Geschichte der Raum- und Grenzbildung der Stadtgemeinde Innsbruck ================================================================= VERÖFFENTLICHUNGEN AUS DEM STADTARCHIV INNSBRUCK H e r a u s g e b e r : Karl S c h a d e l b a u e r Nr. 13 Geschichte der Raum- und Grenzbildung der Stadtgemeinde Innsbruck % von Otto Stolz INNSBRUCK 1957 IM S E L B S T V E R L A G DES STAD TMA G ISTRATES Von den V E R Ö F F E N T L IC H U N G E N A U S DEM S T A D T A R C H IV IN N S B R U C K sind bereit s er s chi enen: N r. 1 Innsbrucks stadtgeschichtliches Schrifttum bis zum Jahre 1950 (1. Teil: 1— 2000) von W ilhelm Eppacher und Karl Schadlbauer. 1950. N r. 2 Innsbrucker Urkunden aus dem Stiftsarchiv W ilten (1238— 1350) von Karl Schadelbauer. 1951. N r. 3 Die W ohltäter der Landeshauptstadt Innsbruck von Wilhelm Eppacher. 1951. N r. 4 Briefe aus Alt-Innsbruck (1461— 1873) von Karl Schadelbauer. 1952. N r. 5 Innsbrucker Geschichtsblätter (1. Folge) von Karl Schadelbauer. 1952. N r. 6 Verzeichnis der Urkunden des Stiftsarchives W ilten von 1138— 1299 von Karl Schadel­ bauer. 1953. Nr. 7 Innsbrucks stadtgeschichtliches Schrifttum bis zum Jahre 1950 (2. Teil: N r. 2001— 4770). 1953. Nr. 8 Beiträge zur Innsbrucker Kirchengeschichte von Propst Dr. Josef Weingartner. 1954. Nr. 9 Lesebuch aus Innsbrucker Stadtgeschichtsquellen. 1955. Nr. 10 D ie gefälschten Urkunden des Bischofs Reginbert von Brixen für das Kloster W ilten von Dr. Fritz Steinegger. 1956. Nr. 11 Innsbrucker Geschichtsblätter (2. Folge). 1956. Nr. 12 Die St.-Jakobs-Kirche in Innsbruck im Lichte der Rechtsgeschichte von Univ.-Prof. Doktor H . Lentze D ru ck : T yro lia Innsbruck isess 37 VERÖFFENTLICHUNGEN AUS DEM STADTARCHIV INNSBRUCK H erausgeb er: KarlSchadelbauer Nr. 13 Geschichte der Raum- und Grenzbildung der Stadtgemeinde Innsbruck von Otto Stolz INNSBRUCK 1957 IM S E L B S T V E R L A G DES STADTMAGISTRATES Inhaltsübersicht Seite Allgemeines über die Ortslage und das Gemeindewesen ......................................................................... 3 Stadt Innsbruck ........................................................................................................................................................ 8 W ilten ........................................................................................................................................................................... 13 H ötting ........................................................................................................................................................................... 15 Amras und P r a d l........................................................................................................................................................ 18 Arzl und M ü h la u ........................................................................................................................................................ 20 Igls und Vill ............................................................................................................................................................. 22 Orts- und Sachweiser ............................................................................................................................................... 23 Allgemeines über die Ortslage und das Gemeindewesen Die Stadtgemeinde Innsbruck hatte bis zum Jahre 1904 einen F l ä c h e n r a u m von 307 ha, dann seit der Eingemeindung von Wilten und Pradl im Jahre 1904 von 1361 ha, weiters seit jener von Hötting, Mühlau, Amras, Arzl, Vill und Igls in den Jahren 1938 bis 1942 von 10.176 ha. Sie hat also ihr Gebiet in den letzten fünfzig Jahren mehr als verdreißigfacht. Im politischen Bezirk Innsbruck-Land gibt es unter seinen 69 Gemein­ den nur 5 mit mehr als 10.000 ha, in ganz Nordtirol unter 251 Gemeinden 27 von jener Größe. Der H ö h e n l a g e nach dehnt sich das Gebiet von Innsbruck zwischen 570 m am Inn und 2640 m am Solstein aus. Es liegt unter dem 47. Grad nördlicher Breite und dem 29. Grad östlicher Länge von Ferro. Die mittlere Jahrestemperatur des Inns­ brucker Beckens beträgt bei 8° plus, im Sommer 17° plus, im Winter 3° minus, die jähr­ liche Niederschlagsmenge 860 mm. Gegen unmittelbare Nordwinde ist es durch die N ord­ kette geschützt, der Südwind oder Föhn hat offenen Zutritt durch die Brennerfurche und trägt sehr zur Erhöhung der Temperatur, besonders im Frühjahr zur Zeit der Schnee­ schmelze und im Sommer und Herbst zur Ausreife der Feldfrüchte bei. Er bringt auch Regen, mehr noch die West- und Nordwestwinde von der atlantischen Seite des Erd­ teiles her; der Ostwind klärt auf. Durch sieben Jahrhunderte war die Stadtgemeinde Innsbruck auf einen schmalen Streifen am linken Ufer des I n n und auf eine etwas breitere, aber immer noch kleine Fläche am rechten Ufer angewiesen, heute erstreckt sie sich nordwärts des Inn nicht nur auf den Grat der Solstein- oder Nordkette, sondern über diese jenseits zur Gleirschkette und damit ins Quellgebiet der I s a r ; es sind dies im ganzen bei 7400 ha, also drei Viertel des gesamten Stadtgebietes. Südwärts reicht dieses mit 2800 ha viel weniger weit, nämlich westlich der Sill bis auf den vorderen Rand der Seitenstufe oder des sogenann­ ten Mittelgebirges und östlich der Sill über dieses hinauf bis zur oberen Waldgrenze am Patscherkofel, aber nicht bis auf seine Kuppe. So liegt also Innsbruck an der Scheide zwischen den nördlichen Kalkalpen und den Schiefer- oder Zentralalpen, denen aller­ dings gerade hier an der Saile und Serles mächtige Kalkstöcke aufgesetzt sind 1. Das Inntal ist bis zu seinem felsigen Untergrund mit großen Massen von Schotter und Sand angefüllt, die die eiszeitlichen Gletscher herangeführt und später die Wasserläufe umgeformt haben. Das älteste Stadtgebiet liegt auf den seitlichen S c h o t t e r - u n d S a n d b ä n k e n des Inn selbst, die alten Dörfer Wilten und Amras-Pradl auf dem flachen S c h u t t k e g e l der Sill, Hötting, Mühlau und Arzl auf den steileren Schutt­ kegeln, die von den Bächen der Nordkette abgelagert wurden, Vill und Igls auf alten Moränen. Nur an wenigen Stellen tritt der feste Fels an den Innfluß heran, nämlich der Kalk auf der linken Seite an der Grenze zwischen St. Nikolaus und Mühlau, und westlich von Kranebitten am Meilbrunnen unter dem Hechenberg an der Grenze gegen Zirl, an der Sill das Schiefergestein unter dem Bergisel. Der Schuttkegel der Sill hat an der erst­ 1 Hans B o b e k, Innsbruck, eine Gebirgsstadt, ihr Lebensraum und ihre Erscheinung (1928) schildert näher auch deren Naturverhältnisse. Über Lage und Klima s. auch das Statist. H and­ buch der Stadt Innsbruck (1950). 