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VE RÖ F F E N T L I C H U N G E N AUS DEM STADTARCHI V I NNS BRUCK
H erausgeber: KarlSchadelbauer
NR. 9
Lesebuch
aus Innsbrucker
Stadtgeschichtsquellen
V ^ —
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INNSBRUCK 1955
IM S E L B S T V E R L A G DES S T A D T M A G I S T R AT E S
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Vo n den
V E R Ö F F E N T L I C H U N G E N AUS D E M S T A D T A R C H I V I N N S B R U C K
sind bereits erschienen
Nr. 1 Innsbrucks stadtgeschichtliches Schrifttum bis zum Jahre 1950 (1. Teil: 1—2000) von
Wilhelm Eppacher und K arl Schadelbauer. 1950.
N r. 2 Innsbrucker Urkunden aus dem Stiftsarchiv 'Wilten (1238— 1350) von K arl Schadelbauer.
1951.
Nr. 3 Die W ohltäter der Landeshauptstadt Innsbruck von Wilhelm Eppacher. 1951.
Nr. 4 Briefe aus Alt-Innsbruck (1461— 1873) von Karl Schadelbauer. 1952.
Nr. 5 Innsbrucker Geschichtsblätter (1. Folge) von K arl Schadelbauer. 1952.
N r. 6 Verzeichnis der Urkunden des Stiftsarchives W ilten von 1138— 1299 von Karl Schadel
bauer. 1953.
Nr. 7 Innsbrucks stadtgeschichtliches Schrifttum bis zum Jahre 1950 (2. Teil; N r. 2001—4770)
1953.
N r. Beiträge zur Innsbrucker Kirchengeschichte von Propst Dr. Josef W eingartner. 1954.
Druck: Tyrolia, Innsbruck 5752 55
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V E RÖF F E NT L I CHUN GE N AUS DEM STADTARCHI V I NNS BRUCK
H erausgeber: KarlSchadelbauer
NR. 9
Lesebuch
aus Innsbrucker
Stadtgeschichtsquellen
INNSBRUCK 1955
IM SELBSTVERLAG DES STADTMAGISTRATES
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„Denn mehr als die Dichtung ist die Wahrheit, und näher
liegt uns nichts als die Heimat. Den Boden zu kennen, worauf
man steht, zu wissen, was einst gewesen, nun aber verschwunden,
einzusehen, wie das gekommen, zu begreifen, was in der Vorzeit
wurzelnd noch aufrecht steht: das scheint mir Anfang und V or
bedingung aller besseren Bildung.”
r
Vorstehende Worte schrieb vor hundert Jahren der berühmte Historiker Johann
Friedrich Böhmer, als er daranging, eine Sammlung deutscher Geschichtsquellen heraus
zugeben, um sie dem Volke näherzubringen.
Die 1Innsbrucker Jugend mit den Geschichtsquellen ihrer Heimatstadt bekanntzu
machen und dem heimatkundlichen Unterricht einen Behelf zu schaffen ist der Zweck
des vorliegenden Heftes. Eine Auslese aus den verschiedenen Quellenarten, die entweder
den Originalen oder einer Veröffentlichung entnommen wurden, in moderner Sprache
und Schreibweise ohne alle Anmerkungen soll diese Aufgabe erfüllen. Die einzelnen
Texte sind wörtlich wiedergegeben, die lateinisch abgefaßte Stadtrechtsurkunde vom Jahre
1239 in deutscher Übersetzung. Seltenen Ausdrücken ist eine Erklärung in Klammer bei
gefügt. Jedem Stück ist eine kurze Erläuterung vorangestellt.
Dr. Karl Schadelbauer
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Die Stadtrechtsurkunde vom 9. Juni 1239
Die älteste Urkunde des Innsbrucker Stadtarchivs ist jene vom 9. Juni 1239, mit der
Herzog Otto (VIII.) von Andechs-Meranien (—Istrien) in Gegenwart einer großen
Reihe angesehener Zeugen das Stadtrecht verbriefte. Es ist eine in lateinischer Sprache
abgefaßte Pergamenturkunde. Ihr Inhalt ist kurz folgender: Einleitend erklärt der
Aussteller, Herzog Otto, daß er nach reiflicher Überlegung seiner Stadt Innsbruck und
ihren Bürgern das nachfolgende Recht verleihe, wie es von seinen Vorfahren nach Erb
recht bis auf ihn gekommen sei. Dieser letztere Beisatz legt die Vermutung nahe, daß der
Herzog mit der vorliegenden Urkunde überhaupt nur ein altes Recht bestätigt habe und
Innsbruck daher schon vorher Stadt gewesen sei. Der Einleitung folgen drei Gruppen
von Rechtssätzen. Zuerst werden handelspolitische Bestimmungen über die Warennieder
lage und die Zollfreiheit festgelegt. Unklar ist der Satz über den Weg und die Brücke
„jenseits des Ortes, welcher Anger heißt“. Der noch geläufige Name „Angerzell“ würde
die Vermutung stützen, daß es sich dabei um den Weg nach Amras und die Pradler Sill
brücke handle. Nun folgen Bestimmungen über die Weidegemeinschaft, die Richter- und
Gerichtsbotenwahl, die Auflage einer Steuer und die Pfändung. Die Münze sollte nach
dem Augsburger Fuße geprägt werden. Die anschließenden Strafsätze betreffen straf
rechtliche Vergehen, wie Tötung, Lähmung, Heimsuche und Maulschlag; die Verch-Wunde
zvar eine sehr schwere, meist tödliche Verletzung, besonders des Bauches, so daß die Ein
geweide austraten, oder der Hirnschale. Trotzdem war die Strafe dafür geringer als bei
der Tötung und Lern. Bestraft wurden weiters der Vorkauf, meist der Kauf der Feld
früchte auf dem Halm, sowie Maß- und Gewichtsfälschungen. Der Frevel „Heimsuche“,
d. i. das feindselige Nacheilen in ein fremdes Haus, wird zweimal genannt. Den Abschluß
bilden privatrechtliche Bestimmungen über die Ersitzungsfrist, die Erwerbung des Bürger
rechtes und die letztwilligen Verfügungen. Die große Zahl von Zeugen, die den ersten
Familien des Landes angehörten, beweist die Bedeutung dieser Beurkundung. Es folgt
nun der Wortlaut in deutscher Übersetzung:
„Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Otto, von Gottes Gnaden
Herzog von Meranien ( = Istrien), Pfalzgraf von Burgund. Wir tun kund allen denjeni
gen, welche vorliegende Urkunde einsehen, daß wir nach vorausgegangener Überlegung,
ausreichend und gut beraten, unserer Stadt Insbruke und allen unsern daselbst weilenden
Bürgern das nachgeschriebene Recht, wie es von unsern Vorfahren nach Erbrecht bis auf
unsere Zeiten gelangt ist, zu ewigem Besitz übertragen: es soll zwischen den Wässern, die
Mellach ( —Bach des Sellraintales) und Ciler ( = Ziller) genannt werden und in unserer
ganzen Grafschaft nirgends ein Niederlaß ( = Niederlage von Waren) statthaben, außer
in unserm M arkt Insbruke. Sie (die Bürger) sollen alle Zölle frei und sicher passieren, nur
in Cluse ( = Klausen im Eisacktal) sollen sie von einem Saumroß einen Pfennig geben,
ähnlich in Bozano ( = Bozen) von einem Saumroß einen Pfennig. Auch jenseits des Ortqs,
welcher Anger heißt, sollen sie Weg und Brücke haben, damit der Z utritt allen Menschen,
Pferden und Wagen offen steht. Die Weidegemeinschaft, welche Gemeinde genannt wird,
soll der Gesamtheit der Reichen und auch der Armen gleichmäßig zuteil werden. Kein
Richter soll ohne allgemeine Zustimmung und Rat der Bürger erwählt werden und kein
Richter soll einen Gerichtsboten ohne Zustimmung und Rat der gen. Bürger einsetzen.
