich ausgesehen hat, entnehmen
wir ziemlich deutlich einem Schiedspruche, der im Jahre
1646 zwischen der landesfürstlichen Kammer (d. h. dem Ärar)
und dem Stifte und der Gemeinde Wilten wegen,,des
Archengebäues am 3nnrain in Wiltauer Au" ge-
fällt worden ist 63. Diese innere oder untere Wiltner Au
muß von jener zwischen dem Peterbrünnl und Geroldsbach
genau unterschieden werden. Die Kammer erhält demnach
vom Stifte als Eigentum die untere Hälfte dieser Au, im
ganzen 26 Jauch, innerhalb folgender Grenzen: Vom Orte,
wo die Arche am baufälligsten ist (d. i. bei der jetzigen Huter-
schen Ziegelei in der Bölferstraße) schnurgerade zu dem Rain
des Pandtelerhofs und von dort hinabwärts neben dem
Wiltauischen Gütern bis herein an den Burgfrieden der
Stadt (der beim jetzigen Kapfererschen Versorgungshaus am
Innrain begann). Stift und Nachbarschaft Wilten sind der
Beitragspflicht zur Arche in diesem Raume, die hauptsäch=
lich dem Schutze der Stadt dient, enthoben, doch haben sie die
Arche oberhalb des genannten Punktes am Inn wie bisher
zu versorgen, das Stift auch aus seinem Walde das hiezu
nötige Holz beizustellen. Wenn der an die Kammer abge-
tretene Grund eingefacht, d. h. eingezäunt und der Nutzung
zugeführt wird, so soll das Stift dafür vom Hofbauamt einen
Grundzins von 7 Kreuzern für das Jauch erhalten.,,3m Gall
aber von obermelten 26 Jauchart Grund wenig, viel oder
alles zu Fruchtbau gepflanzt, umgraben oder umkehrt wer-
den soll, so soll hierfür dem Stift der übliche Zehent, aber
allein von Weizen, Roggen, Gersten und Habern gereicht
63 Staatsarchiv Entbieten 1646 f. 533. 2001
107
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118/256
werden, aber von Gras, Heu, Kraut, Rueben, Gemies und
all anderen Gewächs nicht. Wenn auf diesem Ort eine oder
mehr Feuerstätte mit Stadl und Stallung auferbaut würde,
soll dafür das Stift einen jährlichen Grundzins von 10 Kr.
erhalten." Jener Zehent war eine alte kirchenrechtliche Na-
turalabgabe von allem bebauten Land zur Erhaltung der
Pfarrkirchen. Wir ersehen aus der Tatsache dieser Bestim=
mung, daß damals (1646) auch dieser innerste Winkel der
Wiltener Au noch völlig unbebauter Augrund war und erst
jetzt ihre Beurbarung in Aussicht genommen war. Mit der
fortschreitenden Verbesserung der Archen, wofür sich beson-
ders die Landesregierung einsetzte, sind dann allerdings hier
Felder angelegt worden. Die Archenkarte von 1763 zeichnet
genau in der Abgrenzung des Vergleiches von 1646 einen
Feldgrund unter dem Namen „,Wiltauer Einfang" ein. Ein-
fang bedeutet eben ein aus Wildland eingefangenes (einge-
zäuntes) und neu gerodetes Feld. Westlich dieses Einfangs
zwischen Inn und Berghang bis zur heutigen Bahnüber-
setzung der Völserstraße liegt dann auf der Karte von 1763
,,der Wiltauer Gemeinsboden", als noch nicht der Pflug-
schar unterworfenes Wiesen- und Weideland, zum Teil auch
ziemlich stark mit Bäumen oder Buschwerk besetzt. Der
Kataster von 1777 führt zwischen Innstrom und Fürstenweg
unter Nr. 125 als damals noch unverteiltes Eigentum der
Gemeinde Wilten,,den alten Einfang", Ackerstatt von
15.000 Klafter und daneben einen „neuen Einfang"
von 14.000 Klafter an. Dieser letztere Einfang ist die auf der
Karte von 1763 noch als Gemeindsboden eingetragene
Grundfläche und ist erst in der Zwischenzeit offenbar in
Felder umgewandelt worden. Im tiefsten Teil des alten Ein-
108
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fanges hielt sich lange ein Wassertümpel, die „Groschlacken"
genannt, daneben lag noch ein größerer Einfang, der dem
Stifte eigen war und das „Hallermahd" 64. Der Grund gegen
den Berg zu hieß die „Stierau", hier irgendwo war auch der
,,Roßsprung" 65. 3m Jahre 1811, wurde der alte und neue
Einfang, der bis dahin Gemeindebesitz gewesen und den Ge-
meindegenossen nur zur Nutzung zugewiesen war, in 16 Teile
verstückt und jeder dieser Teile als besondere Ackerstatt an
Einzeleigentümer versteigert. (Kat. von 1840, Nr. 254.) Da-
mit war die Verfeldung der inneren Wiltner Au abge=
schlossen, sie hatte aber kaum hundert Jahre Bestand, als die
nimmersatte Stadt auch dorthin ihre Häuser vorschob und
der Viadukt der Karwendelbahn mitten hindurch gebaut
wurde.
Am westlichen Ende des neuen Einfanges tritt der Inn
unmittelbar an das Steilufer heran und verhindert dadurch
hier am sogenannten „stiklen Weg" die Bildung einer Au
bis zum Peterbrünnl. Westlich desselben breitet sich aber
unter den ziemlich sanften Abhängen des Mentlberger Hofes
wieder eine größere Fläche gegen den Fluß zu aus. Wie das
Bild bei S. 129 zeigt, war damals, als es gezeichnet wurde,
d. i. um das Jahr 1830, der Ausblick vom „Bettlerbrünnl"
auf die westwärts gelegene Talebene wesentlich anders als
heute. Der Inn war noch weniger durch Uferbauten gebän-
digt, sein Bett, die Inseln und die bebuschten Aufäume er-
heblich breiter als heute. Laut der Innarchenkarten von
64 Rat. v. 1777 Nr. 6, 33 E u. 101.
65 Staatsarchiv Verfachbuch Wilten 1703 f. 549; Rat. v. 1840
Nr. 409.
109
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1746 und 1763 66 war damals die zu Mentelberg gehörige
Feldmark sowohl oben gegen den Wald wie unten gegen die
Völserstraße so ziemlich zu derselben Ausdehnung schon ge-
diehen wie heute. Auch unterhalb der Straße in der eigent-
lichen Talsohle war bis zu dem Rain oder einige Meter
hohen Steilrand, der in schiefer Richtung die Talsohle durch-
zieht und ein altes Innufer darstellt, der ganze Grund da=
mals bereits zu Wiesen gemacht, die teils dem Kloster, teils
einzelnen Grundbesitzern aus dem Dorfe gehörten. Ersterer
Grund hieß daher der Kloster- oder auch Sieglanger, die
Wiesen im Ganzen in Anlehnung an den alten Namen des
Hofes die Gallwiese. Der Raum aber, der zwischen jenem
Rain und den damals bereits bestehenden Uferarchen des
Inn liegt, war damals noch zum größeren Teil Augrund, und
zwar in zwei geschlossenen Bereichen. Die kleine Au, das
sogenannte u ele, zog sich als schmales Dreieck vom Inn-
bug unterhalb des Peterbrünnls etwa 300 Meter dem Fluß
entlang aufwärts. Ober dem Äuele traten auf eine Strecke
von 200 Meter die Wiesen bereits damals unmittelbar an
den Flußlauf heran, dann aber begann wieder eine Au, die
etwa 700 Meter lang und 150 Meter breit bis zum Gerolds-
bach und der dort angrenzenden Feldmark des Jiggenhofes
reichte. Sie hieß damals die „Wiltinger Au" kurzweg,
weil ja die innere Au beim Panderlhof bereits in Wiesen um-
gewandelt oder eingefangen war. Nach Art der anderen
Auen am Inn war sie von Erlenholz bestanden. Im Kataster
von 1777 sind unter Nr. 1 Dd und Kk „,die zwo Erlenauen
zwischen dem Innstrom und den Gallwieser Gütern, die große
und die kleine", d. s. das obige Äuele und die Au als Eigen-
66 Staatsarchiv Karten Nr. 435 u. 153.
110
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tum des Stiftes angeführt. Im Kataster von 1840 erscheinen
nun an Stelle der großen Au unter Nr. 421-457 lauter
einzelne Frühwiesen oder Frühmähder als „Novalien", d. h.
bei oder nach Abschluß der Katasteraufnahme neu hinzuge-
kommene steuerbare Stücke. Die Rodung derselben kann da-
her erst um das Jahr 1840 erfolgt sein, damit war erst die
ganze Talsohle bis zum Wasserlaufe des Inn dem Wiesenbau
erschlossen.
Obwohl so das Ausgelände schließlich ganz beurbart wor-
den war, so sind auf demselben doch fast nirgends Häuser ge=
baut worden, die Grundstücke werden vom Dorfe und den
Einzelhöfen am Berghange aus bewirtschaftet. Die natür-
lichen Eigenschaften und die Geschichte der Beurbarung des
Aulandes erklären dies zur Genüge. Der Panderlhof stand
am Rande, aber doch gerade noch außerhalb des Auberei-
ches. Eher ist der Platz, auf dem die Untere Siggen steht,
zu jenem zu rechnen, des örtlichen Zusammenhanges halber
behandle ich diesen Hof aber im folgenden Abschnitt. Ganz
neu sind die Siedlungsversuche im alten Äuele unter dem
Peterbrünnl.
6. Höfe und Rodungen auf dem Wiltner Berg
Wie fast im ganzen Verlaufe des unteren und mittleren
Inntales steigt auch bei Wilten die Bergflanke von der Tal-
ebene zuerst etwa 300 Meter ziemlich steil an und geht dann
in eine breite, mäßig flache Höhenstufe über; diese heißt heute
allgemein „das Mittelgebirge", früher nannte man den
Steilabfall von diesem zum Tale den „Vorberg". Hier bei
Wilten wird der Vorberg und das Mittelgebirge durch den
kräftigen Wasserlauf der Sill in einer tiefen, steilwandigen
111
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Schlucht zerschnitten. Erst hinter, südlich, der Mittelgebirgs-
fläche erhebt sich dann der eigentliche Gebirgskamm in stetig
Steilem Anstiege bis über 2000 Meter. Die Mittelgebirgs-
ebenen boten nicht minder günstige Siedlungsplätze als die
Talfohle; wir finden sie schon in vorgeschichtlicher Zeit viel-
fach bewohnt und die ersten Erwähnungen der heutigen Ort-
schaftsnamen tauchen oben durchschnittlich nicht viel später
auf wie unten. So wird auch in der Nähe Wiltens Nateres
und Muttres, Lannes, Sistrans und Ville im 12. Jahrhun-
dert urkundlich zum erstenmal genannt. Hier also am Mittel-
gebirge waren ziemlich gleichzeitig mit dem Talorte selbstän-
dige Ortschaften entstanden und konnte daher ein späteres
Hinaufwachsen der Talgemeinden nicht stattfinden. Der Ab-
hang vom Mittelgebirge ins Tal, der sogen. Vorberg aber
war seiner natürlichen Beschaffenheit wegen starke Nei-
gung, felsiger Boden und schattige Lage für die Siedlung
und Bebauung von vornherein wenig einladend und wurde
von ihr auch erheblich später in Anspruch genommen als die
Flächen oben und unten. Diese Bergflanke schien von der
Natur dazu bestimmt, als Wald und Weide den Siedlern in
der Ebene zu dienen. Erst als die Rodung auf dem flachen
Schotterkegel der Sill sich erschöpft hatte, warf sie ihr Auge
auch auf die Bergflanke. Man erkannte, daß in diese doch
da und dort sanftere Gefällsstufen eingelagert und daß diese
zum Anbau doch wohl geeignet sind. So sind allmählich auf
dem Abhange südlich der Talebene einzelne, nicht allzu viele
Bauerngüter mit Äckern und Wiesen entstanden, die man
heute noch unter dem Namen Wilten Umgebung oder Wil-
tenberg zusammenfaßt. Ihre Entstehung ist zum Teil aus den
Urkunden genau zu verfolgen und soll hier kurz dargelegt
112
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123/256
werden. Auch andere Rodungen, die im selben Bereiche
liegen, aber zu Gütern im Dorfe gehörten, sind hier anzu-
führen. Soferne aber auf dem Wiltner Berg der Wald be-
lassen und dieser zur Holzgewinnung und als Weide genutzt
wurde, soll im folgenden Abschnitt besonders behandelt
werden.
Die Höfe, die nun anzuführen sind, waren gleich dem
ganzen Dorfe Wilten der Grundherrschaft des Stiftes unter-
worfen; die davon fälligen Zinse unterscheiden sich aber von
jenen der Huben im Dorfe, indem sie kein Getreide, dafür
einen höheren Betrag an Geld, 10 bis 20 Pfund, zu ent-
richten hatten. Diese Abweichung spricht dafür, daß die Höfe
am Berg später, erst nach der vollen Durchsetzung der Geld-
wirtschaft, angelegt und ihre Abgaben bestimmt worden sind.
Die grundherrliche Abhängigkeit vom Stifte blieb auch,
nachdem einzelne dieser Höfe von Adeligen erworben worden
waren. Nur der Mentelberger Hof ist aus diesem Anlaß
,,bürdenfrei" gemacht worden. Im heutigen Grundbuch sind
die Höfe Gluirsch, Lemmen, Buch, Reseler, Ferrari, Reisach,
Mentelberg und Figgen als „geschlossene Höfe" eingetragen,
d. h. als solche, deren Grundbestand nicht ohne weiteres zer-
teilt werden kann. Alle diese Höfe liegen im Bereiche der
Hofmark Wilten, wie uns diese aus Grenzbeschreibungen des
12. und 13. Jahrhunderts zuerst überliefert wird. In den
Urbaren von 1305 und 1374 wird aber das Dorf von den
Höfen am Berghang streng geschieden, die Höfe auf der
rechten - östlichen -Seite der Sillschlucht werden zwischen
den Orten Ambras und Bill, jene auf der linken zwischen
Natters und Völs wieder an einer ganz anderen Stelle des
Urbars eingetragen, dennoch erscheint es mir gewagt, daraus
St. Bartimä 8
113
Seite 124
124/256
zu schließen, daß die Höfe erst allmählich in den Verband der
Hofmark und der Gemeinde eingetreten seien.
Am rechten Sillufer hatte die Hofmark keinen Anteil an
der Talebene, sondern nur an dem Abhange der inneren
Schlucht. Wie diese den natürlichen Verhältnissen wenig
entsprechende Raumbildung zu erklären ist, deute ich unten
im 9. Abschnitt an. Oberhalb der tiefsten Schlucht treten
dem Paschberg zu die Steilhänge etwas zurück und bilden
flachere Mulden und Leisten, die zur Anlage von Geldern
aufmuntern. Im Jahre 1251 verlieh Propst Ludwig von
Wilten dem Friedrich Perchtinger, einem auf dem Mittel-
gebirge von 3gls begüterten Adeligen, auf dem Eigengrunde
des Stiftes eine Rodung (cultura), genannt Gluirs, inner-
halb folgender Grenzen: Von der Sillbrücke bei Wilten den
Abhang des Berges empor bis zur Höhe des Villerweges
und den Fuß des Schlosses Straßfried bei Bill 66. Auf den
Neugrunde sollten drei dem Stifte auch weiterhin grund-
rechtbare Höfe angelegt werden, was auch geschah. Das Ur-
bar von 1305 nennt drei Höfe (curiae) in der Gluirs und
ein Gut (predium) in Pfaffenwart. Ersterer Name.
kommt in der Form Gleirsch in unsern Alpen öfters vor und
wird von romanisch glarea, d. h. Schutt, Gries, abgeleitet.
Der Name Pfaffenwart deutet auf die Beziehung zum Stifte.
Die Perchtinger hatten damals auf diesen Höfen nicht nur
die Bodennutzung, sondern kraft Verleihung vom Stifte
auch die Gerichtsbarkeit inne, beides fiel um 1350 wieder
an das Stift zurück. Die Höfe in der Gluirsch, 1345 die
äußere und die innere genannt, verringerten sich später auf
66 Stolz, Landesbeschreibung S. 326, Anm. 1 gibt den genauen
Wortlaut.
114
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125/256
zwei, so laut des Urbars von 1454 und hießen dann die
obere und untere Gluirsch (Rataster von 1777 Nr.
120), wie heute noch. Der Name Pfaffenwart findet sich
noch im Jahre 1629 in Gebrauch 67, später geriet er in Ab-
gang und der Hof ward nach seinem jeweiligen Besitzer
Rainer, Coreth- und schließlich Lemmenhof genannt
(Rataster von 1777 Nr. 119).
In der Tiefe der Sillschlucht sowie am steilen Oftabhange
des Bergisels war und ist kein geeigneter Platz zur Anlage
von Feldern und Häusern. Solche treffen wir erst wieder auf
der Nord- und Südseite des Bergisels. Das Gelände östlich
und westlich der Stelle, wo der Hohlweg unten von der jetzi-
gen Brennerstraße abzweigt, hatte einen Namen, der jetzt
ganz verschollen ist, es hieß nämlich ,,in (dem) Bolens oder
Bolles"; der Name, der wohl alträtisch und mit Völs,
früher Velles, zusammenhängt, findet sich in allen Stifts-
urbaren und in anderen Schriftstücken bis gegen Ende des
17. Jahrhunderts 68, auch Tschaveller kennt ihn noch be=
stimmt, dann aber taucht er unter. In den Stiftsurbaren von
1305 und 1374 finden wir nur einen Hof (curia) in Bolens,
im Urbar von 1454 aber drei Güter, die nach ihren Inhabern
Stoll, Stopp und Hays benannt werden. Es sind also in der
Zwischenzeit aus dem einen Gut durch Vergrößerung der
Anbaufläche drei geschaffen worden. Übrigens erscheint in
dem Urbaren von 1305 und 1374 zwischen dem Hof in Volens
und jenem in Galwis ein Gut (predium) in Güggelberch ein-
geschaltet. In der ganzen Gegend trägt heute nur ein Hof
oberhalb Natters diesen Namen, möglich daß einer der ande-
67 A. a. O. 346. Anm. 1.
68 S. unten S. 144 u. 167.
8*
115
Seite 126
126/256
ren Höfe zu Bolles ursprünglich Giggelberg geheißen hat
und später den Namen verloren hat. Diese drei Höfe in
Bolens sind dann bis gegen das Ende des 19. Jahrhunderts
die einzigen Ansiedlungen hier geblieben, freilich unter ganz
anderen Namen als früher.
Der Linsinghof (jetzt Brennerstraße Nr. 6). Das
Gut des Heiß zu Volles erwarb 1511 ein Baumann namens
Gaffer, nach dem es eine Zeitlang Gasserhof hieß, und 1663
die Innsbrucker Bürgerfamilie Linsing, die den Namen Lin-
singhof veranlaßte 69. Joh. Martin Linsing war in den
Jahren 1677, 1679, 1681 und 1687 Bürgermeister von Inns-
bruck. Seine Nachkommen Dr. Barth. Peter Linsing, Uni-
versitätsprofessor, und dessen Bruder Franz Linsing, Hof-
apotheker zu Innsbruck, erhielten von Kaiser Karl VI. im
Jahre 1721 die Erhebung in den Adelsstand mit dem Prä-
dikate von Linsingburg, womit der Linsinghof gemeint warto.
Im Kataster von 1777 ist Nr. 105 der „,Linsinghof" als Be-
sitz der Herren von Lemmen, in jenem von 1840 als Besitz
der Herren von Widmann eingetragen, daher wird er bei
Staffler 1,492 als Widmannsvilla bezeichnet, doch ist der
landläufige Name „Linsinghof" auch für später geblieben.
Auf der westlichen Seite des Hohlweges steht der Rese=
ler Hof (jetzt Brennerstraße Nr. 7) gleich seinem west-
lichen Nachbarn heute noch ganz im landwirtschaftlichen Be-
trieb. Er hieß früher nach seinen alten Inhabern das Stol-
lengut, 1669 kaufte ihn Georg Plater, genannt Reseler,
69 Diese und die andern nicht besonders belegten Daten aus Tscha-
vellers Rep.
116
70 Staatsarchiv Adelsfachen 254.
Seite 127
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deffen Samilie hatte ihn auch noch laut des Katasters von
1777 Nr. 115 inne und der Hof behielt darnach den Namen.
Westlich neben dem Reselerhof liegt der Ferrarihof
(jetzt Brennerstraße 8). Als der dritte der drei Höfe zu
Boles gehörte er 1454 den Stoppen, hieß damals aber auch
das Kropfgut, wie Tschaveller meint nach seiner hügeligen
Lage. 1606 erwarb ihn ein Bauer, namens Arbeisl, und
gab ihm für längere Zeit den Namen. Um 1680 erkauften
den Hof die Grafen von Ferrari und 1710 jene von Sarn-
thein. Sie besitzen ihn auch laut des Katasters von 1777
Nr. 113 und er heißt in jener Zeit und noch etliche Jahr-
zehnte nachher, so bei Staffler (1,492) stets nur der Sarn-
tein-Hof. Im Rataster von 1840 Nr. 403 finden wir für ihn
auf einmal wieder den Namen Ferrarihof, obwohl er von
den Sarntein an bäuerliche Eigentümer (Familie Gapp) über-
gegangen ist. Dieser Rückgriff auf einen früheren Eigen-
tümer zur Benennung des Hofes muß Wunder nehmen und
es ist nicht erklärt, wieso er sich zur allgemeinen Geltung von
heute durchsetzen konnte. Der Reseler- und der Sarntein-
hof waren in den Bergisel-Schlachten des Jahres 1809 hef-
tig umkämpfte Stützpunkte der bayerischen Truppen, der
Sarnteinhof ist dabei in Flammen aufgegangen, und die
Baumgruppen, die am Berghang unterhalb der beiden Höfe
standen, sind damals niedergelegt worden 1. Die Feldmark
des Sarntein- und Reselerhofes ist erst in sehr später Zeit
auf den heutigen Stand gebracht worden. Der Kataster von
1840 führt ab Nr. 4013 ober und neben den beiden Höfen
Neugründe, d. h. neu gerodete Felder von beträchtlicher
Ausdehnung an, die im Kataster von 1777 gar nicht erwähnt
71 Hirn, Tirols Erhebung S. 864 f.
117,
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128/256
und daher jedenfalls erst in der Zwischenzeit angelegt worden
sind. Schade, daß der alte Name Vollens ganz verschollen
ist, es wird auch nicht gelingen, ihn wieder zum Leben zu er-
wecken. Der Name würde sonst ausgezeichnet für die „Ger-
rariwiesen" als den beliebten Skiübungsplatz paffen, man
braucht nur das „o" in Vollens als ein tief ausgesprochenes
,,a" zu nehmen und die im Bereiche von Wilten öfters an-
gewendete volkstümliche Eindeutung des rätischen Wortes
wäre vollzogen. (Dies ist natürlich nicht ernst gemeint!)
Am höheren Hang des Bergisel, östlich des Hohl-
weges, stand in früherer Zeit ein einziges Haus, das im Ka-
tafter von 1777 unter Nr. 1 M als Vogelhütte des
Stiftes mit kleinem Stall und Stadel, Ackerstatt und Wiese
eingetragen ist. Im übrigen war der Abfall des Berges bis
herunter zum Linsinghof noch mit Wald bedeckt. Im Ka-
taster von 1840 Nr. 420 erscheint diese Vogelhütte unter
dem Namen „Buchhütte" als bäuerlicher Besitz, der zu-
gehörige Feld- und Wiesengrund war aber vor und noch
nach 1840 bedeutend vergrößert worden, indem das Stift
aus seinem Walde am Bergisel Stücke zur Beurbarung zu-
teilte (Nr. 5 und 469 d. Kat. v. 1840). Dadurch war hier ein
ansehnliches Bauerngut, der Buch ho f, entstanden, der auf
der höchsten Wiesenkuppe des Bergisel thronte. Seit etwa
1900 und später sind neben und auf dem ganzen Hange unter
dem Buchhof bis zur Brennerstraße hinab, zwischen Haus-
gärten verstreut, Wohnhäuser im Villenstil erbaut worden,
wodurch diese Seite des Bergisel ihren früheren Anblick
völlig verändert, der steile Wiesenhang förmlich einem neuen
Stadtteile Platz gemacht hat.
118
Der Gasthof Sonnenburger Hof auf der Höhe des Bren-
Seite 129
129/256
nerstraßen-Plateaus
beffer wäre die Bezeichnung Berg-
isel-Sattel ist ganz neuer Entstehung, nämlich 1908 er-
baut. Ein überraschendes Bild eröffnet sich uns, wenn wir
vom Sattel südwärts blicken, ins innere, noch völlig länd=
lich gebliebene Silltal. Unterhalb der Straße, aber noch über
der Eisenbahn und der dumpf in ihrem Felsenbette rauschen-
den Sill, liegt in Mitte seiner Felder der Reisachhof.
Die Begründung dieses Hofes ist wieder urkundlich genau
überliefert. Im Jahre 1267 verlieh nämlich das Stift dem
Friedrich Perchtinger die Rodung (cultura) eines ihm eigen-
tümlichen Landstückes am linken Ufer der Sill innerhalb fol-
gender Grenzen 72: Oben die Landstraße, nordwärts das
Bergiseltal (vallis Purguses), d. i. der Einschnitt, der an
der Südseite des Bergisels zur Sill hinabführt, und südwärts
gegen das Schloß Sonnenburg (Suneburch) der Stein an der
Wegscheide, offenbar zwischen der Landstraße und dem Weg
nach Natters. Es entstand dort ein selbständiger Hof, im
Urbar von 1305 wird er unter dem Namen „,in Purgufels",
im Urbar von 1374,,in Borgusils" angeführt, doch ist hier
an den Rand als zweiter Name „Reysach" beigesetzt und
letzterer ist dem Hofe allein geblieben. Im Urbare von 1454
heißt er der Hof im Reysach" und damit ist auch ausge-
drückt, daß man die ganze Gegend „Reisach", d. h. ein mit
Strauchwerk bestandenes Gelände nannte. In der Grenz-
beschreibung von 1659 78 und im Rataster von 1777 Nr. 1 H
wird die Form „Reifachhof" wie später verwendet. Die
obigen Formen für den Namen Bergisel, die im
16. Jahrhundert in „Pergüffl" übergehen, geben uns auch
72 Stolz, Landesbeschreibung 5. 326.
78 2. a. O. 291.
119
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Aufschluß über seine Herleitung aus Burgufellum, d. h.
kleine Burg oder Burgberg 74. Auf dem Bergisel war also
in vordeutscher Zeit eine Befestigung, vielleicht eine Flucht-
burg für den Fall, daß es in Veldidena nicht mehr sicher war,
und dazu eignete sich die allseits steil abfallende Kuppe des
Bergisel vorzüglich. Möglich, daß im früheren Mittelalter
die Befestigung weiter bestanden hat, die Anlage einer
Ritterburg, die gut dorthin gepakt hätte, in späterer Zeit
verhinderte wohl die Immunität, d. h. die Schutzfreiheit des
Stiftes. Der Name schliff sich mit der Zeit zu Bergisel ab,
aber die Änderung in Berg Jsel oder gar Jselberg sollte
nicht anerkannt werden. Wenn um 1500 der Ausdruck
„Bergiselperg" vorkommt 74, so ist das ein Hinweis, daß
damals noch die erste Silbe „Berg" nicht als allgemeiner
Gattungsname, sondern noch als die Stammsilbe eines be-
sonderen Wortes „Bergisel" empfunden wurde. Wie meh-
rere Erwähnungen andeuten 74b, hat man bis um die Mitte
des 19. Jahrhunderts unter Bergisel nicht bloß die Kuppe
öftlich des Hohlweges bis zur Sillschlucht im heutigen Sinne,
sondern den ganzen Wiltner Berg auch westlich davon bis
in die Gegend der Gallwiese verstanden.
Die südwärtige Besitzgrenze des Reifachhofes bezeichnete
auch die Grenze der Gemeinde und des Gerichtes Wilten.
Der unterhalb der Feste Sonnenburg gelegene „Pirg- oder
Burghof" gehörte zwar grundherrlich zum Stifte Wil-
ten, gerichtlich aber zum Landgerichte Sonnenburg. Die hoch
74 Vgl. Zösmair in ,,Innsbrucker Nachrichten" 1912, Nr. 241.
Stolz, Landesbeschreibung, S. 326 Anm. 1.
120
748 S. unten 9. Abschnitt.
74b S. unten S. 123, 124 und 146.
Seite 131
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über der Brennerstraße befindlichen Plumes höfe
― im
Stiftsurbar von 1305 als Gut (prädium) in Plumbes ange=
führt waren ebenfalls grundhörig zum Stifte und finden
sich im Wiltner Katafter von 1777 Nr. 102 f eingetragen.
Die Grenzbeschreibung von 1659 rechnet sie aber zum Land-
gerichte Sonnenburg und bei der Anlegung der Kataster-
mappe im Jahre 1856 wurden sie demgemäß zur Gemeinde
Natters gezogen.
Vom Sarntein- oder Ferrarihof führt ein Karrenweg
steil über den Wiltner Berg gegen Natters empor und be=
rührt weiters vier dem Ausflügler wohl bekannte Haus=
und Hofstätten, nämlich den Bereiterhof, der nach dem
jetzigen Besitzer auch Retterhof heißt, die Geisterhütte, den
Jele- und den Ragglhof, der jetzt dem Innsbrucker Redemp-
toristenkloster gehört. Im Rataster von 1777 finden wir
keinen dieser Namen, ziehen wir aber jenen von 1840 heran,
so finden wir des Rätsels Lösung. Diese vier Höfe waren
nämlich im 18. Jahrhundert noch sog. Vogelhütten
gewesen und unter dieser Bezeichnung in den Kataster ein-
getragen worden. Der Vogelfang, seit alters in unserem
Lande ausgeübt, ist insbesondere seit dem 16. Jahrhundert
als herrschaftliches Jagdvergnügen stark in die Mode ge=
kommen, auch war die Fangbeute, Enten, Hühner, Tauben
und Singvögel verschiedener Art zur Bereicherung der Tafel
sehr geschätzt 75. Der Vogelfang galt damals als eine in das
landesfürstliche Jagdregal eingeschlossene Berechtigung und
mußte als solche eigens erworben werden. Der Berechtigte
durfte dann auf dem bezeichneten Plate eine Vogeltenne
75 Vgl. V. Stolz, 3. Gesch. d. Falknerei und des Vogelfanges in
Tirol im,,Alpenland", 1923 März 17 ff.