3 erwähnten Stelle den Lauf des Inn dicht an den Fuß der nördlichen Bergflanke gedrängt, der Schotter der Kranebitter Klamm an den der südlichen Flanke unterhalb Völs am Games und jener des Mühlauer und Rumer Baches am Egerdacher Rücken. So umschließt das Gebiet von Innsbruck in der Talebene drei B o g e n des Inn, und ihre Annäherun­ gen an die Bergflanke bezeichnen alte und zugleich natürliche, d. h. naturgemerkte G r e n z e n unserer Gemeinden, gegen Westen der Meilbrunnen und der Games, gegen Osten der Parleitenbichl bei Egerdach; dem dritten Bogen gehören die Gemeinden Mühlau und Arzl an, sie haben aber im Talboden gegen Osten keine natürlichen Gren­ zen, wohl aber knapp darüber Moränenhügel. Der Inn selbst war Gemeinde- und zum Teil auch Gerichtsgrenze, abgesehen der Strecke zwischen dem Höttinger- und Weiher- burgbache, die Sill war dies vom Berg Isel abwärts bis zur Mündung in den Inn. Diese seitlichen S c h u t t k e g e l sind, wie überall, auch um Innsbruck zur Anlage von Feldern sehr geeignet und seit alters benützt, freilich sind sie heute, und zwar seit hundert Jahren, für den Bau von Häusern immer mehr beansprucht worden. Nur der Schuttkegel der Kranebitter Klamm ist bis zum Inn zum großen Teil Wald geblieben (Reichsforst). Es ist dies aber eine Ausnahme, im Unterinntal reicht nur am Vomperbach der Wald bis zum Inn und im Oberinntal nur an der Mündung des ötztales. Früher waren die mit Gehölz bestandenen A u e n zu beiden Seiten des Inn ziemlich ausgedehnt, seit der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden sie infolge der Verbauung des Flusses immer mehr eingeengt und verschwanden schließlich ganz; ihr Boden wurde in Felder verwan­ delt und seit 1900 diese auch zum Teil mit Häusern besetzt2. Die vorderen waldigen Abhänge der Seitenstufen oder Mittelgebirge wurden nur an manchen Stellen gerodet und mit Häusern besetzt, die mehr ebenen Oberflächen jener aber nur auf der südlichen Talseite mit Dörfern besiedelt, auf der nördlichen nur mit einigen Einzelhöfen. Das Gebiet der Stadtgemeinde Innsbruck besteht seit den Eingemeindungen aus zwei n a t ü r l i c h e n B e c k e n . Das im Inntal hat die größte Länge vom Meilbrunnen unter dem Hechenberg im Westen bis Egerdach im Osten mit 11 km und die größte Breite vom Kamm der Nordkette im Norden bis gegen den Patscherkofel im Süden mit 11 km; da aber das Gebiet südwärts vom Rande des Mittelgebirges mit Vill und Igls keineswegs ein Viereck bildet, so ist der Flächeninhalt dieses Beckens auf etwa 8000 Hektar anzunehmen, also vier Fünftel des ganzen Gebietes der Stadt und überhaupt ihrer ganzen Besiedlung. Das andere Becken, der hintere Teil des Gleirschtales, das zur Isar sich entwässert, ist nordsüdlich von der Jägerkarspitze bis zum Hafelekar 4 km breit und westöstlich von der Amtssäge bis hinter die Pfeisalm bei 7 km lang, aber gegen Osten zu schmäler werdend, und sein Flächenraum ist mit 2000 ha anzunehmen. Dieses Gebiet besteht aus Wäldern, Almen und Kahlgebirge von 1200 bis 2600 m und besitzt außer der Amtssäge kein dauernd bewohntes Haus. Es ist von Scharnitz auf dem Tal­ wege zu erreichen, vom Inntale über die Arzler Scharte, das Gleirschjöchl und den Frau- hittsattel (2100—2300 m), und zwar auch mit Weidevieh. Daher wurden die dortigen Almen von Arzl und Hötting aus, früher als von Scharnitz her, in ständige Nutzung genommen und in deren Gemeindebereich einbezogen. Das Holz wurde früher aus dem Gleirschtal mit Ochsenwagen auf das Stempeljoch geliefert und von dort auf den Schnee­ halden ins Halltal zum Bedarf des Salzbergwerkes hinab. (Stempel bedeutet kürzere Baumstämme.) Heute sind das Manndltal, ein linkes Seitental des Gleirschtals, und der Pf eiskessel die ergiebigsten Niederschlagsflächen für den Quellenhorizont des Trink­ wasserwerkes der Stadt Innsbruck ober der Mühlauer Klamm 3. 2 Stolz, Gesch. d. Gewässer Tirols (Schlernschr. Bd. 32, 1936), S. 290 ff. 3 Festschrift über das neue Wasserwerk Mühlau (1953), S. 41 ff. 4 Innerhalb des ganzen Gebietes der Stadtgemeinde bildet die mit Wohn- und Geschäfts­ häusern bestandene Fläche nur einen geringen Teil. Dieser wird in den gedruckten Statistiken nicht besonders ausgewiesen, nur die Zahl der Häuser. Der größte Teil dieser Häuserfläche liegt in der Talebene, die innere Stadt, Wilten, Pradl, Amras, Höttinger Au, Mühlauer und Arzler Au; die alten Hauptteile der Dörfer Hötting, Mühlau und Arzl liegen auf etwas (um 50—100 m) erhöhten und ansteigenden Schuttkegeln. In den ersteren Lagen herrschen die geschlossenen Häuserreihen weitaus vor, nur an den Rän­ dern die offene B a u w e i s e , zweistöckige Häuser in Gärten. Längs der Hauptstraßen ins Unter- und Oberinntal erstrecken sich die Häuser am weitesten hinaus, hinter ihnen ist aber noch freies Feld. Am untersten Abhang des Mittelgebirges sind an manchen Stellen auch noch solche Siedlungen, so am Bergisel und bei Mentelberg, an der Höhen­ straße ober Hötting und ober Mühlau, auf der Oberfläche des Mittelgebirges der H un­ gerburg, und auf jenem an der Südseite die alten Dörfer Vill und Igls, dieses auch von Landhäusern und Hotels umgeben. Alle diese Randsiedlungen in offener Bauweise machen im Verhältnis zu den geschlossenen Straßenzügen nur einen geringen Bruchteil der ganzen Einwohnerzahl aus4. Die heutige Stadtgemeinde Innsbruck besteht — geschichtlich betrachtet — aus einer alten, bis ins 12. Jahrhundert zurückreichenden Markt- und S t a d t s i e d l u n g und sieben ehemaligen D ö r f e r n , die mit der Stadt erst nach 1900 vereinigt worden sind. Diese sind siedlungsgeschichtlich älter als die Stadt. Bei drei von ihnen, nämlich Wilten, Hötting und Mühlau, wurden bronzezeitliche, aus dem 2. und 1. Jahrtausend v. Chr. stammende Urnengrabfelder aufgedeckt, bei Wilten und Vill Grundmauern von Häusern der Eisen- und Römerzeit, bei Igls germanische Reihengräber5. Veldidena, das spätere Wilten, war zur Römerzeit eine wichtige Station an der Hauptstraße über die Alpen und im frühen Mittelalter ein