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Keine Steuer soll nach dem Rat der Ritter (Milites), sondern nach dem Rat der Bürger
aufgelegt werden. Kein ankommender Fremder soll von der Mellach bis zum Ciler für
irgend jemand, als für sich selbst eine Pfändung erleiden. Keiner unserer gen. Bürger soll
gepfändet werden, bevor er in unserer obgen. Stadt sein Recht vor unserem Richter ge
sucht hat, das er, wenn es ihm gewährt wird, unter guter Zeugschaft, wie es billig ist, an
nehmen soll. Wird ihm aber die Gerechtigkeit verweigert, möge er unter Zeugen das
Pfand nehmen, wie es recht ist. Wenn ihm aber volle Gerechtigkeit zuteil wird, er sie
aber nicht annehmen will und schließlich einen von unseren Leuten in der gen. Stadt oder
Grafschaft pfändet, so soll er als Räuber gelten und seine H and soll in unserer oder seines
Richters Gewalt sein, wenn er sie nicht mit 50 Pfund Augsburger Pfennigen löst. Die
Münzwährung der gen. Stadt soll jener von Augsburg ähnlich sein. Wenn jemand einen
anderen Menschen tötet, so verfällt Leib und Gut des Mörders von selbst in unsere Ge
walt. Eine Verwundung, welche gemeinhin mit dem Worte Lern (Lähmung) bezeichnet
wird, büßt mit einer ähnlichen Strafe, wenn sie nicht mit 10 Pfund und 60 Augsburger
Pfennigen vor unserem Gerichte abgelöst wird. Auch der Kläger erhält von Gerichts
wegen 10 Pfund. Für die fließende Wunde sind 3 Augsb. Pfunde und 60 Pfennige zu zah
len, dem Kläger auch 3 Pfund. Für den Frevel, der Heimsuche genannt wird, sind 5 Pfund
und 60 Pfennige vor unserem Gerichte zu zahlen, und dem Kläger 5 Pfund, die ebenfalls
Augsb. Pfennige sind. Für die Wunde, welche Verch genannt wird, sind vor unserem
Gericht 5 Augsb. Pfund und 60 Pfennige zu zahlen und dem Kläger 5 Pfund auszufol
gen. Für die Verletzung, welche Maulschlag genannt wird, ist ein Augsb. Pfund und 60
Pfennige zu zahlen, dem Kläger 1 Pfund. Für den Betrug, welcher Vorkaüf heißt, sind
vor unserm Richter ein Pfund und 60 Pfennige zu zahlen. Wenn jemand das vorge
schriebene Getreide- oder Tuchmaß oder das rechte Gewicht verletzt, soll er ein Augsb.
Pfund und 60 Pfennig vor unserm Gericht zahlen. Wenn jemand einen bis zum Haus
eines unserer Bürger verfolgt und bei der feindlichen Verfolgung unter das Dach seines
Flauses kommt, begeht er den Frevel, der Heimsuche genannt wird, und hat vor unserem
Gerichte 5 Pfund und 60 Augsb. Pfennig zu zahlen und dem Hausherrn 5 Pfund. Wenn
jemand unbehelligt im freien Besitz irgend welcher Güter durch Jahr und Tag bleibt, wird
er, wenn der Kläger sich zur selben Zeit mit ihm im Lande oder in der Stadt aufhielt,
unangefochten der Besitzer jener Güter bleiben. Wenn aber der Kläger seine rechtmäßige
Abwesenheit nachweist, so soll er zehn Jahre Frist haben, innerhalb deren er sein Recht
gerichtlich verfolgen kann. Wenn eines ändern Mann, er sei frei oder eigen, unsere Stadt
betritt und in derselben das Bürgerrecht erwirbt, so soll er, wenn ihn sein H err innerhalb
eines Jahres rechtmäßig zurückfordert, diesem dienen, wie es recht ist. Wenn er sich aber
innerhalb eines Jahres nicht um ihn kümmert, so soll er ganz unangefochten bleiben.
Überdies werden wir jedes Testament, das ein Bürger der gen. Stadt über seine Güter zu
Gunsten seiner Erben oder seines H errn aufrichtet, als gültig und fest betrachten. Wenn
. jemand ohne Erben stirbt, so gehen alle seine Güter, außer den zu seinem Seelenheil
vermachten, in unseren Besitz über. In Erwägung endlich, daß im fliicktigen Laufe der
Zeit die hinfällige Erinnerung in den Abgrund der Vergessenheit gerissen wird, haben
wir vorliegende Urkunde schreiben und mit unserem Siegel bekräftigen lassen. Gegeben
in Insbruke im Jahre des Heils 1239 am 5. Tage vor den Iden des Juni ( = 9. Juni), in
der 12. Indiction ( = Römerzinszahl 12) in Gegenwart folgender Zeugen: des Grafen
Albert von Tirol, Heinrichs von Streitberg, Ottos von Schaumberg, Heinrichs von Schlit-
ters, Witelos seines Bruders von Thaur, Friedrichs von Rottenburg, Heinrichs seines Bru
ders, Berchtolds Trautson, Ottos Wel, Heinrichs von Gufidaun, Heinrichs von Matrei,
Kunos von Matrei, Ottos seines Bruders von Thaur und vieler anderer, deren Leben
lobenswert und ehrbar ist.“
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Ein Steuernachlaß wegen der Feuersbrunst von 1340
Die junge Stadt Innsbruck wurde mehrfach von schweren Bränden heimgesucht. Wie
in anderen Städten waren wohl auch hier einerseits die fast ausschließliche Verwendung
offenen Feuers,t anderseits die Holzdächer ihre Hauptursachen. Als im Jahre 1340 die
Stadt durch eine Feuersbrunst schwer gelitten hatte, erließ der Landesfürst den Bürgern
auf zehn Jahre alle Steuern:
Hall, 11. Oktober 1340.
„Wir Johans von Gottes Gnaden Herzog in Chernten, Graf zu Tirol und zu Görz,
Vogt der Gotteshäuser zu Aglay ( = Aquileja), zu Triend und zu Prixen veriehen ( = er
klären) mit diesem Briefe, daß wir haben angesehen den großen Schaden, den unsere
lieben Bürger zu Inspruk von der Brunst wegen, die leider neulich da geschehen ist, ge
nommen und empfangen haben, den sie ohne unsere besondere Hilfe und Gnaden nicht
wohl wiederbringen möchten noch überwinden. Und darum haben wir ihnen die beson
dere Hilfe und Gnade getan und haben sie aller gewöhnlichen Steuer, der sie uns oder
dem, dem wir sie an unserer statt schufen, gebunden waren zu geben jährlich, frei, ledig
und los gesagt und gelassen von diesem heutigen Tage zehn ganze Jahre, die schierst
nacheinander kommen, daß sie desto baß wieder gebauen, gearbeiten und bei unserer
Stadt bestehen mögen und bleiben. Und sagen sie der auch gar und gänzlich ledig und los
mit diesem Briefe, also bescheidenlich, daß sie mit Gezimmer unsere Türme, die an der
selben Stadt Ringmauer erbaut sind, und auch die Wehr an der selben Ringmauer allent
halben, da sein N ot ist, mit Rigeln ( = leichtere Balken) und mit Streu ( = Bodenbelag
aus kleinen Brettern) berüsten sollen und vollkommenlich wieder bauen. Und verheißen
den vorgenannten unsern Bürgern zu Inspruk bei unsern Gnaden, daß wir sie an den
selben Gnaden und Freiungen gänzlich behalten wollen und sie daran nicht bekränken
v/ollen, noch niemand lassen bekränken in einer Weise, als oben völ liglich ist beschrieben.