121
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76
oder Vogelherd mit den üblichen Fangvorrichtungen, Netzen,
Leimruten und Fallen herstellen, daneben auch ein Häuschen
zur Unterkunft während der Fangzeit oder auch dauernden
Wohnung des Vogelstellers erbauen. Im Kataster von 1777
wird unter Nr. 107 eine solche Vogelhütte als ein gemauer-
tes Häusl mit Stübele, Kammerle, Küche und Kellerle be=
schrieben. Jast jede adelige Familie, manche des reicheren
Bürgerstandes und selbst geistliche Kollegien hatten damals
ihre eigenen Vogeltennen und -hütten. Gerade der Abfall
der Mittelgebirge bei Innsbruck war ein bevorzugtes Ge-
lände des Vogelfanges, einerseits wegen der Nähe der
Stadt, wo die Herren des Hof- und Amtsadels ihren Wohn-
sitz hatten, andererseits weil hier eine Hauptzugstraße der
Bögel von und nach dem Süden durchstreicht. Laut eines im
Jahre 1747 aufgenommenen Verzeichnisses 6 gab es damals
auf den Wiltauer- oder Plumesköpfen, die auch „auf dem
Stern" oder „dem Hammer" hießen, nicht weniger als zehn,
am Bergisel eine, in der Gegend der Figgen drei Vogel-
hütten. Im Jahre 1787 wurde zwar der Vogelfang während
der Monate März bis August verboten, sonst blieb er aber
gestattet. Erst allmählich fühlte man die Roheit und Schäd=
lichkeit des Vogelfanges, 1870 nahm ein Landesgesetz gegen
ihn grundsätzlich Stellung. Die Vogelhütten blieben aber be-
stehen, sei es als kleine Bauerngütlen, sei es als Sommerfitze
von Städtern. Die neuen Besitzer bauten sie zu diesem
Zwecke aus, auch legten sie kleinere oder größere Feldstücke
in ihrer Umgebung durch Rodung des Waldes an. Wie sehr
man die landschaftlichen Reize dieses Vogelhüttenberges
Schätzte, zeigt die Schilderung bei Staffler 1, 491: „Der in-
122
76 Staatsarchiv Ram. Ratt. 315.
Seite 133
133/256
teressanteste Teil des Bergisel (Wiltner Berges) ist gewiß die
Höhe seines westlichen Rückens, der sich in formenreiche
buschige Hügel und sammetweiche Talgewinde auflöst, zierlich
umfangen und durchzogen von größeren und kleinen Luft-
wäldchen, wo die Natur eben so freigebig als baushälterisch
ihre Geschenke zu verteilen schien... Ein künstlicher Park
kann wahrlich nicht lockender sein. Auf einigen Hügeln stehen
kleine Wohnhäuschen von Vogeltennen umgeben, hier all-
gemein Hütten genannt...."
Des Näheren lauten die Nachweise für die Umwand=
lung der alten Vogelhütten in die jetzigen Höfe folgender=
maßen: der Bereiterhof war die Vogelhütte der Gra-
fen von Künigl (Nr. 111 des Katasters von 1777), 1852 er-
warb sie Dr. Bereiter (Nr. 210 des Katasters von 1840);
sie hieß auch Schrofenhütte, so auf der Karte von 1840.
Die Geisterhütte (Nr. 443 Rat. v. 1840) war früher
die Vogelhütte der Herren von Kammerlander (Nr. 110
Kat. v. 1777). Der Jelehof (Nr. 444 Rat. v. 1840) er-
scheint im Rat. v. 1777 Nr. 125 als Vogelhütte der Grafen
von Wolkenstein, die 1863 der Innsbrucker Bürger Jele
ankaufte. Die Ragglhütte (Nr. 209 d. Kat. v. 1840)
steht im Rat. v. 1777 Nr. 109 als Vogelhütte der Herren
Stabinger und ging auf den Innsbrucker Kaufmann Raggl
im Jahre 1829 über. In der Katastermappe von 1856 heißt
sie übrigens Fischerhütte. Ganz an der Grenze Wiltens, west-
lich unter dem Plumeskopf, lag die Vogelhütte der Herren
von Freising (Nr. 107 d. Kat. v. 1777), sie war dann unter
dem Namen „Vogelhütte" Bauernbesitz (Nr. 224 d. Kat. v.
77 Hirn, Tirols Erhebung, Anhang.
123
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134/256
1840), bis sie um 1900 der General v. Reicher zu einem
Sommerfit umwandelte.
Wir wenden uns nun dem westlichen Abhange des Wilt-
ner-Berges vom Husselhof bis zum Geroldsbach zu. Hier
sind noch in den letzten anderthalb Jahrhunderten sehr große
Umänderungen von Wald zu Wiesenland erfolgt. Laut der
Innarchenkarte von 1763 77a war nämlich dieser Berghang
ganz bis zum Fuß herunter und bis über das Peterbrünnl
hinaus, bewaldet, von den heute hier vorhandenen Wiesen
keine Spur und auch nicht von den Häusern. Auch der Ka-
taster von 1777 führt keines von beiden für diese Gegend
an, sondern bezeichnet als Grenze des Wiltner Gemeinde-
waldes ausdrücklich den Innstrom 78. Die unterste Steilstufe
gegenüber dem heutigen Westbahnhof hieß ehemals das
,,ürholz", war also bewaldet; erst der Kataster von 1840
führt hier unter Nr. 398 ff,,Neugründe" an, d. h. Wiesen,
die nicht allzulange vorher durch Rodung des Waldes ge=
wonnen worden waren. Im Jahre 1808 kaufte der Inns-
brucker Bürger Nikolaus Huhl von der Gemeinde Wilten
einen öden Waldgrund „am Bergisel gegen die Gallwiese
gelegen" und erbaute sich hier einen Ansitz, den die Bevöl-
kerung als „,5 uhlhof", das Verfachbuch, jedenfalls nach
dem Willen des Besitzers, als „Schlößl Fernegg" be-
zeichnete 79. Im Jahre 1809 stand er bereits inmitten der
Kämpfe so, eine Feuertaufe im wahrsten Sinne des Wortes.
1810 verkauften ihn die Erben Hußls an den bürgerlichen
124
77 Staatsarchiv Karten Nr. 153 und 435.
78 Siehe unten Abschnitt 7.
79 Staatsarchiv Verfachbuch Wilten 1810, Fol. 73 und 1811 f. 206.
80 Hirn, Tirols Erhebung S. 854.
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135/256
Stadtkoch Anton Katung, der hier alsbald ein Gast- und
Badhaus eröffnete 81. Beide erfreuten sich lange bei den
Innsbruckern großer Beliebtheit 82, vom Garten hat man
in der Tat einen so entzückenden Fernblick auf das Ober-
inntal, wie selbst die in dieser Hinsicht verschwenderisch aus=
gestattete Umgebung unserer Stadt wenige bietet. Mit der
Zeit blieben aber die Badegäste aus und selbst das Gasthaus
hat nun zugesperrt. Die nähere Umgebung des Hußlhofes ist
erst mit und nach seiner Begründung in Wiesen und Felder
umgewandelt worden (Kataster von 1840 Nr. 407). Der
Tschurtschentaler- oder Gelsenkeller, ein
früher viel besuchter Biergarten am Fuße des Berghanges,
ist etwa um das Jahr 1830 angelegt worden 83, nun aber
auch seit einigen Jahren geschlossen und wird der Erweite-
rung des Westbahnhofes zum Opfer fallen. Das Wohnhaus
am Abhang zwischen dem Hußlhof und dem Felsenkeller
Ansitz Sprenger" zubenannt, ist erst um 1910 errichtet
worden. Den westlich des Hußlhofes hübsch auf den Berg-
hang hingestellten Ansitz Felseck hat der Baumeister
Huter im Jahre 1880 erbaut 84. Eine besondere Bewandt-
nis hat es mit dem Peterbsünnl. Auf der Karte von
1763 ist an seiner Stelle ein kleines Haus, wohl die auch
Jonft beglaubigte Kapelle, und ein Wasserlauf mit der Be-
zeichnung,,Pettlerprin!" eingetragen. Der Name kam wohl
daher, daß sich an diesem Brunnen die Bettler und Land-
"
81,,Innsbrucker Zeitung" 1814 Nr. 41.
82 Staffler 1, 491.
83 Karte bei Hirn, Tirols Erhebung, Anhang; Kataster von 1840
Nr. 408..
84 Unterkircher, Chronik von Jnnsbruck S. 505.
125
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fahrer zu lagern pflegten, bevor sie die Stadt betraten, viel-
leicht auch hier von den Organen der Obrigkeit mitunter fest-
gehalten wurden. In den Katastern von 1777 und 1840
kommt der Name überhaupt nicht vor, auch nicht ein Haus,
das sich auf diese Örtlichkeit beziehen läßt. Erst im Jahre
1874 ward hier auf bisherigem Wiesengrunde ein Gasthaus
erbaut, das man des besseren Wortbildes halber „Peter-
brünnl" nannte. (Rataster v. 1840 Nr. 527.) Etwas östlich
des Hauses stand von früher her eine Kapelle, die jetzt abge=
brochen ist; im Jahre 1792 begingen hier betrunkene Stu-
denten einen ärgerlichen Unfug, der eine große Untersuchung
verursachte 85.
Die prächtigen Wiesen, die sich zu beiden Seiten des
Peterbrünnls oberhalb der Völferstraße ausdehnen, waren
laut der Karte von 1763 und des Katasters von 1777 damals
noch nicht vorhanden, hier war damals noch Wald. Im
Kataster von 1840 sind jene Wiesen aber unter Nr. 341 bis
394 durchwegs als „Neugründe" eingetragen, sie sind
also in der Zwischenzeit wohl ziemlich allmählich durch Rodung
neu geschaffen worden. Die Neugewinnung dieser Wiesen
auf dem durchwegs ziemlich geneigten, zum Teil sehr steilen
Abhange vom Fürholz östlich des Hußlhofes bis über das
Peterbrünnl und dann in der Au vor der Figgen stellt dem
Arbeitseifer der Wiltner ein sehr bemerkenswertes Zeugnis
aus. Diese Rodung vor knapp hundert Jahren ist der wür-
dige Abschluß eines seit den ersten Zeiten der Besiedlung
immer wieder neu betätigten Bestrebens, die Anbaufläche
und die Ertragfähigkeit des Heimatbodens zu steigern. Wirt-
schaftsgeschichtlich war dies die letzte Zeit vor der großen
85 Probst, Gesch. d. Universität Innsbruck, S. 265.
126
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137/256
Umwälzung unseres Wirtschaftslebens durch die Einführung
der Eisenbahnen. Der Grachtenverkehr über die Brenner-
straße war lebhaft, die Nachfrage nach Zugvieh und Gutter
gerade an den Hauptpunkten dieses Verkehrs wie in Wil-
ten anhaltend im Steigen, die Zufuhr von Gutter von außen
verhältnismäßig kostspielig, daher das Bemühen, alles ge-
eignete Land in der Nähe des Ortes in Wiesen zu ver-
wandeln.
Außerhalb des Peterbrünnls, bei Mentelberg, be-
treten wir wieder Kulturland, das aus älterer Zeit stammt.
Den hier stehenden Hof nennt das Urbar von 1305 curia in
Galwis, eine Zeile tiefer Galwins, im Urbar von 1454
heißt aber derselbe Hof in Galbeins und auch in Auf-
zeichnungen von 1333, 1400 und 1405 Galbeins, Galweins
und Galveys 86. Diese Verschiedenheit der Form des Na-
mens wirft auf seine Entstehung ein besonderes Licht. Gal-
beins ist nach seiner ganzen Bildung sicherlich romanischer
Herkunft und dürfte, wie ähnliche Bildungen desselben
Stammes, von Cavallinum, d. h. Roßweide, hergeleitet sein,
wozu sich dieses Gebiet nach seiner feuchten Lage gut ge=
eignet und also schon von den Bewohnern des romanischen
Beldidena verwendet worden ist. Die Deutschen übernahmen
von den Romanen das Wort, verstanden es aber nicht und
legten ihm durch eine unmittelbar anklingende Umänderung
einen Sinn in ihrer Sprache bei: Gall- oder Galtwiese be=
deutet eine nicht gedüngte, weniger ertragfähige Wiese.
Einen solchen Sprachgeschichtlichen Vorgang bezeichnet man
als Volksetymologie. Es waren also hier im früheren Mit-
86 Stolz, Landesbeschreibung A. ö. G. 107, 528, Anm. 1. Siehe auch
unten S. 170.
127
Seite 138
138/256
telalter zur Zeit, als im Dorfe Wilten die Ackerwirtschaft
schon längst durchgedrungen war, nur solche Galtwiesen, der
Hof mit seinem selbständigen Feldbetrieb daher erst später,
wohl nicht vor dem 12. oder 13. Jahrhundert begründet
worden. Daß aber neben Gallwies eine Zeitlang Galbeins
und ähnlich geschrieben wird, beweist eben, wie allmählich die
neue, dem deutschen Sprachgefühl der Bevölkerung ange-
paßte Form sich durchgesetzt hat. Dieser Gallwieshof hatte
dann noch eine ziemlich wechselvolle Geschichte. Im Jahre
1405 kaufte ihn der Innsbrucker Bürger Heinrich Mentel-
berger und dessen Nachkommen erreichten dann bei Kaiser
Maximilian, daß er den Hof zu einem Adelsfitz mit Namen
Mentelberg erhob 87. Es folgten nun in seinem Besitze ver-
Jchiedene adelige Familien (3ott von Berneck, Khüepach,
Girardi), bis ihn im Jahre 1660 das Stift in sein unmittel-
bares Eigentum erwarb und um 1770 das ganze Anwesen
neu aufbaute. Im Kataster von 1777 Nr. 4 wird,,der Men-
telberger Hof auf der Gallwies" auch in diesem Besitzver-
hältnis des Stiftes angeführt. Bei der vorübergehenden
Aufhebung des Stiftes im Jahre 1810 ward der Hof an den
bisherigen Pächter veräußert und ging dann in der Folge
durch verschiedene Hände, meist von Innsbrucker Bürgern,
bis ihn im Jahre 1890 der Herzog von Alençon erwarb und
ihn im Stile eines französischen Adelsfites umgestaltete. Die
Kirche neben dem Schlosse ist als Marienwallfahrt Mitte
des 17. Jahrhunderts entstanden; seit derselben Zeit wurde
hier auch ein Wirtshaus aufgetan, dessen Berechtigung aber
im Jahre 1869 wegverkauft und dem Gasthause zum Neuner
87 Vgl. den geschichtl. Aufsatz über Mentelberg im „,Tiroler Boten"
1821, S. 236. Staffler 1, 499.
128
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139/256
Abb. 7, Blick von der Triumphpforte
gegen das Mayrhaus und Templgafthaus um 1820
Abb. 8, Au am Inn mit Mentelberg um 1830
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Besthaus
Stiegle
Abb. 9a, Das alte Wirtshaus zum Stiegele
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im Dorf Wilten zu Grunde gelegt wurde. Das sogenannte
Waldhüttl am Waldrande oberhalb Mentelberg ist im
Rataster von 1777 Nr. 5 als Behausung des Waldhüters
des Stiftes samt zugehöriger Ackerstatt eingetragen. Das
Stift soll schon im 15. Jahrhundert knapp neben dem Maier-
hof auf der Gallwies einen Turm für seinen Waldheger ge-
habt und als es diesen Turm um 1530 an den Besitzer von
Mentelberg verkaufte, das erwähnte Waldhüterhäuschen
etwas oberhalb erstellt haben.
Westlich Mentelberg öffnet sich im Berghang gegen
Süden eine Einbuchtung, die weiter rückwärts in eine Wald-
schlucht übergeht. Sie wird von einem Bache durchflossen,
der hoch im Gebirge über dem Dorfe Göhens entspringt,
über dessen Felder er schon mehrfach schwere Murbrüche
geworfen hat, beim Weiler Geroldsbach in die erwähnte
Schlucht eintritt und bei der Figgen in den Inn mündet. Der
Bach hat im Laufe der Zeit und auch heute verschiedene
Namen: In Urkunden von 1400 und 1405 heißt er der Bach
datz (zu) Galveys oder Galweinsbach, 1659 Gerolts-
bach 88, in den Katastern von 1777 und 1840 meist das
Ödba chl, auf der Innkarte von 1746,,Götzner Klammen-
bach". Das Tal und die Schlucht selbst heißt seit alters die
Öde oder ausgesprochen die Ead. Der Name sagt, daß die
Gegend noch lange Zeit nach der Einwanderung der Deut-
schen völlig unbebaut und unbewohnt war. Der zur Gemeinde
Natters gehörige Einzelhof Ödenhausen (1286 im Urbar der
Tiroler Landesfürsten erwähnt) liegt am oberen (südlichen)
Rande dieser Wiltner Öd und dürfte wohl daher seinen
Namen erhalten haben. Am Ausgang der Talschlucht tritt
88 Stolz, Landesbeschreibung S. 291 u. 329.
St. Bartlmä 9
129
Seite 142
142/256
der rechtsseitige Steilhang zurück und gibt flacheren Schutt-
kegeln, die vom ihm herabgestürzt sind, Raum. Sie sind von
schönen Wiesen bedeckt, die nach rückwärts in malerisches
Waldgebüsch sich verzweigen. Die erste Rodung dieser Wie-
sen ist urkundlich genau festgelegt. Im Jahre 1402 verlieh
nämlich das Stift Wilten der Dorfgemeinde Wilten „ein Ge-
staudach, genannt bei der Öd gelegen ob Galbeins und stoht
an den Ödbach, zu rauten (roden) zu einem Mahd, da die
Gemeinde an Mähdern großen Gebresten hat". Das Raut
betrage ausgemessen und bezeichnet 24 Jauch Wismad. Alle,
die an der Arbeit für das Stift beteiligt sind, sollen Anteil
daran erhalten und den Bach zur Wässerung der Wiesen
nach bestimmten Bedingungen benützen dürfen 89. In der
Tat finden wir in den Katastern fast allen einzelnen Gütern
in Wilten je ein Mahd in der Öde zugewiesen.
Jenseits des untersten Laufes des Geroldsbaches liegen
auf seinem flachen Mündungskegel die Figgenhöfe.
Diese Siedlung ist verhältnismäßig spät entstanden. Gelder
hat es zwar hier schon frühe gegeben, das Urbar von 1305
führt,,ultra Galwins", d. h. jenseits, westlich der Gallwiese,
aber noch vor Velles oder Völs ein zinspflichtiges Ackerland
an, das damals vom stiftischen Meierhofe zu Völs aus be=
wirtschaftet wurde. Damit kann der ganzen Ortslage nach
nur ein Grundstück an der heutigen Siggen gemeint sein.
Aber die Zugehörigkeit zum Bölfer Meierhof beweist, daß
auf jenem Grunde selbst damals kein eigener Hof stand, auch
die weiteren Urbare vom 14. bis 16. Jahrhundert erwähnen
keinen solchen. Im Jahre 1409 verlieh der Abt Jos von
Wilten seinem Schwager Michael dem Stollen eine Hofstätte
89 Stift, Ropialbuch Fol. 104.
130
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143/256
zu Wilten samt Zubehör, darunter eine „Egerd under dem
Gamps und die Ranggelfikch" 90. Der Gamps ist, wie wir
gleich hören werden, in nächster Nähe der Figgen und es
ist daher die Ranggelfikch sicherlich ein bestimmter Teil des
Geländes der heutigen Figgenhöfe. Egart bedeutet eine
Wiese, die ehemals Acker war und dies wieder werden soll.
Wieder also ein Beweis, daß das Gebiet selbst keine Sied-
lung hatte, wohl aber von dem benachbarten Dorfe aus be-
wirtschaftet wurde. Dies ging noch lange so weiter, denn laut
Verleihbrief vom Jahre 1612 war damals noch mit dem
Stollenlehen im obern Dorf „das Mahd Gambas und die
12 Mannmahd die Figgen genannt" verbunden 1. Im Jahre
1602 hatte hier das Stift die Rodung eines neuen größeren
Mahdes bewilligt und im Jahre 1680 gestattete es dem Hof-
richter Christian Doll auf seinem Gute, d. h. Feldgrunde an
der Figgen eine Behausung zu erbauen 92. Dadurch ist erst
hier ein selbständiger Hof erstanden, der im Kataster von
1777 Nr. 94 als „,der Jiggenhof gelegen zwischen dem Öd-
bachl und dem Innstrom unter ständiger Wassergefahr" be-
zeichnet wird. Auf der Karte von 1743 ersehen wir auch
genau die Ausdehnung der zugehörigen Feldflur, sie reichte
bergwärts bis zur alten Völser Straße, dem Inn nach hinauf
bis zur alten Laimgrube, hatte also zum größten Teil ihren
heutigen Umfang bereits erlangt. Zum Giggenhof gehörte
laut des Ratasters von 1777 Nr. 97 ein Frühmahd, die Games
genannt, und laut des Ratasters von 1840 Nr. 203 wurde auf
diesem im Jahre 1830 ein neuer Hof mit selbständiger Wirt-
90 Urkunde im Stadtarchiv Innsbruck.
91 Staatsarchiv, Verfachbuch Wilten 1612, Fol. 2.
92 Tschaveller, Rep.
9*
131
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144/256
schaft errichtet, die obere im Gegensatz zur unteren, der alten
Giggen. Auf der oberen erstand dann ein herrschaftlicher
Ansitz, der nach einem früheren Besitzer „Hassauer Schlößl",
später und heute nach dem vorbeifließenden Bache „Gerolds-
bach" heißt.
Der nordöstliche Eckpfeiler der Götzner Hochfläche, der
bei der Figgen zu Tal fällt, und besonders der Fuß dieses
Pfeilers wurde früher der Games genannt. Schon die
Grenzbeschreibung der Hofmark vom Jahre 1141 nennt hier
den Mons Campunus. Dann war hier ein Einzelhof, der
Games- oder auch Gamshof, der im Jahre 1400 als Zu-
behör zu einer Viertelhube in Wilten vom Stifte verliehen
wurde 3. In dem Markungsvertrage zwischen Wilten und
Völs vom selben Jahre 1400 finden wir die Bestimmung:
Wenn das Stift auf dem Gams einen Baumann sehen würde,
als vormals Brauch ist gewesen, so darf dieser Brenn- und
Zaunholz aus dem benachbarten Völser Wald nehmen. Tat-
sächlich ist aber ersteres sehr lange nicht geschehen, die
Grundstücke des Gameshofes blieben Zubehör anderer Höfe,
zuletzt, wie wir sahen, der Siggen und erst 1830 erstand hier
eine ganz neue Siedlungsstätte. Dem, der über die Anfangs-
gründe des Latein hinaus ist, ist Siggen und Games ein leich-
tes Rätsel, dessen Lösung auf vicus und campus, d. i. Dorf
und Feld, lautet. Den Platz zu einem kleinen Dorf oder
Weiler könnte man sich hier zur Not vorstellen, wenn er auch
nicht gerade günstig war. Auffallend ist aber, daß diese Sied-
lung mit oder bald nach der romanischen Zeit ganz unter-
gegangen und erst allmählich hier wieder Rodungen und
Siedlungen entstanden sind.
132
93 S. Wopfner, Erbleihe S. 230.
Seite 145
145/256
7. Wald und Weide und andere Bodennutzungen
Wie überall war auch in Wilten der Bedarf der Siedler
durch die Acker- und Wiesenwirtschaft nicht völlig befrie-
digt. Einmal benötigten sie Holz zu Bau- und Brenn-
zwecken. Weiters brauchten sie Weide für ihr Vieh, um
den Ertrag der Wiesenernte etwas zu entlasten und weil
dem Vieh zu seiner Aufzucht der freie Auslauf und der
Futterwechsel schon an sich sehr bekömmlich ist; der Weide-
gang ist daher, obwohl die ursprünglichste Form der Land-
wirtschaft, auch in deren fortgeschritteneren Betriebsweisen
als Zubehör des Feldbaues stets angewendet und geschätzt
worden. Während aber die Acker- und Wiesenwirtschaft
früh schon zum Einzelbesitz geführt hat, ist die Wald- und
Weidenutzung sehr lange, vielfach bis heute Sache größerer
Verbände, von Gemeinden und Genossenschaften, - Inter-
effentschaften, wie eine nicht sehr schöne Wortbildung sagt
geblieben.
Naturgemäß suchten auch die alten Wiltner das Holz
dort, von wo die Zufuhr an ihre Heimstätten möglichst
wenig mühsam und zeitraubend war. In diesem Sinne kam
für Wilten vorerst der bewaldete Abhang vom Mittel-
gebirge zur Talebene in Betracht, aber der Holzertrag die-
Jes Gebietes war doch sehr beschränkt und daher hat sich
Wilten Holzbezugsrechte auch im Walde auf dem Mittel-
gebirge und dem Berghange ober diesem gesichert. Laut
eines noch im 15. Jahrhundert aufgezeichneten Weis-
tumes 94, d. h. einer gerichtlichen Aussage, hatten,,das
Gotteshaus und das Dorf zu Wiltau" das Recht, im
Walde der Gemeinde Natters Holz zu ihrer Notdurft
94 Tiroler Weistümer 1, 245.
133
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146/256
zu schlagen, insbesondere auch Zimmerholz, wenn etwa eine
Feuersbrunst sie geschädigt hätte. Wenn die Gemeinde
Natters einen Bannwald auftue, so muß der Gemeinde
Wilten ein Anteil daran zugewiesen werden. Den Leuten
von Natters stand jenseits ihrer Grenze im Wiltner Walde
kein Holzbezugsrecht zu, außer soweit einer sein Ackerbeil
vom Grenzzaune aus schleudern könne. Dieser Beil- oder
Hammerwurf zur Bestimmung der Nutzungsbereiche_ent=
spricht ganz uralten Vorstellungen.
Wie lange die Wiltner den Mitgenuß am Natterer
Walde behaupteten, habe ich vorläufig nicht finden können.
In den Jahren 1467 und 1505 wurde das Gemerk wegen
Holzgesuch, Wunn und Weide zwischen Wilten und Nat-
ters, im Jahre 1400 zwischen Wilten und Völs urkundlich
festgestellt und die dabei gefundenen Grenzpunkte und
-linien haben für alle Folgezeit Geltung, auch für den ge=
richtlichen und politischen Bereich der Hofmark 95. Der
eigentliche Wiltner Wald lag nur innerhalb der Hof-
marksgrenze, am Berghange unterhalb oder nördlich des
Randes des Mittelgebirges bis hinab zur Talebene und
er wird in einer amtlichen Forstbeschreibung des Inntales
vom Jahre 1598 fol. 29 ff. und im Steuerkataster der Ge-
meinde Wilten vom Jahre 1777 näher beschrieben 96. Er
zerfiel demnach örtlich und besitzrechtlich in vier Haupt-
gruppen, nämlich:
1. Der Eigenwald des Stiftes am Bergisel. Er
wird 1598 folgenderweise angegeben: „Sinüber (d. h. west-
lich) der Syll gegen Abend hat es den Forchenwald zum
95 Siehe Abschnitt 12.
134
96 Beide Staatsarchiv Innsbruck.
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147/256
Closter Wiltau gehörig, der reicht bis an die Landstraßen
(heute Hohlweg) am Pergüssl, Mittag halben (d. h. gegen
Süden) an Reusachhof und gegen Mitnacht herab an das
Closter und an die Urtlgassen, ist ein erwachsenes Forch-
werch, allein zu des Closters Brunnengleit in Hayung"
(Hegung). Wie heute war also damals die Föhre für den
Bergiselwald der vorherrschende Baum, noch früher war
aber das anders gewesen. In der Urkunde von 1267 für
den Reifachhof wird als dessen nördliche Grenze,,vallis
Purguses monte fogeti", d. i. das Bergiseltal am
Buchenberg" angeführt. Damals haben demnach am Berg-
isel vorwiegend Buchen gestanden. Der Buchhof hat ja
wohl davon seinen Namen, der Platz, wo heute das Kaiser-
jägermuseum steht, hieß ehemals auch das „Buchbödele",
und einzelne Buchen gibt es am Bergisel heute noch, be-
sonders auf der Seite der Sillschlucht.
2. Der Wiltener Gemeindewald am Vorberg
von der Brennerstraße westwärts bis zur Gallwiese. Er
wird 1598 so beschrieben: „Von der Landstraßen, so über
den Bergüßl geht, da die zwei Volishöf sein, gegen dem
Abend hindurch haben die Wiltauer ihren Vorberg, und
ist in demselben, weil sie ihr Wunn und Weid allda hayen
(hegen), nichts erwachsenes als Labholz, geht abendhalben
bis an Gallwieshof (Mentelberg), daselbst ist ein Bannhölzl,
so zu der Archen gehayt wird." Infolge des starken Weide-
ganges stand hier damals also meist nur niedriges Laubholz,
auch der Kataster von 1777 bestätigt dies: „No. 125
Gemeinde Wildau hat einen Distrikt Waldung, Berg und
Viehweide, so meistenteils mit Laubholz überwachsen; muß
der Gemeinde Natters hierauf den Blumenbesuch und
135
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Viehweide gestatten, hat keinen andern Nutzen als der=
selben höchst benötigtes Brennholz herdann zu nehmen und
dargegen hievon eine Archen (Uferwehr am Inn) von 320
Klafter lang zu erhalten, sohin nicht zu schätzen (und zu ver-
Steuern), grenzt 1. an die Graf Sarnthein (Ferrarihof) und
die Landstraße (auf den Brenner), 2. die Gemeinde Nat
ters, 3. das Stift (dessen Eigenwald in der Öde) und 4. an
Gallwiese (Mentelberg) und den Innstrom. Aus diesen
Grenzen entnimmt man den Umfang der Neurodungen, die
seither an der Nordseite dieses Waldes vorgenommen wor=
den sind 97. Von diesem Wald wurde früher den einzelnen
Grund- und Hausbesitzern der Gemeinde ein bestimmtes
Ausmaß an Holz zum Schlagen zugewiesen, in den Jahren
1747 und 1813 teilte man den Berechtigten ganze Anteile
am Walde, in Form schmaler Streifen, die von oben
nach unten ziehen, zur dauernden Nutzung zu. Die Größe
der Anteile war nach der Bedeutung des sonstigen Grund-
besitzes so bemessen, daß eine Hube 8, eine Halbhube 6, ein
Lehen 5 und ein Söllhaus 4 Anteile erhielt. 1847 wurden
diese Waldteile als Eigentum der bisherigen Nutznießer
anerkannt, doch blieb noch immer ein Teil des alten Ge-
meinwaldes als Eigentum der Gemeinde gewahrt. Im
Jahre 1883 verwandelten sich die bisher an diesem Walde
Nutzungs- und Eigentumsberechtigten in eine Waldinter-
effentschaft als Privatgesellschaft, wozu natürlich die poli-
tische Gemeinde und Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung er-
klären mußte 98. Das ganze Waldgebiet ist heute im
97 Siehe oben S. 124 ff.
98 Bgl. J. Haueis, Der Wiltner Berg in,,Jnnsbrucker Nachrichten"
1904, Nr. 218.