kirchlicher Vorort des Bistums Brixen im Inntal. Die O r t s ­ n a m e n Wilten und Amras sind illyrischer, Arzl, Pradl, Igls und Vill rätoromanischer Sprachwurzel und haben in ihrem Bereiche auch manche derartige Flurnamen neben deutschen. Das deutet auch auf eine gewisse Besiedlung vor der Einwanderung der Baju­ waren oder alten Baiern im 6. Jahrhundert. Die Ortsnamen Hötting und Mühlau sind zwar deutscher Wurzel, aber auch in ihrem Bereiche fanden sich bronzezeitliche Urnen­ gräber und sind auch manche Flurnamen vordeutscher Wurzel. Die Ortsnamen Wiltina und Omeras werden seit dem 9. und 10. Jahrhundert, Heteningen, Pradele, Arzelle seit dem 12., Mulaenne, Igels und Ville seit dem 13. Jahrhundert erstmals schriftlich erwähnt. Freilich besagt das nicht, daß diese Orte erst damals begründet worden sind, sondern eben nur, daß dort gelegene Landgüter geistliche Anstalten, die Bischofskirchen von Bri­ xen und Freising und manche alte Klöster erworben haben, also jene Orte damals bereits besiedelt worden waren. Vor den Eigennamen jener Orte werden hiebei die Begriffsworte „1 o c u s“, d. h. O rt­ 4 B o b e k bezeichnet a. a. O. S. 92 die Ausdehnung des Häuserbereiches als die „ n a t ü r l i c h e G r e n z e der Stadt“ und trägt sie auch in die beigegebenen Planskizzen ein. Diese Verbauungs­ grenze, die auch auf jedem Stadtplan leicht zu ersehen ist, verläuft im einzelnen zickzackmäßig und macht nicht den Eindruck der Natürlichkeit. Die Grenzen des administrativen Stadtgebietes bespricht Bobek a. a. O. nicht näher. Die natürlichen Grenzen seiner heutigen Ausdehnung habe ich oben S. 3 f. angedeutet. — Wie ich nachträglich ersehe, sind im Statist. Jahrbuch der Stadt Innsbruck 1956 S. 11 die verschiedenen Nutzungsflächen jener genau angegeben, nämlich: Gebäude mit H öfen 264 ha oder 2,6%; Straßen und Wege 214 ha oder 2 %; Hausgärten 283 ha oder 2,8%; öffentliche Gärten und Parke 58 ha oder 0,6%; Bahnanlagen 155 ha oder 1,5%; Sport- und Flugplätze 129 ha oder 1,1%; landwirtschaftliche Flächen 2166 ha oder 20,9%; Wälder 3730 ha oder 36,7%; Gewässer 163 ha oder 1,6%; Ödland und Kahlgestein 3050 ha oder 30%. — Gesamt 10.175 ha. 5 L. Franz, Zur vorgeschichtl. Siedlung von Innsbruck in Schlernschr. Bd. 52 (1947), S. 25 ff. 5 schaft, oder „ v i l l a “, d. h. Dorf, gesetzt und damit war damals auch schon der Begriff G e m e i n d e verbunden. Das Gebiet dieser Dörfer bestand seit alters aus folgenden Teilen: Die Häuser, locker nebeneinander gebaut, als Höfe, Huben und Lechen bezeich­ net; drum herum die Felder, die zu diesen gehören, im Besitz der einzelnen Bauern und im Frühjahr und Herbst gemeinsam abgeweidet; im weiteren Umkreis der Wald und darüber die Almweiden; sie wurden wie die Wasserläufe von den Bauern des Dorfes gemeinsam genutzt, Wege und Zäune gemeinsam eingehalten. Dies alles erforderte eine gewisse dauernde Ordnung, eben eine Gemeinde. Das altdeutsche W ort „gimeineda“ wird dafür in einem Brixner Traditionsbuch bereits im 11. Jahrhundert geschrieben, das Wort „gemeinde“ im Innsbrucker Stadtrecht von 1239. Daraus wird dann im 14. Jahrhundert das Hauptwort „Gemein“ einerseits für das Dorf und seine Insassen, und andererseits für ihren gemeinsamen Grundbesitz oder Teile desselben. Die „Leute gemein- lich“ wird für die Gesamtheit der Bauern eines Dorfes geschrieben, auch die „nachpauern“, d. h. die nahe beieinander ansässigen Bauern, daher „nachpaurschaft“ für ihre Gemeinde. Im Inntal und deutschen Etschland kommen auch schon seit dem 13. und 14. Jahrhundert die „Dorfmeister“ als Vorsteher der Gemeinden vor. Diese dienten aber nicht nur dem Wirtschaftsbetrieb der Bauern, sondern wurden nachweisbar seit dem späteren 13. Jahr­ hundert von den Pflegern und Richtern des Landesfürsten zur Mithilfe bei der öffent­ lichen Sicherheit und Einhebung der Steuern herangezogen. Die Gemeinden erhalten also schon damals einen übertragenen Wirkungskreis. Mitunter wird in den Lehrbüchern behauptet, daß die Gemeinden erst im 18. Jahrhundert durch die Staatsregierung ge­ schaffen worden seien; das ist nicht richtig; seit damals wurde aber das gewohnheitsmäßig seit* Urzeiten eingelebte Gemeindewesen durch Gesetze für den ganzen Staat oder das gante Land einheitlich geregelt6. Für Tirol erging eine solche einheitliche G e m e i n d e o r d n u n g im Jahre 1819. Seither sind auch die früher für die Gemeinden üblichen Bezeichnungen wie Oblai, Stab und Hauptmannschaft außer Gebrauch gekommen. Ihr Sinn ist nicht ganz sicher zu er­ klären: „Hauptmannschaft“ zielt wohl darauf, daß die Gemeinde unter einem aus ihren Mitgliedern gewählten Ob- oder Hauptmann stand; „Stab“ darauf, daß der ge­ samte Viehstand eines Dorfes eine Herde bildete und der H irt derselben einen Stab als Abzeichen seines Auftrages hatte. Auch der Richter führte einen Stab als Zeichen seines Amtes, da aber ein Gericht meist aus mehreren Gemeinden bestand, kommt diese Erklärung kaum in Frage. „Oblai“ ist von latein. „oblagium“, d. h. Verpflichtung und bezieht sich wohl auf die kirchliche Organisation. Auch „Kreuztracht“ kommt für Ge­ meinde öfters vor. Da die Dorfgemeinden einen gewissen großen Nutzungsbereich für sich allein oder auch zusammen mit benachbarten Dörfern hatten, so ergab sich von selbst, daß dafür bestimmte M a r k e n oder Märchen, seit dem 16. Jahrhundert Grenitzen oder G r e n ­ z e n vereinbart und dafür an manchen Punkten Mark- oder Grenzzeichen angebracht, an Felsen eingeschlagen oder eigene Steine dafür gesetzt wurden. Für die Gemeinden, die am Rande von Gerichtssprengeln lagen, kommen auch die Grenzen der letzteren in Betracht, denn diese decken sich fast immer mit den Grenzen der Gemeinden. So lag die Gemeinde Hötting als einzige Gemeinde des Landgerichts Sonnenburg links des Inn und stieß ostwärts an das Landgericht Thaur und westwärts an das Landgericht Hörtenberg, die Gemeinde Wilten auch an das Gericht Sonnenburg, an das Gericht Amras und an das Stadtgericht Innsbruck, Amras und Mühlau-Arzl umgekehrt, Vill an das Hofgericht Wilten. Für diese Gerichte sind Grenzbeschreibungen aus dem 16. und 17. Jahrhundert überliefert. 6 Näheres bei Stolz, Rechtsgesch. d. Bauernstandes in Tirol (1949), S. 25— 33, 300— 308, 486. 