Auch gebieten wir allen unseren Richtern, Amtleuten und Untertanen, die jetzt sind zu
Inspruk oder nachmals da werden, wie sie geheißen sind, daß sie die oftgenannten unsere
Bürger an der vorgeschriebenen Freiung und Gnaden nicht engen noch irren, noch sie
an unserer statt in einer Weise daran niemand engen noch irren lassen bei unsern Hulden.
Und zu einer Urkunde der vorgeschriebenen Freiung und Gnaden, so geben wir ihnen
diesen offenen Brief versiegelt mit unserm anhangenden Insiegel, der geben ist ze Halle
nach Christs Geburt dreizehnhundert Jahre und darnach in dem vierzigsten Jahr, des
nächsten Mittichen ( = Mittwoch) vor sand Gallen Tag.“
Die Zollgebühren an der Innbrücke (1414)
Das „Innsbrucker Bürgerbuch“, ein stattlicher Folioband von 826 Seiten, in roten
Samt gebunden, enthält hauptsächlich die Namenslisten jener Personen, die vom Aus
gang des 15. Jahrhunderts an das Bürgerrecht der Landeshauptstadt erwarben. Außer
dem sind darin noch mehrere Texte rechtlichen Inhaltes, wie die Eidesformeln für Rats
mitglieder und Bürger, die Rodfuhrordnung, zwei Bäcker Ordnungen, der Weglohntarif
und die Zollgebühren an der Innbrücke eingetragen. Letztere Aufzeichnung geht wahr
scheinlich auf eine ältere Vorlage vom Jahre 1414 zurück; sie lautet:
Der Stadt Zoll, anno 1414: N ota hienach ist vermerkt der Stadt Insprukg Zoll und
Gerechtigkeit von der Brücke daselbst, auch Niederlage und Ungeld ( = Abgabe, Zoll),
das der Stadt zugehört.
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Die Stadt H all im Inntal soll die Brücke hie zu Insprukg flalem machen ( = putzen)
und versorgen mit aller Notdurft. Davon hat sie den großen Zoll hie von den 'Weinen
allen.
Darauf gibt die Stadt Insprukg die Streu (= d ie schwächeren Querhölzer auf der
Brücke) mit Laden und Schrankbäumen ( = Balken für das Gitter).
Auch zu der bemeldeten Brücke sind die Nachbarschaft von Hettingen ( = Hötting)
schuldig zu geben in die Archen ( = zum Uferbau) Steine, auch ob das Wasser aufstünde
und groß würde, so sind sie schuldig die Brücke mit Steinen zu beschweren und davon
sind sie das ganze Jahr und alle Jahre zollfrei über die Brücke zu fahren mit ihren
Wagen, ausgenommen Wein und trockenes Gut, das sind sie schuldig zu verzollen.
Die Nachbarschaft und das ganze Dorf zu Wilten sind schuldig in die Archen an der
Brücke zu füllen und zu führen Tachsen ( = Äste von Nadelholzbäumen); darum geben
sie der Stadt Insprukg auch keinen Zoll nicht von ihren Wägen, aber was sie Gut und
Wein führen, sind sie schuldig zu verzollen.
Nota, was ein jedes Gut gibt:
Ein Saum ( = die Last eines Tragtieres) trockenes Gut gibt vier Vierer ( = etwa der
Wert eines halben Kilogramm Rindfleisch).
Die von Augspurg geben keinen Zoll von trockenem Gut, aber Wein, ö l, Häring sollen
sie zollen.
Ein Gast, der Wein durchführt, gibt von einem Faß 14 Vierer.
Ein leerer Wagen über die Brücke gibt 4 Vierer, der ein Gast ist.
Wer Wein hier verkauft in Fässern, gibt eine Urn ( = Yrn = 40 alte Viertel) zwei Vierer;
hat er ihn auf Rossen, so gibt ein Saum zwei Vierer.
Eine Tonne Häring gibt zu Zoll zwei Kreuzer, ein Faß Salz gibt einen Kreuzer.
Zwei Roß, die Salz tragen, geben einen Kreuzer oder ein Roß V2 Kreuzer.
Ein großes Roß, das ganz ist, gibt zwei Kreuzer.
Ein verschnittenes Roß gibt vier Vierer oder eine Stute vier Vierer.
Ein Roß, das Korn tragt, gibt einen Vierer mit einem Saumsattel.
Lorbeer (Blätter) gibt eine Ehrung.
Ein Saum Wetzsteine gibt einen Band (pannt: entweder ein Bündel oder ein Ange
binde, Geschenk) Zoll.
Ein Kramer gibt einen Vierer Sattel-Zoll.
Ein Ochse gibt vier Vierer, eine Kuh gibt zwei Vierer.
Ein feistes Schwein gibt zwei Vierer, ein mageres Schwein gibt einen Vierer.
Ein Schaf gibt einen Vierer.
Das Sterben des Jahres 1543 in den Eintragungen des Ratsprotokolls
Im September 1543 herrschte in Innsbruck wieder einmal ein Sterben (=Epidemie,
Pestilenz, sterbende Lauf). Der Stadtrat hatte begreiflicherweise schwere Zeiten. Aus den
Beschlüssen des Rates lassen sich die Maßnahmen erkennen, die zur Bekämpfung der
Epidemie unternommen wurden; es war dies vorzüglich die Isolierung, das Einsperren in
den Häusern und das Ausgehverbot. Es folgt nun der Text einiger solcher Ratsbeschlüsse:
Sitzung vom 22. September 1543 „im Beisein H errn Bürgermeisters (Walter Zeller, und
der Räte), Hieber, Poleiner, Hueber, Pöht, Lehner, Rainpekh, Jäger, Hainricher und
Straßgueth“.
L ä s s 1 ( = der Mann, der die Kranken besuchen und zur Ader lassen mußte und wohl
auch den Tod festzustellen hatte): Lehner hat vortragen, der Lässl, der gehe unterm
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Volk um ohne alle Scheu und Unterschied, darob das Volk einen Schrecken (habe) und nit
gut. Conclusum ( = es wurde beschlossen) ihm zu verbieten, daß er sich inhalte und nit
also unterm Volk öffentlich umgehe.
M e t z g e r : Nachdem die Metzger und Sieder nun etliche Male gewarnt worden, daß
sie sich innehalten, nit auf die Gassen gehen, noch in die Fenster legen (sollen), aber nichts
helfen wollen, ist beschlossen sie nochmals zu ermahnen, und wo sie sich nit halten wer
den, ihnen den Burgfrieden ( = das Stadgebiet) zu verbieten.
B a c h r ä u m e r : Nachdem der Peter, so dem Totengräber die Leich hilft tragen, alt
und schwach, und die Arbeit nit mehr erschwingen mag, derohalben der Bachraumer ihm,
dem Totengräber, fürderhin helfen soll.
W ä c h t e r a u f d e m T u r m : Jos Wäch ist verordnet auf dem Turm zu wachten.
