Wilten Nordtirols älteste Kulturstätte ====================================== St4 Inv. Nr Stadtarchiv Innsbruck A-1845-1 Stadtmagistrat Innsbruck 784 en Nordtirols älteste Kulturstätte A-1845-ADD 6/ Dipl. Ing Centelt: 6.5.1986 2 Abb. 1, Vorgeschichtliche Funde aus Wilten 1a und 1b Grabformen; 2 und 3 Aschenurnen; 4 Conkriglein; 5 Confchalen; 6 Bronzefibel (Seftnadel röm.); 7 Gewandnadeln (rechts Mohnkopfnadel); 8 Rasiermesser; 9 Armringe; 10 Bronzemeffer; 11 Schlangenarmband 1 b 4 THALER RAFAEL Schönach. 25/11. 1924. Tiroler Heimatbücher Herausgegeben von der Landesgruppe Tirol des Vereines für chriftliche Erziehungswissenschaft Band I Wilten Nordtirols älteste Kulturstätte 1. Teil: Wilten in der Urzeit Wilten zur Römerzeit Wilten in der Sage. Geschichte der Hofmark Wilten 9 Abbildungen auf Runstdruckpapier 3m Selbstverlag des Jugend-Schutzvereines „St. Bartlmä", Stift Wilten Sankt Bartlmä (3um Titelbild) Uralte Vergangenheit umdämmert deine Mauern, liebliches Kirchlein. Ahnen die Unermeßlichkeit des Ewigen und schauern und fragen: „Was wird nach uns Jein?" Stimmen rauschen aus dem uralten Bau; er formt sich um zur Riesengestalt, die Flur verwandelt sich zur grünenden Au, aus Bächen und Winden es Jchallt Sankt Bartholomäus erfteht! Es dröhnt sein Ruf: ,,Bedenkt ihr wandelnden, wankenden Menschen, wozu denn der Herr euch erschuf!" 5. Bator Der Wert eines Heimatbuches Geleitworte von Hermann Wopfner Vorsitzender der Landesgruppe Tirol des Vereines für chriftliche Erziehungswillenschaft Der gemütvolle Deutsche hat zu allen Zeiten fich gerne der Vergangenheit erinnert, nicht bloß der großen Haupt- und Staatsaktionen, Jondern auch der Geschehnisse des all- täglichen Lebens. Dem deutschen Tiroler war dieser Sinn für die Bergangenheit, dieser geschichtliche Sinn, besonders eigen. An den Winterabenden, wann das Abendessen vor- über war, blieb die Familie noch einige Zeit in der Stube beisammen, der eine und andere von Freunden und Nachbarn fand sich ein, und waren die Tagesereignisse und Geschäfte besprochen, so begann wohl der Großvater oder sonst einer der Alten von vergangenen Zeiten zu erzählen. Mancher war noch dabei gewesen, wie man 1809 oder gar schon 1797 die Franzosen zum Land hinausjagte. Aber nicht bloß von den Kriegsereignissen wußten sie zu erzählen, sondern auch eine Menge von Einzelheiten des Alltagslebens der Ver- gangenheit kamen zur Sprache: Wie einfach man in den harten Notjahren nach den napoleonischen Kriegen im Haus der Bürger und Bauern leben mußte, wie streng die Jugend damals erzogen wurde, wie viel Arbeit und wie wenig Ver- gnügen es gab, und wie man trotz all dem damals - wenig- stens nach der Meinung der Alten viel luftiger war als 1 3 heute. Was gab es doch für schöne alte Bräuche, die jetzt einer nach dem andern abgekommen sind, was für schöne und luftige Umzüge sah man in der Fastnacht; in den Fünf- zigerjahren, zur Zeit des Krimkrieges, haben sie gar auf dem Inn mit den großen Haller Zillen eine Seeschlacht dargestellt! Und selbst in der Kirche war es damals schöner. In unserer schönen Wiltner Pfarrkirche, die so licht und luftig war, haben sie farbige Fenster einsetzen müssen; jetzt malt die Sonne, wenn sie durch die roten und blauen Gläser scheint, den Heiligen rote und blaue Flecken fast lästerlich ins Ge- Jicht. Die fröhliche Musik an Sonntagen, bei der die Englein auf den Altären und an der Kirchendecke bald zu tanzen begonnen hätten, soll zu wenig kirchlich sein. Ja, was nicht gar! Wir sind damals bei der lustigen Musik auch nicht weniger andächtig gewesen, als die Jungen bei der zäzilia- nischen Musik." Wenn die Alten einmal ins Aufbegehren kamen, hörten sie so bald nicht wieder auf. Das Bild, das durch die Erzählungen der Alten von der Vergangenheit entworfen wurde, bezog sich freilich oft nur auf Einzelheiten und Kleinigkeiten des täglichen Lebens, aber gerade dadurch gewann es Lebhaftigkeit und Farbe, fand daher mehr Aufmerksamkeit und weckte lebhaftere Teilnahme, als wenn aus einem gelehrten Werk ein Stück Kulturgeschichte vorgelesen worden wäre. Diese Erzählungen knüpften an eine allen Zuhörern bekannte Umwelt an, sie bezogen sich auf die bekannte und vertraute Heimat und gewannen dadurch an Anschaulichkeit. Und schließlich hat das lebendige Wort des Erzählers immer viel voraus vor dem toten Buchstaben. 4 Freilich, die Gabe, gut zu erzählen, ist dem modernen Menschen zumeist abhanden gekommen. Wie schön und an- schaulich erzählen noch viele alte Bauersleute; last euch das, was sie erzählten, von einem Städter wiedererzählen und ihr könnt den Unterschied selbst feststellen. Im modernen Leben wird mehr gelesen und weniger erzählt. In den politischen Versammlungen wird freilich auch erzählt", aber wie und was! Gut erzählen ist eine Kunst, und zwar eine, die geübt werden muß; weil sie weniger geübt wurde, ist sie uns ver- loren gegangen. Wer gut erzählt, findet leicht Zuhörer, auch unter der Jugend, obwohl sie heute mehr als je dazu neigen soll, die Alten zwar reden zu lassen, aber nicht auf sie zu hören. Die Runft, gut zu erzählen, spielt beim Umgang mit der Jugend und bei deren Erziehung gar keine geringe Rolle. Diese Kunst soll in der Familie wieder mehr gepflegt werden, sie bildet ein wichtiges Stück häuslicher Kultur. Die Büch- lein, welche der Verein für christliche Erziehungswissenschaft herausgeben will, sollen nun wenigsten den Stoff liefern für Erzählungen aus der Heimat. Aber gibt es denn so viel von der Heimat zu erzählen? Mancher hat eine Heimat, die nie oder doch nur sehr selten Schauplatz von Ereignissen war, die man gewöhnlich als groß zu bezeichnen pflegt. Ja freilich, wenn wir gleich vielen alten Chronisten, nur Krieg, Pestilenz, Mord und Todschlag als erzählenswert erachten, dann gibt es von manchem Ort nur wenig zu erzählen. Aber auch das, was uns alltäglich und gewöhnlich erscheint, hat im Laufe der Jahrhunderte große und wichtige Umgestaltungen erfahren, hat also seine Ge- schichte. Unsere Kleidung, unsere Nahrung, unsere Woh- nung, die Art, wie man in den verschiedenen Berufen arbei- 5 tete, wie man sich im Zusammensein mit seinen Mitmenschen benahm, wie man seine Gefte feierte, wie man trauerte, war einem ständigen Wechsel unterworfen, wenn derselbe auch nicht so rasch erfolgte als in unseren Zeiten. Ja selbst die heimatliche Landschaft hat ihre Geschichte. Die Kräfte der Natur wie der Mensch selbst haben das Bild der heimat- lichen Landschaft gewaltig verändert. Die Urkunden dieser Heimatgeschichte liegen nicht in Archiven und sind nicht in Büchern abgedruckt, jedermann kann sie einsehen und studieren. Das Bild des Urgroß- vaters, das an der Wand hängt, die Votivbilder in den Wallfahrtskirchen (so gerade in unserer Wiltener Pfarr- kirche), Darstellungen auf alten Grabdenkmälern und Mar- terln zeigen uns Kleidertrachten längst vergangener Zeiten. Die Gerichte, die auf unsern Tisch kommen, sind zum Teil uralte einheimische, wie das Ideal unserer Tiroler Küche, der vielgepriesene Knödel, der schon vor mehr als drei- hundert Jahren zur Nationalkost gehörte. Die Gebildbrote, die bei bestimmten Festen, wie Weihnachten, Ostern, Aller- heiligen usw. gebacken werden, hängen zusammen mit ur- alten, zum Teil heidnischen Opfergaben. An der Einrichtung und Ausstattung unserer Wohnung hat der menschliche Er- findungsgeist seit Jahrtausenden gearbeitet. Die festen Wandbänke, die wir heute noch in unsern Bauernstuben sehen, finden sich bereits angedeutet in den Grubenhütten des zweiten Jahrtausends v. Chr. Den alten, gemauerten Öfen unserer Bauernstuben diente der Backofen als Vor- bild. Und was für eine lange Entwicklung liegt zwischen dem uralten offenen Herd, wie wir ihn heute noch in manchem Bauernhaus finden und dem modernen Sparherd. Und so 6 sind wir hin und hin von Denkmälern der Vergangenheit und ihrer Kultur umgeben. Reiche Anregung gewinnt unfer Leben, wenn wir diese Zeugen vergangenen Lebens zum Sprechen bringen. Sie wüßten Jo viel zu erzählen vom Leben unserer Vorfahren, wenn wir nur besser zu fragen ver- stünden. Und wie das Körperliche und Sichtbare seine Geschichte hat und Zeugen seines Werdens und Vergehens hinterließ, Jo gilt das Gleiche auch vom Geistigen und Unsichtbaren. Religion, Sitte, Brauch, Verhalten des einzelnen zu den Gemeinschaften usw., auch das hat mannigfaltige Umgestal- tung erfahren. So sind alte Sitten, wie Sagen und Märchen Zeugnisse eines Denkens und einer Gesittung, die wir in manchem als ganz verschiedenartig von der unfern fühlen. Sie reichen in ihrer Entstehung zuweilen in eine Zeit zurück, da unsere Täler noch nicht vom Licht des Christentums er- hellt waren. Auch die Äußerungen der christlichen Frömmig- keit haben, wenn auch im Wesentlichen der Religion keine Änderung eingetreten ist, große Wandlungen erfahren. Wenn noch im 17. Jahrhundert eine Frauensperson, angetan mit einem langen „Hemmat" und mit einem wächsern Kranz auf dem Haupt, nach Maria Stein im Unterinntal pilgern konnte, wie uns ein dortiges Votivbild erzählt, so sind wir überzeugt, daß einer ähnlichen Wallfahrt heute nicht bloß die Polizei sondern auch der Pfarrer entgegentreten würde. Seit den Zeiten der sogenannten Aufklärung im 18. Jahr- hundert betonte man allzu einseitig das rein Verstandes- mäßige und das Nützliche im materiellen Sinn; im Zusammen- hang damit kam man zu einer Unterschätzung dessen, was für eine Mehrung des Einkommens nicht in Betracht kam I oder dem widersprach, was man als Grundsätze einer geläu- terten Vernunft zu erkennen vermeinte. So trat denn auch bei uns die Regierung unter anderm vielen Volksbräuchen und -beluftigungen entgegen, deren Sinn die Herren am grünen Tisch nicht verstanden. Ihre Beurteilung des Volks- tümlichen war ähnlich dem Verhalten eines pedantischen Junggesellen, der Kinderspiele nach dem regeln will, was er für zweckmäßig hält. Leider hat unser deutsches Volk selbst an der Zerstörung seiner alten kulturellen Eigenart mitgearbeitet. Zu allen Zeiten haben wir Deutsche an dem Gefallen gefunden, was wir bei Fremden gesehen haben. Was „nicht weit her ist", gilt schon deswegen bei uns Deutschen weniger. Der Schatz alten wertvollen Kulturgutes, den uns die deutsche Heimat bietet, achteten wir gering und tauschten dafür viele fremde Talmiware ein. Die Unkenntnis des Heimatlichen ist oft bei alt und jung eine beschämende. Manche Schuld daran trägt auch die Schule. ,,In Rom, Athen und bei den Lappen Spähen wir jeden Winkel aus, Dieweil wir wie die Blinden tappen Daheim im eigenen Baterhaus." (Jakob Grimm.) Unser deutsches Volk hat aus den Schätzen seines tiefen Gemüts so viel des Schönen geschaffen, daß es wohl dafür- stünde, diese Schätze, die noch immer blühen, zu heben. Man spricht so oft von kultureller Hebung des Volkes. Was ist Kultur? Kultur besitzt der, welcher sein Leben nach festen, von den Vorfahren übernommenen Regeln einrichtet und an der zeitgemäßen Weiterbildung derselben mitarbeitet. 8 Kultur bedeutet Bindung und Zügelung des Niedrigen im Menschen, bedeutet innere Festigkeit und Charakter. Wer Kultur besitzt, läuft nicht heute dieser und morgen jener Modetorheit nach. Was die Vorfahren an geistigen Werten geschaffen, an ihm ist es nicht verloren, er arbeitet an der Erhaltung und Mehrung dieses Schatzes. Diese Arbeit hat ganz besonders der Erzieher zu leisten. In der Heimat bietet sich uns ein Schatz von kulturellen Werten dar. Wer ein lebhaftes Gefühl für den Wert und die Schönheit seiner Heimat hat, der ist ein Kulturmensch, wenn der Sinn für die Schönheit auch sein Handeln und Denken leitet und ihn bestimmt, soweit es an ihm ist, an der Erhaltung und Mehrung der heimischen Kulturwerte mit- zuarbeiten. Wer den Wert der Heimat zu schätzen weiß, der fühlt sich verbunden mit allen denen, die in Vergangenheit und Gegenwart für die Heimat gearbeitet haben und arbeiten, er ist vereinigt mit ihnen zu einer großen Kultur- gemeinschaft. Bedeutet ein lebhaftes Heimatgefühl Bereicherung un- serer persönlichen Kultur, so ist Heimatlosigkeit mit Kultur- armut verbunden. Der Heimatlose entbehrt jener innern Jeftigung, welche die Verankerung im Boden der Heimat und in ihrer Kultur gewährt. Der Heimatlose läuft Gefahr, zum kulturarmen geistigen Proletarier zu werden. Erziehung zur Kultur ist auch Erziehung zum Charakter, bedeutet doch Kultur Bindung an bestimmte, von persön licher Willkür und Selbstfucht unabhängige Regeln. Den höchsten Kulturwert, den wir besitzen, bildet die christliche Religion, und zwar, wie wir Katholiken überzeugt sind, un- sere katholische Religion. Sie bindet uns an ewige under- 9 änderliche Gesetze. In der Hochschätzung des Religiösen fühlen wir uns verbunden mit unsern Vorfahren, die eben- falls in der Religion ihr höchstes Gut sahen. Das ganze Kulturleben der Vergangenheit ist von dieser Religion in Jeinen wesentlichsten Außerungen bedingt. Wir können die Kultur unserer tirolischen Heimat niemals recht verstehen ohne Erfassung ihres christkatholischen Geistes. Wir Tiroler besitzen eine hohe alte Kultur, die boden- ständig, deutsch und christkatholisch ist. Auf diese Kultur müffen wir uns mehr als bisher befinnen, mit ihr müssen wir die Jugend mehr als bisher vertraut machen. Die Reihe von Büchlein, welche mit der vorliegenden Wiltener Heimatkunde eröffnet werden, sollen Kultur- geschichte der Heimat bringen und dadurch eine vertiefte Kenntnis der Heimat vermitteln. Die Herausgeber hoffen und wünschen, daß die Alten, welche die Büchlein lesen, daran unter anderm auch einzelne Jugenderinnerungen wie- der beleben und sich das ins Gedächtnis rufen, was einstens in ihrer Jugend von den Alten erzählt wurde. Wenn so das Bild der Vergangenheit aus Gelesenem und selbst Erfah- renem belebt wird, so wird auch die Lust und das Geschick, zu erzählen, Nahrung finden. Kenntnis der Heimat und Begeisterung für sie, sind wich- tige Hilfsmittel für eine nationale und religiöse Erziehung. Das Unglück, das über uns Deutsche hereingebrochen, die Demütigungen, die unsere Feinde uns aufzuerlegen nicht er- müden, die Lügen, die in aller Welt über uns verbreitet wurden und noch verbreitet werden, die übel, die tatsächlich in unserm Volk zu Tage treten, haben vielen Deutschen das Vertrauen zum eigenen Volk genommen. An Deutschen, die 10 geneigt sind, bei Fremden alles schön und beim eigenen Volk alles schlecht zu finden, hat es ohnehin zu keiner Zeit gefehlt. Möge demgegenüber das Besinnen auf die so reichen Schätze unferer Kultur unfer völkisches Selbstvertrauen heben und uns den Weg zur Genesung zeigen. Der Kulturreichtum unserer engeren Heimat ist nur ein Teil des großen Schatzes deutscher Kultur. In der deutschen Kultur unserer Heimat lernen wir das starke Band kennen und schätzen, das uns mit der großen, deutschen Volks- gesamtheit aufs engste verbindet. So ersteht in der Liebe zur engern Heimat eine sichere, im Gefühl und im Verstand ver- ankerte Grundlage für eine Vaterlandsliebe, die alles deutsche Land umfängt. 11 Wilten in der Urzeit Bon Heint. Schuler, Abt Wie der Boden in und um Wilten vor dreitausend und noch mehr Jahren ausgesehen, welches Volk sich hier zuerst angesiedelt hat, wer kann das wissen? In keinem Buche steht es geschrieben, keine Schrift ist uns aus jener Zeit hinter- lassen, die Zeugen jener grauen Vorzeit sind längst ver= modert und ihre Asche ist in alle Winde zerstreut. Aber Spuren des früheren Zustandes sind noch heute aus der Ge- staltung des Bodens zu erkennen, Spuren der ersten An- siedler, die anfangs in kleinen Gruppen, dann völkerweise in diese Gegend kamen, sind in den Gräbern, die sie hinter- laffen, entdeckt worden. Denken wir uns zuerst das Kloster Wilten, alle Kirchen und Gebäude Innsbrucks und der Umgegend weg: dann denken wir uns alle Wege, Straßen und Bahnen sowie die schön bebauten Anlagen und Felder fort: was sehen wir? Als Schauplatz des Kampfes der Naturgewalten bei Bil- dung der Erdoberfläche erblickt unser Auge mächtige Schutt- massen, sumpfigen, lehmigen Boden als überbleibsel der Eiszeit. So nennen wir jene Zeit, in welcher ein unge- heurer Gletscher die ganze Breite des Inntals bis hinaus in das bayerische Alpenvorland ausfüllte und die heute sicht- baren Gebirge so weit hinauf mit einem Eismantel bedeckte, daß nur mehr die höchsten Spitzen, Bergkämme und Kuppen hervorragten. 12 Wie uns die Erforscher des Erdkörpers und Jeiner Ent- wicklung, Geologen genannt, lehren, gab es mehrere Eis- zeiten, in welchen die Gletscher sich vorschoben und wuchsen, um dann wieder den Rückzug anzutreten, bis sie endlich nach Eintritt eines wärmeren Klimas vollständig vom Inntal ver- schwanden und sich in die Seitentäler zurückzogen, wo wir sie heute noch finden. Daß während solcher Zeiten große Umwälzungen in der Bildung der Erdoberfläche vor sich gingen, ist begreiflich. Wilten, das bedeutend höher als Innsbruck liegt, steht auf einem Schuttkegel der Sill, die beim Schmelzen und Rückgang der Gletscher zuerst ihren Lauf dort hatte, wo heute der Hohlweg ist und in ihrem Ungestüm den Inn öfters von seinem Bette verdrängte und gegen Norden Schob. Erst später grub sich die Sill ihr Bett durch die Sill- Schlucht. Es ist daher nicht zu verwundern, wenn wir auf dem Boden Wiltens abwechselnd Schotter, Schlamm, Lehm und Sand finden. Als die ersten Ansiedler in unserem Gebiete auftraten, haben sie vielleicht noch den See vorgefunden, der die ganze Breite des Inntales ausfüllte. Der 3nntalsee war durch die Schuttmassen entstanden, die der Weißenbach aus dem Halltale zu Tale geführt und so den Inn von Hall bis gegen Rematen zurückgeftaut hatte. Darum finden wir die Spuren der ältesten Ansiedlungen nicht im Tale selbst, sondern auf dem Mittelgebirge, auf den Hängen und Hügel- köpfen um 3nnsbruck oder hart am Rand des Sees. Die Menschen, die zuerst auf der Erde lebten, wußten nichts von den Bequemlichkeiten und Erfindungen, wie wir fie jetzt haben. Sie mußten alles erst erfinden. Die notwen- 13 digsten Gebrauchsgegenstände, wie Äxte, Meffer, Werk- zeuge und Waffen verfertigten sie aus Stein und Tier- knochen, die Gefäße aus rohem Ton: Werkzeuge aus Metall kannten sie noch nicht. Diese Zeit, in welcher die Menschen die Metalle noch nicht kannten, sondern sich meistens der Steingeräte bedienten, nennen die Gelehrten die Steinzeit. Die Steinzeit wird in die ältere und in die jüngere Steinzeit eingeteilt und diese wieder in drei Zeit- abschnitte: Das Früh-, das Voll- und das Jungneolithikum. Einige Gelehrte wollen, verführt durch die Funde aus der Steinzeit, der Menschheit ein sehr hohes Alter geben und sprechen davon, daß schon vor Hunderttausenden, ja sogar Millionen von Jahren Menschen auf Erden lebten. Aber stichhaltig beweisen können sie es nicht. Das Alter der Menschheit geht nach den bisherigen sicheren Ergeb- nissen der Wissenschaft nicht höher als auf 6000 bis 16.000 Jahre hinauf. Wenn es im katholischen Katechismus heißt, daß der Erlöser ungefähr viertausend Jahre nach der Er- schaffung des ersten Menschen gekommen ist, so wird uns durch das Wörtlein „ungefähr" nur ein beiläufiges Alter der Menschheit angegeben und wir können, ohne mit der Kirche in Widerspruch zu geraten, ein höheres Alter der Menschheit annehmen. Aus den ersten zwei Zeitabschnitten der Steinzeit lassen Jich in Nordtirol bisher keine Funde nachweisen, es haben daher zu dieser Zeit hier noch keine Menschen gelebt. Daß aber im letzten Abschnitt der Steinzeit, welche mit dem Ende der Eiszeit zusammenfällt, das Inntal zwar nicht im Tale selbst, wohl aber auf den Hängen und Höhen schon bewohnt war, geht aus den Funden hervor, die in Hötting auf dem 14 Pflatsch- und Schönbühel, in Mühlau, St. Nikolaus, Am- pah, in Grins, Kronburg bei 3ams, Matrei, Gnadenwald, Ried und in der Tischoferhöhle bei Rufftein gemacht wurden. Dort fand man Keulen aus Stein, Feuersteinfägen, Nadeln, Pfriemen und allerhand Spitzen aus Knochen, durchbohrte Zähne und Knochenscheibchen. Herr Steuerdirektor Karl Krapf zeigte mir eine Lanzenspitze aus Feuerstein, die am Bäckerbühel in St. Nikolaus gefunden wurde. Herr Stifts- kaftner Gilbert Bauhofer entdeckte auf dem Ampaßer Bühel und in dessen nächster Umgebung Funde aus der Steinzeit, wie einen Steinhammer aus Diorit, einen Schaber aus Serpentin, Urnenfragmente, einen Feuersteinschaber und andere Feuersteinwerkzeuge; in Hötting am Schönbühel zwei Mahlsteine aus Granit und steinzeitliche Tonscherben. Aus Wilten sind aus der Steinzeit keine Funde bekannt bis auf Hirschhornwerkzeuge, die im Museum Ferdinandeum als Wiltener Funde ausgestellt sind. Um so zahlreicher sind die Funde aus der Bronzezeit d. i. die Zeit, in welcher die Menschen ihre Geräte aus Bronze (Erz), einer Mischung aus Kupfer und Zinn (90% Kupfer, 10% Zinn) verfertigten. Das Eisen kannten sie noch nicht, wohl aber Gold und Silber. Vom Riesen Goliath, der um das Jahr 1000 vor Christus den Kampf mit David aufgenommen hat, erzählt die Heilige Schrift ausdrücklich, daß er einen ehernen (bronzenen) Helm auf dem Haupte trug, einen ehernen Panzer und Beinschienen und einen Schild aus Erz hatte, nur die Lanzenspitze war aus Eisen. Die Juden, Ägypter und Babylonier kannten die Bronze und das Eisen schon früher, als die Völker, welche unsere Gegenden besiedelten. 15 Für Wilten beginnt die Bronzezeit ungefähr um das Jahr 1200 bis 1000 vor Christus. Die Funde von Bronze- gegenständen, die hier gemacht wurden, gehören in diese Zeit und sagen uns annäherungsweise, daß um das Jahr 1000 vor Christus Wilten schon besiedelt war. Bronze- gegenstände aus allen vier Stufen der Bronzezeit hat man bei den Wasserleitungsbauten, beim Stiegelegaſthaus, im Stiftsgarten, im Stiftskreuzgang, auf den Klosterfeldern und am Bergisel gefunden. Die meisten Funde von Bronzegegenständen und Tongefäßen stammen aus den heidnischen Gräbern, die in den Kriegsjahren 1916 und 1917 bei Anlegung der Geleiseanlagen zu den Baracken auf den Feldern westlich vom Stubaitalbahnhof aufgedeckt worden sind. Dort, wo der neue Wiltener Friedhof liegt, bis westlich über den Stubaitalbahnhof hinaus, ist ein großes Gräberfeld, eine Totenstadt, in der die heidnischen Ansiedler von Wilten ihre Toten bestattet haben. Auf dem Bergisel wurde in den Vierzigerjahren des vorigen Jahrhunderts ein großer Fund, ein sogenannter Depotfund gemacht, worunter man verstecktes Gut, einen Schah, versteht, den man nicht mehr heben kann. Leider wurde eine Menge dieser gefun- denen Bronzegegenstände aus Unkenntnis der Sache wagen- weise dem Glockengießer in Wilten und den Weißgießern in Innsbruck zum Einschmelzen übergeben. Nur wenige Stücke gelangten ins Museum. Die älteste Bestattungsart ist bei allen Völkern das Erdbegräbnis, wie wir es heute noch haben. Die Ankündi- gung Gottes: Du sollst wieder zur Erde zurückkehren, von der du genommen bist, klingt bei allen Völkern in der Sitte des Begrabenwerdens wieder. Erst im Laufe der Zeit 16 war durch falsche Vorstellungen getrübt. So glaubten sie, die Toten hätten die nämlichen Bedürfnisse wie die Lebenden und gaben ihnen daher Speise und Trank mit ins Grab. Dann machte man in der Erde eine tiefe Grube, stellte die Urne mit dem Leichenbrand und den Beigaben auf eine Steinplatte und bedeckte sie mit einer Deck= platte. Die Urne wurde mit einer Menge von Geröll- Steinen, Roppen genannt, umgeben, so daß sie mitten in einem Steinhaufen stand, der kreisförmig die Urne einhüllte oder Jie turmartig überragte. Unterhalb oder seitwärts der Urne findet man öfters Messer, Gürtelschließen, Gewandnadeln, in Wilten sehr oft die sogenannten Mohnkopfnadeln (20 bis 30 Zentimeter lang), ferner Rasiermesser, Schwerter und Armreife, alles aus Bronze, sowie Perlen aus Bernstein oder Bronzekügelchen für Schmuckketten. Alle die verschie= denen Sächelchen sind oft mit herrlich grüner Patina über- zogen und müssen einst als Gestschmuck wunderbar an den Kleidern der alten Siedler geglänzt haben. Der bei der Leichenverbrennung übrig gebliebene Brandschutt wird auch beigelegt. Am Schluß wird die ganze Grabherrlichkeit mit Erde überdeckt. Die 80 bis 90 prähistorischen Gräber, die Universitätsprofessor Dr. Hans Malfatti im Jahre 1916 und 1917 mit großer Sachkenntnis aufgedeckt hat, befanden sich meistens in einer Tiefe von 1% bis 2 Meter in der Erde. Außer den hier geschilderten Kugelgräbern gab es auch Steinkistengräber, bei denen der Leichenbrand und die Bei- gaben aus Bronze und Ton in einer Art Steinkiste lagen. (Siehe Abbildung.) Die Urnen mit dem Leichenbrand sind oft noch voll- ständig erhalten, obwohl sie bei 3000 Jahre in der Erde lagen 18 und allen Unbilden der Witterung ausgesetzt waren. Staunen muß man über die Kunstfertigkeit der vorgeschichtlichen Töpfermeister oder Töpferinnen, die so mächtige, dickwan- dige Gefäße, oft von einem Durchmesser von 70 Zentimeter und entsprechender Höhe aus Lehm mit Steinchen und Sand durchsetzt, ohne Drehscheibe aus freier Hand geformt und Schwach am Feuer gebrannt haben. Manchmal tragen diese Urnen schnurförmige oder punktierte Verzierungen, andere haben eine Linienverzierung. Aus der Form der Urnen, Ge- fäße und Bronzefachen mit ihren Verzierungen erkennen die Altertumsforscher das beiläufige Alter eines Grabes. Die großen Aschenurnen sind sicher hier verfertigt, die anderen Gefäße aber von Handelsleuten eingeführt worden. Am Bergisel scheint eine große Gußstätte zur Verfertigung von Bronzen gewesen zu sein. Anläßlich der Kanalisierung im Jahre 1907 wurde im Kreuzgang des Stiftes Wilten in der Tiefe von 2 Metern ein Totengerippe gefunden mit einem herrlichen Schlangenarmband aus Bronze, das wahrschein- lich in die Zeit unmittelbar vor Ankunft der Römer gehört. (Siehe Abbildung 1.) Als Wohnungen dienten unsern ersten Ansiedlern die Felsenhöhlen, z. B. am Ampaßer Bühel, kreisrunde oder viereckige Hütten mit Wänden aus Weidengeflecht und mit Lehm überstrichen, wohl auch Wohngruben, das sind gruben- ähnliche Vertiefungen in der Erde, worüber ein Dach aus Weidengeflecht oder Stroh sich wölbte. Manche bauten sich ihre Behausung auf hochgelegenen Punkten und umgaben sie zum Schutz gegen die Feinde mit Zaun und Steinwall. Spuren einer solchen Wallburg kann man auf der Kuppe des Bergisel, wo ich vorgeschichtliche Tonscherben fand, be- 19 merken. Die ersten Ankömmlinge auf Wiltener Boden waren wohl Jäger oder Fischer, die sich mit der Zeit durch Betrieb von Ackerbau und Viehzucht seßhaft machten. Der Jagdlust durften die ersten Siedler nach Herzenslust frönen. Denn hier haufte noch der Bär, der Luchs und der Wolf und im Hochgebirg der Steinbock und die Gemse. Zur Ausübung der Viehzucht diente ihnen das Rind, das Schaf und das Schwein. Auch der Hund, der treue Wächter des Hauses, fehlte nicht. Das beweisen die Knochenreste dieser Haustiere, die mit anderen Funden zu Tage treten. Aus den gefundenen Spinnwirteln und Webergewichten schließen wir, daß den Frauen unserer Ureinwohner auch die Kunst des Spinnens und Webens zur Verfertigung von Klei- dern nicht fremd war. Es ist daher gar nicht richtig, wenn wir uns die Ureinwohner der kalten Innsbrucker Gegend halb nackt und nur dürftig bekleidet vorstellen, wie man es öfters auf Schul-Wandbildern sehen kann. Im Gegenteil gibt es auf den Situlen, d. i. auf eimer- oder wasserkübelähnlichen Metallblechgefäßen jener Zeit Darstellungen, aus denen hervorgeht, daß sie vollständig bekleidet waren. Der Kopf der Frauen war sogar mit einer kapuzenähnlichen Haube bedeckt. Woher kamen die ersten Besiedler des 3nntals, und zu welchem Volkegehörtensie? Nach der gegenwärtigen, faft allgemeinen Annahme waren es Benet er, ein Zweig der Illyrer, die an der Ost- küste der Adria wohnten. Sie werden Veneto -3lly- rer genannt und scheiden sich in kleinere Stämme, unter denen die Breonen und Genaunen im 3nntal und im Wipptal sich festsetten. Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß 20 vor diesen eine noch ältere Bevölkerung unbekannter Her- kunft hier ihren Wohnsitz hatte. Die Veneto-Jllyrer waren teils vom Süden her über den Brenner durchs Wipptal, teils von Often in unsere Gegend gekommen, die wohl noch eine schaurige Wildnis war. Durch Urwälder und Sümpfe bahnten sie sich den Weg. Die Siedler, die sich am Fuße des Bergisel oder auf seinen Hängen niederließen, fanden dort noch einen dichten Buchenwald, der ihn wie mit einem grünen Mantel umhüllte. Der heute noch bestehende Name Buch- hütte und der vergessene Name Buchplatzl, womit man vor dem Jahre 1838 den ebenen Platz bezeichnete, wo heute das Berg-sel-Museum und die übrigen Gebäulichkeiten stehen, weisen darauf hin. Wie Professor Dr. Hermann Wopfner im 1. Heft der „Tiroler Heimat" (S. 6) bemerkt, waren in unserer Gegend, besonders in den tieferen Lagen, mehr Laub- wälder als Nadelwälder zu finden. Ein starkes kräftiges Völklein scheint es nicht gewesen zu sein, das zuerst sich hier niederließ. Denn die schmalen Handgriffe an den gefundenen Schwertern und die kleinen als Grabbeigaben gefundenen Armringe deuten auf einen Volksstamm von kleiner, schwacher Körperbeschaffenheit. Es gibt auch Gelehrte, die dafür eintreten, daß unsere frühesten Bewohner den Völkerstämmen der Etrusker und Kelten angehörten. Jedoch, daß auch Kelten hier in Nordtirol sich niedergelassen haben, ist schon deshalb un- wahrscheinlich, weil hier keine Funde aus der Eisenzeit gemacht wurden, d. i. jener Zeit, wo man neben der Bronze auch das Eisen im Gebrauch hatte (beiläufig 500 v. Chr.). Wir wissen nur, daß die Römer die Alpenbewohner Tirols ohne Unterschied der Stammeszugehörigkeit Räter nann- 21 ten. Die Bewohner von Pustertal und Nordosttirol rechts vom Ziller gehörten zur Provinz Noricum. Völker kommen und Völker vergehen, wie das Gras welken sie dahin, um neuem Leben Platz zu machen. Der machthungrige Römer dringt ein in unsere stillen Täler und unterwirft die Urbewohner seinem Szepter. Es beginnt die Zeit der Römerherrschaft und für unser Land im Gebirg beginnt die historische Zeit, d. h. die Zeit, von der die ge- schriebene Geschichte zu berichten weiß. 22 Wilten zur Römerzeit Bon Heinrich Schuler, Abt Die Eroberung Räfiens und der Name Veldidena Ungefähr um das Jahr 753 vor Chrifti Geburt gründeten die Brüder Romulus und Remus an den Ufern des Tiber- flusses die Stadt Rom. Diese in ihren Anfängen kleine Stadt in der Mitte der Halbinsel Italien wurde im Laufe der Zeit die Beherrscherin der Welt. Die Grenzen des römischen Reiches schoben sich immer weiter gegen Norden, bis hart an den Abhang der Alpen. Deutsche Völkerschaften aus Jüt- land, die Zimbern und Teutonen, waren die ersten deutschen Stämme, die auf ihrem Zuge nach einer neuen Heimat mit den Römern zusammenstießen und sie mit Furcht und Schrecken erfüllten. Ein Teil dieser ungestümen, blondhaari- gen Helden des Nordens soll den Weg durch Tirol genommen haben. Seit der Eroberung Galliens fahen sich die Römer aus militärischen Erwägungen gezwungen, die Grenzen ihres Reiches über die Alpen bis an die Donau vorzuschieben. Auch die wiederholten Einfälle der volkreichen, aber nah- rungsarmen rätischen Alpenvölker nach dem reichgesegneten Italien und die dort verübten Raubzüge nahmen die Römer zum Anlaß, einen organisierten Feldzug gegen die Alpen- völker zu unternehmen. Im Jahre 16 v. Chr. wurde das heu- tige Südtirol, im Jahre 15 v. Chr. das heutige Nordtirol samt dem angrenzenden Südbayern bis Augsburg, durch die 23 Söhne des römischen Kaisers Augustus, Tiberius und Drusus, unterjocht. Der größte Teil Tirols, Vorarlberg, Graubün- den, das südliche Bayern wurde nun eine römische Provin und hieß Rätien. Die Bewohner nannte man Räter. Die Eroberung Rätiens ist den Römern, die einen Ab- scheu vor den Alpen und ihren truhigen Bewohnern hatten, nicht leicht gefallen. Verschanzt in ihre oft auf schwindelnder Anhöhe angelegten Wallburgen, leisteten die Ureinwohner Tirols den zäheften und tapfersten Widerstand, mußten aber schließlich der römischen Übermacht weichen. So mag auch der Fall der zum Schutze der Heimat auf der Sonnenburg und auf dem Bergisel angelegten Wallburgen nach tapferer und erbitterter Gegenwehr das Schicksal Wiltens besiegelt ha- ben. Der heldenhafte Widerstand der im Wipptal und im mittleren Inntal seßhaften Volksstämme der Genaunen und Breonen ist in einem Gedichte des römischen Dichters Horaz verewigt. Dieser nennt die Genaunen (Caenaunes) ein kriegerisch wildes und die Breonen ein flinkes Völklein, das von seinen auf schwindelnder Höhe errichteten Bollwer- ken herabgeworfen wurde. Die Römer haben auf ihren Siegeszügen meistens jene Orte zu ihren Stützpunkten gewählt, welche schon vor ihrer Ankunft eine dichtere Besiedlung aufwiesen. Einen solchen Ort fanden sie auch in Wilten, wie wir im Vorhergehenden gesehen haben, und gaben ihm den Namen Beldidena. Aus Beldidena ist später Wiltina, Willentina, Wiltin, Wil- tein, Wilthan und zuletzt Wilten entstanden. Nur im 17. u. 18. Jahrhundert schrieb man fälschlich Wilthau, gleich wie man aus dem alten Namen,,Mühlen" Mühlau machte. Das Prä- monstratenserstift Wilten hieß lateinisch immer Wiltina. Über 24 die Ableitung des Namens Veldidena gibt es so verschiedene, einander widersprechende Auslegungen, daß es besser ist, an- zunehmen, die Römer hätten den schon bestehenden Orts- namen in römischer Aussprache Beldidena genannt. In der Weltkarte des Kastorius, auch Peutingerische Tafel ge= nannt, steht Betonina für Wilten. Dies ist jedoch nur auf einen Schreibfehler zurückzuführen. Die ältere Reisekarte, das Itinerarium Antonini, schreibt ausdrücklich Beldidena. Außer unserem Orte Wilten gibt es noch ein Wilten bei Friedland in Westpreußen und Wilthen in der sächsischen Oberlausitz. Von letzterem Orte, dessen Namen aus dem Wendischen abgeleitet wird, erschien 1922 ein interessantes Heimatbuch von Lehrer Paul Flechtner. Die alten Verkehrswege Schon vor Ankunft der Römer führte ein uralter Ver= kehrsweg über den Brenner ins Inntal. Der älteste Weg war wohl der Saumweg, der von Matrei der Ellbögner Salzstraße entlang über Tarzens, Patsch und Sistrans und auf der alten Hochstraße über Judenstein und Volders führte. Die sichersten Wegweiser sind die vorgeschichtlichen Fund- stellen, wie Ellbögen (1914), der Tigls in Siftrans, der Grab- fund bei den Wiesenhöfen (1914) mit einem herrlichen Bronzeschwert, Urnenresten und Bronzegegenständen. Lange bevor die Römer ihren stolzen Adler in unsere Berge trugen, bestand ein reger Handelsverkehr mit den im Süden Tirols wohnenden Etruskern und Kelten. Wie Wanka ¹ aus den Schriften Strabos beweist, herrschte schon in frühester Zeit 1 Die Brennerstraße, Prag 1900, S. 21 ff. 25 ein regelmäßiger Warenverkehr auf Saumtieren über das Gebirge. Ausfuhrartikel waren Rinder und Käse. Bon Matrei hat sich dann später ein Saumpfad nach Wil- ten abgezweigt, der von den Römern zu einer Militärstraße ausgebaut wurde. Wie andere Alpenübergänge, war auch der Brennerweg für die Römer in der ersten Zeit als Saum- pfad genügend. „Aber mit Änderung der militärischen Lage an der Donau seit der Zeit der Markomannenkriege gewann der Brenner und mit ihm das Durchzugsgebiet über den Brenner zum ersten Male weltgeschichtliche Bedeutung. Der Brennerstraße ward von dieser Zeit ab, da sie die kürzeste Verbindung mit der bedrohten Donaugrenze, vor allem mit der Hauptfestung Caftra Régina (Regensburg) darstellte, erhöhte Sorgfalt zugewendet. Die römischen Meilensteine längs der Brennerstraße lassen ersehen, daß dieselbe vom 2. Jahrhundert an bis in die zweite Hälfte des 4. Jahrhun- derts eifrig instand gehalten wurde." 2 Wilten als Straßenknotenpunkt und die römischen Meilensteine Wir besitzen zwei Itinerarien, das sind alte, noch aus der Römerzeit stammende Postbücher oder Reisekarten, worin alle wichtigen römischen Stationen verzeichnet und die Ent- fernung von einer Station zur anderen in römischen Meilen angegeben ist. Solche Reisekarten dienten dem Feldherrn, den Soldaten, den Beamten, die ihren Dienstort antreten mußten, sowie den Kaufleuten und dem Privatmann. In der Reisekarte des Antonin, deren Abfassung der berühmte Hermann Wopfner, die Besiedlung unserer Hochgebirgstäler, Zeitschrift des D. u. Ö. Alpenvereines 1920, S. 42. 26 Kenner der römischen Geschichte, Mommsen, in die ersten Jahre des römischen Kaisers Diokletian setzt, d. i. die Acht- zigerjahre des 3. Jahrhunderts 3, sind folgende Angaben über Beldidena: 1. Die Route Augsburg-Verona mit einer Ent- fernung von 272 röm. Meilen. Hier erscheint Veldidena als Zwischenstation von Partanum (Partenkirchen) und Vipi- tenum (Sterzing). Die Entfernung Beldidenas von Parten- kirchen ist mit 30 röm. Meilen, von Vipitenum mit 32 ange- geben. Eine römische Meile ist gleich 1478.5 m. Die heu- tige Straßenstrecke nach Sterzing beträgt 51 km, nach der römischen Meilenangabe wären es 47 km. Ein Unterschied zwischen einst und jetzt besteht aber bei der Distanzangabe zwischen Beldidena-Partanum. Von Wilten nach Parten- kirchen zählt man heute 57 km; 30 röm. Meilen sind aber nur 44 km. Von Zirl nach Reith ist die Straßenstrecke heute länger, als zu Römerzeiten. 2. Die Route von Aquileja auf einem Abkürzungs- wege nach Beldidena (ab Aquileja per compendium Veldidena), 215 Meilen. Hier ist die Entfernung von Vipi- tenum nach Beldidena mit 36 Meilen angegeben. Der Bren- ner wurde also von zwei Richtungen her erreicht, von der Poebene durch das Etsch- und Eisacktal und aus Südosten von Aquileja über den Plöckenpaß durchs Pustertal, auf kürzestem Wege die Handelsstädte Augsburg und Aquileja verbindend. 3. Die Route von Lor ch in Oberösterreich über Süd- bayern nach Beldidena (via a Lauriaco Veldidena). 3 Pauly, Realenzyklopädie der klaff. Altertumswissenschaft. Bd. 9, 2. 5. 2338. 27 Hier ist der Weg von Partenkirchen nach Beldidena mit 23 Meilen, nach einer anderen Leseart mit 33 Meilen angegeben. 4. Von Pfaffenhofen (oder Langpfunzen), B.-A. Rosenheim, durchs Unterinntal na ch Beldiden a (a Ponte Aeni Veldidena), 90 röm. Meilen. Die Wilten nächstgelegene Station heißt Masciacum (Schloß Matzen bei Brixlegg) mit 16, nach einer anderen Leseart mit 26 röm. Meilen Entfernung. 26 röm. Meilen = 38½ km. Die Bahnstrecke von Innsbruck nach Münster-Wiesing beträgt 38 km, nach Brixlegg 44 km. Die 26 röm. Meilen sind da- her die genaue Entfernung zwischen Wilten und Matzen. Die Peutingerische Tafel, richtiger die Welt- karte des Kastorius, welche fälschlich Betonina anstatt Bel- didena schreibt, gibt als Entfernung von Verona nach Augs- burg 272 röm. Meilen an. Auf dieser Karte, welche um 400 n. Ch. verfaßt wurde, erscheint als Zwischenstation zwischen Beldidena und Vipitenum die Station Matreium (Ma= trei); zwischen Beldidena und Partanum die Station S ca r= bia (Scharnitz oder Mittenwald). Von Wilten nach Matrei war die Straßenstrecke von 18 röm. Meilen (= 26½ km) länger als heute, wo sie von Wilten aus nur 20 km beträgt. Dieser Unterschied ist leicht zu erklären, wenn wir bedenken, daß wir den genauen Zug der römischen Straße gar nicht kennen und zu Römerzeiten Matrei auf nicht so kurzer Strecke zu erreichen war wie auf der heutigen Kunststraße. Vom Sonnenburgerhofe ging die Straße hinab gegen den Reifachhof, hinauf zum Fuß des Sonnenburgerhügels, dann wieder hinab gegen Gärberbach, dann wieder hinauf über die neue Straße usw. Anstatt über die moderne Stephansbrücke, ging's hinein nach Unterschönberg, zurück zum Fuß des 28 TINUE PERT VS PIV AD AB PAR MAX PONTMAX IMP.CAES MAV RELYS ANTONI PIVS AVG TRIB-POTH PROCOS. P VIAS-ETPO REST AB AVO CX THALERRAFAEL Abb. 2, Römische Funde in Wilten 1 Meilenstein des R. Septimius Severus; 2 Römische Grundmauer; 3 Gefäße aus terra sigillata; 4 Tongefäß: 5 Öllampe aus Con; 6 a) Miinze Konftantins d. Gr., b) Münze des R. Theodosius. Schönbergs, über diesen hinauf, um dann bei der neuen Post wieder die heutige Straße zu erreichen. Zur Überwindung so vieler Krümmungen und Steigungen bis nach Matrei ging natürlich mehr Zeit darauf als heute 4. Die Meilensteine. Die Bedeutung des alpinen Teiles der Provinz Rätien als militärisches Durchzugs- und Nachschubgebiet für die römischen Truppen, die an die Donau mußten, veranlaßte die Römer, der Anlegung, Aus- gestaltung und Wiederherstellung der Heeresstraße über den Brenner größere Sorgfalt zuzuwenden. Die aus diesem Ge- biete aufgefundenen und uns noch erhaltenen Meilensteine legen beredtes Zeugnis davon ab. Die Strecke Wilten- Matrei zählt die meisten Meilensteine. 1. Der für uns wichtigste stammt aus der Zeit des Se p- timius Severus 201 n. Chr. Die Inschrift dieser Meilensäule (Abbildung 2) sagt uns, daß unter Septi- mius Severus und seinem als Mitregenten genannten Sohne M. Aurelius Antoninus Pius (Caracalla) die Wege und Brücken wieder hergestellt wurden (vias et pontes restituit). Sie stand bis zum Jahre 1587 in nächster Nähe der Wiltener Pfarrkirche. Erzherzog Ferdinand ließ diesen vom Zahn der Zeit arg mitgenommenen Meilenstein in sein Schloß Ambras übertragen, wo er heute noch im Schloßhofe zu sehen ist. Viele Gelehrte, wie Aventin, Apianus, Peutinger, Putsch, Pighius, Warmund Agl, Burgklehner u. a. haben ihn ge- sehen und darüber berichtet. Die Entfernung von Wilten nach Augsburg ist mit 110 röm. Meilen angegeben, während Siehe die Rezension über Miller, Itineraria Romana in 3eitschrift für kath. Theologie XLVI, 1922, S. 133. 29 diese nach dem Itinerar des Antonin nur 96 Meilen beträgt. Die Schwierigkeit ist leicht zu lösen, da von Weilheim aus mehrere römische Straßenabzweigungen nach Augsburg nachweisbar sind. 2. Ein anderer Meilenstein, vom nämlichen Kaiser und aus demselben Jahre stammend, wurde auf der Strecke zwischen Wilten und Matrei gefunden. Die Entfernung von Augs- burg beträgt auf diesem 116 Meilen. Er wird in Schloß Ambras aufbewahrt. Das Feldherrntalent des Soldaten- Kaisers Septimius Severus, von dem noch Meilensteine aus Partenkirchen und Freienfeld bei Sterzing bekannt sind, hat die Wichtigkeit der Alpenwege erkannt und ihnen seine ganze Aufmerksamkeit zugewendet. Die bis an die Donau reichende römische Reichsgrenze war von Norden her be= droht und mußte daher eine kurze Verbindung aus dem Sü- den haben. 3. Einen Meilenstein des Septimius Severus aus dem Jahre 195, mit einem Nachtrag aus der Zeit seines Sohnes Caracalla 215 bewahrt das Stift Wilten. Leider fehlt auf diesem inschriftlich sehr gut erhaltenen Meilenstein die An- gabe der Entfernung von Augsburg. Sein Fundort ist Schönberg. 4. Aus der Zeit des Kaisers Decius (250 n. Chr.) gibt es 2 Meilensteine, von denen einer in Zirl, der zweite nach Mommsen auf dem Schönberg, nach Vollmer aber noch im Pfarrbezirk Wilten (in der Schupfen oder beim Schöberle) gefunden wurde. Sie geben die Distanz von Bregenz (A B) mit 98, letzterer mit 112 Meilen an. Beide sind im Ferdi- nandeum aufgestellt. 