6 Auf der L a n d k a r t e von Tirol des Peter A n i c h von 1770 im Maßstabe von 1 : 103.000 und in 21 Blättern sind diese Gerichtsgrenzen eingezeichnet, freilich ist jener so groß, daß sie im Gelände nicht recht zum Ausdruck kommen. Die Steuerkataster von 1775 geben wohl genau die Häuser und Grundstücke, die zu den einzelnen Gemein­ den gehören, an, nicht aber deren Grenzen im ganzen. Dieses bietet erst die K a t a s t e r - m a p p e, die für Tirol im Jahre 1856 im Maßstabe von 1 : 2880 für jede Gemeinde angelegt worden ist. Darnach sind die Gemeindegrenzen auch mit einer eigenen Signatur in die S p e z i a l k a r t e n eingetragen, die das k. u. k. militärgeographische Institut seit 1880 im Maßstabe von 1 : 25.000 — als Originalaufnahme bezeichnet — und von 1 : 75.000 herausgegeben hat. Allerdings wirklich deutlich sind diese Grenzen nur in der Spezialkarte 1 : 25.000 auszunehmen, von der ein Exemplar im geographischen Institute der Universität Innsbruck vorhanden ist. Da die Katastermappe kein Bodenrelief und nur die Wasserläufe einzeichnet, die Spezialkarte 1 : 25.000 aber ersteres durch Schichten­ linien und Schraffen, so erscheint nur auf dieser der Verlauf der Grenzen im Gelände richtig sinnfällig. Zugleich mit der Katastermappe wurden auch Grenzbeschreibungen der einzelnen Gemeinden in Worten verfaßt, diese geben die damals vorhandenen Marksteine, die Entfernungen zwischen diesen und die Änderungen der Richtung sowie die Namen der Besitzer der Grundstücke, auf denen die Steine stehen, aber nicht mehr, eher weniger örtliche Namen an als die Mappe selbst. Im allgemeinen wurde 1856 für jede damals bestehende Gemeinde eine eigene Kataster­ mappe angelegt und man sprach dann von K a t a s t r a l g e m e i n d e n , die räumlich mit den politischen Gemeinden übereinstimmten. Als nun einige derselben, nämlich W il­ ten, Pradl, Amras, Hötting, Mühlau Arzl, Igls und Vill mit der Stadt vereinigt: wurden, bestanden sie dennoch als Katastralgemeinden weiter, und diese behielten für das Grund­ buch und die Grundsteuer ihre bisherige Geltung. Die zehn P o l i z e i r a y o n e , in die die Stadt heute eingeteilt ist, erinnern auch an jene Gemeinden. Es sind nämlich drei im alten Stadtgebiet, und zwar Rathaus, Bahnhof und Saggen, ferner je einer in Wilten, Pradl, Amras, Hötting, Hungerburg, Arzl, Igls. Zu den alten Siedlungsgemeinden stehen auch die K i r c h e n g e m e i n clen seit alters in einer engen raumgeschichtlichen Beziehung 7. Die Ur- oder Mutterpfarren um­ faßten stets mehrere benachbarte Dorfgemeinden, die übrigens damals auch noch gemein­ same Wald- und Weidemarken besessen und diese erst später unter sich aufgeteilt haben. So umfaßte die U r p f a r r e Wilten die Gemeinden Wilten, Völs, Natters, Mutters, Hötting und Innsbruck, die Urpfarre Ampaß die Gemeinden Ampaß, Amras, Pradl, Aldrans, Rinn und Tulfes, die Urpfarre Thaur die Gemeinden Thaur, Rum, Arzl und Mühlau, die Urpfarre Patsch die Gemeinden Patsch, Igls, Vill, Lans, Sistrans und Ell­ bogen. Aber auch in diesen Orten waren nachweisbar seit dem 13. und 14. Jahrhundert eigene kleine Kirchen samt Friedhof 8; die Seelsorge wurde von Geistlichen, die am Sitze der Urpfarre wohnten, ausgeübt; erst im 17. und 18. Jahrhundert wurden in jenen Ge­ meinden eigene Kuraten eingesetzt. Für die Urpfarre Wilten ist eine Grenzbeschreibung von ca. 1250 erhalten, die uns noch beschäftigen wird (siehe unten S. 13). Im Jahre 1891 wurden viele Kuratien in den Diözesen Brixen und Salzburg auf einmal zu ganz selb­ ständigen Pfarren erhoben. Das räumliche Verhältnis zwischen den politischen und kirchlichen Gemeinden im Bereiche unserer Betrachtung war und ist verschieden: Mit­ unter bilden zwei politische Gemeinden eine kirchliche, so auch Igls und Vill, mitunter bestehen in einer politischen Gemeinde mit einer größeren Einwohnerzahl mehrere Seel­ 7 Histor. Atlas d. österr. Alpenländer, Kirchenkarte oder Pfarrkarte (1951) u. Erläuterungen dazu von G. S t e r n e r - R a i n e r , O. S t o l z , M. M a y e r , F. D ö r r e r (1954 f.). 8 Meist in Ablaßbriefen von Bischöfen erstmals erwähnt. 7 sorgen, so in Innsbruck, auch Amras und Pradl, Arzl und Mühlau bildeten lange zusam­ men je eine Gemeinde, hatten aber je eine eigene Kirche für jede/ dieser Ortschaften. Manchmal überschneiden sich aber auch die Umfänge der kirchlichen und weltlichen Ge­ meinden. So gehören zur Pfarre Mariahilf Teile der Gemeinden Hötting und Stadt Innsbruck, zur Pfarre St. Nikolaus etliche Häuser von Hötting, zur Pfarre Wilten die Weiler Sillhöfe und Gärberbach, die zu den Ortsgemeinden Amras-Pradl und Mutters gehören9. Seit 1940 wurden in den bisherigen Pfarrsprengeln von Innsbruck, Hötting, Wilten, Pradl und Arzl neue Pfarrvikariate und andere Seelsorgen errichtet, so daß heute deren zwanzig statt wie früher neun sind 10. Diese allgemeine Darlegung sei hier vorangestellt, weil sie für alle Gemeinden in gleicher Weise gilt. Im weiteren werde ich nun die Geschichte der Raum- und Grenz­ bildung für jene Gemeinden, die seit 1900 mit der Stadt Innsbruck vereinigt worden sind, einzeln darstellen. Zu diesem Behufe behandle ich die geschichtlichen Nachweise einerseits für die örtliche Ausdehnung der einzelnen Gemeinden im allgemeinen und andererseits für ihre Grenzen im besonderen. Diese Nachweise führe ich hier in zeitlicher Reihenfolge an; dabei ist zu beachten, daß die älteren nur wenige Marken mit örtlichen Eigennamen angeben und deren Lage nur mit späteren Nachweisen ermittelt werden kann. Im Ganzen zeigt sich aber — wie auch sonst im Lande —, daß jene älteren und späteren Angaben übereinstimmen, also eine offenkundige Kontinuität der Raum- und Grenzbildung wie der Besiedlung an sich besteht. Die Grenzbeschreibungen, die ich in meiner Landesbeschreibung von Nordtirol (Lb.) für die Gerichte in wörtlichen Auszügen mitgeteilt habe und die auch für die zugehörigen Gemeinden in Frage kommen, zitiere ich darnach. Da aber diese Landesbeschreibung nach den Gerichtssprengeln, wie sie bis Anfang des 19. Jahrhunderts bestanden haben, gegliedert ist, die vorliegende Darstellung aber nach den Gemeinden, aus denen das heutige Innsbruck zusammengewachsen ist, so bietet diese ein neues Bild, das in jener Landesbeschreibung nicht zum Ausdruck kommt. Stadt Innsbruck In den Jahren 1180 und 1188 vereinbarten die Grafen von Andechs, Herzoge von Meranien, mit dem Stifte Wilten, daß dieses in seinem Grundbesitz (possessio) ihnen einen P l a t z (locus) abtrete, um ihren Markt über die Brücke von der linken auf die rechte Seite des Inn zu übertragen, eigentlich auszudehnen 11. Die Urkunde erwähnt weder den Namen Innsbruck noch die Ausdehnung des Platzes. Es entstand bald hernach ein Streit zwischen den Bürgern des neuen Marktes und dem Stift Wilten wegen der Nutzung des Landgutes S a g g e n, das sich mit seiner oberen und unteren Grenze bis zur Sill erstrecke, wie es im Gerichtsspruche heißt, den im Jahre 1187 der Herzog von Meranien darüber gefällt h a t12. Damals hat vermutlich das Stadtgebiet noch nicht bis zur Sill gereicht, wohl aber, nachdem im Jahre 1339 das Stift Wilten den unteren Saggen 9 Siehe näher unten in den Abschnitten über die betreffenden Gemeinden. 