Sitzung vom 24. September:
C r i s t o f S c h e n n k h : Begehrt ihm zu erlauben wiederum auszugehen, Ist ihm ab
geschlagen, dann es noch nit vier Wochen seit des Dirnleins Abgang.
K ö n i g l i c h e s S c h r e i b e n (des) Inhaltes keine Boten, so von sterbenden Orten
kommen, durch die Mulbacher Klause ( = Mühlbacher Klause im Pustertal) auf Braun-
ekhen ( = Bruneck) zu lassen. Ist verlesen worden und beschlossen eine Copie anzu
schlagen.
K o l l e n b e r g e r i n , Z i m m e r m a n n i n , ist aufgenommen worden zu einer
Zuträgerin (diese hatte den in den Häusern Isolierten die Lebensmittel an die Haustüren
zu bringen) und der Jacobin zu helfen. Soll ihr Wochenlohn 3l/2 Pfund zu Sold gegeben
werden und bei der Jacobin wohnen.
Sitzung vom 25.^September:
P r i e s t e r , so z u d e n K r a n k e n g e h t : Will den Lasser nit haben bei ihm
und begehrt eine wöchentliche Hilfe und einen Krauteinstosser. Conclusum ihm 3 oder
4 Gulden vorzustrecken, und wann es besser wird, ihm alsdann an seiner Besoldung auf
zuhalten ( = abzuziehen), nichts weniger, wo er sich fleissig halte ihm eine Ehrung zu
geben. Ebenso (wurde beschlossen) ihn des Lassers zu entheben und einen Krauthacker
zuzuschicken.
R e i n h a r t i n : Bittet ihr zu vergönnen wieder auszugehen, dann sie über 4 Wochen
eingesperrt gewesen. Conclusum, solle noch 8 Tage sich innen halten; dann der Besoldung
halben wird sie selbst wohl Weg finden.
L e h n e r : H at mündlich gebeten, nachdem er alt, schwach und arm, und seinem
Haushaben nit mehr vorstehen mag, auch auf seinem Haus ein grösser Zins liege, dadurch
er in Schulden gewachsen, derohalben er das Haus an gestern Allen, denen er schuldig,
vorgeschlagen ( = angeboten), aber der sterbenden Läuf halben nichts daraus mögen
werden. Nun sei er dem Gotteshaus St. Jacob, dergleichen dem heiligen Geist (-Spital)
schuldig, und derhalben seine Bitte, ein ehrsamer, weiser Rat wolle mit dem Hasen, als
(Zins-)Einbringer verschaffen, auf daß ihm nit Eingriff beschehe. Conclusum ihm vorzu
halten, ein ehrsamer, weiser Rat habe mit ihm Mitleid, lasse aber die Handlung vor dem
Stadtrat hangend in seinem Wert bleiben bis zur Austragung. Zum Anderen, so wolle ein
ehrsamer, weiser Rat mit dem Hasen reden, ob er als Einbringer ihm nichts an den ver
fallenen Zinsen abziehe.
H a 1 b h i r n : Meister Lienhart Oswaldt, Hufschmied, ist'vor einem ehrsamen Rat er
schienen und (hat) im Namen des Halbhirns gebeten und vorgetragen, ihm sei ein Töchter
lein und eine Dirn ( = Magd) gestorben, begehre eines Totengräbers die Körper zu
begraben und allher zu bringen; auch begehre (er) des Lassers. Conclusum ihm den Toten
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gräber und Lasser zu vergönnen, doch soll er, Meister Leonhart, zuvor zum Pfarrer zu
Wilthan ( = Wilten) gehen und ihn im Namen des Halbhirn begrüßen, ob er die Be
gräbnis hergebe.
W o l f g a n g P r e n n e r : Nachdem ihm Kinder erkrankt, soll ihm zugesperrt wer
den wie einem ändern.
S c h ö n n a c h e r : Fleischhacker, ihrer drei, sind erschienen und (haben) gebeten,
ihnen auszugehen (zu) vergönnen, und wiederum zu arbeiten. Conclusum, sollen noch
8 Tage Geduld tragen.
Ostermontag 1628 am Innsbrucker H of nach Philipp Hainhofer
Der Augsburger Patrizier und Raritätensammler Philipp Hainhofer weilte vom
15. April 1628 bis 3. Mai bei Erzherzog Leopold V. am Innsbrucker Hofe. Während
dieser Zeit hielt sich auch der Großherzog von Toskana auf der Durchreise nach Deutsch
land hier auf. Hainhofer schildert die Vergnügungen, welche am Ostermontag, den
24. April, die hohen Herrschaften belustigten. Nach dem Kirchenbesuch fand im Jesuiten
kollegium ein Mahl statt, bei dem die Schüler auftraten; anschließend wurde das Tierhaus
(heute Löwenhaus) besucht und das Possierhaus (—Werkstättc zur Vorbereitvmg von
Gußarbeiten), wo gerade Caspar Graß die Figuren für den heutigen Leopoldsbrunnen
am Rennweg schuf:
„Unter währender Mahlzeit kommen etliche Schulknaben auf komödiantisch gekleidet,
ziehen die Victoriam ( = Siegesgöttin) auf einem Karren, als in einem Triumph; die
Knaben tragen Spolia ( = Rüstungen, Waffen), als Fahnen, Harnische, Schilde, Helme;
Faune gehen hinten nach, ziehen zweimal um die Säule, so mitten in der Stube ist, herum
und salutieren lateinisch die H errn Großherzoge, agieren eine Weile, die Faune machen
Intermedia ( = Zwischenspiele), hängen und stecken die Spolia an der Säule auf, ziehen
wieder ab, und werden im H of draussen 3 mal 30 kleine Karrenbüchslein losgeschossen;
die Trompeter und Heerpauker sind auch im Hof, auch die Musik gleich vor den Fen
stern.
Nach der Mahlzeit haben Ihre Durchlaucht ihre H auptpferde auf die Rennbahn vor
führen lassen, und den Cavallarizzo N. Schleicher und seinen Bruder, so Elsässer, wackere
Cavaliere und Augsburgischen Geschlechtes sind, reiten lassen. Danach ist man in das
Tierhaus gangen, (hat) einen großen Bären, eine Löwin und ein schönes Tigertier, jedes
absonderlich, herausgelassen zu einem weißen, roten und schwarzen Stier, so man alle
drei von München brachte. Der Bär und (die) Löwin haben nit angreifen wollen, sondern
sind nur um einander herumgangen, einander angesehen, der Tiger aber hat den
schwarzen Stier angriffen, ihn lang bei der Gurgel gefaßt, und als er Atem holen
wollen, hat sich der Stier ledig gemacht und den Tiger getreten, darauf der Tiger wieder
in seinen Stall gangen, und haben die Fürsten Personen den Stier viermal geschossen.
Dem Tiger hat man von des Stieres Blut zu trinken geben, damit er von seines Feindes
Blut Kraft bekomme und desto beherzter werde. Im ausseren Burg- oder Schloßhof,
gleich zur linken Seite, wann man hinein geht, ist ein Leopard und zwei Bären an Ketten,
mit denen die Buben bisweilen umschinden, dann sie zahm sind, wann mans nit erzürnet.
Es sind auch im H of seltsam große Geier, Indianische Raben oder Papigay mit roten
Schweifen, Hunde in großer Anzahl sind vorhanden, darunter einer höher als ein Tisch
englischer Art; ein getupfter Hund, so dem Obristen Kämmerer zusteht, dessen unteres
Maul länger ist, als sein oberes Maul. Die Erzherzogin hat ein gar schönes kleines Löw-
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lein und ein rot geflecktes Bologneser Hündlein, trefflich schön, die gehen bei Ihrer
Durchlaucht wohl gar auf dem Tisch um.
