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V E R Ö F F E N T L I C H U N G E N AUS D E M S T A D T A R C H I V I N N S B R U C K
H erau sgeb er: Karl Sch ad elb au er
Nr. 18
Das Stadtspital im Jahre 1839
Die Beschreibung des Spitalsverwalters Fr. X. Honstetter
von
Dr. Karl Schadelbauer
I N N S B R U C K 1958
IM S E L B S T V E R L A G DES S T A D T M A G I S T R A T E S
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V on den
V ER Ö FFEN TLIC H U N G EN AUS DEM STADTARCHIV INNSBRUCK
sind bereits erschienen:
Nr . 1 Innsbrucks stadtgeschichtliches Schrifttum bis zum Jah re 1950 (1. T eil: N r. 1— 2000)
von Wilhelm Eppacher und K arl Schadelbauer. 1950.
N r. 2 Innsbrucker U rkunden aus dem Stiftsarchiv Wilten (1238— 1350) von K arl Schadelbauer.
1951.
N r. 3 D ie W ohltäter der L andeshauptstadt Innsbruck von Wilhelm Eppacher. 1951.
N r. 4 Briefe aus Alt-Innsbruck (1461— 1873) von K arl Schadelbauer. 1952.
N r. 5 Innsbrucker Geschichtsblätter (1. Folge) von K arl Schadelbauer. 1952.
N r. 6 Verzeichnis der U rkunden des Stiftsarchives Wilten von 1138— 1299 von K arl Schadel
bauer. 1953.
N r. 7 Innsbrucks stadtgeschichtliches Sdirifttum bis zum Jah re 1950 (2. T eil: N r. 2001— 4770).
1953.
N r. 8 Beiträge zur Innsbrucker Kirchengeschichte für Propst D r. Jo se f W eingartner. 1954.
N r. 9 Lesebuch aus Innsbrucker Stadtgeschichtsquellen. 1955.
N r. 10 D ie gefälschten Urkunden des Bischofs Reginbert von Brixen für das K loster Wilten von
D r. Fritz Steinegger. 1956.
N r. 11 Innsbrucker Geschichtsblätter (2. Folge). 1956.
N r. 12 D ie St.-Jakobs-K irche in Innsbruck im Lichte der Rechtsgeschichte von U niv.-Prof.
D r. H . Lentze.
N r. 13 Geschichte der Raum - und Grenzbildung der Stadtgem einde Innsbruck von O tto Stolz.
N r. 14 D ie K leinstbände der „D ip au lian a“ — Ein Bücherverzeichnis (Band 1 bis 100) von
K arl Schadelbauer.
N r. 15 50 Jah re schulärztlicher D ienst in Volks- und Hauptschulen von Stadtphysikus D oktor
Leopold Unterrichter.
N r. 16 D rei Befehlshefte des Innsbrucker Platzkom m andos vom Jah re 1809 von K arl Schadel
bauer.
N r. 17 Die Kleinstbände der „Dipauliana“ — Ein Bücherverzeichnis (Band 101 bis 200) von
Dr. Karl Schadelbauer.
D ru ck : T yro lia Innsbruck 9683ss
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V E R Ö F F E N T L I C H U N G E N AUS DE M S T A D T A R C H I V I N N S B R U C K
H e r a u sg e b e r : Karl S c h ad elb au er
Nr. 18
Das Stadtspital im Jahre 1839
Die Beschreibung des Spitals Verwalters Fr. X. Honstetter
von
Dr. K arl Schadelbauer
I N N S B R U C K 1958
IM S E L B S T V E R L A G DES S T A D T M A G I S T R A T E S
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Das Stadtspital im Jahre 1839
Die Beschreibung des Spitalverw alters Fr. X . H onstetter
Das Innsbrucker Stadtspital hatte von 1307 bis zur Eröffnung der neugebauten U n i
versitätskliniken im O ktober 1888 ununterbrochen dem Wohle der Kranken wie der
alten Pfründner gedient. Als gerade vor hundert Jahren der Wunsch nach der W ieder
errichtung einer medizinischen Fakultät immer lauter und dringender wurde, galt das
veraltete und in seinen Einrichtungen unzulängliche Stadtspital, an dem ja die M edizin
studenten praktisch ausgebildet werden sollten, geradezu als ein Hemm nis. Es ist daher
sehr wertvoll, ein genaues Bild über die im Spitale herrschenden Zustände jener Zeit
zu erhalten. Der pflichteifrige Verwalter Franz X aver H onstetter hat es im Jahre
1839 in seiner „Beschreibung des Stadtspitals zu Innsbruck, seiner Entstehung und V er
besserung in medicinischer und oekonomischer Hinsicht bis zum Schluß des Jahres
1838 bis in alle Einzelheiten dargestellt. Seine 106 Seiten (in Kanzleiform at) um fas
sende Schrift wird in der Handschriftensammlung der Universitäts-Bibliothek als Codex
1019 aufbewahrt. H errn D irektor H ofrat Dr. H ofinger sei für die entgegenkommende
Erleichterung ihrer Benützung herzlich gedankt.
Aus dieser Beschreibung werden im folgenden e i n i g e besonders aufschlußreiche A b
schnitte abgedruckt (meist wörtlich; unwesentliche Auslassungen, Zusammenziehungen
oder Änderungen sind nicht eigens gekennzeichnet). H onstetter widmete sein W erk
dem „k. k. H r. Gubernialrate, Med. D r., Landes-Protomedicus, D irektor des med.-chir.
Studiums an der Leopold-Franzens-Universität zu Innsbruck, Mitglied mehrerer A k a
demien und gelehrten Gesellschaften Johann N ep. Ehrhart Edler von Ehrhartstein“ 1
und dem Bürgerm eister der k. k. Provinzial-H auptstadt Innsbruck, Hieronim us von
Klebelsberg zu Thum burg. Als M otto wählte der Verfasser: „A rm en, Hülfelosen und
Erkrankten hilfreich entgegen zu kommen, ist Menschenpflicht! Wo kann man daher
diese Menschenpflicht schöner ausüben, als in U nterstützung der W ohltätigkeitsanstalten
und Krankenhäusern?“
In einem längeren Schreiben vom 3. Juli 1839 an Gubernialrat Ehrhart begründet
H onstetter die Abfassung seiner Beschreibung und seine W idmung näher: „V o n der
innigen Teilnahm e überzeugt, welche Euer Hochwohlgeboren gegen W ohltätigkeits
und Krankenanstalten hegen, sowie die Liebe und den Eifer kennend, wom it Hochdie-
selben seit so vielen Jahren über diese Anstalten wachten, und ihr Wohl m it großer
A nstrengung und Aufopferung beförderten, finde ich mich aus Ehrfurcht und D ankbar
keit aufgefordert, für die m ir so oft bewiesenen Gnaden einen, wenn auch nur geringen
D ank dadurch abzustatten, wenn ich die Beschreibung des Innsbrucker Stadtspitales nach
seiner Einteilung und Beschaffenheit überhaupt, als auch besonders von dem einzelnen
W irken in ärztlicher, ökonomischer und seelsorglicher Beziehung in Ehrfurcht Euer
Hochwohlgeboren widme und unterlege. Möge m ir hiebei das Glück zuteil werden,
daß dieselbe gnädig aufgenommen und gewürdigt werde.
1 Jo h . N ep. E hrhart wurde am 16. Mai 1779 zu Renchen in Baden geboren und 1804 in Wien
zum D r. med. prom oviert. E r kam dann als Assistent an die Salzburger Medizinische Fakultät
zu Jo h . Ja k . H artenkeil und wurde 1808 ordentlicher Professor der theoretischen Medizin.
1820 übersiedelte E h rh art nach Innsbruck, wurde Landes-Protom edicus und 1824 geadelt. Von
1808 bis 1842 redigierte er H artenkeils bekannte medizinisch-chirurgische Zeitung. 1849 in den
R uhestand getreten, starb er am 8. N ovem ber 1860 in Salzburg. (Nach dem Biographischen
Lexikon der hervorragenden Ä rzte.)
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Ein zweites Exem plar widmete ich dem H r. Bürgerm eister Dr. y. Klebelsberg aus
folgendem Grunde: Die Dienstesverhältnisse zwischen dem Stadtm agistrate und der
k. k. Spitalsdirektion stehen bezüglich auf den Spitalsdienst in enger Verbindung und
sind von solch wesentlicher Beschaffenheit, daß dieselben nur gegenseitig in H arm onie
ausgeführt dem Spitale von N utzen werden können. Jede Störung dieser H arm onie
greift nachteilig in das W irken beider Stellen und raubt das auswärtige Vertrauen die
ser so wohltätigen Anstalt. Es ist daher notwendig, daß der Stadtm agistrat eine genaue
Kenntnis des Spitales in seiner Einteilung und Beschaffenheit überhaupt, als auch be
sonders von dem einzelnen Wirken in ärztlicher, ökonomischer und seelsorglicher Be
ziehung erhalte. W ird daher von Seite des H r. Bürgermeisters als V orstand des Stadt
magistrates dieser Beschreibung ebenfalls eine W ürdigung geschenkt, so kann dieselbe
in mannigfacher A rt dem Spitale nichts anderes als von N utzen werden. Denn diese
Beschreibung enthaltet alles frei und oflen, wie ich es teils aus A kten gefunden, teils
aus Erfahrung geschöpft habe. Kein Bestehen des W irkens und Handelns ist darin über
gangen und die Verbindlichkeit des Spitales als W ohltätigkeits- und Krankenanstalt
ist durch die darin aufgeführten Stiftungen und Verordnungen gehörig beleuchtet. Für
allenfällig eingeschlichene, mir unbekannte Fehler bitte ich um gütige Nachsicht, denn
unerfahren in der literarischen Kunst und mit zu wenig Fähigkeiten begabt, um den
Sachgehalt dieses Gegenstandes nach schriftstellerischen Regeln bearbeiten zu können,
bitte ich, in dieser Darstellung nicht eine kunstgerechte, sondern nur eine m it ange
strengtem Fleiße, aber schwachen Kräften bearbeitete Beschreibung zu suchen und ihr
jene huldgewohnte W ürdigung zu schenken, welche Euer Hochwohlgeboren gegen
Untergebene zu eigen ist.“
In einer etwas weitschweifigen „Einleitung“ begründet H onstetter nun neuerdings
den Zweck seiner A rbeit und beklagt sich über bösartige Gerüchte, die über das Stadt
spital ausgestreut würden. E r schreibt:
„D er Zweck dieser Beschreibung ist, die bisher den Menschenfreunden großenteils
unbekannte Gründung des Stadtspitales anzuzeigen und sie mit dem Erfolge und Ge
deihen dieser Gründung bekannt zu machen. Von dem G rundsätze ausgehend, daß
W ohltun, Mitleid und Dankbarkeit die festen Bande sind, welche die Menschen in allen
Verhältnissen aneinander knüpfen, getraue ich mir auch ungescheut zu sagen: daß unser
Stadtspital von den vielen in Innsbruck bestehenden anderen wohltätigen Anstalten
gewiß die erste Aufm erksam keit der Menschenfreunde verdient. Leider hört man be
reits noch täglich die verschiedenartigsten Gerüchte und ebenso auch nur zu oft die
verkehrtesten Urteile über unser Stadtspital, selbst von solchen, welche verm öge ihrer
Stellung eine gründlichere Bekanntschaft mit dieser Anstalt haben sollten und deshalb
auch ein gegründeteres U rteil von ihnen zu erwarten wäre. Fast dürfte man sagen,
daß es sich so viele zum Zwecke gemacht zu haben scheinen, alles Übel unseres Spitales
m it schändlicher Übertreibung zu verbreiten, und alles einer fehlerhaften Leitung, A n
ordnung und Ausführung zuzuschreiben. Die Ursache dieses Mißkredits wird daher von
vielen dort gesucht, wo sie eben andere wieder nicht zu finden glauben, daher auch die
Quellen desselben bald da bald dort zu bekämpfen angeraten worden, ohne daß sich
mancher Ratgeber selbst eines gewissen Schwankens nicht erwehren konnte.“
Schließlich dankte er allen Förderern des Spitales von seinem Stifter, König Heinrich,
angefangen, besonders dem Landes-Gubernium und dem Stadtm agistrat. V on letz
terem schreibt er:
„Denn immer wirkte Wohlderselbe nach allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln
w ohltätig für das Spital ein und widmete in den so schwierigen und gefahrvollen De-
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fensions-Epochen ein besonderes Augenmerk auf die Gebahrung und Erhaltung der da
zumal so oft in Gefahr geschwebten Fondsm ittel und der genauen Erfüllung der von
den edlen Stiftern ausgesprochenen W illensmeinungen. Ein besonderer D ank gebührt
W ohldemseiben für die so eifrig betriebene Verlängerung des Spitalgebäudes durch den
im Jahre 1838 ausgeführten Spitalsbau.“
D er Abschnitt „G ründung des Stadtspitales und dessen Stiftungen“ wird ausgelassen,
weil er hauptsächlich nur eine knappe Aufzählung der Vermächtnisse und Schenkungen
enthält und die ältere Geschichte des Spitales ohnehin einmal an H and des U rkunden
m aterials ausführlich dargestellt werden muß. Die letzten drei Eintragungen lauten:
„D ie verstorbene Frau Schedler geb. Oberrauch schenkte m ittelst Testam ent dem Spi
tale 25 Gulden m it dem Bedingnis, diesen Betrag an die Kranken zu verteilen. — Ein
Ungenannter ließ im Jahre 1838 der Verw altung 20 Gl. zur Verteilung an die armen
Kranken zuschicken. — H err H andelsm ann R aggl war bisher ein wesentlicher W ohl
täter für das Spital durch Schenkungen von Bett- und Leibwäsche.“
N unm ehr folgt das-interessante K apitel:
D as Spitalgebäude und seine Einteilung
Soviel sich erheben ließ, war der Bau des Spitalgebäudes im Jahre 1329 nicht nur
vollendet, sondern auch schon Arm e und H ilflose darin aufgenommen. Den Stiftungen
nach zu urteilen, dürfte dasselbe schon zwischen den Jahren 1312 und 1315 vollendet
gewesen sein. U nter welcher Leitung der Bau geführt und von welchem Baumeister
derselbe bewerkstelligt worden ist, konnte leider nicht erhoben werden. Nach einer
alten, hier wörtlich gegebenen Aufschreibung ohne D atum und Jahreszahl hatte dieses
Gebäude folgende Einteilung (die vermutlich ungenaue Abschrift ist hier verbessert
wiedergegeben): „Das erbaute Bürgerspital mit Ingebäuen, als da sind die Pfründner
zimmer, die 2 Krankenzim m er m it (der) in der M itte stehenden, zum Meßlesen ein-
geweihten Kapelle. D er ganze T ractus vom Eck m it der Spitalschmitten (heute Ecke
Maria-Theresien-Straße—M arktgraben) bis zum Bruderhaus (Ecke Stainerstraße—
Adolf-Pichler-Platz) enthielt zu ebener Erde die Keller, Speis- und Feuergewölbe, die
Ehehalten-Stuben, das Milchstübele, ein Gemach zu Aufbehaltung von allerhand H aus
fahrnissen, Zeug und Instrumenten, sodann den Pferdestall, die Kornbschitt, den
Schweinestall, die H olzhütte und endlich die Schupfen, wo die Kutschen, Wägen und
auch der Stadt Innsbruck Feuerspritzen stehen, den dazugehörigen Futterstadel, Tennen,
Stallwerk zu Milch-Mast und Zigl (-Aufzucht) auch das Stiervieh: Ü ber der Ehehalten-
Stuben eine Stiege (wohnt) der Capellanus und der Bauknecht als respektive T orw ärter.“
Dieses Spitalgebäude hatte daher ursprünglich nur ein Erdgeschoß und 2 Stockwerke.