136
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Anschluß an die älteren Zuweisungen in vier Hauptblöcke
und jeder derselben in 62 Streifen aufgeteilt, wovon die
Huber und Halbhuber je 9, die Lehner 20 und die Söllner
24 besitzen 99.
3. Der Mentelberger Eigenwald. Er lag
westlich des Gemeindewaldes in der Schlucht des Gerolds-
baches, bis an die Grenzen von Götzens und Völs, war
früher Eigentum des Stiftes und ist 1810 mit dem Mentel-
berger Hof ihm entfremdet worden. Der westliche Teil die-
ses Waldes am steilen Hange westlich ober dem Gerolds-
bache heißt in den Markungsbriefen von 1400 und 1659 100
der Aichperg, im Kataster von 1777 (Nr. 1 li) „Eichwald".
Heute sind dort Eichen sehr selten geworden, wiederum ein
Zeugnis für die bedeutenden Veränderungen, die in dem
letzten Jahrhundert in der Art der Wiltner Wälder vor
fich gegangen sind. Eichen, die im Wiltner Gebiete heute
überhaupt kaum mehr vorkommen, waren damals hier viel
häufiger. Der Name des Eichhofes knapp an der Wiltner
Grenze, urkundlich zum erstenmal 1267 erwähnt, erinnert
daran, ferner die Vogelhütte auf dem Plumas oder
Aich 101.
4. Der Wald auf der rechten (öftlichen) Seite der
Sillschlucht gehörte laut des Ratasters von 1777 größten-
teils zu den Höfen Pfaffenwart und Gluirsch. Der felsige
Absturz hinter der Gluirsch, das Saxein, wird auch in der
Forstbeschreibung von 1598 als Waldgrenze erwähnt.
99 Karte der Waldintereffentschaft von ca. 1890, Staatsarchiv Kar-
ten Nr. 464.
100 S. unten Absch. 12.
101 Staatsarchiv Cam. Catt. 315 (Vogelhüttenverzeichnis von 1747).
137
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Man kann heute die Wiltner Wälder nicht mehr aus-
schließlich vom privatwirtschaftlichen Gesichtspunkt be=
trachten, denn sie sind einem großen Teile der städtischen
Bevölkerung als nächst gelegenes Gebiet frischer, reiner
Luft zur Erholung und Erquickung unentbehrlich geworden
und die Förderung der allgemeinen Gesundheit bleibt schließ=
lich doch der oberste Zweck der Staats- und Gemeinde-
gewalt. Die Wiltner Waldinteressentschaft verdient gewiß
das ehrende Zeugnis, daß sie dieser Auffassung stets Rech-
nung getragen hat, indem sie die allgemeine Benützung der
Waldwege freigab und die Anlegung neuer eigener Wan-
delwege gestattete. Sache der Bevölkerung ist es, dieses
Entgegenkommen durch unbedingte Schonung des Baum-
wuchses zu rechtfertigen; die dazu nötige Aufklärung zu
geben, ist eine ernste Pflicht der Schule. Der obere Berg-
isel und die Sillschlucht, die einen Naturpark von ganz be=
sonderen Reizen darstellt, waren mit Rücksicht auf den
dortigen Militärschießstand bisher der öffentlichen Be-
gehung verschlossen, bei einigem guten Willen der be-
rufenen Stellen wäre wohl auch dieses prächtige und der
Stadt so nahe gelegene Gelände als allgemeine Erholungs-
stätte zu verwerten.
Die Eigenwaldungen des Stiftes reichten nicht hin, um
Jeinen Holzbedarf zu decken. Es erhielt daher von der lan-
desfürstlichen Kammer das Recht, von dem alljährlich auf
dem Inn für die Haller Saline getrifteten Holze eine be-
stimmte Menge (10 bis 20 Klafter) aus dem Flusse zu seiner
Verwendung herausziehen zu lassen 102. Das war eine Ver-
günftigung seitens des Landesfürsten. Abt Andreas (um
102 Staatsarchiv Cod. 834 für die Jahre 1650-1670.
138
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151/256
― die
1630) machte aber ein für sich bestehendes Recht des Stiftes
geltend, Triftholz aus der Sill nach Notwendigkeit zu
entnehmen, geltend und berief sich hiefür auf die Verträge,
die das Stift im Jahre 1180 und 1210 mit den Grafen des
Inntals, den Vorgängern des Landesfürsten geschlossen
hatte 108. Diese enthalten nämlich die Bestimmung, daß
das Stift wohl im Bereiche seiner Grundherrschaft
Rechte der Grafen auf Wälder, Felder und Gewässer zur
Deckung seines Bedarfes nützen dürfe 104. Das alttirolische
Triftrecht ist zwar nicht näher bekannt, aber das ist sicher,
daß bei den Triftungen, die die landesfürstliche Saline nach-
weisbar seit dem 13. Jahrhundert auf dem Inn und allen
seinen Nebenbächen ständig betrieben hat, eine eigenmäch-
tige Holzentnahme den Anrainern des Gewässers nicht ge=
stattet war. Eher traf dies hinsichtlich des Holzes zu, das
durch Naturgewalt in den Fluß geraten oder wenn es ab=
sichtlich getriftet war, vor Erreichung seines Bestimmungs-
ortes ans Land geschwemmt wurde. Laut des Katasters
von 1777 Nr. 101 und von 1840 Nr. 208 hatte das landes-
fürstliche Hofbauamt zur Landung und Lagerung des für
seine Zwecke getrifteten und geflößten Holzes am Inn, dort
wo die Gebiete von Wilten und Innsbruck aneinander
stoßen, am sogenannten Prügelbau eine Lende und Leg-
stätte sowie einen großen Einlegstadel.
Wie wir schon hörten, diente der Wiltner Gemeinde-
wald außer zur Holznutzung auch zur gemeinsamen Weide
des Viehes der Dorfleute. Die bereits erwähnten Mar-
103 Gärtner, Rep. fol. 169.
104 Texte der Verträge im „Sammler für Geschichte Tirols", 4,
253 f. und 263.
139
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kungsbriefe zwischen Wilten und Natters aus den Jahren
1467 und 1505 zogen wohl eindeutige Grenzlinien für den
Weidebereich beider Gemeinden an sich, aber diese behiel-
ten doch wechselseitig Weiderechte im Gebiete der Nach-
bargemeinde bei. So wird noch im Jahre 1630 in einem
Bertrage festgesetzt 105; die Gemeinde Natters darf drei-
mal wöchentlich gegen Wilten zu weiden, und zwar über
den Pergist bis zum Zaun des Stollenguts (Reselerhofs)
und der Gallwiese (Mentelberg); umgekehrt dürfen die
Wiltner in dem Nattrer Bereich ebenso weiden vom Burg-
hof (bei der Sonnenburg) durch das Hasen- und Apner-
tal bis auf den Hochen Kogl (Großer Plumeskopf) und dem
Sam (der Höhe) nach bis zum Eisenbrunnen (in der Gegend
des Tschurtschentaler Hofs). Hingegen wird das Schnee-
fluchtrecht, das zwischen Wilten und Natters seit Alters
galt, durch diesen Vertrag aufgehoben. Dieses Recht hatte
darin bestanden, daß bei plötzlichem Schneefalle und daraus
folgender Unbenützbarkeit der Weide beide Gemeinden ihr
Vieh drei Tage lang auf geeignetere Weideplätze im Be-
reiche des Nachbarn gegenseitig treiben durften.
Diese Gemeinsamkeiten der Wald- und Weidenutzung
zwischen Wilten und Natters deuten mit Sicherheit darauf
hin, daß diese beiden Orte in ganz alter Zeit einem einheit-
lichen Nutzungsverband, einer sogenannten Markgenossen-
schaft von größerer Ausdehnung angehört haben, die sich
erst allmählig in die einzelnen Gemeindebereiche auflöſte.
Auf ebensolche Zusammenhänge weist auch die Tatsache hin,
daß das Michelfeld, d. i. die Talebene zwischen Völs,
Afling und Rematen gemeinsam diesen Orten und dem
105 Stift Wilten, Lade 74 G.
140
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Stifte und Dorfe Wilten gehörte. Laut des Stiftsurbares
von 1497 fol. 71 und eines Vertrages von 1598 hatten alle
genannten Gemeinden dieses Feld gemeinsam zu etzen (zu
weiden), die dort angelegten Mähder zu zäunen und einen
Eschehei (Flurwächter) zu stellen. Der Name Michelfeld,
d. h. Großfeld, kommt zum erstenmal in einer Grenzbeschrei-
bung der alten Pfarre Wilten aus dem 12. bis 13. Jahr=
hundert vor, welche Pfarre damals außer Wilten noch
Völs, Natters, Mutters und Hötting umfaßte 106 und es
ist aus vielen Gleichfällen (Analogien) wahrscheinlich, daß
dieser alten Großpfarre Wilten auch jene alte größere
Markgenossenschaft entsprochen hat. Der Markungsver-
trag, den Wilten und Völs im Jahre 1400 geschlossen
haben 107, läßt auch durchblicken, daß bis damals zwischen
beiden Orten Gemeinsamkeiten der Holz- und Weide-
nutzung bestanden haben und damals zur größeren Rechts-
sicherheit durch Grenzen von einander erst abgeteilt wurden.
Damals wurde freilich bestimmt, daß das Weidevieh, das
von Völs in den Wiltner Bereich und umgekehrt gerate,
von der überfahrenen Gemeinde festzuhalten und dem Eigen-
tümer nur gegen eine Lösung, d. h. Entschädigung, zurück-
zustellen sei.
Die bisher behandelten Weiden beziehen sich auf das
Wald- und Augelände in der näheren Umgebung Wiltens.
Außerdem war und ist für alle Gemeinden des Alpen-
gebietes die Nutzung der naturgewachsenen Weide nahe
und über der Holzgrenze, der Alm en, von jeher von größ-
ter Bedeutung. Schon die ältesten Grundbesiturkunden be=
106 Stolz, Landesbeschreibung S. 283.
107 Stiftsarchiv, Or. Urkunde Lade 74 D.
141
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154/256
weisen dies und auch für Wilten setzen die diesbezüglichen
Aufzeichnungen schon sehr frühe ein. Das Talgebiet von
Wilten ist von der zunächst gelegenen Almgegend durch die
Gemeinden Natters und Mutters abgeschnitten. Dafür hat
das Stift Wilten seit Alters weite Almgebiete in den
inneren Gründen des Sellraintales, in Liesens, St. Sig-
mund, Gluirsch, Haggen und Senders besessen, und zwar sind
sie ihm vom Hochstift Brixen wohl schon bei der Über-
weisung des Stiftes an den Prämonstratenserorden über-
geben worden 108. Wahrscheinlich haben aber diese Alm-
gegenden schon vorher zu den Brixner Höfen in Wilten ge-
hört. Laut des Stiftsurbares von 1305 waren damals in
diesen Hochtälern durchwegs selbständige Biehhaltungshöfe
(swaiga oder vaccaria), von denen jeder jährlich 300 Käse
und eine Schüssel Butterschmalz abzuliefern hatte, darunter
auch die „vaccaria in monte Malusens", der Schwaighof
in Liesens. Dieser wurde aber später der genaue Zeit-
punkt ist mir nicht bekannt als Alm unmittelbar zum
stiftischen Maierhof in Wilten gezogen. Der Kataster von
1777 erwähnt Nr. 1 Ll als Eigenbetrieb des Stiftes,,ein
Alpen Lysen ns genannt, allwo 130 Stück Rühe, 140
Galtvieh, 12 Pferd und 500 Schaf können aufgetrieben
werden". Damit war also der stiftische Meierhof hinläng-
lich mit sommerlicher Almweide versehen. Weniger genau
sind wir über den Almbesitz der Dorfleute zu Wilten unter-
richtet. Die Dorfordnung von 1620 nimmt die jährliche
108 Vgl. Stolz, Landesbeschreibung S. 328 ff. über die Besied-
lungsgeschichte des inneren Sellrain wird demnächst eine Abhandlung von
M. Gaßner im 4. Heft der Veröffentlichungen des Museums Ferdi-
nandeum erscheinen.
142
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155/256
,,Almfahrt" für ein Teil ihres Rindviehes als regelmäßig
an 109. Eine eigentliche Wiltner Gemeindealm scheint es
aber nicht gegeben zu haben. Im Jahre 1613 kaufte eine
Anzahl von „Nachbarn" zu Wilten die Alpe oberhalb
Praxmar im Lisens zu ihrem Gebrauche 110. Andere Wilt-
ner besaßen Anteile an Genossenschaftsalmen im Stubaitale,
wie in der Schlick und im Stöcklen im Alpein, wo der zum
Siggenhof gehörige Anteil den Namen „Siggeleralm" er-
hielt. In der Schlick hatten Jakob Praxmarer, Ignaz
Penz und Paul Plazer von Wildau laut des Katasters von
1775 111 die Grasgerechtigkeit für je 8½ Kühe und 6 Gai-
sen. Da aber diese Almrechte nicht im Rataster des Hof-
gerichtes Wilten, sondern jener Gerichte, in denen sie
liegen, eingetragen sind, wäre es sehr mühsam, sie alle zu-
sammenzusuchen. Bemerkenswert ist, daß im Jahre 1384
ein gewisser Konrad Velber zu Wilten die der Pfarre Höt-
ting grundzinspflichtige Alpe hinter dem Hittenperg", die
heutige Arzler Christenalpe im Scharnitzer Gleirschtal, inne-
gehabt hat 112
Über den Weidegang auf der Feldmark des Dorfes im
Vorfrühling und Herbst habe ich unten S. 150 einiges mit-
zuteilen.
Von anderen Nutzungen ward das Recht der Jagd
und Fischerei im Bereiche der Hofmark Wilten dem
Stifte als Eigentümer derselben vorbehalten. (Kataster von
1777 Nr. 6.) Besonderer Wildreichtum ist für dieses
109 Tir. Weist. 1, 240 3. 10 ff.
110 Staatsarchiv, Verfachbuch Wilten 1613 Fol. 111.
111 Staatsarchiv, Kat. 29, 16 Nr. 1163 ff.
112 Schuler in Forsch. u. Mitt. z. Gesch. Tirols 11, 101.
143
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Gebiet kaum anzunehmen, übrigens hat auch das landes-
fürstliche Obristjägermeisteramt im 17. Jahrhundert mit-
unter,,Suxtriebe" auf den Wiltauer Köpfen mit Aufgebot
von einer großen Schar von Treibern, 150 Mann, wozu da-
mals die Bauern pflichtgemäß herhalten mußten, veran-
staltet. 113. Für den Abschuß von Raubwild zahlte das Ge-
richt Wilten Preise, in den Rechnungen des Gerichtskas-
fiers aus dem 18. Jahrhundert werden in diesem Zusammen-
hang insbesonders Luchse genannt 114. Weit ertragreicher
als die Jagd war im Wiltner Wald der Vogelfang, wie wir
schon oben S. 121 ff. lafen. Die Vogelfangsberechtigung war
aber in das landesfürstliche Jagdregal eingeschlossen und
das mit seiner Verwaltung betraute Oberstjägermeisteramt
verlieh sie ohne Rücksicht auf das Jagdrecht des Hofmarks-
herren. Als Fischwässer nennt der Rataster den Inn und die
Sill, soweit ihre Ufer innerhalb der Hofmark lagen.
Die Quellen waren der Grundherrschaft, also dem Stifte,
zur Verfügung vorbehalten. Im Jahre 1653 verleiht dieses
,,das Quellwasser aus schwarzem Schiefer im Bollesgrund
zu einer neuen Brunnenleitung" für die dortigen Höfe 115.
Es war dies der heutige Kratzerbrunnen am unteren Ende
des Hohlweges, der seinen Namen von einem Pächter des
Linsinghofes zu Anfang des 19. Jahrhunderts erhalten
haben soll. Kraterhaus heißt übrigens heute das neben der
Pfarrkirche (Haymongasse Nr. 6) stehende Haus 116. Das
Stift führte, wie heute noch, zu seinem eigenen Bedarf
144
113 Staatsarchiv, Mischlingsbücher 45 f. 150.
114 Stadtarchiv, Wilten Jass. II. (1703-1760).
115 Gärtner, Rep. Fol. 179.
116 Grundbuch Wilten 534 II.
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Brunnenleitungen vom Bergisel und vom Pasch-
berge rechts der Sill. Das Unterdorf bezog das Brunnen-
wasser von den Quellen oberhalb der Gallwiese oder Men-
telberg 117. Von einer Quelle in der Öd ging im 16. und 17.
Jahrhundert eine Brunnenleitung über den Inn in den
Landesfürstlichen Tiergarten, wofür ein eigener Steg über
den Fluß erbaut war 118. Später ward diese Quelle in der
Öd mit der Mentelberger vereinigt und beide speisen heute
noch einen öffentlichen Brunnen am alten Dorfplatze (Ober-
rauchplatz), neben dem Springbrunnen, sowie verschiedene
ältere Hausbrunnen im Bereiche des alten Unterdorfes.
Dieses Wasser zeichnet sich durch hochgradige Weichheit
(Freiheit von Kalk) aus, und wurde um 1900 seitens der bis
dahin bestandenen Brunneninteressentschaft der Gemeinde
übergeben. Die Nachbarschaft des Oberdorfes schloß im Jahre
1690 mit dem Besitzer von Straßfried einen Vertrag wegen
Benützung ihres gemeinen Brunnens" 119, es ist dies
jedenfalls der öffentliche Brunnen, der heute noch in der
Leopoldstraße bei der Abzweigung der Haymongaffe steht
und sein Wasser aus einer besonderen Quelle, am Fuße
des Bergisel bei den Zollhäufeln (Haymongaffe Nr. 9 bis
11) erhält. Die Quelle kommt aus einem 40 Meter langen
Stollen, der in den Berg hineingeht. In der Haymongaffe
fand man eine altertümliche Wafferleitungsanlage aus
hydraulischem Kalk, wahrscheinlich ist diese Quelle die älteste,
die für Wilten in Gebrauch gestanden hat. Alle diese ver-
117 Siehe unten S. 146 und 176.
118 5. Hörtna gl, Das Lufthaus auf der langen Wiesen in „Mit-
teilungen des Vereins für Heimatschutz in Tirol 1923" Heft 1-4 S. 16.
119 Stadtarchiv I. Fafz. Wilten.
St. Bartfmá 10
145
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158/256
schiedenen Quellen reichten aber nicht aus, um den Wasser-
bedarf des sich stetig vergrößernden Ortes zu decken, und
so baute die Gemeinde Wilten im Jahre 1886/87 die neue
Wasserleitung aus den Quellen am Klarerhof und dem
Stapfbrünn bei der Stefansbrücke; 1887 krönte sie das
Werk mit der Errichtung des Springbrunnens am Ober-
rauchplatz. Auf dem bislang öden Grunde, den die Ge=
meinde Wilten neben dem Hohlweg zur Erbauung der
Wasserstube für diese Brunnenleitung erworben hatte, ward
1909 ein öffentlicher Park, der Tumlerpark, angelegt 120.
Einmal hören wir von einem Bergwerksversuch im
Wiltner Gebiet. Im Jahre 1647 verlieh die landesfürstliche
Bergbehörde dem Dr. Johann Schwegerl „einen Neuschurf
am Pergyßl von den Höfen Volles (Reselerhof) an bis zum
Brunnenhäusl an der Gallwiese und gegen Mitternacht bis
an das Vorholz" 121. Was dabei an Erzgewinnung wirk-
lich herausgekommen ist, ist nicht bekannt.
Weit mehr Ertrag lieferte im Laufe der Jahrhunderte
ein weniger edler, aber nicht minder notwendiger Stoff der
Erde, der Lehm, der gerade in der Hofmark Wilten in
guter Beschaffenheit vorkommt und wegen der Nähe des
starken Bedarfes für die Bauten der Landeshauptstadt be-
Jonders willkommen war. Aus Schriften des 15. Jahrhun-
derts geht hervor, daß damals bereits ein Ziegelhof
oder Ziegelstadl in der Au am Inn, nahe der Grenze zwi-
schen Wilten und der Stadt bestanden hat 122. Daß er mit
120. Grundbuch 279 II.
121 Museum Gerd. Bibl. Dipaul. 1164 Fol. 67.
122 Urbar des Spitals von Innsbruck von 1468 Fol. 4-6 u. 34.
Stadtordnung von Innsbruck Tir. Weist. 1, 232.
146
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159/256
dem Ziegelofen, den das Stift in dieser Gegend damals
hatte, identisch ist 123, ist nicht wahrscheinlich. Den Lehm be-
zogen diese Betriebe wohl schon damals aus der „Laim-
grube", die außerhalb der Figgen am Inn, laut der Be-
schreibung von 1659 124, unmittelbar an der Grenze zwischen
Wilten und Völs oder dem Hofgericht und dem Land-
gericht Sonnenburg lag und schon zu Zeiten des Kaisers
Maximilian I. die Völser Straße gefährdet hat. Der dort
gewonnene, wie Tschaveller sagt, fette und wohlspeckige
Leim" wurde nicht nur im Ziegelofen in der Wiltner Au
verarbeitet, sondern durch eine Seilbahn, „Roll" oder
„Pendel", über den Inn und in einen Ziegelofen in der
Höttinger Au verliefert 125. In den Jahren 1710 und 1742
verkaufte das Stift Wilten dem landesfürstlichen Hofbau-
amt Anteile an dieser Leimgrube unter besonderem
Vorbehalt der Gerichtsgrenzen 126. Laut des Kataſters von
1777 Nr. 100 hatte damals das Hofbauamt einen Ziegel-
und Kalkbrennofen am Fürstenweg in der Wiltner Innau,
den im Jahre 1856 die Baumeisterei Huter ankaufte und
heute noch besitzt. (Völser Straße Nr. 2 bis 6.) Die Inn-
archenkarte vom J. 1763 127 verzeichnet wohl die Hafner-
kapelle am Fürstenweg, die im Jahre 1873 erneuert
wurde 128 und heute noch vor jener Ziegelei steht, nicht
aber diese selbst. Möglich, daß diese erst im Zeitraum von
123 Siehe oben S. 105.
124 Stolz, Landesbeschreibung S. 291, Anm. 10.
125 Hörtnagl, wie oben S. 145, Aum. 118.
126 Stiftsarchiv Lade 73.
127 Staatsarchiv Karte Nr. 153.
128,,Tiroler Stimmen" 1873 Nr. 225.
10*
147
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160/256
-
=
1763-1777 neu errichtet worden ist. Das Stift hat seinen
Ziegelofen und -stadel von der Innau weg an den Fuß des
Bergisels verlegt, wahrscheinlich beim Neubau des Stiftes
um 1650 129; der Kataster von 1777 Nr. 1 L weist ihn hier
aus. Dieser Ziegelofen ist um das Jahr 1830 in ein Wohn-
haus umgewandelt und letzteres dann dem Bau der Süd-
bahn zum Opfer gefallen 130, womit die Lage dieser Stifts-
ziegelei Bahnstrecke am Fuß des Bergisel - hinlänglich
eingedeutet wird. Einen neuen Ziegelstadel mit drei Brenn-
öfen errichtete 1845 der Innsbrucker Maurermeister Kri-
stoph auf bisher unversteuertem Schwemmgelände am Inn,
nächst der heutigen Bahnübersetzung der Völserstraße 131; zu
diesem Ziegelofen gehörten verschiedene Grundstücke in der
Öd, ein Hinweis, daß damals dort in der Nähe der jetzigen
Ziegelei Norer Lehm gestochen wurde und nicht mehr in der
alten Lehmgrube außerhalb der Figgen. Diese Ziegelei hat
im Jahre 1879 ebenfalls die Firma Huter angekauft, mit
ihrem benachbarten älteren Betrieb vereinigt, später aber
die zugehörigen Baulichkeiten gänzlich aufgelassen, so daß
heute dort nur eine leere Wiese = zwischen Inn, Eisenbahn
und Völserstraße liegt. Im Jahre 1874 kaufte der Bau-
meister Norer von Innsbruck das Höhlangerl, das in der
Öde zwischen dem Bach und dem gemeinen Weg nach Völs
liegt, und erbaute dortselbst ebenfalls einen Ziegelofen mit
Trockenstadeln und Wohnhaus 132, den Lehmstich legte er
unmittelbar dahinter an. Diese Ziegelei Norer (die Firma
148
129 Schuler, Stiftskirche S. 36.
130 Katafter v. 1840 Nr. 402 (419).
131 A. a. O. 499.
132 Verfachbuch Bezirksgericht Innsbruck 1898 Fol. 160.
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(September 29). Die übrige Zeit waren nämlich die Wiesen
zur gemeinsamen Weide (E tz oder Ötz) für das Vieh des
Dorfes freizugeben und die Zäune daher an bestimmten
Stellen zu öffnen. Wer nicht an den Gemeindelaften teil-
nimmt, darf auch nicht mit der Gemeinde özen 135. Neue
Rodungen waren, um ihre Ertragfähigkeit zu steigern, eine
Zeitlang von der gemeinen Ötz befreit, so jene in der Öd, im
Jahre 1402 136, oder auch Grundstücke, die infolge Ver-
murung ganz neu bearbeitet werden mußten, so die Figgen-
wiesen im Jahre 1749 137.
Diese gemeinsame Weide auf der Gesamtfläche der Wie-
sen der Dorfflur entspricht der Dorfverfassung, die für die
deutschen Stämme in älterer Zeit bezeichnend und nur durch
straffe genossenschaftliche Zusammenfassung aller Grund-
besitzer des Dorfes im Wege des sogenannten Flur=
zwanges durchzuführen war. Die Wiltner Gemeinde-
ordnung von 1620 verrät auch noch andere Züge dieser
Wirtschaftsweise. Sie verfügt nämlich, daß im Winter-
feld" die Schafe im Herbste nicht länger, als bis die Saat
aufgegangen ist, das ist vier Tage vor Michaeli, zur Weide
getrieben werden dürfen 138. Dieser Ausdruck besagt, daß
ein gewisser, wohl zusammenhängender Teil der ganzen
Feldflur mit Wintergetreide besät wurde. Mit dieser einen
Erscheinung der Dreifelderwirtschaft, wie diese
für die ältere deutsche Dorfverfassung bezeichnende Be-
triebsweise genannt wurde, war diese wohl in ihrer Gänze
150
135 Tir. Weist. 1, 241 3. 5.
136 Siehe oben S. 130.
137 Siehe unten S. 152.
138 Tir. Weist. 1, 241 3. 27.
Seite 163
163/256
auch für Wilten gegeben. Nämlich der Teil der Ackerflur,
der das eine Jahr Winterfeld war, wurde das nächste Jahr
der Sommersaat gewidmet und im dritten Jahr brach, d. h.
unbesät belassen und als Weide benützt. In dieser letzteren
Hinsicht stellte sich in Tirol aber eine Abweichung ein, die
nicht beackerten Gelder wurden nämlich nicht als Weide,
sondern als Wiesen, d. h. zur Heumahd benützt. So sagt der
Richter von Ambras in einer amtlichen Beschreibung seines
Gebietes im Jahre 1802 139:,,Jn Tirol ist keine Brach, denn
sie (die Bauern) wechseln immer zwischen Acker und Wiesen.
Der wenige Boden erlaubt hier nirgends eine Brach." Die
Bebauung des Bodens war also hier notgedrungen früher
zur größeren Intensität übergegangen als anderswo.
Der Dreifelderwirtschaft wurde nur das Ackerland
unterzogen, das Wiesenland war davon getrennt, hier
in Wilten besonders durch die Natur der Lage, indem die
Niederungen an den Flüssen meist ständig zu Wiesen, d. h.
mähbarem Graswuchse, verwendet wurden. Daneben gab
es in Wilten, wie auch sonst überall in den Alpen, Gründe,
die längere Zeit, etliche Jahre nacheinander, stets als Wiese
und dann wieder als Acker angebaut wurden, die sogenann-
ten Egarten. Sowohl das Urbar von 1305 wie einzelne
Urkunden 140 erwähnen diese Wirtschaftsart für Wilten.
Bei der Gruemategart ober der Figgen, die die Grenzbe-
schreibung von 1659 nennt 141, dürfte eine Beackerung über-
haupt nicht mehr in Frage, vielmehr die Heunutzung ständig
139 Staatsarchiv Cod. 2442 Fol. 53.3m selben Sinne äußern sich
die Beschreibungen anderer tirolischer Gerichte dieser Zeit.
140, Wopfner Erbleihe S. 230.
141 Stolz, Landesbeschreibung S. 291.
151
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164/256
gewesen sein. Bei der Verleihung des neuen Auffangs an
der Sill im Jahre 1339 werden folgende Arten der Bewirt-
schaftung in Aussicht genommen 142: Entweder Acker oder
Grasland oder Wechsel zwischen beiden. Der Zehent vom
Graslande ist in „Altheu" zu entrichten, d. h. im Heu der
ersten Mahd im Gegensatz zu jenem der zweiten, dem Grue-
met. Diese Wiesen waren also damals schon zweimähdig.