10 Im Verordnungsblatt der Apostol. Administratur Innsbruck der Jahre 1940 ff. werden in den betreffenden Dekreten die neuen Pfarrsprengel räumlich durch Angabe der Straßenzüge, die sie begrenzen, bestimmt. Im Adreßbuch der Stadt Innsbruck von 1953, S. 195 ff., werden in dem alphabetischen Verzeichnis der Straßen die Pfarrsprengel und Polizeirayone, zu denen sie gehören, angegeben. 11 „Forum nostrum trans pontem transponere“; letzter Druck bei Dopsch u. Schwind, Urk. z. Gesch. d. österr. Länder (1905), S. 35. Faksimile bei Lechtaler, Gesch. Tirols (1948), S. 40. 12 „Predium, quod dicitur Sacka, in superiori et inferiori termino protendens usque ad rivum fluminis, quod dicitur Sülle (Samler f. Gesch. Tirols Bd. 4, S. 257, 1808). » bis zum Inn und zur Sill den Innsbrucker Bürgern als Erbzinslehen verliehen h a t13. Das Stadtrecht von 1239 besagt, daß die gemeine Weide der Gesamtheit der Bürger, den Reichen und Armen in gleicher Weise zustehe 14; wo diese Weide liegt, wird aber nicht angedeutet. Laut dieser Urkunden von 1180 und 1239 haben die Herzoge von Meranien über die Stadt einen eigenen Richter gesetzt; diese bildete ein eigenes S t a d t g e r i c h t , das in schweren Sachen zum Landgericht Sonnenburg schubpflichtig war (Stolz Lb. S. 301 f.). Wohl bald nach 1239 hat man damit begonnen, um die Stadt am rechten Innufer eine R i n g m a u e r zu bauen; sichere Nachrichten darüber liegen seit 1300 vor. Im Jahre 1281 erwarb der Graf Meinhard von Tirol vom Stifte Wilten die Gerichtsgewalt über die Neustadt (civitas nova) von Innsbruck, womit die heutige Maria-Theresien-Straße gemeint war. Das bedeutete eine Erweiterung des 1180 für die Stadt bestimmten Ge­ bietes. Bald nach 1300 erscheint für dieses die Bezeichnung B u r g f r i e d e n (purchfrid), die überall im südlichen Deutschland üblich war. Damit war keineswegs nur der Häuser­ bereich innerhalb der Ringmauer gemeint, sondern das ganze Gebiet der Stadt, das Stadtgericht, so auch der alte Markt am linken Innufer. 1320 verfügte der Landesfürst, daß die untersten Häuser der Höttinger Gasse zum Stadtgericht gehören und erst weiter oben das Landgericht beginne. 1338 wird bemerkt, daß ein Grundstück hinter der Neu­ stadt im „purchfrid“ liege. 1358 entschied der Landesfürst, „die z i l u n d m a r c h d e s g e r i c h t s u n d p u r c h f r i d e s ze Inspruk“ gegen das Stift und die Hofmark Wilten sollen wie bisher bleiben15. In einer Verordnung des Landesfürsten von 1378 werden die Häuser innerhalb der Ringmauer kurzweg als die „stat“ (die heutige Alt­ stadt) bezeichnet und ihr die „v o r s t ä 11“, d. h. die Vorstädte, gegenübergestellt, näm­ lich die obenerwähnte Neustat, die beiden Anpruggen am linken Innufer und die Silber­ gassen (die heutige Universitätsstraße) und die Kohlstatt, sie alle gehören zum Burg­ frieden oder Stadtgericht (Stolz Lb. S. 316). Die G r e n z e n des Stadtgerichts und Burgfriedens werden erstmals in der Ehehaft oder Rechtsordnung der Stadt Innsbruck von ca. 1500 und genauer in einer besonderen Beschreibung von 1547 so angedeutet (Lb. S. 312): Von der Mündung des Höttinger Baches in den Inn ein kurzes Stück durch das Kerschental hinauf, quer hinüber zur Höttinger Gasse, über das Pruggfeld und längs der Ostergassen oder oberen Landstraßen zur Weiherburg und längs des Tuftbachls hinab zum Inn 16; diesem entlang abwärts zur 13 Stolz, Hofmark W ilten (1924), S. 102 f. 14 „Pascuarum communio, que gemeinde dicitur, universitati divitum et pauperum equaliter offeratur“ (Schwind, Urk. a. a. O. S. 80). 15 Stolz Lb. S. 311 f. — In einer Ehehafl des Stiftes W ilten, d. h. Aufzeichnung seiner Rechte gegen die Stadt Innsbruck von ca. 1350 (Schadelbauer im Amtsblatt d. St. Ibk. 1938 Nr. 11) wird erklärt: Durch den 'Vertrag von 1180 sei „der markt gelegen auf dem prukvelt über die pruk des Ins in die hofmark und zil des gerichts des stifts“ übertragen worden. 1281 habe der Graf von Tirol „das gericht in der Neunstat, als weit die march und zil vom obern tor der stat ze Inspruk sint, als man gen W iltein get, bis an das obern tor der Neunstat“, vom Stift erworben. Dieses obere Tor war beim späteren Landhaus. 16 Diese Angabe ist ungenau. Nach den Plänen des 19. Jh. ging die Stadtgrenze nicht bis zum T u f t b a c h l , das östlich der Weiherburg herabrinnt, sondern nur bis zum W e i h e r b a c h 1, das westlich von der Weiherburg beim Gasthaus Schöneck und Haus Guggenbichl herabrinnt. Die Distanz zwischen den beiden kleinen Bächen beträgt bei 500 m (Stolz Lb. S. 313). — Ferner ging die Grenze vom Weiherbachl bis zum Tuftbachl und weiter bis zur Mühlauer Brücke nicht in der Mitte des Inn, sondern in der M i t t e der R e i c h s s t r a ß e , die knapp an seinem linken Ufer entlangführt. Von der Mühlauer Brücke bis zur Mündung der Sill ging die Grenze der Stadt in der M i t t e d e s I n n, im sog. Stromstrich. Auch von dort ging die Grenze in der Mitte der Sill aufwärts. 