30 5. Beim Sonnenburgerhügel, also wieder nicht weit von Beldidena, stand einst ein Meilenstein, der unter Kaiser Ju- lian dem Abtrünnigen im Jahre 363 errichtet wurde. Nun steht er im Ambraser Schloß. Die Entfernung von Augsburg ist mit 90 Meilen angegeben. Die Entfernungsangaben wech- seln unter den verschiedenen Kaisern. Das kann wohl auf ver- schiedene Messungen und Schätzungen der römischen Straßen- baumeister und auf die Änderung der Straßenzüge zurückzu- führen sein. Die Münzfunde in Wilten und Umgebung Diese sind in Wilten und in den benachbarten Ortschaf= ten so zahlreich, daß eine große Kühnheit dazu gehört, un- serem Wilten die Eigenschaft einer römischen Niederlassung abzusprechen. Was anderen Orten, wo römische Münzfunde gemacht werden, zugebilligt wird, kann Wilten nicht abge- sprochen werden. Der tirolische Geschichtsschreiber Mat- thias Burgklehner schreibt in seiner im Jahre 1617 verfaß- ten handschriftlichen Beschreibung des Stiftes Wilten: „Putsch Wilhelm von Darkhingen und Gernstain, Kaisers Ferdinandi Rath und Oberösterreichischer Regiments-Se- kretary zeigt in feinen Rapsodiis Tirolensibus et Chronico Wilthinensi de anno 1568, wie er mit allem Fleiß in den Gärten, Äckern und Wiesen umb Insprugg und Wilthau suechen lassen und darinnen nachfolgende achtundzwanzig Pfennig und numismata (Münzen) gefunden hab, deren etliche ganz silberne und teils von Kupfer gewesen sein." Die älteste der in der genannten Beschreibung aufgeführten Münzen geht auf die Zeit des Kaisers Augustus zurück über röm. Straßen und Meilensteine vergl. J. Bollmer, Inscriptiones Baiuariae Romanae. München 1915, S. 138 ff. u. S. 226 ff. 31 († 14 n. Chr.). Sie wurde vom römischen Senat zur Geier der Eroberung Rätiens und Noricums mit der Inschrift ver- feben: Norici Raetique devicti. Auch eine zweite Münze von Augustus wird genannt. Dann werden noch angeführt folgende Münzfunde aus der Zeit der römischen Kaiser: Germanicus, Claudius, Nero, Galba, Ve= spasian, Domitian, Traian, Septimius Se= verus, Antonius Pius, Severus Alexander, Maximinus, Gordian, Gallienus, Aure= lian, Tacitus, Probus, Numerian, Constan- tin, Julian, Valentinian, Gratian. Aus der spätrömischen Kaiserzeit, z. B. aus der Zeit des Kaisers Konstantin (306-334). und Julian (361-363) und anderer Kaiser wurden nicht nur einzelne Exemplare, son- dern viele Münzen gefunden. Von Kaiser Konstantin ist eine Münze mit dem Monogramm Christi und der Umschrift versehen: Hoc signo victor eris (in diesem Zeichen wirst du fiegen). Im Jahre 1725 fand ein Knecht des Stiftes Wilten in der Krautpuiten (Krautacker, heute Lokalbahnhof Bergisel) eine Silbermünze aus der Zeit des Kaisers Antonin. Wie der damalige Stiftskaftner Peter Schluderpacher schreibt, war die Münze,,rund und groß wie Groschen, dick wie ein Gulden". Der wertvollste Münzfund stammt aus 1816. Rosina Precher, eine Tischlermeisterstochter von Patsch, fand auf den Wiltener Feldern eine zwei Dukaten schwere Goldmünze aus der Zeit des Kaisers Trajan und verkaufte sie um zwei Dukaten an den damaligen Pfarrer von Patsch und nach- maligen Abt von Wilten, Alois Röggl. Die Münze wurde 32 im Jahre 1820 dem Bischof von Brixen, Bernhard Galura, als Ehrung für die Beisetzung des Abtes Markus Egle in einem mit Chronologiken versehenen Etui zum Geschenke gemacht. Nach Gründung des Museums Ferdinandeum ge- langte die Münze durch die Güte des Bischofs als Geschenk in die dortige Münzensammlung 6. Heute ist sie leider nicht mehr dort. Wohin sie kam, ist nicht mehr zu erfragen. Im Hofe des Poppenschmiedes in Wilten (Leopoldstraße Nr. 27) fand im Jahre 1832 eine Magd beim Auskehren eine kleine Bronzemünze von Kaiser Theodosius (375 bis 395), des letzten römischen Kaisers, der den Osten und Westen des großen Römerreiches in einer Hand vereinigte. Als Christ war er ein eifriger Beförderer seines Glaubens und ein großer Feind des Heidentums und der Häresien. Eine Münze gleichen Gepräges wurde im Herbst des Jahres 1922 im Frauenanger nördlich vom Stift Wilten beim Grundaus- hub für den Bau der Siedlungsgenossenschaft der Eisenbahner gefunden und von Baumeister Josef Retter mir gütigst über- lassen. Die Bildseite zeigt den Kopf des Kaisers Theodosius, die Kehrseite den Kaiser stehend, in militärischer Kleidung, einen vor ihm knieenden Barbaren bei den Haaren ziehend. In der linken Hand hält er eine Standarte (labarum) mit dem Monogramm Chrifti .(Abbildung 2.) Die Ka- nalisierungsarbeiten des Jahres 1907 förderten im Wiltener Stiftsgarten eine Bronzemünze des Raisers Konstans II. (333-350) zu Tage. - 3m Jahre 1909 erhielt ich vom, Landschaftsbeamten Karl Winderle eine Bronzemünze aus der Zeit des Kaisers Magnentius. Fundort: Zwischen der Wiltener Pfarrkirche und dem Friedhof. Tagebuch des Abtes Alois Röggl zum 29. Jänner 1920. St. Bartlmä 3 33 Ferdinand Mayr, städt. Volksschullherer i. R. und Be- sitzer beim Seewirt in Amras übergab mir 1910 folgende Münzen, die er bei seinem Anwesen und auf den Feldern öst- lich vom Garnisonsspital gefunden hat, zur Bestimmung: eine Silbermünze des Kaisers Severus Alexander, zwei Bronzemünzen des Kaisers Maximian und Valentinian und eine zerbrochene Silbermünze von Septimus Severus. Das Jahr 1914 brachte mir durch Schriftsetzer Karl Insignieri mehrere von Max Erlacher im Garten des Hau- ses seiner Gemahlin (Wilten, Neuhauserstraße 2) gefundene Münzen. Die Fundstelle ist der Garten zwischen dem genann- ten Hause und der Villa des Regierungsrates Deininger. Die Münzen lagen teils auf der Oberfläche, teils etwa 60 Zentimeter tief in der Lehmschichte. Die Fundjahre sind 1910, 1911 und 1913. Es waren eine Bronzemünze des Kai- sers Gallienus, ein Silberdenar des K. Aurelian, je eine Bronzemünze Konstantins des Großen und des Raisers Decentius, endlich eine schlecht erhaltene Silbermünze von Gallienus. Die Silbermünzen erhalten sich schlechter als die Bronzemünzen. Die Münze des Kaisers Konstantin d. Gr. wurde wegen der herrlichen Prägung des Kopfbildes zu einer Broschenadel umgearbeitet. Bei den Grundaushebungsarbeiten zur neuen Trassen- führung der Staatsbahn nördlich vom Stift fand 1914 ein italienischer Arbeiter einen Meter tief in der Erde eine Münze Ronstantins des Großen. Die Vorderseite trägt die Büste des Kaisers, die Rehrseite stellt den Kriegs- gott Mars vor, der mit dem sagum (kurzer Umwurfmantel) und dem paludamentum (Feldherrmantel) bekleidet, mit der 34 Linken den Schild auf den Boden setzt und in der Rechten eine mit der Spitze zur Erde gekehrte Lanze hält. (Ab- bildung 2.) 3m selben Jahre und an gleicher Stelle wurde noch eine Münze des Kaisers Konstantin II. gefunden. Eine Menge Münzen aus der spätrömischen Kaiserzeit wurde 1916/17 westlich vom Stubaitalbahnhof gefunden. Sie wer- den im Ferdinandeum aufbewahrt. Der jüngste Münzfund ist eine 1923 vom Bauknecht des Stiftes Wilten auf den Stiftsgründen westlich vom Stubaitalbahnhof gefundene Bronzemünze des M. Aurel Probus (246-282). Aus der Umgebung Wiltens ist ein Münzfund aus Natters bekannt, eine Bronzemünze aus der späteren Kaiserzeit und eine Legionsmünze der 15. Legion. (Die 15. Legion ist in Carnuntum [D.-Altenburg] und in Vindobona [Wien] nachweisbar.) Beide Münzen aus Natters wurden mir von Koop. Vinzenz Moser übergeben. Aus Ampak eine Münze des Raisers Aurelian. Erst heuer erhielt ich vom Kunstmaler Thaler eine Bronzemünze des Kaisers Philippus, gefunden Aldrans- Rinn. Die Bedeutung Wilfens als Römerstation und die neuesten Funde Ob Wilten ein befestigtes Lager oder Kastell, eine Mu- tation (Pferdewechselstation) oder eine Mansion (Nächti- gungsstation) war, kann mit voller Sicherheit nicht gesagt werden, so lange keine systematischen Grabungen und ein- gehende Untersuchungen des Bodens uns darüber aufklären. Die bisher nur zufällig gemachten Ausgrabungen, die Mei- lensteine und vielen Münzfunde, sowie der aus Veldidena 3* 35 entstandene Name Wilten selbst, laffen uns keinen Zweifel daran, daß die Römer hier eine Station hatten. Die Bren- nerstraße als Hauptstraße Rätiens bestimmt, zwischen Verona und Augusta Vindelicorum (Augsburg) oder zwi- schen Aquileja und Augsburg die kürzeste Verbindung her- zustellen, hat hier in Wilten, dem vermöge seiner geogra= phisch günstigen Lage wichtigsten Straßenpunkt in Nordtirol, einen bedeutenden Stützpunkt. Von Veldidena, das wohl auch als Sammelpunkt für die Streitkräfte, die von Süden zur Unterwerfung Deutschlands herangezogen wurden, ge- dacht war, zweigten außer der Straße nach Augsburg zwei Verbindungsstraßen ab. Die eine ging, wie wir gesehen, von Beldidena durchs Unterinntal nach Pfaffenhofen (Pons Aeni), Bezirk Rosenheim, und stellte so die Verbindung mit Noricum her; die andere Linie, wohl aus späterer Zeit, führte über den Fernpaß oder über den Arlberg nach Bre- genz. Solange von Norden her keine Gefahr drohte und noch keine Straßenabzweigungen bestanden, war Wilten vielleicht nur Pferdewechsel- oder Nächtigungsstation. Es gewann aber an Bedeutung, als die rätische Grenze durch den Germanenbund der Alamannen bedroht war. Es ist doch kein Zufall, daß wir gerade von jenen römischen Kaisern Münzen und Meilensteine besitzen, die gezwungen waren, die von den Alamannen bedrohte Donaugrenze Rätiens und Vindeliciens zu verteidigen: wie von Septimius Severus, Alexander Severus, Maximinus Thrax, Decius, Claudius, Gallienus und Aurelian, dem es endlich gelang, Vindelicien von den Alamannen zu säubern. Volle Sicherheit trat erst ein unter Probus. Nach Probus fiel das Dekumatenland endgültig an die Alamannen und die Donau wurde Reichs- 36 grenze für Rätien. Wegen der bedrohten Grenzen Rätiens machten die spätrömischen Kaiser Diocletian, Maxentius, Julian, Valentinian und Valens durch Ausbau und Befesti- gung der Straßen und Einfallstore nach Tirol alle Anstren- gungen, sich gegen die immer mehr vordingenden Feinde zu behaupten. Da aus der spätrömischen Zeit bedeutend mehr Münzfunde stammen, ist auch anzunehmen, daß Beldidena zu einem römischen Standlager ausgebaut wurde. P. H. Scheffel schreibt: „Wer den Grundriß römi- scher Lager kennt und mit den Gesichtspunkten, nach denen deren Lage gewählt wurde, vertraut ist, den muß es, wenn er von Schönberg herabkommend, das ausgedehnte Rechteck des Klosters Wilten vor sich liegen sieht, überraschen, wie ge- nau dessen Lage und Maße noch heute demjenigen römischer Standlager entsprechen. Auch in der Geschichte des ersten Mittelalters ist der erste Punkt, dem wir in der Innsbrucker Gegend begegnen, wieder hier in der Gestalt des Klosters Wilten zu finden, wie überhaupt dies zu denjenigen Stellen der Alpen gehört, an denen die neu einsetzende christliche Rolonisation sich ohne weiteres an den verlassenen römischen Wohnstätten niederließ." Im Jahre 1914 wurden anläßlich der neuen Bahnlinien- führung der Staatsbahn nördlich von der Wiltener Stifts- gartenmauer römische Mauerreste entdeckt, die 80 Zenti- meter unter der Wiesenoberfläche in einer Dicke von 3.40 Meter zum Vorschein kamen. Auch römische Dachziegel tra- ten zutage, Dachziegel der gewöhnlichen Form (tegulae) und dazugehörige halbzylindrische Ziegel (imbrices). Die Mauer 7 Die Brennerstraße zur Römerzeit, Berlin 1912, S. 60. 37 wurde leider abgebrochen, aber auf meine Veranlassung konnte sie photographisch festgehalten werden. In den Fundamenten war es eine Trockenmauer nach Art des opus spicatum, das ist eines Fischgräten- oder ährenmauer- werkes. über den ährenförmig geschichteten Röllsteinen (Roppen) aus der Sill beginnt die Mörtelmauer. Zu oberst ist eine 8 bis 11 Zentimeter dicke Schichte Mauergus (Estrichschichte). Die hier gefundenen Ziegelstücke sind den in Martinsbühel gefundenen römischen Dachziegeln völlig gleich. Im Herbst des Jahres 1922 wurden bei der Grundaus- hebung zum Bau von Siedlungsbauten der Baugenossen- schaft der Eisenbahner, nicht weit von den genannten Mauern südlich der Neurauthgasse, ähnliche mit diesen im Zusammen- hang stehende römische Mauerrefte (Grundmauern) bloß- gelegt. Baumeister Josef Retter, den ich aufmerksam ge= macht hatte, daß hier wahrscheinlich römische Mauerfunde entdeckt werden könnten, brachte meiner Bitte, darauf zu achten, großes Interesse entgegen und es ist ihm auch gelun- gen, römische Grundmauern festzustellen. Lassen wir Herrn Retter selber sprechen 8: ,,An dem Teile der gewaltigen Mauer, der durch den aus- gehobenen Keller des Neubaues zieht (Nord-Nord-West nach Süd-Süd-Ost), ist das Gefüge derselben deutlich zu sehen. Sie ist durchwegs mit stehenden Findlingen erbaut in der un- zweifelhaften Manier des ährenförmigen oder Fischgräten- Verbandes (opus spicatum) mit starken Mörtelbändern. Die Mauer ist durchwegs bis auf den tragfähigen Schotter- 8 Aufdeckung der Grundmauern des castrum Veldidena ? Bon Bau- meister Josef Retter, Allg. Tiroler Anzeiger, 21. Okt. 1922. 38 grund fundiert und mißt an der Basis rund 3.20 Meter und 50 Zentimeter unter dem Wiesenterrain rund 2.80 Meter. Soweit der Kellerraum reicht, wurden im rechten Winkel abzweigende 60 bis 70 Zentimeter starke Grund- mauern bloßgelegt, und zwar eine, die einen rechtwinkeligen Raum von 6 auf 6 Meter umschließt, der gegen Westen an der Hauptmauer angebaut ist und eine, die von der Haupt- mauer gegen Often zieht. Unter dem Terrain dürften im nicht ausgehobenen Grunde zweifellos noch mehr solcher Grundmauern, die Vierecke umschließen, zu finden sein. (Soldaten- und Beamtenherbergen?) Die Länge der Haupt- mauer von der Neurauthgasse gegen Süden beträgt rund 55 Meter, die Länge der senkrecht darauf errichteten süd- lichen Grundmauer, die von Weft nach Ost zieht, beträgt bis zum Durchbruch am angefangenen Sillkanaldurchstich rund 60 Meter und setzt sich dort fort. Sie dürfte bis zum alten Sillbett, auf dessen angeschüttetem Grund heute die Geleise- anlagen der Südbahn liegen, gereicht haben und gegen 100 Meter lang gewesen sein. Die Parallelmauer an der Neurauthgasse dürfte unter dem Stiegelewirtshaus hin- durchgehen und natürlich dieselbe Länge gehabt haben. Also ein Rechteck im Ausmaße von 55 Meter auf 100 Meter, eingeschlossen von einer fast drei Meter starken, gui fundier- ten und gut gemauerten Fundamentmauer, von welcher ver- schiedene schwächere Mauern abzweigen, alle in der typischen opus spicatum-Manier hergestellt kann es etwas ande- res sein, wie die Grundfeste des alten festen Lagers Beldi- dena?" Die in diesem Aufsatz genannte Münze ist nicht eine Münze des Raisers Hadrian, sondern des Kaisers Theodo- 39 Häfen und Kannen aus Ton, tönerne Oellampen, von denen eine die Fabriksmarke FORTIS sa, eine andere den Stempel LVPI trägt. Außerdem gab es noch eine Anzahl römischer Münzen aus der späteren Kaiserzeit. Ein Teil dieser Funde ist im Museum Ferdinandeum ausgestellt. (Abbildung 2.) Es scheinen auch Prunkbauten bestanden zu haben. Denn beim Bau der Südbahnlinie östlich vom Stifte Wilten wurden im Jahre 1864 Reste eines Mosaikbodens entdeckt. Eine Anzahl schwarzer und weißer Mosaikwürfelchen wird noch im Stifte Wilten aufbewahrt. Sie wurden damals nur als Mineralienfund gewertet und fanden Aufstellung im Mineralienkabinett des Stiftes. Ein erst im letzten Herbst westlich vom Stubaitalbahnhof gefundenes Scherben- stück eines Terra-sigillata-Gefäßes trägt die leider nicht mehr vollständige Fabriksmarke //SSAE Die Romanisierung Veldidenas und der Umgegend Auf die Bildung der ansässigen Bevölkerung hat römi- sches Wesen und römische Sprache unstreitig einen wohl- tätigen Einfluß ausgeübt. Freilich waren die Römer, wie es heute die Italiener bei der Italienisierung sind, in der Wahl der Mittel zur Romanisierung nicht ängstlich. Nach Dio Caffius (L. IV. 22) wurden alle jungen Männer Rätiens zum Militär ausgehoben, aus dem Lande weggeführt und nur so viele Bewohner zurückgelaffen, als zur Bestellung des Landes notwendig waren. Wieder zurückgekehrt in ihre Hei- mat, waren sie die Verbreiter römischer Kultur und Sitte. Dieser Umstand sowie die Zuweisung von Land durch den Staat an ausgediente Veteranen hat wohl beigetragen, daß Ba Tonlampen mit dem Stempel Fortis kamen im ganzen Reiche vor. 41 unsere Heimat eine Zeitlang rätoromanischen Charakter an- nahm. Die vielen rätoromanischen Geld-, Wald- und Flur- namen, weniger in Wilten, weil schon früh germanisiert, als in den umliegenden Orten, erinnern an die Zeit, wo die räto- romanische Sprache die vorherrschende war. Um nur ein nahes Beispiel zu nennen, ist Bill selbst aus dem romanischen Billa, d. i. Landhaus, Landgut, entstanden und die dort noch bestehenden Namen Saxein (felsige Waldpartie oberhalb der Gluirsch, dem Sonnenburger Hügel gegenüber), Runkes (runcare räuten), Peins oder Peines (= ad pinos, bei den Föhren) erinnern noch an diese Zeit. Zur Bewachung der Straßen und Reichsgrenzen hatten die Römer kleine, befestigte Wachttürme, von wo aus die Straßen übersehen und die Feuersignale weitergeleitet wur- den. Ein solcher Wachtturm hieß burgus (ein spätlateinisches Wort). Da in einer auf das Jahr 1140 zurückgehenden Ur- kunde der Bergisel mons burgusinus heißt, das ist so viel wie Burgus-Berg, so ist die Annahme berechtigt, daß dort ein römischer burgus stand. Aus dem Eigenschaftswort burgu- sinus ist später burgusens, dann purgusels, zuletzt Bergisel. entstanden, so daß man richtiger Burgüsel schreiben müßte. Burg und Berg wurde oft verwechselt. Die Richtung der Römerstraße von Beldidena nach Augsburg Der als Mitgründer und erster Vorstand des Museums Ferdinandeum um die Erhaltung tirolischer Altertümer hochverdiente Abt Alois Röggl von Wilten († 1851) schreibt in einer handschriftlichen topographischen Beschreibung der Gemeinde und Seelsorge Völs: „Daß die Römer auch auf 42 dem diesseitigen Innufer über das Michlfeld eine Straße ge= zogen hatten, beweisen die in den dortigen Feldern vorgefun- denen Münzen und Meilensteine. Wahrscheinlich war auch von hier aus eine Überfahrt zum Martinsbühel, wo gleich- falls viele Münzen gefunden wurden." Eine nicht genau be= Stimmbare, im Jahre 1845 auf dem Michlfeld gefundene Römermünze, ist aus dem Nachlaß des Prälaten Alois noch vorhanden. Über die Meilensteine konnte ich leider nichts erfahren. Die Straße ging von Wilten aus über Völs, dann hart am Waldesrand vielleicht über Afling, von dort durch einen uralten Hohlweg ins Michlfeld hinab nach Rematen, endlich zur Überfuhr nach Martinsbühel. Daß eine überfuhr nach Zirl bei Unterperfuß oder weiter westwärts war, ist nicht wahrscheinlich, weil die Straße auch die Melach hätte übersetzen müssen, die, nach einem alten Flußbette zu schlie= hen, fast Martinsbühel gegenüber in den Inn mündete. Wie schon erwähnt, sind Römerfunde und vorgeschichtliche Funde auch ein Hinweis auf alte Straßen. So wurde in Völs beim Bau der Arlbergbahn ein prähistorisches Gräberfeld entdeckt; in Martinsbühel gibt es viele vorgeschichtliche und Römerfunde. Prof. Dr. Oswald Menghin hat den Nachweis geliefert, daß die 799 urkundlich belegte Namensform Cyreola (Girl) aus dem Teriolis der Notitia dignitatum entstanden ist. Teriolis ist also nicht Schloß Tirol bei Meran, sondern Zirl. Die Notitia dignitatum etc. ist ein gegen 400 n. Chr. verfaß- tes Staatshandbuch, worin die höheren Militärbehörden Die Lage von Teriolis, in Deutsche Gaue, Kaufbeuren, Bd. XIV. 1913. S. 87, Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols and Vor- arlbergs, 10, 1913, 177-85. 43 usw. aufgeführt sind. Dort heißt es: Praefectus legionis tertiae Italicae transvectioni specierum deputatae Terio- lis. Es war also zu Zirl ein Präfekt der 3. italischen Legion zur Sicherung und überwachung der Überfuhr der militärischen Zufuhren (Waren und Proviantfuhren) kom- mandiert, kurz gesagt eine Verpflegsgarnison. Wo anders kann aber die transvectio specierum (die Warenüberfuhr) stattgefunden haben, als an dem durch seine Lage und histo- rische Vergangenheit so berühmten Martinsbühel? Funde aus vorrömischer und römischer Zeit beweisen die Bedeutung dieses Punktes in alter Zeit. In der spätern römischen Raiferzeit mag wohl auch eine überfuhr über den Inn bei der heutigen Innbrücke und ein Straßenzug auf der Höttinger Seite bestanden haben. Die Verbreitung des Christentums in Beldidena Es ist eine uralte Überlieferung, daß thriftliche Soldaten die ersten waren, welche die heidnischen Einwohner von Bel- didena mit den Lehren des Christentums bekannt machten. Wenn wir die historisch sichere Verbindung zwischen Aqui- leja und Veldidena, dem größten Handelsplatz des Abend- landes und Sammelplatz römischer Legionen für militärische Operationen in die benachbarten Länder ins Auge fassen, dann entbehrt diese Anschauung durchaus nicht der Wahr- Scheinlichkeit. Aquileja besaß schon sehr früh eine blühende Christengemeinde. Diese hat gewiß seine Apostel und Beför= derer des Glaubens, seine Priester, Kaufleute oder Soldaten in die heidnischen Länder geschickt, besonders in das Gebiet des Bistums Säben (Brixen), das einst zur Patriarchal- kirche Aquileja gehörte. Wenn das in einer Bittschrift meh- 44 rerer Bischöfe an den Kaiser Mauritius vom Jahre 591 ge= nannte Bistum der Breonen (in ecclesia Breonensi) schon zur römischen Zeit bestanden hatte, so hatte es nach Planta (Das Alte Rätien, S. 232) ohne Zweifel in Bel- didena seinen Sitz, ging aber in der Völkerwanderung unter. Als erster Apostel beider Rätien wird der hl. Wander- bischof Valentin genannt, der von seinem Bischofsitz Passau vertrieben, unser Tirol zum Feld seiner segensreichen Tätig- keit wählte. Sein Auftreten fällt in die Mitte des 5. Jahr- hunderts, sein Tod erfolgte im Jahre 472. Das Andenken an den Heiligen bezeugen die vielen Valentinskirchen, die Venantius Fortunatus im Jahre 565 auf seiner Reise von Ravenna nach Tours über Pustertal zum Grabe des hl. Martin gerade in unserem Gebiete gesehen hat. Valentins- kirchen sind in alten Ablaß- und Weihebriefen bezeugt in Völs (1286), in St. Peter-Ellbögen, auf der Brennerhöhe, in Balgenaun bei Sterzing, in Pfalzen im Pustertal usw. Hätte Benantius Fortunatus seinen Weg durchs Vinschgau ge- nommen, wie einige Gelehrte wollen, was wegen des weiten Umweges sehr unwahrscheinlich ist, so hätte er außer den zwei Valentinskirchen in Haid und Nauders in ganz Vinsch- gau keine gesehen. Er spricht auch von den Heiligtümern des hl. Valentin auf seiner Reiseroute und nicht vom Grabe des Heiligen auf Zenoburg bei Meran. Übrigens geht schon aus der Anführung der Flüsse, die er übersetzen mußte, hervor, daß er nicht durch den Vinschgau gewandert ist. Nach der Drau nennt er den Inn (Oenum Brionis, den Jnn im Lande der Breonen 10) und nicht die Etsch. 10 Mon. Germ. AAIV. I. 2. und Heinrich Schuler die Stiftskirche d. hl. Laurentius, Innsbruck 1920. S. 7. 45 Die frühe Ausbreitung des Christentums in Wilten be- zeugt wohl auch das Vorhandensein einer St.-Laurentius- Kirche, die Venantius Fortunatus schon als Holzkirche schaute, die einer Erneuerung bedürftig war. Die Entstehung von St.-Laurentius-Kirchen an ehemaligen Römerorten wird von den Geschichtskundigen allgemein in das 4. und 5. Jahrhundert verlegt. Das Christentum blieb in den folgen- den Jahrhunderten hauptsächlich auf die alten Römerorte Beldidena, Matreium, Vipitenum beschränkt. In diese Zeit fällt vielleicht noch das Wirken des hl. Ingenuins, des zwei- ten Bischofs von Säben-Brixen († 605). Eine ausgedehn- tere Christianisierung unserer Heimat trat erst ein, als deutsche Völker sich hier niedergelassen hatten, Bischöfe deutschen Namens den Stühl des hl. Raffian innehatten und deutsche Missionäre von Norden her überall im Lande die frohe Botschaft des Evangeliums verkündeten. Die Diözese Säben-Brixen wurde vom Metropolitanverband mit Aqui- leja losgelöst und in den bayerischen Kirchenverband aufge= nommen. Das geschah um die Mitte des 8. Jahrhunderts. Das Schicksal Wiltens in der nachrömischen Zeit Der Glanz des Römerreiches war verblichen. Neue Reiche entstanden und Wilten wechselte wiederholt seinen Herrn. Zuerst waren es die Ostgoten, dann Odoaker, die Bayern (Baiuaren) und Franken. Ob der Einfluß der Herr- schaft des Odoaker und der Ostgoten hier in Nordtirol stark fühlbar war, ist nicht sicher festzustellen. Aber fränkische und baiuarische Stämme haben sich schon im 6. Jahrhundert in Nordtirol angesiedelt. Auf dem Abhang oberhalb 3gls gegen den Girgl wurden in den Jahren 1876/77 germanische 46 Reihengräber fränkischen Ursprungs entdeckt. Ohne Rei- bungen ist diese Zeit des Herrscherwechsels nicht vorüberge- gangen. Wenn es auch nicht erwiesen ist, daß Wilten, wie man früher glaubte, von den Hunnen zerstört wurde, so kön- nen wir doch annehmen, daß zur Zeit der Völkerwanderung wenigstens die Hauptorte, die an verkehrsreichen Punkten lagen, durch die von Norden hereinstürmenden deutschen Stämme der Alamannen, Franken und Baiuaren arg mit- genommen und vorübergehend zerstört worden sind, während die tiefer in den Tälern gelegenen Orte verschont blieben. Die vielen alten Grundmauern römischen Ursprungs in der Umgebung des Klosters, die 80 Zentimeter tief unter der Humusschichte stecken und die stellenweise in fast gleicher Tiefe auftretenden Brandschichten weisen wohl auf eine ge- waltsame Zerstörung Wiltens bin. Aus dem nur langsam vor sich gehenden Germanifie- rungsprozeß ergibt sich, daß die neuen deutschen Völker im allgemeinen die romanisch sprechenden Bewohner möglichst geschont haben und friedlich an ihrer Seite lebten, obwohl sie diese zur Abtretung eines Teiles des Grundbesitzes ge- zwungen hatten. Die romanisch sprechenden Breonen Wil- tens nahmen sehr bald deutsche Sprache, deutsches Recht und deutsche Sitte an. Für die gründliche Aufräumung mit dem Romanischen hatten am meisten die deutschen Benediktiner, Regularkanoniker und zuletzt die 1128 aus Schwaben nach Wilten berufenen Prämonstratenser gesorgt. Die Prämon- Stratenser waren zur Zeit ihrer Blüte im Verein mit den Zisterziensern die größten Pioniere des Christentums und Deutschtums bei den Wendenvölkern in Ostdeutschland. Was sie in Ostdeutschland waren, wurden sie auch hier. Sie 47 48 48 machten Wilten zu einem Zentrum des christlichen Lebens und deutscher Kultur in Nordtirol. Sie lehrten das Volk Sümpfe entwässern, Wälder roden und den Acker bebauen und brachten ihm die sanften Lehren des Christentums bei. Benutzte Literatur. Außer den in den Fußnoten genannten Werken wurden noch benutzt: Hermann Wopfner, Tirols Eroberung durch deutsche Arbeit, in Tiroler Heimat I. 1921. Ant. RoJchmann, Veldidena Urbs Antiquissima, Ulm, 1744. Alois Menghin, Geschichte von Tirol und Vorarlberg. 7. Auflage. Innsbruck. Wilten in der Sage Von Prof. Dr. Hans Gamper I. Was die Sage erzählt 1. Der Silldrache Dort, wo die Sill ihre Waffer ins Inntal herausspeit, führt eine schaurige Schlucht hinein in das düstere Wald- gebirge; rechts und links erheben sich steile Wände, die von dunklen Tannen bewachsen sind, doch im Gerölle verborgen liegt nach altem Bericht manch Körnlein funkelnden Goldes. Woher das Gold wohl sein mag? Innen in einer Höhle lag vor Zeiten ein Drache, der hütete einen ungeheuern Schatz. Hin und wieder schlug eine Welle über den Rand der Höhle, raubte verstohlen vom Golde, führte es heraus und warf es über den Wasserfall den Menschen zu. Manchmal verließ der Drache seine Höhle, um Ausschau zu halten, ob wohl niemand in der Nähe wäre, der ihm das Gold rauben könnte. Wie der Wind über das Meer hin- brauft und die Wellen hin- und herwirft und wie der Wild- bach reißend dahinströmt, so raste das Ungetüm heraus, drang durch die Felder, zerstörte Haus und Hof, Garten und Gefilde und erfüllte alles ringsum mit Schrecken. 2. Wie der Riese Haymoden Drachen tötete In jener Zeit wohnte am Rhein ein Riese, der hieß Haymo. Er überragte weit alle übrigen Menschen und übertraf sie an Kraft und Stärke. Seine Länge betrug zwölf St. Bartlmä 4 49 Schuh und drei Finger in der Quere. Auch war er vor- nehmer Abkunft, daher trug er ein gar wundervolles Wappenschild: ein Helm trug ein rotes Riffen, darauf saß ein Leopard; das Feld des Schildes aber war grün und mitten durch zog ein weißer Querbalken. Als Haymo vom Drachen an der Sill hörte, da wollte er mit ihm seine Kraft messen. Er rüstete sich deshalb mit den stärksten Waffen aus, die er finden konnte, und zog den Bergen zu. Als er ins Inntal kam, da traf er nirgends ein wohl- gefügtes Haus an. In den weiten, düstern Wäldern hausten in ärmlichen Hütten nur Köhler und Holzflößer. Außer diesen fanden sich nur noch etliche Bauersleute vor, die aber durch den Drachen in arge Bedrängnis gekommen waren. Oft hatte er ihnen Kalb und Kuh geraubt, ja manchmal noch überdies den Hirten. Haymo kam gerade an, als der Drache wieder lauernd nach Beute Ausschau hielt. Mit einem kühnen Satz stürzte der Riese auf ihn los und versetzte ihm Hieb auf Hieb. Der Drache wand sich vor Schmerz, ringelte den Schweif und floh heulend in sein Loch. Haymo drängte ihm nach und erstach ihn. Dann riß er ihm die Zunge heraus, schnitt sie ab und nahm sie mit. Staunend eilten die Bauern herbei und baten Haymo, er möge bei ihnen bleiben und die Herrschaft im Lande über- nehmen. Haymo blieb und das Land blühte unter seinem starken Arm wunderbar auf, denn von überall her kamen die Siedler und ließen sich in seinem Machtbereich nieder, wo sie zufrieden und wohlgeborgen leben konnten. 50 3. Wie Haymo den Riesen Thyrfus erschlug Zur gleichen Zeit wohnte bei Seefeld auf rauher, wind- durchbrauster Alpenhöh bei wildaufragenden Gelsengipfeln ein zweiter Riese, der Thyrsus hieß. Sein Stamm war schon seit undenklichen Zeiten dort gesessen allein und un- gestört und so hauste auch er dort oben, einem Eber gleich im eigenen Waldrevier. Als er von der Ankunft Haymos hörte, da verfinsterte sich sein Gesicht, er ballte die Riesenfaust und in seinem Herzen sammelte sich Groll und Haß wie auf dunklem Bergeshang die schwarz-grauen Gewitterwolken. Er wollte nicht dulden, daß ein anderer sich niederlasse im Bereich seiner Berge, deshalb brütete er nach, wie er den fremden Mann wieder aus dem Lande verdrängen könne. Aber auch Haymo hatte von seinem Gegner und dessen Anschlägen vernommen. Wutentbrannt brach er auf und zog dem Ufer des Inns entlang ins Oberland. Hinter Zirl auf sonniger Wiese- heute heißt der Ort Dirschenbach stieß er auf Thyrfus und rannte ihn mit seinem wuchtigen Schwert an. überrascht fah sich Thyrsus um eine Waffe um, riß die Birke aus, die neben ihm stand, und setzte sich damit zur Wehr. Weitum ertönten Berg und Tal von den grimmigen Schlägen und im Walde bebten darob die Bäume bis tief in die Wurzeln hinab. Da stach Haymo seinem Widersacher eine tiefe Wunde in die Ferse, so daß ein Strahl hellen Blutes heraussprang. Thyrfus nahm einen Wasen, stopfte sich damit die Wunde zu und sprang keuchend bergan bis zum Leitnerkogel, wo ihn Haymo einholte und niederschlug. Der Boden trank sich voll vom Blute des totwunden Riesen, der mit ersterbender Stimme rief: 4* 51 „Spritz Bluet 3ft für Bieb und Leut guet." Heute noch wird in Seefeld aus dem harten Stein das heilsame Thyrfusblut gewonnen. 4. Wie Haymo das Kloster Wilten gründete Als Haymo den erschlagenen Mann vor sich liegen sah und wie sich die Blümlein neben ihm rot färbten, da erfaßte ihn Reue und Entsetzen über seine Bluttat. Schaudernd ließ er seinen Kopf auf die Brust herabfallen und ging mit blei- Schweren Schritten bergab. Aus dem Geäft des Tanns fuhr kreischend ein Waldvogel empor und krächzte ihn heiser an; am Wiesenrain şirpten die Grillen so grell und schrill, daß ihm die Ohren gellten und im Tal unten trieb der Inn un- gestüm seine Wellen talaus, schlug sie wildaufschäumend an die Felsblöcke und gurgelte ihm aus schwarzem Grund un- heimlich zu. Ganz abgemattet kam so der Riese an die Stelle, wo er den Drachen erschlagen hatte. Da sprach er zu sich selber: „Hier will ich bleiben und für meine Mordtat Sühne tun." Er beugte sich dem Kreuze, nahm das Christentum an und gründete ein Kloster, dem er nach der wilden Gegend den Namen Wilten gab. Als der Bau vollendet war, da nahm er einen gewaltigen Stein und schleuderte ihn oftwärts. Dort, wo er niederfiel, setzte er die Grenze der Hofmark fest. Und so steht dieser Stein heute noch in den Amraser Geldern als Grenz- und Markstein der Pfarre Wilten und Ampaß und bezeichnet zugleich die Grenze der Felder des Stiftes. 52 Haymo selbst nahm im Kloster Wohnung, starb dort im Jahre 878 und wurde in einem Riesenfarg in der Stifts- kirche begraben. II. Was die Sage bedeutet 3ft die ganze Sage vom Riesen Haymo nur leerer Schall oder leben in ihr Erinnerungen fort an längst verklungene Zeiten? Laßt uns seh'n! 1. Der Silldrache Die Sage vom Silldrachen ist uralt. Die Menschen ver- gangener Tage pflegten Erde und Luft mit ungeheuern Tieren zu bevölkern, worunter zumeist die Naturgewalten zu verstehen sind, die oft mit unwiderstehlicher Gewalt das Werk von Menschenhand vernichteten. Und so ist auch der Silldrache nichts anderes als die Sill selbst. Wie eine Schlange windet sie sich aus dem Gebirge heraus, und den ganzen Schotter, auf dem Wilten steht, hat sie herausgeworfen ins Tal. Wie oft wird sie dabei Acker und Wiesen überflutet haben, als sie noch wahllos links oder rechts gehen konnte! Der Goldschatz aber, den der Drache hütete, er liegt noch heute zum Teil ungehoben im Geäder unserer Berge. 2. Die Drachenzunge Gläubig und zweifelnd sahen die Besucher Wiltens die Drachenzunge an, die zur Erinnerung an den Drachenkampf im Kloster aufbewahrt wurde. Sigmund der Münzreiche hatte sie kunstvoll in Silber faffen lassen, und als der wackere Weltreisende Felix Faber vorüber kam man zählte erst 53 1484, da maß er sie ab und bestimmte ihre Länge mit drei Spannen. Der Tiroler Geschichtsschreiber Max Sittich von Wolkenstein beschreibt sie etwas nach 1600 mit den Worten: vornen spiczig, hinten etwas praiter, einer abge= brochenen wöhr klingen nit vast ungleich. Tschaveller, der Wiltener Chronist, verglich sie um 1731 mit einem Stück ,,ausgedorrtes Holtz". Und was man sich erst alles erzählte! Ihr Gift soll durch die Jahrhunderte die alte totbringende Kraft und Wirkung bewahrt haben. Und als der Tiroler Landesfürst Erzherzog Ferdinand Karl ein nußgroßes Stückchen in Rindfleisch hüllte und es einem „,hungrigen Hundl" vorwarf, da schwoll das arme Tierchen an, als das Gift in seinem Leib erwarmte, und verendete auf der Stelle. Auch an der allgemeinen Lan- desnot mußte die Zunge redlichen Anteil nehmen. Ihr Silberschmuck wurde schonungslos dem Schmelztiegel ge= opfert, und als die Feinde scharenweise ins Land kamen, da wurde sie gar nach Innsbruck verschleppt und in das Natu- ralienkabinett gesteckt, wo sie die Jahre 1808-1826 ver= lebte. Schwerverwundet, mit abgebrochener Spitze, kehrte sie wieder ins Kloster zurück. Dafür aber bekam sie bald nachher (1836) hohen Besuch: Fünf Professoren der Mün- chener Universität sprachen vor und stellten fest sich schon vor 200 Jahren zugeraunt hatte daß es sich nur um ein,,uraltes Horn eines Schwertfisches" handle. - was man Und jetzt steht die ehrwürdige Zunge auf hölzernem Gestell, eingefaßt in wertloses Messingblech, das sich über- dies noch loslöft und sieht neuen Zeiten und anderen Menschen entgegen. 54 3. Haymos Grab Jahrhundertelang stand in der alten Wiltener Stifts- kirche ein großes, geheimnisvolles Grab. Es stand zur linken Seite, vorne beim Hochaltar und maß 13 Fuß; 2 Juß der Länge waren in die Mauer eingelaffen, 11 Fuß waren frei. In diesem Grabe ruhe - so lautete die allgemeine Annahme Haymo, der Riese, der Gründer des Stiftes. Später verfertigte man ein Holzbild und legte es der Länge nach auf das Grab. Manche schüttelten wohl den Kopf und Jagten, Riesen von solcher Länge habe es nie gegeben. Aber was hätte dann das Riesengrab in der Stiftskirche zu bedeuten? Abt Andreas Mayr (1621-50) wollte Sicherheit ge- winnen und ließ nachforschen. Man grub und grub, der san- dige Boden wich, der Turm stürzte ein und beschädigte im Salle die Kirche. Man fand wohl zwanzig Leiber unbekannter Herkunft doch die Knochen des vier Meter langen Riesen blieben aus. Wer waren die zwanzig Unbekannten? Zweifellos berühmte Männer und Wohltäter des Gotteshauses", dachte man sich und bestattete sie in einem Ehrengrab. Weitere Gedanken machte man sich damals nicht und doch wäre des Rätsels Lösung so nahe gelegen. Neben dem Hochaltar begräbt man nur ganz bevorzugte Männer. Man wird dort den Stifter und die ersten Kloster- infassen begraben haben und über ihren Ruhestätten errich- tete man wahrscheinlich das große Grabdenkmal. In späterer Zeit wußte man nur mehr, daß hier der Stifter des Klosters begraben sei, glaubte, daß er allein dies große Grab benötigt habe und schrieb ihm daher eine Länge von vier Metern zu. 55 Und Abt Andreas grub nach dem Gründer, fand ihn, war sich aber dessen nicht bewußt, daher kam es wohl, daß man der Grabstätte später beim Umbau der Kirche keine Bedeutung mehr zumaß, und so ist sie sang- und klanglos verschwunden, daß Tschaveller den Ort gar nicht mehr wußte. 4. Haymos Holzbildnis So war von der Grabstätte Haymos nichts mehr übrig als die vier Meter hohe Holzstatue. Man legte sie zunächst in einen schwarzgebeizten Sarg, den man neben die Sakristei stellte, dann richtete man sie auf und brachte sie neben den Eingang der Kirche. Da aber „gar oft großes Geschwätz" unter den Besuchern entstand und manch einer auf den Sockel sprang, um von „,dessen Länge eine unfehlbare Prob zu nehmen", da wurde der „guete Ries" auf das Abteidach zu den Fledermäusen verwiesen (um 1709). Dafür ver- fertigte man eine zweite Statue und brachte sie mit dem Bild Jeines Gegners in den Nischen der Kirchenfront an. Doch Abt Martin erbarmte sich seiner und ließ ihn in der Biblio- thek unterbringen. Allein gleich dem ewigen Juden sollte er auch hier keine dauernde Stätte finden. Er mußte ganz aus- ziehen aus dem Klostergebäude und hinüber wandern in die Friedhof-Kapelle zum hl. Michael. Dort bekam auch er das Alter zu fühlen, zumal da ihm die nicht immer zarten Hände der Besucher gar arg zugesetzt hatten, so daß man ihn am Boden des Bibliotheksganges in Sicherheit bringen mußte. Doch neuerdings kam ein Abt mit erbarmendem Herzen, ließ den Armen in eine neue Gaffung bringen und stellte ihn wieder in die Friedhofskapelle auf. (1902.) 56 HAYMON FUNDATOR MONASTERI VVILTINENT ANNODE 178 Clofie: Wilthan. Abb. 3, Der Riefe Haymo mit alter Ansicht des Stiftes Wilten nach einem Rupferstich in Merians Topo- graphia Provinciarum Austriacarum, Frankfurt 1649 Dort drückt er sich heute ganz bescheiden in eine Ecke, sieht auf die kurzlebigen Menschen herab - und denkt träumend an die Jahrhunderte zurück, die er kommen und verschwinden gesehen. Am Sockel aber stehen die Verse: Als Tag und Jahr verloffen war, Acht hundert Jchon verstrichen, Zu fibenzig acht hats auch schon gmacht, Da Haymon Todts verblichen. Der tapffer Held hat sich erwehlt Ein Clofter nuff zu führen: Gab alls hinein, gieng felbft auch drein, Wollts doch nit Jelbft regieren. Hat löblich glebt, nach Tugend gftrebt, Ein Spiegel war er allen. Riß hin, Riß her, ist nit mehr er, 3ns Grab ist er hier gfallen. 5. Haymo Der tirolische Geschichtsschreiber Max Sittich von Wolkenstein läßt Haymo, den Stifter des Klosters Wilten, einen „Grafen diß Lanndts" sein, Guarinoni, der berühmte Haller Stadtarzt, nennt ihn den erst Erbawer des herr- lichen Innthals". Die überlieferung des Klosters hält bis zum heutigen Tag daran fest, daß Haymo ein Gaugraf war, der im Streit seinen Grenznachbar im Oberinntal erschlug und zur Buße dafür das Kloster stiftete. Sei dem, wie ihm wolle. Das eine steht fest, daß sich um den Stifter des Klosters uralte Volkserinnerungen rankten. Wie Haymo aus der Ferne kam, bei Leiten den boden- ständigen Thyrfus erschlug, die Herrschaft übernahm, dann 57 das Heidentum ablegte und ein Kloster gründete, so wan- derten einst die Deutschen ein, drangen zum Teil über den Seefelder Sattel vor, rangen die altansässige Bevölkerung nieder, verbrannten die Dörfer zwischen Zirl und Telfs und übernahmen die Herrschaft im Land. Als sie das Christentum angenommen hatten, das in Wilten schon in der Römerzeit Eingang gefunden hatte, erbaute ihr frommer Sinn allenthalben Kirchen und Klöster. Literatur Mortuarium Wilthinense. 1641. Tschaveller: Ur-alter Gnaden Thron. 1731. Waldner Franz, Dr.: Ueber den Riesen Haymon und die Gründung des Klofters Wilten. Zeitschr. des Ferd. 1893, S. 382 ff. Seemüller Joseph: Die Wiltener Gründungstage. Zeitschr. des Ferd. 1895, S. 1 ff. Schuler Heinrich: Zur Geschichte der Holzstatue des Riefen Haymon in der St. Michael-Friedhofkapelle in Wilten. Zeitschr. des Ferd. 1902. S. 294 ff. Josef Garber: Die Reifen des Felix Faber durch Tirol. Schlern-Schriften 3. 1923. Texte: Münchener Gedicht (lateinisch), Seemüller, 124. Auerpachs Gedicht (lateinisch), Seemüller, 125. Holzwerts Tafel, Seemüller, 128. Die deutschen Grabverse, Seemüller, 134. Malers Historia, Seemüller, 137. Putsch, Carmen Elegiacum, Waldner, 388. Ottental, Deutsche Uebersetzung, Waldner, 389. Fünf lateinische Hexameter und ihre deutsche Uebersetzung, Tschaveller. Spätere Bearbeitungen J. Seemüller a. a. O. 58 Geschichte der Hofmark Wilten Bon Prof. Dr. Otto Stolz 1. Die Festsetzung der Deutschen Wir hörten, Veldidena war schon zur Römerzeit ein verhältnismäßig bedeutender und gut bevölkerter Ort. Die Herrschaft über Rom und Italien ging im Jahre 476 nach Christi Geburt von den römischen Raisern auf germanische Fürsten und Völker über. Die Ostgoten haben noch Rätien, das Alpenland, und damit auch Veldidena, in Abhängigkeit von ihrem italienischen Reiche gehalten. Als sie aber dieses nach schwersten Kämpfen im Jahre 555 an die Byzantiner und diese schon im Jahre 568 an die Langobarden wieder verloren, da konnte Rätien von 3talien aus nicht mehr be- herrscht werden. Eine neue Zeit war für das Land angebrochen. Das germanische Volk der Bajuvaren oder Baiern, das sich schon ein halbes Jahrhundert vorher auf der Donau- ebene festgesetzt hatte, benützte die günstige Gelegenheit, um sich nun auch die benachbarten Alpengebiete anzueignen. Da- bei ging es nicht ohne heftige Kämpfe mit den bisherigen Herren des Landes, den romanisierten Rätern oder Breonen, ab. Die Bajuvaren kamen aber nicht bloß als Eroberer, sondern auch als Besiedler des Landes. Wie diese Ansiedlung vor sich gegangen ist, darüber berich- ten uns aus jener Zeit, dem 6. Jahrhundert, keine Aufzeich- nungen. Zwei bis drei Jahrhunderte später beginnt tropfen- 59 weise die sichere geschichtliche Überlieferung, die uns den Be- stand der deutschen Siedlung in unserem Lande beweist; vor- erst meist nur die Namen einzelner Ortschaften und Grund- besitzer. So verhält es sich auch mit Wilten. Laut einer urkundlichen Nachricht vom Jahre 870 schenkte damals der Edle Egino dem Hochstifte Freising in Bayern ein Landstück in Uuiltina (Wilten) mit Gebäuden, Wiesen, Weiden, Bächen und Wasserläufen und den dazugehörigen Knechten 1. Diese Namensform zeigt, daß der Name des alten romani- schen Veldidena damals schon vollständig verdeutscht war. Das Doppel-U im Anlaut ist der W-Laut, der für das Deutsche im Gegensatz zum Romanischen bezeichnend ist, die Mittelsilben sind zusammengezogen, das Auslaut-A ist dem Althochdeutschen noch durchaus geläufig. Diese gründliche Verdeutschung des Namens ist am besten so zu erklären, daß der maßgebende Teil der Ortsbevölkerung deutsch gewor= den ist. Das beweisen uns auch die Namen der Zeugen, die den zu Wilten im 10. und 11. Jahrhundert ausgestellten Schenkungsurkunden beigefügt sind, so z. B. die Namens- reihe: Hunold, Lanzo, Ruodpret, Engildeo, Reginheri, Not- hart, Heinrih, Graman, Gerhoh, Sigilant und als ein einzi- ger romanischer Name Niger 2. Zu Zeugen hat man mit Vorliebe Grundbesitzer aus der Gegend genommen, die bei diesem Anlaß nach altbajuvarischem Rechtsbrauche am Ohre gezogen wurden (per aures tracti). Was ist mit den Romanen, den romanisierten Rätern geschehen, die vor der Niederlassung von Deutschen auch hier in Wilten gehauft haben? Sind sie von den eindringenden 1 Bitterauf, die Traditionen des Hochftiftes Freifing 2, 708. 