N it weit vom Löwenhaus ist das Possierhaus, in welchem die Werkstätten am Wasser
gerichtet sind für Goldschmiede, Possierer, Münzer und Druckwerk, und sind hierinnen
zu sehen 6 grosse metallene Bilder, als 3 Meergötter und 3 Meergöttinen, 6 Meer kindlein,
die alle auf einen Röhrkasten kommen, und die Kindlein die obere Concham ( = Muschel)
halten werden, aus welcher das Wasser herabfließt auf der Augsburgischen Röhrkasten-
art; oben auf die Säule wird ein Pferd gestellt, darauf der Erzherzog Leopoldus wohl
getroffen, lebensgross in Kürass sitzt; und heißt der Meister, der diese Bilder possieret und
verschneidet Caspar Graß. Von dem Löwen- und Possierhaus sind Ihre Durchlaucht
gangen auf die Praterien, in welcher der Fasanengarten, und sind ihre zwei wettgelaufen,
denen der Erzherzog 12 Taler aufgeworfen hat.“
Eine Einladung des Abtes von W ilten von 1677
Der Abt des Prämonstratenserstiftes Wilten, Dominikus Löhr (geb. Mutters 1601, ge
wählt 9. Jänner 1651, gest. 11. Mai 1687), der Erbauer der Stiftskirche in ihrer heutigen
Gestalt, ladet den Bürgermeister und Rat von Innsbruck zu seinem goldenen Priester
jubiläum ein:
„Demnach ich anno 1627 den 6. Juni meine erste Primiz oder hl. Messe gehalten, nun
aber durch absonderliche Gnaden Gottes mit dem erreichten 1677. die 50 Jahre meines
Priestertums vollendet, und weil ein uralter Gebrauch in der christlichen Kirche, daß
wann ein Priester solche Jahre erreicht, man wiederum mit einer Solemnitet ( = Festlich
keit) die andere, wie mans pflegt zu nennen, Primiz (die sog. Sekundiz) zu halten. Weil
dann auf allergnädigstes Gefallen unseres allergnädigsten Kaisers diese Solemnitet der
hl. Jubiläums Messe auf den 5. Tag, als den ersten Sonntag nächsten Monats Septembris
angestellt, derowegen habe ich Nachbarschaft halben und anderen Correspondenzen, so
das Gotteshaus Wiltau und löblicher Stadtrat vielmals miteinander haben nit wollen
unterlassen selbigen auch freundlich hiezu einzuladen, erstlich um 8 LIhr die Predigt,
alsdann das hl. Amt der Messe beizuwohnen; nach Vollendung desselben mit einer Suppe
bei unserem Wirt im Leithaus ( = Gästehaus) mit anderen Herren, so gut mans wird
haben, Verlieb zu nehmen. Solcher Favor (^Gunstbezeigung) steht mir zu begebener
Zeit zu erwidern und zu ersetzen. Verbleibe anbei meiner geehrten, geliebten Herren
dienstbeflissener Dominicus Abt.
Closter Wiltau, 24. Augusti anno 1677.“
Die Geschichte des Regelhauses nach Josef (Frhr.) v. Ceschi’s
„Beschreibung der k. k. Stadt Innsbruck”
Joseph Freiherr von Ceschi von heiligen Kreuz, k. k. wirkl. Kämmerer vmd Oö.
Gubernialrat, verfaßte im Jahre 1776 eine „Beschreibung der k. k. Stadt Innspruck ,
Flauptstadt der gefürsteten Grafschaft Tirol“, die er der Kaiserin Maria Theresia w id
mete. Dieses Werk ist nur handschriftlich überliefert. Im 4. Abschnitt, der von den Kir
chen, Klöstern und milden Stiftungen handelt, schildert Ceschi die nicht mehr bestehende
Kirche Maria Opferung mit dem Regelhaus und versperrten Kloster — jetzt Kloster
kaserne — wie folgt:
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„Unweit von der ehemaligen Jesuiten Kirche (der Jesuitenorden war 1773 aufgehoben
worden) befindet sich jene bei Maria Opferung, welche die durchlauchteste Fürstin Anna
Catharina, Erzherzogs Ferdinandi hinterlassene Witwe, geborene Herzogin zu Mantua,
samt zwei daran liegenden Frauen Klöstern der Dienerinnen Mariae, unter dem Namen
des erzfürstlichen Regelhauses und des versperrten Klosters erbaut und gestiftet hat.
Diese enthält drei Altäre, ist durchgehends ausgemalen und hat einen mit Marmor be
legten Boden und dient für beide Klöster. Das Hochaltarbild stellt die Opferung Mariae
in dem Tempel vor und wurde von Philippo Polacco ( = M artin Theophil Polak aus
Polen, gest. Brixen 1639) der Erzherzogin Claudia nachmaligen Hofmaler sehr künstlich
verfertigt.
P(ater) Joseph Maria Barchi, damaliger General Vicarius des Serviten Ordens in
Deutschland und Beichtvater der hochseligen Stifterin, hat uns eine kurze Lebensbeschrei
bung derselben hinterlassen; aus dieser werden wir belehrt, daß die durchl. Erzherzogin
Anna Catharina, sobald sie im Jahre 1595 in (den) Witwenstand versetzt worden, den
Schluss gefasst habe, der Welt gänzlich zu entsagen und ihre übrigen Lebenstage samt
beiden durchl. Töchtern im Dienste der allerseligsten M utter Gottes zuzubringen. Zu
diesem Ende ließ Höchstdieselbe im Jahre 1607 gedachter Kirche, dann dem versperrten
Kloster und etwas später dem sogenannten Regelhause in der Absicht den Anfang
machen, daß in dem ersteren Klosterfrauen des Ordens Sti. Augustini, so wie die P. P.
( = Patres) Serviten, in dem zweiten aber eine Gattung des dritten Ordens hievon einge
führt werden sollten. Als diese Gebäude ihren erwünschten Fortgang hatten, musste sich
die durchl. Stifterin samt ihrer Tochter der Erzherzogin Anna nach Wien begeben, um
ihrem höchst erfreulichen Beilager ( = Hochzeit) mit des Kaisers Mathiae Majestät bei
zuwohnen. Sobald nun Hochdieselbe wieder nach Innsbruck zurück gelangt war, erfüllte
sie ihre heilige Begierde und eilte samt der noch unverehelichten Tochter, der Erzherzogin
Maria, und 15 teils Witt-, teils Jungfrauen den 12. Hornung ( = Februar) 1612 in das
einstmal verfertigte versperrte Kloster, in welches auch vier Kloster-Jungfrauen aus dem
Augustiner Frauen Kloster zu Schwatz berufen wurden.