D er dritte Stock wurde erst viel später aufgebaut und harm oniert daher sowohl in der
H öhe der Zim m er als auch in deren Einteilung mit den ändern zwei Stockwerken gar
nicht. Nach dieser Einteilung verblieb das Spitalgebäude m it Ausnahme der N eben
gebäude, worin Ehehalten untergebracht waren und eigene Regie geführt wurde, bis in
die neuere Zeit ohne wesentliche Änderung. Im Jahre 1818 fing eigentlich erst die
wahre Verbesserung des Spitales an, und zwar infolge einer von Seite des H r. Landes-
Protom edicus v. Scherer vorgenommenen genauen Untersuchung aller in diesem Spitale
eingerissener Gebrechen und Anzeige hierüber an die hohe k. k. Landesstelle. Hoch-
dieselbe, das Resultat dieser Untersuchung genau prüfend und die N otw endigkeit einer
schnellen Abhilfe der Vorgefundenen Gebrechen erachtend, hat sogleich (am 24. Mai
1818) dem Stadtm agistrate die Abhilfe dieser Gebrechen aufgetragen und dem Befunde
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des H r. Landes-Protomedicus beigepflichtet, daß die schon früher im hiesigen Spitale
bestandene innere Ordnung sich in den letzten Jahren allmählich aufgelöst habe, wo
durch dasselbe in seinem doppelten Endzwecke als Krankenanstalt und als Klinikum
immer weniger entsprechend geworden sei. Der löbl. Stadtm agistrat, die Notw endigkeit
der Hebung dieser Gebrechen wohl erkennend und stets von dem Wunsche beseelt, die
Verbesserung des Spitales nach Kräften zu befördern, hat diesem hohen A ufträge durch
augenblickliche Vornahm e folgender Änderungen auch wirklich entsprochen, nämlich:
1.) D er 3. Stock war m it Pfründnern belegt. Dieselben mußten daher dieses Stock
werk räumen und die chirurgische Abteilung wurde daselbst untergebracht. Das mittlere
Zimm er dieser Abteilung wurde zum Vorlese- und Operationssaal bestimmt.
2.) Im 2. Stockwerke wurden die 2 an die Küche stoßenden Zim m er für venerische
Kranke bestimm t und zur Abteilung des chirurgischen Professors gegeben. Die übrigen
Zimmer dieses Stockwerkes erhielten die Bestim mung, für die medizinische M änner
abteilung.
3.) Der 1. Stock wurde für die mediz. W eiberabteilung mit 2 Zimmern für die Ge
bärabteilung bestimm t, welch letztere dem jeweiligen Professor der Geburtshilfe einge
räum t wurden.
4.) Das im Erdgeschosse befindliche Leichenzimmer wurde in ein W ohnzim m er um
gewandelt und m it Pfründnern belegt; das neue Leichenzimmer aber außer dem w irk
lichen Spitalsgebäude hergestellt.
5.) Der Spitalverw altung wurde die strenge Weisung gegeben, die innere Hauspolizei
und Reinlichkeit mit mehr Sorgfalt zu handhaben und nie mehr zu vernachlässigen.
6.) Die mangelhafte Einrichtung mehrerer Zimm er wurde verbessert.
7.) Die Spitalhöfe, welche zum allgemeinen Gebrauche immer offen waren, erhielten
eine Absperrung und die hintere, von der Kirche in den Spitalhof führende Türe mußte
von nun an geschlossen bleiben.
8.) Die Beköstigung der Kranken wurde als unpassend erklärt und die Entwürfe
einer neuen K ostordnung zu verfassen angeordnet.
9.) N ebst dem Irrenwärter mußte auch eine W ärterin für weibliche Irre angestellt
werden.
10.) Die Anordnung, daß in den vorhandenen 5 Behältnissen der Irrenabteilung nie
mehr als 20 Irre untergebracht werden dürfen.
11.) Die Erlassung einer bestimmten Vorschrift über die Aufnahm e der Irren.
12.) Die Einsetzung von Bäumen in die Spitalhöfe.
13.) Die Anstellung einer eigenen Spitalshebamme.
Im Jahre 1830 wurde von der hohen k. k. Landesstelle eine neuerliche Kom m ission
zur Untersuchung aller Gebrechen bestimm t, welche die Verbesserungsanträge p roto
kollarisch aufnahm und hauptsächlich den schadhaften Zustand der Nebengebäude dar
stellte. Das Spital selbst erhielt nur einige Verbesserungen in betreff der Wäsche und
kleineren Einrichtungsstücke.
D er Endzweck, welcher der Errichtung des Spitales zugrunde lag, war, um verarm
ten und hilfelosen Einwohnern der Stadt Innsbruck ein Unterkom m en oder eine V er
sorgung als Pfründner zu geben, dann arme erkrankte Dienstboten und Einwohner der
Stadt darin zu warten und zu pflegen. Jedoch wurden immer auch arme Fremde im
Erkrankungsfalle jeden Alters, jeder N ation und jeder Religion aufgenommen. Arme,
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der Stadt Innsbruck angehörige Kranke hatten von jeher und bis gegenwärtig, dem
Willen der Stifter gemäß, unentgeltliche Verpflegung. Fremde aller Nationen, m it A us
nahme des österreichischen Kaiserstaates, werden im Erkrankungsfalle im Spital unent
geltlich verpflegt, wenn sie nicht eigenes Vermögen besitzen, die erlaufenen Kosten nach
einer bestimmten, mäßigen T axe zu bezahlen. Hinsichtlich der Aufnahm e der Pfründ
ner hing die Bestimmung hiezu vom Stadtm agistrat ab. Es haben besonders und fast
allein nur verarm te Bürgersleute von Innsbruck oder lange bei Bürgern gearbeitete
Dienstboten Anspruch zur Aufnahme. Dessenungeachtet wurden doch auch in früherer
Zeit solche Personen als Pfründner aufgenommen, welche eine bestimmte Summe erleg
ten. Die Aufnahm e bedingte sich daher nach dem Raum e, dann der erlegten Summen
und auch nach sonstigen Empfehlungen. Seit der neuen Organisierung des Spitales je
doch kann ein Pfründner nur mehr m it Bewilligung der hohen k. k. Landesstelle auf
genommen werden. Eine weitere Bestim mung des Spitales war auch die Aufnahm e und
Verpflegung von Findlingen und Waisenkindern, wovon die Rechnungen von den Ja h
ren 1790 bis 1796 den Beweis liefern. Späterhin schieden sich dann die Zwecke des
Spitales mehr aus und nahmen eine mehr bestimm te N orm an. Die Verwaltung des
Spitales führte bis zur neuen Organisierung der Stadtm agistrat und stellte zur Rech
nungsführung ein Individuum mit dem Titel eines Verwalters auf. Im Jahre 1830 trat
diese neue Organisierung ins Leben, welcher die Vorschriften fü r das Wiener Allgemeine
Krankenhaus zum Grunde genommen wurden. Die A rt und Weise dieser neuen O rga
nisierung ist das W erk des hochv. H r. Landesprotom edicus und k. k. Gubernialrates
Ehrhart Edler v. Ehrhartsstein. D er Erfolg derselben beweist, m it welcher Sachkenntnis
in allen Teilen hiebei von Hochdemselben zu W erke gegangen worden ist. Möge ihn für
sein so schönes W irken der Lohn entschädigen, welcher jeder Edle in dem Danke der
armen Menschheit findet.
Durch diese neue Organisierung erhielt das Spital einen unentgeltlichen D irektor und
einen eigenen Verwalter. Beide stehen unm ittelbar unter der hohen k. k. Landesstelle.
Dem Stadtm agistrate blieb das Patronatsrecht und vollkom mene Einsicht aller Rech
nungen; ebenso der weitere Einfluß auf ökonomische Gegenstände mit dem einzigen
Unterschiede, daß über alles die hohe k. k. Landesstelle bestim m t und entscheidet. Die
Hauptbestim m ungen dieser neuen Organisierung sind, als:
1. Eine Direktion, welche die Oberleitung sämtlicher Krankenhausgeschäfte führt.
2. Die Vorlage aller Berichte und Vorschläge an die h. k. k. Landesstelle, welche außer
dem W irkungskreise der D irektion liegen.
3. Die Überwachung des Wohles der Kranken sowohl in ärztlicher als in ökonom i
scher Beziehung.
4. Die Abhaltung monatlicher Konferenzen, um die von den Ärzten und dem V er
walter beobachteten Gebrechen sowie andere Spitalsgegenstände sowohl in wissenschaft
licher als auch in ökonomischer und disziplinärer Beziehung zu besprechen und zu be
raten: dann die hierüber geführten Protokolle der h. k. k. Landesstelle zu unterlegen.
5. Die Vorlage von monatlichen Rapporten an die h. k. k. Landesstelle m it Nachwei
sung der Aufgenommenen, Entlassenen, Verstorbenen und Verbleibenden nebst D ekla
ration ihrer Krankheitarten.
Weiters eigene Vorschriften über die Einteilung der verschiedenen Krankenabteilun
gen, über die Aufnahm e der Kranken, Schwangeren und Irren, über die Verpflegsklas-
sen, über ärztliche und wundärztliche Pflege, über Arzneien und Apotheke, über die
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Naturalverpflegung der Kranken, über die Pflichten der W ärtersleute, über die E n t
lassung der Kranken, Schwangeren und Irren, über Todesfälle und Beerdigung, für die
Krankenhausverwaltung in Kanzlei-, Kassa- und Ökonomiegegenständen, über die Ein
richtung der Krankenzim m er, über die H auspolizei und über geistliche Seelsorge und
Kirchendienst.
Obwohl aber diese neue Organisierung so vieles und Vorzügliches zur Verbesserung
des Spitales beitrug, so sind nichtsdestoweniger doch so manche Lücken in der innern
Organisation des Spitales offen, welche dem Spitalverständigen immerhin betrübend
auffallen müssen, deren Hebung bei der neuen Organisierung leider außer der Macht
des hochv. H r. Landesprotom edicus lag, indem sie nur durch gänzliche U m gestaltung
des alten Gebäudes, woran dazumal und noch gegenwärtig gar nicht zu denken war und
ist, entfernt werden können. U m meinem Grundsätze getreu zu bleiben, das Gute wie
das Üble aufzudecken, erlaube ich mir, die noch vorhandenen wesentlichen Gebrechen
hier anzuführen wie folgt:
1. Die Krankenzim m er sind wider alle Sanitätsvorschriften wegen Mangels an Raum
m it zu vielen Kranken überlegt.
2. Keine Absonderung derjenigen Kranken, welche doch nach den Sanitätsvorschrif
ten abgesondert sein sollten. Der Mangel an gehöriger Lokalität ließ bisher die A us
führbarkeit dieser Absonderung nicht zu.
3. Keine Berücksichtigung des Scham- und Ehrgefühles bei den Schwängern und
Wöchnerinnen, indem dieselben auf 2 kleine Zimm er beschränkt sind, in welchen die
Schwangeren bis zu ihrer Entbindung wohnen, die Geburtsakte vorgenom men und die
Wochenbette darin gehalten werden. (Den ad 2 und 3 berührten Übelständen ist nun
durch den erfolgten Verlängerungsbau zum Teil abgeholfen.)
4. D er Übelstand, daß die chirurgische Abteilung im 3. Stockwerke untergebracht ist,
denn das Unzukömmliche, Schwerverwundete oder Beschädigte in das 3. Stockwerk zu
tragen, muß jedem auch nicht Kunstverständigen auffallen.
5. Die unzweckmäßige Unterbringung der unglücklichen Irren, denn die Lokalien
derselben sind dum pf und feucht, zudem auch sparsam mit Licht versehen. Die W ohl
tätigkeit des Sonnenlichtes bleibt für diese Lokalien wegen ihrer kleinen Fensterstöcke
großenteils ohne W irkung. Die Irrenbehälter sind so enge beieinander, daß der ruhige
Irre durch den Lärm des ändern unruhigen Irren leicht ein tobender Irrer werden
kann. W ahn- und Irrsinnige, welche allmählich aus ihrem abnormen Geisteszustände
erwachen, können beim richtigen Erkennen dieses ihres Aufenthaltsortes kaum etwas
anderes als eine schädliche Gem ütseinwirkung erleiden. Jeder Menschenfreund, dem die
Bauart dieser Lokalien bekannt ist, wird gewiß den Wunsch aussprechen, in denselben
die Unterbringung solcher Unglücklicher soviel wie möglich zu beseitigen. Die W orte
des H r. D r. H unter über Unterbringung und Versorgung der Irren dürften hier nicht
am Unrechten Orte sein, der da sagt: „Es gibt der unvermeidlichen Gegenstände so viele,
die den armen W ahnsinnigen oder dessen Anverwandten erschüttern, wenn sie sich
einem Orte dieser A rt nähern, daß es wirklich eine heilige Pflicht sein sollte, alle w idri
gen Eindrücke, die in unserer Macht stehen, zu entfernen. Hieher gehört gewiß vor
allem eine ungewöhnliche oder abschreckende Bauart der Irrenhäuser.“ Im neuen Ver-
längerungsbau sind leider keine Irrengemächer angebracht. Diese Unglücklichen bleiben
daher auf gegenwärtige schlechte L okalität beschränkt, bis es Zeit und M ittel gestatten
werden, die Um gestaltung des alten Gebäudes vorzunehmen.