60 2 Akta Tirol I, Nr. 1. u. 190. Bayern einfach aus ihren Wirtschaften mit der Gewalt des Eroberers hinausgetrieben oder gar ausgerottet worden? Obwohl das bei großen Volksbewegungen oft vorgekommen ist, in diesem Falle ist es ganz unwahrscheinlich aus einem triftigen Grunde. Die Deutschen haben nämlich nicht bloß für die Ortschaft, sondern auch für mehrere in deren Wirt- schaftsbereich gelegene Gegenden und Punkte die alten räti- schen und romanischen Namen übernommen und sie nach ihrem Sprachgefühl umgeformt, wie wir im 6. Abschnitt bei den Gegenden Gluirsch, Bergises, Bolles, Gallwies, Gig- gen und Games noch näher sehen werden. Diese Über- nahme ist nur in längerem und friedlichem Nebeneinander beider Volks- und Sprachstämme, Romanen und Germanen, denkbar. Einen weiteren Fingerzeig gibt uns in derselben Richtung das hohe Alter der Verehrung des hl. Lorenz in Wilten. Der Bischof Gregor von Tours, der in der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts ein Werk über die Heiligen schrieb, teilt mit, daß im Breonenlande, in einer römischen Stadt- feftung eine Kirche zum hl. Lorenz neu erbaut worden und dabei Wunder geschehen seien 3. Nirgends finden wir später im alten Breonenlande, das die Täler zu beiden Seiten des Brenners umfaßte, eine Kirche zu jenem Heiligen, als in Wilten und es ist daher mehr als wahrscheinlich, daß auch jene alte Kirche zur Breonenzeit in Veldidena gestanden hat. Wenn aber eine solche Kultstätte sich ungeachtet der Einwanderung der noch heidnischen Bajuvaren erhalten konnte, so spricht das sehr dafür, daß die Romanen nicht * Näheres darüber bei H. Schuler, die Stiftskirche in Wilten (1920) S. 6 f. 61 mit einem Schlage untergegangen sind, sondern mit ihren be- sonderen Überlieferungen hier in Wilten geraume Zeit neben und unter den Bajuvaren fortgelebt haben. Als dann diese etwa hundert Jahre später unter fränkischem Einfluß sich zum Christentum bekehrten, konnten sie an die besonderen Ge- bräuche des religiösen Kultus, die die Romanen hier hatten, anknüpfen. Die spätesten ausdrücklichen Nachrichten, daß in unserem Abschnitte des Inntales Menschen romanischer Sprache und Volksart eingesprengt unter der deutschen Be- siedlung wohnten, stammen aus dem 10. bis 12. Jahrhun- dert. Dann verschwinden auch diese spärlichen Überreste die- ses Volkstums, das einst unser ganzes Alpengebiet beherrscht hat. Blutmischungen zwischen den Deutschen und Romanen wurden im Laufe der Zeit immer häufiger und verwischten die inneren und äußeren Gegensätze zwischen beiden Rassen immer mehr. Da aber die Deutschen politisch, sozial und wirtschaftlich, sowie auch rein zahlengemäß, der überlegene Teil waren, wurde von ihnen das Romanentum gänzlich auf- gesogen. Die deutsche Sprache errang alleinige Geltung, die romanische geriet völlig in Abgang. Auf diese Weise also ist der rätisch-deutsche Volksstamm entstanden, der sich im Tirolertum auch für später eine scharf ausgeprägte land- schaftliche und politische Eigenart wahrte. Gerade für Wilten hat sich anscheinend über diese Vor- gänge, die so wichtig für die spätere Gestaltung waren und die in ihrer Zeit selbst eine so dürftige schriftliche Verzeich nung gefunden haben, in der Sage der Riesen 5 ay mo und Tyrsus eine dunkle Erinnerung erhalten. Wenigstens liegt eine solche subjektive Deutung nahe, wenn auch der objektiv geschichtliche Wert derselben nicht allzu hoch angeschlagen 62 werden kann. Haymo kommt gleich dem Germanenvolke von Norden, er überwältigt den seit früher im Lande hausenden Tyrsus, den Vertreter des Breonenstammes. Er stirbt, aber Jein Blut düngt weiter die heilige Heimaterde. Haymo, der nordische deutsche Ankömmling, kundig bereits der Künste des Bauens, errichtet auf dem Boden der Römerstadt das Kloster und schützt das von ihm geschaffene Kulturwerk un- ermüdlich gegen den Drachen, das Sinnbild der menschen- feindlichen Naturgewalt, die besonders aus der Sillschlucht in Form des ungebändigten Wasserlaufes und seiner Schwemmassen droht. Haymo, der vom Rhein kommt, ist Christ und bringt das Christentum erst im Lande zur Herr- schaft. Tatsächlich haben die Bajuvaren das Christentum nicht von den bereits früher chriftianisierten Romanen, son- dern von den Franken am Rhein und deren Glaubensboten übernommen. So verflechtet sich in Haymos Gestalt Deutsch- tum und Christentum in ihrem geschichtlichen Streben nach Geltung in unserem Lande. Andere verlegen den geschichtlichen Hintergrund der Haymo- und Tyrsus-Sage nicht in so frühe Zeit, sehen in den beiden Riesen lediglich Grafen des Inntales, die mit- einander in Gehde gerieten und von denen einer dann das Stift gegründet hat. Die Überführung des romanischen Veldidena in das deutsche Wilten läßt sich auch noch durch andere, rein ge- Schichtliche Erwägungen und Rückschlüsse, nämlich auf Grund der späteren Siedlungs- und Besitzverhältnisse, einigermaßen aufhellen. Wie wir im 3. Abschnitte näher sehen werden, war das Stift und das Land des von ihm selbst bewirtschafteten 63 Maierhofes vom Dorfe Wilten und seiner Feldmark örtlich scharf geschieden. Das Ackerland des Stiftes liegt vom Auengürtel des Inn weiter entfernt als das Dorf und seine Feldmark, es lag sicherer und dürfte daher früher be- urbart worden sein. Aber das ist nur eine Folgerung aus Wahrscheinlichkeit. Noch deutlicher sprechen die Bodenfunde aus der vorgeschichtlichen und römischen Zeit. Sie beschrän- ken sich fast genau auf das Gebiet des Stiftes und seiner Eigenwirtschaft. Im Gebiet des Dorfes hat man höchstens einige verstreute römische Münzen gefunden. Wo aber die Sunde, sich häufen, muß das alte Beldidena gelegen haben, das Stift und sein Maierhof befinden sich auf diesem Grunde,. ebenso die alte Pfarre, das Dorf aber außerhalb desselben. Der Grundbesitz des Stiftes ist, wie wir gleich hören werden, aus Höfen der Herzoge von Bayern und der Bischöfe von Brixen hervorgegangen, welch letztere sie ja wohl auch ein- mal, am ehesten aus altem Herzogs- oder Königsgut, erhal- ten haben. Vom alten Veldidena ergriffen also die alten Herzoge von Bayern, die ihr Volk ins Alpenland geführt hatten, Besitz, und machten dort wohl eine Anzahl ihrer kriegerischen Gefolgsleute zur dauernden Sicherung des wich- tigen Punktes ansässig. Hiebei sind wohl die älteren roma- nischen Bewohner des Ortes zu Zinsbauern, sogar zu Un- freien oder Knechten des Herzogs und seiner Mannen herab- gedrückt worden. Soziale Zustände in späterer Zeit lassen dies auch direkt vermuten. Vor den Mauern des alten Beldidena wurde aber seit dieser Zeit eine neue Siedlung angelegt, die alle Züge der germanischen Dorf- und Huben- verfassung an sich trägt. Die näheren Bedingungen dieser 4 Siehe unten S. 78 f. 64 Gründung kennen wir nicht, aber daß sie erst nach der Ein- wanderung der Bajuvaren erfolgt ist und eine ergiebige Ver- größerung der urbaren Fläche damals und des öfteren später noch veranlaßt hat, scheint sicher zu sein. Die Eindeutschung Wiltens wie des ganzen räti- schen Alpengebietes ist nicht so sehr durch die erstmalige Er- oberung des Landes durch die Bajuvaren entschieden wor= den, als dadurch, daß aus den altbayerischen Gebieten ununterbrochen deutsche Volkskraft neu zuftrömen konnte, während das Romanentum, ganz auf sich selbst gestellt, immer mehr einschrumpfte. Von nicht zu unterschätzender Bedeu- tung war in diesem Sinne auch noch die Übergabe des Stif- tes Wilten an ein oberdeutsches Kloster des Prämonstra- tenserordens, Rot im heutigen Württemberg, zur Neu- besetzung; denn dadurch und durch viele spätere Eintritte von Ordensmitgliedern ward ein besonderes Band der Zu- gehörigkeit Wiltens und seines Wirkungskreises zum ober- deutschenschwäbisch-bayerischen - Kulturkreis geknüpft, ganz ähnlich wie auch in der Bürgerschaft Innsbrucks an- dauernd solche Zusammenhänge vorhanden waren und immer wieder neu geschaffen wurden. Die Gründung des Stiftes hatte außer der Wirkung auf das religiöse und kirchliche Leben einen erheblichen Einfluß auf die Entwick- lung auch anderer Kulturgebiete. Die Geistlichen waren im früheren Mittelalter der einzige Stand, der allgemein der Kunst des Lesens und Schreibens mächtig war und sie für verschiedene Zwecke verwendete. Schon die Stiftungs- urkunde des Stiftes Wilten erwähnt die liturgischen Bücher, die ihm Bischof Reginbert gespendet hat. Am Stifte wurde Schuler, Stiftskirche usw. 5. 15. St. Bartimä 5 65 eine theologische Hauslehranstalt eingerichtet, deren Leiter (scolasticus) und Schüler (scolares) Urkunden aus den Jahren 1230 und 1241 nennen. Das Stift war im engeren Bereiche des mittleren Inntales die erste Stätte, an der die Schreib- kunft auch für Aufzeichnungen rechtlichen und geschichtlichen Inhaltes angewendet wurde. Bis gegen Ende des 13. Jahr- hunderts bediente man sich hiezu auch hier in Wilten wie sonst in Deutschland der lateinischen Sprache, seither setzt sich die deutsche mit einer Sicherheit und Gewandtheit im Aus druck durch, über die man staunen muß, wenn man die Rasch- heit des Wandels bedenkt und die man nur mit der hohen Bollendung der mündlichen Sprache von damals erklären kann. In einer Urkunde von 1303 kommt in einer Zeugen- reihe neben gewöhnlichen Bewohnern Wiltens auch ein ,,Ruedger der Schulmeister" vor. Dieser war wohl schon der Lehrer an einer allgemeinen Schule zu Wilten, an der Lesen, Schreiben und Rechnen in der deutschen Mutter- sprache und dann auch die Anfangsgründe der lateinischen Sprache für einen weiteren Kreis von jungen Leuten aus den bessergestellten Ständen gelehrt wurden. Die Schule war wohl in enger Verbindung mit dem Stifte, wie solche ,,Klosterschulen" damals auch sonst in Tirol vorkommen und etwa dem Range einer Volksschule samt Unterstufe der Mittelschule von heute entsprachen. Auch der im Jahre 1472 urkundlich genannte Georg Reichartinger, Schulmeister von Wilten, gehört wohl dieser Klosterschule an, mit der das deutsche Schulwesen unserer Heimatgemeinde auf ein sehr ehrwürdiges Alter zurückblicken kann. 66 6 Möser in Forsch. u. Mitt. z. Gesch. v. Tirol 4, 234. 7 Or. Stift Lade 37 H. s Archivberichte 2 Nr. 1358. Rapp, Beschr. d. Diöz. Brixen 2, 275. 2. Die Verteilung des Grundbesitzes Wie zur Römerzeit kam Wilten auch im früheren Mittelalter dank seiner Lage an einem wichtigen Punkte der Brennerstraße eine besondere Bedeutung zu 9. Die ersten für das ganze Gebiet in Frage kommenden staatlichen und kirchlichen Macht- und Amtsträger hatten hier Grundbesitz. In jenen Zeiten der vorherrschenden Naturalwirtschaft boten Grundbesitz und dessen Erträgnisse allein eine sichere Quelle von Einkommen und die Möglichkeit, dieses wieder in menschliche Dienstleistungen umzusetzen. Wenn ein Macht- träger für sich und seine Beamten an einem bestimmten Orte ständig Unterkunft, Nahrungs- und Transportmittel und anderen Bedarf brauchte, wenn er sich hier einen sicheren, festen Stützpunkt schaffen wollte, so mußte er dort vor allem Grundbesitz haben. Dieses System sehen wir, von den Kaiser- pfalzen angefangen, im früheren Mittelalter überall ange- wendet. So besaß der Herzog von Bayern, dessen Gewalt das ganze Inntal unterstand, bis ins 12. Jahrhundert in Wilten zwei Höfe (curid). Natürlich ist ein solcher Her- zogshof ähnlich wie die gleich zu nennenden bischöflichen Höfe nicht als ein Bauernhof im gewöhnlichen Sinne auf- zufassen, sondern als ein Großgrundbesitz, der eine Reihe von abhängigen Bauerngütern in sich schloß. Ebenso war von alters in Wilten das Hoch stift Brixen begütert. Die Hochstifte sind die Bischofssitze, die damals allgemein mit reichem Grundbesitz und staatlichen Hoheitsrechten ausge- stattet waren. Zu dieser Verbindung des kirchlichen Amtes mit Grundbesitz und staatlicher Gewalt hatte einerseits das Streben Anlaß gegeben, der geistlichen Anstalt zur Durchfüh- Siehe den 9. Abschnitt, - 67 rung ihrer mannigfachen Aufgaben die erforderlichen Mittel an die Hand zu geben, andererseits waren es Vorzüge der kirchlichen Organisation, die die Übertragung rein staatlicher Befugnisse an sie empfahlen. So hatte auch der Bischofs- stuhl von Brixen, dessen rein geistlicher Gewalt ja das ganze Inntal ober der Zillermündung unterstand, dortselbst schon früher verstreuten Grundbesitz meist durch Schenkung er- worben und im Jahre 1027 verlieh ihm Kaiser Konrad II. aus besonderen politischen Rücksichten die Grafschaft, d. h. die unmittelbare Landesgewalt wie im Eisack- so auch im Inntal. Urkunden vom 10. bis 12. Jahrhundert, die solche Schenkungen von Grundbesitz an das Hochstift Brixen be- inhalten, sind öfters in Wilten (Uuiltina, Wiltine, Wiltin) ausgestellt 10. Wir schließen hieraus, daß Wilten schon da- mals einen Vorort des kirchlichen Lebens und auch der Grundbesitzverwaltung des Hochstiftes Brixen im Inntal gebildet hat. Wie wir aus der Neustiftung von Wilten (im Jahre 1138) wissen, hat das Hochstift Brixen vor dieser hier in Wilten in der Tat zwei große Höfe (curiae) besessen; wie und wann Brixen diese Höfe erworben hat, wissen wir nicht näher, aber am ehesten ist doch Schenkung seitens eines deutschen Königs, der zugleich Herzog von Bayern war, an- zunehmen. Bischof Reginbert von Brixen übergab nämlich kurz vor dem Jahre 1138 das seit längerem hier bestehende Stift Wilten dem eben neugegründeten Prämonstraten- serorden, um dadurch einerseits für das religiöse Leben im nordseitigen Teile seines Bistums eine besondere Stätte der Pflege und Vertiefung zu schaffen, anderereits wohl auch 10 Acta Tirolenfia I, S. 335. 68 um die weltliche Stellung seines Hochstiftes gegenüber der damals neu aufstrebenden Macht der Laienfürsten etwas zu stützen. Ersteres ward sicher erreicht, letzteres nicht, denn die Grafen von Andechs und deren Nachfolger, die Grafen von Tirol, obwohl im Lehensverhältnis zum Hochstifte Bri- xen, hatten es bald im Inntal an tatsächlicher Macht über- flügelt und die ganze Landesgewalt an sich gezogen; das Stift Wilten mußte trachten, mit den neuen Herren der Macht in ein annehmbares Verhältnis zu kommen, was ihm auch voll gelungen ist. Damit das neue Stift den ihm zugedachten Beruf erfüllen könne, ward es reich mit Grundbesitz ausge- stattet. Es erhielt vom Bischof Reginbert die Höfe, die das Hochstift Brixen von früher her im Dorfe Wilten (curias in villa Wiltina) besessen hat, ferner von Herzog Heinrich von Bayern ebenso dessen Höfe 11. Durch diese und vielleicht noch andere Schenkungen war das Stift Wilten der allei- nige Grundherr im Ortsbereiche von Wilten gewor- den. Wir ersehen das mit voller Bestimmtheit aus der Ur- kunde, die über die Gründung der Stadt Innsbruck im Jahre 1180 ausgefertigt worden ist. Das Stift stellte darnach dem Grafen von Andechs den Grund auf dem der neue Markt- die heutige Altstadt von Innsbruck - angelegt wurde, aus seinem Eigenbesitze zur Verfügung. Im Jahre 1187 wird das Stift gerichtlich als Eigentümer des Saggens, der Ebene zwischen dem Inn und der Sill, bezeichnet. Wenn so große Gelände dem Eigentume des Stiftes unterstanden, so muß dies auch für den übrigen Teil des Ortsbereiches von Wilten gegolten haben. Außerhalb desselben erwarb das Stift auch 11 Die näheren Nachweise hiefür bei O. Stolz, Pol. hiftor. Lan- desbeschreibung von Tirol im Archiv f. österr. Gesch. 107, 319 f. 69 Güter in zahlreichen anderen Dörfern und Hofgemeinden der näheren und weiteren Umgebung Wiltens, was uns aber hier nicht näher zu beschäftigen hat. Dieser Grundbesitz des Stiftes Wilten und seine Verwaltung ver- anlaßten seit dem 13. Jahrhundert Aufzeichnungen, aus denen wir über den Stand der Siedlung, der Grundbesitzverteilung und des landwirt- schaftlichen Betriebes recht befriedigende Aufschlüsse erhalten. Diese Auf- zeichnungen sind Urkunden im engeren Sinne und Urbare. Erstere sind rechtsförmliche Niederschriften über die Verleihung einzelner Güter und Grundstücke Jeitens des Stiftes an seine Hinterfassen und andere Inhaber; sie sind im Stiftsarchiv in großer Zahl im Original erhalten und auch in sein Ropialbuch, das im 15. Jahrhundert angelegt wurde, abgeschrieben worden. Urbare find Verzeichnisse der einer Grund- herrschaft zugehörigen einzelnen Güter nach ihrer Ortslage, ihrem In- haber und der Gattung und Höhe des von ihnen schuldigen Zinses. Das Stift Wilten besitzt mehrere solche Urbare, eines wurde im Jahre 1305 angefertigt, ein zweites im Jahre 1375, diese zwei noch ganz auf Perga- ment in sehr sorgfältiger Schrift, ein drittes im Jahre 1454 und dann noch mehrere im 15. bis 17. Jahrhundert. Während uns diese Auf- zeichnungen für die frühere Zeit zu Gebote stehen, sind das beste Hilfs- mittel zur Verfolgung der Siedlung und des Anbaues im 18. und 19. Jahrhundert die Grundsteuerkataster. Für Wilten sind solche in den Jahren 1777 und 1840 nach allgemeiner Vorschrift für das ganze Land angelegt worden; sie enthalten Beschreibungen grundsätzlich aller 12 Das Archiv des Stiftes ift, in Laden eingeteilt, seit alter Zeit in guter Ordnung erhalten. über Jeinen Inhalt geben Repertorien (Rep.) der ehemaligen Stiftsarchivare Tschaveller (um 1730) und Gärt- ner (um 1870) übersichtlichen Aufschluß. Für die Erlaubnis zur Be- nübung des Archivs und dabei gewährte Unterstützung statte ich Herra. Abt H. Schuler und Herrn Stiftsarchivar F. Danner auch an dieser Stelle meinen besten Dank ab. Zahlreiche Urkunden des Stiftes hat Tschaveller im Wortlaut seinen Annales Wiltinses (Urschrift im Museum Ferdinandeum Dipaul. 1005) hinzugefügt. H. Wo pfner bringt in sei- ner Geschichte der Erbleihe in Tirol S. 228 ff. Auszüge aus dem Kopial- buche. 70 in der Gemeinde vorhandenen einzelnen Liegenschaften, ihrer Besitzer, örtlichen Lage, Größe und darauf haftenden Abgaben zum Zwecke der Bemessung der landesfürstlichen Grundsteuer 13. Diese Kataster sind in ihren Angaben weitaus genauer als die alten Urbare. Der Kataster von 1840 steht in seiner Anlage in ganz fefter Beziehung zu jenem von 1777. Andererseits sind im Kataster von 1840 bei den einzelnen Grundstücken die Nummern der Bauparzellen und Grundparzellen beigesetzt, mit der diese in der im Jahre 1856 aufgenommenen und seither evident geführten Kataftermappe und im Grundbuch bezeichnet sind. Es besteht daher die Möglichkeit, die Angaben der Katafter von 1777 und 1840 örtlich ganz genau einzudeuten, wovon ich im folgenden bei den Ortsbestimmungen häufig Gebrauch gemacht habe, ohne das Verfahren jedesmal näher mit- zuteilen. Bereits einer Urkunde des Propstes Heinrich von Wilten vom Jahre 1238 entnehmen wir in der Hauptsache die damalige Grundbesitzverteilung im Dorfe Wilten 14. Auf der einen Seite steht nämlich die „curia villicaria", d. i. der Maier, Frohn- oder Herrenhof des Stiftes, ein großer landwirtschaftlicher Eigenbetrieb des Stiftes, dessen ganzer Ertrag der Wirtschaft des Stiftes zufällt. Auf der anderen Seite stehen die curtes, das sind kleinere Höfe oder Huben, welche einzelne coloni, d. J. Bauleute oder Hörige, gegen bestimmte jährliche Abgaben vom Stifte zu Leihe haben. Diese Scheidung zwischen den Großhöfen und den Huben ist nicht erst seit der Einführung des Prämonstraten- ser Ordens gemacht worden, sondern bestand schon seit früher. Die alten „curiae", d. h. Höfe des Herzogs von Bayern und des Bischofs von Brixen zu Wilten haben wir bereits festgestellt. Laut einer Tradition vom Jahre 1005 13 Die Urbare befinden sich im Stiftsarchive, die Katafter im Staats- archive Innsbruck als Rataster 26. (Gericht Wilten.) 14 Tschaveller, Annales 1, 72. 71 verleiht Bischof Albuin eine Zinshube (colonia) im Orte Wiltina mit Hofftatt (curtiferum), Äckern und Wiesen und allem anderen rechtmäßigen Zubehör 15. Die letztere Formel besagt, daß es schon damals eine Anzahl solcher Zinshuben gegeben haben muß. 3m Urbare von 1305 und den späteren ist zwar der Frohnhof des Stiftes nicht behandelt, begreiflich, denn von ihm ward der ganze Ertrag, nicht eine feste Rente dem Stifte vorbehalten. Für die zu Leiherecht ausgetanen Güter gibt aber das Urbar von 1305 genaueren Aufschluß. Es unterscheidet deren drei Arten: 1. die Huben, 2. die Frohnlehen, 3. die Hausstätten. Huben (huobae) gab es zwölf. Eine huoba nova, d. i. eine neu entstandene wird im Urbar noch nachgetragen. Da die Zinse von diesen Huben einander meist gleich sind, kann auch ihre Größe gleich an- genommen werden. Jene betragen jährlich von jeder Hube 3 Mut (modius) oder Star (1 Mut beiläufig gleich 30 Liter) Roggen, 3 Mut Gerste, 2 Pfund Pfennige (1 Pfund ent- hielt 12 Groschen oder Kreuzer zu je 1,17 Gramm Silber) für die Verleihung (pro locatione oder zu Geding) im be- sonderen, 2 Pfund Pfennige dem Vogt, 3 Pferde, 2 Schul- tern (scapula) Schlachtfleisch, 6 Brote, 4 Hennen, 50 Eier. Die am Schlusse genannten kleineren Naturalien werden auch als „xenia", zu deutsch Weisate, bezeichnet, das sind be- sondere Verehrungen der Hörigen an die Grundherrschaft. Die Abgabe der drei Pferde war wohl nicht so gemeint, daß jede Hube jährlich drei Stück Pferde dem Stifte abliefern, sondern nur deren Dienst für dessen Zwecke darbieten mußte. Im ersteren Falle hätte ja jede Hube einen Pferdestand von mindestens zehn Stück haben müssen, was doch sehr unwahr- 15 Acta Tirol. I Nr. 63. 72 scheinlich ist. Noch mehr veranlassen uns zu jener Erklärung die späteren Nachrichten. Das Urbar von 1374 legt jeder Hube außer den Abgaben gleich wie im Urbar von 1305 die Stellung von zwei „petroß" auf, das sind gebotene, an- geforderte Pferde. Seit dem 15. Jahrhundert hören wir nur mehr von der Pflicht der Hubenbesitzer, mit je zwei Pferden sich an der Feldarbeit für das Stift zu beteiligen, wie ich noch näher mitteilen werde. Frohnlehen zählt das Urbar von 1305 fünf auf. Sie waren bedeutend kleiner als die Huben, wenigstens war von ihnen nur folgender Zins zu leisten: je 9 metretae, d. J. Maßeln (1 Star im allgemeinen 16 Maßel) Roggen und Gerste, für die Verleihung 4 Groschen (gleich % Pfund), für Vogtsteuer 10 Schillinge (gleich 2 Pfund Pfennige) und zu Ostern 20 Eier. Der Name Frohnlehen deutet an, daß diese Güter mehr als die Huben in einem besonderen Abhängig- keitsverhältnis zum Frohnhofe des Stiftes standen. Vielleicht waren sie erst später aus dem vom Grohnhof unmittelbar be- bauten Boden ausgeschieden worden, vielleicht waren ihre Inhaber zu besonderen Dienstleistungen für den Frohnhof verhalten. Gewisse Arbeitspflichten hatten aber auch die Besitzer der Huben für den Frohnhof zu leisten und seit dem 15. Jahrhundert erscheinen sich Huben und Lehen, wie die Frohnlehen später kurzweg genannt werden, diesbezüglich ziemlich gleichgestellt. Als dritte Besitzgattung erscheinen im Urbar von 1305 die Haus oder Hofstätten (area) mit Garten und Anger (hortus), im ganzen 26, und 3 Häuser allein. Der Zins der einzelnen Hausstätte beträgt 1 bis 2 Pfund Pfennige und meist 20 bis 40 Eier. Vielfach gehörten den Besitzern 73 dieser Hausstätten noch ein Ackerland, 1 bis 2 jugera oder Joch (gleich 1000 Klafter oder 3600 Quadratmeter). Von jedem Joch waren 6 Maß Roggen und Gerste als Grund- zins zu leisten. Darnach kann man die Größe des Acker- landes, das den Huben und den Frohnlehen zugewiesen war, ermessen, wenn man dasselbe Verhältnis des Zinses zur Grundfläche voraussetzen darf. Der Hube wären darnach 8 Joch Ackerland zugekommen. Die Abgabe von je 6 Maßel Roggen und Gerste von dem Jauch ist, an heutigen Pacht- verträgen gemessen, nicht hoch, etwa 2½ Prozent des Jahresertrages, der aber infolge der noch roheren Bearbei- tung des Bodens erheblich niedriger anzunehmen ist als für heute. Die Einzelhöfe außerhalb des Dorfes, soweit sie zur Hofmark Wilten gehören, werden im Urbar von 1305 teils als curiae, d. s. Höfe von größerem Umfang angeführt, wie die Gluirsch, Vollens und Gallwies, teils als praedia, Landgüter, wie Pfaffenwart. Ihre Abgabe bestand schon damals aus einem größeren Geldbetrag (10 bis 20 Pfund) und den Weisaten ähnlich wie bei den Huben im Dorf. Diese Grundbesitzverteilung bestand in ihren Grund- formen bis ins 19. Jahrhundert, doch verschob sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen jenen sehr erheblich. Die Huben wurden einmal in Halbe und Biertel geteilt, die aber noch als selbständige Bauernschaften geführt wurden 16. Während die Gesamtzahl der Huben sich bis zuletzt ziemlich gleich blieb, hat sich jene der Lehen bedeutend vermehrt, wohl indem die Hofstätten, die mit Ackerland versehen waren, mit der Zeit als Lehen galten. Der alte Ausdruck Frohnlehen 16 So im Jahre 1400, 2 opfner, Erbleibe S. 230. 74 verschwindet später ganz. Laut einer gerichtlichen Zählung vom Jahre 1628 bestand die Gemeinde Wilten damals aus folgenden bäuerlichen Besitzeinheiten: 7 ganze, 7 halbe Huben, 23 Lechen, 22 Söllhäusern, 10 Einödhöfen 17. Die Sölleute sind nach einem allgemein in Tirol üblichen Aus- drucke die Besitzer von Häusern mit nur ganz geringem Grundbesitz. Tschaveller wiederholt für seine Zeit diese Ein- teilung und fügt als 5. Klasse der Bewohner Wiltens die einfachen Inwohner, die auf Miete im Hause eines anderen wohnten oder wenn sie auch eigene Häuser hatten, ebenfalls und im Gegensatz zu den ersten vier Gruppen keinen Anteil an den Nutzungen der Gemeinde, Wald und Weide, haben. Der allgemeine Grundsteuerkataster vom Jahre 1777 zeigt direkt das an, was mittelbar ältere Aufzeichnungen schließen lassen: daß im Bereiche der Gemeinde Wilten das Stift die einzige Grundherrschaft und daß alle Häuser und Grundstücke ihr untergeben und demgemäß zinspflichtig waren. Der Kataster führt auch genau alle jene Grundstücke an, die das Stift in unmittelbar eigener Wirtschaft nutzte und die wir im nächsten Abschnitt näher bezeichnen werden. Der Gesamtumfang dieser Grundstücke der Eigenwirtschaft des Stiftes, des festen Rernes seines alten Frohnhofes, ist doch kaum erheblich größer als jener der zu Leiherecht aus- gegebenen Güter. Die Scheidung selbst dürfte sich in diesem Ausmaße doch schon seit dem 13. Jahrhundert ziemlich un- verändert erhalten haben. Im ganzen bezog das Stift laut des Urbars von 1305 an 3inskorn damals aus dem Dorfe Wilten 387 Star. Im Jahre 1637 weist die Kastnerrechnung des Stiftes aus dessen Eigenbau einen Ertrag von 2750 und 17 Gärtner Rep. f. 178. 75 aus den Grundzinsen und Zehnten 2964 Star Korn aus 18 Die letztern Ziffern beziehen sich natürlich auf den gesamten Besitz des Stiftes auch jenen außerhalb des Dorfes Wilten sie zeigen aber umso mehr, um wie viel weniger Ertrag die große Masse der zu Zinsrecht verliehenen Güter dem Stift abwarfen gegenüber seiner Eigenwirtschaft. Man wird vielleicht die Frage aufwerfen, warum hat denn das Stift im 12. und 13. Jahrhundert überhaupt einen so großen Teil seines Grundbesitzes in Lehngut ausgetan und nicht alles im Eigenbetrieb belassen? Als Antwort genüge ein Hinweis darauf, daß der Vorgang, wie er sich in Wilten zeigt, der allgemeinen Entwicklung der Grundherrschaft in Deutsch- land entspricht. Es war eben überall viel urbares Land da, aber nicht in dem Maße die unfreien Arbeitskräfte, die als Arbeiter im Großbetriebe eines Grohnhofes sich hätten ein- stellen lassen. Der Nachwuchs an Leibeigenen durch die Ge- burt allein war nicht imstande, ihre Gesamtzahl auf einer gewissen Höhe zu halten, während die Auffüllung ihrer Stände durch kriegerische Unterjochung nach alter Art seit dem Abschluß der Völkerwanderung und dem Durchdringen des Christentums fast ganz aufhörte. Die Grundherrschaften gaben daher, um wenigstens einen gewissen, wenn auch ge= ringeren Nutzen vom öd liegenden, aber zur Bebauung reizenden Lande zu haben, Teilstücke desselben gegen eine mäßige Abgabe an selbständige Wirtschafter, die zum Teil aus bisherigen Freien, zum Teil auch aus Unfreien sich zu- sammensetzten. Auch die Hintersassen oder bäuerliche Bevöl- kerung der Hofmark Wilten ist aus ursprünglich verschieden- artigen Klassen allmählig erst zu einem sozialrechtlich ein- 18 Gärtner, Rep. fol. 130. 76 heitlichen Stande erwachsen. Die Verbindung zwischen Freien und Unfreien hat die Lage der letzteren günstiger ge- staltet, die Merkmale der persönlichen Unfreiheit schwanden im Laufe der Zeit hier in Wilten ganz und auch die wirt- schaftliche Abhängigkeit ward immer leichter. - Alles Land, gehörte es nun zum Frohnhof und Eigen- betrieb des Stiftes oder war es Leihegut, galt streng rechtlich als Eigentum des Stiftes, dies war sein Grundherr. Wirk- liches Eigentum wahrte aber das Stift nur an jenem Boden, den es in Eigenbetrieb bewirtschaftete. An den Leihegütern errangen mit der Zeit die Beliehenen die Bauleute, wie sie allgemein hießen Rechte, die vom Eigentum praktisch nicht mehr weit entfernt waren. Wie in ganz Tirol drang auch in Wilten das Recht der freien Erbleibe durch. Das heißt, die Beliehenen konnten die Güter vererben und ver= äußern, durften, solange sie ihrer Zinspflicht genügten, vom Gute nicht entfernt werden und genossen gegenüber dem Grundherrn den Schutz der Gerichte. Der Grundherr hatte Schließlich vom Gute nichts mehr als den Bezug des Zinses, fast wie ein Recht an fremder Sache. In Wilten hat nun dieses Erbleiherecht nicht vom Anfange an für alle Leihe- güter gegolten. Vielmehr besitzen wir eine vom Abt Lien- hard im Jahre 1501 entworfene „Stiftordnung“, die aus- drücklich zwischen Baurechts- und Stiftgüter unterschei- det 19. Die Baurechte sind erblicher Besitz der Bauleute, sie können sie verkaufen und zu Pfand geben und dürfen von ihnen nicht entsetzt werden. Die Stiftgüter werden Jahr für Jahr neu verliehen, wofür jedesmal 1 Kreuzer Stiftgeld zu 19 Abgedruckt von H. Wopfner, Das Tiroler Freistiftrecht in Forsch. z. Gesch. v. Tirol 3, 27. 77 zahlen ist, das Stift kann ihre Inhaber jedes Jahr nach Be- lieben wechseln und diese haben keinen Anspruch auf dauern- den rechtlichen Besitz (Gewere) des Gutes. Ein Teil der Leihegüter des Klosters Wilten seien solche Baurechts-, ein anderer Stiftsgüter, doch werden sie ihrer örtlichen Lage nach nicht näher angeführt. Die im Urbar von 1305 festge= Jetzte Abgabe „pro locatione" bezieht sich auf jenes jährliche Verleih- oder Stiftgeld. Das Leiheverhältnis nach Art die- ser Stiftgüter bezeichnet man allgemein im Gegensatz zur Erbleihe als „Greistift", d. h. dem Grundherren stand es stets frei, das Gut neu zu bestiften. Die heutige rechts- geschichtliche Forschung nimmt an, daß dieses Freistiftrecht aus der Verleihung von Grundstücken an Unfreie hervor- gegangen sei, wie sie im früheren Mittelalter innerhalb der Grundherrschaften stark im Schwunge war 20. Das Greistift- recht ist aber in Tirol gerade seit dem Jahre 1502 auf den zahlreichen landesfürstlichen Urbargütern in Erbbaurecht umgewandelt worden, und diesem Beispiel scheint sich auch die Grundherrschaft Wilten angeschlossen zu haben. Wenig- stens finde ich seither niemals dieses Rechtsverhältnis in Wiltener Aufzeichnungen erwähnt. In früherer Zeit war aber sicherlich auch in Wilten das Abhängigkeitsverhältnis der Hinterfassen zur Grundherr- schaft durchgehends straffer und strenger als später. Jene älteste Urkunde vom Jahre 870, die wir bereits heran- zogen, besagt, daß zu dem in Wilten gelegenen Grundbesitze eines Edlen „mancipia", d. h. Sklaven, sachengleiche, durch ihre Geburt zur unentgeltlichen Arbeit gezwungene Men- schen, gehörten. Man ist natürlich sehr versucht, in diesen 20 Wopfner a. a. O. 2, 246 u. 357 ff. 78 Leuten Nachkommen der durch kriegerische Unterjochung ihrer Freiheit beraubten Romanen zu vermuten. Das Stift Wilten hat jedenfalls solche Abhängigkeitsverhältnisse mit den Höfen, die ihm 1140 verliehen wurden, übernommen. Wir wissen auch aus direkten urkundlichen Belegen, daß auch dem Stifte Wilten in früherer Zeit als Herrschaft un- freie Leute, sogenannte Eigenleute, angehörten. Diese waren auf Grund ihrer Geburt verpflichtet, dem Stifte jederzeit die Dienste zu leisten, die es von ihnen verlangte, und sich nicht eigenmächtig dem Herrschaftsbereich des Stif- tes zu entziehen. Natürlich hatten diese Leute nicht allein in Wilten selbst, sondern auch auf Gütern des Stiftes außer- halb ihren Wohnsitz. Wieviele aber deren im Verhältnisse zu den gesamten Grundhörigen des Stiftes waren, vermögen wir nicht zu erfassen. Im Jahre 1238 wird bei der Verehe- lichung eines Konrad, Diener (famulus) des Stiftes Wilten, mit einer Freigelassenen bestimmt, daß die Kinder aus dieser Ehe zur Hälfte dem Eigentum des Stiftes zufallen sollen 21. Im Jahre 1246 schlossen die Stifte Wilten und Frauen- chiemsee einen Vertrag über die Teilung der Kinder, die ous der Ehe beidseitiger Leibeigener entsprossen sind 22. In dem Abkommen, das im Jahre 1358 das Stift Wilten und die Stadt Innsbruck wegen verschiedener Streitpunkte getroffen haben, findet sich auch die Bestimmung: die Bürger sollen solche, die dem Gotteshaus Wilten mit der Eigenschaft zu- gehören, ohne Willen und Wort des Abtes nicht in ihr Bürgerrecht aufnehmen 23. Auch sonst finden wir aus der 21 Tschaveller, Annal. 1, 72. 22 Hauptstaatsarchiv München, Frauenchiemsee Urk. Nr. 8. 23 Stadtarchiv Or. 79 zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts einzelne Veräußerun- gen von Eigenleuten und Freilassungen von solchen seitens des Stiftes Wilten 24. Die zeitlich letzte Urkunde, die meines Wissens den Bestand der Leibeigenschaft in Wilten beweist, ist vom Jahre 1414. Damals fällte ein von Herzog Friedrich eingesetztes Gericht über Martin von Reisach, der im Jagd- gebiete des Stiftes Wilten einen Sperber (Jagdfalken) ge- tötet hatte, folgendes Urteil: Er soll zwar mit dem Leben verschont bleiben, aber mit seiner Habe büßen und ferner Jollen er und seine Nachkommen dem Stifte,,mit ihren Leibern als des Gotteshauses eigner Mann gewärtig und gehorsam sein und ihm den gewohnlichen Zins geben." Später treffen wir den Ausdruck,,Leibeigenschaft" oder ihr nahestehende Rechtsverhältnisse in Wilten nicht mehr an, auch nicht be- sondere Beschränkungen der Freizügigkeit der Grundhöri- gen des Stiftes. Die Leibeigenschaft ist überhaupt in Tirol infolge der stark freiheitlichen Entwicklung der Bauerschaft im 15. Jahrhundert sehr zurückgetreten 25 und das dürfte auch die sozialen Verhältnisse in der Hofmark Wilten umgestaltet haben. Auch eine andere Einrichtung zeigt ziemlich sicher an, daß die Grundhörigen des Stiftes Wilten aus strafferer Ab- hängigkeit sich allmählich erst zu ziemlicher Freiheit heraus- gearbeitet haben. Alle Inhaber von Wiltner Leihegut, Huber, Lechner und Söllner, mußten außer dem Grundzins für den Maierhof des Stiftes bestimmte Feldarbeiten ver- richten, die in den Urkunden und Urbaren des 15. Jahrhun- 24 Stift Wilten, Ropialbuch fol. 48, 50 u. 254. 25 Bgl. Wopfner, Die Lage Tirols am Ausgang des Mittelalters S. 71 ff. 80 derts und später als „Frohn- oder Herrenarbeit" bezeichnet werden. Deutlich läßt dieses System eine Urkunde vom Jahre 1423 erkennen, laut der ein vom Stifte mit einer Hofstätte samt Ackerland zu Wilten belehnter Baumann versprechen muß: „Er soll dem Stifte auch gehorsam und ge- wärtig sein an unsrer Frohnarbeit als andere unsere Unter- tanen und Hinterfassen in unsrer Hofmark zu Wyltein" 2. Diese Arbeitsleistungen sind wohl spätestens bei der Begrün- dung der Grundherrschaft des Stiftes Wilten, wahrschein- lich schon auf den Höfen des Hochstiftes Brixen zu Wilten neben dem Grundzins als Entgelt für die Überlassung des Leihelandes eingeführt worden. Eine solche Arbeitsverpflich= tung oder Frohnde könnte nach allgemeiner Analogie eben- falls auf ursprüngliche Unfreiheit der Inhaber der Leihe- güter gedeutet werden 27. Die Frohnlehen der alten Urbare hängen wohl auch mit solchen besonderen Arbeiten für den Frohn- oder Maierhof des Stiftes seitens ihrer Inhaber zu- sammen, auch die Beistellung der zwei Pferde seitens der Besitzer der Huben. Laut der Berichte aus dem 16. bis 18. Jahrhundert bestand die Herrenarbeit hauptsächlich in Teilnahme an der Korn- und Heuernte des Stiftes und Bei- Stellung der Fuhrpferde. Trotz der rechtlichen Grundlage dieser Frohnarbeit war es üblich, daß die Stiftsverwaltung den Frohnarbeitern an den einzelnen Erntetagen eine Ma- rende in Wein, Käs und Brot, und nach dem Abschlusse der ganzen Ernte ein recht ausgiebiges Mahl, das sogenannte Bauernmah I, bestehend in Brot, Wein, Kuttelfleck als Voreffen, Suppe, Fleisch, Kraut, Schweinernes, Speck, Ein- 23 Stift, Kopialbuch f. 369. 27 Wopfner, Erbleihe S. 151. St. Barflmä 6 81 gemachtes, Braten, Gerste und Almkäs, zu Ostern auch eigene Osterfladen reichen ließ. Ferner erhielten die bei der Frohnarbeit eingestellten Pferde ein Viertel Star Hafer und Heu genug 28. Übrigens war die Bewirtung der Frohn- arbeiter auch bei anderen Grundherrschaften üblich. Im Jahre 1711 schritt man an die Ablösung der Frohnarbeit und der dafür vom Stifte gegebenen Bewirtung. Der betreffende Akt bringt keine nähere Angabe über die Veranlassung die- ser Maßregel, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie besonders gewünscht wurde. Es wird nur die Meinung der Nachbarschaft wiedergegeben, daß das Stift sich dabei ,,einen Nutzen verschaffen werde". Es wurde der Bewirtung der Bauern enthoben und erhielt für den Verzicht auf deren Arbeit folgende jährlich zu leistende Abfindung: Für jede Herrenfuhr, wie sie nur von den Hubern mit je einem Zwei- gespann zu leisten war, je 3 fl., für jede Herrenarbeit von den Lechern und Sollern je 1 fl. Die Umwandlung der Frohnen und Roboten in Geldzinse wurde übrigens in der etwa 50 Jahre später einsetzenden allgemeinen österreichischen Gesetzgebung als ein sozialer Fortschritt in der Gestaltung des Untertanenverhältnisses betrachtet und angestrebt. Die Grundzinse blieben seit dem Mittelalter in derselben Höhe; jene, die in Geld zu leisten waren und seit dem 16. Jahrhundert in die nun übliche Gulden- und Kreuzerwäh= rung umgerechnet wurden, erfuhren tatsächlich eine ständige Verminderung, da der Kaufwert des Metallgeldes gegen- über den Hauptlebensmitteln zwar langsam, aber stetig durch die Jahrhunderte gesunken ist. Wie überall in Österreich hiel- ten sich auch in Wilten die Grundlaften bis zum Jahre 1848; Gärtner, Rep. fol. 164. 82 damals bestimmte ein Gesetz, daß das grundherrliche Band vollständig aufzulösen und alle bisher daraus erwachsenen Lasten gegen eine Abfindung der Grundherren aufzuheben Jeien. Damit war auch in Wilten das grundherrliche Ver- hältnis, das seit dem 12. Jahrhundert in geschichtlichen Ur- kunden aller Art niedergelegt ist und die rechtliche Gestal- tung der Landwirtschaft in letzter Hinsicht bestimmt hat, ab- getan und die Rechtsnachfolger der früheren Hinterfassen auch zu formell völlig unabhängigen Eigentümern ihrer Güter geworden. Im Zuge der ganzen geschichtlichen Betrachtung erscheint übrigens die Aufhebung der Grundherrschaft im Jahre 1848 nicht bar jedes Zusammenhanges, sondern viel eher als der Abschluß einer langen Entwicklung. Das Verhältnis zwi- schen Grundherrschaft und Baumann ist, wie wir gerade in Wilten sehen, keineswegs vom Mittelalter her immer under- ändert geblieben, sondern war verschiedenen, mehr allmäh= lichen Umbildungen, öfters auch bewußten Eingriffen aus- gesetzt. Von der Unfreiheit der Wiltner Hinterfassen im früheren Mittelalter bis zur freien Erbleihe der letzten Jahr- hunderte war sicher ein viel weiterer Schritt, als die volle Ablösung des ohnedies schon ziemlich schwach gewordenen grundherrlichen Bandes bedeutete. 3. Die Anlage der Siedlung und der Feldflur in der Talebene An der Vereinigung der Sill- und der Inntalfurche hat die Sill ihr Geschiebe in einer weiten, flach kegelförmig aus- gebreiteten Decke, einem sogenannten Sch we mms chutt- kegel, abgelagert, dessen Neigung mit freiem Auge kaum zu erkennen ist, dessen Schottermassen aber doch so 6* 83 mächtig sind, daß der Inn sie in einem breiten Bogen um- fließen muß. Beim Peterbrünnl noch ganz an der südlichen Bergflanke des Tales, ist er zwischen Innsteg und Retten- brücke ebenso entschieden an den nördlichen Steilhang ge= drückt und kehrt von da allmählich wieder zur südlichen Flanke zurück, die er bei Egerdach erreicht. Die Sill fließt nicht mehr auf dem kürzesten Radius dieses Schottermantels, sondern etwas östlich desselben. Das Material dieser Schotterdecke, das vorwiegend aus dem Schiefergebirge stammt, ist vorzüg- lich geeignet zur Bildung eines fruchtbaren Acker- und Wiesenbodens. Ihre ebene Oberfläche ist einer gleichmäßi- gen, nicht zu schwachen und nicht zu starken Sonnenbestrah- lung ausgesetzt und erleichtert sehr die Arbeiten der Feld= bestellung und Ernte. Die oberen Teile dieser Schotterdecke sind der Überflutung durch den Haupttalfluß, dem Inn, ent- zogen, weil sie entsprechend höher liegen, sie können aber vom eigenen Fluß, der Sill, aus berieselt werden, auch er- folgt von beiden Seiten eine ständige innere Durchfeuchtung des Bodens. Alle diese Bedingungen machten diesen Platz für eine landwirtschaftliche Niederlassung sehr günstig. In entsprechender Entfernung von Inn und Sill, die beide von Natur aus breite überschwemmungsgürtel erfor= derten, ehe sie durch Menschenhand eingedämmt wurden, er- hob sich das Dorf (die villa) Wilten, wie es im 12. und 13. Jahrhundert bezeichnet wird. Die Namensform, die sich damals auf Wil tin abgeschliffen hatte, wird im 14. Jahr= hundert gemäß des mittelhochdeutschen Lautwandels zu Wiltein, seit dem Ende zum 15. aber zu Wil than und Wilten. Die Form Wilt au oder gar Wildau beschäftigt uns unten am Eingang des 5. Abschnittes. 84 Schon frühzeitig, so im Urbar von 1305, wird das Ober- dorf (die villa superior) offenbar im Unterschiede zum Unterdorfe ausdrücklich genannt. Die Lagebezeichnung ,,ze undrist im Dorf ze Wiltein" findet sich z. B. in Urkun- den von 1449 und 1459 29. Das Unterdorf umfaßte den größten Teil der Stammgüter des Dorfes, der Huben, und bildete damit seinen eigentlichen Kern. Es gruppierte sich um die Ausweitung der heutigen Leopoldstraße am Spring- brunnen, den Anfang der Fischer- und Mentlgasse. Im Ka- tafter von 1777 (Nr. 26 und 74) heißt diese Ausweitung „der gemeine Dorfplatz" oder „der gemeine Platz", sie liegt im Zuge der Brennerstraße, die im Kataster,,die Landstraße" kurzweg, in anderen älteren Aufzeichnun- gen die,,Wiltner Gassen" heißt 30. Die Benennung nach Kaiser Leopold II., der im Jahre 1765 in dieser Straße seine Braut zu den Hochzeitsfeierlichkeiten in Innsbruck empfangen hat und der zweite engere Stammvater des Hau- ses Habsburg-Lothringen geworden ist, ist erst im Jahre 1876 erfolgt. Der Name,,Mentlgaffe" kommt bereits im Kataster von 1777, Nr. 63 f, vor, er ist wohl eher von der hier liegenden Mentlhube abgeleitet als umgekehrt. Derselbe Kataster nennt Nr. 64 als Begrenzung des jetzigen Hauses Mentlgasse Nr. 2 eine „Schlossergaffe", womit wohl nur eine dort befindliche, von der Mentlgasse abzweigende, kleine Sackgaffe gemeint ist. Die Bezeichnung „Panterl- gaffe" findet sich im Kataster von 1777 nicht 31, erst in der 29 Stadtarchiv. 30 Stadtarchiv Urk. v. 3. 1371. Stadtordnung von 1450 Tir. Weist. 1, 232. Über den Ursprung des Namens siehe unten Abschnitt 5. 85 Mappe vom Jahre 1856 erscheint sie und wurde 1903 in Liebeneggstraße umgeändert. Auch „Fischergasse" ist kein alter Name, früher hieß die westliche Fortsetzung des Dorf- plates,,Saugasse" oder noch derber „Jackengasse" 32, offenbar weil in dieser Richtung die Sauweide des Dorfes lag. In den Katastern von 1777 und 1840 werden diese Gas- sen übrigens meist mit dem allgemeinen Ausdruck,,gemeine Gaffe" oder „gemeine Dorfgaffe" bezeichnet. Die Benennung ,,Am Platz 1" für die Auseckung der Leopoldstraße nörd- lich vor dem Ansitz Liebenegg hat sich im Volksgebrauch und im Grundbuch erhalten, im amtlichen Straßenplan wird sie nicht berücksichtigt. Sie ist jedenfalls im Gegensatz zum benachbarten größeren Dorfplatz um den jetzigen Spring- brunnen aufgekommen. Laut der Urbare des 14. und 15. Jahrhunderts haben die Huben keine feststehenden Gutsnamen, sondern werden lediglich nach den Namen der damaligen Besitzer angeführt, und zwar zum Teil nur mit den Taufnamen, zum Teil aber mit Zu- oder Familiennamen, welch letztere bei den Bauern eben damals aufkamen. So erscheinen im Urbar von 1305 unter den Besitzern der Huben, ein Galbner, eine Galberin, ein Heh, Ansmalt (Neckname „ohne Schmalz"), Geiger, Ro- senplat, Haimer, Rot. Unter den Besitzern der Lehen ein Grölk, Mülbrenn, Amlunch. Unter den Besitzern von Haus- stätten: ein Plumber, Bawarus, Chihner, Taeuschel, Binden- phil, eine Tünnerina, Swaebin. Außerdem noch die Zu- namen, die von Gewerben genommen sind und die wir in 32 Kataster von 1840 Nr. 59 B. Karte von ca. 1840 bei Hirn, Tirols Erhebung Anhang. 86 anderem Zusammenhang noch erwähnen werden. Die Fami- liennamen zeigen die unbedingt deutsche Abkunft ihrer Träger, z. T., daß diese vor nicht allzulanger Zeit aus ent- fernteren deutschen Gebieten eingewandert sind. In den Ur- baren und Urkunden des 15. und 16. Jahrhunderts finden wir für die einzelnen Huben wieder meist andere Namen, eben nach den damaligen Besitzern, nur die Hessenhuebe taucht noch im Urbar von 1497 und die Rosenplatthuebe im Unterdorf in einem Reverse vom Jahre 1560 auf 33. Jn den Ratastern von 1777 und 1840 finden wir noch eine Anzahl von Gütern, Häuser und Gründe, als Huben mit einem be- sonderen Beinamen oder ohne einen solchen verzeichnet. Es sind dies: die halbe Hube des Ignaz Penz (Rataster von 1777 Nr. 32, Gasthaus Templ); die halbe Hube des Mat- thias Stern (Nr. 38, Fischergasse 14); die halbe Hube des Josef v. Schnell (Nr. 34, Fischergasse 6); die Pappelhuebe (Nr. 45, Mentlgasse Nr. 1); die Mentlhueben (Nr. 46, Mentlgasse Nr. 5); die Stetnerhueben (Nr. 77, Leopold= straße Nr. 41). Die Steppenhueben und die Seehueben hingegen bestehen laut des Katasters von 1777 Nr. 123 oder 124 nur aus Feldern, gehören aber einem Be- sitzer, dessen Haus (Nr. 122) heute Fischergasse Nr. 8 liegt. Auch die Reiterhube (Nr. 130) und die Edenhauser Hueben (Nr. 131) bestanden 1777 nur mehr aus Feldern. Endlich wissen wir noch, daß der Adelssitz Liebenegg (Leopoldstraße 33) im 16. Jahrhundert aus der alten Mayrhube und die Lacknerschmiede, Fischergasse 3, aus der alten Wiererhube hervorgegangen sind. Von den angeführten Hubennamen reichen unseres Wissens ins 15. Jahrhundert zurück: die 33 Gärtner Rep. f. 180. 