Kurz darauf nämlich an dem Sonntag Quinquagesima (==4. März) des nämlichen
Jahres wurde die Kirche durch den ehemaligen Weihbischof zu Brixen feierlichst ein
geweiht. Den 1. Juli darauf aber nahm die durchl. Stifterin samt der Erzherzogin Tochter
und fünf anderen öffentlich das Ordenskleid der Dienerinnen Mariae, und begab sich
sofort in das zu diesem Ende gewidmete Regelhaus, all wo sodann Höchstdieselbe vor Ab
legung der Ordensgelübde den 18. November 1613 ihren letzten Willen errichtet und ge
dachtem Regelhause die ganze Erbschaft mit dem Beisatze bestimmt hat, daß solches zur
Unterhaltung des versperrten Klosters jährlich 3000 Gl. und zu jener der P. P. Serviten
ebenfalls 1500 Gl. abreichen sollte, wozu aber vermög des im Jahre 1618 den 20. Sep
tember errichteten Codicills noch 1000 Gl. gekommen sind. Nach Vollendung dieser
letztwilligen Verordnung entsagte unsere durchl. Erzherzogin gänzlich der Welt, legte
die Ordensgelübde ab, verwechselte ihren Namen Anna Catharina mit jenem von Anna
Juliana, nennte sich niemals anders, auch in öffentlichen Schriften, als Schwester Anna
Juliana von Österreich eine Dienerin der Dienerinnen der seligsten Mutter Gottes, und
starb den 3. August 1621 im 56. Jahr ihres ruhmvollen Alters mit der nämlichen christ
lichen Auferbaulichkeit, mit welcher sie das ganze Leben zugebracht hatte. Der entseelte
Leichnam wurde vor dem Hochaltar in der bereits verfertigten Ruhestatt begraben, und
aus den Grabstein nach ihrem Verlangen keine Inschrift, sondern bloss die Worte „Me
mento mei Domine, dum veneris in novissimo die“ ( = Gedenke mein, o H err, bis du am
jüngsten Tage kommst) gesetzt.
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Dieser durchl. Erzherzogin hat demnach die Stadt Innsbruck die Stiftung dreier
Klöster und zwoer Kirchen zu verdanken. Den ersten Rang unter solchen führt das
Regelhaus, welches in 24 den Namen der Dienerinnen Mariae führenden Regelfrauen
und neun Oblatinen besteht. Dieses ist, wie sich höchstgedacht durchl. Stifterin in ihrem
Codicill ddo. 20. Sept. 1618 wortdeutlich erklärt „vornehmlich für Witfrauen gestiftet“,
obgleich dermal keine sich in dem Kloster befindet. Die Kleidung ist durchgehends
schwarz, das H aupt mit einem weissen leinenen Tuch eingebunden und mit einem weissen
Flor bedeckt, auf dessen vordem Teil ein blauer Stern ruht. Der Orden hat besondere
oder von der Stifterin selbst angegebene oder auf ihre Anordnung vermutlich von ihrem
Beichtvater verfasste Satzungen, welche vom Papst Paulo V. den 8. Juli 1617 die Bestäti
gung erhalten haben. (Es folgen nun einige Zeilen der päpstlichen Bulle in lateinischer
Sprache, die hier ausgelassen wurden.)
Es würde überflüssig sein hier alle diese Satzungen, da sie meistens die Andachts
übungen betreffen, ausführlich anzuzeigen. Man will jedoch in Kürze anmerken, daß
gleichwie die Klosterfrauen nur zwei Gelübde, als der Keuschheit und des Gehorsams
ablegen, das Kloster sowohl, als jede Klosterfrau besonders weltliche Güter besitzen
könne, wie- dann in dieser Absicht die Verwaltung des von der Stifterin ererbten und
sofort weiters erlangten Vermögens die Erhaltung der Kirche, auch der übrigen Gebäude,
ja des versperrten Klosters selbst anvertraut ist.
Gedachtes Kloster hat übrigens keine Clausur und der Eingang in dasselbe ist sowohl
Manns- als Weibspersonen erlaubt. Selbst den Klosterfrauen (ist) aber mit Genehmhal
tung der Oberin der Ausgang zu einer W allfahrt oder auf die Besitzungen des Klosters
jedoch mit dem Beisatz gestattet, daß mindestens vier an der Zahl zusammen ausgehen
und niemals ausser dem Kloster die Nacht zubringen sollten. Chor wird keiner ab
gehalten. Die Wahl der Oberin geschieht nach der Mehrheit der Stimmen. Das Amt
dauert lebenslänglich, jedoch aber enthalten die Satzungen die Vorschrift, daß in der
Oktav nach den Pfingstfeiertagen alle Jahr die Bestätigung der ersten Wahl vorzugehen
habe. Die eintretenden Klosterfrauen verändern ihren Taufnamen und sind verbunden als
den ersten jenen der hl. Anna Prophetissa anzunehmen. Bis anhero haben folgende die
Stelle einer Oberin vertreten:
1. die durchl. Stifterin Anna Juliana, starb den 3. Aug. 1621.
2. Anna Francisca von Stein, ihre ehemalige Obrist Hofmeisterin, starb den 15. O kto
ber 1636.
3. Anna Aurelia Compertin starb den 27. Sept. 1666.
4. Anna Francisca von Caraffa, starb den 23. Oktober 1697.
5. Anna Charitas von Kiepach, starb den 23. Aug. 1703.
6. Anna Magdalena von Lembrugg, starb den 1. Nov. 1719.
7. Anna Juliana von Steinern, starb den 11. Febr. 1729.
8. Anna Elisabetha von Wolkenstein, starb den 11. März 1742.
9. Anna Francisca von Wolfsthurm, starb den 18. März 1774.
10. Anna Xaveria von Prato.
Das sogen, versperrte Kloster ist zwar in dem Jahr der Errichtung, massen es den
12. Juni 1612 gestiftet worden, das erste unter obgemeldten drei Klöstern, allein da es
einigermassen von dem Regelhause abhängt, so kann demselben nur der 2. Rang gegeben
werden. Dieses enthält (die Zahl fehlt) . . Klosterfrauen und Laienschwestern, welche
alle den Orden der P. P. Serviten, folglich die Satzungen des hl. Augustinus beobachten,
die drei gewöhnliche Gelübde ordentlich ablegen und sowohl bei Tag, als Nacht den Chor
abhalten.
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Nach dem Tode der durchl. Stifterin begab sich die Erzherzogin Maria, ihre Tochter
von dem Regelhause in dieses Kloster, und endigte daselbst ihren Lebenslauf. Die Kirche
ist für beide Klöster gemeinschaftlich, doch versieht das letztere ganz allein die Kirchen-
Music.
Das 3. von mehrbesagt durchl. Erzherzogin eben auch gestiftete Kloster ist jenes der
P. P. Serviten, welches samt dem dazu gehörigen herrlichen Gotteshaus am Anfang der
Neustadt noch bei ihreti Lebzeiten erbaut worden.
An diesem Orte stund ehemals ein dem Herrn Heinrich Heidenreich zu Bidenegg ge
höriger adeliger Ansitz, welcher zur Erbauung des Klosters erkauft worden. Dasselbe
war samt der Kirche bereits verfertigt, als es am Palmsonntage im Jahr 1620 ein Raub
der Flammen geworden ist, allein die durchl. Stifterin ließ auf die Wiederstellung so
wohl des Klosters, als der Kirche mit solchen Eifer arbeiten, daß beide noch bei
ihren Lebzeiten, nämlich das nachgefolgte Jahr, zu ihrer Vollkommenheit gelangt sind.
In dieses Kloster wurden demnach die P. P. Serviten zu dem Ende berufen, auf dass
sie beiden Frauen-Klöstern beistehen, in der daselbstigen Kirche täglich zwei Messen
lesen, dann einen Prediger und einen Beichtvater halten sollten.
Der erste General Vicarius dieses Ordens war der Beichtvater höchstgedachter Erz
herzogin P. Joseph Maria Barchi, welcher mit päpstlicher Einwilligung sein ehemaliges
Ordenskleid der P. P. Capuciner abgelegt und jenes der P. P. Serviten angenommen hat.