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6. Eine Vorrichtung zur Luftverbesserung mangelt ganz, was doch ein notwendiges
Bedürfnis eines guten Spitales ist. Die A rt und Weise, wie eine Luftverbesserung er
zweckt werden kann, liefert das so schöne und allgemein bewunderte Krankenhaus in
München, in welchem zu diesem Behufe eigene Kanäle durch das ganze Gebäude laufen
und dabei in Verbindung m it den Öfen stehen. H r. M ed.-Rat v. H äberl schrieb eine
eigene Abhandlung über diese Luftverbesserungsmethode. Der wohltätige Einfluß einer
gesunden reinen L uft ist in Spitälern gewiß unverkennbar, wo so vieles zusamm en
w irkt, eine schädliche Luftverderbnis zu erzeugen. Schon die übelriechende Ausdünstung
so vieler Kranker allein ist hinreichend, die L u ft eines Zimmers zu verpesten, um wie
viel mehr noch wird diese Verpestung gesteigert durch den ganz unerträglichen Geruch
bösartiger Geschwüre, Exkrem ente etc., m itunter auch durch den Geruch der Salben.
Daher mag sich auch das Sprichwort „der Spitalgeruch“ schreiben. N u r durch die größt
möglichste Reinlichkeit verm ag man bei dem Mangel einer Vorrichtung der L u ftver
besserung diesen Geruch wohl zu vermindern, aber nie ganz zu heben. Selbst die Äiittel
als: der Gebrauch des Wassers, der aromatischen Rauchwerke, die D äm pfe des kochen
den Essigs, des Weingeistes, des Feuers selbst, verschiedener Säuren, auch der in neuester
Zeit so anempfohlene C hlorkalk sind nicht hinreichend, den üblen Geruch ganz zu ver
bessern. Es ist zwar nicht zu leugnen, daß diese Mittel m it gutem Erfolge angewendet
werden, aber immer bleibt ihnen der V orw urf, daß ihre W irkung nur eine tem poräre
und deswegen eine unzureichende W irkung sei, denn nur wenn sie gebraucht werden,
ist ihre W irkung fühlbar und von Einfluß, wird aber den Kranken lästig und oft auch
schädlich.
7. D er Mangel an Lokalien für Kranke besseren Standes. Diesem großvermißten Be
dürfnisse ist durch den erfolgten Neubau bereits abgeholfen worden.
8. Endlich sind in der Einrichtung der Krankenzim m er noch so manche Mängel und
Gebrechen, welche einer Verbesserung bedürfen, aber bisher wegen Mangels an Fonds
kräften unterbleiben mußten. Mit der Zeit und wachsenden Fondsm itteln werden auch
diese Mängel und Gebrechen ihre Verbesserung erhalten, welches um so mehr zu erwar
ten steht, als ein besonderes Augenm erk auf diese Verbesserung stets gerichtet ist.
Dieses sind die bisherigen wesentlichen Gebrechen, getreu ihrem Bestehen nach ge
schildert. Mögen dabei dem geehrten Leser dieser D arstellung aber auch die Bem ühun
gen der Verbesserungen, wie selbe bei der neuen Organisierung angeführt sind, nicht
flüchtig entgehen, sondern gewürdiget werden, dann wird manches falsche U rteil und
Gerücht über unser Stadtspital seine triftigste W iderlegung finden. Denn H ierin liegt
der Beweis, daß die noch vorhandenen Mängel und Gebrechen nicht in der Unkenntnis
der Spitalsvorstehung und Spitalsärzte, auch nicht in ihrer U ntätigkeit liegen, sondern
lediglich durch die unregelmäßige Bauart des alten Gebäudes und auch von den be
schränkten Fondsm itteln herbeigeführt wurden. Vertrauen wir daher auf den löbl.
Stadtm agistrat, welcher einmal die so schwierige Aufgabe des Erweiterungsbaues über
nommen und bereits ausgeführt hat, daß er auch in betreff des Finanzzustandes noch
erfolgreiche Leistungen machen und selbst noch weitere Ausführungen bewerkstelligen
wird, welche vielleicht gegenwärtig so manche als unerreichbar finden. Dank sei daher
wohldemselben für seine große, m it so vielen Schwierigkeiten verbundene Bemühung
zur endlichen Bewerkstelligung des Verlängerungsbaues. Auch D ank sei der h. k. k.
Landesstelle für die gnädige U nterstützung der magistratischen Anträge zur Erw irkung
der Genehmigung von der h. k. k. Hofkanzlei.
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Zur genauen Beurteilung des Spitalgebäudes in seiner Lage und Bauart folgt hier nun
eine getreue Beschreibung m it H m zufügung seiner innern Beschaffenheit, und zwar nach
seinem gegenwärtigen Bestehen.
Das Spitalgebäude.
Dasselbe liegt mit der H auptfront, in welcher sich die Krankenzim m er befinden, süd
östlich, m it der hintern entgegengesetzten Front, welche durch die ganze Länge des
Gebäudes vom Erdgeschosse bis im 3. Stocke gleichmäßig einen m it den Zimmern durch
gängig parallel verlaufenden Gang enthält, westlich, der Stadt zugewendet. Das nörd
liche Ende des Gebäudes grenzt an die Spitalkirche: an das südliche Ende desselben, ehe
dem in den oberen Stockwerken freistehend, schließt sich nun der Yerlängerungsbau
nach der ganzen H öhe an. Die Lage der Krankenzim m er und die daraus genießende
Aussicht in Gärten und in das Freie ist wirklich sehr schön zu nennen. Das Spital
gebäude enthält ein Erdgeschoß und 3 Stockwerke. Keller oder sonst unterirdische Be
hältnisse sind unter demselben keine angebracht. Die Krankenzim m er aller 3 Stock
werke sowie die Irren-Lokalien im Erdgeschosse befinden sich, wie schon gesagt, in der
H au ptfront gegen Südost.
Erdgeschoß. In demselben ist die Irrenabteilung untergebracht und enthält 12 L oka
lien für Irre und 2 Zimmer für Pfründner. Von 10 solcher Irrenlokalien ist der R aum
auf einen Irren beschränkt. Jedes derselben enthält eine festgemachte Schlafstätte und
einen eingemauerten Leibstuhl. Je zwei und zwei solcher Lokalien haben ungefähr
8 Schuh (— ca. 240 cm) über dem Boden einen Fensterstock, welcher m it Eisenstangen
versehen ist. Die Erwärm ung erhalten sie durch einen im Vorhause angebrachten
irdenen Ofen, verm ittelst m it Stagetten versehenen Öffnungen ober den Türen. An
den Türen sind wieder kleine, zum Verschließen gerichtete Öffnungen angebracht und
haben den Zweck, die Irren beobachten zu können. Die Schlafstätten enthalten gewöhn
lich einen Strohsack, ein Strohpolster, ein Federpolster, 2 Leintücher, eine wollene
Decke, nach Bedürfnis aber auch ein U nterbett oder eine M atratze, ein Kopfkissen und
eine mit Federn gefüllte Decke. Die ändern 2 Irrenlokalien enthalten einen R aum für 3
Irre und sind m it freien Bettstätten versehen. V on den 2 Pfründnerzim m ern ist das eine
eher ein Gewölbe als ein Zimmer zu nennen. (Die Größenangaben der Zimmer werden
ausgelassen!) Sie hatten Raum für 8 Betten. Durch den Verlängerungsbau erhielt dieses
Erdgeschoß keine Verm ehrung an Irrengemächern, weil in dem Verlängerungsbau
ebener Erde folgende Lokalien hergestellt wurden als: ein Speisgewölbe m it einem
Fenster, die Ausspeiseküche mit 3 Fenstern und einem trefflichen, einzig schön gebauten
Sparherd, 2 Badezimmer, wovon eines für Männer, das andere für Weiber bestimmt
ist, beide heizbar mit einem Raum für 10 bis 12 Wannen, eine heizbare Leichenkammer,
ein heizbares Sektionslokal, ein Zimmer für den Leichenwärter und eine Waschküche.
Diese neuen Lokalien sind sehr bequem gebaut und haben ein freundliches Aussehen.
1. Stock. In diesem Stockwerke ist untergebracht a) die medizinische Weiberabteilung,
bestehend aus 3 Zimmern, 2 Kabinetten und einer kleinen Küche und b) die G ebär
abteilung mit 2 Zimmern. Die H öhe dieser Zimmer beträgt zwischen 12 und 13 Schuh
(— ca 360 cm). Die Fensterstöcke haben eine angemessene Größe, stehen 4 Fuß über
dem Fußboden und sind mit W interfenstern und grünen Rolletten versehen. Dem
Raum e nach sollten diese Zimm er höchstens m it 21 Betten belegt sein, während sie
gegenwärtig m it 30 bis 32 Betten belegt werden müssen. Die Eingangstüren sind im
W inter m it V ortüren versehen. Die Fußböden sind von H olz. Die Beheizung geschieht
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in gewöhnlichen irdenen Öfen. Bei dem Mangel einer Vorrichtung zur Luftverbesserung
geschieht die Reinigung der Zim m erluft durch willkürliches öffn en der Fenster. Die
Beleuchtung der Krankenzim m er geschieht durch Öllampen. Die Betten stehen frei ohne
Zwischenwände. Die Entfernung eines Bettes von dem Ändern betragt kaum 2 Fuß.
Ü ber jedem Bette ist an der W and eine schwarzlackierte Tafel angebracht, w orauf der
N am e, Stand und A lter des Kranken, sein Eintrittstag, die Krankheit, die Speise- und
Getränkportion, dann die Bettnum m er angezeigt ist. Zwischen den Betten stehen kleine,
m it Silberfarbe angestrichene Tischgen, worauf die Medikamente zu stehen kommen.
Dieselben haben eine untere gedeckte Abteilung, in welche die Spuckschalen, das U rin
glas und andere notwendige Kleinigkeiten zu stehen kommen. Jeder Kranke hat bei
seinem Bette Löffel, Gabel und Messer nebst einem Serviet. Bei der Nacht und selbst
wenn es die N o t erfordert am Tage kom men gedeckte Leibstühle in die Krankenzim
mer. Die Gebärabteilung hat die gleiche Einrichtung, m it der einzigen Ausnahme, daß
auf den Kopftafeln der N am e der Schwangeren nicht geschrieben, dafür aber die Geburt
des Kindes darauf angezeigt wird. Durch den Verlängerungsbau erhielt dieses Stock
werk noch 9 sehr freundliche Zimm er m ittlerer Größe.
2. Stockw erk. In diesem befindet sich die medizinische Männerabteilung und enthält
4 Krankenzim m er, 1 Kabinett, 1 Zimm er für die Spitalsköchin und eine kleine Küche.
Die H öhe der Zimmer, die Einrichtung, die Fenster, Öfen, Fußböden etc. ist gleich wie
im 1. Stockwerke. Der R aum dieser Lokalien gestattet der V orschrift gemäß die U nter
bringung von 19 Betten, während daselbst im m er 30/31 Betten auf gestellt und belegt
sind. Durch den Verlängerungsbau erhält dieses Stockwerk um 9 sehr freundliche Zim
mer und eine kleine Küche mehr.
3. Stockwerk. H ier ist die chirurgische Abteilung untergebracht, und enthält 5 Kran^
kenzimmer, 1 Vorlesezim mer, welches zugleich zum Operationssaale dient nebst einer
kleinen Küche. Die H öhe der Zimmer ist kaum gegen 9 Schuh. Dieselben haben noch
den Übelstand, daß die durchlaufenden Türen m it Schwellen versehen sind, wodurch
die Transportierung der zu Operierenden oder Operierten in und aus dem O perations
saal sehr erschwert wird. Die übrige Einrichtung, Fußböden, Öfen, Türen, sind wie in
den anderen 2 Stockwerken m it Ausnahme der Fenster, welche kaum 3 Fuß über dem
Fußboden stehen und bedeutend kleiner sind. Dem Raum e nach sollten die 5 Kranken
zimm er höchstens m it 14 Betten belegt sein, während sie gegenwärtig m it 20 — 22 Bet
ten belegt sind. Durch den Verlängerungsbau erhält dieses Stockwerk gleichfalls um
9 freundliche Zimmer und eine Küche mehr. Die Betten dieser 3 Abteilungen bestehen
in einem Strohsack, einem Strohpolster, einer M atratze oder einem U nterbett, 2 Lein
tüchern, einem Federpolster, einem Kopfkissen, einer wollenen Decke oder einem Feder
bett. Die durch den Neubau gewonnenen Zimm er haben eine Höhe von wohl 13 Fuß,
weiße runde irdene Öfen und große Fensterstöcke.
Im H ofe. Daselbst befindet sich gegenwärtig:
1. die Ausspeiseküche m it einem Speisegewölbe und Keller. Dieselbe liegt tief, ist
finster und wegen Mangel an L uft feucht. Das Speisegewölbe ist von gleicher Beschaffen
heit. Der Keller ist schlecht und im Sommer wegen Grundwasser unbrauchbar. A n
stoßend an diese Küche ist zum großen Übelstande
2. die Totenkam m er, zugleich Sektionslokal, ebenfalls tiefliegend, schlecht und finster,
überhaupt zu diesem Gebrauche gar nicht geeignet;
3. ein Gewölbe als Kleiderm agazin, aber zu diesem Zwecke höchst ungeeignet, endlich
11
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4. eine schlechte Waschküche und eine schlechte Tagesstube.