9 Mündung der Sill, dieser entlang aufwärts bis über die alte Pradler Brücke, quer hinüber zur Hofmühle an der kleinen Sill17, weiter zum steinernen Pfeiler in der Wiltner Gas­ sen 18, von dort hinter den Gärten der Neustadt zum Ende des Innrains. — Eine Grenz­ beschreibung der Stadt vom Jahre 1811 stimmt sinngemäß mit der vorigen überein. Im Jahre 1745 wurden zwischen den Pfarrsprengeln von Innsbruck einer- und Wilten und Hötting andererseits neue Grenzsteine gesetzt, die das Wappen der Stadt und des Stiftes zeigen, einer davon ist am Gasthaus Krone gegenüber der Triumphpforte und einer am Hause Rechen- und Völser Straße noch vorhanden (Stolz Lb. S. 314 f.). Die ältesten P l ä n e der „Haupt- und Residenzstadt Ynsprug“ sind von Franz Rind- ler 1712, Mathias Perathoner um 1780 und Josef Duille 1802. Sie zeichnen wohl jedes einzelne Haus genau ein (und die beiden letzteren auch mit den Nummern des Steuer­ katasters), aber keine eindeutige Grenze des Stadtgebietes, obwohl Duille im Titel „mit dem Burgfried“ sagt. Der Plan Rindlers umfaßt das Stadtgebiet ganz nur mit den Häusern, nicht aber mit der Flur bis zur Sill, dafür aber die Ansitze Büchsenhausen und Stachelburg, die zu Hötting und Wilten gehörten. Die Pläne Perathoners und Duilles reichen wohl bis zur Sill und zeichnen auch den Sillkanal und jenen am Innrain ein 19. K i r c h l i c h hat Innsbruck ursprünglich zur Urpfarre Wilten gehört. Eine Kirche zum hl. Jakob wird dortselbst seit 1180 erwähnt, eigene Pfarrvikare waren dort seit 1340, eigene Pfarrer seit 1643. Die Kirche zum hl. Nikolaus wird seit 1300 erwähnt, eine eigene Seelsorge war dortselbst seit 1785 für die Vorstadt der Unteren Anbruggen (und einige Häuser der Gemeinde Hötting). Die Kirche Mariahilf wurde 1649 erbaut, eine eigene Seelsorge dortselbst 1785 für die Vorstadt Obere Anpruggen und die H öttin­ ger Au errichtet. Die Kirche Dreiheiligen wurde 1613 erbaut und an dieser eine eigene Seelsorge 1785 für die Kohlstatt (zwischen der Großen und Kleinen Sill) errichtet. Mit der 1730 am Innrain erbauten Johanneskirche wurde auch eine Expositur verbunden. 1940 wurde die Hauptpfarre St. Jakob auf die alte Innenstadt beschränkt und neu die Pfarrvikariate Saggen, St. Josef (Servitenkirche), Herz-Jesu-Kirche (Maximilianstraße) errichtet; diesem letzteren Vikariat wurden benachbarte Straßen des Stadtgebiets, wie es 1878 erweitert worden war, und der Gemeinde Wilten zugeteilt20. Das, wie erwähnt, seit alters bestimmte Gebiet der Stadt Innsbruck blieb unverändert bis fast zur Mitte des 19. Jahrhunderts, dann wurde es in mehreren Etappen südwärts gegen die Gemeinde Wilten e r w e i t e r t , um für den Zuwachs an Häusern den nötigen Raum zu gewinnen, nämlich: im Jahre 1843 die Muesumstraße östlich des Sillkanals und das Areal der damals neu errichteten Textilfabrik Herrburger und Rhomberg; 1861 die gesamte Bahnhofsanlage bis zur Sill und die dorthin führenden Straßen, heute Brixner- und Brunecker Straße und Südtiroler Platz; im Jahre 1878 das Gelände der Salurner, Maximilian-, Fallmerayer-, Kaiser-Josef-, Bürgerstraße und der westlichen Teile der 17 Später S i 11 k a n a 1 genannt. Dieser zweigte von der Sill am Fuße des Berg Isel ab und lief durch die Stadt längs der späteren Adam-, Meinhard- und Sillgasse und kehrte beim Zeughaus in Dreiheiligen in die Sill zurück. Er trieb viele Wasserräder für Gewerbe. Um 1950 wurde er zugeschüttet. Die Hofmühle war an der Ecke Sillgasse und Museumstraße (s. Stolz, Hofmark Wilten S. 183 ff.). In der Beschreibung von 1811 wird als Grenze an der großen Sill das Lazaretthaus (altes Militärspital) angegeben, auch die unten erwähnten Pläne ziehen dieses und das daneben befindliche Palais Ferrari zur Stadt. 18 Dort wurde 1774 die T r i u m p h p f o r t e erbaut, die auch in der Beschreibung von 1811 als Grenze angegeben wird (Stolz Lb. S. 315). 19 Wiedergaben der ersteren zwei Pläne bei H a m m e r in Forsch.Gesch. Tir. Bd. 16 (1920) und Alt-Innsbrucker Studien (1942) S. 97 f. F. D ö r r e r im Schiern 1955 S. 130 f. Der Plan Duilles in sehr großem Format Ld.Reg.Arch. Karten Nr. 5005. 20 Siehe unten bei den anderen früher selbständigen Gemeinden. 10 Anichstraße und des Innrains; im Jahre 1863 von Hötting das Areal des damals neu erbauten Landeshauptschießstandes in Mariahilf, der dann von 1893—1918 als Landes- schützenkaserne gedient hat (Stolz Lb. 317). Der Stadtplan, der als Neujahrskarte 1894 erschien, hat die damit geschaffenen neuen Grenzen und auch die alten 21. Die Dorfgemeinde W i l t e n hat sich besonders von 1870 bis 1900 immer mehr zum Vorort der Stadt entwickelt und war mit dieser auch im Häusernetz zusammengewachsen, im Jahre 1900 hatte ihre Häuser- und Einwohnerzahl die Hälfte jener der Stadt erreicht, nämlich 12.452 gegen 26.866. P r a d l war seit alters ein räumlich selbständiger Teil der Gemeinde Amras, aber näher bei der Stadt gelegen, und hatte 1900 schon mehr als doppelt soviel Einwohner als das damals noch fast ganz dörfliche Amras, nämlich 1790 gegen 801. So kamen die Vertreter der Stadt und jene von Wilten und Pradl überein, diese beiden Orte mit jener zu v e r e i n i g e n . Das betreffende Landesgesetz erging Ende Dezember 1903. Während die bisherige Außengrenze von Wilten die neue Grenze der Stadt wurde, ward zwischen Pradl und Amras eine neue Grenze gezogen und diese als solche der Stadt bestimmt22. Den Adreßbüchern der Stadt von manchen Jahren zwischen 1905 und 1930 liegen S t a d t p l ä n e im Maßstabe von 1 : 8000 bei, aber diese reichen nicht bis zu den neuen Außengrenzen der Stadt gegen Osten, Süden und Westen. Nur in einem Stadtplane, der 1905 gesondert erschien, ist rückwärts eine Um­ gebungskarte 1 : 45.000 aufgedruckt, welche die neuen Stadtgrenzen zeigt23. Hötting hing mit einigen Gassen schon seit langem mit den Stadtteilen St. Nikolaus und Mariahilf zusammen und hat seit 1900 an seinen Rändern immer mehr städtische Häuser und Einwohner erhalten, im Jahre 1934 hatte es bei 12.000 Einwohner. Um 1934 verhandelte seine Vertretung mit der Stadt wegen des Anschlusses, aber ohne Ergebnis wegen finanzieller Fragen. Die nationalsozialistische Regierung diktierte kurzerhand 1938 die E i n g e m e i n d u n g von H ö t t i n g , M ü h l a u und A m r a s zur Stadt, 1940 von A r z l , 1942 von I g l s und V i l l 24. Während die ersteren vier Orte wirklich Vororte der Stadt waren, kann man dies von Vill und Igls weniger behaup­ ten 25. Die Außengrenzen dieser Gemeinden, die durch die Katastermappe festgelegt waren, wurden nun jene der Stadtgemeinde. Von den S t a d t p l ä n e n , die 1947 und 1952, dieser im Verlag Tyrolia im Maßstab 1 : 10.000, erschienen und dem Adreßbuch von 1953 beigegeben wurden, reicht der erstere nur über die Talebene, der letztere zwar auch über die unteren Berghänge, aber die Gemeindegrenze berührt er nur an drei Stellen im Süden. Es wäre sehr zu wünschen, daß eine Umgebungskarte von Innsbruck herausgegeben würde, die das ganze Stadtgebiet mit seinen äußeren und den inneren Grenzen der Katastralgemeinden darstellte. Man bräuchte hiezu nur den betreffenden Ausschnitt der Spezialkarte 1 : 25.000 zu kopieren und die seither neu erbauten Häuser nachzu­ tragen. Namen der Einzelhöfe und Bergspitzen sind auf dem Kartenblatte nur mit Ziffern zu bezeichnen und in einer Legende zu nennen. Die Gemeinden, die 1904 und 1938— 1942 mit der Stadt vereinigt wurden, hatten von früher her land- und forstwirtschaftlich genutzte F l ä c h e n von bedeutendem Ausmaße. Ich gebe hierüber eine Übersicht nach den Gemeindelexika von 1900/07 und 1955/56, im letzteren sind aber nur die Zahlen für die Stadtgemeinde im ganzen, nicht für deren einzelne Katastralgemein­ den mitgeteilt. 