Da jedoch derselbe von seinem ersten Orden den Bart beibehalten wollte, so mussten auch
die übrigen P. P. sich solches gefallen lassen, daher die P. P. dieser Provinz sowohl in die
sem, als auch in der Kleidung von den anderen P. P. Serviten in Italien verschieden sind.
Die Kirche, welche unter dem Titel des hl. Josephs geweiht worden, enthält fünf
Altäre. Der Oberboden ist ganz ausgemalen, der untere aber mit marmorsteinenen
Platten bedeckt. Das Bild des Hochaltars wurde von dem nämlichen Maler Joseph Polack
verfertigt, welcher jenes des Hochaltars in der Maria Opferungs Kirche zu stand ge
bracht hat.“
Der Tod Franz von Lothringens nach Peter Prosch
Kaiser Franz 1. (von Lothringen), der Gemahl der Kaiserin Maria Theresia, erlag am
18. August in Innsbruck, wo das Kaiserpaar zur Hochzeit Erzherzog Leopolds (späterer
Kaisers Leopold II.) weilte, nach dem Besuch der Oper einem Herzschlag. Der bekannte
Zillertaler Spaßmacher und Handschuhhändler Peter Prosch, der an der vorhergehenden
Hoftafel der Kaiserin Handschuhe verkauft hatte, schildert diesen Vorfall in seiner 1789
zu München gedruckten Selbstbiographie „Leben und Ereignisse des Peter Prosch, eines
Tyrolers von Ried im Zillertal oder das wunderbare Schicksal“ eingehend. Man kann
seine Darstellung als wertvolle Quelle für die Ereignisse jenes Nachmittags und Abends
gelten lassen. Nach der Darstellung der Hoftafel schreibt Prosch weiter:
„Endlich nach vielen Komplimenten gingen die höchsten Herrschaften auseinander in
ihre Zimmer. Die Kaiserin winkte mir, daß ich sollte mit ihr kommen, welcher ich gleich
durch das Vorzimmer, Audienzzimmer und durch die Garderobe bis ins Schlafzimmer
nachfolgte. Es waren allda Porträts von allen ihren Kindern. Sie fragte mich, ob ich
sie kenne, und ich nannte sie alle bei ihren Namen. Sie lachte und sagte, das freut mich,
und wenn du am Mittwoch bei meinem Kaiser Franz gewesen bist, so komm auch zu mir,
und zeige mir, was er dir geschenkt hat, denn, wenn er gibt, so gibt er gut und er hat dich
gern, Jung! Du kannst glücklich sein und bring nur auch zugleich meine Handschuhe.
Sie gab mir für mein Dutzend Handschuhe 12 Kremnitzer Dukaten, und ihre Hand
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zu küssen, wofür ich tausendmal dankte. Hier gab ich ihr auch ein Memorial um Erlan
gung eines Bierfratschlschanks ( = Bierschenke), welches sie gnädigst annahm und mich
ihrer Gnade bei der H and versichert hat, welchen Schank ich zwar erst anno 1770, aber
richtig erhielt. Sie verließ mich unter der Tür, durch welche ich rückwärts hinausging,
und nun ging alles in die Oper. Der Kaiser Franz war in derselben ganz aufgeräumt
und guten Humors. Als die Oper aus war, ging der Kaiser Franz samt seinem Gefolge
und dem römischen König über den Franziskanergang nach der Burg zurück. Die Kaise
rin kam eben mit ihrer Bedienung über eine kleine Weile hinten drein. Der Kaiser ging in
ein Vorzimmer, wo zwei Grenadiere neben einer Türe Wacht standen. Es waren bei dieser
Tür zwei Treppen, von welchen eine der Kaiser mit einem Fuß besteigen wollte.
Ach Schrecken! er sank links an den wachtstehenden Grenadier, welcher aus Schrecken
auswich, und also fiel der beste Kaiser, zwar etwas sachte, auf den Boden. In einer
Viertelstunde, o Gott! gesund, lebendig und tot. Es war um dreiviertel auf 10 Uhr
abends. Der jetzt regierende Kaiser Joseph kam dazu und nahm seinen halbverschiedenen
H errn Papa in seine Arme. Alle Menschen standen da, wie Statuen, denn der Schrecken
war so groß, daß man ihn nicht beschreiben kann. Die Kaiserin, welche von diesem un
verhofften schrecklichen Zufall nichts wußte, und bald nachkam, begleitete man über eine
andere Stiege in ihre Zimmer, unter dem Vorwand, daß durch diesen Gang sehr gefähr
lich zu gehen wäre, und daß man sich wegen den locker gewordenen Ziegeln Leids tun
könnte. Sie ließ sich bereden, und wurde ohne daß ihr etwas Übles zu denken beifiel,
in ihre Zimmer gebracht. Ich bin nach der Oper nach Hause gegangen, ohne mir etwas
von diesem mich so tief niederschlagenden Unglück träumen zu lassen. Es logierten in
meinem Hause (d. h. wo er wohnte) der Fürst von Chiemsee, der Karl Firmian, Gouver
neur von Mailand, und mehrere Herrschaften, welche alle bei der Nachttafel, wobei ich
aufwartete, sehr aufgeräumt und lustig waren. Indessen kam des Fürsten sein Läufer,
welcher seinem H errn ganz leise ins Ohr sagte: ,Euer fürstl. Gnaden, den Kaiser hat
diesen Augenblick der Schlag berührt, und er ist nun leider wirklich to t/
Der Fürst erschrak und sagte: ,Du bist nicht gescheit. Ich komme noch nicht lange von
der Oper und hab ihn alldort gesund und aufgeräumt gesehen.“ „Euer fürstl. Gnaden,
erwiderte der Läufer — ich komme den Augenblick vom Hofe, man trug ihn in ein
Zimmer, die Tore in der Burg wurden gesperrt, und es ist so und nicht anders.“ Der Fürst
schickte nun, um sichere Nachricht einzuholen, einen Cavalier nach Hof, welcher auch
die nämliche Bestätigung brachte. In Eile stand man von der Tafel auf. Alles weinte
und bedauerte den guten Kaiser und Marien Theresien; alle gingen traurigst in ihre
Zimmer. Ich heulte und wälzte mich in meinem Zimmer aus Trauer und Bekümmerung
um den besten Kaiser, für die liebe Kaiserin und über mein Unglück.“
Befehle des Innsbrucker Platzkommandos von 1809
Die vom Innsbrucker Platzkommando, das Frbr. v. Lochau befehligte, aus-
gegebenen Befehle wurden vorher in der Kanzlei in Conzepthefte eingetragen. Es folgen
einige dieser, an Innsbrucker Stellen gerichtete Befehle:
21. April 1809 — An das löbliche Verpflegsamt zu Innsbruck.
Dasselbe hat bereits den Auftrag erhalten 4000 Brotportionen nach Kufstein zu
schicken; zu diesen erhält es noch den Auftrag 30 Metzen Haber nach Wörgl alle vier
Tage zu schicken, wo in Zukunft auch das Brot dem dortigen k. k. Proviantmeister ein
zuhändigen kommt.
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23. April 1809 — An den löblichen Magistrat zu Innsbruck.
Ich bemerke, daß dem durchmarschierenden M ilitär ohne Anweisung des Militär
Commando Quartier und Vorspann verabreicht werde. Dieser Unfug wird hiemit ernst
lich eingestellt und ohne Anweisung des Militär- oder Platz-Commandos Niemandem
weder Vorspann noch Quartier erfolgen zu lassen.