Diese Lokalien werden daher vom 1. Mai 1839 an nicht mehr benützt, weil m it dieser
Zeit die neuen Lokalien in Benützung genommen werden. Als Garten für Irre und
Rekonvaleszente wurde der ehemalige alte Gottesacker hinter der Spitalskirche im
Jahre 1837 angelegt und entspricht seinem Zwecke.
Ärztliche Besorgung.
Die Kranken sind nach Geschlechtern abgesondert. Diese Absonderung zerfällt aber
wieder nach A rt der Krankheit in die medizinische, chirurgische, Irren- und geburtshilf
liche Abteilung. Die ordinierenden Ärzte haben sich bezüglich der Ordination an die
Pharmacopoea Austriaca, dann an die bestehende Speiseordnung zu halten. Die Prim ar
ärzte haben keine W ohnung im Spitale, sind aber verbunden, in der Nähe desselben zu
wohnen. Sie beziehen aus dem Spitalfonde einen jährlichen Gehalt von 150 Gl., mit
welchem Gehalte auch die Pensionsfähigkeit verbunden ist. Die Sekundarärzte haben
freie W ohnung im Spitale nebst freier Beheizung, letztere jedoch so, daß für den chir.
Assistenten dieselbe zur H älfte vom Spitale, zur anderen H älfte aber vom Studien-
fonde getragen wird. Für den mediz. Assistenten hat der Studienfond die ganze Behei
zung zu tragen. Der Gehalt eines Assistenten ist 300 Gl., wovon der chir. Assistent die
H älfte m it 150 Gl. aus dem Spitalfonde, die andere H älfte aber vom Studienfonde be
zieht. Der mediz. Assistent dagegen bezieht seinen Gehalt aus dem Studienfonde allein.
Die Anstellung der Assistenten ist auf die Dauer von 2 Jahren bestimmt, jedoch kann
auch eine Verlängerung für weitere 2 Jahre stattfinden. Die Primär- und Sekundarärzte
sind m it eigenen Instruktionen versehen und die genaue Erfüllung der darin enthal
tenen Vorschriften ist ihnen zur strengen Pflicht gemacht. Erstere leisten einen Eid,
Letztere legen ein Handgelübde ab. Die wesentlichsten Punkte der Instruktionen für
die Primär- als auch Sekundarärzte sind folgende:
1. Gehörige Achtung gegen den Spitalsdirektor und die pünktlichste Folgeleistung in
allen von demselben getroffenen Anordnungen.
2. Für das Wohl der A nstalt und der ihnen anvertrauten Kranken nach allen K räf
ten und m it dem besten Willen zu wirken, ihre Heilung, oder in unheilbaren Fällen die
ihnen erforderliche H ilfe nach Gewissen und unter der strengsten V erantw ortung zu
leisten.
3. Entdeckte Gebrechen, welche zum Nachteile der Kranken oder des Krankenhauses
sind, sind nach ihrem W irkungskreise entweder selbst sogleich abzustellen oder der
D irektion zur Abstellung anzuzeigen.
4. Eine genaue Aufsicht, daß die Kranken von den W ärtersleuten nicht verwahrloset,
nicht mißhandelt, nicht betrogen oder auf eine andere A rt nicht verkürzt werden.
5. D arauf zu sehen, daß auf den Krankenzim m ern die größte Sittlichkeit herrsche und
das wundärztliche Personale die Kranken m it der gehörigen Schonung behandle, sich bei
chir. Verrichtungen nicht roh benehme und jede öffentliche oder schamlose oder
unnötige Entblößung vermieden werde.
6. Die Kranken, bevor sie die Geistesgegenwart verlieren, zur Erfüllung der Pflichten
jener Religion, zu welcher sie sich bekennen, zu verhalten und bedacht sein, daß die
Sterbenden von einem Priester getröstet, die Toten aber von den W ärtersleuten oder
Totenträgern zum Abscheu der Lebendigen nicht mißhandelt werden.
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7. Die Handhabung der größten Reinlichkeit in ihren Abteilungen und gehörige
Sorgfalt auf die Lüftung der Krankenzim m er.
8. Die größte Vorsicht bei Transferierung der Kranken von einer Abteilung in die
andere.
9. Die pünktliche A bhaltung der vor- und nachmittägigen Visiten und Ordinationen.
10. Die Verrichtung kleinerer Operationen an der Stelle und die wichtigeren V er
bände sind vom Professor der Chirurgie selbst zu machen.
11. Das augenblickliche Erscheinen, wenn sie auf eine oder die andere Abteilung be
rufen werden.
12. Der chir. Prim ararzt hat sich in Fällen, wo eine gleichzeitige wichtige Behandlung
zur H erstellung des Kranken erforderlich ist, mit dem Prim ararzt der med. Abteil, zu
beratschlagen und sich seinem Ausspruche zu überlassen.
13. Sie haben sich bei Verschreibung der Arzneien so viel möglich an das Haus-,
form ular zu halten und insoweit es geschehen kann, die einfachsten und wohlfeilsten,
zugleich aber immer die zweckmäßigsten Arzneien zu verschreiben.
14. Die Ersparung aller unnützen Auslagen dem Fonde des Instituts, jedoch ohne
Nachteil der Kranken.
15. Die Sorgfalt auf K ost und N ahrung der Kranken.
16. In bedenklichen Krankheitsfällen und besonders bei einreißenden Epidemien hat
der Prim ararzt sogleich dem D irektor die Anzeige hievon zu machen, w orüber dann
zwischen dem D irektor und den Prim arärzten Konsultationen abgehalten werden.
17. D er Prim ar-W undarzt ist strenge verpflichtet, in schweren und zweifelhaften
Fällen, wo es sich um eine bedeutende chirurgische Operation handelt, dem D irektor die
Anzeige zu machen, welcher dann eine Konsultation anordnet, hiezu noch ein paar
praktische geschickte W undärzte beizieht, wo dann die Stimmenmehrheit für oder
gegen die Operation entscheidet. Kein Kranker darf wider seinen Willen zu einer
Operation gezwungen werden.
Die Prim arärzte sind gemäß einer am 26. Juni 1820 N r. 11652 erflossenen hohen
Gubernialverordnung dafür verantwortlich gemacht, wenn sie mit ansteckenden K ran k
heiten behaftete Individuen vor gänzlich wiederhergestellter Gesundheit und vor ge
schehener Reinigung des Körpers und der Kleidung aus dem Spitale entlassen sollten.
In Betreff der ärztlich notwendig erkannten Kunstbehandlung von im Spitale unent
geltlich aufgenommenen Kranken besteht eine eigene H ofkanzlei-V erordnung vom
21. M ärz 1822 N r. 6953, welche zum Beweise ihres Wertes wegen hier wörtlich aufge
führt wird; sie lautet: „Ü ber den aus Anlaß eines besonderen Falles gestellten Antrag,
daß künftig sich jeder in ein Krankenhaus unentgeltlich aufgenommener Kranker der
ärztlich notwendig erkannten Kunstbehandlung zu unterziehen oder im W eigerungs
fälle aus der Anstalt zu entfernen hätte, wird folgende belehrende Entscheidung er
lassen: Dem Antrage, die Renitenten gegen beschlossene Operationen aus dem Spitale
zu entfernen, kann nicht unbedingt stattgegeben werden, hierüber müssen die jedes
maligen Um stände entscheiden; denn so wie auf der einen Seite niemand zu einer O pe
ration gezwungen werden kann, so können andererseits Verhältnisse eintreten, welche
die augenblickliche Entfernung des Patienten aus dem Spitale auch im Weigerungsfälle
nicht redlich machen und oft selbst mit dem Gefühle der Menschlichkeit nicht in Ein
klang gebracht werden können. Als Regel läßt sich daher nur festsetzen, daß jene unent
geltlich verpflegten Kranken, die sich weigern, an sich eine O peration vornehmen zu
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lassen, aus dem Spitale zu entfernen seien, insoferne nicht besondere und von den
Kunstverständigen zu bestimmende Um stände dagegen streiten.“
Die Anwendung gewaltsamer und schmerzhafter M ittel gegen Militärpflichtige beim
Verdachte der Verstellung zur Erforschung des Daseins oder Nichtsdaseins angegebener
Gebrechen wurde von der h. k. k. Landesstelle mit Verordnung von 26. N ov. 1835
N r. 26013 nur dann bewilligt,
1. wenn der A rzt die volle Überzeugung hat, daß dieselben unschädlich der Gesund
heit angewendet werden können, und daß er
2. für jeden einzelnen Fall die Ermächtigung der k. k. Superarbitrierungs-Kom m ission
sich hiezu erbitte, welche bei Erteilung dieser Bewilligung mit aller Vorsicht zu Werke
gehen, insbesondere von dem Dasein wirklicher Verstellung sich Überzeugung ver
schaffen und jedenfalls nur gestatten wird, daß bei Anwendung schmerzhafter Mittel
immerhin die Probe m it den gelindem voraus angestellt und erst nach dem fruchtlosen
Versuche dieser zur Anwendung der strengeren geschritten werden dürfe.
Abhaltung der Krankenvisiten.
Die Ordinationen werden von den Prim arärzten zweimal im Tage nach vorläufiger
Lüftung und Reinigung der Krankenzim m er abgehalten, um 7 U hr morgens in der
mediz., dann 9 U hr morgens in der chir. Abteilung und um 4 U hr nachmittags, wobei
die Sekundarärzte und die W ärtersleute der betreffenden Krankenzim m er zu erscheinen
haben. Der Prim ararzt verweilt bei jedem einzelnen Kranken, erforscht die Krankheit,
läßt sich von dem Sekundararzt die zwischen den Ordinationen vorgefallenen K ran k
heitserscheinungen erzählen, ordiniert sowohl die erforderliche Arznei und chir. Hilfe
als auch die den Kranken nötigen Speiseportionen. Diese Ordination wird von dem
Sekundarius sowohl auf die Kopftafel als auch in den eigens hiezu bestimmten O rdina
tionszetteln eines jeden Kranken eingetragen und hiernach der M edikam enten-Extrakt
verfaßt, von dem Prim ararzt unterzeichnet und in die Apotheke geschickt. Es wird sich
hiebei nach der bestehenden M edikam enten-Norm benommen, doch steht es dem Pri-
m ararzte frei, wenn es die Notw endigkeit erheischt, auch die teuren und selbst die
teuersten H eilm ittel zu verordnen. Das Ordinieren mit chemischen Zeichen und Ziffern
ist zur H intanhaltung aller Verirrungen und Hintergehungen verboten. Bei der Über^
nähme der Medikamente aus der Apotheke muß der Sekundararzt zugegen sein und die
Arzneien prüfen, ob sie in Rücksicht der Q ualität und Menge nach der Verschreibung
bereitet sind; deswegen muß in der Apotheke jedem H eilm ittel nebst der Zimmer- und
Bettnum m er und der A rt des Gebrauches auf die Aufschrift die enthaltenen Ingredien
zien und ihre Dosis beigefügt werden. Kaustische zum äußern Gebrauch bestimmte
wie auch innerliche heroische M ittel werden zur Vermeidung jedes schädlichen Miß
griffes versiegelt expediert und dürfen nur von dem Sekundararzt erbrochen werden;
nur von ihm dürfen sie angewendet und dann zum weitern Gebrauche wieder sorgfältig
verwahrt werden.
Nach der Ordination verrichtet der Sekundararzt die ihm erteilten Aufträge, macht
die Aderlässe, setzt die Vesikatoren, verbindet die Geschwüre etc. Der Sekundararzt
muß in der Zwischenzeit, nämlich zwischen der einen und der ändern Ordination,
genaue Nachsicht auf den Krankenzim mern halten, um zu sehen, daß die Kranken ihre
Arzneien vorgeschriebenermaßen erhalten, daß die W ärtersleute ihre Pflicht tuen und
daß besonders schwache Kranke auf das genaueste gepflegt und ihnen die etwa sonst
14
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noch nötige H ilfe geleistet werde. Alle 3 Stunden bei T ag und einige Male in der
Woche selbst bei der Nacht und auch öfters, wenn sich schwere Kranke vorfinden, muß
von ihm Nachsicht auf jedem Krankenzim m er gepflogen werden, damit es an Inspek
tion nicht gebreche und die Kranken nicht bloß der willkürlichen Pflege der W ärters
leute überlassen bleiben. Selbst der Prim ararzt hat die Obliegenheit manchmal in der
Zeit zwischen den Ordinationen und auch bei Nacht in den Krankenzim m ern nach
zusehen. Es ist eine spezielle Pflicht des Primar-W undarztes die chir. Hilfe zu leiten,
die Verrichtung der nötigen chir. Operationen sowie die Anlegung der Verbände in
schweren Fällen selbst zu tuen, dann in leichtern Fällen die Leitung der Verbände und
die kleinen chir. Verrichtungen des Sekundararztes zu führen, indem es strenge ver
boten ist, daß W ärtersleute oder die Kranken selbst auch nur den einfachsten Verband
besorgen.
In früherer Zeit wählte immer der Stadtm agistrat einen M edizindoktor aus der Stadt
Innsbruck zur Besorgung der ärztlichen Verrichtungen im Spitale und stellte ebenso
einen Chirurgen zur Besorgung der wundärztlichen Verrichtungen an. Im Jahre 1817,
als dem Zeitpunkte, wo die ordentliche Klinik ihre Einführung im Spitale erhielt, verlor
der Stadtm agistrat diese Erwählung, indem von dieser Zeit an die h. k. k. Landesstelle
immer den Professor der praktischen Medizin zum Prim ararzte und den Professor der
Chirurgie zum Prim ar-W undarzte bestimmte. Ehrenvoll bleibt das W irken dieser vom
M agistrate gewählten Ärzte im Spitale, wovon nicht nur die Akten den Beweis liefern,
sondern auch selbst mündliche Traditionen erwähnen der Liebe und des Eifers, womit
dieselben des Spitales sich annab men. Am meisten zeichneten sich hierin aus: Der gegen
wärtige Prof. der A natom ie Dr. med. et chir. H r. Jos. T heodor Albaneder, der pen
sionierte Kreisphysikus und gegenwärtige Spitalsdirektor D r. Ignaz v. H örm ann z. H o r
bach, dann H r. Michael Hillhuber, gegenwärtiger Kreisw undarzt in Bozen. H ier ver
dient auch im ökonomischen W irken der verstorbene H r. Anton Carnelli, damalieer
M agistratsrat und Verwalter des Stadtspitales eine rühmliche Erwähnung. Es bleibt
aber auch ebenso ehrenvoll für den Stadtm agistrat, daß er immer solche Wahlen ge
troffen hat und immer bedacht war, die Behandlung der Kranken nur solchen Ärzten
anzuvertrauen, welche das leisteten, was ein Spitalarzt leisten soll, wohlwissend, daß
ein A rzt, welcher kühne Experimente in einem Spitale ausübt, dasselbe nur des öffent
lichen Zutrauens und der Achtung beraubt, oder durch überteure für ein Spital zweck
widrige und unpassende Medikamente und andere überspannte Forderungen den Fond
und m it ihm die W ohltat der ganzen Anstalt untergrabt.