87 Stoppenhube finden wir im Urbar vom Jahre 1454 und die Pappleinshube im Urbar von 1374 und in einer Urkunde vom Jahre 1400 erwähnt 34. Die Mentlhuben hieß früher Klementenhuben, offenbar auch nach einem längeren Inha- ber 35. Das im Jahre 1904 angelegte Grundbuch führt das Hartlergut (Fischergasse Nr. 8) und den Brunnenbauer (Leopoldstraße Nr. 64) innerhalb des Dorfes Wilten allein mehr als geschlossene Höfe an. Laut Revers vom Jahre 1656 sind die Stopp- oder Steppen- und die Hartlerhube ein- und dasselbe Gut 36 Diese Zusammenstellung führt uns zu einer wichtigen Er- kenntnis: Alle diese Huben, die die alten und größeren Stammgüter des Dorfes Wilten darstellen, lagen mit ihren Behausungen im Bereiche des Dorfplatzes (heute Ober- rauch- oder Brunnenplatzes) und der von hier abzweigenden Seitenstraßen. Hier ist also das Kern- und Stamm= gebiet des Dorfes Wilten zu suchen. Welche Schlüsse hier- aus auf den Ursprung desselben zu ziehen sind, habe ich be= reits oben S. 63 f. angedeutet. Übrigens finden sich auch in diesem Gebiete, ebenso wie im Mitter- und Oberdorfe, noch eine ziemliche Anzahl von Häusern, die ihren dörflichen Ur- Sprung ganz unverändert oder wenigstens leicht erkennbar zeigen: Einstöckige Häuser, auf der einen Seite des Firstes das gemauerte Wohnhaus, auf der anderen der gemauerte Stall und darüber die hölzerne Tenne, die Dächer vorsprin= gend, nur mäßig geneigt und mitunter noch mit steinbeschwer- ten Holzschindeln gedeckt, das Holzgebälk am Giebel mit 34 Stiftsarchiv Ropialbuch fol. 95. 35 Staatsarchiv Berfachbuch Wilten 1639 Aug. 20. 36 Gärtner Rep. f. 180. 88 Schnitzereien geziert, das typische Bild des stirnteiligen Ein- heitshauses, wie es im mittleren Inntal in allen Dörfern zu treffen ist. Laut des Katasters von 1777 waren an diesem ältesten Teil des Wiltner Dorfes in der Hauptstraße gegen Norden einige jüngere Häufer mehr städtischer Art angefügt. Die untersten derselben waren auf der westlichen Seite, Rataster Nr. 40, damals der Wohnsitz der Familie von Milbacher, jetzt Leopoldstraße Nr. 22 (Mayrhaus) und auf der östlichen, Rat. Nr. 41, jetzt Leopoldstraße Nr. 21 (Gasthaus Steneck). Die weiter unterhalb derselben liegenden Häuser sind alle erst später gebaut worden, und zwar zuerst das Haus Nr. 18 (jetzt Linserhaus) im Jahre 1829 (Rat. von 1840 Nr. 296). die anderen seit den 1840er Jahren, wie der 13. Abschnitt zeigt. Das bei S. 29 eingeschaltete Bild zeigt das Milbache= rische Haus, jedenfalls noch vor dem Jahre 1829; wir sehen darauf die weite freie Fläche, die zwischen diesem Hause und der Triumphpforte noch lag, links ganz freistehend das große Kruzifix, das nun an die Wand des Gasthauses zum Greif gerückt ist. Die Mentlgasse führte schon damals ziemlich ge= schlossen bis zum Sillkanal, in der Fischergasse reichten aber die Häuser nicht weiter als die alten Huben, nämlich bis zum späteren Gasthaus Templ (Templgasse Nr. 32) rechter und Nr. 5 linker Hand. Diese und die anderweitige Ausdehnung des Häufergebietes von Altwilten läßt auch der bei S. 223 wiedergegebene Plan ersehen. Derselbe ist ein Ausschnitt aus einem von Viehbeck um das Jahr 1820 herausgegebenen Plan von Innsbruck und Umgebung 37. 37 Der ganze Plan ist auch in den Forschungen u. Mitt. z. Gefch. v. Tirol, Bd. 16, im Anhang abgedruckt. 89 Die Landstraße (Leopoldstraße) vom Oberrauch etwa bis zur heutigen Bahnübersetzung hieß früher das „Mittel- dorf". So erwähnen Urkunden von 1597 bis 1705 „die Freischlaghube im mittleren Dorf", 1726 das Prangerlehen (späteres Gasthaus Neuhaus) ebenda 38. Das Oberdorf hat, wie aus dem Urbar von 1305 bereits mitgeteilt, damals bereits bestanden, aber gerade dieses Urbar führt unter der überschrift,,villa superior" nur Hausstätten mit Garten und Ackergrund, aber keine ge- schlossenen Huben an. Das Oberdorf ist also unter ande= ren besitzrechtlichen Bedingungen neben und nach der ur- sprünglichen Dorfgenossenschaft von Wilten entstanden. Ja, es scheint ursprünglich das Ober- und Unterdorf jedes seine besondere Feldflur, dieses das untere, jenes das obere Feld, besessen zu haben. Denn noch die Gemeindeordnung von 1620 spricht von einem Gegensatz zwischen dem Stift und den Nachbarn, die im oberen Feld verwandt sind und den Nachbarn im unteren Dorf" 39. Als erste Hausstätte im Oberdorf nennt das Urbar von 1305 jene des,,Wilhalmus in Colle", d. h. „Wilhelm am Bichl". Im Urbar von 1454 finden wir eine Hube des Hans Mair am Pichl und im Jahre 1538 erwarb die Pichlerhuben laut Revers Hans Mair von Freising 40. Dessen Nachkomme wandelte sie in den adeligen Ansitz Straßfried (jetzt Leopoldstraße Nr. 53) um. Wir sehen daraus, wie mitunter Huben aus früheren einfachen Hof- stätten offenbar durch Vergrößerung ihres Ackerbodens später entstanden sind. Der Bichl, nach dem diese Hube be- 90 38 Gärtner Rep. f. 130 u. 180. 39 Tir. Weist. 1, 241 3. 139. 40 Gärtner Rep. fol. Stall und Stadel, Hausgarten und Anger oder Puinte noch die dazu gehörigen Ücker, Wiesen, Weide- und Wald- nutzung. Die älteren Urkunden und die späteren Kataster erweisen das zur Genüge. Ursprünglich dürfte für die einzel- nen Huben der Felderbesitz ziemlich gleichwertig gewesen sein. Im Laufe der Zeit wurden aber die Huben geteilt und zu ihnen gehörige Feldstücke oftmals einzeln veräußert. Daher waren später die Huben, wie auch Tschaveller sagt, sehr zer- rissen und fast keine mehr in ihrem ursprünglichen Stande. Sie unterscheiden sich von den Lehen und den Söllrechten all- gemein aber doch durch den größeren Zubehör an Feld= Stücken. Das Feld- und Wiesengebiet, das den Landwirten von Alt-Wilten zu Gebote stand, hatte folgende Ausdehnung: Westlich und südlich der Ortschaft lag das „Feld" oder ,,Wiltener Feld" kurzweg, im Urbar von 1305 als „,Cam- pus" mehrmals genannt. In einer Urkunde vom Jahre 1322 wird ein Acker,,auf dem niedern Felde zu Wiltein" er- wähnt, also muß es auch ein „oberes Geld" dortselbst gegeben haben. 1402 und 1459 42 erscheinen als Zubehör zu einzelnen Huben Ackerstücke im Unter- und Oberfeld. Diese Teilung hat sich bis ins 19. Jahrhundert erhalten, die Scheidelinie verlief etwa in der Richtung der Fischergasse. Westwärts reichte dieses Wiltner Feld bis zu dem Rain westlich des jetzigen städtischen Friedhofes, wo bis ins 17. Jahrhundert das tiefer liegende Augebiet des Inns ansette. Erst in dieser Zeit bewirkte hier die Rodung dauernde Er- folge, wie wir noch näher im folgenden Abschnitte hören werden. Wir haben hier aber festzustellen, daß das Gebiet 42 Urkunden im Stadtarchiv. 92 westlich der Ortschaft zwischen ihr und dem alten Rain des Inn das,,Wiltner Geld" kurzweg heißt, also ist es jedenfalls das älteste und ursprünglichste Feldgebiet des Dorfes Wilten gewesen. Es ist leicht verständlich, warum sich die Wiltner dorthin gewendet haben: dieses Gelände westlich der Ort- schaft war einem ungünstigen Einflusse der Sill und des Inn gleicherweise entzogen, während jenes östlich der Ortschaft der Sill nahe liegt. Über die nähere Einteilung dieses Geldes in die den einzelnen Huben zugewiesenen Stücke könnte erst eine mühsame Vergleichung der alten und neuen Kataster einen sichern Aufschluß geben. Ein Blick in die Kataster- mappe von 1856 zeigt uns immerhin das typische Bild einer deutschen Fluranlage. Die Ackerstätten der einzelnen Guts- einheiten liegen nicht etwa in einem Blocke beisammen, son- dern die beiden Fluren des unteren und oberen Geldes sind in längliche von Süd nach Nord verlaufende Streifen von wechselnder Breite eingeteilt und die einzelnen Güter hatten mehrere (3 bis 6) solcher Ackerstätten oder Grundparzellen in verschiedenen Lagen. Auch der Kataster von 1777 läßt diese Verstreuung der Äcker sofort erkennen, ebenso die Un- gleichheit ihrer Größe von etwa 500 bis über 2000 Klafter. Die Güter des Stiftes bilden dagegen einen scharfen Gegen- satz, wie wir noch hören werden. Einzelne dieser Ackerſtätten hatten feststehende Namen, so erwähnt der Kataster von 1777 Nr. 323 das Rosenblattl, nach Tschaveller einer der schönsten Ücker im untern Feld, Nr. 131 den Kreuzacker, Nr. 159 den Angstacker, Nr. 77 den Winkl, dieser schon im Urbar von 1305 als „,ager in Winchel" genannt, der Kataster von 1840 Nr. 100 ff. den Sud-, Spitz- und Tannelacker, Nr. 34 den Steinacker. In einer Urkunde von 1676 wird als Zu- 93 behör der Maurerhuben in Wilten ein Acker,,im untern Geld im mitren Gesteß" genannt 43. Dieser Ausdruck, der auch in der Wiltner Gemeindeordnung von 1620 vorkommt 44, hat eine besondere Bedeutung. In der benachbarten Ge- meinde Ambras heißen laut der Katastermappe noch heute ,,Gstöß“ die großen, durch Wege begrenzte Teile der Feld- flur, die dann erst wieder in die schmalstreifigen Ücker der einzelnen Grundbesitzer zerlegt erscheinen. Die Gestöße sind daher dasselbe, was in fränkischen Gegenden als Gewanne oder Schläge, in Bayern als Eschen, in Schwaben als Zelgen bezeichnet wird, und für die germanische Flurverfassung über- haupt die Grundlage bildet. Das Wort „Gestöß“ besagt eben eine Grundfläche, die auf allen Seiten bestoßen, d. h. festbegrenzt wird. Wenn nun im unteren Wiltauer Feld ein mittleres Gestöß vorkommt, so muß es folgerichtig auch ein oberes und unteres gegeben haben. In der Tat zeigt die Ka= tastermappe vom Jahre 1856 das „Untere Feld" von Wilten in öst- und westlicher Richtung in drei Hauptblöcke zerlegt, die dann erst wieder in die nord-südlich ziehenden Ackerstrei- fen gegliedert sind, nur die Bezeichnung „Gestöß“ ist auf jener Mappe nicht mehr angegeben. Die Anlage der Flur des Dorfes Wilten entspricht so völlig der gemein germani- schen Flurverfassung und dasselbe gilt auch für ihre Bewirt- schaftung, wie im 8. Abschnitt noch zu zeigen sein wird. Im Südosten des Dorfes - also nicht mehr zum „Geld" im eigentlichen Sinne gehörig - lag der Heiliggeist- anger, der in einzelne, verschiedenen Besitzern gehörige Frühmähder zerfiel (Kat. von 1777 z. B. 45, 46 und 136). 43 Staatsarchiv Berfachbuch Wilten 1676 fol. 42. 94 44 Tir. Weist. 1, 242 3. 15. Sein Name hängt mit dem Hl.-Geist-Spital zu Innsbruck zusammen, doch hatte dieses laut des Ratasters von 1777 Nr. 139 ff. damals im Wiltner Feld wohl mehrere Äcker, ein Mahd in der Neuraut, aber keinen Grund auf jenem Anger. An den Neurodungen, welche bis ins 19. Jahrhundert immer wieder vorgenommen wurden, hatten die einzelnen Huben und Lehen meist gleichmäßigen Anteil, so an den ,,Novalia", die im Urbare von 1374 in einer Reihe, aber ohne nähere örtliche Bezeichnung eingetragen sind, in der Neuraut an der Sill, in der inneren und außeren Au am Inn, auf der Gallwiese, in der Öde; es handelt sich dabei meist um Wiesen, nicht um Äcker. Das Stift und die Pfarrkirche Wilten war durch eine breite Wiesenfläche auffallend getrennt vom Dorfe. Das Stift bestand laut des Katasters von 1777 Nr. 1 aus folgen- den Baulichkeiten: das Stift- oder Klostergebäude, das Seminarium, anschließend an ersteres die Mayerbehausung samt Hof und zwei Städeln, der alte Frohn- oder Maierhof mit der stiftischen Eigenwirtschaft, der früher, so in einer Ur- kunde vom Jahre 1397, kurzweg,,der Mairhof zu Wil- tein" genannt wird 45. Dann östlich von der Stiftgartenmauer an der kleinen Sill eine Mühlbehausung samt Mahlmühle und Bäckerpfister, eine Säge- und Schmiedwerkstatt und das Gerichtsdienerhaus, das später in eine Dreschtenne um- gewandelt wurde. Auf der westlichen Seite des Stiftes stand endlich (jetzt Klostergasse Nr. 1) das alte Gerichts- und Leit- haus. Von den Feldern, die ausschließlich der Eigenwirt- schaft des Stiftes, seinem alten Frohn- oder Maierhofe, vorbehalten waren, lag nordwärts gegen das Dorf zu, west- 45 Stift Ropialbuch fol. 101. 95 lich von der kleinen Sill bis zur alten Landstraße, das ist der jetzigen Haymongaffe, und südlich der Keurautgasse der Frauenanger. Sein Name deutet wohl mit Sicherheit auf das Frauenkloster, das bis etwa 1300 in Wilten neben dem Männerkloster bestanden hat. Das Gegenstück ist der Propstanger, der z. B. in einer Urkunde vom Jahre 1409 als „Prästanger" genannt wird 46. Er erstreckte sich westwärts von den Hausängern der Leopoldstraße bis zur heutigen Neuhauserstraße und von der Fischergasse bis zum Fürstenweg. Der große Köllenspergeranger stellt heute noch seine nördliche Hälfte dar. Südlich vom Stift gegen den Berg Jsel lag der Pfister acker, westlich bis zur alten Land- straße ober der Pfarrkirche die Krautpuinten und noch weiter westlich davon bis zum jetzigen Westbahnhof, zwischen dem Fürstenweg und dem Fuß des Berghanges, die eine große, geschlossene Ack er statt des Stiftes von 72 Jauch und nördlich davon bis zur Fischergasse und westlich des Propstangers bis gegen die heutige Andreas-Hofer- Straße die andere Ackerstatt von 42 Jauch. Letzterer Grund ist schon ganz verbaut, ersterer zum Teil von Magazinen und Baracken aus der Kriegszeit besetzt. Dieser westliche Haupt- block des stiftischen Eigenbetriebslandes diente also haupt- sächlich dem Ackerbau und ist wegen seiner wasserficheren und wärmeren Lage jedenfalls als der älteste Teil der gesamten Alt-Wiltner Feldflur anzusehen. Ihm steht östlich des Stif- tes, gegen die Sill zu, ein natürlich und geschichtlich wesentlich anders geartetes Gelände gegenüber, das wir im Abschnitt über die Auen näher kennen lernen. 96 Wie diese Lage des Stiftes und seines Eigenbetriebs- 46 Archivberichte 2 Nr. 1375. landes sowie der Pfarre siedlungsgeschichtlich näher auszu- deuten ist, habe ich bereits oben S. 64 dargelegt. Sie be- finden sich auf dem Siedlungs- und Ackerboden des alten Beldidena, während das Dorf Wilten außerhalb desselben später neu angelegt wurde. Die Pfarre Wilten, die in alter Zeit außer Wilten selbst noch Hötting, Völs, Natters und Mutters umfaßte und deren Entstehung sich im Dunkel der Vorzeit verliert, hat das Stift bald nach seiner Neu- gründung (1140) erhalten. Es ist nicht von vorneherein an- zunehmen, daß der Standort der alten Pfarrkirche dabei verändert worden ist, um ihn näher an das Stift heranzu- ziehen. Wahrscheinlich hat vielmehr auch die Pfarrkirche im Raume des alten Beldidena als der ältesten Niederlassung vom Anfang an gestanden und ist eben älter als das später angelegte eigentliche Dorf Wilten. Das Urbar von 1305 erwähnt einen Anger,,sub parochia" (d. h. unter der Pfarr- kirche) als Lagebezeichnung anscheinend außerhalb des Häufergebietes des Dorfes. 4. Adelssike Eine besondere Eigenheit Wiltens waren die zahlreichen Adelsfitze, die zum Teil im Inneren des Dorfes, mehr noch an seinen Rändern sich erhoben. Seit dem 16. Jahrhundert haben Angehörige des niedern Beamtenadels sich stattlichere Wohn- und Wirtschaftssitze als dauernden Rückhalt für ihre junge Adelserhebung erbaut, der Landesfürst gewährte ihnen das Recht, die meist neugeschöpften Namen der Sitze als Prädikat zu führen und verlieh diesen die Vorrechte eines gefreiten Adelssites, d. h. Freiheit von den Gemeinde- lasten und die selbständige Ausübung der außerstreitigen Ge- St. Bartlmä 7 97 richtspflege für die Insassen des Adelsfites. Später, im 17. und 18. Jahrhundert, waren es wieder gerade die allerersten Adelsgeschlechter des Landes, die in der Landeshauptstadt oder deren nächster Nähe eigene Häuser haben wollten, da sie dortselbst als Hof- und Regierungsbeamte oder als Mit- glieder der Landschaft sich oftmals längere Zeit aufhalten mußten und ihre gesellschaftliche Stellung eine hochherr- schaftliche Wohnung erforderte. Im Inneren des Dorfes stand laut des Katasters von 1777 Nr. 74 und 75 die Herrschaftsbehausung oder der adelige Ansitz Liebenegg (jetzt Liebeneggstraße Nr. 2) der Grafen von Klari und südwärts anschließend daran jene der Grafen von Welsberg (jetzt Leopoldstraße Nr. 35, Gast- haus Oberrauch). Liebenegg hat im Jahre 1601 die aus- drückliche Erhebung zum Adelsfit erhalten 7. An der Nord- ostecke des Dorfes stand laut des Katasters von 1777 Nr. 51 das Herrschaftshaus und Schloß Wind egg, ursprünglich der Grafen von Stachelburg, seit 1825 in das Gast- und Bräuhaus,,Adambräu" umgewandelt, jetzt Adamgasse 23. Südlich daran stieß ein ebenfalls stattlicheres Gebäude im Eigentum des Stiftes Neustift bei Brixen (Kataster von 1777 Nr. 51), später erwarb es eine Familie Meminger, es wurde nun als Memingerschlöhl bezeichnet (Rat. v. 1840 Nr. 106 u. 107) und im Jahre 1848 zur Errichtung des 47 H. Hammer, Die Paläste und Bürgerbauten Innsbrucks, Seite 145 ff. liefert ausgezeichnete kunstgeschichtliche Beschreibungen und auch geschichtliche Nachrichten über die bemerkenswerten Häufer Wiltens, besonders auch die Adelssite. über Liebenegg J. bef. 3. Danner in ,,Neue Tiroler Stimmen" 1901, Nr. 203. über Straßfried J. Staats- archiv Adelsfachen Nr. 1102 und Familienarchiv Geppert. 98 Karmeliterinnenklosters verwendet. Jm Oberdorf hat Hans von Freising im Jahre 1579 für die dortige Pichlhube, Be- hausung samt Einrichtung und Zugehörung, die Erhebung zum adeligen Sitz mit dem Namen Straßfried von Erz- herzog Ferdinand erhalten. Mit der seit dem 13. Jahrhun- dert genannten Feste Straßfried, die sich am Rande der Sill- schlucht, ober der Gluirsch, im Gebiete der Gemeinde Bill erhob, hat aber dieser neue Ansitz im Dorfe Wilten keinen inneren Zusammenhang. Laut des Katasters von 1777 Nr. 76 F, besaßen Straßfried damals die Grafen Troyer, im Jahre 1836 ging er auf die Grahmayr über, die hier ihre be- kannte Glockengießerei einrichteten (jetzt Leopoldstraße Nr. 53). Zum Anfit Straßfried gehörte auch eine große Puinte zwischen den Häusern der Neuraut- und Panderlgasse und der kleinen Sill mit dem merkwürdigen Namen,,die S uster" (Rat. von 1777 Nr. 77 H.). Schon im Urbar von 1305 wird Ackerland in Susters und eine Sustermühle erwähnt. Der Versuch, den Namen zu erklären, hat zu verschiedenen Ein- fällen geführt, am besten leuchtet wohl die Beziehung zu Suster, mittelhochdeutsch gleich Schwester ein; in Wilten hat nämlich in ganz alter Zeit nachweisbar bis gegen 1300 auch ein Frauenkloster bestanden und die Suster wäre dann der Platz, wo dieses seine Lage oder sonst einen Grund gehabt hätte 48. Die Grafen von Lodron kauften im Jahre 1679 das untere Stollenlehen, ließen das alte Bauernhaus weg- reißen und erbauten an seine Stelle,,einen herrlichen Palast", den sie Augenweidstein nannten 9. 3m Jahre 1699 wurde dem Ansitze eine Vogelfanggerechtigkeit auf den Wil- 48 Schuler, Stiftskirche ufw. S. 21, Anm. 48. 49 Tschaveller Rep. 2* 99 tauerköpfen verliehen 50. 1743 ging derselbe an die Grafen von Rhuen über und als deren „Palast" ist er auch im Ka- tajter von 1777 Nr. 9 verbucht. Erst im Jahre 1852 ward in das Haus eine Gastwirtschaft, zum Riesen Haymon ge- nannt, verlegt. Diese Adelssitze sind alle auf dem oben S. 128 abgedruckten Bilde Wiltens vom Jahre 1703 an ihrer statt- lichen Höhe über den Bauernhäusern gut auszunehmen. Die Adelssite in Wilten Umgebung, insingburg und Mentelberg sind unten S. 116 und 128 näher besprochen. 5. Die Beur barung der Auen 3m 17., 18. und noch im 19. Jahrhundert schrieb man vielfach,,Wiltau“ und „Wild a u". Staffler (1, 488) nimmt dagegen zugunsten des älteren Wilten Stellung und ist damit durchgedrungen. Es war aber derselbe sprachgeschichtliche Vorgang wie bei Bergisel und Gallwies, man wollte das für die deutsche Sprache nichts sagende Wort Wilten in ein Wort mit begrifflichem Inhalt verwandeln. Wildau bedeu- tete eben die wilde Au, weil man sich Wilten aus einer sol- chen gerodet vorstellte und weil man damals noch selbst Ro- dungsarbeiten in den Auen am 3nn und an der Sill vor sich hatte. Beide Flüsse waren in ihrem Naturzustande von einem breiten Saume Landes eingefaßt, das zu den Zeiten des regelmäßigen und noch mehr eines ungewöhnlichen Hochwas- sers überschwemmt, also nur von wasserfesten Bäumen, wie Erlen und Weiden, und ebensolchen Kräutern und Gräsern bewachsen war. Anschwemmung von Neuland wechselt mit Abreißung bisher festen Bodens, und der stark verästelte 50 Staatsarchiv Cameral Cattanea Nr. 315. 100 Fluß verlegt häufig seine Rinnfale. Das ist die Au, wie sie dem ganzen Verlaufe des Inn folgt. „Bleibmirnicht", hieß ein Grundstück an der Innsbrucker Stadtau am Saggen, vielleicht der treffendste Ausdruck für die Verhältnisse, die hier herrschten. Wollte man hier in der Au Wiesen und Felder anlegen, so war es mit der Ausreutung des Baum- und Buschwerkes nicht getan, man mußte auch den Fluß in ein einigermaßen bestimmtes Bett bringen und den Über- flutungen Einhalt gebieten. Die Eindämmung der Flüsse durch Stein- und Holzbauten, die man Archen hieß, ist in Tirol schon frühzeitig an manchen Stellen unternommen worden. Um nur einige der frühesten Beispiele anzuführen: Im Jahre 1340 verrechnet der landesfürstliche Propst von Innsbruck Ausgaben „pro factura unius arche contra in- sultus aquarum in Chemnaten", d. h. für Erbauung einer Ar che gegen den Angriff der Wasser, wohl der Melach bei Rematen, 1344 der Salzmeier zu Hall ebenso „,ad archas versus aquam" wohl am Inn 51. 1340 gestattet der Landes- fürst dem Kloster Stams im Inntal, zum Schutze seiner Güter gegen die Überflutung,,mit chöftlicher arbeit das wasser ze twingen in den alten runst" 52. Der Name Arche kommt vom lateinischen arca, was eine Holzkiste bedeutet, und ist entweder auf dem Wege der Bibel (Arche Noah) oder wahrscheinlicher von den Romanen der früheren Besiedlung, wie so manche andere Ausdrücke gerade des Bauwesens, in das Deutsche übergegangen. Auch in Wilten ward diese Kunst der Flußverbauung und zugleich jene der Anlegung künstlicher Wassergerinne nach- 51 Staatsarchiv Cod. 287 f. 130 u. 288 f. 12. 52 Archiv Stift Stams Cod. 225 f. 109. 101 weisbar zum mindesten schon zu Anfang des 14. Jahrhun- derts geübt, und zwar früher an der Sill als am Inn. Die- ser Vorgang begreift sich, da einerseits die Sill dem Stifte und dem Dorfe viel näher lag, ihre Verbauung viel dringen- der, wohl auch weniger schwierig war und rascher merkbare Erfolge erhoffen ließ. Als das Stift Wilten im Jahre 1339 den Bürgern von Innsbruck den östlichen Teil des Saggens verlieh, verpflichtete es sich, daß es die Sill längs des Neu- rautes,,führen, verschlagen und verwerken", d. h. ihr ein festes Rinnfal geben solle und vom Ende der Neuraut bis zur Mündung in den Inn die Stadt 53. Es war also eine voll- ständige Berbauung der Sill damals in Aussicht und wohl auch schon zum Teil in Angriff genommen. Damit war auch die Rodung der Auen an der Sill, die jedenfalls schon bedeu- tend früher eingesetzt hat, in ihrem allmählichen Fortgange und bis zur Vollendung gesichert. Wir wollen nun noch eini- ges Genauere darüber hören. Laut des Katasters von 1777 Nr. 1 H lag die Kammerau, ein Frühmahd, zwischen der großen und kleinen Sill knapp unterhalb St. Bartlmä. In der Nähe der Kammerau lag wohl die Dornau (Rat. v. 1840 Nr. 466). Beide Auen werden schon im Stiftsurbar von 1305 als Plätze für Hausstätten genannt. Laut Tschaveller verlieh das Stift in den Jahren 1444 und 1476 wieder ein- zelne Stücke aus diesen beiden Auen, aber, wie wir aus der Geschichte des Bartlmäkirchleins erfahren, hat sich noch im Laufe des 15. Jahrhunderts der Boden infolge überschwem- mung merkbar erhöht, die Einbrüche der Sill in das ganze Gelände müssen damals noch recht kräftig gewesen sein. Im Jahre 1617 ist laut einer Inschrift an der Einfahrtspforte 53 Wörtlich mitgeteilt bei H. Wopfner, Erbleibe 5. 188 ff. 102 - neben St. Bartlmä wieder ein damals noch wilder Teil der Kammerau ausgereutet worden. Unterhalb der Kammerau, auf dem Gelände des heutigen Bahnhofes, lag zwischen gro- her und kleiner Sill wohl die größte Aurodung des Wiltner Gebiets, die sogenannte Neur aut. Laut des Ratasters von 1777 Nr. 1 G gehörten damals dem Stifte hier Mahd- stücke im beträchtlichen Ausmaße von 110 Mannmahd (gleich 20 Hektar) außerdem nicht wenige andere Stücke Grund- besitzern aus dem Dorfe und der Stadt. Wie schon der Name sagt, ist die Neuraut erst seit der deutschen Besiedlung in Arbeit genommen worden. Laut der erwähnten Verleihung von 1339 war sie damals schon wenigstens zum Teil- beurbart. Bis zu diesem Jahre hatte auch noch die ganze Fortsetzung des Ufergeländes an der Sill bis zum Inn, inner- halb des alten Bachrunft der Sill bis zum Feldsaggen, also die östliche Seite des Saggens, unmittelbar zur Stiftswirt- schaft gehört. Bei der Begründung Innsbrucks im Jahre 1180 war dieser Teil des Saggens (Saka) offenbar noch nicht der Stadtgemeinde zugewiesen worden, vielmehr im Eigentume des Stiftes verblieben und es wurden von diesem hier Acker angebaut und eingezäunt. Als nun bald nachher die Bürger sich übergriffe erlaubten, die Zäune einrissen und mit ihrem Weidevieh die Saaten betraten, wurde ihnen dies durch ein Gerichtsurteil im Jahre 1187 untersagt 54. Im Jahre 1339 übergab das Stift dieses Gebiet den Bürgern als Erbzinsleben zur weiteren Anlegung von Äckern und Wiesen 55. Erst dadurch ist dieser östliche Teil des Saggens zum Stadtgebiete gekommen. Trotzdem also die Verbau- - 54 Sammler f. Gesch. Tirols 4, 55 Wopfner, Erbleibe S. 188. 257. 103 ung und Regulierung der Sill spätestens im 14. Jahrhundert eingesetzt hat, sind noch im 19. an ihrem Ufergelände besitz- rechtlich bemerkenswerte Neubildungen vor sich gegangen. So erwähnt der Kataster von 1840 Nr. 466 ein Frühmahd von t Jauch, das Dornäuele (nördlich der Kammerau), das ,,vor 20 Jahren vom Wasser verflößt und nun wieder ge- wonnen" worden sei; dann Nr. 467 oberhalb dem Militär- spital an der Sill einen ,,iure alluvionis (d. h. nach dem Rechte der Anschwemmung) erworbenen Flußgrund", ein Frühmahd von 2 Jauch, wie ersteres im Eigentum des Stif- tes Wilten. - Wir wenden uns nun der Au am Inn zu. Ein großer Teil derselben war bei der Gründung der Stadt Innsbruck 1180 dem Stifte und der Gemeinde Wilten entzogen worden. Die Erinnerung daran bewahrte die Sage, welche den Vor- läufer der Stadtpfarrkirche „St. Jakobskirchlein in der Au" benannte. Die Wiltner Innau, wie sie später bestand, begann westlich der Stadtgrenze am Innrain. Der Name ,,Innrain" für das Gelände am Inn war schon lange, ehe hier seit dem Jahre 1718 ein neuer Stadtteil erbaut wurde, üblich. „Innrain" oder „unteres Wiltner Feld" wer- den sogar als gleich sinnig angenommen 56. Vom westlichen Ende des Innrain, d. i. von der Stelle, wo heute die Fried- hofsallee von der Völferstraße abzweigt, zieht eine Gelände- stufe von einigen Metern Höhe, in südlicher Richtung bis gegen den Fuß des Wiltner Berges unter dem Hußlhof. Jetzt ist sie streckenweise fast bis zur Unkenntlichkeit einge- ebnet worden. Diese Stufe ist ein altes 3nnufer, sie bezeich- nete früher die Überflutungsgrenze des Inn, ober ihr setzte 56 So Verfachbuch Wilten 1703 Fol. 549. 104 das Wiltner Feld an, unter, westlich von ihr, begann der Augrund. Am oberen Rand der Stufe, dort wo die Fischer- oder Saugaffe diese erreicht, also nahe der Südwestecke des neuen städtischen Friedhofes stand ein Einzelhof, der Pan- teler, Pandeler-, Panderl hof. Nach ihm hieß auch die ganze Stufe der „Panderlrain", die westlich derselben liegende Au die,,Pantelerau", das,,Auwaldl vor dem Pan- deler", das im Jahre 1616 die Nachbarschaft Wilten nieder- gehackt hat 57. Der Hof selbst hatte unter dem noch unge- zügelten Laufe des Inn öfters zu leiden, 1528 bewilligte ihm das Stift einen Nachlaß am Zins, weil das Wasser einen Teil seines Gartens weggerissen habe 58. Der Name des Hofes kommt in den älteren Urbaren noch nicht vor, in jenen von 1454 wird zum erstenmal ein zinspflichtiges Gut genannt, dessen Besitzer Pandeler heißt und laut des Urbars von 1497 dazu auch das Gut, das man den Ziegelofen nennt, innehat. Wahrscheinlich ist jenes Gut als selbständige Siedelung erst damals oder nicht sehr lange vorher angelegt worden. Nach Tschaveller habe das Stift seinem Fischer namens Panta- leon hier seinen Sitz angewiesen, offenbar wegen der Nähe des Inn, und von ihm das Gut, dem Gründe in der benach- barten Au zur Beurbarung zugeteilt wurden, den Namen erhalten. Der Name „Fischergaffe" wäre damit auch er- klärt. Im Jahre 1727 erlaubte das Stift dem Regierungs- sekretär Holger aus seiner dreifachen Kamingerechtigkeit des Panderlhofes" eine Feuerstätte in das Gartenhäusl zu übertragen, das sich Holger dortselbst erbaut hatte 50. Holger 57 Staatsarchiv Entbieten 1616 Fol. 334; 1629 Jol. 29; 1638 f. 20. 58 Tschaveller Rep. 59 Staatsarchiv Entbieten 1727 Fol. 9. 105 erwarb auch die Baumannsgerechtigkeit des ganzen Hofes und vermachte sie dem Stifte als ein geistliches Fideikommiß. Auf der Innkarte von 1763 60 ist das Gut als „Panderlhof" eindeutig an der oben bezeichneten Lage eingetragen, im Ka- taster von 1777 Nr. 3 als unmittelbares Eigentum des Stif= tes. Um 1790 ist der Hof abgebrannt und nicht mehr aufge= baut worden 1. Die Felder sind wohl zum Maierhof des Stiftes gezogen worden, doch wird im Kataster von 1840 der Hof noch als eine selbständige Gutseinheit geführt. Wie und warum der Name des Hofes auf die Banderlgaffe, die im Jahre 1903 auf,,Liebenegggasse" umgetauft wurde, über- gangen ist, vermochte ich nicht aufzuklären. Wann mit der Verbauung der Innufer im Gebiete der Hofmark Wilten eigentlich begonnen wurde, ist nicht be= kannt. Jedenfalls setzen die diesbezüglichen Nachrichten im Vergleiche mit jenen über die Regulierung der Sill bedeutend später ein. In der Wiltner Gemeindeordnung von 1620 wird die Verpflichtung der Gemeindegenossen zu den Archen- bauten unter einem eigenen Archenmeister genau geregelt 62. Bom Jahre 1534 liegt eine Verrechnung über den Bau der Arche am Innrain vor, an dem Tagwerker und Wagen- führer von Wilten und solche aus der Stadt gemeinsam beteiligt find 62a. Das wird nicht gerade der erste derartige Bau gewesen sein, so daß wir mit dem Beginn der Ver- archung des Inn bei Wilten doch mindestens gegen das Jahr 1500 zurückkommen. 106 60 Staatsarchiv Karte Nr. 153. 61 Gärtner Rep. 62 Tirol. Weist. 1, 242.. 62 Stadtarchiv Fasz. Wilten I. 33 Abb. 5, Das Prämonftratenferstift Wilten um das Jahr 1600 Abb. 6, Wilten im Jahre 1703 (Stift Wilten nach dem Neubau, die alte gotische Pfarrkirche, links daneben Anfit Augenwandstein, dahinter die Liebburg. Im Vordergrund das Lager des bayrischen Heeres. Wie es damals im Dreieck zwischen dem Inn, Panderl- rain und dem Bergfuß tatsächlich ausgesehen hat, entnehmen wir ziemlich deutlich einem Schiedspruche, der im Jahre 1646 zwischen der landesfürstlichen Kammer (d. h. dem Ärar) und dem Stifte und der Gemeinde Wilten wegen,,des Archengebäues am 3nnrain in Wiltauer Au" ge- fällt worden ist 63. Diese innere oder untere Wiltner Au muß von jener zwischen dem Peterbrünnl und Geroldsbach genau unterschieden werden. Die Kammer erhält demnach vom Stifte als Eigentum die untere Hälfte dieser Au, im ganzen 26 Jauch, innerhalb folgender Grenzen: Vom Orte, wo die Arche am baufälligsten ist (d. i. bei der jetzigen Huter- schen Ziegelei in der Bölferstraße) schnurgerade zu dem Rain des Pandtelerhofs und von dort hinabwärts neben dem Wiltauischen Gütern bis herein an den Burgfrieden der Stadt (der beim jetzigen Kapfererschen Versorgungshaus am Innrain begann). Stift und Nachbarschaft Wilten sind der Beitragspflicht zur Arche in diesem Raume, die hauptsäch= lich dem Schutze der Stadt dient, enthoben, doch haben sie die Arche oberhalb des genannten Punktes am Inn wie bisher zu versorgen, das Stift auch aus seinem Walde das hiezu nötige Holz beizustellen. Wenn der an die Kammer abge- tretene Grund eingefacht, d. h. eingezäunt und der Nutzung zugeführt wird, so soll das Stift dafür vom Hofbauamt einen Grundzins von 7 Kreuzern für das Jauch erhalten.,,3m Gall aber von obermelten 26 Jauchart Grund wenig, viel oder alles zu Fruchtbau gepflanzt, umgraben oder umkehrt wer- den soll, so soll hierfür dem Stift der übliche Zehent, aber allein von Weizen, Roggen, Gersten und Habern gereicht 63 Staatsarchiv Entbieten 1646 f. 533. 2001 107 werden, aber von Gras, Heu, Kraut, Rueben, Gemies und all anderen Gewächs nicht. Wenn auf diesem Ort eine oder mehr Feuerstätte mit Stadl und Stallung auferbaut würde, soll dafür das Stift einen jährlichen Grundzins von 10 Kr. erhalten." Jener Zehent war eine alte kirchenrechtliche Na- turalabgabe von allem bebauten Land zur Erhaltung der Pfarrkirchen. Wir ersehen aus der Tatsache dieser Bestim= mung, daß damals (1646) auch dieser innerste Winkel der Wiltener Au noch völlig unbebauter Augrund war und erst jetzt ihre Beurbarung in Aussicht genommen war. Mit der fortschreitenden Verbesserung der Archen, wofür sich beson- ders die Landesregierung einsetzte, sind dann allerdings hier Felder angelegt worden. Die Archenkarte von 1763 zeichnet genau in der Abgrenzung des Vergleiches von 1646 einen Feldgrund unter dem Namen „,Wiltauer Einfang" ein. Ein- fang bedeutet eben ein aus Wildland eingefangenes (einge- zäuntes) und neu gerodetes Feld. Westlich dieses Einfangs zwischen Inn und Berghang bis zur heutigen Bahnüber- setzung der Völserstraße liegt dann auf der Karte von 1763 ,,der Wiltauer Gemeinsboden", als noch nicht der Pflug- schar unterworfenes Wiesen- und Weideland, zum Teil auch ziemlich stark mit Bäumen oder Buschwerk besetzt. Der Kataster von 1777 führt zwischen Innstrom und Fürstenweg unter Nr. 125 als damals noch unverteiltes Eigentum der Gemeinde Wilten,,den alten Einfang", Ackerstatt von 15.000 Klafter und daneben einen „neuen Einfang" von 14.000 Klafter an. Dieser letztere Einfang ist die auf der Karte von 1763 noch als Gemeindsboden eingetragene Grundfläche und ist erst in der Zwischenzeit offenbar in Felder umgewandelt worden. Im tiefsten Teil des alten Ein- 108 fanges hielt sich lange ein Wassertümpel, die „Groschlacken" genannt, daneben lag noch ein größerer Einfang, der dem Stifte eigen war und das „Hallermahd" 64. Der Grund gegen den Berg zu hieß die „Stierau", hier irgendwo war auch der ,,Roßsprung" 65. 3m Jahre 1811, wurde der alte und neue Einfang, der bis dahin Gemeindebesitz gewesen und den Ge- meindegenossen nur zur Nutzung zugewiesen war, in 16 Teile verstückt und jeder dieser Teile als besondere Ackerstatt an Einzeleigentümer versteigert. (Kat. von 1840, Nr. 254.) Da- mit war die Verfeldung der inneren Wiltner Au abge= schlossen, sie hatte aber kaum hundert Jahre Bestand, als die nimmersatte Stadt auch dorthin ihre Häuser vorschob und der Viadukt der Karwendelbahn mitten hindurch gebaut wurde. Am westlichen Ende des neuen Einfanges tritt der Inn unmittelbar an das Steilufer heran und verhindert dadurch hier am sogenannten „stiklen Weg" die Bildung einer Au bis zum Peterbrünnl. Westlich desselben breitet sich aber unter den ziemlich sanften Abhängen des Mentlberger Hofes wieder eine größere Fläche gegen den Fluß zu aus. Wie das Bild bei S. 129 zeigt, war damals, als es gezeichnet wurde, d. i. um das Jahr 1830, der Ausblick vom „Bettlerbrünnl" auf die westwärts gelegene Talebene wesentlich anders als heute. Der Inn war noch weniger durch Uferbauten gebän- digt, sein Bett, die Inseln und die bebuschten Aufäume er- heblich breiter als heute. Laut der Innarchenkarten von 64 Rat. v. 1777 Nr. 6, 33 E u. 101. 65 Staatsarchiv Verfachbuch Wilten 1703 f. 549; Rat. v. 1840 Nr. 409. 109 1746 und 1763 66 war damals die zu Mentelberg gehörige Feldmark sowohl oben gegen den Wald wie unten gegen die Völserstraße so ziemlich zu derselben Ausdehnung schon ge- diehen wie heute. Auch unterhalb der Straße in der eigent- lichen Talsohle war bis zu dem Rain oder einige Meter hohen Steilrand, der in schiefer Richtung die Talsohle durch- zieht und ein altes Innufer darstellt, der ganze Grund da= mals bereits zu Wiesen gemacht, die teils dem Kloster, teils einzelnen Grundbesitzern aus dem Dorfe gehörten. Ersterer Grund hieß daher der Kloster- oder auch Sieglanger, die Wiesen im Ganzen in Anlehnung an den alten Namen des Hofes die Gallwiese. Der Raum aber, der zwischen jenem Rain und den damals bereits bestehenden Uferarchen des Inn liegt, war damals noch zum größeren Teil Augrund, und zwar in zwei geschlossenen Bereichen. Die kleine Au, das sogenannte u ele, zog sich als schmales Dreieck vom Inn- bug unterhalb des Peterbrünnls etwa 300 Meter dem Fluß entlang aufwärts. Ober dem Äuele traten auf eine Strecke von 200 Meter die Wiesen bereits damals unmittelbar an den Flußlauf heran, dann aber begann wieder eine Au, die etwa 700 Meter lang und 150 Meter breit bis zum Gerolds- bach und der dort angrenzenden Feldmark des Jiggenhofes reichte. Sie hieß damals die „Wiltinger Au" kurzweg, weil ja die innere Au beim Panderlhof bereits in Wiesen um- gewandelt oder eingefangen war. Nach Art der anderen Auen am Inn war sie von Erlenholz bestanden. Im Kataster von 1777 sind unter Nr. 1 Dd und Kk „,die zwo Erlenauen zwischen dem Innstrom und den Gallwieser Gütern, die große und die kleine", d. s. das obige Äuele und die Au als Eigen- 66 Staatsarchiv Karten Nr. 435 u. 153. 110 tum des Stiftes angeführt. Im Kataster von 1840 erscheinen nun an Stelle der großen Au unter Nr. 421-457 lauter einzelne Frühwiesen oder Frühmähder als „Novalien", d. h. bei oder nach Abschluß der Katasteraufnahme neu hinzuge- kommene steuerbare Stücke. Die Rodung derselben kann da- her erst um das Jahr 1840 erfolgt sein, damit war erst die ganze Talsohle bis zum Wasserlaufe des Inn dem Wiesenbau erschlossen. Obwohl so das Ausgelände schließlich ganz beurbart wor- den war, so sind auf demselben doch fast nirgends Häuser ge= baut worden, die Grundstücke werden vom Dorfe und den Einzelhöfen am Berghange aus bewirtschaftet. Die natür- lichen Eigenschaften und die Geschichte der Beurbarung des Aulandes erklären dies zur Genüge. Der Panderlhof stand am Rande, aber doch gerade noch außerhalb des Auberei- ches. Eher ist der Platz, auf dem die Untere Siggen steht, zu jenem zu rechnen, des örtlichen Zusammenhanges halber behandle ich diesen Hof aber im folgenden Abschnitt. Ganz neu sind die Siedlungsversuche im alten Äuele unter dem Peterbrünnl. 6. Höfe und Rodungen auf dem Wiltner Berg Wie fast im ganzen Verlaufe des unteren und mittleren Inntales steigt auch bei Wilten die Bergflanke von der Tal- ebene zuerst etwa 300 Meter ziemlich steil an und geht dann in eine breite, mäßig flache Höhenstufe über; diese heißt heute allgemein „das Mittelgebirge", früher nannte man den Steilabfall von diesem zum Tale den „Vorberg". Hier bei Wilten wird der Vorberg und das Mittelgebirge durch den kräftigen Wasserlauf der Sill in einer tiefen, steilwandigen 111 Schlucht zerschnitten. Erst hinter, südlich, der Mittelgebirgs- fläche erhebt sich dann der eigentliche Gebirgskamm in stetig Steilem Anstiege bis über 2000 Meter. Die Mittelgebirgs- ebenen boten nicht minder günstige Siedlungsplätze als die Talfohle; wir finden sie schon in vorgeschichtlicher Zeit viel- fach bewohnt und die ersten Erwähnungen der heutigen Ort- schaftsnamen tauchen oben durchschnittlich nicht viel später auf wie unten. So wird auch in der Nähe Wiltens Nateres und Muttres, Lannes, Sistrans und Ville im 12. Jahrhun- dert urkundlich zum erstenmal genannt. Hier also am Mittel- gebirge waren ziemlich gleichzeitig mit dem Talorte selbstän- dige Ortschaften entstanden und konnte daher ein späteres Hinaufwachsen der Talgemeinden nicht stattfinden. Der Ab- hang vom Mittelgebirge ins Tal, der sogen. Vorberg aber war seiner natürlichen Beschaffenheit wegen starke Nei- gung, felsiger Boden und schattige Lage für die Siedlung und Bebauung von vornherein wenig einladend und wurde von ihr auch erheblich später in Anspruch genommen als die Flächen oben und unten. Diese Bergflanke schien von der Natur dazu bestimmt, als Wald und Weide den Siedlern in der Ebene zu dienen. Erst als die Rodung auf dem flachen Schotterkegel der Sill sich erschöpft hatte, warf sie ihr Auge auch auf die Bergflanke. Man erkannte, daß in diese doch da und dort sanftere Gefällsstufen eingelagert und daß diese zum Anbau doch wohl geeignet sind. So sind allmählich auf dem Abhange südlich der Talebene einzelne, nicht allzu viele Bauerngüter mit Äckern und Wiesen entstanden, die man heute noch unter dem Namen Wilten Umgebung oder Wil- tenberg zusammenfaßt. Ihre Entstehung ist zum Teil aus den Urkunden genau zu verfolgen und soll hier kurz dargelegt 112 werden. Auch andere Rodungen, die im selben Bereiche liegen, aber zu Gütern im Dorfe gehörten, sind hier anzu- führen. Soferne aber auf dem Wiltner Berg der Wald be- lassen und dieser zur Holzgewinnung und als Weide genutzt wurde, soll im folgenden Abschnitt besonders behandelt werden. Die Höfe, die nun anzuführen sind, waren gleich dem ganzen Dorfe Wilten der Grundherrschaft des Stiftes unter- worfen; die davon fälligen Zinse unterscheiden sich aber von jenen der Huben im Dorfe, indem sie kein Getreide, dafür einen höheren Betrag an Geld, 10 bis 20 Pfund, zu ent- richten hatten. Diese Abweichung spricht dafür, daß die Höfe am Berg später, erst nach der vollen Durchsetzung der Geld- wirtschaft, angelegt und ihre Abgaben bestimmt worden sind. Die grundherrliche Abhängigkeit vom Stifte blieb auch, nachdem einzelne dieser Höfe von Adeligen erworben worden waren. Nur der Mentelberger Hof ist aus diesem Anlaß ,,bürdenfrei" gemacht worden. Im heutigen Grundbuch sind die Höfe Gluirsch, Lemmen, Buch, Reseler, Ferrari, Reisach, Mentelberg und Figgen als „geschlossene Höfe" eingetragen, d. h. als solche, deren Grundbestand nicht ohne weiteres zer- teilt werden kann. Alle diese Höfe liegen im Bereiche der Hofmark Wilten, wie uns diese aus Grenzbeschreibungen des 12. und 13. Jahrhunderts zuerst überliefert wird. In den Urbaren von 1305 und 1374 wird aber das Dorf von den Höfen am Berghang streng geschieden, die Höfe auf der rechten - östlichen -Seite der Sillschlucht werden zwischen den Orten Ambras und Bill, jene auf der linken zwischen Natters und Völs wieder an einer ganz anderen Stelle des Urbars eingetragen, dennoch erscheint es mir gewagt, daraus St. Bartimä 8 113 zu schließen, daß die Höfe erst allmählich in den Verband der Hofmark und der Gemeinde eingetreten seien. Am rechten Sillufer hatte die Hofmark keinen Anteil an der Talebene, sondern nur an dem Abhange der inneren Schlucht. Wie diese den natürlichen Verhältnissen wenig entsprechende Raumbildung zu erklären ist, deute ich unten im 9. Abschnitt an. Oberhalb der tiefsten Schlucht treten dem Paschberg zu die Steilhänge etwas zurück und bilden flachere Mulden und Leisten, die zur Anlage von Geldern aufmuntern. Im Jahre 1251 verlieh Propst Ludwig von Wilten dem Friedrich Perchtinger, einem auf dem Mittel- gebirge von 3gls begüterten Adeligen, auf dem Eigengrunde des Stiftes eine Rodung (cultura), genannt Gluirs, inner- halb folgender Grenzen: Von der Sillbrücke bei Wilten den Abhang des Berges empor bis zur Höhe des Villerweges und den Fuß des Schlosses Straßfried bei Bill 66. Auf den Neugrunde sollten drei dem Stifte auch weiterhin grund- rechtbare Höfe angelegt werden, was auch geschah. Das Ur- bar von 1305 nennt drei Höfe (curiae) in der Gluirs und ein Gut (predium) in Pfaffenwart. Ersterer Name. kommt in der Form Gleirsch in unsern Alpen öfters vor und wird von romanisch glarea, d. h. Schutt, Gries, abgeleitet. Der Name Pfaffenwart deutet auf die Beziehung zum Stifte. Die Perchtinger hatten damals auf diesen Höfen nicht nur die Bodennutzung, sondern kraft Verleihung vom Stifte auch die Gerichtsbarkeit inne, beides fiel um 1350 wieder an das Stift zurück. Die Höfe in der Gluirsch, 1345 die äußere und die innere genannt, verringerten sich später auf 66 Stolz, Landesbeschreibung S. 326, Anm. 1 gibt den genauen Wortlaut. 114 zwei, so laut des Urbars von 1454 und hießen dann die obere und untere Gluirsch (Rataster von 1777 Nr. 120), wie heute noch. Der Name Pfaffenwart findet sich noch im Jahre 1629 in Gebrauch 67, später geriet er in Ab- gang und der Hof ward nach seinem jeweiligen Besitzer Rainer, Coreth- und schließlich Lemmenhof genannt (Rataster von 1777 Nr. 119). In der Tiefe der Sillschlucht sowie am steilen Oftabhange des Bergisels war und ist kein geeigneter Platz zur Anlage von Feldern und Häusern. Solche treffen wir erst wieder auf der Nord- und Südseite des Bergisels. Das Gelände östlich und westlich der Stelle, wo der Hohlweg unten von der jetzi- gen Brennerstraße abzweigt, hatte einen Namen, der jetzt ganz verschollen ist, es hieß nämlich ,,in (dem) Bolens oder Bolles"; der Name, der wohl alträtisch und mit Völs, früher Velles, zusammenhängt, findet sich in allen Stifts- urbaren und in anderen Schriftstücken bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts 68, auch Tschaveller kennt ihn noch be= stimmt, dann aber taucht er unter. In den Stiftsurbaren von 1305 und 1374 finden wir nur einen Hof (curia) in Bolens, im Urbar von 1454 aber drei Güter, die nach ihren Inhabern Stoll, Stopp und Hays benannt werden. Es sind also in der Zwischenzeit aus dem einen Gut durch Vergrößerung der Anbaufläche drei geschaffen worden. Übrigens erscheint in dem Urbaren von 1305 und 1374 zwischen dem Hof in Volens und jenem in Galwis ein Gut (predium) in Güggelberch ein- geschaltet. In der ganzen Gegend trägt heute nur ein Hof oberhalb Natters diesen Namen, möglich daß einer der ande- 67 A. a. O. 346. Anm. 1. 