21 Ein Exemplar dieses Planes im Ld.Reg.Arch. Pläne Nr. 1895 und im Mus. Ferd. Die M axi­ milianstraße hieß früher Grenzstraße, das damals neue Krankenhaus lag nun im Gebiete der Stadt, der Friedhof aber in jenem von Wilten. 22 Siehe unten Abschnitt Amras und Pradl. 23 Ein Exemplar im Mus. Ferd. Bibi. W. 4733. 24 Verordnungsblatt für Tirol 1938 Sept.; 1940 März; 1942 März. Angerer im Amtsbl. d. Stadt Innsbruck 1938 Nr. 11. 25 Siehe unten bei diesen Gemeinden. 11 In der folgenden Tabelle bedeuten in ha: Spalte I: Flächenraum im Ganzen; II: Äcker; III: Wiesen; IV: Gärten; V: Almen und W ei­ den; VI: Wälder; VII: Land- und forstwirtschaftlich nicht genutztes Land wie Kahlgestein, Wasserflächen, Häuser, Straßen, Eisenbahnen. Jahr Gemeinde I II III IV V VI VII 1900 Innsbruck-Stadt 307 24 100 54 __ __ 129 55 W ilten 673 132 166 20 1 274 80 H ötting 4399 318 405 17 541 1709 1409 Amras-Pradl 870 264 326 10 6 203 61 55 Mühlau 1102 50 61 12 31 369 580 55 Arzl 1901 169 118 10 276 660 668 Vill 367 48 95 3 1 208 12 » Igls 554 70 121 4 8 343 8 5 } Summe 10173 1075 1392 129 864 3764 2947 1955 Innsbruck-Stadt 10177 1033 1375 i 852 3730 3185 1 In diesem Jahr wird das Garten- mit dem Ackerland zusammengezählt. Wenn wir diese Zahlen für die beiden Jahre 1900 und 1955 miteinander vergleichen, so ergeben sich nur geringe Unterschiede: die Äcker und Gärten sind um 171 ha zurückgegangen, die Wiesen um 12 ha, die Weiden und Almen um 12 ha, die Wälder um 34 ha, die land- und forstwirtschaft­ lich nicht genutzten JFlächen sind um 238 ha gestiegen. Dieses letztere Areal wurde eben neu mit Häusern und Verkehrsanlagen besetzt. Die folgende Tabelle zeigt das Anwachsen der E i n w o h n e r z a h l e n für die einzelnen Katastralgemeinden in den letzten hundert Jahren. Die Zahlen für 1840 sind aus der Landes­ beschreibung von Staffier, die für 1900 aus dem Gemeindelexikon und die für 1953 aus dem Statistischen Jahrbuch der Stadt Innsbruck von 1954 S. 23 (Maschinschrift vervielfältigt). Kat.-Gemeinden 1840 1900 1953 Innsbruck Innere Stadt 10.826 26.866 29.652 Wilten 1.537 12.452 26.240 Pradl 520 1.790 21.758 Hötting 2.524 5.693 14.728 Mühlau 582 1.017 2.432 Arzl 551 674 2.638 Amras 590 801 3.298 Igls 209 264 912 Vill 110 165 347 Wenn wir diese E i n w o h n e r z a h l e n überblicken, so ergibt sich: Im Zeitraum von 1840 bis 1900 haben sie sich verachtfacht für W ilten; verdreifacht für Pradl; mehr als verdoppelt für die Stadt Innsbruck, damals mit den Häusern von St. Nikolaus und Mariahilf bis zur Triumph­ pforte und vom Innrain bis zur Pradler Sillbrücke reichend; verdoppelt für H ötting und Mühlau; um die H älfte vermehrt für Igls und Vill; um ein Drittel für Amras; um ein Fünftel für Arzl. — Im Zeitraum von 1900 bis 1953 hat sich die Einwohnerzahl vergrößert um das Vierzehnfache für Pradl; um das Vierfache für Amras, Arzl und Igls; um das Dreifache für H ötting, gut um das Doppelte für W ilten, Mühlau und Vill, um ein Achtel für die innere Stadt. — Außer diesen haben noch a n d e r e , an die jetzige Stadt angrenzende Gemeinden wie Rum, Aldrans, Lans, Völs, Natters, Mutters, Götzens in den letzten Jahrzehnten die Zahl ihrer Einwohner verdoppelt und viele derselben üben ihren Beruf in der Stadt aus, in die sie täglich mit dem Postautobus oder der Lokalbahn und zurück fahren. Diese Gemeinden sind bislang selbständig geblieben und gehören dem politischen Bezirk Innsbruck-Land an. Zum Vergleiche teile ich noch die Flächenräume und Einwohnerzahlen der anderen größeren Landeshauptstädte Österreichs nach dem Stande vom Jahre 1951 mit: Wien: 41.491 ha — 1,614.287 Einwohner. — Graz: 12.722 ha — 226.453 E. — Linz: 9609 ha — 185.214 E. — Salz­ burg: 6534 ha — 105.439 E. — Klagenfurt: 5619 ha — 62.782 E. — Innsbruck: 10.176 ha — 95.055 E. 12 Wilten Der römische Straßenort V e l d i d e n a taucht seit dem 8. und 9. Jahrhundert mit dem verdeutschten Namen W i 11 i n a auf 26. Sowohl der Herzog von Bayern wie der Bischof von Brixen hatten dort Höfe und schenkten sie um das Jahr 1140 dem dortigen S t i f t e , das, an sich älterer Entstehung, damals dem Prämonstratenserorden übergeben wurde. Die Urkunden, die über die damalige Ausstattung des Stiftes mit Gütern und Rechten seitens des Bischofs Reginbert von Brixen handeln, sind nicht um 1140, sondern um 1250 geschrieben worden, wie die Art ihrer Schrift und Besiegelung andeuten27. Wie weit sie einen damals schon eingebürgerten Zustand bestätigen oder einen neuen hersteilen wollten, läßt sich nicht sicher beurteilen, jedenfalls war seither dieser anerkannt. Laut einer dieser Urkunden von 1141 übergab der Bischof dem Stifte seine bisherige Gerichts­ gewalt im Gebiete oder der H o f m a r k von Wilten (in territorio Wiltinense vel hove- marcha) innerhalb folgender G r e n z e n (termini), nämlich: Singiler, Mons Burgusinus, Etzeinstein, Helletal, mons Campunus und flumen Sülle 28. Laut einer anderen Urkunde von 1142 bestätigt Bischof Reginbert die Grenze (ter­ mini) der P f a r r e Wilten, die er dem Stifte 1140 übertragen hat und die damals außer Wilten die Dörfer Hötting, Völs, Natters und Mutters umfaßt hat. Daher werden in dieser Grenzbeschreibung Örtlichkeiten genannt, die für diese Gemeinden, nicht für die Gemeinde Wilten in Frage kommen 29. Zur Pfarre Wilten zählten damals und auch später die Höfe zu Sülle (Sillhöfe) und der darüber liegende Paschberg, die administrativ zur Gemeinde und zum Gerichte Amras gehörten, diese selbst zur Urpfarre Ampaß. So werden in jener Grenzbeschreibung genannt: „Locus SingelaireC£ an der Mündung der Sill in den Inn; „lapis Milstain in campp