Die ersten Professoren als Prim arärzte im Spitale waren der D r. med. Franz Karl
Karpe und der Dr. chir. Jos. Edler v. W attmann. Ersterer war unglücklich im Erfolge
seines Heilverfahrens, letzterer aber wagte kühne Experimente und das Spital gewann
einen unvorteilhaften Ruf. Im Jahre 1825 wurde für Prof. Karpe der D istriktsarzt vom
Landgerichte Steinach, Dr. med. Pascoli, als Prim ararzt ernannt, welcher in dieser Eigen
schaft bis zum August des Jahres 1830, wo er als D irektor der Provinzial-Irrenanstalt
zu H all angestellt wurde, verblieb. Sein W irken als Prim ararzt im Spitale war von der
A rt, daß das Spital wieder einen bessern R u f gewann, und die innere bessere Einrich
tung sowie verschiedene andere wohltätige Verbesserungen haben ihm ihre Entstehung
zu verdanken. Für Dr. Pascoli wurde D r. v. Wocher als Prim ararzt bestimm t, welcher
diese Stelle vom September 1830 bis Ende September 1835 bekleidete. Sein H eilverfah
ren steigerte den aufgelebten guten R u f des Spitales in hohem Grade, und die armen
Kranken hiengen mit Liebe und Vertrauen an diesem ihrem Arzte. A uf Dr. v. Wocher
folgte der Prof. Dr. med. Karpff als Prim ararzt. Obwohl derselbe nur 6 Monate Dienst
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leistete und sein junges Leben so frühzeitig (6. Mai 1836) endete, so besaß er doch die
Liebe und Achtung der Kranken und aller im Spital Angestellten. Sein W irken war
kurz aber ehrenvoll für das Spital, sein so frühes Hinscheiden wurde hier wahrhaft und
innig betrauert. Ihm folgte der damalige med. Assistent Dr. Ludwig Schneller als
Sublierender Professor und Spitals-Prim ararzt. Wie dessen W irken als Prim ararzt war,
beweist der vom verstorb. Prof. und Spitalsdirektor Simon Schwalt gemachte Ausdruck,
welcher in einer Äußerung an eine öffentliche Behörde von ihm abgegeben wurde,
darin er sagt: „Eine nähere Bezeichnung seiner Kenntnisse und H eilverfahrens müßte
für einen A rzt wie Dr. Schneller ist, nur beleidigend für ihn sein, eine Anstalt, welche
den Dr. Schneller als A rzt besitzt, kann sich nur Glück wünschen.“ U nter ihm er
reichte der gute R u f des Spitales die größte Höhe, die es ehedem hatte. Mit 11. Mai 1838
wurde diese Primararztens-Stelle wieder definitiv besetzt und dem H r. Prof. Dr. med.
Laschan verliehen. Als fremd und unbekannt m it den Lokalverhältnissen bleibt es eine
schwere Aufgabe für ihn, in der ersten Zeit das zu leisten, was sein angerühmter und im
Spitale so beliebt gewesener Vorgänger leistete. Jedoch in seiner Kunst reich m it K ennt
nissen ausgestattet und von dem besten Willen für die Anstalt beseelt, hiezu sein ein
nehmendes liebevolles Benehmen gegen jedermann, geben die schönste H offnung, daß
die Primararztens-Stelle in die Hände des Prof. Laschan gegeben, dem Rufe des Spitales
Ehre bringen wird. Für Edlen v. W attmann, welcher seine Bestim mung nach Wien er
hielt, wurde im Jahre 1826 der gegenwärtig noch hier befindliche Prof. der chir. Jos.
Mauermann als Prim ar-W undarzt ernannt. Als heilender W undarzt und Operateur
wird ihm Ehre gezollt.
Im Jahre 1817 fand auch die Regulierung der gegenwärtig bestehenden Gebärabtei
lung statt, und die Professoren der Geburtshilfe erteilen hierin den Manualunterricht,
beziehen aber von Spitale weder einen Gehalt noch eine Rem uneration. Prof. und
D r. med. H interberger war der erste, welcher als geburtshilflicher Professor die G ebär
abteilung übernahm. Sein W irken darin war ehrenvoll und noch jetzt wird seiner mit
Liebe und Achtung gedacht. Im Jahre 1821 erhielt er seine Übersetzung nach Salzburg
und statt dessen wurde der Dr. med. Amerer als Prof. der Geburtshilfe ernannt. D er
selbe wurde im Jahre 1835 von dieser Professur entfernt. Sein W irken in der G ebär
abteilung spricht außer dem Lehrfache nicht vorteilhaft für ihn. Ihm folgte im gleichen
Jahre der Dr. med. Fabian Ullrich als Prof. der Geburtshilfe und Übernehm er der G e
bärabteilung, welcher noch gegenwärtig dieselbe innehat. Sein Erscheinen auf Prof.
Am erer war gleich dem Erscheinen eines Engels zu nennen. Durch ihn erhielt diese
Abteilung wieder einen guten R uf und auch einen stärkeren Besuch von Schwangeren
als er je war. Die Schwängern und Wöchnerinnen überlassen sich seiner ärztlichen Be
handlung m it vollem Vertrauen und alle im Spitalle angestellten zollen ihm Achtung
und Liebe.
H onstetter bemüht sich wenigstens für die Zeit seiner A m tstätigkeit, also von 1832
bis 1838, genaue statistische Angaben über die Anzahl der Kranken, über die vorge
fallenen Erkrankungen wie auch über die vorgenom menen Operationen beizubringen.
Letztere konnte er nur den M onats-Rapporten entnehmen, da ihm Prof. Mauermann
„auf eine unfreundliche Art, mir unbewußt w arum “ , sein Ersuchen um Bekanntgabe der
Operationen ablehnte. Diesen Statistiken wird nur das Wichtigste entnommen.
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Medizinische A bteilung:
Jah r Aufnahmen Geheilt Gestorben
1832 237 170 29
1833 274 189 31
1834 267 180 34
1835 304 226 30
1836 314 211 45
1837 300 212 39
1838 312 231 36
sehe Abteilung:
Jah r Aufnahmen Geheilt Gestorben
1832 192 142 2
1833 199 149 8
1834 166 116 11
1835 171 117 8
1836 175 110 10
1837 155 105 9
1838 165 114 4
»teilung:
Jah r Aufnahmen Geheilt Gestorben
1832 15 2 1
1833 17 5 0
1834 15 3 1
1835 11 0 1
1836 17 4 2
1837 9 0 2
1838 16 0 0
G ebär-A bteilung:
Jah r Aufnahmen Geb. Kinder Gestorben
1832 22 18 2
1833 26 24 4
1834 32 28 1
1835 29 25 1
1836 36 28 0
1837 33 2S 1
1838 38 29 0
Bei den fast 200 angeführten Krankheiten ist die Beifügung der deutschen Bezeich
nung zur lateinischen wertvoll. Die Zahlen der Aufnahm en und Entlassungen gehen
ohne nähere Begründung oft derart auseinander (z. B. Syphilis: wurden 208 aufgenom
men und 231! entlassen, m it Lungenschwindsucht wurden 43 aufgen. und 14 entlassen,
wobei noch 60 starben?), daß bei den folgenden Angaben — nur Krankheiten mit mehr
als 20 Fällen! — allein die Zahl der Aufnahmen in Klam m ern beigefüet wird:
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A rthritis = Gicht (45) — Apoplexia — Schlagfluß (24) — Abscessus — Eiterge
schwür (55) — Angina = H alsentzündung (27) — Catarrhus = fieberloser Lungen
katarrh (41) — Contusio — Quetschung (65) — Cancer — Krebs (21) — Caries —
Beinfraß (22) — Cardialgia uz Magenbeschwerden (26) — Delirium tremens potato-
rum = W ahnsinn m it Zittern der T rinker (21) — Dysenteria = R uhr (66) — Erysi-
pelas = Gesichtsrose, R otlauf (20) — Febris gastrica — gastr. Fieber (74) — Febris in-
termittens = Wechselfieber (117) — Feb. nervosa = Nervenfieber (37) —1 Feb. rheu-
m atica — rheumat. F. (50) — Feb. catarrhosa — Katarrhalfieber (22) — Fractura =r
Beinbruch (36) — Fluor albus — weißer Fluß (27) — Gastrism us — Magenbeschwerden
(103) — H ydrothorax — Brustwassersucht (39) — H ernia — Leistenbruch (22) —
H aem optoe — Bluthusten (21) — H epatitis — Leberentzündung (22) — H ydrops uni-
versalis = alldem. Wassersucht (48) — Herpes = Flechten (22) -—- Infarctus visc. ab-
dom. = Stockungen in den Unterleibsorganen (20) — Inflammationes externae =
äußere Entzündungen (53) — Marasmus = Altersschwäche (66) — Ophthalm ia “
Augenentzündung (37) — Phtisis = Lungenschwindsucht (43) — Pneumonia = Lun
genentzündung (101) — Pleuritis = Brustfellentz. (58) — Pleuropneumonia — Brust-
fell-Lungenentz. (20) — Rheum a = Rheum atism us (56) — Scabies = Krätze (401) —
SvphUis universalis et local. = venerische Krankheits-Zufälle (208) — Scarlatina —
Scharlachfieber (12) — Taenia = Bandwurm (13) — Ulcera = Fuß- und andere G e
schwüre (157) — Vesania = Irrsinn (38) — Varicellae = unechte Menschenpocken (31)
— Varioloides = m odif. Menschenpocken (26) — Variola vera = Pocken, Blattern
(23) — Vulnera — Wunden (33).
Es folgt nun ein Verzeichnis der in 7 Jahren „Verrichteten O perationen“ :
Paracentesis abdominis (14 Fälle) — je 7 Fälle von Oncotom ie, Operationen der
H ydrocele durch Schnitt und Operationen des grauen Stars durch Reclination — A m
putation der Brustdrüse (6) — Einrichtung von Knochenbrüchen (4) — Einrichtung
von Verrenkungen (3) — Op. d. H ydrocele durch Punktion (3) — Trennung verwach
sener Finder (3) — Keratonixis (2) — Lithotripsia (2) — und je eine Operation: A b
tragung des vorderen Teiles der Zunge, Am putation des rechten Unterschenkels, Amp.
des m ittlern Fingers der linken H and, Auslösung von Knochen an den Zehen, Ausl,
von Knochen am kleinen Finger, Ausl, von Knochen am Kniegelenk, Enucleation des
Vorderfußes, Excision eines Fungus haematodes, Exc. mehrerer Knochenstücke an der
äußern Fläche der Schilddrüse, Exc. eines Carcinom s an der Oberlippe und Wange, Exc.
eines fremden Körpers in der rechten Hand, Exc. labii inferioris carcenomatosi, Exc.
eines Sarcom s an der rechten Seite des Halses, Exc. einer Fettgeschwulst, Exc. der gro
ßen Zehe, Exc. der erkrankten Unterkieferwinkeldrüse, Exc. des degenerierten rechten
Hodens, Exc. des degen. rechten Auges, Exc. des fungösen linken Hodens, Kaiserschnitt
an einer Verstorbenen (die lebend zur Welt geförderte Frucht, 6 Monate alt, starb nach
einer Viertelstunde), Lithotem ia, Operation eines enormen Regenbogenhaut-Staphi-
loms, Op. eines Staphilom a corneae, Op. einer H ydrosarcocele, Op. des grauen Stars
durch Depression und eine durch Extraction, Op. der Hasenscharte, Op. der Phimosis,
R epositio herniae incarceratae, Trepanation, Unterbindung eines Fungus medullaris,
U nterb. einer Mastdarmfistel.
Es folgt nun eine D arstellung'der Verwendung des Stadtspitales für die Ausbildung
der Mediziner:
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Die Kliniken
Diese zerfallen in 3 Abteilungen, nämlich in die medizinische, chirurgische und ge
burtshilfliche Klinik. Dieselben haben in fakultätischer Beziehung den Unterricht zum
Zwecke und gewähren für das Spital ein finanzielles Interesse. Es soll daher der fakul-
tätische und der finanzielle Zweck in diesen Kliniken gleich beobachtet werden.
Die ordentliche Einführung dieser Kliniken erfolgte im Jahre 1817 (1816 war nämlich
das mediz.-chir. Studium wiedereingeführt worden). Die Professoren wählen sich aus
ihren Abteilungen diejenigen Krankheitsarten aus, welche sie zum Unterrichte bedürfen.
Die Gebärabteilung allein benützt alle in diese Abteilung kommenden Schwangeren
zum klinischen Unterrichte. Jeder klinisch genommene Kranke erhält einen Ordinarius
unter der Leitung des Professors. Bei diesen Kranken ist es den Ärzten erlaubt, U m gang
von der für Spitäler vorgeschriebenen O rdinationsnorm zu nehmen. Sie sind daher in
der K ost und den Medikamenten besser gehalten als die anderen Kranken. Für jede
K linik ist auch ein eieener Sekundararzt als Assistent für den Professor angestellt.