68 S. unten S. 144 u. 167. 8* 115 ren Höfe zu Bolles ursprünglich Giggelberg geheißen hat und später den Namen verloren hat. Diese drei Höfe in Bolens sind dann bis gegen das Ende des 19. Jahrhunderts die einzigen Ansiedlungen hier geblieben, freilich unter ganz anderen Namen als früher. Der Linsinghof (jetzt Brennerstraße Nr. 6). Das Gut des Heiß zu Volles erwarb 1511 ein Baumann namens Gaffer, nach dem es eine Zeitlang Gasserhof hieß, und 1663 die Innsbrucker Bürgerfamilie Linsing, die den Namen Lin- singhof veranlaßte 69. Joh. Martin Linsing war in den Jahren 1677, 1679, 1681 und 1687 Bürgermeister von Inns- bruck. Seine Nachkommen Dr. Barth. Peter Linsing, Uni- versitätsprofessor, und dessen Bruder Franz Linsing, Hof- apotheker zu Innsbruck, erhielten von Kaiser Karl VI. im Jahre 1721 die Erhebung in den Adelsstand mit dem Prä- dikate von Linsingburg, womit der Linsinghof gemeint warto. Im Kataster von 1777 ist Nr. 105 der „,Linsinghof" als Be- sitz der Herren von Lemmen, in jenem von 1840 als Besitz der Herren von Widmann eingetragen, daher wird er bei Staffler 1,492 als Widmannsvilla bezeichnet, doch ist der landläufige Name „Linsinghof" auch für später geblieben. Auf der westlichen Seite des Hohlweges steht der Rese= ler Hof (jetzt Brennerstraße Nr. 7) gleich seinem west- lichen Nachbarn heute noch ganz im landwirtschaftlichen Be- trieb. Er hieß früher nach seinen alten Inhabern das Stol- lengut, 1669 kaufte ihn Georg Plater, genannt Reseler, 69 Diese und die andern nicht besonders belegten Daten aus Tscha- vellers Rep. 116 70 Staatsarchiv Adelsfachen 254. deffen Samilie hatte ihn auch noch laut des Katasters von 1777 Nr. 115 inne und der Hof behielt darnach den Namen. Westlich neben dem Reselerhof liegt der Ferrarihof (jetzt Brennerstraße 8). Als der dritte der drei Höfe zu Boles gehörte er 1454 den Stoppen, hieß damals aber auch das Kropfgut, wie Tschaveller meint nach seiner hügeligen Lage. 1606 erwarb ihn ein Bauer, namens Arbeisl, und gab ihm für längere Zeit den Namen. Um 1680 erkauften den Hof die Grafen von Ferrari und 1710 jene von Sarn- thein. Sie besitzen ihn auch laut des Katasters von 1777 Nr. 113 und er heißt in jener Zeit und noch etliche Jahr- zehnte nachher, so bei Staffler (1,492) stets nur der Sarn- tein-Hof. Im Rataster von 1840 Nr. 403 finden wir für ihn auf einmal wieder den Namen Ferrarihof, obwohl er von den Sarntein an bäuerliche Eigentümer (Familie Gapp) über- gegangen ist. Dieser Rückgriff auf einen früheren Eigen- tümer zur Benennung des Hofes muß Wunder nehmen und es ist nicht erklärt, wieso er sich zur allgemeinen Geltung von heute durchsetzen konnte. Der Reseler- und der Sarntein- hof waren in den Bergisel-Schlachten des Jahres 1809 hef- tig umkämpfte Stützpunkte der bayerischen Truppen, der Sarnteinhof ist dabei in Flammen aufgegangen, und die Baumgruppen, die am Berghang unterhalb der beiden Höfe standen, sind damals niedergelegt worden 1. Die Feldmark des Sarntein- und Reselerhofes ist erst in sehr später Zeit auf den heutigen Stand gebracht worden. Der Kataster von 1840 führt ab Nr. 4013 ober und neben den beiden Höfen Neugründe, d. h. neu gerodete Felder von beträchtlicher Ausdehnung an, die im Kataster von 1777 gar nicht erwähnt 71 Hirn, Tirols Erhebung S. 864 f. 117, und daher jedenfalls erst in der Zwischenzeit angelegt worden sind. Schade, daß der alte Name Vollens ganz verschollen ist, es wird auch nicht gelingen, ihn wieder zum Leben zu er- wecken. Der Name würde sonst ausgezeichnet für die „Ger- rariwiesen" als den beliebten Skiübungsplatz paffen, man braucht nur das „o" in Vollens als ein tief ausgesprochenes ,,a" zu nehmen und die im Bereiche von Wilten öfters an- gewendete volkstümliche Eindeutung des rätischen Wortes wäre vollzogen. (Dies ist natürlich nicht ernst gemeint!) Am höheren Hang des Bergisel, östlich des Hohl- weges, stand in früherer Zeit ein einziges Haus, das im Ka- tafter von 1777 unter Nr. 1 M als Vogelhütte des Stiftes mit kleinem Stall und Stadel, Ackerstatt und Wiese eingetragen ist. Im übrigen war der Abfall des Berges bis herunter zum Linsinghof noch mit Wald bedeckt. Im Ka- taster von 1840 Nr. 420 erscheint diese Vogelhütte unter dem Namen „Buchhütte" als bäuerlicher Besitz, der zu- gehörige Feld- und Wiesengrund war aber vor und noch nach 1840 bedeutend vergrößert worden, indem das Stift aus seinem Walde am Bergisel Stücke zur Beurbarung zu- teilte (Nr. 5 und 469 d. Kat. v. 1840). Dadurch war hier ein ansehnliches Bauerngut, der Buch ho f, entstanden, der auf der höchsten Wiesenkuppe des Bergisel thronte. Seit etwa 1900 und später sind neben und auf dem ganzen Hange unter dem Buchhof bis zur Brennerstraße hinab, zwischen Haus- gärten verstreut, Wohnhäuser im Villenstil erbaut worden, wodurch diese Seite des Bergisel ihren früheren Anblick völlig verändert, der steile Wiesenhang förmlich einem neuen Stadtteile Platz gemacht hat. 118 Der Gasthof Sonnenburger Hof auf der Höhe des Bren- nerstraßen-Plateaus beffer wäre die Bezeichnung Berg- isel-Sattel ist ganz neuer Entstehung, nämlich 1908 er- baut. Ein überraschendes Bild eröffnet sich uns, wenn wir vom Sattel südwärts blicken, ins innere, noch völlig länd= lich gebliebene Silltal. Unterhalb der Straße, aber noch über der Eisenbahn und der dumpf in ihrem Felsenbette rauschen- den Sill, liegt in Mitte seiner Felder der Reisachhof. Die Begründung dieses Hofes ist wieder urkundlich genau überliefert. Im Jahre 1267 verlieh nämlich das Stift dem Friedrich Perchtinger die Rodung (cultura) eines ihm eigen- tümlichen Landstückes am linken Ufer der Sill innerhalb fol- gender Grenzen 72: Oben die Landstraße, nordwärts das Bergiseltal (vallis Purguses), d. i. der Einschnitt, der an der Südseite des Bergisels zur Sill hinabführt, und südwärts gegen das Schloß Sonnenburg (Suneburch) der Stein an der Wegscheide, offenbar zwischen der Landstraße und dem Weg nach Natters. Es entstand dort ein selbständiger Hof, im Urbar von 1305 wird er unter dem Namen „,in Purgufels", im Urbar von 1374,,in Borgusils" angeführt, doch ist hier an den Rand als zweiter Name „Reysach" beigesetzt und letzterer ist dem Hofe allein geblieben. Im Urbare von 1454 heißt er der Hof im Reysach" und damit ist auch ausge- drückt, daß man die ganze Gegend „Reisach", d. h. ein mit Strauchwerk bestandenes Gelände nannte. In der Grenz- beschreibung von 1659 78 und im Rataster von 1777 Nr. 1 H wird die Form „Reifachhof" wie später verwendet. Die obigen Formen für den Namen Bergisel, die im 16. Jahrhundert in „Pergüffl" übergehen, geben uns auch 72 Stolz, Landesbeschreibung 5. 326. 78 2. a. O. 291. 119 Aufschluß über seine Herleitung aus Burgufellum, d. h. kleine Burg oder Burgberg 74. Auf dem Bergisel war also in vordeutscher Zeit eine Befestigung, vielleicht eine Flucht- burg für den Fall, daß es in Veldidena nicht mehr sicher war, und dazu eignete sich die allseits steil abfallende Kuppe des Bergisel vorzüglich. Möglich, daß im früheren Mittelalter die Befestigung weiter bestanden hat, die Anlage einer Ritterburg, die gut dorthin gepakt hätte, in späterer Zeit verhinderte wohl die Immunität, d. h. die Schutzfreiheit des Stiftes. Der Name schliff sich mit der Zeit zu Bergisel ab, aber die Änderung in Berg Jsel oder gar Jselberg sollte nicht anerkannt werden. Wenn um 1500 der Ausdruck „Bergiselperg" vorkommt 74, so ist das ein Hinweis, daß damals noch die erste Silbe „Berg" nicht als allgemeiner Gattungsname, sondern noch als die Stammsilbe eines be- sonderen Wortes „Bergisel" empfunden wurde. Wie meh- rere Erwähnungen andeuten 74b, hat man bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts unter Bergisel nicht bloß die Kuppe öftlich des Hohlweges bis zur Sillschlucht im heutigen Sinne, sondern den ganzen Wiltner Berg auch westlich davon bis in die Gegend der Gallwiese verstanden. Die südwärtige Besitzgrenze des Reifachhofes bezeichnete auch die Grenze der Gemeinde und des Gerichtes Wilten. Der unterhalb der Feste Sonnenburg gelegene „Pirg- oder Burghof" gehörte zwar grundherrlich zum Stifte Wil- ten, gerichtlich aber zum Landgerichte Sonnenburg. Die hoch 74 Vgl. Zösmair in ,,Innsbrucker Nachrichten" 1912, Nr. 241. Stolz, Landesbeschreibung, S. 326 Anm. 1. 120 748 S. unten 9. Abschnitt. 74b S. unten S. 123, 124 und 146. über der Brennerstraße befindlichen Plumes höfe ― im Stiftsurbar von 1305 als Gut (prädium) in Plumbes ange= führt waren ebenfalls grundhörig zum Stifte und finden sich im Wiltner Katafter von 1777 Nr. 102 f eingetragen. Die Grenzbeschreibung von 1659 rechnet sie aber zum Land- gerichte Sonnenburg und bei der Anlegung der Kataster- mappe im Jahre 1856 wurden sie demgemäß zur Gemeinde Natters gezogen. Vom Sarntein- oder Ferrarihof führt ein Karrenweg steil über den Wiltner Berg gegen Natters empor und be= rührt weiters vier dem Ausflügler wohl bekannte Haus= und Hofstätten, nämlich den Bereiterhof, der nach dem jetzigen Besitzer auch Retterhof heißt, die Geisterhütte, den Jele- und den Ragglhof, der jetzt dem Innsbrucker Redemp- toristenkloster gehört. Im Rataster von 1777 finden wir keinen dieser Namen, ziehen wir aber jenen von 1840 heran, so finden wir des Rätsels Lösung. Diese vier Höfe waren nämlich im 18. Jahrhundert noch sog. Vogelhütten gewesen und unter dieser Bezeichnung in den Kataster ein- getragen worden. Der Vogelfang, seit alters in unserem Lande ausgeübt, ist insbesondere seit dem 16. Jahrhundert als herrschaftliches Jagdvergnügen stark in die Mode ge= kommen, auch war die Fangbeute, Enten, Hühner, Tauben und Singvögel verschiedener Art zur Bereicherung der Tafel sehr geschätzt 75. Der Vogelfang galt damals als eine in das landesfürstliche Jagdregal eingeschlossene Berechtigung und mußte als solche eigens erworben werden. Der Berechtigte durfte dann auf dem bezeichneten Plate eine Vogeltenne 75 Vgl. V. Stolz, 3. Gesch. d. Falknerei und des Vogelfanges in Tirol im,,Alpenland", 1923 März 17 ff. 121 76 oder Vogelherd mit den üblichen Fangvorrichtungen, Netzen, Leimruten und Fallen herstellen, daneben auch ein Häuschen zur Unterkunft während der Fangzeit oder auch dauernden Wohnung des Vogelstellers erbauen. Im Kataster von 1777 wird unter Nr. 107 eine solche Vogelhütte als ein gemauer- tes Häusl mit Stübele, Kammerle, Küche und Kellerle be= schrieben. Jast jede adelige Familie, manche des reicheren Bürgerstandes und selbst geistliche Kollegien hatten damals ihre eigenen Vogeltennen und -hütten. Gerade der Abfall der Mittelgebirge bei Innsbruck war ein bevorzugtes Ge- lände des Vogelfanges, einerseits wegen der Nähe der Stadt, wo die Herren des Hof- und Amtsadels ihren Wohn- sitz hatten, andererseits weil hier eine Hauptzugstraße der Bögel von und nach dem Süden durchstreicht. Laut eines im Jahre 1747 aufgenommenen Verzeichnisses 6 gab es damals auf den Wiltauer- oder Plumesköpfen, die auch „auf dem Stern" oder „dem Hammer" hießen, nicht weniger als zehn, am Bergisel eine, in der Gegend der Figgen drei Vogel- hütten. Im Jahre 1787 wurde zwar der Vogelfang während der Monate März bis August verboten, sonst blieb er aber gestattet. Erst allmählich fühlte man die Roheit und Schäd= lichkeit des Vogelfanges, 1870 nahm ein Landesgesetz gegen ihn grundsätzlich Stellung. Die Vogelhütten blieben aber be- stehen, sei es als kleine Bauerngütlen, sei es als Sommerfitze von Städtern. Die neuen Besitzer bauten sie zu diesem Zwecke aus, auch legten sie kleinere oder größere Feldstücke in ihrer Umgebung durch Rodung des Waldes an. Wie sehr man die landschaftlichen Reize dieses Vogelhüttenberges Schätzte, zeigt die Schilderung bei Staffler 1, 491: „Der in- 122 76 Staatsarchiv Ram. Ratt. 315. teressanteste Teil des Bergisel (Wiltner Berges) ist gewiß die Höhe seines westlichen Rückens, der sich in formenreiche buschige Hügel und sammetweiche Talgewinde auflöst, zierlich umfangen und durchzogen von größeren und kleinen Luft- wäldchen, wo die Natur eben so freigebig als baushälterisch ihre Geschenke zu verteilen schien... Ein künstlicher Park kann wahrlich nicht lockender sein. Auf einigen Hügeln stehen kleine Wohnhäuschen von Vogeltennen umgeben, hier all- gemein Hütten genannt...." Des Näheren lauten die Nachweise für die Umwand= lung der alten Vogelhütten in die jetzigen Höfe folgender= maßen: der Bereiterhof war die Vogelhütte der Gra- fen von Künigl (Nr. 111 des Katasters von 1777), 1852 er- warb sie Dr. Bereiter (Nr. 210 des Katasters von 1840); sie hieß auch Schrofenhütte, so auf der Karte von 1840. Die Geisterhütte (Nr. 443 Rat. v. 1840) war früher die Vogelhütte der Herren von Kammerlander (Nr. 110 Kat. v. 1777). Der Jelehof (Nr. 444 Rat. v. 1840) er- scheint im Rat. v. 1777 Nr. 125 als Vogelhütte der Grafen von Wolkenstein, die 1863 der Innsbrucker Bürger Jele ankaufte. Die Ragglhütte (Nr. 209 d. Kat. v. 1840) steht im Rat. v. 1777 Nr. 109 als Vogelhütte der Herren Stabinger und ging auf den Innsbrucker Kaufmann Raggl im Jahre 1829 über. In der Katastermappe von 1856 heißt sie übrigens Fischerhütte. Ganz an der Grenze Wiltens, west- lich unter dem Plumeskopf, lag die Vogelhütte der Herren von Freising (Nr. 107 d. Kat. v. 1777), sie war dann unter dem Namen „Vogelhütte" Bauernbesitz (Nr. 224 d. Kat. v. 77 Hirn, Tirols Erhebung, Anhang. 123 1840), bis sie um 1900 der General v. Reicher zu einem Sommerfit umwandelte. Wir wenden uns nun dem westlichen Abhange des Wilt- ner-Berges vom Husselhof bis zum Geroldsbach zu. Hier sind noch in den letzten anderthalb Jahrhunderten sehr große Umänderungen von Wald zu Wiesenland erfolgt. Laut der Innarchenkarte von 1763 77a war nämlich dieser Berghang ganz bis zum Fuß herunter und bis über das Peterbrünnl hinaus, bewaldet, von den heute hier vorhandenen Wiesen keine Spur und auch nicht von den Häusern. Auch der Ka- taster von 1777 führt keines von beiden für diese Gegend an, sondern bezeichnet als Grenze des Wiltner Gemeinde- waldes ausdrücklich den Innstrom 78. Die unterste Steilstufe gegenüber dem heutigen Westbahnhof hieß ehemals das ,,ürholz", war also bewaldet; erst der Kataster von 1840 führt hier unter Nr. 398 ff,,Neugründe" an, d. h. Wiesen, die nicht allzulange vorher durch Rodung des Waldes ge= wonnen worden waren. Im Jahre 1808 kaufte der Inns- brucker Bürger Nikolaus Huhl von der Gemeinde Wilten einen öden Waldgrund „am Bergisel gegen die Gallwiese gelegen" und erbaute sich hier einen Ansitz, den die Bevöl- kerung als „,5 uhlhof", das Verfachbuch, jedenfalls nach dem Willen des Besitzers, als „Schlößl Fernegg" be- zeichnete 79. Im Jahre 1809 stand er bereits inmitten der Kämpfe so, eine Feuertaufe im wahrsten Sinne des Wortes. 1810 verkauften ihn die Erben Hußls an den bürgerlichen 124 77 Staatsarchiv Karten Nr. 153 und 435. 78 Siehe unten Abschnitt 7. 79 Staatsarchiv Verfachbuch Wilten 1810, Fol. 73 und 1811 f. 206. 80 Hirn, Tirols Erhebung S. 854. Stadtkoch Anton Katung, der hier alsbald ein Gast- und Badhaus eröffnete 81. Beide erfreuten sich lange bei den Innsbruckern großer Beliebtheit 82, vom Garten hat man in der Tat einen so entzückenden Fernblick auf das Ober- inntal, wie selbst die in dieser Hinsicht verschwenderisch aus= gestattete Umgebung unserer Stadt wenige bietet. Mit der Zeit blieben aber die Badegäste aus und selbst das Gasthaus hat nun zugesperrt. Die nähere Umgebung des Hußlhofes ist erst mit und nach seiner Begründung in Wiesen und Felder umgewandelt worden (Kataster von 1840 Nr. 407). Der Tschurtschentaler- oder Gelsenkeller, ein früher viel besuchter Biergarten am Fuße des Berghanges, ist etwa um das Jahr 1830 angelegt worden 83, nun aber auch seit einigen Jahren geschlossen und wird der Erweite- rung des Westbahnhofes zum Opfer fallen. Das Wohnhaus am Abhang zwischen dem Hußlhof und dem Felsenkeller Ansitz Sprenger" zubenannt, ist erst um 1910 errichtet worden. Den westlich des Hußlhofes hübsch auf den Berg- hang hingestellten Ansitz Felseck hat der Baumeister Huter im Jahre 1880 erbaut 84. Eine besondere Bewandt- nis hat es mit dem Peterbsünnl. Auf der Karte von 1763 ist an seiner Stelle ein kleines Haus, wohl die auch Jonft beglaubigte Kapelle, und ein Wasserlauf mit der Be- zeichnung,,Pettlerprin!" eingetragen. Der Name kam wohl daher, daß sich an diesem Brunnen die Bettler und Land- " 81,,Innsbrucker Zeitung" 1814 Nr. 41. 82 Staffler 1, 491. 83 Karte bei Hirn, Tirols Erhebung, Anhang; Kataster von 1840 Nr. 408.. 84 Unterkircher, Chronik von Jnnsbruck S. 505. 125 fahrer zu lagern pflegten, bevor sie die Stadt betraten, viel- leicht auch hier von den Organen der Obrigkeit mitunter fest- gehalten wurden. In den Katastern von 1777 und 1840 kommt der Name überhaupt nicht vor, auch nicht ein Haus, das sich auf diese Örtlichkeit beziehen läßt. Erst im Jahre 1874 ward hier auf bisherigem Wiesengrunde ein Gasthaus erbaut, das man des besseren Wortbildes halber „Peter- brünnl" nannte. (Rataster v. 1840 Nr. 527.) Etwas östlich des Hauses stand von früher her eine Kapelle, die jetzt abge= brochen ist; im Jahre 1792 begingen hier betrunkene Stu- denten einen ärgerlichen Unfug, der eine große Untersuchung verursachte 85. Die prächtigen Wiesen, die sich zu beiden Seiten des Peterbrünnls oberhalb der Völferstraße ausdehnen, waren laut der Karte von 1763 und des Katasters von 1777 damals noch nicht vorhanden, hier war damals noch Wald. Im Kataster von 1840 sind jene Wiesen aber unter Nr. 341 bis 394 durchwegs als „Neugründe" eingetragen, sie sind also in der Zwischenzeit wohl ziemlich allmählich durch Rodung neu geschaffen worden. Die Neugewinnung dieser Wiesen auf dem durchwegs ziemlich geneigten, zum Teil sehr steilen Abhange vom Fürholz östlich des Hußlhofes bis über das Peterbrünnl und dann in der Au vor der Figgen stellt dem Arbeitseifer der Wiltner ein sehr bemerkenswertes Zeugnis aus. Diese Rodung vor knapp hundert Jahren ist der wür- dige Abschluß eines seit den ersten Zeiten der Besiedlung immer wieder neu betätigten Bestrebens, die Anbaufläche und die Ertragfähigkeit des Heimatbodens zu steigern. Wirt- schaftsgeschichtlich war dies die letzte Zeit vor der großen 85 Probst, Gesch. d. Universität Innsbruck, S. 265. 126 Umwälzung unseres Wirtschaftslebens durch die Einführung der Eisenbahnen. Der Grachtenverkehr über die Brenner- straße war lebhaft, die Nachfrage nach Zugvieh und Gutter gerade an den Hauptpunkten dieses Verkehrs wie in Wil- ten anhaltend im Steigen, die Zufuhr von Gutter von außen verhältnismäßig kostspielig, daher das Bemühen, alles ge- eignete Land in der Nähe des Ortes in Wiesen zu ver- wandeln. Außerhalb des Peterbrünnls, bei Mentelberg, be- treten wir wieder Kulturland, das aus älterer Zeit stammt. Den hier stehenden Hof nennt das Urbar von 1305 curia in Galwis, eine Zeile tiefer Galwins, im Urbar von 1454 heißt aber derselbe Hof in Galbeins und auch in Auf- zeichnungen von 1333, 1400 und 1405 Galbeins, Galweins und Galveys 86. Diese Verschiedenheit der Form des Na- mens wirft auf seine Entstehung ein besonderes Licht. Gal- beins ist nach seiner ganzen Bildung sicherlich romanischer Herkunft und dürfte, wie ähnliche Bildungen desselben Stammes, von Cavallinum, d. h. Roßweide, hergeleitet sein, wozu sich dieses Gebiet nach seiner feuchten Lage gut ge= eignet und also schon von den Bewohnern des romanischen Beldidena verwendet worden ist. Die Deutschen übernahmen von den Romanen das Wort, verstanden es aber nicht und legten ihm durch eine unmittelbar anklingende Umänderung einen Sinn in ihrer Sprache bei: Gall- oder Galtwiese be= deutet eine nicht gedüngte, weniger ertragfähige Wiese. Einen solchen Sprachgeschichtlichen Vorgang bezeichnet man als Volksetymologie. Es waren also hier im früheren Mit- 86 Stolz, Landesbeschreibung A. ö. G. 107, 528, Anm. 1. Siehe auch unten S. 170. 127 telalter zur Zeit, als im Dorfe Wilten die Ackerwirtschaft schon längst durchgedrungen war, nur solche Galtwiesen, der Hof mit seinem selbständigen Feldbetrieb daher erst später, wohl nicht vor dem 12. oder 13. Jahrhundert begründet worden. Daß aber neben Gallwies eine Zeitlang Galbeins und ähnlich geschrieben wird, beweist eben, wie allmählich die neue, dem deutschen Sprachgefühl der Bevölkerung ange- paßte Form sich durchgesetzt hat. Dieser Gallwieshof hatte dann noch eine ziemlich wechselvolle Geschichte. Im Jahre 1405 kaufte ihn der Innsbrucker Bürger Heinrich Mentel- berger und dessen Nachkommen erreichten dann bei Kaiser Maximilian, daß er den Hof zu einem Adelsfitz mit Namen Mentelberg erhob 87. Es folgten nun in seinem Besitze ver- Jchiedene adelige Familien (3ott von Berneck, Khüepach, Girardi), bis ihn im Jahre 1660 das Stift in sein unmittel- bares Eigentum erwarb und um 1770 das ganze Anwesen neu aufbaute. Im Kataster von 1777 Nr. 4 wird,,der Men- telberger Hof auf der Gallwies" auch in diesem Besitzver- hältnis des Stiftes angeführt. Bei der vorübergehenden Aufhebung des Stiftes im Jahre 1810 ward der Hof an den bisherigen Pächter veräußert und ging dann in der Folge durch verschiedene Hände, meist von Innsbrucker Bürgern, bis ihn im Jahre 1890 der Herzog von Alençon erwarb und ihn im Stile eines französischen Adelsfites umgestaltete. Die Kirche neben dem Schlosse ist als Marienwallfahrt Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden; seit derselben Zeit wurde hier auch ein Wirtshaus aufgetan, dessen Berechtigung aber im Jahre 1869 wegverkauft und dem Gasthause zum Neuner 87 Vgl. den geschichtl. Aufsatz über Mentelberg im „,Tiroler Boten" 1821, S. 236. Staffler 1, 499. 128 Abb. 7, Blick von der Triumphpforte gegen das Mayrhaus und Templgafthaus um 1820 Abb. 8, Au am Inn mit Mentelberg um 1830 Besthaus Stiegle Abb. 9a, Das alte Wirtshaus zum Stiegele im Dorf Wilten zu Grunde gelegt wurde. Das sogenannte Waldhüttl am Waldrande oberhalb Mentelberg ist im Rataster von 1777 Nr. 5 als Behausung des Waldhüters des Stiftes samt zugehöriger Ackerstatt eingetragen. Das Stift soll schon im 15. Jahrhundert knapp neben dem Maier- hof auf der Gallwies einen Turm für seinen Waldheger ge- habt und als es diesen Turm um 1530 an den Besitzer von Mentelberg verkaufte, das erwähnte Waldhüterhäuschen etwas oberhalb erstellt haben. Westlich Mentelberg öffnet sich im Berghang gegen Süden eine Einbuchtung, die weiter rückwärts in eine Wald- schlucht übergeht. Sie wird von einem Bache durchflossen, der hoch im Gebirge über dem Dorfe Göhens entspringt, über dessen Felder er schon mehrfach schwere Murbrüche geworfen hat, beim Weiler Geroldsbach in die erwähnte Schlucht eintritt und bei der Figgen in den Inn mündet. Der Bach hat im Laufe der Zeit und auch heute verschiedene Namen: In Urkunden von 1400 und 1405 heißt er der Bach datz (zu) Galveys oder Galweinsbach, 1659 Gerolts- bach 88, in den Katastern von 1777 und 1840 meist das Ödba chl, auf der Innkarte von 1746,,Götzner Klammen- bach". Das Tal und die Schlucht selbst heißt seit alters die Öde oder ausgesprochen die Ead. Der Name sagt, daß die Gegend noch lange Zeit nach der Einwanderung der Deut- schen völlig unbebaut und unbewohnt war. Der zur Gemeinde Natters gehörige Einzelhof Ödenhausen (1286 im Urbar der Tiroler Landesfürsten erwähnt) liegt am oberen (südlichen) Rande dieser Wiltner Öd und dürfte wohl daher seinen Namen erhalten haben. Am Ausgang der Talschlucht tritt 88 Stolz, Landesbeschreibung S. 291 u. 329. St. Bartlmä 9 129 der rechtsseitige Steilhang zurück und gibt flacheren Schutt- kegeln, die vom ihm herabgestürzt sind, Raum. Sie sind von schönen Wiesen bedeckt, die nach rückwärts in malerisches Waldgebüsch sich verzweigen. Die erste Rodung dieser Wie- sen ist urkundlich genau festgelegt. Im Jahre 1402 verlieh nämlich das Stift Wilten der Dorfgemeinde Wilten „ein Ge- staudach, genannt bei der Öd gelegen ob Galbeins und stoht an den Ödbach, zu rauten (roden) zu einem Mahd, da die Gemeinde an Mähdern großen Gebresten hat". Das Raut betrage ausgemessen und bezeichnet 24 Jauch Wismad. Alle, die an der Arbeit für das Stift beteiligt sind, sollen Anteil daran erhalten und den Bach zur Wässerung der Wiesen nach bestimmten Bedingungen benützen dürfen 89. In der Tat finden wir in den Katastern fast allen einzelnen Gütern in Wilten je ein Mahd in der Öde zugewiesen. Jenseits des untersten Laufes des Geroldsbaches liegen auf seinem flachen Mündungskegel die Figgenhöfe. Diese Siedlung ist verhältnismäßig spät entstanden. Gelder hat es zwar hier schon frühe gegeben, das Urbar von 1305 führt,,ultra Galwins", d. h. jenseits, westlich der Gallwiese, aber noch vor Velles oder Völs ein zinspflichtiges Ackerland an, das damals vom stiftischen Meierhofe zu Völs aus be= wirtschaftet wurde. Damit kann der ganzen Ortslage nach nur ein Grundstück an der heutigen Siggen gemeint sein. Aber die Zugehörigkeit zum Bölfer Meierhof beweist, daß auf jenem Grunde selbst damals kein eigener Hof stand, auch die weiteren Urbare vom 14. bis 16. Jahrhundert erwähnen keinen solchen. Im Jahre 1409 verlieh der Abt Jos von Wilten seinem Schwager Michael dem Stollen eine Hofstätte 89 Stift, Ropialbuch Fol. 104. 130 zu Wilten samt Zubehör, darunter eine „Egerd under dem Gamps und die Ranggelfikch" 90. Der Gamps ist, wie wir gleich hören werden, in nächster Nähe der Figgen und es ist daher die Ranggelfikch sicherlich ein bestimmter Teil des Geländes der heutigen Figgenhöfe. Egart bedeutet eine Wiese, die ehemals Acker war und dies wieder werden soll. Wieder also ein Beweis, daß das Gebiet selbst keine Sied- lung hatte, wohl aber von dem benachbarten Dorfe aus be- wirtschaftet wurde. Dies ging noch lange so weiter, denn laut Verleihbrief vom Jahre 1612 war damals noch mit dem Stollenlehen im obern Dorf „das Mahd Gambas und die 12 Mannmahd die Figgen genannt" verbunden 1. Im Jahre 1602 hatte hier das Stift die Rodung eines neuen größeren Mahdes bewilligt und im Jahre 1680 gestattete es dem Hof- richter Christian Doll auf seinem Gute, d. h. Feldgrunde an der Figgen eine Behausung zu erbauen 92. Dadurch ist erst hier ein selbständiger Hof erstanden, der im Kataster von 1777 Nr. 94 als „,der Jiggenhof gelegen zwischen dem Öd- bachl und dem Innstrom unter ständiger Wassergefahr" be- zeichnet wird. Auf der Karte von 1743 ersehen wir auch genau die Ausdehnung der zugehörigen Feldflur, sie reichte bergwärts bis zur alten Völser Straße, dem Inn nach hinauf bis zur alten Laimgrube, hatte also zum größten Teil ihren heutigen Umfang bereits erlangt. Zum Giggenhof gehörte laut des Ratasters von 1777 Nr. 97 ein Frühmahd, die Games genannt, und laut des Ratasters von 1840 Nr. 203 wurde auf diesem im Jahre 1830 ein neuer Hof mit selbständiger Wirt- 90 Urkunde im Stadtarchiv Innsbruck. 91 Staatsarchiv, Verfachbuch Wilten 1612, Fol. 2. 92 Tschaveller, Rep. 9* 131 schaft errichtet, die obere im Gegensatz zur unteren, der alten Giggen. Auf der oberen erstand dann ein herrschaftlicher Ansitz, der nach einem früheren Besitzer „Hassauer Schlößl", später und heute nach dem vorbeifließenden Bache „Gerolds- bach" heißt. Der nordöstliche Eckpfeiler der Götzner Hochfläche, der bei der Figgen zu Tal fällt, und besonders der Fuß dieses Pfeilers wurde früher der Games genannt. Schon die Grenzbeschreibung der Hofmark vom Jahre 1141 nennt hier den Mons Campunus. Dann war hier ein Einzelhof, der Games- oder auch Gamshof, der im Jahre 1400 als Zu- behör zu einer Viertelhube in Wilten vom Stifte verliehen wurde 3. In dem Markungsvertrage zwischen Wilten und Völs vom selben Jahre 1400 finden wir die Bestimmung: Wenn das Stift auf dem Gams einen Baumann sehen würde, als vormals Brauch ist gewesen, so darf dieser Brenn- und Zaunholz aus dem benachbarten Völser Wald nehmen. Tat- sächlich ist aber ersteres sehr lange nicht geschehen, die Grundstücke des Gameshofes blieben Zubehör anderer Höfe, zuletzt, wie wir sahen, der Siggen und erst 1830 erstand hier eine ganz neue Siedlungsstätte. Dem, der über die Anfangs- gründe des Latein hinaus ist, ist Siggen und Games ein leich- tes Rätsel, dessen Lösung auf vicus und campus, d. i. Dorf und Feld, lautet. Den Platz zu einem kleinen Dorf oder Weiler könnte man sich hier zur Not vorstellen, wenn er auch nicht gerade günstig war. Auffallend ist aber, daß diese Sied- lung mit oder bald nach der romanischen Zeit ganz unter- gegangen und erst allmählich hier wieder Rodungen und Siedlungen entstanden sind. 132 93 S. Wopfner, Erbleihe S. 230. 7. Wald und Weide und andere Bodennutzungen Wie überall war auch in Wilten der Bedarf der Siedler durch die Acker- und Wiesenwirtschaft nicht völlig befrie- digt. Einmal benötigten sie Holz zu Bau- und Brenn- zwecken. Weiters brauchten sie Weide für ihr Vieh, um den Ertrag der Wiesenernte etwas zu entlasten und weil dem Vieh zu seiner Aufzucht der freie Auslauf und der Futterwechsel schon an sich sehr bekömmlich ist; der Weide- gang ist daher, obwohl die ursprünglichste Form der Land- wirtschaft, auch in deren fortgeschritteneren Betriebsweisen als Zubehör des Feldbaues stets angewendet und geschätzt worden. Während aber die Acker- und Wiesenwirtschaft früh schon zum Einzelbesitz geführt hat, ist die Wald- und Weidenutzung sehr lange, vielfach bis heute Sache größerer Verbände, von Gemeinden und Genossenschaften, - Inter- effentschaften, wie eine nicht sehr schöne Wortbildung sagt geblieben. Naturgemäß suchten auch die alten Wiltner das Holz dort, von wo die Zufuhr an ihre Heimstätten möglichst wenig mühsam und zeitraubend war. In diesem Sinne kam für Wilten vorerst der bewaldete Abhang vom Mittel- gebirge zur Talebene in Betracht, aber der Holzertrag die- Jes Gebietes war doch sehr beschränkt und daher hat sich Wilten Holzbezugsrechte auch im Walde auf dem Mittel- gebirge und dem Berghange ober diesem gesichert. Laut eines noch im 15. Jahrhundert aufgezeichneten Weis- tumes 94, d. h. einer gerichtlichen Aussage, hatten,,das Gotteshaus und das Dorf zu Wiltau" das Recht, im Walde der Gemeinde Natters Holz zu ihrer Notdurft 94 Tiroler Weistümer 1, 245. 133 zu schlagen, insbesondere auch Zimmerholz, wenn etwa eine Feuersbrunst sie geschädigt hätte. Wenn die Gemeinde Natters einen Bannwald auftue, so muß der Gemeinde Wilten ein Anteil daran zugewiesen werden. Den Leuten von Natters stand jenseits ihrer Grenze im Wiltner Walde kein Holzbezugsrecht zu, außer soweit einer sein Ackerbeil vom Grenzzaune aus schleudern könne. Dieser Beil- oder Hammerwurf zur Bestimmung der Nutzungsbereiche_ent= spricht ganz uralten Vorstellungen. Wie lange die Wiltner den Mitgenuß am Natterer Walde behaupteten, habe ich vorläufig nicht finden können. In den Jahren 1467 und 1505 wurde das Gemerk wegen Holzgesuch, Wunn und Weide zwischen Wilten und Nat- ters, im Jahre 1400 zwischen Wilten und Völs urkundlich festgestellt und die dabei gefundenen Grenzpunkte und -linien haben für alle Folgezeit Geltung, auch für den ge= richtlichen und politischen Bereich der Hofmark 95. Der eigentliche Wiltner Wald lag nur innerhalb der Hof- marksgrenze, am Berghange unterhalb oder nördlich des Randes des Mittelgebirges bis hinab zur Talebene und er wird in einer amtlichen Forstbeschreibung des Inntales vom Jahre 1598 fol. 29 ff. und im Steuerkataster der Ge- meinde Wilten vom Jahre 1777 näher beschrieben 96. Er zerfiel demnach örtlich und besitzrechtlich in vier Haupt- gruppen, nämlich: 1. Der Eigenwald des Stiftes am Bergisel. Er wird 1598 folgenderweise angegeben: „Sinüber (d. h. west- lich) der Syll gegen Abend hat es den Forchenwald zum 95 Siehe Abschnitt 12. 134 96 Beide Staatsarchiv Innsbruck. Closter Wiltau gehörig, der reicht bis an die Landstraßen (heute Hohlweg) am Pergüssl, Mittag halben (d. h. gegen Süden) an Reusachhof und gegen Mitnacht herab an das Closter und an die Urtlgassen, ist ein erwachsenes Forch- werch, allein zu des Closters Brunnengleit in Hayung" (Hegung). Wie heute war also damals die Föhre für den Bergiselwald der vorherrschende Baum, noch früher war aber das anders gewesen. In der Urkunde von 1267 für den Reifachhof wird als dessen nördliche Grenze,,vallis Purguses monte fogeti", d. i. das Bergiseltal am Buchenberg" angeführt. Damals haben demnach am Berg- isel vorwiegend Buchen gestanden. Der Buchhof hat ja wohl davon seinen Namen, der Platz, wo heute das Kaiser- jägermuseum steht, hieß ehemals auch das „Buchbödele", und einzelne Buchen gibt es am Bergisel heute noch, be- sonders auf der Seite der Sillschlucht. 2. Der Wiltener Gemeindewald am Vorberg von der Brennerstraße westwärts bis zur Gallwiese. Er wird 1598 so beschrieben: „Von der Landstraßen, so über den Bergüßl geht, da die zwei Volishöf sein, gegen dem Abend hindurch haben die Wiltauer ihren Vorberg, und ist in demselben, weil sie ihr Wunn und Weid allda hayen (hegen), nichts erwachsenes als Labholz, geht abendhalben bis an Gallwieshof (Mentelberg), daselbst ist ein Bannhölzl, so zu der Archen gehayt wird." Infolge des starken Weide- ganges stand hier damals also meist nur niedriges Laubholz, auch der Kataster von 1777 bestätigt dies: „No. 125 Gemeinde Wildau hat einen Distrikt Waldung, Berg und Viehweide, so meistenteils mit Laubholz überwachsen; muß der Gemeinde Natters hierauf den Blumenbesuch und 135 Viehweide gestatten, hat keinen andern Nutzen als der= selben höchst benötigtes Brennholz herdann zu nehmen und dargegen hievon eine Archen (Uferwehr am Inn) von 320 Klafter lang zu erhalten, sohin nicht zu schätzen (und zu ver- Steuern), grenzt 1. an die Graf Sarnthein (Ferrarihof) und die Landstraße (auf den Brenner), 2. die Gemeinde Nat ters, 3. das Stift (dessen Eigenwald in der Öde) und 4. an Gallwiese (Mentelberg) und den Innstrom. Aus diesen Grenzen entnimmt man den Umfang der Neurodungen, die seither an der Nordseite dieses Waldes vorgenommen wor= den sind 97. Von diesem Wald wurde früher den einzelnen Grund- und Hausbesitzern der Gemeinde ein bestimmtes Ausmaß an Holz zum Schlagen zugewiesen, in den Jahren 1747 und 1813 teilte man den Berechtigten ganze Anteile am Walde, in Form schmaler Streifen, die von oben nach unten ziehen, zur dauernden Nutzung zu. Die Größe der Anteile war nach der Bedeutung des sonstigen Grund- besitzes so bemessen, daß eine Hube 8, eine Halbhube 6, ein Lehen 5 und ein Söllhaus 4 Anteile erhielt. 1847 wurden diese Waldteile als Eigentum der bisherigen Nutznießer anerkannt, doch blieb noch immer ein Teil des alten Ge- meinwaldes als Eigentum der Gemeinde gewahrt. Im Jahre 1883 verwandelten sich die bisher an diesem Walde Nutzungs- und Eigentumsberechtigten in eine Waldinter- effentschaft als Privatgesellschaft, wozu natürlich die poli- tische Gemeinde und Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung er- klären mußte 98. Das ganze Waldgebiet ist heute im 97 Siehe oben S. 124 ff. 98 Bgl. J. Haueis, Der Wiltner Berg in,,Jnnsbrucker Nachrichten" 1904, Nr. 218. 136 Anschluß an die älteren Zuweisungen in vier Hauptblöcke und jeder derselben in 62 Streifen aufgeteilt, wovon die Huber und Halbhuber je 9, die Lehner 20 und die Söllner 24 besitzen 99. 3. Der Mentelberger Eigenwald. Er lag westlich des Gemeindewaldes in der Schlucht des Gerolds- baches, bis an die Grenzen von Götzens und Völs, war früher Eigentum des Stiftes und ist 1810 mit dem Mentel- berger Hof ihm entfremdet worden. Der westliche Teil die- ses Waldes am steilen Hange westlich ober dem Gerolds- bache heißt in den Markungsbriefen von 1400 und 1659 100 der Aichperg, im Kataster von 1777 (Nr. 1 li) „Eichwald". Heute sind dort Eichen sehr selten geworden, wiederum ein Zeugnis für die bedeutenden Veränderungen, die in dem letzten Jahrhundert in der Art der Wiltner Wälder vor fich gegangen sind. Eichen, die im Wiltner Gebiete heute überhaupt kaum mehr vorkommen, waren damals hier viel häufiger. Der Name des Eichhofes knapp an der Wiltner Grenze, urkundlich zum erstenmal 1267 erwähnt, erinnert daran, ferner die Vogelhütte auf dem Plumas oder Aich 101. 4. Der Wald auf der rechten (öftlichen) Seite der Sillschlucht gehörte laut des Ratasters von 1777 größten- teils zu den Höfen Pfaffenwart und Gluirsch. Der felsige Absturz hinter der Gluirsch, das Saxein, wird auch in der Forstbeschreibung von 1598 als Waldgrenze erwähnt. 99 Karte der Waldintereffentschaft von ca. 1890, Staatsarchiv Kar- ten Nr. 464. 100 S. unten Absch. 12. 101 Staatsarchiv Cam. Catt. 315 (Vogelhüttenverzeichnis von 1747). 137 Man kann heute die Wiltner Wälder nicht mehr aus- schließlich vom privatwirtschaftlichen Gesichtspunkt be= trachten, denn sie sind einem großen Teile der städtischen Bevölkerung als nächst gelegenes Gebiet frischer, reiner Luft zur Erholung und Erquickung unentbehrlich geworden und die Förderung der allgemeinen Gesundheit bleibt schließ= lich doch der oberste Zweck der Staats- und Gemeinde- gewalt. Die Wiltner Waldinteressentschaft verdient gewiß das ehrende Zeugnis, daß sie dieser Auffassung stets Rech- nung getragen hat, indem sie die allgemeine Benützung der Waldwege freigab und die Anlegung neuer eigener Wan- delwege gestattete. Sache der Bevölkerung ist es, dieses Entgegenkommen durch unbedingte Schonung des Baum- wuchses zu rechtfertigen; die dazu nötige Aufklärung zu geben, ist eine ernste Pflicht der Schule. Der obere Berg- isel und die Sillschlucht, die einen Naturpark von ganz be= sonderen Reizen darstellt, waren mit Rücksicht auf den dortigen Militärschießstand bisher der öffentlichen Be- gehung verschlossen, bei einigem guten Willen der be- rufenen Stellen wäre wohl auch dieses prächtige und der Stadt so nahe gelegene Gelände als allgemeine Erholungs- stätte zu verwerten. Die Eigenwaldungen des Stiftes reichten nicht hin, um Jeinen Holzbedarf zu decken. Es erhielt daher von der lan- desfürstlichen Kammer das Recht, von dem alljährlich auf dem Inn für die Haller Saline getrifteten Holze eine be- stimmte Menge (10 bis 20 Klafter) aus dem Flusse zu seiner Verwendung herausziehen zu lassen 102. Das war eine Ver- günftigung seitens des Landesfürsten. Abt Andreas (um 102 Staatsarchiv Cod. 834 für die Jahre 1650-1670. 138 ― die 1630) machte aber ein für sich bestehendes Recht des Stiftes geltend, Triftholz aus der Sill nach Notwendigkeit zu entnehmen, geltend und berief sich hiefür auf die Verträge, die das Stift im Jahre 1180 und 1210 mit den Grafen des Inntals, den Vorgängern des Landesfürsten geschlossen hatte 108. Diese enthalten nämlich die Bestimmung, daß das Stift wohl im Bereiche seiner Grundherrschaft Rechte der Grafen auf Wälder, Felder und Gewässer zur Deckung seines Bedarfes nützen dürfe 104. Das alttirolische Triftrecht ist zwar nicht näher bekannt, aber das ist sicher, daß bei den Triftungen, die die landesfürstliche Saline nach- weisbar seit dem 13. Jahrhundert auf dem Inn und allen seinen Nebenbächen ständig betrieben hat, eine eigenmäch- tige Holzentnahme den Anrainern des Gewässers nicht ge= stattet war. Eher traf dies hinsichtlich des Holzes zu, das durch Naturgewalt in den Fluß geraten oder wenn es ab= sichtlich getriftet war, vor Erreichung seines Bestimmungs- ortes ans Land geschwemmt wurde. Laut des Katasters von 1777 Nr. 101 und von 1840 Nr. 208 hatte das landes- fürstliche Hofbauamt zur Landung und Lagerung des für seine Zwecke getrifteten und geflößten Holzes am Inn, dort wo die Gebiete von Wilten und Innsbruck aneinander stoßen, am sogenannten Prügelbau eine Lende und Leg- stätte sowie einen großen Einlegstadel. Wie wir schon hörten, diente der Wiltner Gemeinde- wald außer zur Holznutzung auch zur gemeinsamen Weide des Viehes der Dorfleute. Die bereits erwähnten Mar- 103 Gärtner, Rep. fol. 169. 104 Texte der Verträge im „Sammler für Geschichte Tirols", 4, 253 f. und 263. 139 kungsbriefe zwischen Wilten und Natters aus den Jahren 1467 und 1505 zogen wohl eindeutige Grenzlinien für den Weidebereich beider Gemeinden an sich, aber diese behiel- ten doch wechselseitig Weiderechte im Gebiete der Nach- bargemeinde bei. So wird noch im Jahre 1630 in einem Bertrage festgesetzt 105; die Gemeinde Natters darf drei- mal wöchentlich gegen Wilten zu weiden, und zwar über den Pergist bis zum Zaun des Stollenguts (Reselerhofs) und der Gallwiese (Mentelberg); umgekehrt dürfen die Wiltner in dem Nattrer Bereich ebenso weiden vom Burg- hof (bei der Sonnenburg) durch das Hasen- und Apner- tal bis auf den Hochen Kogl (Großer Plumeskopf) und dem Sam (der Höhe) nach bis zum Eisenbrunnen (in der Gegend des Tschurtschentaler Hofs). Hingegen wird das Schnee- fluchtrecht, das zwischen Wilten und Natters seit Alters galt, durch diesen Vertrag aufgehoben. Dieses Recht hatte darin bestanden, daß bei plötzlichem Schneefalle und daraus folgender Unbenützbarkeit der Weide beide Gemeinden ihr Vieh drei Tage lang auf geeignetere Weideplätze im Be- reiche des Nachbarn gegenseitig treiben durften. Diese Gemeinsamkeiten der Wald- und Weidenutzung zwischen Wilten und Natters deuten mit Sicherheit darauf hin, daß diese beiden Orte in ganz alter Zeit einem einheit- lichen Nutzungsverband, einer sogenannten Markgenossen- schaft von größerer Ausdehnung angehört haben, die sich erst allmählig in die einzelnen Gemeindebereiche auflöſte. Auf ebensolche Zusammenhänge weist auch die Tatsache hin, daß das Michelfeld, d. i. die Talebene zwischen Völs, Afling und Rematen gemeinsam diesen Orten und dem 105 Stift Wilten, Lade 74 G. 140 Stifte und Dorfe Wilten gehörte. Laut des Stiftsurbares von 1497 fol. 71 und eines Vertrages von 1598 hatten alle genannten Gemeinden dieses Feld gemeinsam zu etzen (zu weiden), die dort angelegten Mähder zu zäunen und einen Eschehei (Flurwächter) zu stellen. Der Name Michelfeld, d. h. Großfeld, kommt zum erstenmal in einer Grenzbeschrei- bung der alten Pfarre Wilten aus dem 12. bis 13. Jahr= hundert vor, welche Pfarre damals außer Wilten noch Völs, Natters, Mutters und Hötting umfaßte 106 und es ist aus vielen Gleichfällen (Analogien) wahrscheinlich, daß dieser alten Großpfarre Wilten auch jene alte größere Markgenossenschaft entsprochen hat. Der Markungsver- trag, den Wilten und Völs im Jahre 1400 geschlossen haben 107, läßt auch durchblicken, daß bis damals zwischen beiden Orten Gemeinsamkeiten der Holz- und Weide- nutzung bestanden haben und damals zur größeren Rechts- sicherheit durch Grenzen von einander erst abgeteilt wurden. Damals wurde freilich bestimmt, daß das Weidevieh, das von Völs in den Wiltner Bereich und umgekehrt gerate, von der überfahrenen Gemeinde festzuhalten und dem Eigen- tümer nur gegen eine Lösung, d. h. Entschädigung, zurück- zustellen sei. Die bisher behandelten Weiden beziehen sich auf das Wald- und Augelände in der näheren Umgebung Wiltens. Außerdem war und ist für alle Gemeinden des Alpen- gebietes die Nutzung der naturgewachsenen Weide nahe und über der Holzgrenze, der Alm en, von jeher von größ- ter Bedeutung. Schon die ältesten Grundbesiturkunden be= 106 Stolz, Landesbeschreibung S. 283. 107 Stiftsarchiv, Or. Urkunde Lade 74 D. 141 weisen dies und auch für Wilten setzen die diesbezüglichen Aufzeichnungen schon sehr frühe ein. Das Talgebiet von Wilten ist von der zunächst gelegenen Almgegend durch die Gemeinden Natters und Mutters abgeschnitten. Dafür hat das Stift Wilten seit Alters weite Almgebiete in den inneren Gründen des Sellraintales, in Liesens, St. Sig- mund, Gluirsch, Haggen und Senders besessen, und zwar sind sie ihm vom Hochstift Brixen wohl schon bei der Über- weisung des Stiftes an den Prämonstratenserorden über- geben worden 108. Wahrscheinlich haben aber diese Alm- gegenden schon vorher zu den Brixner Höfen in Wilten ge- hört. Laut des Stiftsurbares von 1305 waren damals in diesen Hochtälern durchwegs selbständige Biehhaltungshöfe (swaiga oder vaccaria), von denen jeder jährlich 300 Käse und eine Schüssel Butterschmalz abzuliefern hatte, darunter auch die „vaccaria in monte Malusens", der Schwaighof in Liesens. Dieser wurde aber später der genaue Zeit- punkt ist mir nicht bekannt als Alm unmittelbar zum stiftischen Maierhof in Wilten gezogen. Der Kataster von 1777 erwähnt Nr. 1 Ll als Eigenbetrieb des Stiftes,,ein Alpen Lysen ns genannt, allwo 130 Stück Rühe, 140 Galtvieh, 12 Pferd und 500 Schaf können aufgetrieben werden". Damit war also der stiftische Meierhof hinläng- lich mit sommerlicher Almweide versehen. Weniger genau sind wir über den Almbesitz der Dorfleute zu Wilten unter- richtet. Die Dorfordnung von 1620 nimmt die jährliche 108 Vgl. Stolz, Landesbeschreibung S. 328 ff. über die Besied- lungsgeschichte des inneren Sellrain wird demnächst eine Abhandlung von M. Gaßner im 4. Heft der Veröffentlichungen des Museums Ferdi- nandeum erscheinen. 