Laut einer Urkunde vom Jahre 1358 erläßt Abt Konrad
von Wilten den Innsbruckern den „Grumetzehnten", wohl
von denselben Wiesen 143, später wird dieser Ausdruck für
die zweite Mahd in Wilten noch öfters genannt und diese
damit als etwas Gewöhnliches erwiesen 144. Der besonders
in den alten Katastern übliche Ausdruck „Frühmahd" oder
„Frühwiese" bezieht sich auf den frühen Zeitpunkt ihrer
ersten Mahd (im Juni), sie liefert daher meist auch eine
zweite und erreicht wird dies durch Düngung und Bewässe=
rung; ihr Gegensatz sind die Galt- und Bergmähder. Die
dritte Mahd der Wiesen, den sogenannten Pofel, erwähnt
für Wilten zuerst Staffler (1840). Bei außergewöhnlichen
Anlässen wurden auch die Wiesen künstlich angebaut und be-
samt. So schloß im Jahre 1749 das Stift mit der Nachbar-
schaft Wilten folgenden Vertrag 145:,,Bei dem allgemeinen
Anlauf der Wässer und Erschüttung der Güter durch
diese habe auch das Höhlpachl (der Geroldsbach) das dem
Stift gehörige Siggengut überschüttet und zu Grunde ge-
richtet. Um den Grund wieder zu Fruchtbarkeit zu bringen,
152
142 Wopfner Erbleihe 5. 188.
143 Stadtarchiv 3nnsbruck.
144 Siehe oben S. 123, Anm. 2; unten Abschnitt 11.
145 Stadtarchiv Jasz. Wilten II (1749).
Seite 165
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muß er nicht nur abgeraumt, sondern auch mit dem Pflug
umgeschnitten und angebaut werden. Dieser Feldbau könne
nur dann mit Nutzen gemacht werden, wenn die übliche ge-
meine Rühweide (Frühlings- und Herbstötz) auf dem Grunde
unterbleibe." Die Nachbarschaft verzichtet auch darauf bis
auf weiteres, wofür ihr das Stift ein Weiderecht in der
benachbarten Au anweist.
Die Düngung der Felder, besonders der Äcker, war
schon früh bekannt und geübt, das Stift Stams besaß hier-
über eine Anweisung, die schon zu Beginn des 13. Jahr=
hunderts in Füssen geschrieben worden ist 146. Wie in Wilten
der Mist geschätzt war, zeigt das durch die Dorfordnung vom
Jahre 1620 dem Gemeindehirt auferlegte Verbot, den Kot
der weidenden Kühe zu sammeln 147. Eigene Geräte zum
Düngen erwähne ich unten S. 159 f. - Das wässern der
Wiesen stand hoch im Brauche, die Sillordnung von 1592148
erwähnt Rinnwerke zur Bewässerung der Kammerau, des
Heiliggeiftangers und der Neuraut. In einem Weistume
von ca. 1600 149 läßt das Stift feststellen, daß kein Dorf-
nachbar Wasser für seine Felder beziehen dürfe, ehe nicht
der Frauen- und Propstanger genügend bewässert sei. Die
Kornfelder im Westen des Dorfes konnten eher der Be-
wässerung entraten.
Außer den Äckern und Wiesen oder Wiesmähdern erwäh=
nen die Wiltner Baurechtsverleihungen des 14. und 15.
Jahrhunderts häufig Anger, auch Puinten oder
146 Herausgegeben von Seemüller in Zeitschrift d. Ferd. 44, 183.
147 Tir. Weist. 1, 240 3. 23.
148 Siehe unten S. 184 u. oben S. 130.
149 Stadtarchiv Jasz. Wilten I.
153
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166/256
Peunten 150, die „horti,, (Gärten) des Urbars von 1305.
Es waren dies knapp an die Hausstätten stoßende Wiesen,
die eingezäunt, mithin dem allgemeinen Weidegang entzogen
und gedüngt, daher besonders ertragreich waren; der dem
Hause näher liegende Teil war meist mit einigen Obstbäumen
bestanden, daher auch Baumgarten genannt 151, im Gegen-
Jatz zum Haus oder Gemüsegarten.
Der tirolische Generalkataster von 1780 teilt die land-
wirtschaftlich nutzbaren Grundstücke in Wilten in folgende
Wertklassen, das Jauch auf Gulden geschätzt, ein: 1. Puin-
ten oder Anger, beste Gattung 300 fl. - 2. Ackerstatt,
beste, mittlere und schlechte Gattung 400, 300 und 200 fl. -
3. Frühwiesen (mindestens zweimähdig), ebenso 175, 150 und
50 fl. 4. Galtmähder beste und mittlere Gattung 18 u. 15 fl.
An Getreidebau kennen die deutsch geschriebenen
Urbare des 15. Jahrhunderts für Wilten nur Roggen
und Ger st e, die älteren lateinisch geschriebenen geben diese
Begriffe mit,,siligo" und „ordeum" wieder. Im klassischen
Latein bedeutet nun ,,siligo" Winterweizen, es ist aber in
diesem Falle doch anzunehmen, daß der Ausdruck in
einem anderen Sinne, für Winterroggen, gebraucht wurde.
Üübrigens findet sich dieser Bedeutungswandel für „,siligo"
auch sonst 152. Der Roggen wurde also als Wintersaat, die
Gerste als Sommerfrucht im Sinne der oben erwähnten
Wechselwirtschaft gebaut. Triticum, was sicher Weizen be-
deutet, kommt als Zinsgetreide im Wiltner Urbar von 1305
nur selten vor, und zwar besonders in Lans und bei Sterzing,
150. Wopfner, Erbleihe S. 229 f.
151 2. a. O. 232.
152 Vgl. Stolz, Beiträge z. Gesch. d. Unterengadin S. 94.
154
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167/256
Hafer (avena) und Bohnen (faba) häufiger. Diese Früchte
find wohl auch in Wilten gebaut worden, besonders später,
wie die oben S. 107 mitgeteilte Stelle vom Jahre 1646 er-
weist. Aber es muß doch betont werden, daß Roggen und
Gerste weit vorwiegend damals in Wilten erzeugt wurden,
denn sonst wären sie wohl nicht als ausschließliches Zinskorn
von allen Gütern des Dorfes in gleicher Weise bestimmt
worden. Eine besonders einschneidende Neuerung für den
Ackerbau in Wilten bedeutete die Einführung des Mais
oder Türken, wie er hierzulande allgemein heißt. Diese
Getreideart stammt ursprünglich aus Amerika, ist aber in
unsere Gegend über Italien oder den Balkan gekommen,
daher die Bezeichnung Welschkorn oder türkischer Weizen.
Der Kataster des Gerichtes Hörtenberg (Telfs) vom Jahre
1626 bietet den frühesten Hinweis, daß Mais als Feldfrucht
im Inntal angepflanzt wurde, indem er ihn als Zehentabgabe
an die anderen Getreidegattungen anreiht 153. Es ist von
vornherein anzunehmen, daß sich der Anbau dieser durch ihre
Ergiebigkeit ausgezeichneten Kornart rasch im Tale ver-
breitet hat und daher auch nach Wilten schon um diese Zeit
gekommen ist. In der Tat finden wir z. B. in einer Erb-
chaftsaufnahme nach dem Besitzer der Mentlhube in Wil-
ten vom Jahre 1639 unter dem Getreidevorrate auch Tür-
ken angeführt 154. Der Chronist von Wilten, Tschaveller,
153 Vgl. Dalla Torre, Flora v. Tirol VI, 1, 150. Das dortige Zitat
stimmt mit dem Original-Staatsarchiv-Katafter 33, 1, Jol. 236 überein.
Unrichtig ist aber die dort angeführte Folgerung aus Nichterwähnung
(argumentum ex filentio) für Wilten vom Jahre 1646.
154 Staatsarchiv Verfachbuch Wilten 1637-1647, 1639 Aug. 20.
Ebenso später z. B. 1704 Fol. 689.
155
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Die Müller, die schon im Urbar von 1305 durch ihren
Schweinezins auffallen, durften 5 Schweine ohne Grasgeld
aufkehren.
Die menschliche Arbeitskraft für die Landwirtschaft
leisteten der Bauer, d. i. der Gutsbesitzer und seine Fami-
lienmitglieder, soweit sie dazu tauglich waren, und seine
Dienstboten. Laut einer genauen Zählung, die im Jahre
1738 in Wilten vorgenommen wurde 162, hatten die Huben-
besitzer dortselbst durchschnittlich einen Knecht und 1 bis 2
Dirnen (Diern oder Dienstmenscher) in dauernder Anstellung.
Zu Zeiten dringender Arbeit, besonders Ernte, wurden noch
Tagwerker angenommen. Die Dorfordnung von 1620
verlangt 163, daß die Tagwerker, die mit ihren Familien in
Wilten wohnen, in erster Linie den dortigen Gutsbesitzern
ihre Dienste anbieten müssen, ehe sie auswärts Arbeit suchen.
über landwirtschaftliche Geräte bringen die
früheren Aufzeichnungen keine Angaben, erst seit dem An-
fang des 18. Jahrhunderts liegen für Wilten bäuerliche
Berlassenschaftsabhandlungen (Erbsinventare) vor, die solche
Gerätschaften in einer gewissen Vollständigkeit aufzählen.
Daß der Inhalt dieser Verzeichnisse auch auf die früheren
Jahrhunderte vorbezogen werden kann, beweist die Be-
standsaufnahme des Holzerhofes im Mühlwaldtale (Seitental
des Pustertales) vom Jahre 1534, die ich in der Zeitschrift
,,Schlern", 3. Jahrgang 1922, S. 345 ff. veröffentlicht habe.
3ch teile hier zusammenfassend den Inhalt mehrerer Erbs-
inventare für drei verschiedene Güter im Dorf Wilten und
für die Einödhöfe Gluirsch und Gallwiese oder Mentelberg
162 Stadtarchio Innsbruck, Fasz. Wilten, II.
163 Tir. Weist. 1, 243 3. 23.
158
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aus den Jahren 1704 bis 1720 mit 164 und verweise insbe=
sondere auf die Mannigfaltigkeit und die Altertümlichkeit
der Ausdrücke:
An Bau- (d. h. Feldbau-) und Wagenzeug: Roß-
wagen, Leiterwagen, schlechtere Wagen; Schlitten, und zwar
Renn, Heu-, Dunget (Dünger-), Halb- und Gaisschlitten
(kleiner Ziehschlitten); Mistgratten (zweirädiger Karren);
Greye samt Penn (Karren samt Korb); Pennen zum Lab-
führen; Dungetpög (einrädiger Düngerschubkarren), Radl-
truchen; Dungbretter; Kumet (Geschirr für Zugtiere), Ochsen-
joch mit Jechhalm (Riemen) 165, Filz und Sehnägel; Reit-
und Samsattel (Tragfattel für Saumtiere), Reit- und Fuhr-
zamb (Zaum), Leitseil und Halfter; Pflueg mit Wageisen und
Seg (die urdeutschen Namen für Pflugschar und -messer),
eigene Wageisen zum Brechen (das erste Umpflügen nach der
Ernte) und zum Bauen (das Umpflügen unmittelbar vor der
Aussaat); Eggen.
An Eisengschirr und anderen Arbeitsgeräten: Ber-
schiedene Hacken (Äxte) und zwar Zimmer-, Klieb-, Ast-,
Haiden- und Mais- (d. h. Wald-) hacken; Texl (eine Art
Axt), Taxmesser oder Taxpraxen (Haumesser zum Hacken
der Fichtenzweige); Eisenkeile; Spitz-, Zimmer- und Spann-
Jag (Säge); Schleifftein mit Eisenwerb (Handhabe); Kuh-
schellen mit Riemen; Steinschlögel und Wolf (auch ein
Werkzeug zum Steinbrechen); Pickel; Eisen- und Umstech-
Schaufeln; Hauen, und zwar Spitz-, Reit- und Walhauen
164 Staatsarchiv Verfachbuch Wilten 1704 Fol. 684; 1705 Fol. 666
und 751; 1718 Fol. 37; 1720 Fol. 483. Die Sacherklärungen meijt
nach Schmellers Bayer. Wörterbuch und Schöpfs Tirol. 3diotikon.
165 Vgl. Schlern 1923 S. 63.
159
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(d. J. Hauen zum Roden oder Ausreuten des Waldbodens
und zur Anlegung der Waler oder Gräben zur Bewässerung
der Felder); Türggenhäuelen (leichtere Hauen zur Auflocke-
rung der Erde in der jungen Maispflanzung); Segesen mit
Werbern (Sensen mit Stiel und Handhaben); Sicheln, Tengl-
gschirr (Hammer und Amboß zum Schärfen der Sensen);
Kumpfe mit Wetstein; Gabeln, und zwar Heu-, Garben-,
Mist- und Worbgabeln (lettere kleinere Gabeln zum Aus-
einanderwerfen der Mahdzeilen); Rechen, und zwar Heu-
und Raumrechen (letztere zum Putzen der Felder); Mistkral
oder -krallen (mehrzackiger Hacken zum Abladen des Mist);
Retten, und zwar Bind-, Sperr-, Schar-, Reitl- und Kuh-
ketten; Holzstricke, Heuseile; Heurupfer, Heutreter; Dri-
scheln (Dreschflegel); Wind- oder Traitmühle (zum Reinigen
des Getreides), Kornschaufeln, Kornreiter (Sieb), Kornwan-
nen, Kornfäcke, Star (Kornmaß ca. 30 Liter) mit Eisenbe-
schlag); Strohbank mit Messer (zum Schneiden des Strohs);
Grambeln (Bänke zum Brechen des Flachses); Haarhacheln
(Kämme zum Zerfasern des Flachses); Spinnräder, Spul-
räder, Haspel; Hobel, Bohrer, Hammer, Schnitmesser, Beiß-
zangen; Marcheisen.
Das Alt-Wiltner Bauernhaus, dessen Äußeres wir
bereits oben S. 88 angedeutet haben, umfaßte laut der er-
wähnten Inventare und älterer Verleihurkunden166 folgende
Räume: Im Erdgeschoß das Vorhaus, die Kuchl (Küche), die
Stube, die nur zum Aufenthalt unter Tags benützt wird, die
Stubenkammer (ein Schlafraum neben der Stube), auch als
Rammer,,unten hinein" angeführt, dann im oberen Geschoß
die Schlafkammer oder „Kammer oben auf"; ferner das
166 3. B. Verfachbuch Wilten 1612 Fol. 2, 1651 Fol. 152.
160
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Ristkammerle (Werkstatt), der Kasten (eine Schupfe für die
Geräte), die Dillen oder der Estrich, der Keller; der Stadel
bestand aus der Tenne, den offenen mittleren Teil, und der
Futterlege, den Raum für die Aufftaplung von Heu und
Stroh. Sie war durch Querbalken in einige, meist drei,
Fächer geteilt, die die erste, zweite und dritte Leg oder Ak
hießen. Die Tenne war gegen die Lege durch eine schwach
mannshohe Bretterwand geschieden, den sogenannten Parn-
Schalter 167. Mitunter war in den Stadel noch ein Stadelkam-
merl als Gerätschaftsraum eingebaut; dann wohl gesondert
vom Haus Backofen, Badstube, die aber nicht zum Baden,
sondern zum Erhitzen des Flachses diente, und endlich die
Heimlichkeit (Abort).
In der Küche stand der Herd, ein Aufbau aus Ziegel
und Stein, mit dem damals noch offenen Feuer; zu dessen
Gebrauche dienten Geräte, die wegen ihrer altertümlichen
Eigenart als „Urväter Hausrat" volkskundlich besonders
bemerkenswert sind, in anderen Inventaren aus Tirol eben-
falls begegnen, nämlich der Feuerhund, der Hal und Pal
und der Dreifus 168. Der Feuerhund, auch Feuerbock oder
-roß genannt, war ein eiserner Stollen zum Auflegen der
Brandscheiter, der Dreifuß ein Gestell zum Aufsetzen der
Kochpfannen. Hal ist nach einem altdeutschen Worte die
Kette, mit der der große Kessel über dem Herdfeuer an
einem drehbaren Balken befestigt wird, mitunter diese ganze
Vorrichtung selbst. Pal ist wahrscheinlich eine kleine Schau-
fel zum Befördern der Herdasche und kommt wohl von
167 Genannt Verfachbuch Wilten 1718 Fol. 44.
168 In dieser Reihenfolge aufgezählt Verfachbuch Wilten 1718
Gol. 40.
St. Bartlmä 11
161
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romanisch pala, d. h. Schaufel 169. Das übrige Küchenge-
schirr hat die auch heute meist bekannten Bezeichnungen:
Der große kupferne Kessel, der über dem Feuer hängt, Hafen
aus Rupfer, Eisen und Glockspeise, mit und ohne Füße,
Hafenplatten (Deckel), eiserne Pfannen, große, mittlere und
kleine Gatzen (Schöpfkellen), und zwar Wasser-, Milch-,
Nudel- und Seichgaten, Jaimkellen, Kuchlspih, Schüsseln
aus Holz und Zinn, Salztaufe, Wage; Wasserschaff und
-Zuber; Krautmesser, Krautprenten (Saß), Magen-(Mohn-)
Stampf; Spuelprenten (Saß für das Spülicht); Ofengabel,
Feuerhaggen, Raminhaue. - Chgeschirr: Teller (auffallend
stets aus Holz, und duhendweis), Löffel auch aus Buxbaum-
holz, Messer und Gabel, Trinkkrieglen (kleine Krüge) und
Stotzglaslen (Bechergläser). Zur Milchverwertung: Milch-
schüssel, Melter, -Seicher, Rahmkübel, Kaskar (Käseform),
Schlöglkibl (Rübel zum Buttermachen) und zwar zum Um-
treiben (drehbares Faß) und aufstehend (zum Stoßen, ältere
Form).
In der Stube finden wir den Tisch, meist ausdrücklich
aus hartem, kerschbaumen Holz und mit Schublade, Häng-
tisch, Borbänke (tragbare Bänke), Stühle, Lehnstuhl, Truhen
und Trücheln mit Schloß und Band, Hengleichter (Hänge=
leuchter) aus Eisen und Messing, Tafeln (gemalte Heiligen-
169 Oswald Zingerle, Mittelalterliche Inventare aus Tirol S. 249,
293, 304 und 324. Meringers bekanntes Büchlein, der deutsche Haus-
rat (Sammlung „Aus Natur und Geisteswelt") und dessen Germanische
Forschungen in den Mitteilungen der Wiener anthropologischen Gesell-
schaft Bd. 21, 23 und 25 bringen Abbildungen für einzelne dieser Geräte,
kennen aber nicht deren Verbreitung über Tirol und auch nicht den Aus-
druck Hal und weder den Ausdruck noch den Gegenstand „Pal".
162
Seite 175
175/256
bilder) und geschnittne Bilder. In den Schlafkammern
wird vermerkt: Bettstatten, mitunter Himmelbettstatten, mit
Unter- und Oberbett aus Federn und Polstern, an Wäsche
eine oft reichliche Zahl an harbenen und werchenen Lei-
lachern (feinere und gröbere Leintücher), Handtücher und
Tischtücher mit und ohne Fransen, Borten und Leisten, be-
sonders Rostleisten.
Das Leibgewand die Tracht eines Alt-Wiltner
Bauern, und zwar des Georg Stern, Besitzer der halben
Ottenhuben, bestand 1720 in folgendem¹70: Ein grauer Rock,
zwei blaue und ein karmesinrotes Hembet (Hemd), vier kar-
mesinrote Bruftflecke, ein Paar lederne und barchente Hosen,
zwei weiße Halstücher. Hemd kann in der damaligen Sprache
sowohl Hemd in unserem Sinne, aber auch Lodenjoppe bedeu-
ten. Der Bruftfleck ist die Weste. Jedenfalls herrschte also
auch nach dieser urkundlichen Angabe das Rot in der Wilt-
ner Tracht vor. Ein andrer Wiltner, der Besitzer der
Prangerhuben, hinterließ 1703 folgendes Leibgewand 171:
1 schwarztuchenen Mantel, 1 grau- und 2 brauntuchene
Röck, 1 hirschhäutenes Goller (Halsschutz), 1 Paar hirsch-
häutene und brauntuchene Hosen, 1 rotwollener Bruftfleck,
1 Leibpelz, 1 Hosenheber, 10 harbene Mannshemden und 6
gespitzte Mannskrägen. Die Kleidung einer Wiltner
Bauersfrau setzte sich 1705 folgendermaßen zusammen 172:
1 harbener und 1 werchener Wilfling (Rock) mit sammtenen
Pramb (Verbrämung) und blabseidenen Wilstlen (Wülft-
chen) und Mieder dazu, 2 weiße und schwarze harbene Gür-
170. Berfachbuch Gol. 485.
171 Verfachbuch Fol. 538.
172 Berfachbuch Fol. 686.
11*
163
Seite 176
176/256
tücher mit Spitzen, 3 schwarzdamastene Joppen mit grünem
Aufschlag, 12 harbene Goller (Halskragen) usw.
Das Volksleben Alt-Wiltens war jedenfalls reich an
merkwürdigen Gebräuchen, wenn auch nur selten etwas
Schriftliches darüber aufgezeichnet worden ist. Tanz und Ge-
sang in ländlicher Eigenart spielten dabei eine Hauptrolle.
Bei der Anwesenheit des kaiserlichen Hofes in Wilten im
Jahre 1765 wurde im Stifte dortselbst,,ein Bauernfest an-
geordnet, das in einem luftigen Singspiele der dortigen
Stiftsmusikanten und in der Vorstellung einer Bauernhoch-
zeit bestand. Die Bauern und Bäuerinnen aus dem Dorf
Wilten traten in einem hochzeitlichen Aufzuge mit Spiel-
leuten in den Saal ein und machten sofort ihre Tänze nach
der Landesart 173." Von der Aufführung von Dorfkomödien
und Bauerntheatern im Dorfe Wilten meldet die Chronik
öfters, so zu den Jahren 1770, 1800, 1828 174. Aus dem freu-
digen Anlaß der Wiedervereinigung Tirols mit Österreich
im Jahre 1814 errichteten die Bauern Wiltens einen 200
Fuß hohen Maibaum, der aus drei Stämmen zusammen-
gefügt war 175. Die Errichtung von Maibäumen war in
unserm Lande früher sehr beliebt. 3m Jahre 1774 verbot die
Regierung aus Gründen der Waldpflege das uneinge-
schränkte Fällen von Mai-, Kirchweih- und Fronleichnams-
bäumen 176
173 Ceschi, Beschreibung der Stadt Innsbruck 1778 (Staatsarchiv.
Cod. 455) Fol. 137; Zoller, Gesch. v. Innsbruck 2, 193.
174 Unterkircher, Chronik v. Innsbruck S. 175, 215, 306.
175 2. a. O. 283.
176 Staatsarchiv, Kopialbuch, Gemeine Missiven 1774 Fol. 519, 532
und 609.
164
Seite 177
177/256
9. Wege und Brücken, Eisenbahnen
Beldidena war laut der Straßenkarten und Kursbücher
des 3. und 4. Jahrhunderts n. Chr. an der großen römi-
schen Reichsstraße gelegen, die von Italien über den
Brenner und nach überschreitung des Inn durch den Schar-
nitzpah nach Augsburg führte. Gerner zweigte von Beldi-
dena eine Straße durch das Unterinntal nach Passau ab. Rö-
mische Meilensteine, die den Lauf der Straße näher beweisen
würden, sind im Bereiche von Wilten zwar nicht gefunden
worden, dennoch spricht alles Spätere dafür, daß diese Reichs-
straße den Inn in der Nähe der heutigen Innsbrucker Inn-
brücke überschritten hat. Die alten Deutschen haben nämlich
nach der Besitzergreifung des Landes die römischen Straßen-
züge, die mit recht festem Unterbau hergestellt waren und
deren Technik ihnen noch weit überlegen war, dankbar über-
nommen und meist nicht abgeändert.
Über den tatsächlichen Verlauf der Landstraßen im Ge-
biete von Wilten besitzen wir seit dem 13. Jahrhundert ein-
deutige urkundliche Angaben. So wird als Rodungsgrenze
des Reisachhofes im Jahre 1267 südlich des Bergisels die
Landstraße (strata publica) angeführt 177. Diese Landstraße
war die damalige Brennerstraße, sie führte etwas
unterhalb der heutigen Reichsstraße knapp ober dem Rei-
sachhofe durch und ist im Gelände noch gut wahrzunehmen.
Bom Bergiselsattel ging dann die alte Brennerstraße in der
Richtung des Hohlweges gerade zwischen dem Linsing- und
Reselerhof durch und längs des sogenannten Gaffelsteiges
zur Pfarrkirche, von da auf der heutigen Haymongaffe in
das Dorf Wilten und im Zuge der Leopoldstraße durch die-
177 Stolz, Landesbeschreibung S. 326 Anm. 1.
165
Seite 178
178/256
ses hinab. Obwohl schon im Mittelalter die Brennerstraße
von den Frachten des deutsch-italienischen Durchgangsver=
kehrs stark benützt war, begnügte man sich lange mit dieser
Linie, die den Höhenunterschied auf geradem, steilen Ansteige
überwindet. Im Jahre 1500 erhielt die Stadt Innsbruck
vom Kaiser Maximilian die Befugnis, ihre Straßen zu
pflastern und auch den Weg gen Wilten auf bis an Berg-
isel perg und sonderlich durch das Dorf Wiltein erheben
und machen (d. h. aufschütten und bessern) zu lassen" und da-
für einen Weglohn für immerwährende Zeiten einzuheben 178.
Wo die Hebestätte für diese Maut war, konnte ich für die
frühere Zeit nicht finden. Die kleinen Häuschen, die am
untersten Fuß des Bergisel am Bug des Gaffelsteiges liegen,
jetzt Haymongaffe Ar. 9 bis 11, heißen die Zollhäufeln, aber
wie sie jetzt stehen, sind sie erst im Jahre 1824 unter diesem
Namen gebaut worden 179. Es ist aber doch wahrscheinlich,
daß hier die Mautstelle der Stadt Innsbruck seit jener Ver-
leihung vom Jahre 1500 gewesen ist. 3m Jahre 1577 zeich-
nete der Hofmaler Fontana einen „Abriß der Gelegenheit
des Pergisels und der Straße daselbst", an dieser selbst wurde
aber vorläufig nichts geändert 180. Ihre Erhaltung war auch
weiter noch Sache der Stadt Innsbruck, die aber nicht immer
das Nötige dazu tat. Auf eine Klage der Fuhrleute, daß der
Weg von der Stadt bis an den Pergühl und etwas hinein
,,sehr ruiniert" sei, weil ihn die Stadt „schlecht richten und
ausbessern" laffe, befahl im Jahre 1667 die Regierung die-
178 Staatsarchiv, Ropialbuch II lit. B. Fol. 13.
179 Kataster v. 1840 Nr. 221 f. Auch Grundbuch-Parzelle 682 heißt
„Weide bei den Zollhäuseln".
166
180 Hirn, Erzherzog Ferdinand II., 1, 377.
Seite 179
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ser:,,zur Abwendung aller diesfalls etwa entspringenden Ge-
fahr und Schaden, auch verursachenden Gotteslästern die
notwendige Reparation unfehlbar vornehmen zu lassen 181."
Das Fluchen der Zuhrleute wird in den Akten der guten
alten Zeit öfters ganz ernsthaft als ein Motiv zur Besserung
der Straßen geltend gemacht. Im Jahre 1673 erhielten die
Besitzer,,der drei Höfe im Volles nächst unter dem Pergisl"
den behördlichen Auftrag, ihren Brunnen besser zu verfor-
gen, damit dessen Abwässer nicht die Straße beschädigten, da
sonst,,die im Winter bei Dunkelheit durchfahrenden Juhr-
leute mit ihren Wagen gar leicht einen gefährlichen Wurf
tun könnten 182. 1709 heißt es aber, daß für die Landstraße
am Perg-3sel ein anderer, dauerhafter und zufriedenstellen-
der Weg gebaut, die alte Landstraße dadurch in Abgang
gebracht worden sei 183. Nach Tschaveller hat dieser Neu-
bau im Jahre 1698 stattgefunden, wie ich annehme, wohl in-
folge des drohenden Ausbruches des spanischen Erbfolge-
krieges und der deshalb dringenden Notwendigkeit einer
besseren militärischen Verbindung mit Italien. Dieser neue
Weg vermied den geraden Anstieg des Hohlweges und führte
zwischen dem Reseler- und Ferrarihof durch und dem heute
noch bestehenden Feldweg folgend, dann in einer Schleife
nach links auf den Bergiselsattel. Unterhalb des Reseler-
hofes behielt die Straße bis auf weiteres noch die alte Rich-
tung am Westportale der Pfarrkirche vorbei in das Dorf
181 Staatsarchiv, Kopialbuch Caufa domini 1667 Fol. 700.
182 A. a. O. Entbieten 1673 Fol. 240. Diese und andere archiva-
lische Hinweise über die Straßenbauten bei Wilten verdanke ich Herrn
Hans Hörtnagl.
183 2. a. O. 1709 Fol. 2.
167
Seite 180
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hinein, bei. Der Plan bei Seite 223 zeigt noch um
das Jahr 1820 diesen Zustand. Bei dem oben erwähn-
ten Zollhäusl war damals noch ein Schlagbaum. Der
Kataster von 1840 Nr. 221 f bezeichnet den hier vorbei-
führenden Weg, heute Gaffelsteig, amtlich verlängerte Hay-
mongaffe, noch als alte Landstraße. Im Jahre 1836 begann
der österreichische Staat die Erbauung einer vollständig
neuen Reichsstraße über den Brenner, die nach den
inzwischen hoch gewachsenen Anforderungen der Technik den
Höhenunterschied mit möglichst geringer, ausgeglichener Stei-
gung nehmen und auch für die stärkste Belastung eine ebenso
feste wie breite Fahrbahn bieten sollte. Die Straße mußte
daher fast im ganzen Verlaufe umgelegt werden, so auch im
Bereiche von Wilten, wo sie im Jahre 1840 vollendet
war 184. Sie durchbrach vom Oberdorf aus den bisher ge=
Schloffenen Frauenanger zwischen dem Stift und der Pfarr-
kirche in gerader Richtung auf den Fuß des Bergisel und
lauft von hier, auch den Ferrarihof links laffend, in den be-
kannten, hoch untermauerten und weit ausgreifenden Kehren
zur Höhe des Bergiselsattels und weiter, ohne Höhe zu ver-
lieren, zum Sattel unter der Sonnenburg.