Gegenwärtig sind dieselben der Dr. med. Georg Berreitter und der Mag. d. Chir. W en
delin Pfeiffer. Ersterer leistet in den mediz. Abteilungen, Letzterer aber in der chir. und
Gebärabteilung wesentliche Dienste. Beide sind geschätzt und beliebt sowohl bei den
Kranken als auch von den im Spitale angestellten Beamten und Professoren. Für die
mediz. und chir. Klinik sind 4 Zim m er und zwar jedes m it 6 Betten bestimm t, wovon
jede derselben 2 innehat und 1 für Männer, das andere für Weiber zu verwenden ist.
D er auf die Klinik aufeenommene Kranke hat den Vorteil, daß er dem Spitale nur die
letzte Verpfle<?staxe m it tätlichen 12 K r. R. W. bezahlen darf. Daeeeen hat der Studien
fond die Verpflichtung auf sich, dem Spitale die Ergänzung der Verpflegstaxe des K ran
ken pro K o pf und T ag nach A rt seines Dom izils zu leisten. Dieser Beitrag besteht daher
für den T iroler in täelichen 18 K r., für den Nichttiroler aber in täglich 24 Kr. Seit dem
Jahre 1830 als dem Zeitpunkte der neuen Organisierung leistete der Studienfond ins
gesamt 14.140 Gulden 58 K r. an Beiträgen für klinisch behandelte Kranke, davon (als
Beispiel) für 1830/31: 2145 Gl. 54 K r. und 1837/38: 1754 Gl. 12 Kr.
Behandelt wurden in der K linik: von 1831 bis 1838 insgesamt 1142 Kranke.
Jah r mediz. Klinik chir. Klinik geburtshilf.
1831 81 36 14
1832 71 31 13
1833 112 35 28
1834 88 25 29
1835 96 33 27
1836 84 30 34
1837 80 28 31
1838 79 24 33
Summe 691 242 209
Welch einen wesentlichen N utzen die Professoren dem Spitale zuwenden können,
wenn sie die Zahl der für die K l'n ik angenommenen 6 männlichen und 6 weibl’chen
Kranken vollzählig halten, stellt sich aus dem einfachen U m stande dar, daß das Spital
für arme Innsbrucker gar keine, für Ausländer aber nur höchst selten eme V ergütung
erhält, während wenn dieselben in klinischer Behandlung stehen, dem Spitale doch ein
Beitrag von zwei Dritteilen an den Verpflegungskosten aus dem Studienfonde zufließt.
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Es ist auch der ausdrückliche Wille des H r. D irektors des med.-chir. Studiums, k. k. Gu-
bernialrates und Landesprotom edicus Erhart v. Ehrhartstein, daß die Zahl von 6 kli
nisch Kranken in jeder Männer- und W eiberabteilung innegehalten werde und wenn
auch nicht immer, so viele schöne wichtige Krankheitsarten vorhanden sein sollten, durch
welche diese Zahl erhalten werden könne, so sollen von den vorhandenen K rankheits
fällen die besten ausgewählt werden, um diese Zahl vollständig zu machen. Im Falle der
gänzlichen Aufliegenheit seien selbst Krätzige und Syphilitische zum klinischen U n ter
richt zu verwenden. Diesem ausgesprochenen Willen wurde und wird auch noch gegen
wärtig in der med. Abteilung nachgekommen, nicht aber so in der chir. Abteilung, und
dennoch äußerte sich der Professor letzterer Abteilung bei der Anwesenheit Ihro k. k.
M ajestäten im August 1838 gegen die k. k. H r. H ofräte Edlen v. Raim ann und Baron
v. Dürkheim , daß bei ihm alle Kranken klinisch genommen seien, indem die Kandidaten
der Chirurgie an jedem Krankenbette ihren Unterricht erhalten. Diese Äußerung war
und ist daher ein W iderspruch gegen seine eingestellten klinischen Ausweise und zwingt
eine Abwendung des finanziellen Interesses für das Spital mit einer Nicht-Berücksich
tigung der Billigkeit für den Kranken. Denn es soll auch dem Kranken jene W ohltat
zuteil werden, welche ihm durch Erteilung von Unterricht aus seiner Krankheit ge
bührt und zwar ohne Rücksicht, ob der Kranke selbst oder die Gemeinde für ihn die
Spitalskosten zu bezahlen hat. Wie umso mehr ist daher das Interesse des Spitales ver
kürzt bei Ausländern oder armen Innsbruckern, für welche das Spital keine V ergütung
erhält, dieselben aber nach der erwähnten Äußerung dennoch zum klinischen U nter
richte verwendet werden, ohne daß sie im chir.-klinischen Ausweise, behuf der An-
sprechung eines Vergütungsbeitrages aus dem Studienfonde aufgeführt werden. Es wäre
daher wohl zu wünschen, daß auch die chir. Klinik dem finanziellen Zwecke ebenso
gleichförmig wie dem fakultätischen Zwecke gehalten würde. Am besten werden es
Kunstverständige zu beurteilen wissen, ob ein oder kein Grund vorhanden ist, daß in
dieser Abteilung so wenige klinische Kranke ausgewiesen werden konnten, wenn die
aufseführte Deklaration der chir. Krankheitsarten m it der Zahl der chir.-klinisch be
handelten Kranken verglichen wird. Aber auch nicht dem Kunstverständigen muß es
auffallen bei der Erwägung, daß der Professor der chir. Klinik die eieiche Anzahl Schü
ler hat wie der Professor der mediz. Klinik, und doch nach den klinischen Ausweisen
in der chir. Klinik um beinahe Zweidritteile weniger klinisch Kranke sind als in der
mediz. Abteilung. Denn das Verhältnis wäre hergestellt, wenn nur ein Dritteil zeit
weise oder im Durchschnitte höchstens nur die H älfte weniger klinisch Behandelte als in
der mediz. Abteilung entfielen. Verkennen läßt es sich übrigens eewiß nicht, daß in
der Führung der chir. Klinik dem fakultätischen und dem finanziellen Interesse gleich
weise, sondern mehr dem fakultätischen und weniger dem finanziellen Interesse ent
sprochen wird.
Für diese 2 Kliniken sind zwei W ärterinnen angestellt, welche ihre Löhnung von
monatlichen 10 Gl. 30 Kr. aus dem Studienfonde erhalten. Derjenige Schüler, welcher
zum Ordinarius eines Kranken bestimm t wird, hat am Krankenbette ein öffentliches
Krankenexam en zu machen, Diagnose, Prognose und Therapie nach Indikationen zu
stellen, Reeim und D iät anzugeben und dies schriftlich ausgearbeitet jederzeit auf V er
langen des Professors binnen einigen Taeen zur öffentlichen Ablesung in Bereitschaft zu
halten. Der V erlauf der Krankheit mit allen hiebei bemerkten Veränderungen, die ver-
ordneten innerlichen und äußerlichen M ittel nach allen ihren näheren Bestimmungen
sind vom Ordinarius T ag für T ag aufzuzeichnen, woraus nach erfolgter Heilung des
Patienten die Krankheitsgeschichte verfaßt und dem Professor eingeliefert wird.
20 J
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Geburtshilfliche Klinik
V orstand derselben ist gegenwärtig H r. Prof. der Geburtshilfe D r. med. Fabian U ll
rich, geschätzt und geehrt als freundlicher und kenntnisvoller Mann. Zur W art und
Pflege der Schwängern und "Wöchnerinnen ist eine eigene W ärterin angestellt, welche
zugleich H ebam m e sein muß; dieselbe ist m it einer eigenen Instruktion versehen,
welche folgende wesentliche Punkte enthält, als: Sie hat über die Anwesenheit der zah
lenden Schwängern oder Wöchnerinnen die strengste Verschwiegenheit zu beobachten,
die etwaigen Besuche vorläufig anzuzeigen und dieselben nur m it ihrem Willen und
nur an solchen Orten zu gestatten, wo die ändern Schwängern und Wöchnerinnen nicht
gesehen werden können. Ü berhaupt ist der E intritt in die Gebärabteilung keinem Frem
den und selbst den im Hause angestellten Personen nur in Dienstverrichtungen erlaubt.
Es ist ihr auf das strengste verboten, von dem Unglücke der Schwängern und Wöch
nerinnen einen Gewinn zu ziehen, sie zu außerordentlichen Zahlungen und sogen.
Trinkgeldern bei der Geburt, bei der T aufe oder bei der Entlassung des Kindes oder
der M utter zu bereden oder gar unter gewissen Drohungen zu verhalten. Die Kinder,
welche in dieser Abteilung geboren werden, werden von den M üttern entweder bei
ihrem A ustritte m itgenommen oder sie statten dieselben noch vor ihrem A ustritte nach
freiem Willen aus. Zur Ehre des Vorstandes gereicht gewiß der U m stand, daß Sterbe
fälle an Kindbettfieber in dieser Abteilung frem d sind.
Die ganz detaillierte Beschreibung der Verpflegung wird nur auszugsweise m itgeteilt:
Natural-Verpflegung der Kranken
Die Bereitung der K rankenkost geschieht durch einen Traiteur, welcher durch die
jährliche M inuendaversteigerung die Ausspeisung übernimmt, wobei aber immer die
Zu- und Absätze nach den Fleisch- und Brotsatzungen ein besonderes Bedingnis bilden.
D er Ausspeiser verteilt die einzelnen Portionen nach dem ihm von der Verwaltung
übergebenen Küchenzettel, welcher aus den ärztlichen Ordinationen verfaßt und zu
sammengestellt wird. Diese Naturalverpflegung ist eine der bedeutendsten Auslagen
des Spitales, und betrug (nur zwei Beispiele!)
1831 in der Ausspeisung 6174 Gulden, an G etränk 240 Gl.
1838 in der Ausspeisung 8299 Gulden, an G etränk 689 Gl.
Die Portionen, welche den Kranken von den Prim arärzten nach Befund der Krankheit
verordnet werden können, sind folgende:
Speise-Ordnung
Zuerst werden für unentgeltlich Verpflegte und Zahlende nach der letzten Klasse
sechs verschiedene „P ortionen“ aufgezählt:
1. oder Schwache: Früh: lautere Rindsuppe — M ittags: Schleimsuppe, Rindsuppe mit
Semmelschnitten, abwechselnd — Abends: lautere Rindsuppe, auch Panadelsuppe.
2. oder V iertl: M orgens: Rindsuppe m it Semmelschnitten, Reis- oder Nudelsuppe,
abwechselnd — M ittags: Rindsuppe m it Semmelschnitten, Gersten- oder Reissuppe, ab
wechselnd m it Milchreis, Obstspeise, gedünstete Nudeln oder Fleckerln — Abends:
Rindsuppe mit Semmelschnitten, Reis- oder Nudelsuppe, abwechselnd. Dann täglich
3 L ot Semmel.
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Es folgt dann die 3. Portion oder D rittl, 4. oder Halbe, 5. oder Ganze, und
6. oder Pfründnerkost: M orgens: Fleisch- oder Einbrennsuppe — M ittags: Suppe,
bestehend aus einem Seidl Fleischbrühe, wozu die H älfte aus K raftsuppe zu bestehen
hat, eingekocht, 8 L ot Rindfleisch und Zugemüse, dann Fitztum oder Mehlspeise, ab
wechselnd. Am Freitag wie bei der 5. Portion (nämlich statt des Fleisches nach Belieben
Mehlspeise oder Zugemüse) — Abends: Fleisch- oder Einbrennsuppe, dann Lungenmuß,
Kälberfüße, Mehl- oder Milchspeise, abwechselnd, auch Fitztum . — Täglich 16 Lot
halbweißes Brot. (Fitztum war eine A rt Erbsen- oder Gersten-Suppe.)
Für ein neugeborenes Kind gelten täglich 3 Müslen, statt einer anderen Portion. Fer
ner sind folgende Speisen als Panadelsuppe, weich gesottene Eier, Kindskoch für E r
wachsene, Einmachbrühe ohne Kalbfleisch, Semmel- und Weinsuppe auf ärztliche V o r
schrift anstatt anderer, in den verschiedenen Klassen der Speiseordnung enthaltenen
Speisen ohne anderweite Vergütung zu verabfolgen.
Es folgen nun die Speisezettel für die Zahlenden der 2. und dann der 1. Klasse. Bei
beiden waren die Portionen 1 bis 3 denen der Nichtzahlenden gleich.
H onstetter gibt nun eine genaue Anleitung zur Herstellung der angeführten Speisen:
Bestandteile zu den im Spitale vorgeschriebenen Speisen
V on den angeführten 29 Rezepten werden hier nur ein paar Beispiele m itgeteilt:
1. Eine Portion oder ein Seidl Rindsuppe muß bereitet werden aus 6 Lot rohen R in d
fleisch ohne Knochen
2. Die Portion Salz wird pro K o pf täglich auf V2 L ot festgesetzt
8. Panadel fordert: 2 L. Semmel, Vs L. Butter und V2 Seidl eingekochte Suppe
10. Obstspeisen: hiezu 8 L. gedörrte Zwetschgen und V2 L. Zucker, oder auch frische
Kirschen, Äpfel oder Zwetschgen im doppelten Gewichte m it V2 L. Zucker
11. Milchreis besteht aus 2 L. Reis und 1 Seidl Milch, jedoch muß der Reis gut ausge
waschen sein
13. Einbrennsuppe: 2 L. Pollmehl, V2 L. Schmalz und V20 L. Küm mel, des ganzen In
halts auf ein Seidl Suppe
16. Gebratenes Kalbfleisch: V2 Pfund rohes Kalbfleisch
18. Rindfleisch m it Semmelkren: 16 L. Rindfleisch, V2 L. Kren, ZU L. Semmel und
V4 Seidl Fleischsuppe.