142 ,,Almfahrt" für ein Teil ihres Rindviehes als regelmäßig an 109. Eine eigentliche Wiltner Gemeindealm scheint es aber nicht gegeben zu haben. Im Jahre 1613 kaufte eine Anzahl von „Nachbarn" zu Wilten die Alpe oberhalb Praxmar im Lisens zu ihrem Gebrauche 110. Andere Wilt- ner besaßen Anteile an Genossenschaftsalmen im Stubaitale, wie in der Schlick und im Stöcklen im Alpein, wo der zum Siggenhof gehörige Anteil den Namen „Siggeleralm" er- hielt. In der Schlick hatten Jakob Praxmarer, Ignaz Penz und Paul Plazer von Wildau laut des Katasters von 1775 111 die Grasgerechtigkeit für je 8½ Kühe und 6 Gai- sen. Da aber diese Almrechte nicht im Rataster des Hof- gerichtes Wilten, sondern jener Gerichte, in denen sie liegen, eingetragen sind, wäre es sehr mühsam, sie alle zu- sammenzusuchen. Bemerkenswert ist, daß im Jahre 1384 ein gewisser Konrad Velber zu Wilten die der Pfarre Höt- ting grundzinspflichtige Alpe hinter dem Hittenperg", die heutige Arzler Christenalpe im Scharnitzer Gleirschtal, inne- gehabt hat 112 Über den Weidegang auf der Feldmark des Dorfes im Vorfrühling und Herbst habe ich unten S. 150 einiges mit- zuteilen. Von anderen Nutzungen ward das Recht der Jagd und Fischerei im Bereiche der Hofmark Wilten dem Stifte als Eigentümer derselben vorbehalten. (Kataster von 1777 Nr. 6.) Besonderer Wildreichtum ist für dieses 109 Tir. Weist. 1, 240 3. 10 ff. 110 Staatsarchiv, Verfachbuch Wilten 1613 Fol. 111. 111 Staatsarchiv, Kat. 29, 16 Nr. 1163 ff. 112 Schuler in Forsch. u. Mitt. z. Gesch. Tirols 11, 101. 143 Gebiet kaum anzunehmen, übrigens hat auch das landes- fürstliche Obristjägermeisteramt im 17. Jahrhundert mit- unter,,Suxtriebe" auf den Wiltauer Köpfen mit Aufgebot von einer großen Schar von Treibern, 150 Mann, wozu da- mals die Bauern pflichtgemäß herhalten mußten, veran- staltet. 113. Für den Abschuß von Raubwild zahlte das Ge- richt Wilten Preise, in den Rechnungen des Gerichtskas- fiers aus dem 18. Jahrhundert werden in diesem Zusammen- hang insbesonders Luchse genannt 114. Weit ertragreicher als die Jagd war im Wiltner Wald der Vogelfang, wie wir schon oben S. 121 ff. lafen. Die Vogelfangsberechtigung war aber in das landesfürstliche Jagdregal eingeschlossen und das mit seiner Verwaltung betraute Oberstjägermeisteramt verlieh sie ohne Rücksicht auf das Jagdrecht des Hofmarks- herren. Als Fischwässer nennt der Rataster den Inn und die Sill, soweit ihre Ufer innerhalb der Hofmark lagen. Die Quellen waren der Grundherrschaft, also dem Stifte, zur Verfügung vorbehalten. Im Jahre 1653 verleiht dieses ,,das Quellwasser aus schwarzem Schiefer im Bollesgrund zu einer neuen Brunnenleitung" für die dortigen Höfe 115. Es war dies der heutige Kratzerbrunnen am unteren Ende des Hohlweges, der seinen Namen von einem Pächter des Linsinghofes zu Anfang des 19. Jahrhunderts erhalten haben soll. Kraterhaus heißt übrigens heute das neben der Pfarrkirche (Haymongasse Nr. 6) stehende Haus 116. Das Stift führte, wie heute noch, zu seinem eigenen Bedarf 144 113 Staatsarchiv, Mischlingsbücher 45 f. 150. 114 Stadtarchiv, Wilten Jass. II. (1703-1760). 115 Gärtner, Rep. Fol. 179. 116 Grundbuch Wilten 534 II. Brunnenleitungen vom Bergisel und vom Pasch- berge rechts der Sill. Das Unterdorf bezog das Brunnen- wasser von den Quellen oberhalb der Gallwiese oder Men- telberg 117. Von einer Quelle in der Öd ging im 16. und 17. Jahrhundert eine Brunnenleitung über den Inn in den Landesfürstlichen Tiergarten, wofür ein eigener Steg über den Fluß erbaut war 118. Später ward diese Quelle in der Öd mit der Mentelberger vereinigt und beide speisen heute noch einen öffentlichen Brunnen am alten Dorfplatze (Ober- rauchplatz), neben dem Springbrunnen, sowie verschiedene ältere Hausbrunnen im Bereiche des alten Unterdorfes. Dieses Wasser zeichnet sich durch hochgradige Weichheit (Freiheit von Kalk) aus, und wurde um 1900 seitens der bis dahin bestandenen Brunneninteressentschaft der Gemeinde übergeben. Die Nachbarschaft des Oberdorfes schloß im Jahre 1690 mit dem Besitzer von Straßfried einen Vertrag wegen Benützung ihres gemeinen Brunnens" 119, es ist dies jedenfalls der öffentliche Brunnen, der heute noch in der Leopoldstraße bei der Abzweigung der Haymongaffe steht und sein Wasser aus einer besonderen Quelle, am Fuße des Bergisel bei den Zollhäufeln (Haymongaffe Nr. 9 bis 11) erhält. Die Quelle kommt aus einem 40 Meter langen Stollen, der in den Berg hineingeht. In der Haymongaffe fand man eine altertümliche Wafferleitungsanlage aus hydraulischem Kalk, wahrscheinlich ist diese Quelle die älteste, die für Wilten in Gebrauch gestanden hat. Alle diese ver- 117 Siehe unten S. 146 und 176. 118 5. Hörtna gl, Das Lufthaus auf der langen Wiesen in „Mit- teilungen des Vereins für Heimatschutz in Tirol 1923" Heft 1-4 S. 16. 119 Stadtarchiv I. Fafz. Wilten. St. Bartfmá 10 145 schiedenen Quellen reichten aber nicht aus, um den Wasser- bedarf des sich stetig vergrößernden Ortes zu decken, und so baute die Gemeinde Wilten im Jahre 1886/87 die neue Wasserleitung aus den Quellen am Klarerhof und dem Stapfbrünn bei der Stefansbrücke; 1887 krönte sie das Werk mit der Errichtung des Springbrunnens am Ober- rauchplatz. Auf dem bislang öden Grunde, den die Ge= meinde Wilten neben dem Hohlweg zur Erbauung der Wasserstube für diese Brunnenleitung erworben hatte, ward 1909 ein öffentlicher Park, der Tumlerpark, angelegt 120. Einmal hören wir von einem Bergwerksversuch im Wiltner Gebiet. Im Jahre 1647 verlieh die landesfürstliche Bergbehörde dem Dr. Johann Schwegerl „einen Neuschurf am Pergyßl von den Höfen Volles (Reselerhof) an bis zum Brunnenhäusl an der Gallwiese und gegen Mitternacht bis an das Vorholz" 121. Was dabei an Erzgewinnung wirk- lich herausgekommen ist, ist nicht bekannt. Weit mehr Ertrag lieferte im Laufe der Jahrhunderte ein weniger edler, aber nicht minder notwendiger Stoff der Erde, der Lehm, der gerade in der Hofmark Wilten in guter Beschaffenheit vorkommt und wegen der Nähe des starken Bedarfes für die Bauten der Landeshauptstadt be- Jonders willkommen war. Aus Schriften des 15. Jahrhun- derts geht hervor, daß damals bereits ein Ziegelhof oder Ziegelstadl in der Au am Inn, nahe der Grenze zwi- schen Wilten und der Stadt bestanden hat 122. Daß er mit 120. Grundbuch 279 II. 121 Museum Gerd. Bibl. Dipaul. 1164 Fol. 67. 122 Urbar des Spitals von Innsbruck von 1468 Fol. 4-6 u. 34. Stadtordnung von Innsbruck Tir. Weist. 1, 232. 146 dem Ziegelofen, den das Stift in dieser Gegend damals hatte, identisch ist 123, ist nicht wahrscheinlich. Den Lehm be- zogen diese Betriebe wohl schon damals aus der „Laim- grube", die außerhalb der Figgen am Inn, laut der Be- schreibung von 1659 124, unmittelbar an der Grenze zwischen Wilten und Völs oder dem Hofgericht und dem Land- gericht Sonnenburg lag und schon zu Zeiten des Kaisers Maximilian I. die Völser Straße gefährdet hat. Der dort gewonnene, wie Tschaveller sagt, fette und wohlspeckige Leim" wurde nicht nur im Ziegelofen in der Wiltner Au verarbeitet, sondern durch eine Seilbahn, „Roll" oder „Pendel", über den Inn und in einen Ziegelofen in der Höttinger Au verliefert 125. In den Jahren 1710 und 1742 verkaufte das Stift Wilten dem landesfürstlichen Hofbau- amt Anteile an dieser Leimgrube unter besonderem Vorbehalt der Gerichtsgrenzen 126. Laut des Kataſters von 1777 Nr. 100 hatte damals das Hofbauamt einen Ziegel- und Kalkbrennofen am Fürstenweg in der Wiltner Innau, den im Jahre 1856 die Baumeisterei Huter ankaufte und heute noch besitzt. (Völser Straße Nr. 2 bis 6.) Die Inn- archenkarte vom J. 1763 127 verzeichnet wohl die Hafner- kapelle am Fürstenweg, die im Jahre 1873 erneuert wurde 128 und heute noch vor jener Ziegelei steht, nicht aber diese selbst. Möglich, daß diese erst im Zeitraum von 123 Siehe oben S. 105. 124 Stolz, Landesbeschreibung S. 291, Anm. 10. 125 Hörtnagl, wie oben S. 145, Aum. 118. 126 Stiftsarchiv Lade 73. 127 Staatsarchiv Karte Nr. 153. 128,,Tiroler Stimmen" 1873 Nr. 225. 10* 147 - = 1763-1777 neu errichtet worden ist. Das Stift hat seinen Ziegelofen und -stadel von der Innau weg an den Fuß des Bergisels verlegt, wahrscheinlich beim Neubau des Stiftes um 1650 129; der Kataster von 1777 Nr. 1 L weist ihn hier aus. Dieser Ziegelofen ist um das Jahr 1830 in ein Wohn- haus umgewandelt und letzteres dann dem Bau der Süd- bahn zum Opfer gefallen 130, womit die Lage dieser Stifts- ziegelei Bahnstrecke am Fuß des Bergisel - hinlänglich eingedeutet wird. Einen neuen Ziegelstadel mit drei Brenn- öfen errichtete 1845 der Innsbrucker Maurermeister Kri- stoph auf bisher unversteuertem Schwemmgelände am Inn, nächst der heutigen Bahnübersetzung der Völserstraße 131; zu diesem Ziegelofen gehörten verschiedene Grundstücke in der Öd, ein Hinweis, daß damals dort in der Nähe der jetzigen Ziegelei Norer Lehm gestochen wurde und nicht mehr in der alten Lehmgrube außerhalb der Figgen. Diese Ziegelei hat im Jahre 1879 ebenfalls die Firma Huter angekauft, mit ihrem benachbarten älteren Betrieb vereinigt, später aber die zugehörigen Baulichkeiten gänzlich aufgelassen, so daß heute dort nur eine leere Wiese = zwischen Inn, Eisenbahn und Völserstraße liegt. Im Jahre 1874 kaufte der Bau- meister Norer von Innsbruck das Höhlangerl, das in der Öde zwischen dem Bach und dem gemeinen Weg nach Völs liegt, und erbaute dortselbst ebenfalls einen Ziegelofen mit Trockenstadeln und Wohnhaus 132, den Lehmstich legte er unmittelbar dahinter an. Diese Ziegelei Norer (die Firma 148 129 Schuler, Stiftskirche S. 36. 130 Katafter v. 1840 Nr. 402 (419). 131 A. a. O. 499. 132 Verfachbuch Bezirksgericht Innsbruck 1898 Fol. 160. (September 29). Die übrige Zeit waren nämlich die Wiesen zur gemeinsamen Weide (E tz oder Ötz) für das Vieh des Dorfes freizugeben und die Zäune daher an bestimmten Stellen zu öffnen. Wer nicht an den Gemeindelaften teil- nimmt, darf auch nicht mit der Gemeinde özen 135. Neue Rodungen waren, um ihre Ertragfähigkeit zu steigern, eine Zeitlang von der gemeinen Ötz befreit, so jene in der Öd, im Jahre 1402 136, oder auch Grundstücke, die infolge Ver- murung ganz neu bearbeitet werden mußten, so die Figgen- wiesen im Jahre 1749 137. Diese gemeinsame Weide auf der Gesamtfläche der Wie- sen der Dorfflur entspricht der Dorfverfassung, die für die deutschen Stämme in älterer Zeit bezeichnend und nur durch straffe genossenschaftliche Zusammenfassung aller Grund- besitzer des Dorfes im Wege des sogenannten Flur= zwanges durchzuführen war. Die Wiltner Gemeinde- ordnung von 1620 verrät auch noch andere Züge dieser Wirtschaftsweise. Sie verfügt nämlich, daß im Winter- feld" die Schafe im Herbste nicht länger, als bis die Saat aufgegangen ist, das ist vier Tage vor Michaeli, zur Weide getrieben werden dürfen 138. Dieser Ausdruck besagt, daß ein gewisser, wohl zusammenhängender Teil der ganzen Feldflur mit Wintergetreide besät wurde. Mit dieser einen Erscheinung der Dreifelderwirtschaft, wie diese für die ältere deutsche Dorfverfassung bezeichnende Be- triebsweise genannt wurde, war diese wohl in ihrer Gänze 150 135 Tir. Weist. 1, 241 3. 5. 136 Siehe oben S. 130. 137 Siehe unten S. 152. 138 Tir. Weist. 1, 241 3. 27. auch für Wilten gegeben. Nämlich der Teil der Ackerflur, der das eine Jahr Winterfeld war, wurde das nächste Jahr der Sommersaat gewidmet und im dritten Jahr brach, d. h. unbesät belassen und als Weide benützt. In dieser letzteren Hinsicht stellte sich in Tirol aber eine Abweichung ein, die nicht beackerten Gelder wurden nämlich nicht als Weide, sondern als Wiesen, d. h. zur Heumahd benützt. So sagt der Richter von Ambras in einer amtlichen Beschreibung seines Gebietes im Jahre 1802 139:,,Jn Tirol ist keine Brach, denn sie (die Bauern) wechseln immer zwischen Acker und Wiesen. Der wenige Boden erlaubt hier nirgends eine Brach." Die Bebauung des Bodens war also hier notgedrungen früher zur größeren Intensität übergegangen als anderswo. Der Dreifelderwirtschaft wurde nur das Ackerland unterzogen, das Wiesenland war davon getrennt, hier in Wilten besonders durch die Natur der Lage, indem die Niederungen an den Flüssen meist ständig zu Wiesen, d. h. mähbarem Graswuchse, verwendet wurden. Daneben gab es in Wilten, wie auch sonst überall in den Alpen, Gründe, die längere Zeit, etliche Jahre nacheinander, stets als Wiese und dann wieder als Acker angebaut wurden, die sogenann- ten Egarten. Sowohl das Urbar von 1305 wie einzelne Urkunden 140 erwähnen diese Wirtschaftsart für Wilten. Bei der Gruemategart ober der Figgen, die die Grenzbe- schreibung von 1659 nennt 141, dürfte eine Beackerung über- haupt nicht mehr in Frage, vielmehr die Heunutzung ständig 139 Staatsarchiv Cod. 2442 Fol. 53.3m selben Sinne äußern sich die Beschreibungen anderer tirolischer Gerichte dieser Zeit. 140, Wopfner Erbleihe S. 230. 141 Stolz, Landesbeschreibung S. 291. 151 gewesen sein. Bei der Verleihung des neuen Auffangs an der Sill im Jahre 1339 werden folgende Arten der Bewirt- schaftung in Aussicht genommen 142: Entweder Acker oder Grasland oder Wechsel zwischen beiden. Der Zehent vom Graslande ist in „Altheu" zu entrichten, d. h. im Heu der ersten Mahd im Gegensatz zu jenem der zweiten, dem Grue- met. Diese Wiesen waren also damals schon zweimähdig. Laut einer Urkunde vom Jahre 1358 erläßt Abt Konrad von Wilten den Innsbruckern den „Grumetzehnten", wohl von denselben Wiesen 143, später wird dieser Ausdruck für die zweite Mahd in Wilten noch öfters genannt und diese damit als etwas Gewöhnliches erwiesen 144. Der besonders in den alten Katastern übliche Ausdruck „Frühmahd" oder „Frühwiese" bezieht sich auf den frühen Zeitpunkt ihrer ersten Mahd (im Juni), sie liefert daher meist auch eine zweite und erreicht wird dies durch Düngung und Bewässe= rung; ihr Gegensatz sind die Galt- und Bergmähder. Die dritte Mahd der Wiesen, den sogenannten Pofel, erwähnt für Wilten zuerst Staffler (1840). Bei außergewöhnlichen Anlässen wurden auch die Wiesen künstlich angebaut und be- samt. So schloß im Jahre 1749 das Stift mit der Nachbar- schaft Wilten folgenden Vertrag 145:,,Bei dem allgemeinen Anlauf der Wässer und Erschüttung der Güter durch diese habe auch das Höhlpachl (der Geroldsbach) das dem Stift gehörige Siggengut überschüttet und zu Grunde ge- richtet. Um den Grund wieder zu Fruchtbarkeit zu bringen, 152 142 Wopfner Erbleihe 5. 188. 143 Stadtarchiv 3nnsbruck. 144 Siehe oben S. 123, Anm. 2; unten Abschnitt 11. 145 Stadtarchiv Jasz. Wilten II (1749). muß er nicht nur abgeraumt, sondern auch mit dem Pflug umgeschnitten und angebaut werden. Dieser Feldbau könne nur dann mit Nutzen gemacht werden, wenn die übliche ge- meine Rühweide (Frühlings- und Herbstötz) auf dem Grunde unterbleibe." Die Nachbarschaft verzichtet auch darauf bis auf weiteres, wofür ihr das Stift ein Weiderecht in der benachbarten Au anweist. Die Düngung der Felder, besonders der Äcker, war schon früh bekannt und geübt, das Stift Stams besaß hier- über eine Anweisung, die schon zu Beginn des 13. Jahr= hunderts in Füssen geschrieben worden ist 146. Wie in Wilten der Mist geschätzt war, zeigt das durch die Dorfordnung vom Jahre 1620 dem Gemeindehirt auferlegte Verbot, den Kot der weidenden Kühe zu sammeln 147. Eigene Geräte zum Düngen erwähne ich unten S. 159 f. - Das wässern der Wiesen stand hoch im Brauche, die Sillordnung von 1592148 erwähnt Rinnwerke zur Bewässerung der Kammerau, des Heiliggeiftangers und der Neuraut. In einem Weistume von ca. 1600 149 läßt das Stift feststellen, daß kein Dorf- nachbar Wasser für seine Felder beziehen dürfe, ehe nicht der Frauen- und Propstanger genügend bewässert sei. Die Kornfelder im Westen des Dorfes konnten eher der Be- wässerung entraten. Außer den Äckern und Wiesen oder Wiesmähdern erwäh= nen die Wiltner Baurechtsverleihungen des 14. und 15. Jahrhunderts häufig Anger, auch Puinten oder 146 Herausgegeben von Seemüller in Zeitschrift d. Ferd. 44, 183. 147 Tir. Weist. 1, 240 3. 23. 148 Siehe unten S. 184 u. oben S. 130. 149 Stadtarchiv Jasz. Wilten I. 153 Peunten 150, die „horti,, (Gärten) des Urbars von 1305. Es waren dies knapp an die Hausstätten stoßende Wiesen, die eingezäunt, mithin dem allgemeinen Weidegang entzogen und gedüngt, daher besonders ertragreich waren; der dem Hause näher liegende Teil war meist mit einigen Obstbäumen bestanden, daher auch Baumgarten genannt 151, im Gegen- Jatz zum Haus oder Gemüsegarten. Der tirolische Generalkataster von 1780 teilt die land- wirtschaftlich nutzbaren Grundstücke in Wilten in folgende Wertklassen, das Jauch auf Gulden geschätzt, ein: 1. Puin- ten oder Anger, beste Gattung 300 fl. - 2. Ackerstatt, beste, mittlere und schlechte Gattung 400, 300 und 200 fl. - 3. Frühwiesen (mindestens zweimähdig), ebenso 175, 150 und 50 fl. 4. Galtmähder beste und mittlere Gattung 18 u. 15 fl. An Getreidebau kennen die deutsch geschriebenen Urbare des 15. Jahrhunderts für Wilten nur Roggen und Ger st e, die älteren lateinisch geschriebenen geben diese Begriffe mit,,siligo" und „ordeum" wieder. Im klassischen Latein bedeutet nun ,,siligo" Winterweizen, es ist aber in diesem Falle doch anzunehmen, daß der Ausdruck in einem anderen Sinne, für Winterroggen, gebraucht wurde. Üübrigens findet sich dieser Bedeutungswandel für „,siligo" auch sonst 152. Der Roggen wurde also als Wintersaat, die Gerste als Sommerfrucht im Sinne der oben erwähnten Wechselwirtschaft gebaut. Triticum, was sicher Weizen be- deutet, kommt als Zinsgetreide im Wiltner Urbar von 1305 nur selten vor, und zwar besonders in Lans und bei Sterzing, 150. Wopfner, Erbleihe S. 229 f. 151 2. a. O. 232. 152 Vgl. Stolz, Beiträge z. Gesch. d. Unterengadin S. 94. 154 Hafer (avena) und Bohnen (faba) häufiger. Diese Früchte find wohl auch in Wilten gebaut worden, besonders später, wie die oben S. 107 mitgeteilte Stelle vom Jahre 1646 er- weist. Aber es muß doch betont werden, daß Roggen und Gerste weit vorwiegend damals in Wilten erzeugt wurden, denn sonst wären sie wohl nicht als ausschließliches Zinskorn von allen Gütern des Dorfes in gleicher Weise bestimmt worden. Eine besonders einschneidende Neuerung für den Ackerbau in Wilten bedeutete die Einführung des Mais oder Türken, wie er hierzulande allgemein heißt. Diese Getreideart stammt ursprünglich aus Amerika, ist aber in unsere Gegend über Italien oder den Balkan gekommen, daher die Bezeichnung Welschkorn oder türkischer Weizen. Der Kataster des Gerichtes Hörtenberg (Telfs) vom Jahre 1626 bietet den frühesten Hinweis, daß Mais als Feldfrucht im Inntal angepflanzt wurde, indem er ihn als Zehentabgabe an die anderen Getreidegattungen anreiht 153. Es ist von vornherein anzunehmen, daß sich der Anbau dieser durch ihre Ergiebigkeit ausgezeichneten Kornart rasch im Tale ver- breitet hat und daher auch nach Wilten schon um diese Zeit gekommen ist. In der Tat finden wir z. B. in einer Erb- chaftsaufnahme nach dem Besitzer der Mentlhube in Wil- ten vom Jahre 1639 unter dem Getreidevorrate auch Tür- ken angeführt 154. Der Chronist von Wilten, Tschaveller, 153 Vgl. Dalla Torre, Flora v. Tirol VI, 1, 150. Das dortige Zitat stimmt mit dem Original-Staatsarchiv-Katafter 33, 1, Jol. 236 überein. Unrichtig ist aber die dort angeführte Folgerung aus Nichterwähnung (argumentum ex filentio) für Wilten vom Jahre 1646. 154 Staatsarchiv Verfachbuch Wilten 1637-1647, 1639 Aug. 20. Ebenso später z. B. 1704 Fol. 689. 155 Die Müller, die schon im Urbar von 1305 durch ihren Schweinezins auffallen, durften 5 Schweine ohne Grasgeld aufkehren. Die menschliche Arbeitskraft für die Landwirtschaft leisteten der Bauer, d. i. der Gutsbesitzer und seine Fami- lienmitglieder, soweit sie dazu tauglich waren, und seine Dienstboten. Laut einer genauen Zählung, die im Jahre 1738 in Wilten vorgenommen wurde 162, hatten die Huben- besitzer dortselbst durchschnittlich einen Knecht und 1 bis 2 Dirnen (Diern oder Dienstmenscher) in dauernder Anstellung. Zu Zeiten dringender Arbeit, besonders Ernte, wurden noch Tagwerker angenommen. Die Dorfordnung von 1620 verlangt 163, daß die Tagwerker, die mit ihren Familien in Wilten wohnen, in erster Linie den dortigen Gutsbesitzern ihre Dienste anbieten müssen, ehe sie auswärts Arbeit suchen. über landwirtschaftliche Geräte bringen die früheren Aufzeichnungen keine Angaben, erst seit dem An- fang des 18. Jahrhunderts liegen für Wilten bäuerliche Berlassenschaftsabhandlungen (Erbsinventare) vor, die solche Gerätschaften in einer gewissen Vollständigkeit aufzählen. Daß der Inhalt dieser Verzeichnisse auch auf die früheren Jahrhunderte vorbezogen werden kann, beweist die Be- standsaufnahme des Holzerhofes im Mühlwaldtale (Seitental des Pustertales) vom Jahre 1534, die ich in der Zeitschrift ,,Schlern", 3. Jahrgang 1922, S. 345 ff. veröffentlicht habe. 3ch teile hier zusammenfassend den Inhalt mehrerer Erbs- inventare für drei verschiedene Güter im Dorf Wilten und für die Einödhöfe Gluirsch und Gallwiese oder Mentelberg 162 Stadtarchio Innsbruck, Fasz. Wilten, II. 163 Tir. Weist. 1, 243 3. 23. 158 aus den Jahren 1704 bis 1720 mit 164 und verweise insbe= sondere auf die Mannigfaltigkeit und die Altertümlichkeit der Ausdrücke: An Bau- (d. h. Feldbau-) und Wagenzeug: Roß- wagen, Leiterwagen, schlechtere Wagen; Schlitten, und zwar Renn, Heu-, Dunget (Dünger-), Halb- und Gaisschlitten (kleiner Ziehschlitten); Mistgratten (zweirädiger Karren); Greye samt Penn (Karren samt Korb); Pennen zum Lab- führen; Dungetpög (einrädiger Düngerschubkarren), Radl- truchen; Dungbretter; Kumet (Geschirr für Zugtiere), Ochsen- joch mit Jechhalm (Riemen) 165, Filz und Sehnägel; Reit- und Samsattel (Tragfattel für Saumtiere), Reit- und Fuhr- zamb (Zaum), Leitseil und Halfter; Pflueg mit Wageisen und Seg (die urdeutschen Namen für Pflugschar und -messer), eigene Wageisen zum Brechen (das erste Umpflügen nach der Ernte) und zum Bauen (das Umpflügen unmittelbar vor der Aussaat); Eggen. An Eisengschirr und anderen Arbeitsgeräten: Ber- schiedene Hacken (Äxte) und zwar Zimmer-, Klieb-, Ast-, Haiden- und Mais- (d. h. Wald-) hacken; Texl (eine Art Axt), Taxmesser oder Taxpraxen (Haumesser zum Hacken der Fichtenzweige); Eisenkeile; Spitz-, Zimmer- und Spann- Jag (Säge); Schleifftein mit Eisenwerb (Handhabe); Kuh- schellen mit Riemen; Steinschlögel und Wolf (auch ein Werkzeug zum Steinbrechen); Pickel; Eisen- und Umstech- Schaufeln; Hauen, und zwar Spitz-, Reit- und Walhauen 164 Staatsarchiv Verfachbuch Wilten 1704 Fol. 684; 1705 Fol. 666 und 751; 1718 Fol. 37; 1720 Fol. 483. Die Sacherklärungen meijt nach Schmellers Bayer. Wörterbuch und Schöpfs Tirol. 3diotikon. 165 Vgl. Schlern 1923 S. 63. 159 (d. J. Hauen zum Roden oder Ausreuten des Waldbodens und zur Anlegung der Waler oder Gräben zur Bewässerung der Felder); Türggenhäuelen (leichtere Hauen zur Auflocke- rung der Erde in der jungen Maispflanzung); Segesen mit Werbern (Sensen mit Stiel und Handhaben); Sicheln, Tengl- gschirr (Hammer und Amboß zum Schärfen der Sensen); Kumpfe mit Wetstein; Gabeln, und zwar Heu-, Garben-, Mist- und Worbgabeln (lettere kleinere Gabeln zum Aus- einanderwerfen der Mahdzeilen); Rechen, und zwar Heu- und Raumrechen (letztere zum Putzen der Felder); Mistkral oder -krallen (mehrzackiger Hacken zum Abladen des Mist); Retten, und zwar Bind-, Sperr-, Schar-, Reitl- und Kuh- ketten; Holzstricke, Heuseile; Heurupfer, Heutreter; Dri- scheln (Dreschflegel); Wind- oder Traitmühle (zum Reinigen des Getreides), Kornschaufeln, Kornreiter (Sieb), Kornwan- nen, Kornfäcke, Star (Kornmaß ca. 30 Liter) mit Eisenbe- schlag); Strohbank mit Messer (zum Schneiden des Strohs); Grambeln (Bänke zum Brechen des Flachses); Haarhacheln (Kämme zum Zerfasern des Flachses); Spinnräder, Spul- räder, Haspel; Hobel, Bohrer, Hammer, Schnitmesser, Beiß- zangen; Marcheisen. Das Alt-Wiltner Bauernhaus, dessen Äußeres wir bereits oben S. 88 angedeutet haben, umfaßte laut der er- wähnten Inventare und älterer Verleihurkunden166 folgende Räume: Im Erdgeschoß das Vorhaus, die Kuchl (Küche), die Stube, die nur zum Aufenthalt unter Tags benützt wird, die Stubenkammer (ein Schlafraum neben der Stube), auch als Rammer,,unten hinein" angeführt, dann im oberen Geschoß die Schlafkammer oder „Kammer oben auf"; ferner das 166 3. B. Verfachbuch Wilten 1612 Fol. 2, 1651 Fol. 152. 160 Ristkammerle (Werkstatt), der Kasten (eine Schupfe für die Geräte), die Dillen oder der Estrich, der Keller; der Stadel bestand aus der Tenne, den offenen mittleren Teil, und der Futterlege, den Raum für die Aufftaplung von Heu und Stroh. Sie war durch Querbalken in einige, meist drei, Fächer geteilt, die die erste, zweite und dritte Leg oder Ak hießen. Die Tenne war gegen die Lege durch eine schwach mannshohe Bretterwand geschieden, den sogenannten Parn- Schalter 167. Mitunter war in den Stadel noch ein Stadelkam- merl als Gerätschaftsraum eingebaut; dann wohl gesondert vom Haus Backofen, Badstube, die aber nicht zum Baden, sondern zum Erhitzen des Flachses diente, und endlich die Heimlichkeit (Abort). In der Küche stand der Herd, ein Aufbau aus Ziegel und Stein, mit dem damals noch offenen Feuer; zu dessen Gebrauche dienten Geräte, die wegen ihrer altertümlichen Eigenart als „Urväter Hausrat" volkskundlich besonders bemerkenswert sind, in anderen Inventaren aus Tirol eben- falls begegnen, nämlich der Feuerhund, der Hal und Pal und der Dreifus 168. Der Feuerhund, auch Feuerbock oder -roß genannt, war ein eiserner Stollen zum Auflegen der Brandscheiter, der Dreifuß ein Gestell zum Aufsetzen der Kochpfannen. Hal ist nach einem altdeutschen Worte die Kette, mit der der große Kessel über dem Herdfeuer an einem drehbaren Balken befestigt wird, mitunter diese ganze Vorrichtung selbst. Pal ist wahrscheinlich eine kleine Schau- fel zum Befördern der Herdasche und kommt wohl von 167 Genannt Verfachbuch Wilten 1718 Fol. 44. 168 In dieser Reihenfolge aufgezählt Verfachbuch Wilten 1718 Gol. 40. St. Bartlmä 11 161 romanisch pala, d. h. Schaufel 169. Das übrige Küchenge- schirr hat die auch heute meist bekannten Bezeichnungen: Der große kupferne Kessel, der über dem Feuer hängt, Hafen aus Rupfer, Eisen und Glockspeise, mit und ohne Füße, Hafenplatten (Deckel), eiserne Pfannen, große, mittlere und kleine Gatzen (Schöpfkellen), und zwar Wasser-, Milch-, Nudel- und Seichgaten, Jaimkellen, Kuchlspih, Schüsseln aus Holz und Zinn, Salztaufe, Wage; Wasserschaff und -Zuber; Krautmesser, Krautprenten (Saß), Magen-(Mohn-) Stampf; Spuelprenten (Saß für das Spülicht); Ofengabel, Feuerhaggen, Raminhaue. - Chgeschirr: Teller (auffallend stets aus Holz, und duhendweis), Löffel auch aus Buxbaum- holz, Messer und Gabel, Trinkkrieglen (kleine Krüge) und Stotzglaslen (Bechergläser). Zur Milchverwertung: Milch- schüssel, Melter, -Seicher, Rahmkübel, Kaskar (Käseform), Schlöglkibl (Rübel zum Buttermachen) und zwar zum Um- treiben (drehbares Faß) und aufstehend (zum Stoßen, ältere Form). In der Stube finden wir den Tisch, meist ausdrücklich aus hartem, kerschbaumen Holz und mit Schublade, Häng- tisch, Borbänke (tragbare Bänke), Stühle, Lehnstuhl, Truhen und Trücheln mit Schloß und Band, Hengleichter (Hänge= leuchter) aus Eisen und Messing, Tafeln (gemalte Heiligen- 169 Oswald Zingerle, Mittelalterliche Inventare aus Tirol S. 249, 293, 304 und 324. Meringers bekanntes Büchlein, der deutsche Haus- rat (Sammlung „Aus Natur und Geisteswelt") und dessen Germanische Forschungen in den Mitteilungen der Wiener anthropologischen Gesell- schaft Bd. 21, 23 und 25 bringen Abbildungen für einzelne dieser Geräte, kennen aber nicht deren Verbreitung über Tirol und auch nicht den Aus- druck Hal und weder den Ausdruck noch den Gegenstand „Pal". 162 bilder) und geschnittne Bilder. In den Schlafkammern wird vermerkt: Bettstatten, mitunter Himmelbettstatten, mit Unter- und Oberbett aus Federn und Polstern, an Wäsche eine oft reichliche Zahl an harbenen und werchenen Lei- lachern (feinere und gröbere Leintücher), Handtücher und Tischtücher mit und ohne Fransen, Borten und Leisten, be- sonders Rostleisten. Das Leibgewand die Tracht eines Alt-Wiltner Bauern, und zwar des Georg Stern, Besitzer der halben Ottenhuben, bestand 1720 in folgendem¹70: Ein grauer Rock, zwei blaue und ein karmesinrotes Hembet (Hemd), vier kar- mesinrote Bruftflecke, ein Paar lederne und barchente Hosen, zwei weiße Halstücher. Hemd kann in der damaligen Sprache sowohl Hemd in unserem Sinne, aber auch Lodenjoppe bedeu- ten. Der Bruftfleck ist die Weste. Jedenfalls herrschte also auch nach dieser urkundlichen Angabe das Rot in der Wilt- ner Tracht vor. Ein andrer Wiltner, der Besitzer der Prangerhuben, hinterließ 1703 folgendes Leibgewand 171: 1 schwarztuchenen Mantel, 1 grau- und 2 brauntuchene Röck, 1 hirschhäutenes Goller (Halsschutz), 1 Paar hirsch- häutene und brauntuchene Hosen, 1 rotwollener Bruftfleck, 1 Leibpelz, 1 Hosenheber, 10 harbene Mannshemden und 6 gespitzte Mannskrägen. Die Kleidung einer Wiltner Bauersfrau setzte sich 1705 folgendermaßen zusammen 172: 1 harbener und 1 werchener Wilfling (Rock) mit sammtenen Pramb (Verbrämung) und blabseidenen Wilstlen (Wülft- chen) und Mieder dazu, 2 weiße und schwarze harbene Gür- 170. Berfachbuch Gol. 485. 171 Verfachbuch Fol. 538. 172 Berfachbuch Fol. 686. 11* 163 tücher mit Spitzen, 3 schwarzdamastene Joppen mit grünem Aufschlag, 12 harbene Goller (Halskragen) usw. Das Volksleben Alt-Wiltens war jedenfalls reich an merkwürdigen Gebräuchen, wenn auch nur selten etwas Schriftliches darüber aufgezeichnet worden ist. Tanz und Ge- sang in ländlicher Eigenart spielten dabei eine Hauptrolle. Bei der Anwesenheit des kaiserlichen Hofes in Wilten im Jahre 1765 wurde im Stifte dortselbst,,ein Bauernfest an- geordnet, das in einem luftigen Singspiele der dortigen Stiftsmusikanten und in der Vorstellung einer Bauernhoch- zeit bestand. Die Bauern und Bäuerinnen aus dem Dorf Wilten traten in einem hochzeitlichen Aufzuge mit Spiel- leuten in den Saal ein und machten sofort ihre Tänze nach der Landesart 173." Von der Aufführung von Dorfkomödien und Bauerntheatern im Dorfe Wilten meldet die Chronik öfters, so zu den Jahren 1770, 1800, 1828 174. Aus dem freu- digen Anlaß der Wiedervereinigung Tirols mit Österreich im Jahre 1814 errichteten die Bauern Wiltens einen 200 Fuß hohen Maibaum, der aus drei Stämmen zusammen- gefügt war 175. Die Errichtung von Maibäumen war in unserm Lande früher sehr beliebt. 3m Jahre 1774 verbot die Regierung aus Gründen der Waldpflege das uneinge- schränkte Fällen von Mai-, Kirchweih- und Fronleichnams- bäumen 176 173 Ceschi, Beschreibung der Stadt Innsbruck 1778 (Staatsarchiv. Cod. 455) Fol. 137; Zoller, Gesch. v. Innsbruck 2, 193. 174 Unterkircher, Chronik v. Innsbruck S. 175, 215, 306. 175 2. a. O. 283. 176 Staatsarchiv, Kopialbuch, Gemeine Missiven 1774 Fol. 519, 532 und 609. 164 9. Wege und Brücken, Eisenbahnen Beldidena war laut der Straßenkarten und Kursbücher des 3. und 4. Jahrhunderts n. Chr. an der großen römi- schen Reichsstraße gelegen, die von Italien über den Brenner und nach überschreitung des Inn durch den Schar- nitzpah nach Augsburg führte. Gerner zweigte von Beldi- dena eine Straße durch das Unterinntal nach Passau ab. Rö- mische Meilensteine, die den Lauf der Straße näher beweisen würden, sind im Bereiche von Wilten zwar nicht gefunden worden, dennoch spricht alles Spätere dafür, daß diese Reichs- straße den Inn in der Nähe der heutigen Innsbrucker Inn- brücke überschritten hat. Die alten Deutschen haben nämlich nach der Besitzergreifung des Landes die römischen Straßen- züge, die mit recht festem Unterbau hergestellt waren und deren Technik ihnen noch weit überlegen war, dankbar über- nommen und meist nicht abgeändert. Über den tatsächlichen Verlauf der Landstraßen im Ge- biete von Wilten besitzen wir seit dem 13. Jahrhundert ein- deutige urkundliche Angaben. So wird als Rodungsgrenze des Reisachhofes im Jahre 1267 südlich des Bergisels die Landstraße (strata publica) angeführt 177. Diese Landstraße war die damalige Brennerstraße, sie führte etwas unterhalb der heutigen Reichsstraße knapp ober dem Rei- sachhofe durch und ist im Gelände noch gut wahrzunehmen. Bom Bergiselsattel ging dann die alte Brennerstraße in der Richtung des Hohlweges gerade zwischen dem Linsing- und Reselerhof durch und längs des sogenannten Gaffelsteiges zur Pfarrkirche, von da auf der heutigen Haymongaffe in das Dorf Wilten und im Zuge der Leopoldstraße durch die- 177 Stolz, Landesbeschreibung S. 326 Anm. 1. 165 ses hinab. Obwohl schon im Mittelalter die Brennerstraße von den Frachten des deutsch-italienischen Durchgangsver= kehrs stark benützt war, begnügte man sich lange mit dieser Linie, die den Höhenunterschied auf geradem, steilen Ansteige überwindet. Im Jahre 1500 erhielt die Stadt Innsbruck vom Kaiser Maximilian die Befugnis, ihre Straßen zu pflastern und auch den Weg gen Wilten auf bis an Berg- isel perg und sonderlich durch das Dorf Wiltein erheben und machen (d. h. aufschütten und bessern) zu lassen" und da- für einen Weglohn für immerwährende Zeiten einzuheben 178. Wo die Hebestätte für diese Maut war, konnte ich für die frühere Zeit nicht finden. Die kleinen Häuschen, die am untersten Fuß des Bergisel am Bug des Gaffelsteiges liegen, jetzt Haymongaffe Ar. 9 bis 11, heißen die Zollhäufeln, aber wie sie jetzt stehen, sind sie erst im Jahre 1824 unter diesem Namen gebaut worden 179. Es ist aber doch wahrscheinlich, daß hier die Mautstelle der Stadt Innsbruck seit jener Ver- leihung vom Jahre 1500 gewesen ist. 3m Jahre 1577 zeich- nete der Hofmaler Fontana einen „Abriß der Gelegenheit des Pergisels und der Straße daselbst", an dieser selbst wurde aber vorläufig nichts geändert 180. Ihre Erhaltung war auch weiter noch Sache der Stadt Innsbruck, die aber nicht immer das Nötige dazu tat. Auf eine Klage der Fuhrleute, daß der Weg von der Stadt bis an den Pergühl und etwas hinein ,,sehr ruiniert" sei, weil ihn die Stadt „schlecht richten und ausbessern" laffe, befahl im Jahre 1667 die Regierung die- 178 Staatsarchiv, Ropialbuch II lit. B. Fol. 13. 179 Kataster v. 1840 Nr. 221 f. Auch Grundbuch-Parzelle 682 heißt „Weide bei den Zollhäuseln". 166 180 Hirn, Erzherzog Ferdinand II., 1, 377. ser:,,zur Abwendung aller diesfalls etwa entspringenden Ge- fahr und Schaden, auch verursachenden Gotteslästern die notwendige Reparation unfehlbar vornehmen zu lassen 181." Das Fluchen der Zuhrleute wird in den Akten der guten alten Zeit öfters ganz ernsthaft als ein Motiv zur Besserung der Straßen geltend gemacht. Im Jahre 1673 erhielten die Besitzer,,der drei Höfe im Volles nächst unter dem Pergisl" den behördlichen Auftrag, ihren Brunnen besser zu verfor- gen, damit dessen Abwässer nicht die Straße beschädigten, da sonst,,die im Winter bei Dunkelheit durchfahrenden Juhr- leute mit ihren Wagen gar leicht einen gefährlichen Wurf tun könnten 182. 1709 heißt es aber, daß für die Landstraße am Perg-3sel ein anderer, dauerhafter und zufriedenstellen- der Weg gebaut, die alte Landstraße dadurch in Abgang gebracht worden sei 183. Nach Tschaveller hat dieser Neu- bau im Jahre 1698 stattgefunden, wie ich annehme, wohl in- folge des drohenden Ausbruches des spanischen Erbfolge- krieges und der deshalb dringenden Notwendigkeit einer besseren militärischen Verbindung mit Italien. Dieser neue Weg vermied den geraden Anstieg des Hohlweges und führte zwischen dem Reseler- und Ferrarihof durch und dem heute noch bestehenden Feldweg folgend, dann in einer Schleife nach links auf den Bergiselsattel. Unterhalb des Reseler- hofes behielt die Straße bis auf weiteres noch die alte Rich- tung am Westportale der Pfarrkirche vorbei in das Dorf 181 Staatsarchiv, Kopialbuch Caufa domini 1667 Fol. 700. 182 A. a. O. Entbieten 1673 Fol. 240. Diese und andere archiva- lische Hinweise über die Straßenbauten bei Wilten verdanke ich Herrn Hans Hörtnagl. 183 2. a. O. 1709 Fol. 2. 167 hinein, bei. Der Plan bei Seite 223 zeigt noch um das Jahr 1820 diesen Zustand. Bei dem oben erwähn- ten Zollhäusl war damals noch ein Schlagbaum. Der Kataster von 1840 Nr. 221 f bezeichnet den hier vorbei- führenden Weg, heute Gaffelsteig, amtlich verlängerte Hay- mongaffe, noch als alte Landstraße. Im Jahre 1836 begann der österreichische Staat die Erbauung einer vollständig neuen Reichsstraße über den Brenner, die nach den inzwischen hoch gewachsenen Anforderungen der Technik den Höhenunterschied mit möglichst geringer, ausgeglichener Stei- gung nehmen und auch für die stärkste Belastung eine ebenso feste wie breite Fahrbahn bieten sollte. Die Straße mußte daher fast im ganzen Verlaufe umgelegt werden, so auch im Bereiche von Wilten, wo sie im Jahre 1840 vollendet war 184. Sie durchbrach vom Oberdorf aus den bisher ge= Schloffenen Frauenanger zwischen dem Stift und der Pfarr- kirche in gerader Richtung auf den Fuß des Bergisel und lauft von hier, auch den Ferrarihof links laffend, in den be- kannten, hoch untermauerten und weit ausgreifenden Kehren zur Höhe des Bergiselsattels und weiter, ohne Höhe zu ver- lieren, zum Sattel unter der Sonnenburg. Vom Wiltner Dorfplatz führte die Landstraße im Zuge der heutigen Leopoldstraße in und durch die Stadt, um die Innbrücke zu gewinnen. Diese wird in der Gründungs- urkunde der Stadt vom Jahre 1180 bereits als bestehend vorausgesetzt. Es werden aber in dieser Urkunde und in ihrer Bestätigung vom Jahre 1210 ausdrücklich die älteren Rechte des Stiftes Wilten auf die neben der Brücke im Falle ihrer Zerstörung betriebene Fähre (portus fluminis, alt- 184 Unterkircher, Chronik S. 328, 336, 340. 168 deutsch Urvar) über den Jnn vorbehalten 185; im 14. Jahr- hundert sprach das Stift noch einmal eine diesbezügliche Rechtsverwahrung aus 186. Jedenfalls beweist uns dies, daß in ganz alter Zeit, vor der Erbauung der Innbrücke hier eine überfuhr über den Inn gegangen und ihr Betrieb und Er- trag dem Stifte als der anrainenden Grundherrschaft zuge= standen hat. Auf dem linken Innufer führte dann, wie eine urkundliche Erwähnung aus dem 13. Jahrhundert be= sagt 187, die Landstraße über Hötting und Kranebitten nach Zirl, um von da die Höhe von Seefeld zu gewinnen. Wenn also schon im früheren Mittelalter sicher die Hauptstraße Brenner-Scharnitz bei Wilten-Innsbruck den Inn über- setzt hat, so können wir dies auch für das Altertum als das Wahrscheinliche annehmen, so lange nicht bündige Gegen- beweise auftauchen. Doch war bei Zirl auch schon im 13. Jahrhundert eine Fähre über den Inn, die Brücke ward hier erst um das Jahr 1500 gebaut. Wenn also auch der Hauptverkehr den Inn bei Wilten- - Innsbruck überquerte, so war doch auch das rechte Innufer oberhalb Wilten nicht ganz unwegsam. Die Orte, die hier lagen, vor allem das auch schon seit dem 9. Jahrhundert ge= nannte Axams, Sit einer uralten weitreichenden Pfarre und einer Hofmark des angesehenen bayerischen Stiftes Frauenchiemsee 188, bedurften ja untereinander einer Weg- verbindung. In dem Markungsvertrage zwischen Wilten und 185 Sammler f. Gesch. Tirols (1808) 4, 253 und 263. 186 Schuler, Stiftskirche S. 9. 187 Stolz, Landesbeschreibung S. 282. 188 2. a. O. 347 f. 169 Völs vom Jahre 1400 189 heißt es, daß der Bereich der letzteren gehen soll,,von ihrem Dorf ob der Lant strazz in der Hohenseite für (vor) den Hollenweg (Götner Höhle) bis auf den Satl und an den Galweinsbach" (Gallwies- oder Geroldsbach)". Wenn der Weg, der von Wilten über die Gallwiese nach Völs geht, als Landstraße bezeichnet wird, so besagt dies, daß er nicht bloß als Gemeindeweg, sondern als weiterreichende Verbindung galt und benützt wurde. Dem- gemäß erscheinen zur Erhaltung dieses Weges durch die Gallwiese in Akten von 1602 und 1754 außer dem Stifte und der Gemeinde Wilten auch die Gemeinden Götzens, Re- maten, Axams und Oberperfuß, verpflichtet. Das einemal (1597) soll,,der Weg bei der Linden ob Wiltaner Au, vor dem Inn, der hier etwas stark an den Berg herzugeht und die Erden wegführt und verschwenzt," gesichert werden 190. Dieses Wegstück, zwischen der heutigen Bahnübersetzung und dem Peterbrünnl gelegen, hieß auch der stickle, d. h. steile Weg 191. 1602 war der Fahrweg durch die Gallwiesgassen von der Linden bis zur Bruggen (über den Geroldsbach, auch die Hölbrucken genannt), so gar tief, grundlos, einseitig und mit Gestaudach bewachsen," daß er von den genannten Ge- meinden neu zu beschütten war 192; 1754 mußte dasselbe wie- der auf dem,,teils gefährlichen, teils allerdings unwandel- baren Wege von der Gallwieser Anhöhe bis zum Remater Gatter" geschehen 193. Der Zustand dieser durch Lastfuhr- 170 189 Siehe oben S. 141, Anm. 107. 190 Staatsarchiv, Kopialbuch, Entbieten 1597 Jol. 127. 191 Jnnarchenkarte v. 1763, Staatsarchiv Karte Nr. 153. 192 Staatsarchiv, Kopialbuch, Gemeine Missiven 1602 Fol. 1817 u 1894. 193 A. a. O. Entbieten 1754 Vol. 364. werk stark in Anspruch genommenen Völser Straße ist auch in der Folgezeit noch ein recht unbefriedigender gewesen, bis endlich in den Jahren 1900 und 1912 eine bessere und dauerhaftere Fahrbahn erstellt wurde. Vom sticklen Weg ging dann je ein Fahrweg auf jeder Seite der inneren Wilt- ner Au, bezw. des dortigen Einfang, und zwar der eine an die Saugassen und durch diese in das Dorf Wilten, der andere hingegen an den Innrain und in die Stadt. Ersterer Weg ist gemäß der Geschichte der Au als der ältere und mithin als die Fortsetzung jener alten Völser Landstraße nach Wilten anzusehen. Beide Wege wurden dann später in den Fürstenweg einbezogen. Knapp westlich der Gallwiesbrücke zweigte von dieser Straße der Weg nach Götens durch die Höhl ab, der in der bereits mitgeteilten Urkundstelle vom Jahre 1400 zum erstenmal erwähnt wird und noch lange trotz seiner Steilheit die einzige direkte Verbindung zwischen dem Mittelgebirge von Götzens und Axams und der Stadt darstellte. Im Jahre 1583 erteilte auf Bitten jener Gemeinden die Regierung dem Hofbauamt den Auftrag, zu erwägen, wie ohne Nachteil des Stiftes Wilten anstatt der Höle ein anderer bequemerer Weg (nach Götzens) gemacht werden könne 194. Es scheint aber nichts wesentlich Neues damals geschaffen worden zu sein, denn erst im Jahre 1774 begegnen wir der behördlichen Anordnung, daß zur Beförderung des allgemeinen Nutzens vom Schwarzen Kreuz ein neuer Weg nach Axams gebaut werden solle 195. Jenes Kreuz ist die Kapelle, bei der von der Völser Straße, wie sie vor dem Jahre 1900 ging, der 194 A. a. O. 1583 Vol. 256. 195 A. a. O. 1774 Gol. 602. 171 Götzner Fahrweg abzweigte. Letzterer ist daher damals zum erstenmal angelegt und dann wohl erst später verbessert worden. Bom alten Beldidena, unmittelbar ostwärts, dürfte die Straße ins Unterinntal abgezweigt haben; der Mil- oder Meilstein, der im Ambraserfelde südöstlich der Sillhöfe am alten Verbindungswege von Wilten nach Ambras heute noch steht und schon im 13. Jahrhundert als Mark zwischen den Pfarren Wilten und Ampak (für Ambras) erwähnt wird 196, ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein römischer Mei- lenstein und hat vom Anfange an an der hier durchgehenden Straße gestanden. Damit müßte auch ein hohes Alter für die Brücke, die südlich des Stiftes, knapp am Ausgang der Schlucht über die Sill führt, angenommen werden. Wirklich erscheint diese Sillbrücke (pons Sülle) schon in jener Ur- kunde vom Jahre 1251, die die erste Verleihung des Gluirsch enthält 197. Ebenso erwähnt diese Urkunde auch den Weg (via), der von der Brücke am Hange der Sillschlucht zum Dorfe Bill führt und in der Grenzbeschreibung von 1659 198 als der „alte Fahrweg" erscheint. Er ging wahrscheinlich etwas höher als der inzwischen angelegte neue Weg nach Bill und dürfte sich in der Richtung des sogenannten Fischersteiges bewegt haben, während jener neue Fahrweg wohl der heu- tigen Billerstraße annähernd entspricht. Die Einhal- tung dieser Sillbrücke, genauer gesagt der zwei Brücken über die große und kleine Sill, oblag laut landesfürstlicher Ord- 196 Stolz, Landesbeschreibung 5. 282. der Tiroler Heimat Heft V. bei S. 49. 197 Stolz, Landesbeschreibung S. 326. Abgebildet von Wopfner in 198 2. a. O. S. 291 Anm. 1; S. 345 Anm. 6. 