Vom Wiltner Dorfplatz führte die Landstraße im Zuge
der heutigen Leopoldstraße in und durch die Stadt, um die
Innbrücke zu gewinnen. Diese wird in der Gründungs-
urkunde der Stadt vom Jahre 1180 bereits als bestehend
vorausgesetzt. Es werden aber in dieser Urkunde und in
ihrer Bestätigung vom Jahre 1210 ausdrücklich die älteren
Rechte des Stiftes Wilten auf die neben der Brücke im Falle
ihrer Zerstörung betriebene Fähre (portus fluminis, alt-
184 Unterkircher, Chronik S. 328, 336, 340.
168
Seite 181
181/256
deutsch Urvar) über den Jnn vorbehalten 185; im 14. Jahr-
hundert sprach das Stift noch einmal eine diesbezügliche
Rechtsverwahrung aus 186. Jedenfalls beweist uns dies, daß
in ganz alter Zeit, vor der Erbauung der Innbrücke hier eine
überfuhr über den Inn gegangen und ihr Betrieb und Er-
trag dem Stifte als der anrainenden Grundherrschaft zuge=
standen hat. Auf dem linken Innufer führte dann, wie eine
urkundliche Erwähnung aus dem 13. Jahrhundert be=
sagt 187, die Landstraße über Hötting und Kranebitten nach
Zirl, um von da die Höhe von Seefeld zu gewinnen. Wenn
also schon im früheren Mittelalter sicher die Hauptstraße
Brenner-Scharnitz bei Wilten-Innsbruck den Inn über-
setzt hat, so können wir dies auch für das Altertum als das
Wahrscheinliche annehmen, so lange nicht bündige Gegen-
beweise auftauchen. Doch war bei Zirl auch schon im
13. Jahrhundert eine Fähre über den Inn, die Brücke ward
hier erst um das Jahr 1500 gebaut.
Wenn also auch der Hauptverkehr den Inn bei Wilten- -
Innsbruck überquerte, so war doch auch das rechte Innufer
oberhalb Wilten nicht ganz unwegsam. Die Orte, die hier
lagen, vor allem das auch schon seit dem 9. Jahrhundert ge=
nannte Axams, Sit einer uralten weitreichenden Pfarre
und einer Hofmark des angesehenen bayerischen Stiftes
Frauenchiemsee 188, bedurften ja untereinander einer Weg-
verbindung. In dem Markungsvertrage zwischen Wilten und
185 Sammler f. Gesch. Tirols (1808) 4, 253 und 263.
186 Schuler, Stiftskirche S. 9.
187 Stolz, Landesbeschreibung S. 282.
188 2. a. O. 347 f.
169
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Völs vom Jahre 1400 189 heißt es, daß der Bereich der
letzteren gehen soll,,von ihrem Dorf ob der Lant strazz
in der Hohenseite für (vor) den Hollenweg (Götner Höhle)
bis auf den Satl und an den Galweinsbach" (Gallwies- oder
Geroldsbach)". Wenn der Weg, der von Wilten über die
Gallwiese nach Völs geht, als Landstraße bezeichnet wird, so
besagt dies, daß er nicht bloß als Gemeindeweg, sondern als
weiterreichende Verbindung galt und benützt wurde. Dem-
gemäß erscheinen zur Erhaltung dieses Weges durch die
Gallwiese in Akten von 1602 und 1754 außer dem Stifte
und der Gemeinde Wilten auch die Gemeinden Götzens, Re-
maten, Axams und Oberperfuß, verpflichtet. Das einemal
(1597) soll,,der Weg bei der Linden ob Wiltaner Au, vor
dem Inn, der hier etwas stark an den Berg herzugeht und
die Erden wegführt und verschwenzt," gesichert werden 190.
Dieses Wegstück, zwischen der heutigen Bahnübersetzung
und dem Peterbrünnl gelegen, hieß auch der stickle, d. h. steile
Weg 191. 1602 war der Fahrweg durch die Gallwiesgassen
von der Linden bis zur Bruggen (über den Geroldsbach, auch
die Hölbrucken genannt), so gar tief, grundlos, einseitig und
mit Gestaudach bewachsen," daß er von den genannten Ge-
meinden neu zu beschütten war 192; 1754 mußte dasselbe wie-
der auf dem,,teils gefährlichen, teils allerdings unwandel-
baren Wege von der Gallwieser Anhöhe bis zum Remater
Gatter" geschehen 193. Der Zustand dieser durch Lastfuhr-
170
189 Siehe oben S. 141, Anm. 107.
190 Staatsarchiv, Kopialbuch, Entbieten 1597 Jol. 127.
191 Jnnarchenkarte v. 1763, Staatsarchiv Karte Nr. 153.
192 Staatsarchiv, Kopialbuch, Gemeine Missiven 1602 Fol. 1817 u 1894.
193 A. a. O. Entbieten 1754 Vol. 364.
Seite 183
183/256
werk stark in Anspruch genommenen Völser Straße ist
auch in der Folgezeit noch ein recht unbefriedigender gewesen,
bis endlich in den Jahren 1900 und 1912 eine bessere und
dauerhaftere Fahrbahn erstellt wurde. Vom sticklen Weg
ging dann je ein Fahrweg auf jeder Seite der inneren Wilt-
ner Au, bezw. des dortigen Einfang, und zwar der eine an die
Saugassen und durch diese in das Dorf Wilten, der andere
hingegen an den Innrain und in die Stadt. Ersterer Weg
ist gemäß der Geschichte der Au als der ältere und mithin
als die Fortsetzung jener alten Völser Landstraße nach
Wilten anzusehen. Beide Wege wurden dann später in den
Fürstenweg einbezogen.
Knapp westlich der Gallwiesbrücke zweigte von dieser
Straße der Weg nach Götens durch die Höhl ab, der in
der bereits mitgeteilten Urkundstelle vom Jahre 1400 zum
erstenmal erwähnt wird und noch lange trotz seiner Steilheit
die einzige direkte Verbindung zwischen dem Mittelgebirge
von Götzens und Axams und der Stadt darstellte. Im Jahre
1583 erteilte auf Bitten jener Gemeinden die Regierung
dem Hofbauamt den Auftrag, zu erwägen, wie ohne Nachteil
des Stiftes Wilten anstatt der Höle ein anderer bequemerer
Weg (nach Götzens) gemacht werden könne 194. Es scheint
aber nichts wesentlich Neues damals geschaffen worden zu
sein, denn erst im Jahre 1774 begegnen wir der behördlichen
Anordnung, daß zur Beförderung des allgemeinen Nutzens
vom Schwarzen Kreuz ein neuer Weg nach Axams gebaut
werden solle 195. Jenes Kreuz ist die Kapelle, bei der von der
Völser Straße, wie sie vor dem Jahre 1900 ging, der
194 A. a. O. 1583 Vol. 256.
195 A. a. O. 1774 Gol. 602.
171
Seite 184
184/256
Götzner Fahrweg abzweigte. Letzterer ist daher damals zum
erstenmal angelegt und dann wohl erst später verbessert
worden.
Bom alten Beldidena, unmittelbar ostwärts, dürfte die
Straße ins Unterinntal abgezweigt haben; der Mil- oder
Meilstein, der im Ambraserfelde südöstlich der Sillhöfe am
alten Verbindungswege von Wilten nach Ambras heute noch
steht und schon im 13. Jahrhundert als Mark zwischen den
Pfarren Wilten und Ampak (für Ambras) erwähnt
wird 196, ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein römischer Mei-
lenstein und hat vom Anfange an an der hier durchgehenden
Straße gestanden. Damit müßte auch ein hohes Alter für die
Brücke, die südlich des Stiftes, knapp am Ausgang der
Schlucht über die Sill führt, angenommen werden. Wirklich
erscheint diese Sillbrücke (pons Sülle) schon in jener Ur-
kunde vom Jahre 1251, die die erste Verleihung des Gluirsch
enthält 197. Ebenso erwähnt diese Urkunde auch den Weg
(via), der von der Brücke am Hange der Sillschlucht zum
Dorfe Bill führt und in der Grenzbeschreibung von 1659 198
als der „alte Fahrweg" erscheint. Er ging wahrscheinlich
etwas höher als der inzwischen angelegte neue Weg nach Bill
und dürfte sich in der Richtung des sogenannten Fischersteiges
bewegt haben, während jener neue Fahrweg wohl der heu-
tigen Billerstraße annähernd entspricht. Die Einhal-
tung dieser Sillbrücke, genauer gesagt der zwei Brücken über
die große und kleine Sill, oblag laut landesfürstlicher Ord-
196 Stolz, Landesbeschreibung 5. 282.
der Tiroler Heimat Heft V. bei S. 49.
197 Stolz, Landesbeschreibung S. 326.
Abgebildet von Wopfner in
198 2. a. O. S. 291 Anm. 1; S. 345 Anm. 6.
172
Seite 185
185/256
nungen aus dem 16. Jahrhundert den gesamten umliegenden
Gerichten 199. Sie sollte darnach eine „ringe (d. h. leichte)
Pruggen sein, daß eine Camaun zu der andern handeln und
wandeln, auch ihre Hausnotdurften zu und von Haus auf die
Wochenmärkt zu 3nnsbruck und Hall führen möchten." Im
Jahre 1617 wurde die Beitragspflicht zur Erhaltung der
Brücke genauer folgenderweise aufgeteilt: 8 Teile das Hof-
ärar, 6 das Landgericht Sonnenburg, 4 das Gericht Am-
ras, je 2 das Stift Wilten und die Gerichte Stubai und
Axams 200. Diese Aufteilung weist darauf hin, daß nun-
mehr am Bestand der Brücke außer den Amtsverwaltungen
und den Insassen der genannten Gerichte der landesfürstliche
Hof wegen des Schlosses Ambras besonders interessiert war.
Die altertümliche Holzbrücke ist im Jahre 1897 durch die
jetzige eiserne ersetzt worden, wobei der Staat die Beitrags-
pflicht der Gemeinden gegen eine Abfindung übernahm 201.
Der Zufahrtsweg vom Bierstindl zur Brücke hieß früher
auch das „, ai dengaßl" 202, wohl zu unterscheiden vom
Haidengahl im Stadtgebiet, der heutigen Welsergasse. Die
Mähder, die unterhalb der Sillhöfe unmittelbar am rechten
(östlichen) Ufer der Sill liegen und zu jenen Höfen und damit
zum Gerichte Ambras gehörten, hießen,,in der Furt" 202a.
Das deutet wohl darauf hin, daß hier einmal das Wasser
199 Staatsarchiv, Kopialbuch, Entbieten 1527 Fol. 194; Pestarchiv
XIII. 195.
200 Staatsarchiv, Baudirektionsakten Nr. 50, 19.
201,,Jnnsbrucker Nachrichten" 1897 Nr. 119.
202 Rataster v. 1777 Nr. 117.
202a Staatsarchiv, Rat. 27/1 Sillhöfe.
173
Seite 186
186/256
der Sill eine flache und ruhige Stelle gebildet hat, die das
Durchfahren gestattete. Von einer tatsächlichen Benützung
dieser Furt zur Verbindung zwischen Wilten und Ambras
ist mir aber aus geschichtlicher Zeit nichts bekannt geworden.
Dem ausgesprochenen Wunsche des Hofes, in der Um-
gebung der Residenz und zu den Luftschlössern in der nächsten
Umgebung, vor allem zum Schlosse Ambras, gute Zugänge
und Fahrwege zu Spazierfahrten zu besitzen, verdankt der
sogenannte Fürstenweg seine Entstehung. Schon aus
den Zeiten des Kaisers Ferdinand I. wird uns gemeldet, daß
der hohe Herr,,um seiner Luft willen mit wenigen Personen
insgeheim zum Hofgarten hinaus und neben der Süll hinauf
in das Dorf Wiltan und von dannen über Wiltaner Felder
hinauf über den Pandeler Hof zum Inn sich begeben, dort
in den Tiergarten übergesetzt" und dort gejagt habe 203. Der
Reiz solcher Spazierritte war also schon damals entdeckt und
gesucht. Nach der Einrichtung des Schlosses Ambras zur
landesfürstlichen Sommerresidenz durch Erzherzog Jer-
dinand II. wurde im Jahre 1572 ein besonders breiter und
schöner Fahrweg von der Stadt über Pradl nach Ambras
gebaut 204. Er erhielt alsbald den Namen Fürstenweg, eben-
so wie die Zufahrtstraße zum Lufthaus am Tiergarten in der
Höttinger Au 205. Bei der Anwesenheit des kaiserlichen
Hofes in Innsbruck anläßlich der Hochzeit des Erzherzogs
Leopold beschloß die Regierung über das Gelände von Wil-
ten eine Zufahrtsstraße nach Ambras zu legen. Eine Zu-
203 Staatsarchiv, Kopialbuch An die kais. Mt. 1551 Fol. 566.
204 Staatsarchiv, Ambraser Akten VII, 13; Ferdinandeum Rep.
Fol. 312.
174
205 Wie oben S. 145, Anm. 118 auf S. 20.
Seite 187
187/256
schrift der Regierung an das Stift Wilten vom Jahre 1764
besagt: „Der neu anzulegende Fürstenweg von dem Panderl-
hof bis zur Wiltauer Pfarrkirche kann nicht unten hinein
der ordinari Gassen (heutige Fischergasse) nach geführt wer-
den, sondern nur über die Felder, weil der allerhöchste Dekor
dies erfordert und die Brunnengleite auf der ordinari Stra-
hen eine so hohe Aufbeschüttung erfordert, daß dies weit
kostbarer wäre." Das Stift solle für die deshalb notwen-
dige Grundabtretung billig entschädigt werden. Die Straße
wurde jedenfalls in der geplanten Richtung gebaut und wohl
auch die schon bestehenden Straßenzüge vom Innrain und
vom Panderlhof bis zum sticklen Weg entsprechend ausge=
staltet und mit Baumreihen bepflanzt, so daß dann der
Fürstenweg als eine geschlossene Linie von der Stadt bis zur
Wiltauer Kirche und von da über die Sillbrücke weiter gegen
Ambras führte. 3m Kataster von 1777 wird die Benennung
„Fürstenweg" öfters (z. B. Nr. 21 und 137) als Grenzangabe
verwendet.
Zur Bewirtschaftung der Felder liefen die Geld we ge
vom Dorfe hinaus in die Feldmark. Sie sind aus der Ka-
tastermappe von 1856 und den etwas älteren Plänen von
Wilten 207 zu entnehmen und stehen in fester Beziehung zur
Einteilung der Dorfflur, sind daher als sehr alt anzusehen.
Zwischen dem Ober- und Unterfeld führte, wie bereits er=
wähnt, vom Dorfplatz zum Panterlhof die Saugaffe (heutige
Fischergasse). Von dieser zweigte beim Templwirt ein Weg
ab, der genau in der Richtung der heutigen Schöpfstraße bis
zum Einfang am Inn leitete und das obere vom mittleren
206 Staatsarchiv, Kopialbuch Entbieten 1764 Fol. 90.
207 Siehe oben S. 89 und Hirn, Tirols Erhebung Beilage.
175
Seite 188
188/256
Gestöß des Unterfeldes trennte. Zwischen dem mittleren und
unteren Gestöß führte wieder von der Triumphpforte aus ein
Weg gerade nach Westen. Endlich ging noch ein Feldweg
entlang der Grenze des unteren Gestöß gegen das Stadt-
gebiet 208. Jm mittleren Gestöß liefen dann noch Seitenwege
in der Richtung der heutigen Templstraße und der östlichen
Strecke der Müllerstraße. Von der Geldkapelle am Fürsten-
weg führte ein Feldweg, der sogenannte Kapellenweg, west-
wärts und vor dem Gelsenkeller wieder in jenen zurück, heute
geht in seiner Richtung die Karwendelstraße. „Rotes Gahl"
hieß der Weg, der vom Oberdorfe, heute Haymongaffe, zwi-
schen Gartenmauern zum Fürstenweg hinausgeht 209. Durch
das Neuraut führte am rechten (östlichen) Ufer der kleinen
Sill ein Feldweg hinab bis zur Hofmühle.
Waldwege, die zur Einbringung des Waldnutzens
vom Wiltner Berg dienten, nennt der Kataster von 1777
zwei: der Rohrweg geht vom Husselhof zu den Mentelberger
Brunnenstuben entlang der Wasserleitung, daher der Name;
der Nudlerweg, auch 1659 erwähnt 210, führte vom Re-
Jelerhof über die Geisterhütte zur Ragglhütte und zum Eich-
hof an die Grenze des Natterer Bereiches.
Die größte Umwälzung in der Geschichte des Verkehrs
brachte die Einführung der Eisenbahnen. Für Wilten
208 über die Geftöße siehe, oben S. 94. Nachträglich fand ich einen
,,Acker im IV. Gstöß" in Wilten zum Jahre 1881 erwähnt im Staats-
archiv Kataster 26, 6 Bl. 157. Diese freilich ganz vereinzelte Angabe
beweist immerhin, wie lange die alte Flureinteilung in Geftöße (mundart-
lich wohl „Gsteak" ausgesprochen) auch in Wilten im Gedächtnisse haften
geblieben.
176
209 Diese beiden Namen nach dem Grundbuch.
210 Stolz, Landesbeschreibung S. 291.
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189/256
hat diese Umwandlung eine besondere Bedeutung gewonnen,
denn ausschließlich auf seinen Boden kamen für alle Strecken
die Kopfstationen zu liegen, die eigentlich der Landeshaupt-
stadt zugedacht waren, aber auf deren beschränkten Bau-
gelände keinen Platz finden konnten. Wilten wurde so der
wichtigste Eisenbahnknotenpunkt Tirols. Das hat die Ent-
wicklung Wiltens zu einem Bestandteile der Stadt wesentlich
gefördert. Die Anlage der Bahnhöfe und der damit in Ver-
bindung stehenden Anstalten, wie Werkstätten, Zoll- und
Lagerhäuser und Gasthöfe entzogen weite Gelände der Land-
wirtschaft. Die große Menge an Angestellten, die die Eisen-
bahn und jene anderen Betriebe hier beschäftigen, ver-
ursachte ein dringendes Bedürfnis nach Wohnungen in tun-
lichster Nähe. Das Geschäftsleben in der Stadt erhielt eine
neue örtliche Einstellung mit der Richtung auf die Bahnhöfe
als die nunmehrigen Mittelpunkte des Verkehrs. Wie im
Besonderen diese Ursachen die Stadtwerdung Wiltens her=
beiführten, wird der 13. Abschnitt näher darlegen. Die Un-
terinntaler Bahn, eröffnet im Jahre 1858, erhielt ihren
Bahnhof bereits auf Wiltner Boden, am Gelände der Neu-
raut an der Sill. Die Brennerbahn und die Arlbergbahn,
jene 1867, diese 1883 dem Betrieb übergeben, schnitten mit
ihren Bahnkörpern durch Alt-Wilten durch und forderten
die Erweiterung der bisherigen Bahnhofsanlagen auf der
Neuraut. Kein Hindernis der Natur war dem Angriff dieser
neuen Technik zu schwierig: Der Bergisel, Wiltens starke
Grenzmauer gegen Süden, wurde mit einem Tunnel, einem
der längsten der ganzen Brennerbahn, durchstoßen; dem
Steilufer des Inn vor und hinter der Gallwiese der Schienen-
weg abgerungen. Neu-Wilten erhielt eine eigene Halte-
St. Bartlmä 12
177
Seite 190
190/256
stelle der Arlbergbahn, zuerst für den Frachtenverkehr im
Jahre 1886, für den Personenverkehr 1894 211; diese ent-
wickelte sich kräftig, besonders auch als Rangierbahnhof, und
bekam nach Errichtung eines neuen Aufnahmsgebäudes im
Jahre 1906 die Bezeichnung Innsbruck-Westbahnhof. Die
Erbauung der Karwendelbahn, die dortselbst von der Arl-
berglinie abzweigt und im Jahre 1912 eröffnet wurde, sowie
die Elektrisierung der Arlbergbahn im letzten Jahre brachte
weitere Vergrößerungen des Westbahnhofes, der nun den
ganzen Raum zwischen der Bahnstrecke und den Berghang
in einem sehr wenig schönen Durcheinander von Werkhäu-
sern und Magazinen einnimmt. Vorher schon war Wilten
die Kopfstation dreier Kleinbahnen geworden, nämlich 1891
der Straßenbahn Bergisel-Innsbruck-Hall, seit 1904 elek-
trisiert und mit mehreren Linien durch die Stadt gelegt, 1900
der Mittelgebirgsbahn Ambras 3gls und 1904 der Stu-
baitalbahn.
10. Gewerbe
Das frühere Mittelalter zeigt uns vor allem auf den
großen Eigenbetrieben der Grundherrschaften verschiedene
Zweige der gewerblichen Arbeit ausgebildet. Die bäuerlichen
Haushaltungen befriedigten noch viele Bedürfnisse, die
später und heute durch das Gewerbe gedeckt werden, durch
eigene Arbeit. Freie, auf eigene Rechnung arbeitende Hand-
werker treten in den Aufzeichnungen jener Zeit kaum her-
vor. Seit dem 12. Jahrhundert ringt sich aber im Handwerk
das Streben nach den Vorteilen der freien und zugleich fach-
lich verselbständigten (qualifizierten) Arbeit allseitig durch,
211 Unterkircher, Chronik S. 524, 526, 561.
178
Seite 191
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enthalten sind 213. Laut eines Berichtes des Richters von
Wilten vom Jahre 1597 gab es damals dort an Gewerbs-
leuten 2 Steinmetz- und Maurermeister, 3 Schmiede, 5
Schneider, 2 Schuster und 1 Tischler 214. Einige dieser Hand-
werke scheinen sehr lange in denselben Häusern ausgeübt
worden zu sein, denn der Kataster von 1777 führt Nr. 76
als feste Hausnamen ein Tischler-, Bader- und Weberhaus
an, die alle beisammen heute Leopoldstraße Nr. 45-49
lagen und zum Ansitz Straßfried gehörten. Ein genaues
Verzeichnis aller damals in Wilten wie im ganzen Lande
ansässigen Gewerbetreibenden liegt aus dem Jahre 1811 vor,
also aus dem letzten Jahrhundert, da Wilten sonst noch
seinen großen Feldbesitz und landwirtschaftlichen Charakter
bewahrt hat. Dieses Verzeichnis 215 unterscheidet zwischen
realen, d. h. auf einem Hause haftenden (radizierten) oder
einen selbständigen Rechtsgegenstand bildenden Gewerben
und den personellen, die nur für die Person ihres je-
weiligen Inhabers bestimmt waren. An personellen Gewer-
ben wurden damals (1811) in Wilten gezählt: 1 Binder,
2 Bäcker, 1 Drechsler, 1 Glaser, 2 Handschuhmacher, 2
Metzger, 1 Sattler, 6 Schneider, 5 Schuster, 1 Seifensieder,
5 Tischler, 1 Wagner, 2 Weber, 1 Zimmermeister, 2 Krä-
mer mit inländischen Waren, 1 Material-, 1 Spezereihänd-
ler. Reale Gewerbe waren: 7 Bierwirte, 3 Weinwirte, 4
Müller, 1 Rotgärber, 1 Sagmüller, 1 Schleifer, 1 Schlosser,
4 Schmiede, 3 Tabakmüller, 3 Tuchhändler. Zur richtigen
Beurteilung dieser Liste muß betont werden, daß zu jener
180
213 Forsch. 3. Gesch. v. Tirol 18, 251,
214 Gärtner, Repert. Fol. 138.
215 Staatsarchiv, Bayer. Gewerbekataster.
Seite 193
193/256
Zeit, die noch vor der eigentlichen Fabrikisierung des Ge=
werbes lag, allenthalben, auch in den Dörfern die Zahl der
einzelnen Handwerksbetriebe im Verhältnis zur Gesamt-
bevölkerung weit größer war als heute.
In jenem Verzeichnis von 1811 befindet sich in der Rubrik
Bierwirte die Bemerkung: Diese Gewerbe wurden von der
Abtei (Wilten) als real verliehen. Aus den folgenden Aus-
führungen ist zu entnehmen, daß auch andere Gewerberechte
an die Bewilligung des Stiftes gebunden waren. Das Stift
übte offenbar in seiner Eigenschaft als eigenberechtigter Ge-
richts- und Grundherr in der Hofmark die Gewerbe-
hoheit aus, die sonst dem Landesfürsten bezw. der Landes-
regierung vorbehalten war. Im Jahre 1644 baten die acht
Meister des Schuhmacherhandwerks zu Wilten den Prä-
laten, daß er dem Gregor Lutz das Handwerk entziehe, der,
,,obwohl ledigen Standes, ungebührlicher und unerhörter
Weis des Schuhmacherhandwerks sich gebrauche und uns
verheirateten und hausgesessenen samt Weib und Kind das
Brot vor dem Maul abschneidet 216." Ihr Handwerk sei
dadurch stark,,überlegt", da ohnedies schon acht Schuh-
machermeister vorhanden und „gute, ehrliche Dorfkinder,
die mit Frommheit und Ehren ihr Brot gewinnen wollten",
noch zu erwarten seien. Auch die Meister in der Stadt hätten
sich gegen den Unfug, der sonst in Städten und Gerichten
unerhört und gegen die Landesordnung sei, erklärt und mit
Wegnahme der von Wiltner Schustern in die Stadt geliefer-
ten Schuhe gemäß ihrer Handwerksfreiung gedroht. Der
Abt wies die Sache vor das Hofgericht, dieses erkannte, daß
216 Staatsarchiv, Berfachbuch Wilten, 1637-47. 1640 Juli 29.
181
Seite 194
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Seite 195
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handwerks zu Wilten, Hötting und Ambras in die Weber-
hauptlade der Stadt eintreten müssen 218.
Von besonderer Bedeutung für das gewerbliche Leben
Wiltens wie der Stadt Innsbruck war und ist der Sill-
kanal. Da der Bestand von Mühlen in Wilten schon für
das 12. Jahrhundert beurkundet ist und diese gewiß nicht
unmittelbar am Hauptlaufe der Sill gelegen waren, ist an-
zunehmen, daß damals schon zuläufe für die Wasserkraft
vom Hauptbette her angelegt worden sind. Nur dürften diese
viel weiter oben in das Hauptbett wieder zurückgeführt wor-
den sein als der spätere Sillkanal. Auch heute noch besteht
ein solcher Rückleitungskanal vom Kanal zum Hauptflusse
im Bereiche der Kammerau unmittelbar östlich vom Stifts-
gebäude. Die Überlieferung, die zum erstenmal um das Jahr
1800 schriftlich erscheint 219 und dann von Staffler (1,410)
wiederholt wird, will wissen, daß der Sillkanal, so wie er
heute läuft, um das Jahr 1290 auf Betreiben der Stadt
Innsbruck und mit Unterstützung des Landesfürsten, Herzog
Meinhard, angelegt worden sei, hauptsächlich um der Stadt
Wasser für den Fall eines Brandes sicherzustellen. Das Stift
Wilten sei damals eigentlich gegen seinen Willen verhalten
worden, ein Drittel der Kosten für die Erhaltung dieses
Kanals zu übernehmen. Das Verdienst Herzog Meinhards
um die Entstehung des Kanals setzte sich in der allgemeinen
Meinung so fest, daß im Jahre 1853 ein Straßenzug am
Kanal „Meinhardstraße" und dieser selbst auch,,Meinhards-
kanal" genannt wurde. Jene Nachricht läßt sich aber ur-
218 A. a. O. 56.
219 Museum Ferd. Bibl. Dip. 618 Jol. 194 (Schrift von Dipauli)
und Sammler f. Gesch. Tirols 4, 252 Anm. 13 (Röggel).
183
Seite 196
196/256
kundlich nicht belegen, wohl aber die Tatsache, daß ein solcher
Ranal zu Anfang des 14. Jahrhunderts bereits bestanden
haben muß. In der Urkunde, mit der das Stift im Jahre
1339 den Bürgern von Innsbruck den östlichen Teil des
Saggens zur Beurbarung überlassen hat 220, wird gesprochen
von einem „Anger, der zwischen der großen Sülle und des
Mühlwassers" liegt. Dieses letztere ist im Gegensatz zur
großen Sill der Kanal, der dann meist die kleine Sill"
hieß und 1339 jedenfalls schon bestanden hat und, wie der
Ausdruck, Mühlwasser" besagt, hauptsächlich als Wasser-
kraft verwendet wurde. In dem Vertrage, der 1358 wegen
verschiedener sehr wichtiger Punkte zwischen dem Stifte
Wilten und der Stadt Innsbruck abgeschlossen wurde, heißt
es auch, sie beide sollen „die Sill leiten und führen nach ihrer
Brief Sag 221". Also dürften ausführlichere Abmachungen
über die Verwendung des Sillwassers doch schon früher er-
folgt sein. Genaue Ordnungen über die Einhaltung und Ver=
wendung der kleinen Sill, welcher Name z. B. auch in einer
Urkunde vom Jahre 1409 vorkommt 222, sind dann in den
Jahren 1553 und 1592 unter landesfürstlicher Vermittlung
erlassen worden 223. Aus diesen ersehen wir, daß die kleine
Sill so wie heute beim „großen Wuerwerk" (Stauwerk und
Wasserfall),,am Schrofen" beim Ausgang der Sillschlucht
vom Hauptfluffe abzweigte und unterhalb des landesfürst-
lichen Zeughauses in jenen wieder zurückkehrte. Die Ord-
nungen bestimmen dann eingehend die Ausmaße der „Ein-
220 Wopfner, Erbleihe S. 188.
221 Stadtarchiv, Or. Perg. Urk.
184
222 Stift, Ropialbuch Fol. 309.
223 Staatsarchiv, Kameral 4 Nr. 10 und Cod. 1228.
Seite 197
197/256
kehren“ und der „Bettwerke" sowie der „Schwellbretter",
die das Wasser vom Kanal aus den einzelnen Werksbetrie-
ben und den Wiesen zur Befeuchtung zuführen sollten. Die
vom Ranal betriebenen Werke innerhalb des Bereiches von
Wilten waren damals von oben gegen unten: Die Kupfer-
und Hammerschmiede des Lorenz Lindacher ziemlich nahe
dem Ausgang des Kanals, dann des Stifts Mühle und Säge
in der Kammerau, die Mühle des Jakob Steinpaisser, die
Hackenschmiede, die Mühle des Christof Engl. Gleich darun-
ter befand sich die große Stadteinkehr für den Seitenkanal,
der in die Straßen der Stadt Schwemm- und Nutzwasser
lieferte. Im Stadtbereiche hingen dann noch an dem Kanal
die Saliter (Salpeter-)mühle, die Pulverstampf, die Hof-
mühle (für Getreide), die Poliermühle, die Zeughaus-
hammerschmiede, sämtliche in landesfürstlichem Besitz 224.