20. Zugemüse: gelbe Rüben, Sauerkraut, Sauerrüben, weiße Rüben, Spinat, Kohlrabi,
Salat, Kohl; jedoch außer diesen keine andere Gattung, und vorbenannte abwech-*
selnd: 16 L. m it 1 L. Pollmehl und 3/ie L. Schmalz
22. Fitztum : 6 L. Bohnen oder Erbsen, 2 L. gerollte Gerste, 2 L. Pollmehl, 3/s L.
Schmalz, 1A L. Zwiebel, V20 Seidl Essig, m it Wasser in gehöriger Menge
25. Semmelschmarren: 5 L. Semmel, V2 L. Schmalz, V2 Ei und Vs Seidl Milch
26. Klöße oder Knödl, weiße: 4 L. Brot, 3 L. Mundmehl, 1 Seidl Milch, V2 Ei und
V4 L. Schmalz
28. W einsuppe: V2 Seidl Wein, 1 L. Zucker, 1 Ei
29. Lungenmuß oder Kuttelfleck: V2 Pfund Lunge oder Kuttelfleck, V2 L. Pollmehl,
V4 L. Butter, V4 L. Zwiebel, Ve Seidl Essig und etwas Lorber
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Hiebei versteht sich von selbst, daß sämtliche vorbem erkte Speisen aus guter Qualität
oder Viktualien, so wie nach der vorbeschriebenen Q uantität und m it der nötigen R ein
lichkeit und Ordnung bereitet werden müssen.
Die Güte und das Gewicht des Brotes wird täglich vom Spitalverw alter untersucht,
und das schlecht befundene zurückgewiesen. Die zur K rankenkost zu verwendenden
Viktualien werden ebenfalls durch den Spitalverw alter täglich untersucht. Ebenso führt
derselbe die Inspektion täglich über die sämtliche Ausspeisung, welcher Inspektion, und
zwar abwechselnd einer von den Prim arärzten, beizuwohnen hat. Beide begeben sich
auf das von dem Portier gegebene Glockenzeichen in die Küche und untersuchen die
Güte der bereits in den Kesseln vorgerichteten Speisen, lassen die etwa schlecht berei
teten verbessern oder kräftiger machen, die gänzlich ungenießbaren vertilgen und durch
neue schnell zubereitende auf Kosten des T raiteur ersetzen. Es ist dem Ausspeiser auf
das strengste verboten, eine Speise auf die Krankenzim m er tragen zu lassen, bevor von
den obigen Beamten die Erlaubnis hiezu erteilt ist. A uf den Krankenabteilungen er
warten die Sekundarärzte das Einlangen der Speisen, beurteilen das Maß und Gewicht
sowie auch die Güte der einzelnen dort hergerichteten Portionen und stoßen die unqua
litätsmäßigen aus. Das Getränk, nämlich Wein und Bier, wird von den Primarärzten
zu halben oder auch ganzen Seideln ordiniert. Der Wein wird in eigener Regie geführt
und das Bier durch einen Kontrahenten täglich nach Maß der Ordination beigestellt.
Die folgenden 18 Seiten behandeln die „Krankenpflege“ , besonders ihre Mängel und
die Frage, ob man barmherzige Schwestern als Pflegerinnen heranziehen sollte. Dieser
Teil der Beschreibung H onstetters soll gelegentlich anderorts m itgeteilt werden.
N un folgt der Abschnitt:
Aufnahm e in das Spital
A) Der K ranken: Es werden alle Kranke teils unentgeltlich, teils aber gegen Bezah
lung in das Stadtspital aufgenommen, m it Ausnahme derjenigen, welche in einem
unheilbar siechen Zustande sind, jedoch dürfen die Schwindsüchtigen und Wassersüch
tigen, wenn sie auch unheilbar sind, so wie auch alle sehr schwachen, zur Rückkehr nicht
geeigneten oder gar sterbende Kranke nicht abgewiesen werden.
1. Zur unentgeltlichen Aufnahm e eignen sich:
a) Alle wahrhaft armen Kranken, welche von Innsbruck gebürtig sind oder da
selbst das Dom izil erworben haben, wenn sie keine Verwandten in auf- oder
absteigender Linie besitzen, welche die Verpflegskosten bestreiten können.
b) Arme erkrankte Durchreisende, insoferne sie zur unentgeltlichen Aufnahme
verm öge dem Willen des Stifters des Spitalfonds, oder sonst hiezu geeignet
sind.
Infolge eines am 1. Ju li 1821 zwischen dem Stadtm agistrate und der Armen-Regu-
lierungs-Kom m ission getroffenen Übereinkom m ens erhielt das Spital für solche arme
Kranke, welche aus dem Armenfonde oder sonst einem öffentlichen Versorgungsfonde
einen Genuß hatten, das ganze Almosen während sie sich im Spitale krank befanden,
jedoch m it der Beschränkung, daß dieselben keine Familie haben. Kranke, welche eine
Familie besaßen, bezogen ihr Almosen ungeschmälert fort. V on dem Bezüge dieses
Almosens hatte aber das Spital die Verpflichtung auf sich, den inzwischen fortlaufenden
Quartierzins m it täglichen 2 kr. zurückzuersetzen. In dem Bezüge dieses Almosens ver
blieb das Spital bis zum M onat Juli 1831. V on dieser Zeit an wurde das erwähnte
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Übereinkom m en m it h. Gubernial-Dekret vom 12. August 1831 N o. 17420 aufgehoben,
und zwar aus dem Grunde der zu beschränkten Fondsm ittel des Armenfonds.
2. Zur Aufnahm e gegen Bezahlung sind gemäß Organisationsplanes folg. Klassen fest
gesetzt:
I. Klasse, in welcher der Kranke einen eigenen W ärter oder W ärterin, ein eigenes
Zimmer, ein besseres Bett, bessere Bettwäsche, seine Servietten und Handtücher
und eine bessere Kost erhält, nebst bessern Eßgeschirr, täglich zu 1 Gl.
II. Klasse, w om it kein eigenes Zimmer, auch kein eigener W ärter, aber ein besseres
Bett und Bettwäsche (wie bei der I. Kl.) verbunden ist; auch sind die Kranken die
ser Klasse von jenen der III. Klasse abgesondert.
Einwohner der Stadt zahlen täglich 30 kr., Fremde 45 kr.
III. Klasse: für Innsbrucker täglich zu 10 kr., für T iroler 25 kr., für Fremde 30 kr. Die
Verpflegung in dieser Klasse ist jener der unentgeltlichen Verpflegten in Allem
gleich.
Hinsichtlich der Aufnahme der hier in A rbeit stehenden Gesellen, Lehrjungen, dann
der Arbeiter und Arbeiterinnen bei Künstlern und Fabrikanten, dann der Dienstboten
wird sich an die h. H ofkanzlei-Verordnung vom 13. August 1833 N r. 19752 eröffnet
m it h. Gub.-D ekret vom 9. Sept. 1833 N r. 19151 und der m it h. Gub.-D ekret vom
30. A pril 1832 N r. 8099 erflossenen Bestimmungen gehalten, nach welchen die Dienst
geber die Spitalskosten für ihre Dienstleute nach der letzten Klasse mit täglichen 10 K r.
pro K opf und T ag zu bezahlen haben. Pauschalbeträge für Innungen finden keine statt.
B) Der Irren: Die hierortige Irrenabteilung dient meistens nur unheilbaren Irren zum
sichern Verwahrungsorte und nur einem oder dem ändern heilbaren Irren zur H eil
anstalt, insoferne selbe in der k. k. Provinzial-Irrenanstalt zu H all nicht untergebracht
werden können. Ihre Aufnahm e geschieht als unentgeltlich, teils gegen Bezahlung, und
zwar nach den 3 Klassen, welche unter A) der Aufnahm e der Kranken festgesetzt sind,
und die Diätordnung ist ganz dieselbe. Die Aufnahm e geschieht folgender A rt:
1.) Die vormundschaftliche Behörde hat die Aufnahm e eines Irren bei der Spitals
direktion nachzusuchen. A uf bloßes Ansuchen von Privaten darf ein Irrer nicht aufge
nommen werden. Dem Ansuchen um Aufnahm e eines Irren ist ein ärztliches Zeugnis
nebst einer Krankheitsgeschichte beizulegen.
2.) N u r für den Fall, als die Polizeibehörde, um einen Wahnsinnigen unschädlich zu
machen, ihn ohne Verzug in Verwahrung bringen will, geschieht die unverweilte A u f
nahme.
3.) Die Zeugnisse dürfen nie von einem Chirurgen und selbst von einem Dr. chir.
nicht ausgestellt werden, sondern lediglich von einem praktischen A rzte, welches dann
noch von einem im öffentlichen Sanitätsdienste stehenden Arzte m it unterschrieben
sein muß. In diesen Zeugnissen darf die A rt des Wahnsinnes, ob nämlich periodisch
oder anhaltend, allgemein oder partiell, von stiller oder tobender N atu r etc. sei, sowie
auch die bisherige Dauer desselben niemals fehlen.
4.) Die Krankheitsgeschichte, welche nur von einem einzigen Arzte gefertigt und
unterzeichnet sein kann, muß alles enthalten, was auf die Entstehung, die A rt und
D auer des Wahnsinnes sowie auch auf das etwa schon eingeschlagene Heilverfahren
Bezug hat.
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Entlassung der Irren: H ier muß die größte Vorsicht beobachtet werden, und sind da
her zu entlassende geheilte Irren an ihre Vorm undschaftsbehörde abzugeben, welche
immer vorher verständigt werden muß, um für das sichere Geleit des Entlassenen sor
gen zu können. V or der Entlassung muß vom Irrenarzte eine m otivierte Anzeige der
beabsichtigenden Entlassung an die Spitalsdirektion erstattet werden. Dieser Anzeige ist
zugleich eine vollständige Krankheitsgeschichte beizufügen, welche alles enthalten muß,
was von der Entstehung des Wahnsinnes an bis zur Vollendung der Kur auf die E n t
stehung, Diagnose und ganze Behandlung Bezug hat. Endlich sind von dem Irrenarzte
die geeigneten Vorschriften zur fernem Beobachtung des geheilten Irren oder zur fer
nem Verwahrung und Behandlung des Ungeheilten den Geleitpersonen nach E rforder
nis der Um stände mündlich oder schriftlich mitzugeben.
C) Der Schwängern: Die Gebärabteilung dient armen, ledigen, geschwächten W eibs
personen zum Zufluchtsorte, wo sie die letzte Zeit ihrer Schwangerschaft zubringen,
niederkommen und das Wochenbett halten; zugleich dient sie als geburtshilfliche
klinische Anstalt für die angehenden Hebam men und Geburtshelfer. Die Aufnahm e der
Schwängern geschieht unentgeltlich oder gegen Bezahlung. Unentgeltlich werden auf
genommen, welche wahrhaft arm und von Innsbruck gebürtig oder daselbst dom iziliert
sind. Gegen Bezahlung, und zwar nur nach den bei Aufnahm e der Kranken angeführten
3 Verpflegsklassen, werden alle Fremden ohne Ausnahme angenommen. Eine Schwan
gere, welche in das Spital eintreten will, meldet sich bei dem Professor der Geburtshilfe,
welcher sie dann untersucht, ihr ein Zeugnis an die Spitalsverw altung m itgibt, daß sie
rücksichtlich ihrer Schwangerschaft aufgenommen werden könne, w orauf dann ihre A uf
nahme erfolgt. V or Ende des 7. Schwangerschaftsmonats darf jedoch keine Schwangere
aufgenommen werden, es sei denn, daß sich eine Frühgeburt befürchten läßt oder sonst
U m stände obwalten, welche einen nachteiligen Einfluß auf die Schwangerschaft ausüben.
Nach dem Wochenbette nimm t die M utter ihr Kind m it aus der A nstalt oder stattet
dasselbe nach Belieben aus. Die Taufe des Kindes wird vom Spitalsgeistlichen vorge-.
nommen.
Die Diätordnung ist dieselbe wie bei den Kranken. Mit h. Gub.-D ekret vom 19. Jän
ner 1838 N r. 725 wurde hinsichtlich einer festzusetzenden N orm über die Aufnahm e
von Schwängern die Anwendung der h. H ofkanzleiverordnung vom 7. Jänner 1836
N r. 27816 angeordnet und derselben bloß einige M odalitäten beigefügt. Dieselbe ändert
jedoch an der angeführten Aufnahm e im wesentlichen nichts. D a nach der neuen V o r
schrift für die Gebär- und Findelanstalt Alla Laste in T rient nur solche Kinder daselbst
mehr aufgenommen werden dürfen, welche darin geboren werden, so wäre es sehr wün
schenswert, daß die in hierortiger Gebärabteilung geborenen Kinder solcher M ütter eine
Ausnahme davon machen dürfen, welche als vermögenslos den Gemeinden zur A us
stattung und Versorgung zur Last fallen, indem die hierortige Gebärabteilung als Lehr
anstalt gewiß den V orzug vor Alla Laste dadurch behauptet, weil in derselben nicht
allein Kandidatinnen zum Hebam mendienst, sondern auch Kandidaten zu G eburts
helfern gebildet werden, was in der Gebär- und Findelanstalt Alla Laste nicht der Fall ist.
Die Aufnahm e bei den Kranken, Irren und Schwängern konnte leider nach der 1. und
2. Klasse wegen Mangels der hiezu nötigen Lokale nie stattfinden, doch wird in dem
Neubau zum Teile diesem Mangel abgeholfen und diese 2 Klassen werden dann nach
Vorschrift ausgeführt werden können.
D) Der Pfründner: Die im Spitale befindliche Pfründnerabteilung hat m it den Bestim
mungen und Zwecken des Spitales als Kranken- und H eilanstalt wenig gemein und
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macht vielmehr einen Teil der Stadtarmenpflege aus. Als unentgeltliche Pfründner kön
nen nur solche Individuen aufgenommen werden, welche, vermöge dem Willen der
Stifter des Spitalfonds hiezu wirklich geeignet sind. Das Ansuchen einer Partei um A u f
nahme eines Pfründners in das Spital ist an den Stadtm agistrat zu stellen, welcher selbes
mit seinem Gutachten der Spitalsdirektion übergibt und letztere dann m ittelst gutacht
lichen Bericht der h. k. k. Landesstelle unterlegt, Hochweiche hierüber bestimm t, ob
diesem Ansuchen willfahrt werden darf oder nicht. In Erkrankungsfällen werden die
Pfründner wie die ändern Spitalskranken nach der letzten Klasse behandelt und ver
pflegt.