172 nungen aus dem 16. Jahrhundert den gesamten umliegenden Gerichten 199. Sie sollte darnach eine „ringe (d. h. leichte) Pruggen sein, daß eine Camaun zu der andern handeln und wandeln, auch ihre Hausnotdurften zu und von Haus auf die Wochenmärkt zu 3nnsbruck und Hall führen möchten." Im Jahre 1617 wurde die Beitragspflicht zur Erhaltung der Brücke genauer folgenderweise aufgeteilt: 8 Teile das Hof- ärar, 6 das Landgericht Sonnenburg, 4 das Gericht Am- ras, je 2 das Stift Wilten und die Gerichte Stubai und Axams 200. Diese Aufteilung weist darauf hin, daß nun- mehr am Bestand der Brücke außer den Amtsverwaltungen und den Insassen der genannten Gerichte der landesfürstliche Hof wegen des Schlosses Ambras besonders interessiert war. Die altertümliche Holzbrücke ist im Jahre 1897 durch die jetzige eiserne ersetzt worden, wobei der Staat die Beitrags- pflicht der Gemeinden gegen eine Abfindung übernahm 201. Der Zufahrtsweg vom Bierstindl zur Brücke hieß früher auch das „, ai dengaßl" 202, wohl zu unterscheiden vom Haidengahl im Stadtgebiet, der heutigen Welsergasse. Die Mähder, die unterhalb der Sillhöfe unmittelbar am rechten (östlichen) Ufer der Sill liegen und zu jenen Höfen und damit zum Gerichte Ambras gehörten, hießen,,in der Furt" 202a. Das deutet wohl darauf hin, daß hier einmal das Wasser 199 Staatsarchiv, Kopialbuch, Entbieten 1527 Fol. 194; Pestarchiv XIII. 195. 200 Staatsarchiv, Baudirektionsakten Nr. 50, 19. 201,,Jnnsbrucker Nachrichten" 1897 Nr. 119. 202 Rataster v. 1777 Nr. 117. 202a Staatsarchiv, Rat. 27/1 Sillhöfe. 173 der Sill eine flache und ruhige Stelle gebildet hat, die das Durchfahren gestattete. Von einer tatsächlichen Benützung dieser Furt zur Verbindung zwischen Wilten und Ambras ist mir aber aus geschichtlicher Zeit nichts bekannt geworden. Dem ausgesprochenen Wunsche des Hofes, in der Um- gebung der Residenz und zu den Luftschlössern in der nächsten Umgebung, vor allem zum Schlosse Ambras, gute Zugänge und Fahrwege zu Spazierfahrten zu besitzen, verdankt der sogenannte Fürstenweg seine Entstehung. Schon aus den Zeiten des Kaisers Ferdinand I. wird uns gemeldet, daß der hohe Herr,,um seiner Luft willen mit wenigen Personen insgeheim zum Hofgarten hinaus und neben der Süll hinauf in das Dorf Wiltan und von dannen über Wiltaner Felder hinauf über den Pandeler Hof zum Inn sich begeben, dort in den Tiergarten übergesetzt" und dort gejagt habe 203. Der Reiz solcher Spazierritte war also schon damals entdeckt und gesucht. Nach der Einrichtung des Schlosses Ambras zur landesfürstlichen Sommerresidenz durch Erzherzog Jer- dinand II. wurde im Jahre 1572 ein besonders breiter und schöner Fahrweg von der Stadt über Pradl nach Ambras gebaut 204. Er erhielt alsbald den Namen Fürstenweg, eben- so wie die Zufahrtstraße zum Lufthaus am Tiergarten in der Höttinger Au 205. Bei der Anwesenheit des kaiserlichen Hofes in Innsbruck anläßlich der Hochzeit des Erzherzogs Leopold beschloß die Regierung über das Gelände von Wil- ten eine Zufahrtsstraße nach Ambras zu legen. Eine Zu- 203 Staatsarchiv, Kopialbuch An die kais. Mt. 1551 Fol. 566. 204 Staatsarchiv, Ambraser Akten VII, 13; Ferdinandeum Rep. Fol. 312. 174 205 Wie oben S. 145, Anm. 118 auf S. 20. schrift der Regierung an das Stift Wilten vom Jahre 1764 besagt: „Der neu anzulegende Fürstenweg von dem Panderl- hof bis zur Wiltauer Pfarrkirche kann nicht unten hinein der ordinari Gassen (heutige Fischergasse) nach geführt wer- den, sondern nur über die Felder, weil der allerhöchste Dekor dies erfordert und die Brunnengleite auf der ordinari Stra- hen eine so hohe Aufbeschüttung erfordert, daß dies weit kostbarer wäre." Das Stift solle für die deshalb notwen- dige Grundabtretung billig entschädigt werden. Die Straße wurde jedenfalls in der geplanten Richtung gebaut und wohl auch die schon bestehenden Straßenzüge vom Innrain und vom Panderlhof bis zum sticklen Weg entsprechend ausge= staltet und mit Baumreihen bepflanzt, so daß dann der Fürstenweg als eine geschlossene Linie von der Stadt bis zur Wiltauer Kirche und von da über die Sillbrücke weiter gegen Ambras führte. 3m Kataster von 1777 wird die Benennung „Fürstenweg" öfters (z. B. Nr. 21 und 137) als Grenzangabe verwendet. Zur Bewirtschaftung der Felder liefen die Geld we ge vom Dorfe hinaus in die Feldmark. Sie sind aus der Ka- tastermappe von 1856 und den etwas älteren Plänen von Wilten 207 zu entnehmen und stehen in fester Beziehung zur Einteilung der Dorfflur, sind daher als sehr alt anzusehen. Zwischen dem Ober- und Unterfeld führte, wie bereits er= wähnt, vom Dorfplatz zum Panterlhof die Saugaffe (heutige Fischergasse). Von dieser zweigte beim Templwirt ein Weg ab, der genau in der Richtung der heutigen Schöpfstraße bis zum Einfang am Inn leitete und das obere vom mittleren 206 Staatsarchiv, Kopialbuch Entbieten 1764 Fol. 90. 207 Siehe oben S. 89 und Hirn, Tirols Erhebung Beilage. 175 Gestöß des Unterfeldes trennte. Zwischen dem mittleren und unteren Gestöß führte wieder von der Triumphpforte aus ein Weg gerade nach Westen. Endlich ging noch ein Feldweg entlang der Grenze des unteren Gestöß gegen das Stadt- gebiet 208. Jm mittleren Gestöß liefen dann noch Seitenwege in der Richtung der heutigen Templstraße und der östlichen Strecke der Müllerstraße. Von der Geldkapelle am Fürsten- weg führte ein Feldweg, der sogenannte Kapellenweg, west- wärts und vor dem Gelsenkeller wieder in jenen zurück, heute geht in seiner Richtung die Karwendelstraße. „Rotes Gahl" hieß der Weg, der vom Oberdorfe, heute Haymongaffe, zwi- schen Gartenmauern zum Fürstenweg hinausgeht 209. Durch das Neuraut führte am rechten (östlichen) Ufer der kleinen Sill ein Feldweg hinab bis zur Hofmühle. Waldwege, die zur Einbringung des Waldnutzens vom Wiltner Berg dienten, nennt der Kataster von 1777 zwei: der Rohrweg geht vom Husselhof zu den Mentelberger Brunnenstuben entlang der Wasserleitung, daher der Name; der Nudlerweg, auch 1659 erwähnt 210, führte vom Re- Jelerhof über die Geisterhütte zur Ragglhütte und zum Eich- hof an die Grenze des Natterer Bereiches. Die größte Umwälzung in der Geschichte des Verkehrs brachte die Einführung der Eisenbahnen. Für Wilten 208 über die Geftöße siehe, oben S. 94. Nachträglich fand ich einen ,,Acker im IV. Gstöß" in Wilten zum Jahre 1881 erwähnt im Staats- archiv Kataster 26, 6 Bl. 157. Diese freilich ganz vereinzelte Angabe beweist immerhin, wie lange die alte Flureinteilung in Geftöße (mundart- lich wohl „Gsteak" ausgesprochen) auch in Wilten im Gedächtnisse haften geblieben. 176 209 Diese beiden Namen nach dem Grundbuch. 210 Stolz, Landesbeschreibung S. 291. hat diese Umwandlung eine besondere Bedeutung gewonnen, denn ausschließlich auf seinen Boden kamen für alle Strecken die Kopfstationen zu liegen, die eigentlich der Landeshaupt- stadt zugedacht waren, aber auf deren beschränkten Bau- gelände keinen Platz finden konnten. Wilten wurde so der wichtigste Eisenbahnknotenpunkt Tirols. Das hat die Ent- wicklung Wiltens zu einem Bestandteile der Stadt wesentlich gefördert. Die Anlage der Bahnhöfe und der damit in Ver- bindung stehenden Anstalten, wie Werkstätten, Zoll- und Lagerhäuser und Gasthöfe entzogen weite Gelände der Land- wirtschaft. Die große Menge an Angestellten, die die Eisen- bahn und jene anderen Betriebe hier beschäftigen, ver- ursachte ein dringendes Bedürfnis nach Wohnungen in tun- lichster Nähe. Das Geschäftsleben in der Stadt erhielt eine neue örtliche Einstellung mit der Richtung auf die Bahnhöfe als die nunmehrigen Mittelpunkte des Verkehrs. Wie im Besonderen diese Ursachen die Stadtwerdung Wiltens her= beiführten, wird der 13. Abschnitt näher darlegen. Die Un- terinntaler Bahn, eröffnet im Jahre 1858, erhielt ihren Bahnhof bereits auf Wiltner Boden, am Gelände der Neu- raut an der Sill. Die Brennerbahn und die Arlbergbahn, jene 1867, diese 1883 dem Betrieb übergeben, schnitten mit ihren Bahnkörpern durch Alt-Wilten durch und forderten die Erweiterung der bisherigen Bahnhofsanlagen auf der Neuraut. Kein Hindernis der Natur war dem Angriff dieser neuen Technik zu schwierig: Der Bergisel, Wiltens starke Grenzmauer gegen Süden, wurde mit einem Tunnel, einem der längsten der ganzen Brennerbahn, durchstoßen; dem Steilufer des Inn vor und hinter der Gallwiese der Schienen- weg abgerungen. Neu-Wilten erhielt eine eigene Halte- St. Bartlmä 12 177 stelle der Arlbergbahn, zuerst für den Frachtenverkehr im Jahre 1886, für den Personenverkehr 1894 211; diese ent- wickelte sich kräftig, besonders auch als Rangierbahnhof, und bekam nach Errichtung eines neuen Aufnahmsgebäudes im Jahre 1906 die Bezeichnung Innsbruck-Westbahnhof. Die Erbauung der Karwendelbahn, die dortselbst von der Arl- berglinie abzweigt und im Jahre 1912 eröffnet wurde, sowie die Elektrisierung der Arlbergbahn im letzten Jahre brachte weitere Vergrößerungen des Westbahnhofes, der nun den ganzen Raum zwischen der Bahnstrecke und den Berghang in einem sehr wenig schönen Durcheinander von Werkhäu- sern und Magazinen einnimmt. Vorher schon war Wilten die Kopfstation dreier Kleinbahnen geworden, nämlich 1891 der Straßenbahn Bergisel-Innsbruck-Hall, seit 1904 elek- trisiert und mit mehreren Linien durch die Stadt gelegt, 1900 der Mittelgebirgsbahn Ambras 3gls und 1904 der Stu- baitalbahn. 10. Gewerbe Das frühere Mittelalter zeigt uns vor allem auf den großen Eigenbetrieben der Grundherrschaften verschiedene Zweige der gewerblichen Arbeit ausgebildet. Die bäuerlichen Haushaltungen befriedigten noch viele Bedürfnisse, die später und heute durch das Gewerbe gedeckt werden, durch eigene Arbeit. Freie, auf eigene Rechnung arbeitende Hand- werker treten in den Aufzeichnungen jener Zeit kaum her- vor. Seit dem 12. Jahrhundert ringt sich aber im Handwerk das Streben nach den Vorteilen der freien und zugleich fach- lich verselbständigten (qualifizierten) Arbeit allseitig durch, 211 Unterkircher, Chronik S. 524, 526, 561. 178 enthalten sind 213. Laut eines Berichtes des Richters von Wilten vom Jahre 1597 gab es damals dort an Gewerbs- leuten 2 Steinmetz- und Maurermeister, 3 Schmiede, 5 Schneider, 2 Schuster und 1 Tischler 214. Einige dieser Hand- werke scheinen sehr lange in denselben Häusern ausgeübt worden zu sein, denn der Kataster von 1777 führt Nr. 76 als feste Hausnamen ein Tischler-, Bader- und Weberhaus an, die alle beisammen heute Leopoldstraße Nr. 45-49 lagen und zum Ansitz Straßfried gehörten. Ein genaues Verzeichnis aller damals in Wilten wie im ganzen Lande ansässigen Gewerbetreibenden liegt aus dem Jahre 1811 vor, also aus dem letzten Jahrhundert, da Wilten sonst noch seinen großen Feldbesitz und landwirtschaftlichen Charakter bewahrt hat. Dieses Verzeichnis 215 unterscheidet zwischen realen, d. h. auf einem Hause haftenden (radizierten) oder einen selbständigen Rechtsgegenstand bildenden Gewerben und den personellen, die nur für die Person ihres je- weiligen Inhabers bestimmt waren. An personellen Gewer- ben wurden damals (1811) in Wilten gezählt: 1 Binder, 2 Bäcker, 1 Drechsler, 1 Glaser, 2 Handschuhmacher, 2 Metzger, 1 Sattler, 6 Schneider, 5 Schuster, 1 Seifensieder, 5 Tischler, 1 Wagner, 2 Weber, 1 Zimmermeister, 2 Krä- mer mit inländischen Waren, 1 Material-, 1 Spezereihänd- ler. Reale Gewerbe waren: 7 Bierwirte, 3 Weinwirte, 4 Müller, 1 Rotgärber, 1 Sagmüller, 1 Schleifer, 1 Schlosser, 4 Schmiede, 3 Tabakmüller, 3 Tuchhändler. Zur richtigen Beurteilung dieser Liste muß betont werden, daß zu jener 180 213 Forsch. 3. Gesch. v. Tirol 18, 251, 214 Gärtner, Repert. Fol. 138. 215 Staatsarchiv, Bayer. Gewerbekataster. Zeit, die noch vor der eigentlichen Fabrikisierung des Ge= werbes lag, allenthalben, auch in den Dörfern die Zahl der einzelnen Handwerksbetriebe im Verhältnis zur Gesamt- bevölkerung weit größer war als heute. In jenem Verzeichnis von 1811 befindet sich in der Rubrik Bierwirte die Bemerkung: Diese Gewerbe wurden von der Abtei (Wilten) als real verliehen. Aus den folgenden Aus- führungen ist zu entnehmen, daß auch andere Gewerberechte an die Bewilligung des Stiftes gebunden waren. Das Stift übte offenbar in seiner Eigenschaft als eigenberechtigter Ge- richts- und Grundherr in der Hofmark die Gewerbe- hoheit aus, die sonst dem Landesfürsten bezw. der Landes- regierung vorbehalten war. Im Jahre 1644 baten die acht Meister des Schuhmacherhandwerks zu Wilten den Prä- laten, daß er dem Gregor Lutz das Handwerk entziehe, der, ,,obwohl ledigen Standes, ungebührlicher und unerhörter Weis des Schuhmacherhandwerks sich gebrauche und uns verheirateten und hausgesessenen samt Weib und Kind das Brot vor dem Maul abschneidet 216." Ihr Handwerk sei dadurch stark,,überlegt", da ohnedies schon acht Schuh- machermeister vorhanden und „gute, ehrliche Dorfkinder, die mit Frommheit und Ehren ihr Brot gewinnen wollten", noch zu erwarten seien. Auch die Meister in der Stadt hätten sich gegen den Unfug, der sonst in Städten und Gerichten unerhört und gegen die Landesordnung sei, erklärt und mit Wegnahme der von Wiltner Schustern in die Stadt geliefer- ten Schuhe gemäß ihrer Handwerksfreiung gedroht. Der Abt wies die Sache vor das Hofgericht, dieses erkannte, daß 216 Staatsarchiv, Berfachbuch Wilten, 1637-47. 1640 Juli 29. 181 handwerks zu Wilten, Hötting und Ambras in die Weber- hauptlade der Stadt eintreten müssen 218. Von besonderer Bedeutung für das gewerbliche Leben Wiltens wie der Stadt Innsbruck war und ist der Sill- kanal. Da der Bestand von Mühlen in Wilten schon für das 12. Jahrhundert beurkundet ist und diese gewiß nicht unmittelbar am Hauptlaufe der Sill gelegen waren, ist an- zunehmen, daß damals schon zuläufe für die Wasserkraft vom Hauptbette her angelegt worden sind. Nur dürften diese viel weiter oben in das Hauptbett wieder zurückgeführt wor- den sein als der spätere Sillkanal. Auch heute noch besteht ein solcher Rückleitungskanal vom Kanal zum Hauptflusse im Bereiche der Kammerau unmittelbar östlich vom Stifts- gebäude. Die Überlieferung, die zum erstenmal um das Jahr 1800 schriftlich erscheint 219 und dann von Staffler (1,410) wiederholt wird, will wissen, daß der Sillkanal, so wie er heute läuft, um das Jahr 1290 auf Betreiben der Stadt Innsbruck und mit Unterstützung des Landesfürsten, Herzog Meinhard, angelegt worden sei, hauptsächlich um der Stadt Wasser für den Fall eines Brandes sicherzustellen. Das Stift Wilten sei damals eigentlich gegen seinen Willen verhalten worden, ein Drittel der Kosten für die Erhaltung dieses Kanals zu übernehmen. Das Verdienst Herzog Meinhards um die Entstehung des Kanals setzte sich in der allgemeinen Meinung so fest, daß im Jahre 1853 ein Straßenzug am Kanal „Meinhardstraße" und dieser selbst auch,,Meinhards- kanal" genannt wurde. Jene Nachricht läßt sich aber ur- 218 A. a. O. 56. 219 Museum Ferd. Bibl. Dip. 618 Jol. 194 (Schrift von Dipauli) und Sammler f. Gesch. Tirols 4, 252 Anm. 13 (Röggel). 183 kundlich nicht belegen, wohl aber die Tatsache, daß ein solcher Ranal zu Anfang des 14. Jahrhunderts bereits bestanden haben muß. In der Urkunde, mit der das Stift im Jahre 1339 den Bürgern von Innsbruck den östlichen Teil des Saggens zur Beurbarung überlassen hat 220, wird gesprochen von einem „Anger, der zwischen der großen Sülle und des Mühlwassers" liegt. Dieses letztere ist im Gegensatz zur großen Sill der Kanal, der dann meist die kleine Sill" hieß und 1339 jedenfalls schon bestanden hat und, wie der Ausdruck, Mühlwasser" besagt, hauptsächlich als Wasser- kraft verwendet wurde. In dem Vertrage, der 1358 wegen verschiedener sehr wichtiger Punkte zwischen dem Stifte Wilten und der Stadt Innsbruck abgeschlossen wurde, heißt es auch, sie beide sollen „die Sill leiten und führen nach ihrer Brief Sag 221". Also dürften ausführlichere Abmachungen über die Verwendung des Sillwassers doch schon früher er- folgt sein. Genaue Ordnungen über die Einhaltung und Ver= wendung der kleinen Sill, welcher Name z. B. auch in einer Urkunde vom Jahre 1409 vorkommt 222, sind dann in den Jahren 1553 und 1592 unter landesfürstlicher Vermittlung erlassen worden 223. Aus diesen ersehen wir, daß die kleine Sill so wie heute beim „großen Wuerwerk" (Stauwerk und Wasserfall),,am Schrofen" beim Ausgang der Sillschlucht vom Hauptfluffe abzweigte und unterhalb des landesfürst- lichen Zeughauses in jenen wieder zurückkehrte. Die Ord- nungen bestimmen dann eingehend die Ausmaße der „Ein- 220 Wopfner, Erbleihe S. 188. 221 Stadtarchiv, Or. Perg. Urk. 184 222 Stift, Ropialbuch Fol. 309. 223 Staatsarchiv, Kameral 4 Nr. 10 und Cod. 1228. kehren“ und der „Bettwerke" sowie der „Schwellbretter", die das Wasser vom Kanal aus den einzelnen Werksbetrie- ben und den Wiesen zur Befeuchtung zuführen sollten. Die vom Ranal betriebenen Werke innerhalb des Bereiches von Wilten waren damals von oben gegen unten: Die Kupfer- und Hammerschmiede des Lorenz Lindacher ziemlich nahe dem Ausgang des Kanals, dann des Stifts Mühle und Säge in der Kammerau, die Mühle des Jakob Steinpaisser, die Hackenschmiede, die Mühle des Christof Engl. Gleich darun- ter befand sich die große Stadteinkehr für den Seitenkanal, der in die Straßen der Stadt Schwemm- und Nutzwasser lieferte. Im Stadtbereiche hingen dann noch an dem Kanal die Saliter (Salpeter-)mühle, die Pulverstampf, die Hof- mühle (für Getreide), die Poliermühle, die Zeughaus- hammerschmiede, sämtliche in landesfürstlichem Besitz 224. Das Mühlen gewerbe hat in der Geschichte Wil- tens einen besonderen Platz. Bei der Überlassung des Grun- des für den neuen Markt Innsbruck im Jahre 1180 erwirkte das Stift seitens der Grafen von Andechs als Herren der Stadt den Vorbehalt, daß ohne seine Zustimmung neben und in dem Markte keine Mühle erbaut werden und kein Bürger anderswo als beim Stifte Korn mahlen lassen dürfe 225. Der Vertrag zwischen dem Stift und der Stadt vom Jahre 1358 bekräftigte dies neuerdings 226: das Stift dürfe das Korn und Mehl, das ein Bürger in eine andere Mühle liefere oder von dort beziehe, durch seine Boten in Beschlag nehmen; 224 Vgl. auch R. Tschamler, der Sillkanal in,,Jnnsbrucker Nach- richten" 1891 Nr. 70. 225 Sammler f. Gesch. Tirols 4, 252 ff. 226 Wie oben S. 184, Anm. 221. 185 nur wenn die Mühlen des Stiftes gerade nicht „gäng", d. h. betriebsfähig wären und die Bürger dadurch gesaumt", d. h. hingehalten würden, können sie ungestraft ihr Korn in eine andere Mühle geben. Wilten besaß also ein Mühlbann- oder Zwangsrecht, ein Monopol auf die Mehlerzeugung für die Stadt, denn so sehr bereits im Mittelalter Korn von auswärts im Handelswege beschafft worden ist, so wenig hören wir dies von Mehl. Wie lange dieses Vorrecht des Stiftes in Geltung geblieben ist, ist mir nicht genauer be= kannt, jedenfalls hat es auch später, bis ins 19. Jahrhundert am Sillkanal im Stadtbereiche keine bürgerliche Mühle, son- dern nur die Hofmühle gegeben. Im Jahre 1481 wollte Erz- herzog Sigmund dem Ulrich Kuli eine Mühle „ob der Kameraw zu Wiltein zwischen der großen Süll und dem Mühlbach, unter der Brücke, so man nach Ombras geht", als Zinslehen verleihen, zog aber dann mit Rücksicht auf die Rechte des Gotteshauses Wilten den Erlaß zurück 227. Die Verwendung der Wasserkraft zum Umtrieb von Rädern war schon bei den alten Römern bekannt und von den Deutschen in den gebirgigen Gegenden sehr bald über- nommen und allmählich merkbar verbessert worden. So wird auch in Wilten an der Sill der Mühlenbetrieb sehr weit zu- rückreichen und vom Stifte als Grundherrschaft, wie die Abmachung vom Jahre 1180 beweist, mit Erfolg ausgeübt worden sein. Das Urbar von 1305 führt zwei Mühlen an, die dem Stifte zinsbar waren. Die „Neumühle" (molen- dinum novum) hat jährlich 20 Star „Musskorn", d. h. Pflichtkorn, 1 Schwein und die Weisate ähnlich den Huben zu leisten, die Sustermühle (molendinum Sustrinum) 18 Star 227 Staatsarchiv Lib. Fragm. 3 Fol. 352. 186 und das andere. Diese Mühlen waren also auch wie die Huben in Erbleihe vergeben und ihr jeweiliger, auf eigene Rechnung arbeitender Inhaber hatte von seinem Reinertrag einen Teil dem Stifte abzuliefern. Das Urbar von 1374 nennt drei Mühlen, außer den zwei angeführten eine weitere neue Mühle, die „Mittermühl" heiße. Es ist nicht sicher, ob die im Eigenbetrieb des Stiftes arbeitende Stiftsmühle unter diesen in den Urbaren genannten Mühlen sich befindet und wie diese örtlich zu beziehen sind. Die Sustermühle würde man am ehesten an den Rand der Susterpuinten versetzen, dieser Lage würde die spätere Hartlmühle entsprechen. Aber auch die Mittermühle würde dorthin zu verlegen sein, da sie eben dann in die Mitte zwischen der Stifts- und Englmühle fällt. 1420 wird dann die Haiden- oder Haidmühle bei Wil- ten genannt 228. Dies kann nur die spätere Englmühle sein, denn von dort aus führte das Heidengaßl (jetzige Welser- gasse) an der Haidburg (Rappschlößl, Welsergasse 7) vorbei in die Innsbrucker Neustadt. Offenbar hieß die ganze Fläche dort die Haide. Von den langjährigen Besitzern der Mühle erhielt sie den Namen Englmühle, der auch in der Sillordnung von 1592 erscheint und bewahrte ihn, obwohl sie dann das Servitenkloster erwarb. 3m Kataster von 1777 erscheinen folgende haushaftende Mühlen zu Wilten: Kat. Nr. 1 F die Stiftsmühle und Sagwerk, noch im Eigentum und Betrieb des Stiftes St. Bartlmä Nr. 1. Rat. Nr. 73 A Hartlmühle, im Jahre 1897 in die Möbelfabrik Colli, Karmelitergaffe 17, umgewandelt, die 1923 ein Raub der Flammen wurde. Kat. Nr. 49 Englmühle, war bis 1907 als Mühle in Betrieb, dann wurde an ihrer Stelle ein 228 Wopfner, Erbleihe 5. 234. 187 Wohn- und Geschäftshaus gebaut, jetzt Adamgasse Nr. 9 (Ecke Salurner Straße). Neben der Stiftsmühle in der Kammerau besaß dort an der kleinen Sill das Stift auch eine eigene S ch mied werk- statt (Rataster von 1777 Nr. 1 H), heute Gaimschmiede St. Bartlmä Nr. 3. In einer Schrift vom Jahre 1649 führte der damalige Abt das Recht und den Bestand dieses Be- triebes auf die,,Urzeit des Stiftes" und die Vertragsurkunde vom Jahre 1180 zurück, womit wohl der Vorbehalt für den Mühlenzwang oder die grafschaftlichen Wasserrechte über- haupt im Hofmarksbereiche gemeint war 22. Jedenfalls hat das Stift später im Hofmarksbereiche allein die Vergebung von Schmied- wie anderen Gewerberechten beansprucht und gehandhabt. So bewilligte es im Jahre 1428 die Errichtung einer Schmiede,,mitten im Dorfe", die dann nach einem späteren Inhaber die „Poppenschmiede" hieß, im Kataster von 1777 Nr. 44 als Hufschmiedgerechtsame des Meisters Johann Peer eingetragen ist und bis vor kurzem im Hause Leopoldstraße Nr. 27 (letzter Gewerbsinhaber Wilhelm, Mayr) bestanden hat. 1524 verlieh das Stift eine Schmied- werkstatt an der kleinen Sill, daher auch Sillenschmied ge= nannt, im Rataster von 1777 Nr. 55 als radiziert samt einer Schleifhütte am Sillbach angeführt; sie lag in der jetzigen Karmelitergaffe knapp unterhalb der Übersetzung der Staats- bahn und ist seit einiger Zeit aufgelassen. Laut Kataster von 1777 Nr. 49 C war dem Stifte auch auf dem Grunde der Englmühle das Recht einer Schleifmühle und Schmiede vor- behalten, tatsächlich aber nicht ausgeübt. Die vierte Schmiede 229 Gärtner, Rep. f. 135 auch für das Folgende. Vgl. oben S. 139 und 185. 188 in Wilten bewilligte das Stift im Jahre 1531 auf der Wie- rerhube, sie hieß die „Lackeler Schmiede", ist im Kataster von 1777 Nr. 29 als radizierte „Hufschmiedwerkstatt" ein- getragen und entspricht dem jetzigen Hause Fischergasse Nr. 3, ist aber später zur Wagnerei Lang (Leopoldstraße Nr. 6) übertragen worden. Im Kataster von 1777 und 1840 werden noch folgende andere Gewerbe als ra diziert angeführt: Nr. 66 eine Schlosserei im Hause Liebeneggstraße Nr. 1. — Nr. 117, unmittelbar am Sillfall jetzt Klostergasse Nr. 14 eine Rotgärber werkstatt und Ölstampf- und Loden= walke, 1820 wurde dorthin auch eine Mühlengerechtsame von Hötting übertragen. Kat. Nr. 28 eine Wa ch s= zieher- und Lebzelterwerkstatt, befand sich im jetzi- gen Hause Fischergasse 1. Ferner gab es in Wilten fol- gende radizierte Handelsgeschäfte: Rat. Nr. 20 ein Spezerei- und Tuchladen, jetzt Mentlgasse 1, Kat. Nr. 41 ein Spezereiladele, jetzt Leopoldstraße 21, Kat. Nr. 42 ein Kramerladen, jetzt Leopoldstraße Nr. 23, und Kat. Nr. 19 eine Tuchladengerechtsame mit zwei Tuchladen, jetzt Leopold- straße Nr. 48. - Obwohl sonst die Geschichte der Märkte ziemlich reichhal- tig überliefert ist, konnte ich über den Laureuzimarkt zu Wilten nur eine Nachricht finden. Im Jahre 1632 er- eignete sich nämlich auf demselben ein Raufhandel zwischen Burschen aus Göhens und Patsch, wobei auch der Herr Hof- richter, der Frieden stiften wollte, mit einem „Tremml“ ein Gehöriges über den Kopf abbekam 230. Die Haltung von 230 Gärtner Rep. Fol. 174. 189 Märkten an den Festtagen der Kirchenpatrone bedeutender kirchlicher Mittelpunkte, an denen ohnedies viele Leute aus der Umgebung zusammenströmten, war im früheren Mittel- alter ziemlich häufig und dürfte auch hier in Wilten schon ein sehr alter Brauch gewesen sein. Übrigens ward Wilten erst im Jahre 1840 neuerdings das Recht, einen Viehmarkt abzuhalten, verliehen 231. Alles in allem war die Entwicklung von Gewerbe und Kaufhandel in Wilten schon derartig vorgeschritten, daß es in dieser Hinsicht den Zustand eines gewöhnlichen Dorfes schon weit überschritten hatte. 3m 19. Jahrhundert sind zwar manche der erwähnten Gewerbestätten eingegangen oder verändert worden. Aber im ganzen hat sich das Ge- werbsleben in Wilten durch Hinzutritt neuer Betriebe in dieser Zeit noch bedeutend gehoben. Nur an die bekannte- sten, auch äußerlich in die Augen fallenden dieser neueren Unternehmungen sei hier erinnert: Auf den Gründen der alten Stiftsschmiede, knapp unterhalb der Sillbrücke (St. Bartlmä Nr. 3) erstand 1839 die Eisengießerei und Maschinenfabrik Lang, nachmals Oberhammer 232. 3m Jahre 1836 erwarb die schon damals wohlbewährte Glok- kengießerei Grahmayr aus Habichen im Ötztal den Ansitz Straßfried (Leopoldstraße Nr. 53) und siedelte sich hier als „,radiziertes Gewerbe" an, wo sie dann mit bestem Erfolge weiter wirkte 233. Die weltbekannte Tiroler Glas- malerei und Mosaikanstalt verlegte im Jahre 1877 ihre 231 Archivberichte 2, 284. 232 Ratafter v. 1840 Nr. 3 u. 482. 233 A. a. O. Nr. 149 u. 483. Seemanns allgemeines Künstlerlexikon 14, 525. 190 Arbeitsstätte aus der Stadt in die Müllerstraße Nr. 10 234. Im Jahre 1840 entstand mit dem damals neu erbauten Hause Leopoldstraße Nr. 4 eine Schmied- und Rädermacher- gerechtsame, die seit dem Jahre 1865 im Besite von Georg Lang als bekannte Wagnerei sich fortpflanzte, auch die ältere Hufschmiedgerechtsame von Kat. Nr. 29, dazu er= warb 235; heute ist an dieser Stelle die Maschinenhandlung Holzhammer. Die Wagnerei Engel, im Jahre 1865 im Hause Leopoldstraße 39 errichtet, hat sich namentlich seit dem An- fang der 1890er Jahre durch die damals neue Erzeugung von Sportgeräten einen Ruf verschafft, wozu die berg- und Sportbegeisterte Jugend Wiltens unter Führung des früh verunglückten Max Peer anregend gewirkt hat. Der Steinmetzmeister Linser erbaute Haus und Werkstatt Leopoldstraße 51 im Jahre 1875 28e, später (1903) schuf sich die Firma eine erweiterte Betriebsstätte vor dem städtischen Friedhof. Hier war seit dem Jahre 1878 auch die erste Handelsgärtnerei Wiltens, Fröhlich, erstanden. Einen selten vertretenen Gewerbebetrieb stellt die Samen- klenganstalt Jenewein (Andreas-Hofer-Straße Nr. 28) dar, die im Jahre 1885 von Josef Preyer begründet wurde und zu der damals eine Tschurtschenmühle zu Marling in Südtirol und eine Samenmühle zu Suren in der Schweiz aus dem Besitze von Anton Jenewein, Samenhändlers zu Wilten von früher her, gehörte 237. Die Wachsziehe= rei Rosenbachers Eidam (Lindner), die seit dem 17. Jahr- 234 Kataster v. 1840 Nr. 543. 235 2. a. O. Nr. 53 und 491. 236 A. a. O. Nr. 529. 237 Rat. v. 1875 B1. 134. 191 hundert in der Maria-Thersien-Straße in Innsbruck be- stand, verlegte sich im Jahre 1890 in die Templstraße Nr. 7 238. Die im Jahre 1820 im Kerschental in Hötting ge- gründete Schlosserei Köllensperger errichtete im Jahre 1892 in der Fischergasse Nr. 7 eine Eisengroßhandlung und Niederlage. Das bestehende Haus, im Jahre 1877 als Wohn- und Geschäftshaus erbaut, war von 1880 bis 1890 als Landesschützen-Ausrüstungsdepot der Staatsverwal- tung vermietet gewesen 239. Endlich ist auf altem Wiltner Boden, der Neuraut an der Sill, Innsbrucks größte Fabrik, die Spinnerei Her- burger und Rhomberg, im Jahre 1839 von den Vorarlber- gern Ganahl und Rhomberg gegründet worden; die dafür nötige Wasserkraft wurde der großen Sill mittelst eines eigenen Kanals entnommen 240. Verhältnismäßig starke Veränderungen sind mit den Werksbetrieben am Sillkanal vor sich gegangen, wobei je- doch das Recht, die Wasserkraft für ein Rad zu benützen, als real galt und daher mit den Betriebsstätten übertragen werden konnte. Die erste Tabakmühle ist in Wilten, an Stelle einer früheren landesfürstlichen Pulvermühle und der heutigen Geigenmühle Oberlindober, schon im Jahre 1608 errichtet worden 241, das Trinken (d. h. Rauchen) und Schnupfen des Tabakes nahm ja in unserem Lande reißend zu, und die private Fabrikation war noch nicht durch staat- liche Monopolsgesetze eingeschränkt, sondern nur hoch be- 192 238 Festschrift der Firma (1918). 239 Verfachbuch Bezirksgericht Jnnsbruck 1888 Fol. 499. 240 Rataster v. 1840 Nr. 8. Vgl. Staffler 1, 451 f. 241 Wie oben 5. 185, Anm. 224. steuert. Auch die bayerische Regierung (1806-1814) be- folgte diese Richtung und so finden wir 1811 drei Tabak- mühlen am Wiltner Teile des Sillkanals, die sich auch gün- stig weiter hielten. Erst die Einführung des österreichischen Staatsmonopols auf Tabakerzeugung in Tirol im Jahre 1827 brachte jene Mühlen zum Stillstand 242. Dafür siedelte sich hier die Erzeugung eines anderen Genußmittels an, nämlich des Feigenkaffees. Die ältesten Feigenmühlen am Sillkanal erstanden in den 1830er Jahren: eine an Stelle der alten Franziskaner Tuchwalche, unmittelbar ober der Engl- mühle, jetzt Adamgaffe Nr. 11, damals Inhaber Tschurtschen- taler, seit 1865 Dietrich, 1898 an den Kupferschmied Con- zatti verkauft 243; eine andere im Haus Karmelitergasse 23, erster Inhaber Popp, dann Metzler und zuletzt Guggen- berg 244. Im Jahre 1875 kaufte Gedeon Hibler die sogen. Farbmühle, die bisher dem Tuchmacher Baur gehört hatte, und errichtete hier ebenfalls eine Feigenmühle (jetzt Adam- gaffe Nr. 7) 245. Im Jahre 1877 erbaute Josef Hauser in unmittelbarer Nähe (Margaretenplatz Nr. 4) ein gleiches Werk 246, jetzt Oberlindober. Die Tuch ma cherei Baur hatte seit 1840 am Sillkanal außer jener Farbmühle eine im Jahre 1795 als reale Gerechtigkeit verliehene Schleifmühle inne 247 und verwendete beide und das anrainende Färber- haus für ihre Zwecke, 1898 erwarb diese Häuser (Adamgasse) samt der zugehörigen Radgerechtigkeit ebenfalls Hibler. 242 Wieser, Die Tabakmonopolseinrichtung in Tirol (1906). 243 Kataster v. 1840 Nr. 537. 244 2. a. O. Nr. 480. 245 2. a. O. Nr. 416. 246 2. a. O. Nr. 546. 247 2. a. O. 414 u. 486. St. Bariimä 13 193 Als weitere neue Gewerbsstätten am Sillkanal erscheinen Jeit etwa 1840 eine Fourniersäge der Tischlerei Brug- ger 248, später im Besitze der Schafwollwarenfabrik Egger- Oberhammer, jetzt der Tiroler Fruchtsaftbrennerei Schindler, Karmelitergaffe Nr. 21; dann zu oberst des Kanals, Kloster- gaffe Nr. 10-12, eine im Jahre 1843 auf Gemeindegrund für das staatliche Strafarbeitshaus erbaute Loden- wal che, 1860 in eine Nägelfabrik (Sauerwein, dann Kircher) umgewandelt 249. Die Drechslerei Hammerl er- stand 1884 auf einem aus der Susterpuinten gebrochenem Grunde 250, Karmelitergasse 6, die Tischlerei und Möbel- fabrik Colli an der Stelle der alten Hartlmühle (Karmeliter- gaffe 17) im Jahre 1897. Jm ganzen bestanden am Sill- kanal im Jahre 1890 25 Werksanlagen, 12 mit gestautem Wasser und 13 unterschlächtig betrieben 251. Der letzte bedeutsame Abschnitt in der Entwicklung der Gewerbe in Wilten jetzt mit dem Anfang der 1890er Jahre, gleichzeitig mit dem ruckartigen Anwachsen Wiltens als städtisches Wohngebiet und größtenteils dadurch unmittel- bar bedingt, ein. Dies gilt ebensogut für die Bau- wie Ver- sorgungsgewerbe. Eine genauere Verzeichnung der hier ein- schlägigen Unternehmungen fällt nicht in den Rahmen un- serer geschichtlichen Betrachtung, es genüge der Hinweis, daß alle diejenigen gewerblichen Betriebe, die sich heute auf ehemaligen Wiltner Boden befinden und in den obigen Ausführungen nicht aufscheinen, in jenem Zeitabschnitte emporgekommen sind. 248 A. a. O. Nr. 494. 249 A. a. O. Nr. 496 u. 511. 194 250. Verfachbuch Bezirksgericht 1884 Fol. 385. 251 Wie oben 5. 185, Anm. 224. Eine besondere Betrachtung wollen wir schließlich dem Wirts- und Gastgewerbe widmen, das gerade auch in Wilten einige merkwürdige Wandlungen aufweist. Dah edles Naß in Wilten in reicher Fülle verzapft wurde, teilen schon Urkunden aus der grauesten Vorzeit mit. In den Traditions- oder Grundübereignungsbüchern des Hochstiftes Brixen sind aus dem 11. Jahrhundert zwei Verträge einge- tragen, laut welcher eine Frau und ein freier Mann dem Hochstifte Landgüter dafür übergeben, daß ihnen dieses all- jährlich zu Wilten mehrere Juhren Wein stelle. Hoffent= lich haben sie diese Mengen nicht allein vertilgt. Das Stift Wilten hat dann, wie alle bayerischen Stifte, im Etschland eigene Weingüter erworben, wie das Urbar von 1305 reich- lich ausweist. Aber auch das den Nordvölkern, Kelten und Germanen, eigentümliche Getränk, das Bier, hat in Wil- ten schon frühe eine Stätte der Erzeugung gefunden, das Urbar von 1305 nennt ein „Preuhaus" dortselbst. Die damals um Wilten reichlich angebaute Gerste geht vielleicht guten Teiles auf Rechnung der Bierbrauerei. Da Stift und Wallfahrt häufig Leute aus der näheren und weiteren Um- gebung nach Wilten führte, mußte für deren Gaftung ge= sorgt werden. Das Stift errichtete zu diesem Zwecke ein eigenes Gasthaus, damals eithaus genannt, welche Be- zeichnung aber nicht mit „Leute" zusammenhängt, sondern mit,,Leit", was im Altdeutschen ein geistiges Getränk über- haupt bedeutet. Im Jahre 1413 verlieh Abt Heinrich seinem Richter zu Wilten das Leithaus dortselbst auf zehn Jahre, wohl um seine Einkünfte zu erhöhen. Später hat das Stift das Leithaus und die darin betriebene Gastwirtschaft ander- weitig verpachtet, doch behielt der Richter in dem Hause 13* 195 Wohnung und Kanzlei. Es ist das altertümliche, hochgiebelige Gebäude zwischen der Brennerstraße und dem Stifte, (jetzt Klostergasse Nr. 1), noch als „,altes Gericht" bezeichnet 252. 3m Leithause befand sich auch „das Tanzhaus", dieses durfte laut des Pachtvertrages vom Jahre 1608 nur am Kirchtag und bei Hochzeiten benützt werden. Die unmittelbare Nach- barschaft dieses Gasthauses ward aber mit der Zeit dem Stifte läftig und unziemlich und so entschloß es sich zur Er- bauung eines ganz neuen Hauses im Dorfe. Im Jahre 1726 wurde dieses an der Stelle des bisherigen Pranger Söllehens im Mitteldorfe errichtet, und es besteht unter dem Namen Neuhaus" als Gasthaus bis heute (Leopoldstraße Nr. 42). Die Innsbrucker Wirte nahmen zwar gegen diese Neuerung aus Geschäftsneid Stellung, im Jahre 1731 genehmigte aber ein kaiserlicher Entscheid die Übertragung des Wirtsgewer- bes vom Leithaus auf das Neuhaus, die Ausübung „des vollkommenen Wirtsgewerbes, mithin auch der Herbergung der Reisenden" in jenem. Laut des Katasters von 1777 Nr. 1 K diente das Leithaus damals noch als „Herberge der armen Fremden". Der Kataster von 1777 nennt noch folgende am Hause haftende Bierschanksgerechtsame: Kat. Nr. 116 Bierstind 1, im Jahre 1681 bewilligte das Stift den Neubau des Stinlhauses 254, womit wohl dieses Wirtshaus gemeint ist. -Kat. Nr. 84 Stigelewirt an der oberen Ecke Neuraut-Karmelitergaffe; im Jahre 1526 verleiht das Stift,,Haus und Garten am St. Frauenanger beim Stigl". 196 252 Vgl. H. Hammer, Paläste und Bürgerbauten Innsbrucks 5. 150. 253 Staatsarchiv B. d. kais. Mt. 1731 Fol. 418. 254 Stiftsarchiv 68 M. Das letztere, wie noch der ganze Winkel dort mit dem Haus ein ziemlich unverändertes, jetzt leider ebenso vernachlässigtes Überbleibsel aus Alt-Wilten, führt heute noch von der Neu- rautgasse auf dem Fußweg durch den Frauenanger zum Stift, die Wirtschaft wird aber auf dem Hause nicht mehr ausge- übt. Kat. Nr. 95 der Neuwirt in der Haimongasse 1. - Kat. Nr. 63 heute Radlinger in der Mentlgasse Nr. 4. Georg Neuner kaufte im Jahre 1869 die Wirts- gerechtigkeit, die auf dem Mentelberger Hof in der Gall- wiese ruhte (Rat. von 1840 Nr. 16) und verband sie mit seinem Hause Mentlgasse Nr. 1, jetzt noch Gasthaus Neuner. = Auch das Gasthaus zur Krone (Leopoldstraße Nr. 48) besitzt laut Grundbuch eine altradizierte Wirtsgerechtigkeit. Der bekannte Gasthof zum Templ wird in dem Adres- buch der Stadt Innsbruck als „uraltes Gasthaus" bezeichnet und man hört von geheimnisvollen Beziehungen zu einem alten Heidentempel. Die Auskunft der Kataster und Ver= fachbücher lautet hierüber nüchterner. Der Gasthof Templ war laut des Ratasters von 1777 Nr. 32 allerdings eine der alten Huben des Unterdorfes, aber es war mit dieser damals keine Wirtsgerechtigkeit verbunden. Im Jahre 1826 kaufte der damalige Besitzer der Hube, Thomas Eller, die reale Wirtsgerechtigkeit, die laut des Katasters von 1777 Nr. 14 auf dem heutigen Hause Leopoldstraße Nr. 54 ausgeübt wurde und verband sie mit kreisämtlicher Bewilligung mit der Behausung jener Hube. 1838 findet sich für ihn bereits die Bezeichnung „Templwirt" 255. Woher nun dieser Name? Tomele ist die landläufige Kleinform für Thomas, aus einem Tomelewirt konnte leicht ein Templwirt werden. Übrigens 255 Verfachbuch Landgericht Wilten 1842 Fol. 1189 u. 1838 Regifter. 197 treffen wir in Wilten auch einen Uhrmacher Gabriel Templ und ihm gehörte vom Jahre 1829 bis 1851 das Haus Leo- poldstraße Nr. 18, das mit dem zugehörigen Grunde rück- wärts an den Feldweg, heute Templstraße genannt, an- stieß 256. Es ist daher auch möglich, daß der Templwirt aus diesem Zusammenhang seinen Namen erhalten hat. 3m älteren Süddeutsch bedeutet „Demmel" einen Schlemmer, das Wort „Dampf" für Rausch kommt auch daher, also auch insoferne hätte eine Wirtshausbenennung nach diesem Worte ihren guten Sinn. Andere bekannte Gaststätten Alt-Wiltens setzten sich in ehemaligen Adelshäusern fest. So begründete der Handels- mann Josef Oberrauch von Bozen in der Welsbergischen Herrschaftsbehausung (Leopoldstraße 35), die er im Jahre 1809 gekauft hatte, ein nach ihm bis heute benanntes Gast- und Kaffeehaus 257; ja der ganze altehrwürdige „gemeine Dorfplatz" mußte sich darnach eine Umbenennung in Ober- rauchplatz gefallen lassen, was aber amtlich nicht anerkannt wurde. Auf den ehemals Khuenschen Ansitz Augenweidstein kam 1852 mit kreisämtlicher Bewilligung eine radizierte Wirtsgerechtigkeit unter dem Namen zum,, Riesen Hamon"; auf den Ansitz Windegg, genauer gesagt auf das zugehörige Stöckl, im Jahre 1825 eine Braustattgerechtsame, das nach dem ersten Besitzer genannte ,,Adambräu" 258, nach dem alten Brauhaus des Urbars von 1305 nach langer Unter- brechung wieder die erste derartige Stätte in Wilten. 198 256 Rataster von 1840 Nr. 296. 257 Vgl. auch den Plan bei Hirn, Tirols Erhebung. 258 Rat. v. 1840 Nr. 51. 11. Gerichts- und Gemeindewesen Die Grafschaft oder Landesgewalt im Inntal zwischen dem Ziller und der Melach hat um das Jahr 1170 das Hoch- stift Brixen an die Grafen von Andechs verliehen und von diesen ging sie im Jahre 1248 an die Grafen von Tirol über. Unter dieser Landesgewalt, die allmählich alle staatlichen Hoheitsrechte an sich zog, genoß aber das Stift Wilten inner- halb seiner geschlossenen Grundherrschaft eine gewisse Aus- nahmsstellung (Exemption). Es war dies nichts besonderes, sondern es entsprach dem allgemeinen deutschen Verfas- Jungsrechte von damals, daß die größeren Grundherrschaften innerhalb ihres Gebietes gewisse Zweige der Gerichts-, Finanz- und politischen Verwaltung selbst ausübten. Gegen- über der übergeordneten Grafschafts- und Landesgewalt nannte man dieses Verhältnis in der lateinischen Verfas= Jungssprache von damals „,3 mm unität", d. h. Selbstän- digkeit oder Freiheit. Doch bedurften die geistlichen Grund- herrschaften zu ihrer Vertretung gegenüber der staatlichen Gewalt eines ständigen Schützers oder Vogtes, der meist aus angesehenem Adelshause genommen wurde, vielfach aber selbst dem Stifte schwere Bedrückungen zufügte. Die grund- herrlichen Gebiete, die der gerichtlichen und politischen Ge- walt eines Stiftes oder auch eines weltlichen Grundherrn unterstanden, nannte man 5 ofmarken. Mark bedeutet das Gebiet, das zum Hofe, dem Mittelpunkt der Grund- herrschaft, gehört. Auch das Stift Wilten erhielt für die größeren und ge- schlossenen Gebiete seiner Grundherrschaft, das war vor allem der Gronhof und das Dorf Wilten, ein solches Hof- marksrecht vom Bischofe von Brixen, dem damaligen Ober- 199 1 herren der Landesgewalt im mittleren Inntal zugesichert 259. Die betreffende Urkunde ist vom Jahre 1141, also im un- mittelbaren Zusammenhange mit der Neuordnung des Stif- tes, datiert, ihre Ausfertigung aber, wie sie uns heute im Original vorliegt, ist, nach der Eigenart der Schrift zu schlie- hen, etwa hundert Jahre später geschrieben. Die Grafen und Landesfürsten von Tirol haben den wesentlichen Inhalt dieses Privilegs - das Eigenrecht des Stiftes Wilten auf die niedere Gerichtsgewalt in seiner Hofmark stets an- erkannt. Sie übernahmen auch die Vogtei über das Stift, um ihm den mächtigen und über kleinliche Rechtswidrigkeiten erhabenen Schutz der obersten Landesgewalt zu verschaffen. Dafür bezogen die Landesfürsten vom Stift und seinen Hin- terfassen eine jährliche Steuer von 10 Mark 100 Pfund Pfennige. Das Stift war dadurch in einer besonderen Form der Landesgewalt unterstellt und hat seine Pflicht und Auf- gabe als Landstand der Grafschaft Tirol weiterhin stets ge- treulich erfüllt. Der Abt des Stiftes war als Erbland- Hofkaplan einer der besonderen Würdenträger des Landes. Die sogenannte niedere Gerichtsbarkeit, die dem Stifte Wilten in seiner Hofmark zustand, umfaßte: 1. die außerstreitige Gerichtspflege, 2. die Rechtsstreitfachen, 3. die Strafsachen außer jenen, die Strafen an Leib und Leben nach sich zogen also etwa dem Umfang der Ge- schäfte eines heutigen Bezirksgerichtes - und 4. die Polizei oder Sicherheitsgewalt. Zur Ausübung dieser Befugnisse bestellte der Abt einen weltlichen Beamten, der Richter von Wilten hieß und seit dem 14. Jahrhundert fortlaufend aus 259 Näheres hierüber bei O. Stolz, Polit.-histor. Landesbeschreibung von Tirol im Arch. f. österr. Gesch. 107, 319 ff. 200 den Urkunden nachzuweisen ist. Seit dem 17. Jahrhundert hieß in Anlehnung an den Ausdruck Hofmark das Gericht Wilten, of gericht", der Richter „Hofrichter". Wäh= rend früher das Richteramt in den Händen von Männern bürgerlichen und bäuerlichen Standes war, finden wir im 17. und 18. Jahrhundert nicht selten Angehörige der in Wilten begüterten Geschlechter des Beamtenadels, beson- ders Herren von Freising und Lemmen, als Hofrichter. Neben diesem gab es noch einen eigenen Gerichts- schreiber und Gerichtsdiener. Man muß sich eigentlich wundern, daß ein Dorf von der Größe des damali- gen Wilten ein eigenes Gerichtsamt erhalten konnte. Wenn auch die Gerichtsgebühren damals bedeutend höher waren als heute und den Gerichtsbeamten unmittelbar zufielen, so dürfte das Stift doch aus seinen sonstigen Einkünften für den Ge= halt seiner Gerichtsbeamten manches zugesetzt haben. Da- für hatte es das Ansehen, eine eigene Gerichtsherrschaft zu besitzen. Das Recht und das Gerichtsverfahren war im Hof- gericht Wilten dasselbe wie das sonst in Tirol geltende, wie überhaupt alle Landesgesetze selbstverständlich auch in Wil- ten verbindlich waren. 3m 15. Jahrhundert wurden auch in Wilten, wie überall in Tirol, altdeutscher Rechtssitte gemäß die Gerichtstage „an offner, gewohnlicher Ding st att“ gehalten, d. h. unter freiem Himmel auf einem dazu bestimm= ten Platze, wohl dem Dorfplate, unter Anwesenheit aller Gerichtsinsassen, die eigenen Haus- und Grundbesitz hatten. Später ist auf diese Weise nur mehr das Ehafttaiding, eine Versammlung aller Gerichtsinsassen zur Vorbringung. öffentlicher Anklagen (sogenannter Rügen), zur Verlaut- barung obrigkeitlicher Anordnungen und zur Erledigung 201 wichtiger Gemeindeangelegenheiten einmal im Jahre, am Matthiastage (24. Februar) veranstaltet worden 260. Die übrigen Gerichtsverhandlungen fanden in geschlossenem Raume, aber unter Zuziehung von 2 bis 3 Gerichtsinsassen als stimmberechtigte Beisitzer - nach Art der heutigen Schöffen - statt. So heißt es als Einleitung eines Gerichts- protokolles von 1637:,,Job Maurer, Richter und Gerichts- schreiber zu Wiltau und dann Marx Hartler, Peter Eden- hauser und Jakob Engl als Anwalt und erforderte Bei- sitzer ersitzen das ordenliche Gericht in gewohnlicher Ge- richtsstuben 261". Der Anwalt war ein zur nächsten Unter- stützung des Richters berufener Gerichtsinsasse. Das Ge= richt Wilten hatte Amtssitz, Kanzleien, Verhandlungsraum und Arreste in dem uns bereits bekannt gewordenen alten Ge- richts- und Leithaus 262. Im Jahre 1818 wurde in diesem Gebäude erst das Gerichtsamt für das ganze Landgericht Sonnenburg untergebracht, es ist also geschichtlich nicht ganz richtig, dieses Haus als „,altes Landgericht" zu bezeichnen. Ob die oben 5. 