Das Mühlen gewerbe hat in der Geschichte Wil-
tens einen besonderen Platz. Bei der Überlassung des Grun-
des für den neuen Markt Innsbruck im Jahre 1180 erwirkte
das Stift seitens der Grafen von Andechs als Herren der
Stadt den Vorbehalt, daß ohne seine Zustimmung neben und
in dem Markte keine Mühle erbaut werden und kein Bürger
anderswo als beim Stifte Korn mahlen lassen dürfe 225. Der
Vertrag zwischen dem Stift und der Stadt vom Jahre 1358
bekräftigte dies neuerdings 226: das Stift dürfe das Korn
und Mehl, das ein Bürger in eine andere Mühle liefere oder
von dort beziehe, durch seine Boten in Beschlag nehmen;
224 Vgl. auch R. Tschamler, der Sillkanal in,,Jnnsbrucker Nach-
richten" 1891 Nr. 70.
225 Sammler f. Gesch. Tirols 4, 252 ff.
226 Wie oben S. 184, Anm. 221.
185
Seite 198
198/256
nur wenn die Mühlen des Stiftes gerade nicht „gäng", d. h.
betriebsfähig wären und die Bürger dadurch gesaumt",
d. h. hingehalten würden, können sie ungestraft ihr Korn in
eine andere Mühle geben. Wilten besaß also ein Mühlbann-
oder Zwangsrecht, ein Monopol auf die Mehlerzeugung für
die Stadt, denn so sehr bereits im Mittelalter Korn von
auswärts im Handelswege beschafft worden ist, so wenig
hören wir dies von Mehl. Wie lange dieses Vorrecht des
Stiftes in Geltung geblieben ist, ist mir nicht genauer be=
kannt, jedenfalls hat es auch später, bis ins 19. Jahrhundert
am Sillkanal im Stadtbereiche keine bürgerliche Mühle, son-
dern nur die Hofmühle gegeben. Im Jahre 1481 wollte Erz-
herzog Sigmund dem Ulrich Kuli eine Mühle „ob der
Kameraw zu Wiltein zwischen der großen Süll und dem
Mühlbach, unter der Brücke, so man nach Ombras geht",
als Zinslehen verleihen, zog aber dann mit Rücksicht auf die
Rechte des Gotteshauses Wilten den Erlaß zurück 227.
Die Verwendung der Wasserkraft zum Umtrieb von
Rädern war schon bei den alten Römern bekannt und von
den Deutschen in den gebirgigen Gegenden sehr bald über-
nommen und allmählich merkbar verbessert worden. So wird
auch in Wilten an der Sill der Mühlenbetrieb sehr weit zu-
rückreichen und vom Stifte als Grundherrschaft, wie die
Abmachung vom Jahre 1180 beweist, mit Erfolg ausgeübt
worden sein. Das Urbar von 1305 führt zwei Mühlen
an, die dem Stifte zinsbar waren. Die „Neumühle" (molen-
dinum novum) hat jährlich 20 Star „Musskorn", d. h.
Pflichtkorn, 1 Schwein und die Weisate ähnlich den Huben
zu leisten, die Sustermühle (molendinum Sustrinum) 18 Star
227 Staatsarchiv Lib. Fragm. 3 Fol. 352.
186
Seite 199
199/256
und das andere. Diese Mühlen waren also auch wie die
Huben in Erbleihe vergeben und ihr jeweiliger, auf eigene
Rechnung arbeitender Inhaber hatte von seinem Reinertrag
einen Teil dem Stifte abzuliefern. Das Urbar von 1374
nennt drei Mühlen, außer den zwei angeführten eine weitere
neue Mühle, die „Mittermühl" heiße. Es ist nicht sicher, ob
die im Eigenbetrieb des Stiftes arbeitende Stiftsmühle unter
diesen in den Urbaren genannten Mühlen sich befindet und
wie diese örtlich zu beziehen sind. Die Sustermühle würde
man am ehesten an den Rand der Susterpuinten versetzen,
dieser Lage würde die spätere Hartlmühle entsprechen. Aber
auch die Mittermühle würde dorthin zu verlegen sein, da sie
eben dann in die Mitte zwischen der Stifts- und Englmühle
fällt. 1420 wird dann die Haiden- oder Haidmühle bei Wil-
ten genannt 228. Dies kann nur die spätere Englmühle sein,
denn von dort aus führte das Heidengaßl (jetzige Welser-
gasse) an der Haidburg (Rappschlößl, Welsergasse 7) vorbei
in die Innsbrucker Neustadt. Offenbar hieß die ganze Fläche
dort die Haide. Von den langjährigen Besitzern der Mühle
erhielt sie den Namen Englmühle, der auch in der Sillordnung
von 1592 erscheint und bewahrte ihn, obwohl sie dann das
Servitenkloster erwarb. 3m Kataster von 1777 erscheinen
folgende haushaftende Mühlen zu Wilten: Kat. Nr. 1 F
die Stiftsmühle und Sagwerk, noch im Eigentum und
Betrieb des Stiftes St. Bartlmä Nr. 1. Rat. Nr. 73 A
Hartlmühle, im Jahre 1897 in die Möbelfabrik Colli,
Karmelitergaffe 17, umgewandelt, die 1923 ein Raub der
Flammen wurde. Kat. Nr. 49 Englmühle, war bis
1907 als Mühle in Betrieb, dann wurde an ihrer Stelle ein
228 Wopfner, Erbleihe 5. 234.
187
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200/256
Wohn- und Geschäftshaus gebaut, jetzt Adamgasse Nr. 9
(Ecke Salurner Straße).
Neben der Stiftsmühle in der Kammerau besaß dort an
der kleinen Sill das Stift auch eine eigene S ch mied werk-
statt (Rataster von 1777 Nr. 1 H), heute Gaimschmiede
St. Bartlmä Nr. 3. In einer Schrift vom Jahre 1649 führte
der damalige Abt das Recht und den Bestand dieses Be-
triebes auf die,,Urzeit des Stiftes" und die Vertragsurkunde
vom Jahre 1180 zurück, womit wohl der Vorbehalt für den
Mühlenzwang oder die grafschaftlichen Wasserrechte über-
haupt im Hofmarksbereiche gemeint war 22. Jedenfalls hat
das Stift später im Hofmarksbereiche allein die Vergebung
von Schmied- wie anderen Gewerberechten beansprucht und
gehandhabt. So bewilligte es im Jahre 1428 die Errichtung
einer Schmiede,,mitten im Dorfe", die dann nach einem
späteren Inhaber die „Poppenschmiede" hieß, im Kataster
von 1777 Nr. 44 als Hufschmiedgerechtsame des Meisters
Johann Peer eingetragen ist und bis vor kurzem im Hause
Leopoldstraße Nr. 27 (letzter Gewerbsinhaber Wilhelm,
Mayr) bestanden hat. 1524 verlieh das Stift eine Schmied-
werkstatt an der kleinen Sill, daher auch Sillenschmied ge=
nannt, im Rataster von 1777 Nr. 55 als radiziert samt einer
Schleifhütte am Sillbach angeführt; sie lag in der jetzigen
Karmelitergaffe knapp unterhalb der Übersetzung der Staats-
bahn und ist seit einiger Zeit aufgelassen. Laut Kataster von
1777 Nr. 49 C war dem Stifte auch auf dem Grunde der
Englmühle das Recht einer Schleifmühle und Schmiede vor-
behalten, tatsächlich aber nicht ausgeübt. Die vierte Schmiede
229 Gärtner, Rep. f. 135 auch für das Folgende. Vgl. oben S. 139
und 185.
188
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in Wilten bewilligte das Stift im Jahre 1531 auf der Wie-
rerhube, sie hieß die „Lackeler Schmiede", ist im Kataster
von 1777 Nr. 29 als radizierte „Hufschmiedwerkstatt" ein-
getragen und entspricht dem jetzigen Hause Fischergasse
Nr. 3, ist aber später zur Wagnerei Lang (Leopoldstraße
Nr. 6) übertragen worden.
Im Kataster von 1777 und 1840 werden noch folgende
andere Gewerbe als ra diziert angeführt: Nr. 66 eine
Schlosserei im Hause Liebeneggstraße Nr. 1. — Nr.
117, unmittelbar am Sillfall jetzt Klostergasse Nr. 14
eine Rotgärber werkstatt und Ölstampf- und Loden=
walke, 1820 wurde dorthin auch eine Mühlengerechtsame
von Hötting übertragen. Kat. Nr. 28 eine Wa ch s=
zieher- und Lebzelterwerkstatt, befand sich im jetzi-
gen Hause Fischergasse 1. Ferner gab es in Wilten fol-
gende radizierte Handelsgeschäfte: Rat. Nr. 20 ein
Spezerei- und Tuchladen, jetzt Mentlgasse 1, Kat. Nr. 41
ein Spezereiladele, jetzt Leopoldstraße 21, Kat. Nr. 42 ein
Kramerladen, jetzt Leopoldstraße Nr. 23, und Kat. Nr. 19
eine Tuchladengerechtsame mit zwei Tuchladen, jetzt Leopold-
straße Nr. 48.
-
Obwohl sonst die Geschichte der Märkte ziemlich reichhal-
tig überliefert ist, konnte ich über den Laureuzimarkt
zu Wilten nur eine Nachricht finden. Im Jahre 1632 er-
eignete sich nämlich auf demselben ein Raufhandel zwischen
Burschen aus Göhens und Patsch, wobei auch der Herr Hof-
richter, der Frieden stiften wollte, mit einem „Tremml“ ein
Gehöriges über den Kopf abbekam 230. Die Haltung von
230 Gärtner Rep. Fol. 174.
189
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Märkten an den Festtagen der Kirchenpatrone bedeutender
kirchlicher Mittelpunkte, an denen ohnedies viele Leute aus
der Umgebung zusammenströmten, war im früheren Mittel-
alter ziemlich häufig und dürfte auch hier in Wilten schon
ein sehr alter Brauch gewesen sein. Übrigens ward Wilten
erst im Jahre 1840 neuerdings das Recht, einen Viehmarkt
abzuhalten, verliehen 231.
Alles in allem war die Entwicklung von Gewerbe und
Kaufhandel in Wilten schon derartig vorgeschritten, daß es
in dieser Hinsicht den Zustand eines gewöhnlichen Dorfes
schon weit überschritten hatte. 3m 19. Jahrhundert sind
zwar manche der erwähnten Gewerbestätten eingegangen
oder verändert worden. Aber im ganzen hat sich das Ge-
werbsleben in Wilten durch Hinzutritt neuer Betriebe in
dieser Zeit noch bedeutend gehoben. Nur an die bekannte-
sten, auch äußerlich in die Augen fallenden dieser neueren
Unternehmungen sei hier erinnert: Auf den Gründen der
alten Stiftsschmiede, knapp unterhalb der Sillbrücke (St.
Bartlmä Nr. 3) erstand 1839 die Eisengießerei und
Maschinenfabrik Lang, nachmals Oberhammer 232. 3m
Jahre 1836 erwarb die schon damals wohlbewährte Glok-
kengießerei Grahmayr aus Habichen im Ötztal den
Ansitz Straßfried (Leopoldstraße Nr. 53) und siedelte sich
hier als „,radiziertes Gewerbe" an, wo sie dann mit bestem
Erfolge weiter wirkte 233. Die weltbekannte Tiroler Glas-
malerei und Mosaikanstalt verlegte im Jahre 1877 ihre
231 Archivberichte 2, 284.
232 Ratafter v. 1840 Nr. 3 u. 482.
233 A. a. O. Nr. 149 u. 483. Seemanns allgemeines Künstlerlexikon
14, 525.
190
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Arbeitsstätte aus der Stadt in die Müllerstraße Nr. 10 234.
Im Jahre 1840 entstand mit dem damals neu erbauten Hause
Leopoldstraße Nr. 4 eine Schmied- und Rädermacher-
gerechtsame, die seit dem Jahre 1865 im Besite von Georg
Lang als bekannte Wagnerei sich fortpflanzte, auch die
ältere Hufschmiedgerechtsame von Kat. Nr. 29, dazu er=
warb 235; heute ist an dieser Stelle die Maschinenhandlung
Holzhammer. Die Wagnerei Engel, im Jahre 1865 im Hause
Leopoldstraße 39 errichtet, hat sich namentlich seit dem An-
fang der 1890er Jahre durch die damals neue Erzeugung
von Sportgeräten einen Ruf verschafft, wozu die berg- und
Sportbegeisterte Jugend Wiltens unter Führung des früh
verunglückten Max Peer anregend gewirkt hat. Der
Steinmetzmeister Linser erbaute Haus und Werkstatt
Leopoldstraße 51 im Jahre 1875 28e, später (1903) schuf sich
die Firma eine erweiterte Betriebsstätte vor dem städtischen
Friedhof. Hier war seit dem Jahre 1878 auch die erste
Handelsgärtnerei Wiltens, Fröhlich, erstanden.
Einen selten vertretenen Gewerbebetrieb stellt die Samen-
klenganstalt Jenewein (Andreas-Hofer-Straße Nr.
28) dar, die im Jahre 1885 von Josef Preyer begründet
wurde und zu der damals eine Tschurtschenmühle zu Marling
in Südtirol und eine Samenmühle zu Suren in der Schweiz
aus dem Besitze von Anton Jenewein, Samenhändlers zu
Wilten von früher her, gehörte 237. Die Wachsziehe=
rei Rosenbachers Eidam (Lindner), die seit dem 17. Jahr-
234 Kataster v. 1840 Nr. 543.
235 2. a. O. Nr. 53 und 491.
236 A. a. O. Nr. 529.
237 Rat. v. 1875 B1. 134.
191
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hundert in der Maria-Thersien-Straße in Innsbruck be-
stand, verlegte sich im Jahre 1890 in die Templstraße
Nr. 7 238. Die im Jahre 1820 im Kerschental in Hötting ge-
gründete Schlosserei Köllensperger errichtete im Jahre 1892
in der Fischergasse Nr. 7 eine Eisengroßhandlung
und Niederlage. Das bestehende Haus, im Jahre 1877 als
Wohn- und Geschäftshaus erbaut, war von 1880 bis 1890
als Landesschützen-Ausrüstungsdepot der Staatsverwal-
tung vermietet gewesen 239.
Endlich ist auf altem Wiltner Boden, der Neuraut an
der Sill, Innsbrucks größte Fabrik, die Spinnerei Her-
burger und Rhomberg, im Jahre 1839 von den Vorarlber-
gern Ganahl und Rhomberg gegründet worden; die dafür
nötige Wasserkraft wurde der großen Sill mittelst eines
eigenen Kanals entnommen 240.
Verhältnismäßig starke Veränderungen sind mit den
Werksbetrieben am Sillkanal vor sich gegangen, wobei je-
doch das Recht, die Wasserkraft für ein Rad zu benützen,
als real galt und daher mit den Betriebsstätten übertragen
werden konnte. Die erste Tabakmühle ist in Wilten,
an Stelle einer früheren landesfürstlichen Pulvermühle und
der heutigen Geigenmühle Oberlindober, schon im Jahre 1608
errichtet worden 241, das Trinken (d. h. Rauchen) und
Schnupfen des Tabakes nahm ja in unserem Lande reißend
zu, und die private Fabrikation war noch nicht durch staat-
liche Monopolsgesetze eingeschränkt, sondern nur hoch be-
192
238 Festschrift der Firma (1918).
239 Verfachbuch Bezirksgericht Jnnsbruck 1888 Fol. 499.
240 Rataster v. 1840 Nr. 8. Vgl. Staffler 1, 451 f.
241 Wie oben 5. 185, Anm. 224.
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205/256
steuert. Auch die bayerische Regierung (1806-1814) be-
folgte diese Richtung und so finden wir 1811 drei Tabak-
mühlen am Wiltner Teile des Sillkanals, die sich auch gün-
stig weiter hielten. Erst die Einführung des österreichischen
Staatsmonopols auf Tabakerzeugung in Tirol im Jahre 1827
brachte jene Mühlen zum Stillstand 242. Dafür siedelte sich
hier die Erzeugung eines anderen Genußmittels an, nämlich
des Feigenkaffees. Die ältesten Feigenmühlen am
Sillkanal erstanden in den 1830er Jahren: eine an Stelle der
alten Franziskaner Tuchwalche, unmittelbar ober der Engl-
mühle, jetzt Adamgaffe Nr. 11, damals Inhaber Tschurtschen-
taler, seit 1865 Dietrich, 1898 an den Kupferschmied Con-
zatti verkauft 243; eine andere im Haus Karmelitergasse 23,
erster Inhaber Popp, dann Metzler und zuletzt Guggen-
berg 244. Im Jahre 1875 kaufte Gedeon Hibler die sogen.
Farbmühle, die bisher dem Tuchmacher Baur gehört hatte,
und errichtete hier ebenfalls eine Feigenmühle (jetzt Adam-
gaffe Nr. 7) 245. Im Jahre 1877 erbaute Josef Hauser in
unmittelbarer Nähe (Margaretenplatz Nr. 4) ein gleiches
Werk 246, jetzt Oberlindober. Die Tuch ma cherei Baur
hatte seit 1840 am Sillkanal außer jener Farbmühle eine im
Jahre 1795 als reale Gerechtigkeit verliehene Schleifmühle
inne 247 und verwendete beide und das anrainende Färber-
haus für ihre Zwecke, 1898 erwarb diese Häuser (Adamgasse)
samt der zugehörigen Radgerechtigkeit ebenfalls Hibler.
242 Wieser, Die Tabakmonopolseinrichtung in Tirol (1906).
243 Kataster v. 1840 Nr. 537.
244 2. a. O. Nr. 480.
245 2. a. O. Nr. 416.
246 2. a. O. Nr. 546.
247 2. a. O. 414 u. 486.
St. Bariimä 13
193
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206/256
Als weitere neue Gewerbsstätten am Sillkanal erscheinen
Jeit etwa 1840 eine Fourniersäge der Tischlerei Brug-
ger 248, später im Besitze der Schafwollwarenfabrik Egger-
Oberhammer, jetzt der Tiroler Fruchtsaftbrennerei Schindler,
Karmelitergaffe Nr. 21; dann zu oberst des Kanals, Kloster-
gaffe Nr. 10-12, eine im Jahre 1843 auf Gemeindegrund
für das staatliche Strafarbeitshaus erbaute Loden-
wal che, 1860 in eine Nägelfabrik (Sauerwein, dann
Kircher) umgewandelt 249. Die Drechslerei Hammerl er-
stand 1884 auf einem aus der Susterpuinten gebrochenem
Grunde 250, Karmelitergasse 6, die Tischlerei und Möbel-
fabrik Colli an der Stelle der alten Hartlmühle (Karmeliter-
gaffe 17) im Jahre 1897. Jm ganzen bestanden am Sill-
kanal im Jahre 1890 25 Werksanlagen, 12 mit gestautem
Wasser und 13 unterschlächtig betrieben 251.
Der letzte bedeutsame Abschnitt in der Entwicklung der
Gewerbe in Wilten jetzt mit dem Anfang der 1890er Jahre,
gleichzeitig mit dem ruckartigen Anwachsen Wiltens als
städtisches Wohngebiet und größtenteils dadurch unmittel-
bar bedingt, ein. Dies gilt ebensogut für die Bau- wie Ver-
sorgungsgewerbe. Eine genauere Verzeichnung der hier ein-
schlägigen Unternehmungen fällt nicht in den Rahmen un-
serer geschichtlichen Betrachtung, es genüge der Hinweis,
daß alle diejenigen gewerblichen Betriebe, die sich heute auf
ehemaligen Wiltner Boden befinden und in den obigen
Ausführungen nicht aufscheinen, in jenem Zeitabschnitte
emporgekommen sind.
248 A. a. O. Nr. 494.
249 A. a. O. Nr. 496 u. 511.
194
250. Verfachbuch Bezirksgericht 1884 Fol. 385.
251 Wie oben 5. 185, Anm. 224.
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207/256
Eine besondere Betrachtung wollen wir schließlich dem
Wirts- und Gastgewerbe widmen, das gerade auch
in Wilten einige merkwürdige Wandlungen aufweist. Dah
edles Naß in Wilten in reicher Fülle verzapft wurde, teilen
schon Urkunden aus der grauesten Vorzeit mit. In den
Traditions- oder Grundübereignungsbüchern des Hochstiftes
Brixen sind aus dem 11. Jahrhundert zwei Verträge einge-
tragen, laut welcher eine Frau und ein freier Mann dem
Hochstifte Landgüter dafür übergeben, daß ihnen dieses all-
jährlich zu Wilten mehrere Juhren Wein stelle. Hoffent=
lich haben sie diese Mengen nicht allein vertilgt. Das Stift
Wilten hat dann, wie alle bayerischen Stifte, im Etschland
eigene Weingüter erworben, wie das Urbar von 1305 reich-
lich ausweist. Aber auch das den Nordvölkern, Kelten und
Germanen, eigentümliche Getränk, das Bier, hat in Wil-
ten schon frühe eine Stätte der Erzeugung gefunden, das
Urbar von 1305 nennt ein „Preuhaus" dortselbst. Die
damals um Wilten reichlich angebaute Gerste geht vielleicht
guten Teiles auf Rechnung der Bierbrauerei. Da Stift und
Wallfahrt häufig Leute aus der näheren und weiteren Um-
gebung nach Wilten führte, mußte für deren Gaftung ge=
sorgt werden. Das Stift errichtete zu diesem Zwecke ein
eigenes Gasthaus, damals eithaus genannt, welche Be-
zeichnung aber nicht mit „Leute" zusammenhängt, sondern
mit,,Leit", was im Altdeutschen ein geistiges Getränk über-
haupt bedeutet. Im Jahre 1413 verlieh Abt Heinrich seinem
Richter zu Wilten das Leithaus dortselbst auf zehn Jahre,
wohl um seine Einkünfte zu erhöhen. Später hat das Stift
das Leithaus und die darin betriebene Gastwirtschaft ander-
weitig verpachtet, doch behielt der Richter in dem Hause
13*
195
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Wohnung und Kanzlei. Es ist das altertümliche, hochgiebelige
Gebäude zwischen der Brennerstraße und dem Stifte, (jetzt
Klostergasse Nr. 1), noch als „,altes Gericht" bezeichnet 252.
3m Leithause befand sich auch „das Tanzhaus", dieses durfte
laut des Pachtvertrages vom Jahre 1608 nur am Kirchtag
und bei Hochzeiten benützt werden. Die unmittelbare Nach-
barschaft dieses Gasthauses ward aber mit der Zeit dem
Stifte läftig und unziemlich und so entschloß es sich zur Er-
bauung eines ganz neuen Hauses im Dorfe. Im Jahre 1726
wurde dieses an der Stelle des bisherigen Pranger Söllehens
im Mitteldorfe errichtet, und es besteht unter dem Namen
Neuhaus" als Gasthaus bis heute (Leopoldstraße Nr. 42).
Die Innsbrucker Wirte nahmen zwar gegen diese Neuerung
aus Geschäftsneid Stellung, im Jahre 1731 genehmigte aber
ein kaiserlicher Entscheid die Übertragung des Wirtsgewer-
bes vom Leithaus auf das Neuhaus, die Ausübung „des
vollkommenen Wirtsgewerbes, mithin auch der Herbergung
der Reisenden" in jenem. Laut des Katasters von 1777
Nr. 1 K diente das Leithaus damals noch als „Herberge
der armen Fremden".
Der Kataster von 1777 nennt noch folgende am Hause
haftende Bierschanksgerechtsame: Kat. Nr. 116
Bierstind 1, im Jahre 1681 bewilligte das Stift den
Neubau des Stinlhauses 254, womit wohl dieses Wirtshaus
gemeint ist. -Kat. Nr. 84 Stigelewirt an der oberen
Ecke Neuraut-Karmelitergaffe; im Jahre 1526 verleiht das
Stift,,Haus und Garten am St. Frauenanger beim Stigl".
196
252 Vgl. H. Hammer, Paläste und Bürgerbauten Innsbrucks 5. 150.
253 Staatsarchiv B. d. kais. Mt. 1731 Fol. 418.
254 Stiftsarchiv 68 M.
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209/256
Das letztere, wie noch der ganze Winkel dort mit dem Haus
ein ziemlich unverändertes, jetzt leider ebenso vernachlässigtes
Überbleibsel aus Alt-Wilten, führt heute noch von der Neu-
rautgasse auf dem Fußweg durch den Frauenanger zum Stift,
die Wirtschaft wird aber auf dem Hause nicht mehr ausge-
übt. Kat. Nr. 95 der Neuwirt in der Haimongasse 1.
- Kat. Nr. 63 heute Radlinger in der Mentlgasse Nr. 4.
Georg Neuner kaufte im Jahre 1869 die Wirts-
gerechtigkeit, die auf dem Mentelberger Hof in der Gall-
wiese ruhte (Rat. von 1840 Nr. 16) und verband sie mit
seinem Hause Mentlgasse Nr. 1, jetzt noch Gasthaus Neuner.
=
Auch das Gasthaus zur Krone (Leopoldstraße Nr. 48)
besitzt laut Grundbuch eine altradizierte Wirtsgerechtigkeit.
Der bekannte Gasthof zum Templ wird in dem Adres-
buch der Stadt Innsbruck als „uraltes Gasthaus" bezeichnet
und man hört von geheimnisvollen Beziehungen zu einem
alten Heidentempel. Die Auskunft der Kataster und Ver=
fachbücher lautet hierüber nüchterner. Der Gasthof Templ
war laut des Ratasters von 1777 Nr. 32 allerdings eine der
alten Huben des Unterdorfes, aber es war mit dieser damals
keine Wirtsgerechtigkeit verbunden. Im Jahre 1826 kaufte
der damalige Besitzer der Hube, Thomas Eller, die reale
Wirtsgerechtigkeit, die laut des Katasters von 1777 Nr. 14
auf dem heutigen Hause Leopoldstraße Nr. 54 ausgeübt
wurde und verband sie mit kreisämtlicher Bewilligung mit
der Behausung jener Hube. 1838 findet sich für ihn bereits
die Bezeichnung „Templwirt" 255. Woher nun dieser Name?
Tomele ist die landläufige Kleinform für Thomas, aus einem
Tomelewirt konnte leicht ein Templwirt werden. Übrigens
255 Verfachbuch Landgericht Wilten 1842 Fol. 1189 u. 1838 Regifter.
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treffen wir in Wilten auch einen Uhrmacher Gabriel Templ
und ihm gehörte vom Jahre 1829 bis 1851 das Haus Leo-
poldstraße Nr. 18, das mit dem zugehörigen Grunde rück-
wärts an den Feldweg, heute Templstraße genannt, an-
stieß 256. Es ist daher auch möglich, daß der Templwirt aus
diesem Zusammenhang seinen Namen erhalten hat. 3m
älteren Süddeutsch bedeutet „Demmel" einen Schlemmer,
das Wort „Dampf" für Rausch kommt auch daher, also auch
insoferne hätte eine Wirtshausbenennung nach diesem Worte
ihren guten Sinn.
Andere bekannte Gaststätten Alt-Wiltens setzten sich in
ehemaligen Adelshäusern fest. So begründete der Handels-
mann Josef Oberrauch von Bozen in der Welsbergischen
Herrschaftsbehausung (Leopoldstraße 35), die er im Jahre
1809 gekauft hatte, ein nach ihm bis heute benanntes Gast-
und Kaffeehaus 257; ja der ganze altehrwürdige „gemeine
Dorfplatz" mußte sich darnach eine Umbenennung in Ober-
rauchplatz gefallen lassen, was aber amtlich nicht anerkannt
wurde. Auf den ehemals Khuenschen Ansitz Augenweidstein
kam 1852 mit kreisämtlicher Bewilligung eine radizierte
Wirtsgerechtigkeit unter dem Namen zum,, Riesen Hamon";
auf den Ansitz Windegg, genauer gesagt auf das zugehörige
Stöckl, im Jahre 1825 eine Braustattgerechtsame, das nach
dem ersten Besitzer genannte ,,Adambräu" 258, nach dem
alten Brauhaus des Urbars von 1305 nach langer Unter-
brechung wieder die erste derartige Stätte in Wilten.
198
256 Rataster von 1840 Nr. 296.
257 Vgl. auch den Plan bei Hirn, Tirols Erhebung.
258 Rat. v. 1840 Nr. 51.
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11. Gerichts- und Gemeindewesen
Die Grafschaft oder Landesgewalt im Inntal zwischen
dem Ziller und der Melach hat um das Jahr 1170 das Hoch-
stift Brixen an die Grafen von Andechs verliehen und von
diesen ging sie im Jahre 1248 an die Grafen von Tirol über.
Unter dieser Landesgewalt, die allmählich alle staatlichen
Hoheitsrechte an sich zog, genoß aber das Stift Wilten inner-
halb seiner geschlossenen Grundherrschaft eine gewisse Aus-
nahmsstellung (Exemption). Es war dies nichts besonderes,
sondern es entsprach dem allgemeinen deutschen Verfas-
Jungsrechte von damals, daß die größeren Grundherrschaften
innerhalb ihres Gebietes gewisse Zweige der Gerichts-,
Finanz- und politischen Verwaltung selbst ausübten. Gegen-
über der übergeordneten Grafschafts- und Landesgewalt
nannte man dieses Verhältnis in der lateinischen Verfas=
Jungssprache von damals „,3 mm unität", d. h. Selbstän-
digkeit oder Freiheit. Doch bedurften die geistlichen Grund-
herrschaften zu ihrer Vertretung gegenüber der staatlichen
Gewalt eines ständigen Schützers oder Vogtes, der meist
aus angesehenem Adelshause genommen wurde, vielfach aber
selbst dem Stifte schwere Bedrückungen zufügte. Die grund-
herrlichen Gebiete, die der gerichtlichen und politischen Ge-
walt eines Stiftes oder auch eines weltlichen Grundherrn
unterstanden, nannte man 5 ofmarken. Mark bedeutet
das Gebiet, das zum Hofe, dem Mittelpunkt der Grund-
herrschaft, gehört.