24. April 1809 — An den Magistrat zu Innsbruck.
Es veroffenbart sich, daß die aus dem Zeughaus entfremdete große Wage bei einem
sichern Fleischhauer Cremser auf der Kothlade ( = Kotlacke) die dazugehörigen Gewichter
aber wieder bei anderen Bürgern aufbewahrt sein sollen. Ein löb. Magistrat wird daher
beauftragt dem benannten Kremser alsogleich aufzutragen diese Wage in das allhiesige
Zeughaus abzuliefern und im Fall, daß er selbe gekauft, den dafür ausgelegten Betrag
rechtlich zu erweisen habe, jenen Bürgern aber, bei welchen die Gewichte sein sollen,
sorgfältig nachzuforschen und zur Abgabe auf gleiche A rt zu verhalten.
30. April 1809 — An das K. K. Quartieramt.
Das löb. Quartieramt hat schon bereits den 23. den Befehl erhalten ohne Militär- oder
Platz-Commando Anweisungen kein Quartier anzuweisen. Demungeachtet das Platz-
commando mit Mißvergnügen ernommen, daß sich das Quartieramt unterfange Einquar
tierungsbillette ohne Anweisung des Platzcommandos zu erteilen. Es wird hiemit der
gemessenste Auftrag erteilt in Zukunft keinen mehr, es sei wer es immer wolle, ein Quar
tier ohne Erlaubnis des Platzcommandos anzuweisen. Der diesen Befehl Übertritt, wird
arretiert und nach den Militärgesetzen gerichtet.
30. April 1809. — An die K. K. Schutzdeputation.
Vermög eines soeben von dem General H. Buol erhaltenen Schreibens wird eine löb.
Schutzdeputation hiemit aufgefordert den Landsturm so aufzurufen, daß selber der
gestalt in Bereitschaft gesetzt werde, daß er auf den ersten Wink auf alle erforderlichen
Punkte marschieren kann. Ich habe die Ehre in der vollkommensten Hochachtung zu ver
harren Victor Freuher v. zu Lochau.
Aus dem Entwurf Alois v. Negrelli’s für den Bau der Unterinntal-Bahn (1838)
Alois Maria Vinzenz Negrelli, Ritter v. Moldelbe (geb. Primiero, 1799, gest. 1. O kto
ber 1858), der bekannte Verkehrstechniker und Vorkämpfer für den Bau des Suezkanals ,
arbeitete als junger Praktikant bei der Innsbrucker k. k. Baudirektion. Auch später nahm
er immer regen Anteil an der Entwicklung Innsbrucks, und als es mit dem Bau einer
Bahn durch das Unterinntal ernst werden sollte, verfaßte er selbst im Jahre 1838 ein
ausführliches Gutachten über die beiläufigen Kosten wie auch Schwierigkeiten eines
solchen Eisenbahnbaues. Den Anfang sollte die Bahn in Innsbruck nehmen:
„Bei der ganz flachen Lage, in der sich Innsbruck befindet, könnte die Eisenbahn an
mehreren Stellen ihren Anfang nehmen, nämlich neben der Triumphpforte, im Franzis
kanergarten unweit der Hauptwache, in der Wiese neben dem v. Anreiterschen Hause
unter den Kapuzinern, und endlich am untern Ende des Hofgartens und der englischen
Anlage. Alle diese Stellen und die Richtungen, welche die Eisenbahn aus derselben gegen
H all zu nehmen würde, hat Unterzeichneter reiflich erwogen und gefunden, daß die
letztere weitaus vor den drei anderen den Vorzug verdient. Vor Allem befindet sich
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dieser Platz in einer der besuchtesten Lagen Innsbrucks, und ganz in der Nähe der
k. k. Burg, der Douane ( = Dogana), des Rennplatzes und des Innstromes, welcher un
gefähr 12 Fuß ( = c. 3.50 m) tiefer als das Ufer liegt, was die Möglichkeit zuläßt einige
Werkstätten der Eisenbahn durch Benützung und Vertiefung der kleinen Wasserleitung,
die sich am Ende der englischen Anlage in den Inn ergießt, mit hinreichender Wasser
kraft zu versehen, — ein Vorzug, den keine der dem Unterzeichneten bekannten Eisen
bahnen noch genießt. Dieser Platz ist an drei Seiten von breiten fahrbaren Straßen,
wovon eine die Flauptstrasse ist, umgeben, und bildet für sich ein völlig abgeschlossenes
Ganzes. Alle zum Betriebe einer Eisenbahn notwendigen Bauten können da auf das
Vorteilhafteste geordnet werden, und alle Magazine und Werkstätten sind mit ihrer
H auptfront gegen Süden gerichtet.
Der H of für Remisen und Werkstätte ist ganz abgeschlossen von dem Hofe, in
welchen die Passagiere treten, und für die Warenhalle ist ein besonderer Zweig der Eisen
bahn angebracht, welcher die Waren unmittelbar in dieselbe bringt. Die Länge des Bureau-
Gebäudes und der gedeckten Passagierhalle in Sectionen eingeteilt, wie die Wägen
selbst, gestattet, daß das Auf- und Absteigen leicht und ohne Unordnung und Gefahr
vorsichgehe. Diese Disposition des Eisenbahnkopfes dürfte dann die Verlängerung des
Rennplatzes und die Rectification der Hauptlandstraße bis zur Eisenbahn, wie auch die
Herstellung einer zweiten Brücke über den Inn früher oder später nach sich ziehen,
welche bei dem geregelten Laufe des Flusses nicht schwer zu bauen sein, der sich jährlich
mehr und mehr verschönernden H auptstadt der Provinz zur Zierde, dem Verkehr zum
Nutzen und der Kohlstadt zur Erhebung gereichen würde. Eine solche Umgebung mitten
an den besuchtesten Lagen der Stadt, und doch ohne alle Störung des gegenwärtigen
Verkehrs findet sich bei Eisenbahnen nicht leicht vor. Von Innsbruck bis H all würde
dann die Eisenbahn nur eine einzige gerade Linie bilden, so zwar, daß aus dem Eisen-
bahn-Bureau in Innsbruck, und entgegensesetzt in Hall das Ankommen und Abgehen
der Wagenzüge beobachtet werden könnte.“
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Inhaltsverzeichnis
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Die Stadtrechtsurkunde vom 9. Juni 1239 (Original im Stadtarchiv).............................. 3
Ein Steuernachlaß wegen der Feuersbrunst von 1340 (Original-Pergament-Urkunde
No. 69 im Stadtarchiv) ........................................................'.................................................. 5
Die Zollgebühren an der Innbrücke (1414) (Original im Stadtarchiv) ......................... 5
Das Sterben des Jahres 1543 in den Eintragungen des Ratsprotokolls (Original im
Stadtarchiv) .................................................................................................................................. 6
Ostermontag 1628 am Innsbrucker H of nach Philipp Hainhofer (nach Druck in der
Ferdinandeums-Zeitschrift) ....................................................................................................... 8
Eine Einladung des Abtes von Wilten von 1677 (Original im Stadtarchiv) ................ 9
Die Geschichte des Regelhauses, nach Josef Frhr. v. Ceschi’s „Beschreibung der
k. k. Stadt Innsbruck“ (Handschrift im Ferdinandeum) ......................................... . . 9
Der Tod Franz von Lothringens nach Peter Prosch .............................................................. 12
Befehle des Innsbrucker Platzkommandos von 1809 ......................................................... 13
Aus dem Entwurf Alois v. Negrelli’s für den Bau der Unterinntal-Bahn (1838)
(Original im Stadtarchiv) ...................................................................................................... 14
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