Allgemeine N orm in Betreff der Verpflegsgelder
Die Verpflegsgelder müssen für die Kranken der I. Klasse für 4 Tage, der II. für 6
und der III. für 8 berechnet werden, wenn der Kranke auch nicht so lange in der V er
pflegung verbleibt. Für die III. Klasse findet die Berechnung für 8 Tage jedoch nur dann
statt, wenn ein Kranker wenigstens 4 Tage in der Verpflegung stand, unter 4 Tagen
wird daher die Vergütung nur nach der Zahl der Tage berechnet. V on dieser V ergü
tungsberechnung sind jedoch die eintretenden Schwangeren befreit, indem dieselben
ohne Unterschied ihre Kosten nur nach der Zahl der Tage zu bezahlen haben.
Spitals-D irektion
Dieselbe verdankt ihre Entstehung der a. h. genehmigten, im Jahre 1830 ins Leben
getretenen neuen Organisierung des Stadtspitales. Als erster D irektor des Spitales wurde
ernannt H r. Simon Peter Schwalt, Dr. med. et phil., k. k. Prof. der reinen Elementar-
Mathematik, R ektor Magnificus, Senior der philos. Fakultät an der Leopold-Franzens-
U niversität zu Innsbruck. N ie wird dessen Ruhm erlöschen, welchen er sich sowohl an
der U niversität als Professor durch seine ausgebreiteten Kenntnisse als M athematiker
und Philosoph, in dem Spitale als D irektor, D r. und H ospitalverständigen, dann im
gesellschäftlichen Leben wegen seiner Treue, Biderkeit und wahrhaft deutschen Den
kungsart erwarb. In seinem Leben und W irken hochgeschätzt von jedermann, liebten
ihn auch alle hier im Spitale angestellten und seinen Aussprüchen und Anordnungen,
welche stets das W ohl des Spitales und der Kranken zum Zwecke hatten, wurde die
pünktlichste Folge geleistet. E r starb am 7. Febr. 1838 in einem A lter von 56 Jahren,
tiefbetrauert von allen, die ihn kannten. Statt dessen wurde im gleichen Jahre der so
verdiente und hochgeschätzte k. b. M ed.-Rat, nun pens. k. k. Kreisphysikus von Bozen,
H r. Ignaz v. H örm ann zu Kck'Sach zum k. k. Spitalsdirektor ernannt. Berühm t in der
med. Kunst und groß erfahren in allen Sanitätszweigen, verbunden mit einer großen
Fertiekeit im Geschäftsgänge, gab die h. k. k. Landesstelle durch dessen Ernennung zum
Spitalsdirektor dem Spitale wieder einen wesentlichen Ersatz für den verst. H r. Dir.
Simon Schwalt. D er D irektor führt die Oberleitung der sämtlichen Krankenhaus
geschäfte und zieht dabei nach Verschiedenheit der Amtsgegenstände den Verwalter
und die Prim arärzte zu Rate. D a das Stadtspital unm ittelbar der h. k. k. Landesstelle
untereeordnet ist, so hat er alle von hochderselben erhaltenen A ufträge zu vollziehen
und alle Berichte, Vorschläge usw. über Gegenstände, welche außer seinem W irkungs
kreise liefen, Hochderselben unm ittelbar vorzulegen. Die ihm eingeräumte Macht er
streckt sich in ärztlicher und ökonomischer Hinsicht auf eine bescheidene Anwendung
alles dessen, was zum Wohle der Kranken nötig ist; in disziplinärer Hinsicht auf die
Aufnahme, Bestrafung und Entlassung der Hausdienerschaft und W ärtersleute. Seine vo r
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zügliche Pflicht ist, darauf zu sehen, daß die Spitalsbeamten und die Dienerschaft die
ihnen obliegenden Dienstespflichten genau erfüllen. Alle Korrespondenzstücke sind von
dem D irektor zu unterfertigen, und die Rechnungen, Journalien, Präliminarien etc.
müssen von demselben vidiert werden. Wenn daher das Spital wohlgeordnet bestehen
soll, so liefert die kurz gemachte Schilderung der Direktionsgeschäfte den Beweis, daß
ein jeweiliger D irektor tiefe Sachkenntnis im Spitalsfache und eine eigentümliche Liebe
für das Spital besitzen muß, um imstande zu sein, das ganze m it Sachkenntnis und
Energie leiten und führen zu können. Vereinigt sich in ihm mit obigen Eigenschaften
noch eine edle Strenge und unermüdete W achsamkeit auf alles, was in seine Sphäre ge
hört, so wird zwischen ihm und allen Bediensteten im Spitale ein inniges und freund
schaftliches Verhältnis bestehen, som it das Spital an Ordnung, Verbesserung und Zu
trauen im m er mehr und mehr erblühen.
Verwaltung des Stadtspitales
Dieselbe teilt sich in 2 Zweige, nämlich in die Ökonom ie und in die Fonds-Verw al
tung. Der Ö konom ieverwalter führt das Geschäft über alles, was auf die Ö konom ie des
Spitales Bezug hat. Die Fondsverwaltung wird beim Stadtm agistrate durch den jewei
ligen Stadtkäm m erer geführt und faßt die Verrechnung der Kapitalien, deren Zinse, des
Erträgnisses des Urbarverm ögens, des Zehends, der Pachtzinse und endlich der Stiftungs
gelder in sich, w ofür der Fondsverwalter einen jährlichen Bezug aus dem Spitalfonde
von 200 Gl. genießt. Der Ö konom ieverwalter ist landesfürstlich. E r erhält seine Ernen
nung durch die h. k. k. Landesstelle und untersteht Hochderselben in seinem Dienste.
Sein jährlicher Gehalt ist 600 Gl. nebst freier W ohnung. K ontrollor oder Amtsschreiber
ist keiner angestellt. Alle Berichte der Spitalsdirektion gehen durch seine H and, daher er
auch alle amtlichen Ausfertigungen mit dem D irektor zu unterschreiben hat.“
Es folgt nun eine genaue Beschreibung der Arbeiten des Verwalters und dann ein
längerer Abschnitt über die „Spitalskirche und Spitalsseelsorge“ , die im Jahre 1828 der
R edem ptoristen-Kongregation übergeben worden war.’ Wenige Zeilen gelten der:
Apotheke
Das Stadtspital besitzt keine eigene H ausapotheke, sondern die verordneten Arzneien
werden von jenen der hiesigen Stadtapotheken expediert. Alljährlich wird die Medika-
menten-Lieferung versteigert und jenem Apotheker, welcher den größten Prozente-
Nachlaß bietet, überlassen. U nter 25 Prozent Nachlaß soll nach den Bestimmungen des
Organisations-Planes kein A nbot angenommen werden, jedoch ergaben die letzten V er
steigerungen nur einen Nachlaß von 10 Prozent. Die Decocte zum gemeinen T ranke
der Kranken werden von den W ärtersleuten in den neben den Krankenabteilungen be
findlichen Küchen, wo auch die Umschläge, Klystieren etc. bereitet werden, verfertigt.
Vierteljährlich werden die Apotheker-Rechnungen, nachdem sie von der Spitalsverw al
tung vidiert sind, der Revisionsbehörde zur Adjustierung übergeben. A uf Medikamente
wurde bezahlt, z. B. 1831: 1454 Gl. und 1838: Gl. 36x/2 kr.
Todesfälle und Beerdigung
Sobald ein Kranker sterbend und von dem Priester m it den hl. Sakram enten versehen
und geistlich getröstet wird, werden Schirme um sein Bett gestellt, welche den N eben
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liegenden dem traurigen Anblick entziehen, jedoch haben die W ärtersleute auf jeden
Sterbenden dennoch ihr vorzügliches Augenmerk zu richten und ihn nicht zu verlassen.
Nach erfolgtem T ode bleibt der Verblichene noch 2 Stunden in seinem Bette liegen, wo
er dann, in ein Leintuch eingehüllt, in den T ragsarg gelegt und so zugedeckt in die Lei
chenkammer getragen wird. Die Beerdigung geschieht vom Spitale aus, jedoch können
Zahlende auch ein besseres Leichenbegängnis anordnen. Jeder Verstorbene, ohne A us
nahme, erhält einen Sarg. Kein zahlender und ebenso auch kein armer unentgeltlich
Verpflegter, welcher Anverwandte in Loco besitzt, darf auf das anatomische Theater
gegeben werden, außer dessen Anverwandte machten keine Einwendungen dagegen. In
wissenschaftlicher Beziehung werden jene Leichen der im Spitale Verstorbenen, welche
m it einer merkwürdigen oder sonst berücksichtigenswerten Krankheit behaftet waren,
geöffnet, hiebei befundene merkwürdige organische Krankheitsfehler anatomisch prä
pariert und für das pathologische Museum gesammelt und immer m it der Geschichte
der vergangenen Krankheit belegt.
Die hinterlassenen Kleidungsstücke der Verstorbenen werden den Erben oder den
von der Abhandlungsbehörde zur Erhebung Bevollmächtigten gegen Em pfangsbestäti
gung ausgefolgt, jedoch nur dann, wenn sie binnen 3 Monaten nach dem T ode abgeholt
werden, denn nach V erlauf dieses Term ins werden die zurückgelassenen Kleidungs
stücke von der Verwaltung als ein dem Spitale anheim gefallenes Eigentum übernom
men und, insoweit es tunlich ist, zum weiteren Gebrauch im Hause verwendet oder
licitando veräußert. Gelder und Dinge von W ert, welche die Forderung des Spitales
übersteigen, werden, wenn sie binnen Jahresfrist nicht erhoben worden sind, in der
Zeituns; mit Bestim mung eines letzten Term ins von 3 Monaten zur Erhebung angezeigt;
nach Verlauf dieser Frist nicht erhoben, fallen sie dem Spitale als Eigentum anheim.
Es folgt nun die
H ausordnung
§ 1) Die Krankenzim m er müssen täglich, und zwar jedesmal vor der Morgen- und
Abend-Visite, gelüftet, ausgeräuchert und vollständig gereinigt werden. In besonderen
Fällen hat dieses auch mehrmals, nämlich sooft es erforderlich wird, zu geschehen.
§ 2) Weder Kranken noch Pfründnern ist es erlaubt, in den Zimmern und Gängen
T abak zu rauchen. Auch ist im allgemeinen strengstens verboten mit brennenden Lich
tern außer den Zimmern herumzugehen.
§ 3) Das Aussehen der Pfründner sowie der im Krankenstand befindlichen Indivi
duen ist ohne Erlaubnis des Prim ararztes und Verwalters verboten. Jeder Ausgehende
hat die ärztliche Bewilli^ungskarte dem Verw alter zu übergeben, welcher dann in dem
Falle, als keine polizeilichen Rücksichten dagegen sprechen, dem Vorzeiger den Ausgang
gestattet.
§ 4) Zu den drei Tagesausspeisun^en wird m it einer Glocke zu folgenden Zeiten das
Zeichen gegeben, als: morgens V2 7 U hr, m ittags 11 U hr, abends 6 Uhr.
§ 5) D er V erkauf des angeblich ersparten Brotes ist verboten, weil es nur Anlaß zu
verschiedenen Mißbräuchen gibt.
§ 6) Die aufgenommenen Kranken und Pfründner haben verträglich, eingezogen,
folgsam und gottesfiirchtig zu leben und die Spitalsvorschriften genau zu befolgen.
§ 7) Die Kranken haben sich in ihren Zimmern aufzuhalten. Der Besuch des G ar
tens ist ihnen nur mit Erlaubnis des Arztes gestattet, und haben jede Beschädigung der
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Bäume und anderer Gegenstände genau zu vermeiden. Der Aufenthalt an abgelegenen
Orten ist strengstens verboten.
§ 8) Besuche und Zusam menkünfte Kranker verschiedenen Geschlechtes, sowohl in
den Krankenzim m ern als in dem Garten und ändern Orten, ist strenge verboten.
§ 9) Kein Krankenbesuch von auswärtigen Personen darf ohne besondere Erlaubnis
über eine halbe Stunde dauern.
§ 10) Die Kranken sollen die ihnen vorgeschriebenen Arzneien pünktlich gebrauchen
und dürfen diejenigen, so ihnen nicht behagen, keineswegs vernichten.
§ 11) Ohne Erlaubnis des Arztes dürfen die Kranken nebst den ihnen verordneten
Arzneien, Eß- und T rinkportionen nichts genießen, daher es ihnen verboten ist, sich
selbst etwas machen oder von ändern bringen zu lassen.
§ 12) Die Pfründner und diejenigen Kranken, welchen es ihr Zustand erlaubt, sollen
täglich der hl. Messe auf dem für die Kranken bestimmten Chore sowie auch den
übrigen von den wohltätigen Stiftern angeordneten Andachten beiwohnen.
§ 13) Außerordentliche Gebete darf kein Patient dem ändern weder öffentlich noch
geheim aufdringen sowie auch alle Proselytenmacherei strenge verboten ist und religiöse
D ispute und Zänkereien zu unterbleiben haben.
§ 14) Die Kranken haben sich aller unanständigen Ausdrücke zu enthalten und die
Lesung von Büchern verderblichen Inhaltes ist ihnen strengstens verboten.
§ 15) Aller H andel, sowohl zwischen den Kranken unter sich, als auch m it dem
W ärterpersonale, ist strenge verboten.
H onstetter beschließt seine Beschreibung m it einem unwichtigen Schlußwort, dem er
noch die „Ordensregeln der barmherzigen Schwestern von der Regel der Soeur S. V in
cent-Paul“ (in 24 Punkten) anfügt.
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Namenweiser
Albaneder Jos. T heodor 15
Amerer 16
Berreiter Georg 19
Carnelli A nton 15
Ehrhart Joh. N ep. v. 3, 7, 20
Dürkheim Baron v. 20
H äberl v. 9
H artenkeil Joh. Jak. 3
H illhuber Michael 15
H interberger 16
H onstetter Fr. X . 3, 4, 16, 22, 29
H örm ann Ignaz v. 15, 26
H unter 8
K arpe Franz Karl 15
K arpff 15
Klebelsberg Hieron. v. 3, 4
Laschan 16
Mauermann Jos. 16
Oberrauch 5
Pascoli 15
Pfeiffer Wendelin 19
R aggl 5
Raim ann Edl. v. 20
Schedler 5
Scherer v. 5
Schneller Ludwig 16
Schwalt Simon 16, 26
Ullrich Fabian 16, 21
W attm ann Jos. Edl. v. 15, 16
Wocher v. 15
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