Auch das Stift Wilten erhielt für die größeren und ge-
schlossenen Gebiete seiner Grundherrschaft, das war vor
allem der Gronhof und das Dorf Wilten, ein solches Hof-
marksrecht vom Bischofe von Brixen, dem damaligen Ober-
199
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1
herren der Landesgewalt im mittleren Inntal zugesichert 259.
Die betreffende Urkunde ist vom Jahre 1141, also im un-
mittelbaren Zusammenhange mit der Neuordnung des Stif-
tes, datiert, ihre Ausfertigung aber, wie sie uns heute im
Original vorliegt, ist, nach der Eigenart der Schrift zu schlie-
hen, etwa hundert Jahre später geschrieben. Die Grafen
und Landesfürsten von Tirol haben den wesentlichen Inhalt
dieses Privilegs - das Eigenrecht des Stiftes Wilten auf
die niedere Gerichtsgewalt in seiner Hofmark stets an-
erkannt. Sie übernahmen auch die Vogtei über das Stift,
um ihm den mächtigen und über kleinliche Rechtswidrigkeiten
erhabenen Schutz der obersten Landesgewalt zu verschaffen.
Dafür bezogen die Landesfürsten vom Stift und seinen Hin-
terfassen eine jährliche Steuer von 10 Mark 100 Pfund
Pfennige. Das Stift war dadurch in einer besonderen Form
der Landesgewalt unterstellt und hat seine Pflicht und Auf-
gabe als Landstand der Grafschaft Tirol weiterhin stets ge-
treulich erfüllt. Der Abt des Stiftes war als Erbland-
Hofkaplan einer der besonderen Würdenträger des Landes.
Die sogenannte niedere Gerichtsbarkeit, die
dem Stifte Wilten in seiner Hofmark zustand, umfaßte:
1. die außerstreitige Gerichtspflege, 2. die Rechtsstreitfachen,
3. die Strafsachen außer jenen, die Strafen an Leib und
Leben nach sich zogen also etwa dem Umfang der Ge-
schäfte eines heutigen Bezirksgerichtes - und 4. die Polizei
oder Sicherheitsgewalt. Zur Ausübung dieser Befugnisse
bestellte der Abt einen weltlichen Beamten, der Richter von
Wilten hieß und seit dem 14. Jahrhundert fortlaufend aus
259 Näheres hierüber bei O. Stolz, Polit.-histor. Landesbeschreibung
von Tirol im Arch. f. österr. Gesch. 107, 319 ff.
200
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den Urkunden nachzuweisen ist. Seit dem 17. Jahrhundert
hieß in Anlehnung an den Ausdruck Hofmark das Gericht
Wilten, of gericht", der Richter „Hofrichter". Wäh=
rend früher das Richteramt in den Händen von Männern
bürgerlichen und bäuerlichen Standes war, finden wir im
17. und 18. Jahrhundert nicht selten Angehörige der in
Wilten begüterten Geschlechter des Beamtenadels, beson-
ders Herren von Freising und Lemmen, als Hofrichter.
Neben diesem gab es noch einen eigenen Gerichts-
schreiber und Gerichtsdiener. Man muß sich
eigentlich wundern, daß ein Dorf von der Größe des damali-
gen Wilten ein eigenes Gerichtsamt erhalten konnte. Wenn
auch die Gerichtsgebühren damals bedeutend höher waren als
heute und den Gerichtsbeamten unmittelbar zufielen, so dürfte
das Stift doch aus seinen sonstigen Einkünften für den Ge=
halt seiner Gerichtsbeamten manches zugesetzt haben. Da-
für hatte es das Ansehen, eine eigene Gerichtsherrschaft zu
besitzen. Das Recht und das Gerichtsverfahren war im Hof-
gericht Wilten dasselbe wie das sonst in Tirol geltende, wie
überhaupt alle Landesgesetze selbstverständlich auch in Wil-
ten verbindlich waren. 3m 15. Jahrhundert wurden auch in
Wilten, wie überall in Tirol, altdeutscher Rechtssitte gemäß
die Gerichtstage „an offner, gewohnlicher Ding st att“
gehalten, d. h. unter freiem Himmel auf einem dazu bestimm=
ten Platze, wohl dem Dorfplate, unter Anwesenheit aller
Gerichtsinsassen, die eigenen Haus- und Grundbesitz hatten.
Später ist auf diese Weise nur mehr das Ehafttaiding,
eine Versammlung aller Gerichtsinsassen zur Vorbringung.
öffentlicher Anklagen (sogenannter Rügen), zur Verlaut-
barung obrigkeitlicher Anordnungen und zur Erledigung
201
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wichtiger Gemeindeangelegenheiten einmal im Jahre, am
Matthiastage (24. Februar) veranstaltet worden 260. Die
übrigen Gerichtsverhandlungen fanden in geschlossenem
Raume, aber unter Zuziehung von 2 bis 3 Gerichtsinsassen
als stimmberechtigte Beisitzer - nach Art der heutigen
Schöffen - statt. So heißt es als Einleitung eines Gerichts-
protokolles von 1637:,,Job Maurer, Richter und Gerichts-
schreiber zu Wiltau und dann Marx Hartler, Peter Eden-
hauser und Jakob Engl als Anwalt und erforderte Bei-
sitzer ersitzen das ordenliche Gericht in gewohnlicher Ge-
richtsstuben 261". Der Anwalt war ein zur nächsten Unter-
stützung des Richters berufener Gerichtsinsasse. Das Ge=
richt Wilten hatte Amtssitz, Kanzleien, Verhandlungsraum
und Arreste in dem uns bereits bekannt gewordenen alten Ge-
richts- und Leithaus 262. Im Jahre 1818 wurde in diesem
Gebäude erst das Gerichtsamt für das ganze Landgericht
Sonnenburg untergebracht, es ist also geschichtlich nicht ganz
richtig, dieses Haus als „,altes Landgericht" zu bezeichnen.
Ob die oben 5. 135 erwähnte,,Urtelgassen", die am Fuße
des Bergisel lag, ehemals eine Gerichtsstätte war, wie schon
Tschaveller meint, ist doch nicht sicher. Im bejahenden Falle
wäre dies deshalb besonders bemerkenswert, weil demnach
außer der Pfarre ein weiterer Mittelpunkt des öffentlichen
200 Stadtarchiv Fasz. Wilten I. sind mehrere solche Verlautbarun-
gen von 1600-1630 enthalten mit der Einleitung: „Demnach bei allhie-
sigen Dorf und Gericht Wiltau von altersher gebräuchig gewesen, auf
Sankt Mathiastag durch die Nachbarschaft und Gemein allda ein Zu-
Jammenkunft oder Ehehafttäding zu halten."
202
261 Staatsarchiv Verfachbuch Wilten 1637-48.
262 Siehe oben S. 95 und S. 195.
Seite 215
215/256
Lebens nicht in das Dorf Wilten, sondern in den Bereich
des alten Veldidena und der ältesten bayerischen Herzogs-
höfe zu liegen käme. (Vgl. oben S. 97.)
Die hohe oder Blutgerichtsbarkeit im Gerichte
Wilten war dem Erben der alten Grafschaftsgewalt im
Inntale, dem Landesfürsten und dessen Landgerichte, das
nach seinen Amtssitzen Bellenberg oder Sonnen-
burg benannt wurde, vorbehalten. Der Richter von Wil-
ten mußte jede Person, die sich innerhalb seines Amtsspren=
gels eines schweren Verbrechens schuldig gemacht hatte, nach
vorheriger Ankündigung dem Landrichter auf dem dessen
Amtssitze Bellenberg zunächst zugekehrten Straßengrenz-
punkte, das war auf der Höll- oder Gallwieserbrücke (bei
der jetzigen Ziegelei von Norer) überstellen. Verbrecher, die
durch das Hofgericht durchzuführen waren, hatte der Hof-
richter zu geleiten. Der Landrichter von Sonnenburg-Vellen-
berg durfte im Hofgerichte Wilten auf eigene Faust keine
Amtshandlungen durchführen, er bedurfte dazu stets der
Vermittlung des Hofrichters. Daß es dabei nicht ohne
gegenseitige Reibungen abging, läßt sich denken, um so mehr
als die Eifersucht und der Rangstreit zwischen den Gerichts-
herrschaften und Ämtern eine besondere Schwäche der guten
alten Zeit des 16. bis 18. Jahrhunderts war.
Im Jahre 1808 hat die damals in Tirol gebietende
bayerische Regierung gleich vielen anderen kleineren Ge-
richten auch das Hofgericht Wilten aufgehoben und sein Ge-
biet dem Landgerichte Sonnenburg unmittelbar einverleibt.
Diese Maßregel hat ja auch die 1815 wiederkehrende öster-
reichische Regierung bestätigt und damit endgültig ein freilich
überholtes überbleibsel des frühmittelalterlichen Ver-
203
Seite 216
216/256
faffungsrechtes beseitigt. Damit schließt eigentlich die
Geschichte der Hofmark Wilten und sie setzt sich nur als die
der gleichnamigen Gemeinde fort. Zum Hofgericht Wilten
haben übrigens noch zwei andere größere Bereiche, die der
Grundherrschaft des Stiftes geschlossen unterstanden hatten,
gehört, nämlich das innere Sellraintal mit St. Sigmund,
Haggen, Gleirsch, Praxmar und Liefens, als eigene Ge-
meinde,,3m Tal" oder „St. Sigmundstal" zusammengefaßt,
und das innerste Senderstal mit der Kemater Alm. Die
übrigen Güter, die dem Stift Wilten in verschiedenen Orten
Jeiner Umgebung in ziemlicher Anzahl, aber durchwegs ver-
einzelnt in Streulage grundhörig waren, hat das Hofgericht
Wilten nie seiner Amtsgewalt unterstellen können, sondern
diese verblieben unter den Landgerichten, in deren Bereich
sie lagen. Nur die Führung der Verfachgeschäfte hatte auch
für jene Güter und deren Besitzer das Hofgericht inne.
Das Gericht bildete in Tirol nicht nur einen Sprengel für
Rechtspflege und politische Verwaltung, sondern auch einen
ökonomischen Verband. Diesem oblag namentlich
die Aufbringung der Kosten für das gefürchtete Marsch-
wesen, das war die Einquartierung durchziehender Trup-
pen, ihre Versorgung mit Lebensmitteln und Gutter und die
Beistellung von Fuhrwerk und Vorspann. Für die Gerichts-
gemeinde Wilten betrugen z. B. die Marschkosten während
des spanischen Erbfolgekrieges (1701-1718) 13.000 fl., der
Schaden, den die bayerischen Truppen im Jahre 1703 an-
richteten, 20.000 fl. 263 Die Finanzgeschäfte des Gerichts-
verbandes besorgte der Gerichts kassier, ein Gerichts-
204
263 Stadtarchiv Jasz. Wilten Jahr 1719.
Seite 217
217/256
insasse, der gegen geringe Vergütung zu diesem Amte ge-
wählt wurde 26+.
Das Recht des Stiftes Wilten über das Hofgericht wird
im 17. und 18. Jahrhundert als Eigentum bezeichnet, ein
Verhältnis, das in der jetzigen Rechtssprache als Patri-
monialgewalt auszudrücken wäre. Infolge ihrer
grund- und gerichtsherrlichen Abhängigkeit vom Stifte
heißen die Bewohner des Hofgerichtes in früherer Zeit die
Untersassen, seit dem 16. Jahrhundert meist Unter-
tan en des Stifts und wenn sie sich in irgend einer Sache
bittlich an dieses richten, mit wohlberechneter Bescheidenheit
dessen,,arme Untertanen". Jhre Anrede an den Abt lautete
dann in der wortreichen Sprache des 17. und 18. Jahr-
hunderts: „Hochwürdiger, in Gott geistlicher, hochgelehrter,
des eximierten Herrenklosters zu Wiltau würdigst regieren-
der Herr Abt, unser gnädigst gebietender Gerichts-
herr 265. Während die Insassen der Landgerichte Tirols
mit Selbstgefühl nur Untertanen der gefürsteten Grafschaft
und ihres Landesfürsten, des Kaisers, also landesunmittel-
bar waren, waren jene des Hofgerichtes Wilten wie die
einiger anderer Hofmarken zuerst Untertanen des Stiftes als
ihres Gerichtsherrn und erst in weiterer Folge mittelbar
also des Landes. Das drückte sich verfassungs- und ver=
waltungsrechtlich in zwei Belangen aus.
Einmal war die Gemeinschaft des Hofgerichtes Wilten
bei den Tiroler Landtagen nicht wie die der Landgerichte
durch gewählte Abgeordnete bäuerlichen Standes vertreten,
264 Verrechnungen des Gerichtskaffiers von Wilten seit dem Jahre
1735 liegen a. a. O. vor.
265 So wie Anm. 260.
205
Seite 218
218/256
sie war kein selbständiges Mitglied des vierten Standes der
Tiroler Landschaft. Sondern nur indem der Abt des Stiftes
Wilten immerwährendes Mitglied des ersten Standes der
Tiroler Landschaft war, nur also durch die Person seines
Eigen oder Patrimonialherren, war das Hofgericht am
Landtage beteiligt. Beim geschichtlich denkwürdigen Land-
tage des Jahres 1791/92 wurde auch die Abstellung dieser
Rechtsausnahme der Hofgerichte und deren Gleichstellung
mit den Landgerichten in Frage der Landtagsbeschickung ge=
fordert 267.
Andrerseits war das Hofgericht Wilten nicht wie die
meisten übrigen Gerichte Tirols an der Landessteuer
direkt beteiligt. In den letzteren Gerichten hatte die Gesamt-
heit der grundbesitzenden Insassen einen bestimmten Anteil
des ganzen Steuererfordernisses des Landes durch direkte
Umlegung und Zahlung aufzubringen. In Wilten war nur
dem Stifte ein solcher bestimmter Anteil an der Landessteuer
(8 Steuerknechte) vorgeschrieben, die Insassen des Hofge=
richtes nahmen daran nur mittelbar Teil, indem das Stift
von ihnen eine Beihilfe zu dieser Steuer in Form eines Zehn-
ten einhob. Erst im Jahre 1784 wurde auch das Hofgericht
Wilten dem allgemeinen tirolischen Steuersystem eingeordnet.
über diese verfassungsrechtliche Sonderstellung der Hof-
mark Wilten liegen uns auch sehr bemerkenswerte Zeugnisse
aus früherer Zeit vor. So lautet ein um das Jahr 1580
niedergeschriebenes Weistum, d. h. gerichtliche Aussage 268:
266 Staatsarchiv, Gerichtsbuch Wilten 1637-47. Jahr 1644 Juli 29.
267 Egger, Gesch. Tirols 3, 136.
268 Stadtarchiv Innsbruck Fasz. Wilten bis 1703. Die mit
,,Wilten"bezeichneten Jassikel enthalten Teile des Archivs der alten Ge=
206
Seite 219
219/256
Als Schmid seine Güter zu Wiltan kauft und gfragt, was
für Beschwärden oder Nutz darauf ligen, ist ime von den
Verkäufern und alten Nachbarn angezeigt worden: Weil
man (die Untertanen von Wilten) so hohe Zins geben und
darzue zu Hey, Traid, Gruemat, item Prachen und Pauen
robaten muß, so sey man kein Steur noch anderer Herren
Forderung oder Aufpot schuldig und wann gleich ein Krieg
entstund, so seyen die Wilthaner nit verpunden zu züechen
(auszurücken), sonder allein beim Gottshaus zu bleiben
schuldig und ein Abt soll sie in allen Fällen vertreten und
schirmen, dann zwo Herrschaft Purden zu tragen were nit
möglich, sonnder müsste der ain Tail dem andern weichen."
Der Gegensatz, der zwischen der unmittelbaren Unterordnung
unter die Landesgewalt und jener unter eine Patrimonial-
gewalt besteht, wird hier mit vollster Schärfe gekennzeichnet.
Gelegentlich eines Prozesses im Jahre 1652, den die Nach-
barschaften im Dorfe Wilten und im Tal (St. Sigmund im
Sellrain) mit einander wegen Teilnahme an den Militär-
lasten führte, ward eine Urkunde vom Jahre 1449 vorgelegt,
wonach das Gotteshaus Wilten „Steuern, gewöhnliche und
ungewöhnliche, soviel die Landschaft angeht, für seine Unter-
tanen abzurechten schuldig sei." Doch wurde damals ent=
schieden, daß sich dies auf Einquartierungskosten nicht be=
ziehe und an diesen alle Gerichtsinsassen mitzutragen
haben 269. Im Jahre 1567 wurde eine allgemeine Erbhuldi-
gung für den Landesfürsten in Tirol angesagt, wobei alle
Einwohner gemeindeweise sich versammeln und vor Ver-
meinde Wilten, doch habe ich die in den Archivberichten aus Tirol 2,
283 angegebenen Archivalien nicht auffinden können.
269 2. a. O. - Siehe dazu oben S. 204.
207
Seite 220
220/256
tretern des Landesfürsten einen persönlichen Gehorsams-
und Treueid leisten sollten. Der Abt erklärte dagegen,
,,unsere Untertanen haben hievor dem Landesfürsten nie ge-
huldigt, da ein regierender Prälat als der Gotteshausunter-
tanen ordentlicher Herr in Pflicht und Eid ist genommen
worden." Der Abt wollte eben die Mittelbarkeit seiner
Untertanen gegenüber dem Landesfürsten betonen. Da aber
die Regierung darauf bestand, gab der Abt nach, doch mußte
in die Huldigungsformel in Wilten ein Vorbehalt aufgenom-
men werden, daß die Huldigung an den Landesfürsten den
Ehren, Rechten, Freiheiten, Obrigkeit und Dienstbarkeiten
des Stiftes nicht zuwider sei 270. Immerhin können wir fest-
stellen, daß die Besonderheiten des Hofgerichtes Wilten hin-
Jichtlich der Erbhuldigung, Landtagsvertretung, Steuer- und
Wehrverfassung noch vor dem Ende der alten Tiroler
Landesverfassung gefallen sind, auf deren Boden also noch
die patrimonialherrliche Auffassung in ihren letzten Resten
überwunden worden ist.
Trotz dieser verfassungsrechtlichen Minderung der Hof-
mark, besser gesagt, der Gesamtheit ihrer Infassen, zugunsten
ihres Patrimonialherren errang sie in gemeindlicher
Hinsicht doch schon frühzeitig eine bedeutende Selbständig-
keit. Schon in einer Urkunde vom Jahre 1304 wird ein
,,Dorfmeister zu Wiltein" erwähnt, das ist ein Ober-
haupt der Dorfgemeinde, das aus dem Bauernstand ehren-
amtlich zu dieser Würde berufen wird. Den Bestand des
Gemeindeverbandes im vollen Sinne des Wortes erweist die
Urkunde vom Jahre 1402 Verleihung der Rodung in der
Öde indem sie als Träger dieses Rodungsrechtes anführt:
208
270 A. a. O.
Seite 221
221/256
Seite 222
222/256
meinen Verfassungseinrichtungen für die Gemeinden in Tirol
und Österreich auch auf Wilten angewendet worden. Ein
Angestellter der Gemeinde war der Gemeindediener,
der zugleich das Amt eines Gemeindehirten und Eschhei,
d. h. Flur- und Waldwächters gegen eine Geld- und Natu-
ralabgabe seitens der einzelnen Gemeindegenossen ver-
Jorgte 273. Das Saltner-, d. h. ebenfalls Flurwächteramt im
Unteren Feld war laut einer Urkunde vom Jahre 1656 mit
der Hartler Hube verbunden 24. Während der Ausdruck
Eschhei altdeutschen Ursprunges ist, kommt Saltner aus dem
Romanischen und ist in Nordtirol überhaupt selten in Ver-
wendung.
Wilten hat schon in sehr früher Zeit ein Spital gehabt,
das wahrscheinlich in einer gewissen Verbindung mit dem
Stifte stand. Im Jahre 1336 scheint sein Erhaltungsfond an
das Spital zu Innsbruck gewiesen und es selbst aufgelassen
worden zu sein 275. Zur Unterstützung der Orts armen
fanden im 17./18. Jahrhundert in Wilten monatlich Samm-
lungen statt, die jedesmal ein Gemeindeangehöriger durch-
führen mußte. Die Erträgnisse der Armenstiftungen zu
Wilten betrugen um 1700 jährlich 21 fl. und wurden an den
hohen Feiertagen verteilt 276.
Der Vermögensstand der Gemeinde Wilten als
Körperschaft wird im Jahre 1811 folgendermaßen angegeben:
Die Waldung tragt nichts, da sie 1809 ganz ausgehauen
wurde, 32 Jauch Gemeindeeinfang, eine Au und ein Wies-
274 Gärtner, Rep. f. 180 Verfachbuch Wilten 1705 Fol. 759 nennt
auch die Saltnerpeunte dortselbst.
210
275 Zimmeter, Die Fonde der Tiroler Landschaft S. 94.
276 Stadtarchiv, Fasz. Wilten I.
Seite 223
223/256
fleck, die jährlich an Grundzins 360, 30 und 4 Gulden ab-
werfen. Der Vorsteher erhält an Besoldung 40, der Ge-
meindediener 30 fl. Die Realitäten zahlen landesherrliche
Steuer 34 fl., Brücke und Wege werden mit 15 fl. und 300
Frohnen (Arbeits- und Naturaldienste der Gemeindeange-
hörigen) erhalten. Schulden hat die Gemeinde bei 60.000 fl.,
wovon 34.000 mit 4% verzinst werden. Sonst ist alles
(Schule, Pfarre usw.) mit Stiftungen versehen, nur die
Hebamme hat 12 fl.277
Die Stellung des Hofgerichtes Wilten in der Wehr-
verfassung des Landes Tirol entsprach seinen sonstigen
landesrechtlichen Ausnahmen. Seine Insassen waren näm-
lich nicht gleich jenen der übrigen Gerichte des Landes ver-
pflichtet, bei Kriegsgefahr mit wehrhaftem Aufgebote an
die bedrohten Grenzen zu ziehen, sondern, wie das oben
S. 207 mitgeteilte Schriftstück von ca. 1580 bekundet, sie
hatten nur das Kloster zu schützen. Es war dies ähnlich der
Aufgabe der Burgfrieder, Gutsbesitzer in der Nähe einer
Burg, die im Falle der Feindesgefahr ihrer Burg beizustehen
hatten. Diese Befreiung der Wiltner von der Pflicht der
Landwehr ist aber später, unbekannt auf wessen Anregung
und auch zu welchem Zeitpunkt, aufgehoben worden. Zur
Zeit des bayerischen Einfalles im Jahre 1703 war dies
jedenfalls schon geschehen, denn aus diesem Jahre liegen Zu-
sammenstellungen über die von Wilten gegen den Feind ins
Achental, Unterinntal und in die Scharnitz ausgerückte,,be-
wehrte Mannschaft, Schützen, Schanzer und Zimmerleut"
vor. Die im Jahre 1704 erlassene neue Tiroler Zuzugs-
277 Staatsarchiv, Akten der bayr. Administration des Innkreises
Jasz. 66, 6.
14*
211
Seite 224
224/256
oder Wehrordnung trug diesem Zustande Rechnung, laut ihr
hatten die Hofgerichte Wilten und Axams zusammen eine
Abteilung bis zu 100 Mann zu stellen, die im Falle drohender
Feindesgefahr sofort zur Besetzung der Scharnitz abzugehen
hatte. Im Jahre 1735 finden wir in einer zufällig erhaltenen
Rechnung des Gerichtskassiers von Wilten einen Ausgabe-
posten für eine Milizfahne 278. Beim Einzuge der kaiser-
lichen Familie in Wilten am 2. August 1765 war an der
Brennerstraße eine Kompagnie Grenadiere, zwei von
Scharfschützen und die Bauerschaft von Wilten unter dem
Gewehr aufgestellt." Drei Tage später, bei Empfang der
Braut des Erzherzogs Leopold, stand „eine Kompagnie
Landmiliz von Wilten und eine andere in ganz gleicher Klei-
dung vom Stifte bis zum Dorfe" Spalier, im Dorfe selbst
zwei Eskadronen Dragoner und unterhalb desselben bis in
die Stadt die übrige Landmiliz der Umgebung, die „,nach
ihren Städten und Gerichten in ordentliche Kompagnien
unter ihren Fahnen geteilt waren" 279. Das Schützen-
wesen war also damals im 18. Jahrhundert auch in Wilten
schon völlig eingerichtet. Aber nicht nur zum Staatmachen
war diese Wiltner Schützenkompagnie gut, sie verstand sich
auch auf die ernste Seite ihrer Bestimmung. So kämpften
in den Bergiselschlachten im Mai und August 1809 die
Wiltner Schützen, obwohl ihre Heimstätten in der Gewalt
des Feindes waren, wacker mit, und zwar mit dem Unter-
inntaler Aufgebot am Paschberg unter dem Befehle Speck-
bachers 280. Mit welchem Hochgefühle mögen sie nach sieg-
212
278 Wie oben 5. 210, Anm. 276 zum J. 1719 u. 1735.
279 Wie oben S. 164, Anm. 173, Fol. 136 u. 138.
280, Hirn, Tirols Erhebung 5. 459 u. 610.
Seite 225
225/256
reicher Beendigung der Schlacht in ihr Heimatsdorf einge-
zogen sein! So kann die Wiltner Schützenkompagnie, die
seither noch oftmals ausgerückt ist, bereits auf ein ehrwür-
diges Alter zurückblicken. Nach alter Gepflogenheit bezogen
die Wiltner Schützen die Hauptwache in der Hofburg zu
Innsbruck, wenn der Landesfürst in dieser weilte. In diese
Ehre teilten sie sich aber mit der Passeirer Schützenabteilung,
wenn bei großen Landesfesten auch diese in Innsbruck an-
wesend war.
Im Jahre 1828 bewilligte der Kaiser der Gemeinde Wil-
ten einen eigenen Schießst and auf der Gallwiese 281, den
auch Staffler (1,491) erwähnt. 1849 wurde ein neuer Schieß-
stand für Wilten eröffnet 282. Dieser war für kleine Ent-
fernungen bestimmt und lag unmittelbar am Dorfe, der
Schützenstand im Garten des Gasthauses Neuhaus, der
Rugelfang em Wege, der vom Templwirt in der Richtung
der späteren Neuhauserstraße zum Fürstenweg führt 283. Die
Schießstätte des Kaiser-Jäger-Regimentes am Bergisel ist
1816 zuerst angelegt und in der Folge als vaterländischer
Erinnerungshain ausgebaut worden.
12. Die Grenzen der Hofmark Wilfen
Der Acker- und Wiesen-, Wald- und Weidebesitz des
Stiftes und Dorfes Wilten bildete einen geschlossenen Bereich
und dieser deckte sich wieder mit dem Gebiete der Grund-
herrschaft, der Gemeinde und des Gerichtes Wilten. Von
281 Unterkircher, Chronik v. Innsbruck S. 315
282 A. a. O. 382.
283 Diese Lage wird auch im Berfachbuch Bezirksgericht Innsbruck
1888 Fol. 435 näher angegeben.
213
Seite 226
226/256
diesen Raumbildungen ist die wirtschaftliche wohl die
ursprünglichste 284. Was an Land von der Ansiedlung aus in
regelmäßige Bewirtschaftung genommen werden konnte, das
wurde in der Hauptfache auch ihr politisches Geltungsgebiet.
Irgendwo mußte ihre wirtschaftliche Betätigung mit der der
Nachbargemeinde zusammenstoßen und hier legte sich mit der
Zeit eine bestimmte Grenze fest. Bei all dem ist die natürliche
Gestaltung und Ausstattung des Bodens die Grundlage, der
Wille und die Kraft der Menschen bewegen sich nur in dem
derart gesteckten Rahmen. Schon die Verteilung der An-
siedlungen und damit der Wirtschaftsmittelpunkte hängt
hauptsächlich von der Bodengestaltung ab, dort wo eine
größere Fläche zur Anlage einer Ackerflur sich bietet, wird
sich eine Ansiedlung entwickeln, denn es wäre unnützer Zeit-
und Kraftaufwand, eine solche Feldflur von größerer Ent-
fernung aus zu bewirtschaften. Aber auch die wirtschaftliche
Reichweite der einzelnen Ansiedlung bestimmt sich häufig
nicht bloß durch die Arbeitskraft ihrer Bewohner, sondern
durch natürliche Bedingungen. Insbesondere sind natürliche
Bewegungshindernisse, Schwierigkeiten für die Herstellung
eines Weges und für die Lieferung der Gegenstände der
Wirtschaft vielfach die Ursache, daß an ihnen die wirtschaft-
liche Betätigung von einer Ansiedlung aus eine dauernde
Schranke fand. Die Grenzen, die so entstanden, können wir
füglich als natürliche bezeichnen.
Auch die Gemeinde Wilten hatte meistenteils natür=
liche oder durch die Natur vorgezeichnete Grenzen. Auf
284 über die Fragen der Raum- und Grenzbildung unterrichtet für
unsere Gegenden jetzt am besten 5. Wopfner im V. Hefte der Tiroler
Heimat.
214
Seite 227
227/256
zwei Seiten bildeten diese der Inn und die Sill, zwei große
und reißende Wasserläufe, deren überschreitung für
Menschen und Vieh ohne Fähren und Brücken nicht möglich
ist. Durch die Gründung der Stadt Innsbruck im Jahre 1180
wurde die Hofmark Wilten von ihrer natürlichen Grenze
am Inn auf eine längere Strecke - vom Westende des Inn-
rain bis zur Mündung der Sill - abgedrängt. Die neue
Grenze zwischen Wilten und der Stadt war eine rein künft-
lich e, sie verlief im ebenen Gelände am Rande der Haus-
gärten und Felder der Stadtbürger.