135 erwähnte,,Urtelgassen", die am Fuße des Bergisel lag, ehemals eine Gerichtsstätte war, wie schon Tschaveller meint, ist doch nicht sicher. Im bejahenden Falle wäre dies deshalb besonders bemerkenswert, weil demnach außer der Pfarre ein weiterer Mittelpunkt des öffentlichen 200 Stadtarchiv Fasz. Wilten I. sind mehrere solche Verlautbarun- gen von 1600-1630 enthalten mit der Einleitung: „Demnach bei allhie- sigen Dorf und Gericht Wiltau von altersher gebräuchig gewesen, auf Sankt Mathiastag durch die Nachbarschaft und Gemein allda ein Zu- Jammenkunft oder Ehehafttäding zu halten." 202 261 Staatsarchiv Verfachbuch Wilten 1637-48. 262 Siehe oben S. 95 und S. 195. Lebens nicht in das Dorf Wilten, sondern in den Bereich des alten Veldidena und der ältesten bayerischen Herzogs- höfe zu liegen käme. (Vgl. oben S. 97.) Die hohe oder Blutgerichtsbarkeit im Gerichte Wilten war dem Erben der alten Grafschaftsgewalt im Inntale, dem Landesfürsten und dessen Landgerichte, das nach seinen Amtssitzen Bellenberg oder Sonnen- burg benannt wurde, vorbehalten. Der Richter von Wil- ten mußte jede Person, die sich innerhalb seines Amtsspren= gels eines schweren Verbrechens schuldig gemacht hatte, nach vorheriger Ankündigung dem Landrichter auf dem dessen Amtssitze Bellenberg zunächst zugekehrten Straßengrenz- punkte, das war auf der Höll- oder Gallwieserbrücke (bei der jetzigen Ziegelei von Norer) überstellen. Verbrecher, die durch das Hofgericht durchzuführen waren, hatte der Hof- richter zu geleiten. Der Landrichter von Sonnenburg-Vellen- berg durfte im Hofgerichte Wilten auf eigene Faust keine Amtshandlungen durchführen, er bedurfte dazu stets der Vermittlung des Hofrichters. Daß es dabei nicht ohne gegenseitige Reibungen abging, läßt sich denken, um so mehr als die Eifersucht und der Rangstreit zwischen den Gerichts- herrschaften und Ämtern eine besondere Schwäche der guten alten Zeit des 16. bis 18. Jahrhunderts war. Im Jahre 1808 hat die damals in Tirol gebietende bayerische Regierung gleich vielen anderen kleineren Ge- richten auch das Hofgericht Wilten aufgehoben und sein Ge- biet dem Landgerichte Sonnenburg unmittelbar einverleibt. Diese Maßregel hat ja auch die 1815 wiederkehrende öster- reichische Regierung bestätigt und damit endgültig ein freilich überholtes überbleibsel des frühmittelalterlichen Ver- 203 faffungsrechtes beseitigt. Damit schließt eigentlich die Geschichte der Hofmark Wilten und sie setzt sich nur als die der gleichnamigen Gemeinde fort. Zum Hofgericht Wilten haben übrigens noch zwei andere größere Bereiche, die der Grundherrschaft des Stiftes geschlossen unterstanden hatten, gehört, nämlich das innere Sellraintal mit St. Sigmund, Haggen, Gleirsch, Praxmar und Liefens, als eigene Ge- meinde,,3m Tal" oder „St. Sigmundstal" zusammengefaßt, und das innerste Senderstal mit der Kemater Alm. Die übrigen Güter, die dem Stift Wilten in verschiedenen Orten Jeiner Umgebung in ziemlicher Anzahl, aber durchwegs ver- einzelnt in Streulage grundhörig waren, hat das Hofgericht Wilten nie seiner Amtsgewalt unterstellen können, sondern diese verblieben unter den Landgerichten, in deren Bereich sie lagen. Nur die Führung der Verfachgeschäfte hatte auch für jene Güter und deren Besitzer das Hofgericht inne. Das Gericht bildete in Tirol nicht nur einen Sprengel für Rechtspflege und politische Verwaltung, sondern auch einen ökonomischen Verband. Diesem oblag namentlich die Aufbringung der Kosten für das gefürchtete Marsch- wesen, das war die Einquartierung durchziehender Trup- pen, ihre Versorgung mit Lebensmitteln und Gutter und die Beistellung von Fuhrwerk und Vorspann. Für die Gerichts- gemeinde Wilten betrugen z. B. die Marschkosten während des spanischen Erbfolgekrieges (1701-1718) 13.000 fl., der Schaden, den die bayerischen Truppen im Jahre 1703 an- richteten, 20.000 fl. 263 Die Finanzgeschäfte des Gerichts- verbandes besorgte der Gerichts kassier, ein Gerichts- 204 263 Stadtarchiv Jasz. Wilten Jahr 1719. insasse, der gegen geringe Vergütung zu diesem Amte ge- wählt wurde 26+. Das Recht des Stiftes Wilten über das Hofgericht wird im 17. und 18. Jahrhundert als Eigentum bezeichnet, ein Verhältnis, das in der jetzigen Rechtssprache als Patri- monialgewalt auszudrücken wäre. Infolge ihrer grund- und gerichtsherrlichen Abhängigkeit vom Stifte heißen die Bewohner des Hofgerichtes in früherer Zeit die Untersassen, seit dem 16. Jahrhundert meist Unter- tan en des Stifts und wenn sie sich in irgend einer Sache bittlich an dieses richten, mit wohlberechneter Bescheidenheit dessen,,arme Untertanen". Jhre Anrede an den Abt lautete dann in der wortreichen Sprache des 17. und 18. Jahr- hunderts: „Hochwürdiger, in Gott geistlicher, hochgelehrter, des eximierten Herrenklosters zu Wiltau würdigst regieren- der Herr Abt, unser gnädigst gebietender Gerichts- herr 265. Während die Insassen der Landgerichte Tirols mit Selbstgefühl nur Untertanen der gefürsteten Grafschaft und ihres Landesfürsten, des Kaisers, also landesunmittel- bar waren, waren jene des Hofgerichtes Wilten wie die einiger anderer Hofmarken zuerst Untertanen des Stiftes als ihres Gerichtsherrn und erst in weiterer Folge mittelbar also des Landes. Das drückte sich verfassungs- und ver= waltungsrechtlich in zwei Belangen aus. Einmal war die Gemeinschaft des Hofgerichtes Wilten bei den Tiroler Landtagen nicht wie die der Landgerichte durch gewählte Abgeordnete bäuerlichen Standes vertreten, 264 Verrechnungen des Gerichtskaffiers von Wilten seit dem Jahre 1735 liegen a. a. O. vor. 265 So wie Anm. 260. 205 sie war kein selbständiges Mitglied des vierten Standes der Tiroler Landschaft. Sondern nur indem der Abt des Stiftes Wilten immerwährendes Mitglied des ersten Standes der Tiroler Landschaft war, nur also durch die Person seines Eigen oder Patrimonialherren, war das Hofgericht am Landtage beteiligt. Beim geschichtlich denkwürdigen Land- tage des Jahres 1791/92 wurde auch die Abstellung dieser Rechtsausnahme der Hofgerichte und deren Gleichstellung mit den Landgerichten in Frage der Landtagsbeschickung ge= fordert 267. Andrerseits war das Hofgericht Wilten nicht wie die meisten übrigen Gerichte Tirols an der Landessteuer direkt beteiligt. In den letzteren Gerichten hatte die Gesamt- heit der grundbesitzenden Insassen einen bestimmten Anteil des ganzen Steuererfordernisses des Landes durch direkte Umlegung und Zahlung aufzubringen. In Wilten war nur dem Stifte ein solcher bestimmter Anteil an der Landessteuer (8 Steuerknechte) vorgeschrieben, die Insassen des Hofge= richtes nahmen daran nur mittelbar Teil, indem das Stift von ihnen eine Beihilfe zu dieser Steuer in Form eines Zehn- ten einhob. Erst im Jahre 1784 wurde auch das Hofgericht Wilten dem allgemeinen tirolischen Steuersystem eingeordnet. über diese verfassungsrechtliche Sonderstellung der Hof- mark Wilten liegen uns auch sehr bemerkenswerte Zeugnisse aus früherer Zeit vor. So lautet ein um das Jahr 1580 niedergeschriebenes Weistum, d. h. gerichtliche Aussage 268: 266 Staatsarchiv, Gerichtsbuch Wilten 1637-47. Jahr 1644 Juli 29. 267 Egger, Gesch. Tirols 3, 136. 268 Stadtarchiv Innsbruck Fasz. Wilten bis 1703. Die mit ,,Wilten"bezeichneten Jassikel enthalten Teile des Archivs der alten Ge= 206 Als Schmid seine Güter zu Wiltan kauft und gfragt, was für Beschwärden oder Nutz darauf ligen, ist ime von den Verkäufern und alten Nachbarn angezeigt worden: Weil man (die Untertanen von Wilten) so hohe Zins geben und darzue zu Hey, Traid, Gruemat, item Prachen und Pauen robaten muß, so sey man kein Steur noch anderer Herren Forderung oder Aufpot schuldig und wann gleich ein Krieg entstund, so seyen die Wilthaner nit verpunden zu züechen (auszurücken), sonder allein beim Gottshaus zu bleiben schuldig und ein Abt soll sie in allen Fällen vertreten und schirmen, dann zwo Herrschaft Purden zu tragen were nit möglich, sonnder müsste der ain Tail dem andern weichen." Der Gegensatz, der zwischen der unmittelbaren Unterordnung unter die Landesgewalt und jener unter eine Patrimonial- gewalt besteht, wird hier mit vollster Schärfe gekennzeichnet. Gelegentlich eines Prozesses im Jahre 1652, den die Nach- barschaften im Dorfe Wilten und im Tal (St. Sigmund im Sellrain) mit einander wegen Teilnahme an den Militär- lasten führte, ward eine Urkunde vom Jahre 1449 vorgelegt, wonach das Gotteshaus Wilten „Steuern, gewöhnliche und ungewöhnliche, soviel die Landschaft angeht, für seine Unter- tanen abzurechten schuldig sei." Doch wurde damals ent= schieden, daß sich dies auf Einquartierungskosten nicht be= ziehe und an diesen alle Gerichtsinsassen mitzutragen haben 269. Im Jahre 1567 wurde eine allgemeine Erbhuldi- gung für den Landesfürsten in Tirol angesagt, wobei alle Einwohner gemeindeweise sich versammeln und vor Ver- meinde Wilten, doch habe ich die in den Archivberichten aus Tirol 2, 283 angegebenen Archivalien nicht auffinden können. 269 2. a. O. - Siehe dazu oben S. 204. 207 tretern des Landesfürsten einen persönlichen Gehorsams- und Treueid leisten sollten. Der Abt erklärte dagegen, ,,unsere Untertanen haben hievor dem Landesfürsten nie ge- huldigt, da ein regierender Prälat als der Gotteshausunter- tanen ordentlicher Herr in Pflicht und Eid ist genommen worden." Der Abt wollte eben die Mittelbarkeit seiner Untertanen gegenüber dem Landesfürsten betonen. Da aber die Regierung darauf bestand, gab der Abt nach, doch mußte in die Huldigungsformel in Wilten ein Vorbehalt aufgenom- men werden, daß die Huldigung an den Landesfürsten den Ehren, Rechten, Freiheiten, Obrigkeit und Dienstbarkeiten des Stiftes nicht zuwider sei 270. Immerhin können wir fest- stellen, daß die Besonderheiten des Hofgerichtes Wilten hin- Jichtlich der Erbhuldigung, Landtagsvertretung, Steuer- und Wehrverfassung noch vor dem Ende der alten Tiroler Landesverfassung gefallen sind, auf deren Boden also noch die patrimonialherrliche Auffassung in ihren letzten Resten überwunden worden ist. Trotz dieser verfassungsrechtlichen Minderung der Hof- mark, besser gesagt, der Gesamtheit ihrer Infassen, zugunsten ihres Patrimonialherren errang sie in gemeindlicher Hinsicht doch schon frühzeitig eine bedeutende Selbständig- keit. Schon in einer Urkunde vom Jahre 1304 wird ein ,,Dorfmeister zu Wiltein" erwähnt, das ist ein Ober- haupt der Dorfgemeinde, das aus dem Bauernstand ehren- amtlich zu dieser Würde berufen wird. Den Bestand des Gemeindeverbandes im vollen Sinne des Wortes erweist die Urkunde vom Jahre 1402 Verleihung der Rodung in der Öde indem sie als Träger dieses Rodungsrechtes anführt: 208 270 A. a. O. meinen Verfassungseinrichtungen für die Gemeinden in Tirol und Österreich auch auf Wilten angewendet worden. Ein Angestellter der Gemeinde war der Gemeindediener, der zugleich das Amt eines Gemeindehirten und Eschhei, d. h. Flur- und Waldwächters gegen eine Geld- und Natu- ralabgabe seitens der einzelnen Gemeindegenossen ver- Jorgte 273. Das Saltner-, d. h. ebenfalls Flurwächteramt im Unteren Feld war laut einer Urkunde vom Jahre 1656 mit der Hartler Hube verbunden 24. Während der Ausdruck Eschhei altdeutschen Ursprunges ist, kommt Saltner aus dem Romanischen und ist in Nordtirol überhaupt selten in Ver- wendung. Wilten hat schon in sehr früher Zeit ein Spital gehabt, das wahrscheinlich in einer gewissen Verbindung mit dem Stifte stand. Im Jahre 1336 scheint sein Erhaltungsfond an das Spital zu Innsbruck gewiesen und es selbst aufgelassen worden zu sein 275. Zur Unterstützung der Orts armen fanden im 17./18. Jahrhundert in Wilten monatlich Samm- lungen statt, die jedesmal ein Gemeindeangehöriger durch- führen mußte. Die Erträgnisse der Armenstiftungen zu Wilten betrugen um 1700 jährlich 21 fl. und wurden an den hohen Feiertagen verteilt 276. Der Vermögensstand der Gemeinde Wilten als Körperschaft wird im Jahre 1811 folgendermaßen angegeben: Die Waldung tragt nichts, da sie 1809 ganz ausgehauen wurde, 32 Jauch Gemeindeeinfang, eine Au und ein Wies- 274 Gärtner, Rep. f. 180 Verfachbuch Wilten 1705 Fol. 759 nennt auch die Saltnerpeunte dortselbst. 210 275 Zimmeter, Die Fonde der Tiroler Landschaft S. 94. 276 Stadtarchiv, Fasz. Wilten I. fleck, die jährlich an Grundzins 360, 30 und 4 Gulden ab- werfen. Der Vorsteher erhält an Besoldung 40, der Ge- meindediener 30 fl. Die Realitäten zahlen landesherrliche Steuer 34 fl., Brücke und Wege werden mit 15 fl. und 300 Frohnen (Arbeits- und Naturaldienste der Gemeindeange- hörigen) erhalten. Schulden hat die Gemeinde bei 60.000 fl., wovon 34.000 mit 4% verzinst werden. Sonst ist alles (Schule, Pfarre usw.) mit Stiftungen versehen, nur die Hebamme hat 12 fl.277 Die Stellung des Hofgerichtes Wilten in der Wehr- verfassung des Landes Tirol entsprach seinen sonstigen landesrechtlichen Ausnahmen. Seine Insassen waren näm- lich nicht gleich jenen der übrigen Gerichte des Landes ver- pflichtet, bei Kriegsgefahr mit wehrhaftem Aufgebote an die bedrohten Grenzen zu ziehen, sondern, wie das oben S. 207 mitgeteilte Schriftstück von ca. 1580 bekundet, sie hatten nur das Kloster zu schützen. Es war dies ähnlich der Aufgabe der Burgfrieder, Gutsbesitzer in der Nähe einer Burg, die im Falle der Feindesgefahr ihrer Burg beizustehen hatten. Diese Befreiung der Wiltner von der Pflicht der Landwehr ist aber später, unbekannt auf wessen Anregung und auch zu welchem Zeitpunkt, aufgehoben worden. Zur Zeit des bayerischen Einfalles im Jahre 1703 war dies jedenfalls schon geschehen, denn aus diesem Jahre liegen Zu- sammenstellungen über die von Wilten gegen den Feind ins Achental, Unterinntal und in die Scharnitz ausgerückte,,be- wehrte Mannschaft, Schützen, Schanzer und Zimmerleut" vor. Die im Jahre 1704 erlassene neue Tiroler Zuzugs- 277 Staatsarchiv, Akten der bayr. Administration des Innkreises Jasz. 66, 6. 14* 211 oder Wehrordnung trug diesem Zustande Rechnung, laut ihr hatten die Hofgerichte Wilten und Axams zusammen eine Abteilung bis zu 100 Mann zu stellen, die im Falle drohender Feindesgefahr sofort zur Besetzung der Scharnitz abzugehen hatte. Im Jahre 1735 finden wir in einer zufällig erhaltenen Rechnung des Gerichtskassiers von Wilten einen Ausgabe- posten für eine Milizfahne 278. Beim Einzuge der kaiser- lichen Familie in Wilten am 2. August 1765 war an der Brennerstraße eine Kompagnie Grenadiere, zwei von Scharfschützen und die Bauerschaft von Wilten unter dem Gewehr aufgestellt." Drei Tage später, bei Empfang der Braut des Erzherzogs Leopold, stand „eine Kompagnie Landmiliz von Wilten und eine andere in ganz gleicher Klei- dung vom Stifte bis zum Dorfe" Spalier, im Dorfe selbst zwei Eskadronen Dragoner und unterhalb desselben bis in die Stadt die übrige Landmiliz der Umgebung, die „,nach ihren Städten und Gerichten in ordentliche Kompagnien unter ihren Fahnen geteilt waren" 279. Das Schützen- wesen war also damals im 18. Jahrhundert auch in Wilten schon völlig eingerichtet. Aber nicht nur zum Staatmachen war diese Wiltner Schützenkompagnie gut, sie verstand sich auch auf die ernste Seite ihrer Bestimmung. So kämpften in den Bergiselschlachten im Mai und August 1809 die Wiltner Schützen, obwohl ihre Heimstätten in der Gewalt des Feindes waren, wacker mit, und zwar mit dem Unter- inntaler Aufgebot am Paschberg unter dem Befehle Speck- bachers 280. Mit welchem Hochgefühle mögen sie nach sieg- 212 278 Wie oben 5. 210, Anm. 276 zum J. 1719 u. 1735. 279 Wie oben S. 164, Anm. 173, Fol. 136 u. 138. 280, Hirn, Tirols Erhebung 5. 459 u. 610. reicher Beendigung der Schlacht in ihr Heimatsdorf einge- zogen sein! So kann die Wiltner Schützenkompagnie, die seither noch oftmals ausgerückt ist, bereits auf ein ehrwür- diges Alter zurückblicken. Nach alter Gepflogenheit bezogen die Wiltner Schützen die Hauptwache in der Hofburg zu Innsbruck, wenn der Landesfürst in dieser weilte. In diese Ehre teilten sie sich aber mit der Passeirer Schützenabteilung, wenn bei großen Landesfesten auch diese in Innsbruck an- wesend war. Im Jahre 1828 bewilligte der Kaiser der Gemeinde Wil- ten einen eigenen Schießst and auf der Gallwiese 281, den auch Staffler (1,491) erwähnt. 1849 wurde ein neuer Schieß- stand für Wilten eröffnet 282. Dieser war für kleine Ent- fernungen bestimmt und lag unmittelbar am Dorfe, der Schützenstand im Garten des Gasthauses Neuhaus, der Rugelfang em Wege, der vom Templwirt in der Richtung der späteren Neuhauserstraße zum Fürstenweg führt 283. Die Schießstätte des Kaiser-Jäger-Regimentes am Bergisel ist 1816 zuerst angelegt und in der Folge als vaterländischer Erinnerungshain ausgebaut worden. 12. Die Grenzen der Hofmark Wilfen Der Acker- und Wiesen-, Wald- und Weidebesitz des Stiftes und Dorfes Wilten bildete einen geschlossenen Bereich und dieser deckte sich wieder mit dem Gebiete der Grund- herrschaft, der Gemeinde und des Gerichtes Wilten. Von 281 Unterkircher, Chronik v. Innsbruck S. 315 282 A. a. O. 382. 283 Diese Lage wird auch im Berfachbuch Bezirksgericht Innsbruck 1888 Fol. 435 näher angegeben. 213 diesen Raumbildungen ist die wirtschaftliche wohl die ursprünglichste 284. Was an Land von der Ansiedlung aus in regelmäßige Bewirtschaftung genommen werden konnte, das wurde in der Hauptfache auch ihr politisches Geltungsgebiet. Irgendwo mußte ihre wirtschaftliche Betätigung mit der der Nachbargemeinde zusammenstoßen und hier legte sich mit der Zeit eine bestimmte Grenze fest. Bei all dem ist die natürliche Gestaltung und Ausstattung des Bodens die Grundlage, der Wille und die Kraft der Menschen bewegen sich nur in dem derart gesteckten Rahmen. Schon die Verteilung der An- siedlungen und damit der Wirtschaftsmittelpunkte hängt hauptsächlich von der Bodengestaltung ab, dort wo eine größere Fläche zur Anlage einer Ackerflur sich bietet, wird sich eine Ansiedlung entwickeln, denn es wäre unnützer Zeit- und Kraftaufwand, eine solche Feldflur von größerer Ent- fernung aus zu bewirtschaften. Aber auch die wirtschaftliche Reichweite der einzelnen Ansiedlung bestimmt sich häufig nicht bloß durch die Arbeitskraft ihrer Bewohner, sondern durch natürliche Bedingungen. Insbesondere sind natürliche Bewegungshindernisse, Schwierigkeiten für die Herstellung eines Weges und für die Lieferung der Gegenstände der Wirtschaft vielfach die Ursache, daß an ihnen die wirtschaft- liche Betätigung von einer Ansiedlung aus eine dauernde Schranke fand. Die Grenzen, die so entstanden, können wir füglich als natürliche bezeichnen. Auch die Gemeinde Wilten hatte meistenteils natür= liche oder durch die Natur vorgezeichnete Grenzen. Auf 284 über die Fragen der Raum- und Grenzbildung unterrichtet für unsere Gegenden jetzt am besten 5. Wopfner im V. Hefte der Tiroler Heimat. 214 zwei Seiten bildeten diese der Inn und die Sill, zwei große und reißende Wasserläufe, deren überschreitung für Menschen und Vieh ohne Fähren und Brücken nicht möglich ist. Durch die Gründung der Stadt Innsbruck im Jahre 1180 wurde die Hofmark Wilten von ihrer natürlichen Grenze am Inn auf eine längere Strecke - vom Westende des Inn- rain bis zur Mündung der Sill - abgedrängt. Die neue Grenze zwischen Wilten und der Stadt war eine rein künft- lich e, sie verlief im ebenen Gelände am Rande der Haus- gärten und Felder der Stadtbürger. Die Sill war Wiltens Grenze vom Saggen hinauf bis zu jener Stelle am Beginne der Sillschlucht, die gerade unterhalb des Viller Kreuzes gegenüber dem Bergisel liegt. Von dort an einwärts umfaßte das Gericht Wilten beide Seiten der Sillschlucht, die hier gelegenen Gluirschhöfe und der Lemmenhof (früher Pfaffenwart) gehörten zu Wilten. Dies widerspricht zweifellos der natürlichen Gestaltung des Geländes. Denn diese Höfe wie die ganze rechte (östliche) Flanke der Sillschlucht, ist von Wilten aus nur durch Überschreitung der Sill und, was noch viel mehr besagt, der Sillschlucht zu erreichen. Die von der Natur vorgezeichne= ten Verbindungen führen aus dem Gebiet jener Höfe nach Ambras, Pradl und den Sillhöfen. Die letzteren, damals kurzweg zur Sill" genannt, waren nun laut des Urbars von 1305 und verschiedener älterer Urkunden auch grundherr- licher Besitz des Stiftes Wilten und wahrscheinlich hat zu diesem Besitz ursprünglich auch das Waldgebiet der Gluirsch und des Pfaffenwarthofes angehört, ehe es im Jahre 1251 das Stift den Perchtingern zur Rodung verliehen hat. Als dann die Höfe an das Stift zurückfielen, wurden sie mit dem 215 zu deffen Sitz Hofmarksgerichte Wilten vereinigt. Die Verbindungswege die Billerstraße und dessen Abkürzungsweg führten aber auch später immer durch das Gebiet des Ge- richtes Ambras. Die Feldmark des Lemmenhofes springt mit einer sehr auffallenden Ausbuchtung in das Waldgebiet des Gerichtes Ambras vor und auch dies läßt sich am besten dadurch erklären, daß jener aus diesem willkürlich ausgeschie- den worden ist. Die Sillhöfe sind aber, obwohl sie zur Pfarre Wilten im engeren Sinne gehörten, stets im Verbande des Gerichtes und der Gemeinde Ambras-Pradl verblieben. Die Grenze zwischen der Hofmark Wilten und den Ge- meinden des Mittelgebirges, das ist Bill und besonders Nat- ters, verläuft meist entlang des äußeren (nördlichen) Höhenrandes der Mittelgebirgsfläche vor deren Ab- fall gegen die Sohle des Haupttales. Diesseits dieser im Landschaftsbilde sehr augenfälligen Randlinie ist die Liefe= rung des Holzes wegen des Gefälles viel leichter abwärts nach Wilten als aufwärts in eine Ortschaft des Mittelgebir- ges, jenseits der Randlinie wird aber die Zufahrt umgekehrt leichter. Also auch auf dieser Strecke ist die Grenzführung eine natürlich e. In der inneren Öde stößt die Grenze an den Öd- oder Geroldsbach und nach ihrer heutigen Gel- tung diesem entlang abwärts bis vor die Ziegelei, wo sie dann nach Westen abspringt, um das Gebiet der Jiggenhöfe zu umspannen. Ehemals, vor der Anlage der Katastermappe von 1856, gehörte auch der steile Waldhang westlich des Ge- roldsbaches bis zur Höhe des Games, des nordöstlichen Pfei- lers der Götzner Hochfläche, zu Wilten, was den natürlichen Berhältnissen der Bodennutzung nur entspricht. Vom Games senkte sich die Grenze entlang seiner Höhenlinie abwärts bis 216 zur Stelle, wo der Inn in einem weit ausgreifenden Bogen am engsten an den Berghang herantritt und dadurch ein ausgesprochenes Steilufer erhält. Durch diesen Ab= senker wird das Halbbecken der Gallwiese von jenem von Völs in sehr augenfälliger Weise getrennt, der Verbin- dungsweg kann den so entstehenden Engpaß nur durch einen Anstieg auf eine etwas flachere Stufe des Absenkers über- winden. Es ist daher wieder ein natürlicher Grenzverlauf, der sich hier festlegte. Die derart durch die natürliche Gestaltung des Geländes vorgebildeten Grenzen der Hofmark Wilten sind schon früh- zeitig auch urkundlich aufgezeichnet worden, nämlich in der bereits oben S. 200 erwähnten Verleihung der Hofmark vom Jahre 1141. Es ist das die zeitlich älteste Grenz- beschreibung eines Gerichtes, die wir aus Tirol kennen. Sie gibt folgende Punkte für den Grenzverlauf der Hofmark Wilten an: Vom Singiler (ein Landstück am Zusammen- flusse von Sill und Inn) zur Höhe des Mons Burgusinus (Burgberg von Straßfried ober der Gluirsch) 285, hinab zum Eteinstein (die Felsen in der Sillschlucht), diese überquerend ins Helletal (wohl die Schlucht des Geroldsbaches oder die Öd) 286 und an den Mons Campunus (Games, d. i. der Bergfuß ober der Figgen) 287 und, wie sinngemäß zu ergän- zen, zum Inn und diesem entlang zur Sill. Die Gleichsetzung des Helletales mit der Öd ergibt sich daraus, daß der Ge- roldsbach mitunter das Höhlbachl 288, der Platz, auf dem 285 S. Stolz, Pandesbeschreibung 5. 325. 286 S. oben S. 129. 287 S. oben S. 130 f. 288 Kataster von 1840 Nr. 11 und 458 Urk. v. 1749 J. oben S. 152. 217 heute die Ziegelei Norer steht, das Höhlangerle in der Öde 289 und die Brücke über diesen bei der Figgen die Höll- brücke 290 heißt. Diese Grenzangabe ist damals hauptsächlich in gerichtlich- politischer Hinsicht gedacht gewesen. Aber auch die Wald- und Weidenutzung war an dasselbe Gemerk gebunden, das freilich nur ganz beiläufige Richtungen angibt und daher die Nutzungsbereiche nicht mit der wünschenswerten Genauig- keit von einander scheidet. Zu diesem Zwecke wurden, wie schon oben S. 140 f. angedeutet, im Jahre 1400 zwischen Wilten und Völs und 1467 und 1505 zwischen Wilten und Natters genaue Abmarkungen getroffen. Und wenn auch diese sich ausdrücklich nur auf Holzbesuch, Wunn und Weid beziehen, haben sie dennoch auch die Gerichtsgrenze be= stimmt. Als im Jahre 1659 eine neue Bermarkung zwischen dem Landgerichte Sonnenburg und dem Hoch- gerichte Wilten vorgenommen wurde, hat man auf jene älteren Verträge zurückgegriffen. Die Grenzorte und der Grenzverlauf, die in alle diesen Bermarkungen übereinstim- mend angeführt werden, sind 291: Gegen das Gericht Sonnenburg, Gemeinde Vill, beginnt die Grenze im Walde der Sillhöfler (ober dem Lemmenhofe) und geht von hier über das Gruebach und den Mairpichl (im Walde ober der Villerstraße) zum Hochegg beim alten Jahr- 289 A. a. O. Nr. 169. 290. Rataster v. 1777 Nr. 3 F. - Stolz, Landesbeschreibung 5. 297 Anm. 4 zum 3. 1659. 291 Stolz, Landesbeschreibung S. 290 ff. (Die in Klammer stehenden Worte sind von mir gegebene Erklärungen und sind in den alten Be- Jchreibungen nicht enthalten.) 218 scheinend bei der Anlegung der Katastermappe im Jahre 1856 zur Gemeinde Völs. Die Stadt ließ eiserne Grenztafeln an der Villerstraße, unterhalb der Biller Mühle und an der Bölferstraße am alten Games außerhalb der Figgen aufstel- len, warum nicht an der Brennerstraße? Wohl nur wenige Ausflügler, die an diesen Tafeln vorbeigehen, machen sich einen Gedanken, daß die urkundliche Festsetzung dieser Grenze sieben Jahrhunderte zurückliegt. Nordwärts stieß das Hochgericht Wilten an die Stadt 3nnsbruck an, die politisch-gerichtlich wieder ein eigenes Gebiet, Burgfrieden oder Stadtgericht genannt, bildete. Im Jahre 1180 war der Markt Innsbruck auf das rechte Ufer des Inn in die damals zu Wilten gehörige Au verlegt worden 294. Das Stift als Grund- und Gerichts- herr trat dem Landesfürsten als dem Gründer und Herrn der neuen Stadt, zu der der Markt bald erwuchs, das hiefür nötige Gelände ab. Die Grenze des Burgfriedens ging an der Südseite entlang der Stadtmauer, deren Verlauf heute durch den Markt- und Burggraben angedeutet wird. Bald aber entstanden auch südlich davon entlang der Landstraße städtische Häuser, die sogenannte Neustadt, heute Maria- Theresien-Straße, und im Jahre 1281 willigte das Stift Wilten neuerdings in deren Abtretung an das Stadtgericht zu Handen des Landesfürsten ein. Ostwärts des Häuser= gebietes der Stadt war den Bürgern der westliche Teil des Saggens als Feldmark wohl schon bei der Gründung im Jahre 1180 zugewiesen worden, den östlichen bis zur Sill hat ihnen das Stift erst im Jahre 1339 verliehen 295. Dadurch 294 5. Stolz, Landesbeschreibung S. 310 ff. 220 295 5. oben S. 103. ist dieses Geldergebiet auch zum Burgfrieden oder Stadt- gericht gekommen. Deffen Grenzen gegen die Hofmark Wil- ten gaben mehrere Beschreibungen aus dem 15., 16. und 18. Jahrhundert übereinstimmend folgendermaßen an: Von der großen Sill beim Lazaret (altes Militärspital, Fabriksgasse Nr. 2) über das Neuraut zur kleinen Sill vor der Hofmühle (heute Sillgasse Nr. 17), der kleinen Sill nach hinauf vor die Englmühle (Adamgasse Nr. 9), quer hinüber in die Wiltauer Gasse (Leopoldstraße) zur Triumphpforte, wo am Gasthaus Krone (Maria-Theresien-Straße Nr. 46) noch ein großer Grenzstein mit den Wappen der Stadt und des Stiftes mit der Jahrzahl 1746 steht, aber auch schon früher eine Stein- säule und noch früher ein Alber als Grenzzeichen gestanden war. Von hier geht die Grenze weiter längs der Westseite der Hausgärten der Neustadt (Maria-Theresien-Straße), um den alten Friedhof (jetziger Karl-Ludwigs-Platz) herum und längs der Südseite der Hausgärten des Innrain, an des- sen westlichem Ende ein Grenzstein von der vorbeschriebenen Art steht, der jetzt im Hause Ecke Völserstraße-Reihengasse Nr. 1 eingemauert ist, und zum 3nn unterhalb des Ziegel- ofens. Diese Grenzführung wurde noch im 16. Jahrhundert dom Stifte Wilten in einem wichtigen Belange bestritten. Es behauptete nämlich, sein Hofgericht reiche in der Land- Straße bis zum Georgentor, das zwischen dem heutigen Trapp- hause und dem Landhause stand. Die Stadt behielt aber mit ihrem Anspruche bis zur vorerwähnten Steinfäule recht. Als im Jahre 1774 die Triumphpforte in Stein zur Erinnerung an die Hochzeit des Erzherzogs, später Kaiser Leopold II., er- baut wurde, ließ das Stift amtlich feststellen, daß dieses die Straße abschließende Bauwerk bereits ganz auf Wiltner 221 Sill Höfe nach Amras alte slappede Kloster Wildau 19 Graflo. Sarenthein Sil Abb. 4, Plan von Wilten um 1820 Steinbruch Ziegel fin Bier Haust Tamzingberg H " der heutige Südtiroler Platz, die Meraner und Brunecker Straße, die alle eben damals auf dem Gebiete der Wiltner ,Neuraut" die ersten Häuser erhielten 299. Jm Jahre 1878 endlich das Gelände nördlich der Linie, die von der Triumph- pforte in gerader Richtung ostwärts zum Bahnhof und west- wärts zum 3nn durchschneidet (Salurner und Maximilian- Straße) 300. Dieses Gelände war damals noch wenig verbaut, doch war es bald für verschiedene wichtige öffentliche Ge= bäude, wie Lehrerbildungsanstalt, Spital und Gerichts- gebäude, dazwischen hinein für Wohnhäuser in Anspruch ge- nommen. Für diese Gebietsabtretung und den dadurch be- dingten Entgang an Steuern erhielt die Gemeinde Wilten von der Stadt eine einmalige Abfindung von 40.000 fl. Das alte Häufergebiet Alt-Wiltens selbst beginnt sich seit Ende der 1830er Jahre merkbarer durch stadthausartige, mehrstöckige Wohnbauten zu erweitern, zuerst im inneren Bereiche der bisherigen Straßenzüge, insbesondere der Leo- poldstraße, dann in der nördlichen Fortsetzung derselben; der Kataster von 1840 beginnt deren Reihe etwa mit Nr. 485, heute Fischerhaus (Leopoldstraße Nr. 13). In den 1850er und 1860er Jahren stockte die Bautätigkeit, seit 1870 be= lebte sie sich wieder, es füllte sich die Leopoldstraße bis gegen die Triumphpforte, die Müllerstraße, benannt nach dem ersten Hausbesitzer derselben, der einen Grund für ihre An- lage hergab, und die Heiliggeiftstraße wurden eröffnet und allmählich mit einzelnen Häusern, meist noch innerhalb ge- räumiger Gärten, besetzt. 1876 wurden die Namen dieser 299 S. oben S. 177. 360 Näheres darüber bei Stolz, Polit. histor. Landesbeschreibung von Tirol, Arch. f. öft. Gefch. 107, 316 f. 224 Das Verhältnis der Bevölkerungszunahme Wiltens, das aus diesen Zahlen spricht, war weitaus das größte von allen Gemeinden Tirols. Wilten war schon längst die größte Dorfgemeinde Tirols geworden, aber immer geringer wurde der verhältnismäßige Teil dieser Dörfler, der von der Landwirtschaft lebte. In den Neubauten nahm eine ausschließlich städtische Bevölkerung Platz, meist öffentliche und private Angestellte, deren Amt oder Unternehmung in der Stadt ihren Sitz hatte. Wilten büßte in immer stärker werdendem Maße die Selbständigkeit Jeines Wirtschaftslebens ein und wurde ein Bestandteil oder Vorort der Stadt. Das konnte auf die Dauer auch poli- tisch wohl nicht wirkungslos bleiben. Einerseits benützte die Bevölkerung Wiltens ständig die öffentlichen Einrichtun- gen der Stadt, ohne für deren Steuerleistung gleich der eigentlichen Stadtbevölkerung herangezogen zu sein. Andrer seits hätte die Schaffung solcher Einrichtungen, die mit dem Anwachsen der Bevölkerung immer dringlicher wurden, durch eine selbständige Gemeinde Wilten dieser sehr große Lasten aufgebürdet, unverhältnismäßig größere, als wenn sie durch einen größeren, auch örtlich einheitlich gewordenen Gemeindekörper getragen würden. Das hat auf beiden Sei- ten, bei der Stadt wie in Wilten, den Gedanken der Ver= einigung zum Durchbruch gebracht, im Jahre 1903/04 nach Beschluß der beiderseitigen Gemeindevertretungen auch verwirklicht. Dadurch hat Wilten seine alte politische Selb- ständigkeit verloren, rein örtlich mag die Erinnerung und das Bewußtsein hiefür namentlich in Alt-Wilten sich ziemlich lebhaft erhalten haben. 226 Diese große Volksvermehrung konnte natürlich zum guten Teil nur durch Zuwanderung bisher nicht ansässiger Leute bewirkt werden. Über deren Herkunft, ob sie nun aus der näheren Umgebung, sonst aus dem Lande oder von weiter her stammten, fehlen uns statistische Angaben. Nur darauf sei hingewiesen: Von den 142 Familiennamen, deren Träger laut des Katasters von 1777 damals in Wilten Grund- und Hausbesitzer waren, erscheinen beinahe alle in mehr oder weniger zahlreicher Vertretung als Wohnpar- teien im heutigen Adrehbuch von Innsbruck-Wilten. Von den alten bäuerlichen Familien erscheinen nur die Edenhauser und Niederkircher völlig aus Innsbruck verschwunden, dann mehrere Familien des höheren und des Beamtenadels und die des Kaufmanns Romanin. Freilich ist dabei nicht fest- gestellt, ob die Familien mit gleichen Namen, die im Rataster von 1777 und im heutigen Adreßbuch vorkommen, wirklich stammverwandt sind, und wenn ja, ob in gerader oder in seit- licher Folge. Vergleichen wir die Liste der Hausbesitzer von Alt-Wilten aus dem Jahre 1777 und jene von heute, so finden wir nur ganz wenige Familien in beiden vertreten, etwa die Grahmayr und Peer und auch diese nicht stets auf dem gleichen Hause. Die Eller erscheinen 1777 in Wilten noch nicht, erst etwa fünfzig Jahre später, seit da aber auf demselben Hause, dem Gasthof Templ. Das ist aber nicht bloß eine Erscheinung der neuesten Zeit, auch für die frühen Jahrhunderte konnten wir ja einen ständigen und ziemlich häufigen Wechsel im Besitz der Huben feststellen 306. Würde man aber diese Familiennamen der älteren Wiltner Gutsbesitzer mit denen der Umgebung ver- gleichen, so käme man gewiß wieder auf sehr viele Über- 306 5. oben S. 86 f. 15* 227 vor die wichtigsten Daseinsfragen der Menschheit gestellt. Die Menschheit hat in sich das hat sie im Laufe der Geschichte bewiesenden Drang zu wachsen, die Anzahl ihrer Einzelwesen ständig zu vermehren, so- lange die Bedingungen hiezu irgendwie gegeben und die Bedürfnisse des Daseins Nahrung, Wohnung, Klei- dung einigermaßen gedeckt sind. Dieser Drang ist elementar, sind an einem Orte die von früher her dort anfäffigen Menschen nicht lebensfähig genug, die ge- gebenen Bedingungen zu ihrer Vermehrung voll auszu= nützen, so kommen eben andere von anderswo her und machen sich die Verhältnisse zunute. So oder so wird die Leere an Menschenkraft ausgefüllt. - Daher können wir auch im Falle Wilten nur sagen: Das Anschwellen der Bevölkerung an diesem Platz und damit die Erweiterung seines Wohngebietes war im Sinne der wirtschaftlich-technischen Entwicklung der letzten 60 Jahre unvermeidlich. Wohl aber kann darauf geachtet werden, daß diese Veränderungen in einem richtigen Zusammenhang mit den älteren geschichtlichen Zuständen und überlieferun- gen gehalten werden. In den Bauten soll die Rücksicht auf das heimatlich Eigenartige und Ansprechende vorwalten. Wie ganz anders würde Wilten aussehen, wenn die Bau- weise, wie sie bei den jüngsten Neubauten am Frauenanger (Neurautgasse) angewendet wurde, schon früher sich durch- gesetzt hätte. Gewisse ältere Bauten von besonderer Eigen- art und Bildwirkung sollen überhaupt erhalten und auch durch Neubauten nicht völlig erdrückt werden. Der Heimat- schutz soll sich aber auch auf die Bevölkerung erstrecken. Wenn schon die technisch wirtschaftliche Entwicklung = 229 zwangsläufig die Anhäufung der Bevölkerung an gewissen Punkten bedingt, so soll diese Vermehrung dem angestamm- ten Volkstum in erster Linie zu Gute kommen. Wenigstens in dieser Hinsicht soll zwischen Alt-Wilten und der Siedlung, die heute auf seinem Gelände steht, ein fester Zusammenhang herstellen: daß das wurzelechte tirolisch-deutsche Volkstum hier wie dort sein Wesen und die führende Stellung behaupte und sich der lebendigen Verbindung mit der Welt seiner Ahnen stets bewußt bleibe. Diese Geschichte der Hofmark und Gemeinde Wilten habe ich nicht von langer Hand vorbereitet, sondern über An- regung des Herausgebers begonnen und binnen kurzem zur Drucklegung fertigstellen müssen. Ich konnte daher die ein- schlägigen Archive nur im Fluge durchgehen und ich habe daher gewiß wichtige Seiten des geschichtlichen Lebens nicht gebührend berücksichtigt und wohl auch im einzelnen manche Versehen gemacht. Immerhin zeigt auch diese Arbeit die Reichhaltigkeit der Heimatsgeschichte und deren Verflech- tung mit allen Teilen der allgemeinen Geschichte. Sie zeigt uns aber auch, wie viel noch auf diesem Gebiete zu tun ist. Namentlich wäre es hoch an der Zeit, daß endlich einmal die älteren Urkunden und Urbare des Stiftes Wilten in einem zuverlässigen Drucke veröffentlicht würden, denn auf ihnen beruht zum guten Teile die Kenntnis der alten Ge- schichte unserer engeren Heimat. Die älteren Urkunden der Stadt Innsbruck hätten dann zu folgen. Hoffen wir, daß wir damit endlich jene Grundlage für die Erkenntnis der Heimatsgeschichte gewinnen, wie sie in den Nachbarländern vielfach schon lange erreicht ist. 230 Redaktionelle Anmerkungen Der Jugendschutzverein St. Bartlmä, Wilten, hat gerne Redaktion und Verlag des vorliegenden Buches übernommen. Damit will der Jugendschutzverein einem Jeiner Ziele sichtbaren Ausdruck verleihen, die Jugend Wiltens heimatliebend heranzuziehen. Wahre, tiefgründige Heimatliebe jetzt aber die Achtung und Wertschätzung jener Kulturgüter voraus, die auf dem Heimatboden wie goldene Körner verborgen liegen. Heimatwiffen allein genügt nicht. Dieses Heimatbuch soll gleichsam ein "3auberbuch" für die Bevölkerung sein, das Daten und Dinge ans Tages- licht fördert, die für sie belehrend und beglückend sind, das vor allem aber die Erkenntnis vermittelt, das nur mit den drei Goldmünzen, auf denen steht: Friedfertigkeit in Gott Arbeit Heimat - das, was gut und göttlich ist auf Erden, erkauft werden kann. Das Buch wäre ohne der unschätzbaren Mitarbeit des hochwürdigsten Herrn Abtes Heinrich Schuler und des Herrn Univ.-Prof. Doktor Stolz kaum zustande gekommen; auch die anderen Herren Mitarbeiter haben daran ihr Verdienst. Dank gebührt auch dem Hochw. Herrn Präses Gebhard Giovanizio, der die finanziellen Grundlagen schuf, Herrn Ruftos Schwarz und L.-Ref. Prof. Dr. Dinkhauser. Mehr redaktionelle, als finanzielle Gründe haben Herausgeber und Verlag veranlaßt, das Heimatbuch in zwei Bände zu teilen. So stellt der 1. Band die kultur- und wirtschaftsgeschichtliche Entwicklung Wiltens dar und der 2. Band wird mehr das Zeitgeschichtliche (Dorfchronik) berücksichtigen und die Geschichte der Stifts- und Pfarrkirche, des Bergisels, eine Bürgerchronik, eine kulturgeschichtliche Wanderung auf den Amraser Feldern beinhalten. Der Jugendschutzverein hofft, daß die Bevölkerung Wiltens diesem Buche über ihre engste Heimat das regste Jntereffe entgegenbringt und die Heraus- gabe des zweiten Bandes ermöglicht. Auch der Jugendbewegung Wiltens wäre damit geholfen, weil der Reingewinn hiefür bestimmt ist. August 1924. Für Verlag und Redaktion: Lehrer Hans Bator, zugeteilt dem Volksbildungsamte. 231 Inhaltsverzeichnis Der Wert eines Heimatbuches, von Univ.-Prof. Dr. Hermann Wopfner Seite 3 Wilten in der Urzeit, von Abt Heinrich Schuler Wilten zur Römerzeit, von Abt Heinrich Schuler Wilten in der Sage, von Prof. Dr. Hans Gamper 12 23 49 Geschichte der Hofmark Wilten, von Univ.-Prof. Dr. Otto Stolz 1. Die Festsetzung der Deutschen. 2. Die Verteilung des Grundbesitzes 3. Die Anlage der Siedlung und der Feldflur in der Talebene 4. Die Adelsfitze 5. Die Beurbarung der Auen 59 59 67 83 97 100 6. Höfe und Rodungen auf dem Wiltener Berg 111 7. Wald und Weide und andere Bodennutzungen 133 8. Landwirtschaftlicher Betrieb, Hausgerät, Trachten und Volks- bräuche. 149 9. Wege und Brücken, Eisenbahnen 165 10. Gewerbe 11. Gerichts- und Gemeindewesen 12. Die Grenzen der Hofmark Wilten 13. Wiltens Verstadtlichung Ausklang. Redaktionelle Anmerkungen. 178 199 213 223 228 231 Schriften des Vereines für christliche Erziehungswissenschaft/ Landesgruppe Tirol Beiträge zur Heimat- und Jugendkunde Heft 1: Die Frage der Schülerbeschreibung Don Heinrich Kotz Mit umfassender Kenntnis wird das schwierige pädago- gische Problem der Schülerbeschreibung behandelt. - Die Lehrpersonen können dieser wertvollen pädagogischen Schrift nicht entbehren. - Preis 7000 Kronen Heft 2: Die Inschriften Innsbrucks Don Anton Lanser Ein Musterbeispiel praktischer Heimatkundearbeit. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß die heimatliebenden Bürger sich dieser Heimatschrift bedienen werden. Preis K 14.000 Heft 3 (in Vorbereitung): Anleitung zur psychologischen Schülerbeobachtung Don Josef Dinkhauser Die angeführten Schriften sind durch alle Buchhandlungen zu beziehen. Geschäftsstelle: Innsbrud, Sonnenburgstraße Nr. 11 Ein vaterländisches Jahrbuch ist das Kaiserschützen-Jahrbuch 1925 Verlag: Wagnerſche Univ.-Buchhandlung, Innsbruck Neben den bedeutsamen geschichtlichen Abhandlungen von Prof. Straganz O. F. M. und Generaloberst Viktor Dankl enthält das Jahrbuch 1925 zahlreiche Episodenschil- derungen aus dem Weltkriege, welche unerschütterliche Beweise vom Heldenmute der Tiroler Vaterlandsvertei- diger geben. Der besondere Wert des sehr schön illu- strierten Jahrbuches besteht darin, daß es auch dem Be- streben um die Wiedererrichtung der Landeseinheit Tirols dient. Im Anhange finden wir einige literarisch köstliche Schilderungen von H. von Schullern, Schrott-Pelzl u. a. Die Kunstbeilagen stammen von Dr. Sido Schrom und akademischen Maler Alfons Walde Tiroler Jugendjahrbüchlein 1925 Herausgegeben vom Sehrerheimkehrerausschuß Der Tiroler Jugend könnte man keine bessere Lektüre in die Hand geben, als dieses Schriftlein. Es ist belehrend in heimatkundlichem Sinne, enthält hübsche Volkssagen und im Kalendarium finden wir feinsinnige Sprüche. Die Bilder sind künstlerisch. Endlich haben wir in Tirol eine jugendtümliche Schrift, die auch außerhalb Tirols ihre verdiente Anerkennung finden wird Verlagsanstalt Tyrolia + Innsbruck Zerrissene Fahnen Roman aus der Zeit des Bölferringens von Oswald Menghin Geschmackvoller Geschenkband. 268 S. Warmes Empfinden und echte völfische Gesinnung fennzeichnen das Werk als gediegendste Heimatfunft. Das Auge der Alpen Erzählung vom Reimmichi In Halbleinen gebunden. 330 Seiten Der glänzende Boltsschriftsteller hat in diesem Werte fich selbst übertroffen. Reich an spannenden Geschehnissen, frisch und gemüt voll in der Sprache, zeitweise von goldenem Humor umstrahlt, wird das Buch dem Berfaffer neue Scharen von Freunden und Berehrern zuführen. // Frau Emma in Europa Die Geschichte eines arbeitsfrohen Lebens von Paul Rainer In Halbleinen gebunden. 232 Seiten Freunde guter unterhaltungsleftüre werden ihre Freude an dem schönen Buch haben, das das Lebensschicfal einer füchtigen Frau und die Entwicklung des Tiroler Fremdenverkehrs vom Poftwagen bis zum Auto schildert. // In sämtlichen Buchhandlungen vorrätig Vandans Eine Heimatkunde aus dem Tale Montafon in Vorarlberg Schulrat Prof. Hans Barbisch, Prof. Dr. Helbock und Dr. L. Jutz gaben damit Vorarlberg das erste und prächtigste Heimatbuch. Der Üniv.-Verlag in Innsbruck besorgte die Drucklegung in vorzüglicher Weise. Das Buch ist 377 Seiten stark und tadellos illustriert. "Katholische Volksschule" fachorgan des Katholischen Tiroler Lehrervereines Diese für die katholisch-kulturellen Bestrebungen wichtige Fachzeitschrift, vor allem für die Lehrerschaft Tirols be- stimmt, sollte auch für die katholische Elternschaft von Interesse sein und verdient die vollste Unterstützung. Die ,,Katholische Volksschule" ist das einzige katholisch-pä- dagogische Fachorgan Tirols, das ob seiner Güte unbe- dingt weiteste Verbreitung finden muß Vereinsbuchhandlung und Buchdruckerei Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 40 empfiehlt ein großes und ausgewähltes Lager landwirtschaftlicher Bücher, be- sonders über Obst- und Gartenbau, Bienenzucht, Betriebslebre, Gemüsebau, ferner die besten illustrierten Jugendschriften und Bilderbücher, theologische Werte und religiöse Erbauungsschriften, Pädagogit, Reiseführer, Naturwissenschaft, Radie- rungen und künstl. 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