Die Sill war Wiltens Grenze vom Saggen hinauf bis
zu jener Stelle am Beginne der Sillschlucht, die gerade
unterhalb des Viller Kreuzes gegenüber dem Bergisel liegt.
Von dort an einwärts umfaßte das Gericht Wilten beide
Seiten der Sillschlucht, die hier gelegenen Gluirschhöfe und
der Lemmenhof (früher Pfaffenwart) gehörten zu Wilten.
Dies widerspricht zweifellos der natürlichen Gestaltung des
Geländes. Denn diese Höfe wie die ganze rechte (östliche)
Flanke der Sillschlucht, ist von Wilten aus nur durch
Überschreitung der Sill und, was noch viel mehr besagt, der
Sillschlucht zu erreichen. Die von der Natur vorgezeichne=
ten Verbindungen führen aus dem Gebiet jener Höfe nach
Ambras, Pradl und den Sillhöfen. Die letzteren, damals
kurzweg zur Sill" genannt, waren nun laut des Urbars von
1305 und verschiedener älterer Urkunden auch grundherr-
licher Besitz des Stiftes Wilten und wahrscheinlich hat zu
diesem Besitz ursprünglich auch das Waldgebiet der Gluirsch
und des Pfaffenwarthofes angehört, ehe es im Jahre 1251
das Stift den Perchtingern zur Rodung verliehen hat. Als
dann die Höfe an das Stift zurückfielen, wurden sie mit dem
215
Seite 228
228/256
zu deffen Sitz
Hofmarksgerichte Wilten vereinigt. Die Verbindungswege
die Billerstraße und dessen Abkürzungsweg
führten aber auch später immer durch das Gebiet des Ge-
richtes Ambras. Die Feldmark des Lemmenhofes springt
mit einer sehr auffallenden Ausbuchtung in das Waldgebiet
des Gerichtes Ambras vor und auch dies läßt sich am besten
dadurch erklären, daß jener aus diesem willkürlich ausgeschie-
den worden ist. Die Sillhöfe sind aber, obwohl sie zur Pfarre
Wilten im engeren Sinne gehörten, stets im Verbande des
Gerichtes und der Gemeinde Ambras-Pradl verblieben.
Die Grenze zwischen der Hofmark Wilten und den Ge-
meinden des Mittelgebirges, das ist Bill und besonders Nat-
ters, verläuft meist entlang des äußeren (nördlichen)
Höhenrandes der Mittelgebirgsfläche vor deren Ab-
fall gegen die Sohle des Haupttales. Diesseits dieser im
Landschaftsbilde sehr augenfälligen Randlinie ist die Liefe=
rung des Holzes wegen des Gefälles viel leichter abwärts
nach Wilten als aufwärts in eine Ortschaft des Mittelgebir-
ges, jenseits der Randlinie wird aber die Zufahrt umgekehrt
leichter. Also auch auf dieser Strecke ist die Grenzführung
eine natürlich e. In der inneren Öde stößt die Grenze
an den Öd- oder Geroldsbach und nach ihrer heutigen Gel-
tung diesem entlang abwärts bis vor die Ziegelei, wo sie
dann nach Westen abspringt, um das Gebiet der Jiggenhöfe
zu umspannen. Ehemals, vor der Anlage der Katastermappe
von 1856, gehörte auch der steile Waldhang westlich des Ge-
roldsbaches bis zur Höhe des Games, des nordöstlichen Pfei-
lers der Götzner Hochfläche, zu Wilten, was den natürlichen
Berhältnissen der Bodennutzung nur entspricht. Vom Games
senkte sich die Grenze entlang seiner Höhenlinie abwärts bis
216
Seite 229
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zur Stelle, wo der Inn in einem weit ausgreifenden Bogen
am engsten an den Berghang herantritt und dadurch ein
ausgesprochenes Steilufer erhält. Durch diesen Ab=
senker wird das Halbbecken der Gallwiese von jenem von
Völs in sehr augenfälliger Weise getrennt, der Verbin-
dungsweg kann den so entstehenden Engpaß nur durch einen
Anstieg auf eine etwas flachere Stufe des Absenkers über-
winden. Es ist daher wieder ein natürlicher Grenzverlauf,
der sich hier festlegte.
Die derart durch die natürliche Gestaltung des Geländes
vorgebildeten Grenzen der Hofmark Wilten sind schon früh-
zeitig auch urkundlich aufgezeichnet worden, nämlich in der
bereits oben S. 200 erwähnten Verleihung der Hofmark vom
Jahre 1141. Es ist das die zeitlich älteste Grenz-
beschreibung eines Gerichtes, die wir aus Tirol kennen.
Sie gibt folgende Punkte für den Grenzverlauf der Hofmark
Wilten an: Vom Singiler (ein Landstück am Zusammen-
flusse von Sill und Inn) zur Höhe des Mons Burgusinus
(Burgberg von Straßfried ober der Gluirsch) 285, hinab zum
Eteinstein (die Felsen in der Sillschlucht), diese überquerend
ins Helletal (wohl die Schlucht des Geroldsbaches oder die
Öd) 286 und an den Mons Campunus (Games, d. i. der
Bergfuß ober der Figgen) 287 und, wie sinngemäß zu ergän-
zen, zum Inn und diesem entlang zur Sill. Die Gleichsetzung
des Helletales mit der Öd ergibt sich daraus, daß der Ge-
roldsbach mitunter das Höhlbachl 288, der Platz, auf dem
285 S. Stolz, Pandesbeschreibung 5. 325.
286 S. oben S. 129.
287 S. oben S. 130 f.
288 Kataster von 1840 Nr. 11 und 458 Urk. v. 1749 J. oben S. 152.
217
Seite 230
230/256
heute die Ziegelei Norer steht, das Höhlangerle in der
Öde 289 und die Brücke über diesen bei der Figgen die Höll-
brücke 290 heißt.
Diese Grenzangabe ist damals hauptsächlich in gerichtlich-
politischer Hinsicht gedacht gewesen. Aber auch die Wald-
und Weidenutzung war an dasselbe Gemerk gebunden, das
freilich nur ganz beiläufige Richtungen angibt und daher die
Nutzungsbereiche nicht mit der wünschenswerten Genauig-
keit von einander scheidet. Zu diesem Zwecke wurden, wie
schon oben S. 140 f. angedeutet, im Jahre 1400 zwischen
Wilten und Völs und 1467 und 1505 zwischen Wilten und
Natters genaue Abmarkungen getroffen. Und wenn auch
diese sich ausdrücklich nur auf Holzbesuch, Wunn und Weid
beziehen, haben sie dennoch auch die Gerichtsgrenze be=
stimmt. Als im Jahre 1659 eine neue Bermarkung zwischen
dem Landgerichte Sonnenburg und dem Hoch-
gerichte Wilten vorgenommen wurde, hat man auf jene
älteren Verträge zurückgegriffen. Die Grenzorte und der
Grenzverlauf, die in alle diesen Bermarkungen übereinstim-
mend angeführt werden, sind 291:
Gegen das Gericht Sonnenburg, Gemeinde Vill, beginnt
die Grenze im Walde der Sillhöfler (ober dem Lemmenhofe)
und geht von hier über das Gruebach und den Mairpichl (im
Walde ober der Villerstraße) zum Hochegg beim alten Jahr-
289 A. a. O. Nr. 169.
290. Rataster v. 1777 Nr. 3 F. - Stolz, Landesbeschreibung 5. 297
Anm. 4 zum 3. 1659.
291 Stolz, Landesbeschreibung S. 290 ff. (Die in Klammer stehenden
Worte sind von mir gegebene Erklärungen und sind in den alten Be-
Jchreibungen nicht enthalten.)
218
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231/256
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scheinend bei der Anlegung der Katastermappe im Jahre
1856 zur Gemeinde Völs. Die Stadt ließ eiserne Grenztafeln
an der Villerstraße, unterhalb der Biller Mühle und an der
Bölferstraße am alten Games außerhalb der Figgen aufstel-
len, warum nicht an der Brennerstraße? Wohl nur wenige
Ausflügler, die an diesen Tafeln vorbeigehen, machen sich
einen Gedanken, daß die urkundliche Festsetzung dieser Grenze
sieben Jahrhunderte zurückliegt.
Nordwärts stieß das Hochgericht Wilten an die Stadt
3nnsbruck an, die politisch-gerichtlich wieder ein eigenes
Gebiet, Burgfrieden oder Stadtgericht genannt,
bildete. Im Jahre 1180 war der Markt Innsbruck auf das
rechte Ufer des Inn in die damals zu Wilten gehörige Au
verlegt worden 294. Das Stift als Grund- und Gerichts-
herr trat dem Landesfürsten als dem Gründer und Herrn der
neuen Stadt, zu der der Markt bald erwuchs, das hiefür
nötige Gelände ab. Die Grenze des Burgfriedens ging an
der Südseite entlang der Stadtmauer, deren Verlauf heute
durch den Markt- und Burggraben angedeutet wird. Bald
aber entstanden auch südlich davon entlang der Landstraße
städtische Häuser, die sogenannte Neustadt, heute Maria-
Theresien-Straße, und im Jahre 1281 willigte das Stift
Wilten neuerdings in deren Abtretung an das Stadtgericht
zu Handen des Landesfürsten ein. Ostwärts des Häuser=
gebietes der Stadt war den Bürgern der westliche Teil des
Saggens als Feldmark wohl schon bei der Gründung im
Jahre 1180 zugewiesen worden, den östlichen bis zur Sill hat
ihnen das Stift erst im Jahre 1339 verliehen 295. Dadurch
294 5. Stolz, Landesbeschreibung S. 310 ff.
220
295 5. oben S. 103.
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ist dieses Geldergebiet auch zum Burgfrieden oder Stadt-
gericht gekommen. Deffen Grenzen gegen die Hofmark Wil-
ten gaben mehrere Beschreibungen aus dem 15., 16. und 18.
Jahrhundert übereinstimmend folgendermaßen an: Von der
großen Sill beim Lazaret (altes Militärspital, Fabriksgasse
Nr. 2) über das Neuraut zur kleinen Sill vor der Hofmühle
(heute Sillgasse Nr. 17), der kleinen Sill nach hinauf vor die
Englmühle (Adamgasse Nr. 9), quer hinüber in die Wiltauer
Gasse (Leopoldstraße) zur Triumphpforte, wo am Gasthaus
Krone (Maria-Theresien-Straße Nr. 46) noch ein großer
Grenzstein mit den Wappen der Stadt und des Stiftes mit
der Jahrzahl 1746 steht, aber auch schon früher eine Stein-
säule und noch früher ein Alber als Grenzzeichen gestanden
war. Von hier geht die Grenze weiter längs der Westseite
der Hausgärten der Neustadt (Maria-Theresien-Straße),
um den alten Friedhof (jetziger Karl-Ludwigs-Platz) herum
und längs der Südseite der Hausgärten des Innrain, an des-
sen westlichem Ende ein Grenzstein von der vorbeschriebenen
Art steht, der jetzt im Hause Ecke Völserstraße-Reihengasse
Nr. 1 eingemauert ist, und zum 3nn unterhalb des Ziegel-
ofens. Diese Grenzführung wurde noch im 16. Jahrhundert
dom Stifte Wilten in einem wichtigen Belange bestritten.
Es behauptete nämlich, sein Hofgericht reiche in der Land-
Straße bis zum Georgentor, das zwischen dem heutigen Trapp-
hause und dem Landhause stand. Die Stadt behielt aber mit
ihrem Anspruche bis zur vorerwähnten Steinfäule recht. Als
im Jahre 1774 die Triumphpforte in Stein zur Erinnerung
an die Hochzeit des Erzherzogs, später Kaiser Leopold II., er-
baut wurde, ließ das Stift amtlich feststellen, daß dieses die
Straße abschließende Bauwerk bereits ganz auf Wiltner
221
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234/256
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Sill Höfe
nach Amras
alte slappede
Kloster
Wildau
19
Graflo. Sarenthein Sil
Abb. 4, Plan von Wilten um 1820
Steinbruch
Ziegel fin
Bier Haust
Tamzingberg H
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"
der heutige Südtiroler Platz, die Meraner und Brunecker
Straße, die alle eben damals auf dem Gebiete der Wiltner
,Neuraut" die ersten Häuser erhielten 299. Jm Jahre 1878
endlich das Gelände nördlich der Linie, die von der Triumph-
pforte in gerader Richtung ostwärts zum Bahnhof und west-
wärts zum 3nn durchschneidet (Salurner und Maximilian-
Straße) 300. Dieses Gelände war damals noch wenig verbaut,
doch war es bald für verschiedene wichtige öffentliche Ge=
bäude, wie Lehrerbildungsanstalt, Spital und Gerichts-
gebäude, dazwischen hinein für Wohnhäuser in Anspruch ge-
nommen. Für diese Gebietsabtretung und den dadurch be-
dingten Entgang an Steuern erhielt die Gemeinde Wilten
von der Stadt eine einmalige Abfindung von 40.000 fl.
Das alte Häufergebiet Alt-Wiltens selbst beginnt sich
seit Ende der 1830er Jahre merkbarer durch stadthausartige,
mehrstöckige Wohnbauten zu erweitern, zuerst im inneren
Bereiche der bisherigen Straßenzüge, insbesondere der Leo-
poldstraße, dann in der nördlichen Fortsetzung derselben; der
Kataster von 1840 beginnt deren Reihe etwa mit Nr. 485,
heute Fischerhaus (Leopoldstraße Nr. 13). In den 1850er
und 1860er Jahren stockte die Bautätigkeit, seit 1870 be=
lebte sie sich wieder, es füllte sich die Leopoldstraße bis gegen
die Triumphpforte, die Müllerstraße, benannt nach dem
ersten Hausbesitzer derselben, der einen Grund für ihre An-
lage hergab, und die Heiliggeiftstraße wurden eröffnet und
allmählich mit einzelnen Häusern, meist noch innerhalb ge-
räumiger Gärten, besetzt. 1876 wurden die Namen dieser
299 S. oben S. 177.
360 Näheres darüber bei Stolz, Polit. histor. Landesbeschreibung von
Tirol, Arch. f. öft. Gefch. 107, 316 f.
224
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240/256
Das Verhältnis der Bevölkerungszunahme Wiltens, das
aus diesen Zahlen spricht, war weitaus das größte von allen
Gemeinden Tirols.
Wilten war schon längst die größte Dorfgemeinde Tirols
geworden, aber immer geringer wurde der verhältnismäßige
Teil dieser Dörfler, der von der Landwirtschaft lebte. In den
Neubauten nahm eine ausschließlich städtische Bevölkerung
Platz, meist öffentliche und private Angestellte, deren Amt
oder Unternehmung in der Stadt ihren Sitz hatte. Wilten
büßte in immer stärker werdendem Maße die Selbständigkeit
Jeines Wirtschaftslebens ein und wurde ein Bestandteil oder
Vorort der Stadt. Das konnte auf die Dauer auch poli-
tisch wohl nicht wirkungslos bleiben. Einerseits benützte
die Bevölkerung Wiltens ständig die öffentlichen Einrichtun-
gen der Stadt, ohne für deren Steuerleistung gleich der
eigentlichen Stadtbevölkerung herangezogen zu sein. Andrer
seits hätte die Schaffung solcher Einrichtungen, die mit dem
Anwachsen der Bevölkerung immer dringlicher wurden,
durch eine selbständige Gemeinde Wilten dieser sehr große
Lasten aufgebürdet, unverhältnismäßig größere, als wenn sie
durch einen größeren, auch örtlich einheitlich gewordenen
Gemeindekörper getragen würden. Das hat auf beiden Sei-
ten, bei der Stadt wie in Wilten, den Gedanken der Ver=
einigung zum Durchbruch gebracht, im Jahre 1903/04
nach Beschluß der beiderseitigen Gemeindevertretungen auch
verwirklicht. Dadurch hat Wilten seine alte politische Selb-
ständigkeit verloren, rein örtlich mag die Erinnerung und das
Bewußtsein hiefür namentlich in Alt-Wilten sich ziemlich
lebhaft erhalten haben.
226
Diese große Volksvermehrung konnte natürlich zum
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241/256
guten Teil nur durch Zuwanderung bisher nicht ansässiger
Leute bewirkt werden. Über deren Herkunft, ob sie nun
aus der näheren Umgebung, sonst aus dem Lande oder von
weiter her stammten, fehlen uns statistische Angaben. Nur
darauf sei hingewiesen: Von den 142 Familiennamen, deren
Träger laut des Katasters von 1777 damals in Wilten
Grund- und Hausbesitzer waren, erscheinen beinahe alle in
mehr oder weniger zahlreicher Vertretung als Wohnpar-
teien im heutigen Adrehbuch von Innsbruck-Wilten. Von
den alten bäuerlichen Familien erscheinen nur die Edenhauser
und Niederkircher völlig aus Innsbruck verschwunden, dann
mehrere Familien des höheren und des Beamtenadels und
die des Kaufmanns Romanin. Freilich ist dabei nicht fest-
gestellt, ob die Familien mit gleichen Namen, die im Rataster
von 1777 und im heutigen Adreßbuch vorkommen, wirklich
stammverwandt sind, und wenn ja, ob in gerader oder in seit-
licher Folge. Vergleichen wir die Liste der Hausbesitzer von
Alt-Wilten aus dem Jahre 1777 und jene von heute, so
finden wir nur ganz wenige Familien in beiden vertreten,
etwa die Grahmayr und Peer und auch diese nicht stets auf
dem gleichen Hause. Die Eller erscheinen 1777 in Wilten
noch nicht, erst etwa fünfzig Jahre später, seit da aber auf
demselben Hause, dem Gasthof Templ. Das ist aber nicht bloß
eine Erscheinung der neuesten Zeit, auch für die frühen
Jahrhunderte konnten wir ja einen ständigen und ziemlich
häufigen Wechsel im Besitz der Huben feststellen 306.
Würde man aber diese Familiennamen der älteren
Wiltner Gutsbesitzer mit denen der Umgebung ver-
gleichen, so käme man gewiß wieder auf sehr viele Über-
306 5. oben S. 86 f.
15*
227
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243/256
vor die wichtigsten Daseinsfragen der Menschheit gestellt.
Die Menschheit hat in sich das hat sie im Laufe
der Geschichte bewiesenden Drang zu wachsen, die
Anzahl ihrer Einzelwesen ständig zu vermehren, so-
lange die Bedingungen hiezu irgendwie gegeben und die
Bedürfnisse des Daseins Nahrung, Wohnung, Klei-
dung einigermaßen gedeckt sind. Dieser Drang ist
elementar, sind an einem Orte die von früher her dort
anfäffigen Menschen nicht lebensfähig genug, die ge-
gebenen Bedingungen zu ihrer Vermehrung voll auszu=
nützen, so kommen eben andere von anderswo her und
machen sich die Verhältnisse zunute. So oder so wird die
Leere an Menschenkraft ausgefüllt.
-
Daher können wir auch im Falle Wilten nur sagen: Das
Anschwellen der Bevölkerung an diesem Platz und damit
die Erweiterung seines Wohngebietes war im Sinne der
wirtschaftlich-technischen Entwicklung der letzten 60 Jahre
unvermeidlich. Wohl aber kann darauf geachtet werden,
daß diese Veränderungen in einem richtigen Zusammenhang
mit den älteren geschichtlichen Zuständen und überlieferun-
gen gehalten werden. In den Bauten soll die Rücksicht auf
das heimatlich Eigenartige und Ansprechende vorwalten.
Wie ganz anders würde Wilten aussehen, wenn die Bau-
weise, wie sie bei den jüngsten Neubauten am Frauenanger
(Neurautgasse) angewendet wurde, schon früher sich durch-
gesetzt hätte. Gewisse ältere Bauten von besonderer Eigen-
art und Bildwirkung sollen überhaupt erhalten und auch
durch Neubauten nicht völlig erdrückt werden. Der Heimat-
schutz soll sich aber auch auf die Bevölkerung erstrecken.
Wenn schon die technisch wirtschaftliche Entwicklung
=
229
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244/256
zwangsläufig die Anhäufung der Bevölkerung an gewissen
Punkten bedingt, so soll diese Vermehrung dem angestamm-
ten Volkstum in erster Linie zu Gute kommen. Wenigstens
in dieser Hinsicht soll zwischen Alt-Wilten und der Siedlung,
die heute auf seinem Gelände steht, ein fester Zusammenhang
herstellen: daß das wurzelechte tirolisch-deutsche Volkstum
hier wie dort sein Wesen und die führende Stellung behaupte
und sich der lebendigen Verbindung mit der Welt seiner
Ahnen stets bewußt bleibe.
Diese Geschichte der Hofmark und Gemeinde Wilten habe
ich nicht von langer Hand vorbereitet, sondern über An-
regung des Herausgebers begonnen und binnen kurzem zur
Drucklegung fertigstellen müssen. Ich konnte daher die ein-
schlägigen Archive nur im Fluge durchgehen und ich habe
daher gewiß wichtige Seiten des geschichtlichen Lebens nicht
gebührend berücksichtigt und wohl auch im einzelnen manche
Versehen gemacht. Immerhin zeigt auch diese Arbeit die
Reichhaltigkeit der Heimatsgeschichte und deren Verflech-
tung mit allen Teilen der allgemeinen Geschichte. Sie zeigt
uns aber auch, wie viel noch auf diesem Gebiete zu tun ist.
Namentlich wäre es hoch an der Zeit, daß endlich einmal
die älteren Urkunden und Urbare des Stiftes Wilten in
einem zuverlässigen Drucke veröffentlicht würden, denn auf
ihnen beruht zum guten Teile die Kenntnis der alten Ge-
schichte unserer engeren Heimat. Die älteren Urkunden der
Stadt Innsbruck hätten dann zu folgen. Hoffen wir, daß
wir damit endlich jene Grundlage für die Erkenntnis der
Heimatsgeschichte gewinnen, wie sie in den Nachbarländern
vielfach schon lange erreicht ist.
230
Seite 245
245/256
Redaktionelle Anmerkungen
Der Jugendschutzverein St. Bartlmä, Wilten, hat gerne Redaktion
und Verlag des vorliegenden Buches übernommen.
Damit will der Jugendschutzverein einem Jeiner Ziele sichtbaren Ausdruck
verleihen, die Jugend Wiltens heimatliebend heranzuziehen. Wahre,
tiefgründige Heimatliebe jetzt aber die Achtung und Wertschätzung jener
Kulturgüter voraus, die auf dem Heimatboden wie goldene Körner verborgen
liegen. Heimatwiffen allein genügt nicht. Dieses Heimatbuch soll gleichsam ein
"3auberbuch" für die Bevölkerung sein, das Daten und Dinge ans Tages-
licht fördert, die für sie belehrend und beglückend sind, das vor allem aber die
Erkenntnis vermittelt, das nur mit den drei Goldmünzen, auf denen steht:
Friedfertigkeit in Gott Arbeit Heimat - das, was gut
und göttlich ist auf Erden, erkauft werden kann.
Das Buch wäre ohne der unschätzbaren Mitarbeit des hochwürdigsten
Herrn Abtes Heinrich Schuler und des Herrn Univ.-Prof. Doktor
Stolz kaum zustande gekommen; auch die anderen Herren Mitarbeiter
haben daran ihr Verdienst. Dank gebührt auch dem Hochw. Herrn Präses
Gebhard Giovanizio, der die finanziellen Grundlagen schuf, Herrn
Ruftos Schwarz und L.-Ref. Prof. Dr. Dinkhauser.
Mehr redaktionelle, als finanzielle Gründe haben Herausgeber und Verlag
veranlaßt, das Heimatbuch in zwei Bände zu teilen. So stellt der 1. Band
die kultur- und wirtschaftsgeschichtliche Entwicklung
Wiltens dar und der 2. Band wird mehr das Zeitgeschichtliche (Dorfchronik)
berücksichtigen und die Geschichte der Stifts- und Pfarrkirche, des Bergisels,
eine Bürgerchronik, eine kulturgeschichtliche Wanderung auf den Amraser
Feldern beinhalten.
Der Jugendschutzverein hofft, daß die Bevölkerung Wiltens diesem Buche
über ihre engste Heimat das regste Jntereffe entgegenbringt und die Heraus-
gabe des zweiten Bandes ermöglicht. Auch der Jugendbewegung Wiltens
wäre damit geholfen, weil der Reingewinn hiefür bestimmt ist.
August 1924.
Für Verlag und Redaktion:
Lehrer Hans Bator, zugeteilt dem Volksbildungsamte.
231
Seite 246
246/256
Inhaltsverzeichnis
Der Wert eines Heimatbuches, von Univ.-Prof. Dr. Hermann
Wopfner
Seite
3
Wilten in der Urzeit, von Abt Heinrich Schuler
Wilten zur Römerzeit, von Abt Heinrich Schuler
Wilten in der Sage, von Prof. Dr. Hans Gamper
12
23
49
Geschichte der Hofmark Wilten, von Univ.-Prof. Dr. Otto Stolz
1. Die Festsetzung der Deutschen.
2. Die Verteilung des Grundbesitzes
3. Die Anlage der Siedlung und der Feldflur in der Talebene
4. Die Adelsfitze
5. Die Beurbarung der Auen
59
59
67
83
97
100
6. Höfe und Rodungen auf dem Wiltener Berg
111
7. Wald und Weide und andere Bodennutzungen
133
8. Landwirtschaftlicher Betrieb, Hausgerät, Trachten und Volks-
bräuche.
149
9. Wege und Brücken, Eisenbahnen
165
10. Gewerbe
11. Gerichts- und Gemeindewesen
12. Die Grenzen der Hofmark Wilten
13. Wiltens Verstadtlichung
Ausklang.
Redaktionelle Anmerkungen.
178
199
213
223
228
231
Seite 247
247/256
Schriften des Vereines für christliche
Erziehungswissenschaft/ Landesgruppe Tirol
Beiträge zur Heimat- und Jugendkunde
Heft 1:
Die Frage der Schülerbeschreibung
Don Heinrich Kotz
Mit umfassender Kenntnis wird das schwierige pädago-
gische Problem der Schülerbeschreibung behandelt. - Die
Lehrpersonen können dieser wertvollen pädagogischen
Schrift nicht entbehren. - Preis 7000 Kronen
Heft 2:
Die Inschriften Innsbrucks
Don Anton Lanser
Ein Musterbeispiel praktischer Heimatkundearbeit. Es ist
eine Selbstverständlichkeit, daß die heimatliebenden Bürger
sich dieser Heimatschrift bedienen werden. Preis K 14.000
Heft 3 (in Vorbereitung):
Anleitung zur
psychologischen Schülerbeobachtung
Don Josef Dinkhauser
Die angeführten Schriften sind durch alle Buchhandlungen zu beziehen.
Geschäftsstelle: Innsbrud, Sonnenburgstraße Nr. 11
Seite 248
248/256
Ein vaterländisches Jahrbuch
ist das
Kaiserschützen-Jahrbuch 1925
Verlag: Wagnerſche Univ.-Buchhandlung, Innsbruck
Neben den bedeutsamen geschichtlichen Abhandlungen
von Prof. Straganz O. F. M. und Generaloberst Viktor
Dankl enthält das Jahrbuch 1925 zahlreiche Episodenschil-
derungen aus dem Weltkriege, welche unerschütterliche
Beweise vom Heldenmute der Tiroler Vaterlandsvertei-
diger geben. Der besondere Wert des sehr schön illu-
strierten Jahrbuches besteht darin, daß es auch dem Be-
streben um die Wiedererrichtung der Landeseinheit Tirols
dient. Im Anhange finden wir einige literarisch köstliche
Schilderungen von H. von Schullern, Schrott-Pelzl u. a.
Die Kunstbeilagen stammen von Dr. Sido Schrom und
akademischen Maler Alfons Walde
Tiroler Jugendjahrbüchlein 1925
Herausgegeben vom
Sehrerheimkehrerausschuß
Der Tiroler Jugend könnte man keine bessere Lektüre in
die Hand geben, als dieses Schriftlein. Es ist belehrend
in heimatkundlichem Sinne, enthält hübsche Volkssagen
und im Kalendarium finden wir feinsinnige Sprüche. Die
Bilder sind künstlerisch. Endlich haben wir in Tirol eine
jugendtümliche Schrift, die auch außerhalb Tirols ihre
verdiente Anerkennung finden wird
Seite 249
249/256
Verlagsanstalt Tyrolia + Innsbruck
Zerrissene Fahnen
Roman aus der Zeit des Bölferringens
von Oswald Menghin
Geschmackvoller Geschenkband. 268 S.
Warmes Empfinden und echte völfische Gesinnung fennzeichnen
das Werk als gediegendste Heimatfunft.
Das Auge der Alpen
Erzählung vom Reimmichi
In Halbleinen gebunden. 330 Seiten
Der glänzende Boltsschriftsteller hat in diesem Werte fich selbst
übertroffen. Reich an spannenden Geschehnissen, frisch und gemüt
voll in der Sprache, zeitweise von goldenem Humor umstrahlt,
wird das Buch dem Berfaffer neue Scharen von Freunden und
Berehrern zuführen.
//
Frau Emma in Europa
Die Geschichte eines arbeitsfrohen Lebens
von Paul Rainer
In Halbleinen gebunden. 232 Seiten
Freunde guter unterhaltungsleftüre werden ihre Freude an dem
schönen Buch haben, das das Lebensschicfal einer füchtigen Frau
und die Entwicklung des Tiroler Fremdenverkehrs vom Poftwagen
bis zum Auto schildert.
//
In sämtlichen Buchhandlungen vorrätig
Seite 250
250/256
Vandans
Eine Heimatkunde aus dem Tale Montafon in Vorarlberg
Schulrat Prof. Hans Barbisch, Prof. Dr. Helbock und Dr. L. Jutz
gaben damit Vorarlberg das erste und prächtigste Heimatbuch. Der
Üniv.-Verlag in Innsbruck besorgte die Drucklegung in vorzüglicher
Weise. Das Buch ist 377 Seiten stark und tadellos illustriert.
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Fachzeitschrift, vor allem für die Lehrerschaft Tirols be-
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Interesse sein und verdient die vollste Unterstützung. Die
,,Katholische Volksschule" ist das einzige katholisch-pä-
dagogische Fachorgan Tirols, das ob seiner Güte unbe-
dingt weiteste Verbreitung finden muß
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