Omeras“, ein römischer Meilenstein in den Feldern östlich der Sillhöfe; „locus Fuedervelle“ am Weg nach Lans die Platten ober der Polten- hütte; „Phlanters“, die Lanserköpfe; „Villertal“; „Gerhartspiunt“, Geroldsbach bei Götzens. Nebenbei bemerkt, sind die Namen etlicher dieser Grenzstellen deutscher Wurzel und zeigen, daß in dieser Gegend die deutsche Volkssprache damals schon längst geherrscht hat. Innerhalb der Hofmark Wilten lag das Stift und das D o r f , um 1140 bzw. 1250 „villa“, und davon entfernt am Berghang laut der Urbare von 1305 und später die E i n z e l h ö f e : Pfaffenwart, später Coret- und dann Lemmenhof, und Gluirsch, diese rechts der Sill30; dann links derselben Volles, später Reseler- und Ferrarihof; Purgusels, später Reisachhof an der Südseite des Bergisel; Galbeins, später Gailwies und Mentel- berg; der Figgenhof, dieser erst 1680 angelegt. Im Jahre 1400 schloß das Stift einen Ver­ 26 H. S c h ü l e r , W ilten zur Ur- und Römerzeit, O. S t o l z , Gesch. d. Hofmark W ilten im Heimatbuch W ilten (1924); Schüler, Stiftskirche W. (1921). 27 F. S t e i n e g g e r, Die gefälschten Urkunden f. W ilten in Veröff. a. d. Stadtarch. Innsbruck Nr. 10 (1956). Bischof Reginbert ist im Sept. 1140 gestorben und daher können von ihm keine Urkunden 1141 und 1142 ausgestellt worden sein. 28 Text der Urkunde bei Schwind, Urk. S. 5 f. Erklärungen der Grenzstellen bei Stolz Lb. S. 325 und hier unten S. 14 bei der Wiedergabe der Grenzlinie von 1659. 29 Text bei Hormayr, Beiträge 2 S. 117. Erklärung der örtlichen Namen bei Stolz Lb. S. 283 f. Die Urkunde soll die Zehentrechte des Stiftes über Neurodungen sichern, die von Angehörigen der benachbarten Pfarren (plebesani) Ampaß und Stubai im Bereich der Pfarre W ilten gemacht haben. Im Jahre 1254 hat Bischof Bruno von Brixen diese Grenzen neuerdings bestätigt und 1256 und 1261 dem Stift W ilten auch die Urpfarren Ampaß und Patsch verliehen (Sterner, Erl. zur Pfarrkarte S. 75). 30 Es fällt dies auf, weil sonst die Sill von Innsbruck bis Matrei durchwegs Gemeindegrenze war und noch ist. Die Sillbrücke bei W ilten wird bereits um 1250 erwähnt (Stolz, Gesch. der Gewässer S. 413). 13 gleich mit der Gemeinde Völs wegen der Waldmarken am Galweinsbach und Games, d. i. der Geroldsbach und der Berghang westlich davon. Auch um 1400 gab das Stift die ö d östlich davon an Wiltner Bauern zur Rodung, so entstanden die Wiesen ober der Ziegelei. Am Wiltner Berg waren seit dem 16. Jahrhundert mehrere Vogelhütten von Adeligen; sie wurden seit 1780 nach dem Verbot des Vogelfanges in kleine Bauernhäuser und dann von Innsbrucker Bürgern in Sommersitze umgestaltet, so der Bereiter- und jetzt Retterhof, der Jelehof, die Geister- und Ragglhütte. Das Schloß Sonnenburg, um 1250 Suneburch genannt, und der Pirghof darunter sowie der Plumeshof lagen bereits außerhalb der Hofmark Wilten und wurden der Gemeinde Natters zugeteilt; zu dieser gehören auch die alten Schwaighöfe zur Aich und Edenhausen und die jüngeren Tschur- tschentaler- und Jesuitenhof, dieser heute Gasthaus Natterer Boden. — Die Auen an der Sill, Neuraut und Feldsaggen wurden bereits im 12. und 13. Jahrhundert gerodet, jene am Inn seit dem 16., 17. und 18. Jahrhundert, und zwar hieß die innere Au jene vom Ende des Innrains bis zum Steilhang unter dem Hußlhof, der erst um 1800 gebaut wurde, die „Außere Wiltiger Au“ jene unter der Gallwiese bis zum Geroldsbach 31. — Ober den vorderen Rand des Mittelgebirges reichte die Hofmark Wilten nicht hinauf, doch hatten das Stift die große Alm Liesens im hinteren Sellraintal und die Bauern eine Alm oberhalb Praxmar ebendort und auch Anteile an der Schlicker- und Alpeinalm im Stubai32. Die G r e n z e n der Hofmark oder des Gerichtes Wilten gegen das Landgericht Son­ nenburg und damit gegen die Gemeinden Völs, Natters und Vill und gegen das Gericht und die Gemeinde Amras wurden mit den Grenzen jener Gerichte im 17. und 18. Jahr­ hundert beschrieben und dabei auch auf die erwähnten Grenzangaben von 1250 ver­ wiesen. Demnach verlaufen diese Grenzen33: Vom südlichen Zaun des Reisachhofes (hinter dem Berg Isel) hinab zur Sill, über diese hinauf auf den Etzstein und den Burg­ stall (Straßfried bei Vill), Mons Burgusinus, längs des Viller Weges hinab zum Pfaffen- warthof (heute Lcmmenhof) und zur Wiltener Sillbrücke und der Sill entlang abwärts bis gegen die Pradler Brücke, wo damals das Stadtgebiet begann. Vom Zaun des Reisach­ hofes westwärts hinauf zum Feldegg des Plumeshofes, auf den Hohen Kogl, längs des Sam (vorderen Randes des Natterer Bodens) zum Eisenbrunnen und Langenegg (beim Aichhof), hinab zum Gerls- oder Geroltsbach, hinauf auf den Aichberg und wieder hinab zur Brücke über jenen Bach, ober dem Figgenhof zum Games, Mons Campunus und zum Inn, diesem entlang abwärts zum Beginn des Innsbrucker Burgfrieden am Innrain. — Die Katastermappe von 1856 hat dieselbe Grenzführung, ohne nähere örtliche Angaben. Die Gemeinde Wilten hat eine Fläche von 673 ha, von Osten nach Westen ist sie ca. 4 km lang und von Norden nach Süden 1,5 km breit. Ober die Entwicklung der Grenze der Gemeinde Wilten gegen die Stadt im späteren 19. Jahrhundert und die Eingemeindung jener in diese im Jahre 1903/04 siehe oben S. 10. Der Häuserbestand von Wilten hat sich seit 1870 nach Westen und Norden andauernd vermehrt, zwischen dem städtischen Friedhof und der Völser Straße erst seit 1925, unter Mentlberg und am Sieglanger seit 1935. Die P f a r r e Wilten umfaßte ursprünglich die Dörfer Wilten, Hötting, Völs, Natters und Mutters und die Stadt Innsbruck. An diesen Orten entstanden schon seit dem 12. bis 14. Jahrhundert eigene Kirchen und eigene Seelsorgen, in der Stadt im 14. Jahrhundert, 31 Stolz, Gesch. d. Hofmark W ilten S. 100— 110, 111 — 132; Stolz, Gesch. d. Gewässer Tirols S. 295 f. 32 Stolz, Hofmark W ilten S. 141 f. 33 Stolz, Lb. S. 290 u. 345; Hofmark Wilten S. 217 ff. 14 an den ändern Orten seit dem 18. Jahrhundert. So wurde die Pfarre Wilten auf die eigene Dorfgemeinde beschränkt, doch blieben ihr von früher her die Weiler Sillhöfe, Gärberbach und Schupfen, die zu den politischen Gemeinden Amras und Mutters ge­ hörten 34. 1940 wurde von der bisherigen Pfarre Wilten der Teil Andreas-Hofer- und Speckbacherstraße, die Maximilian- und Müllerstraße dem Pfarrvikariat Herz Jesu, das sonst bisherige Teile der Pfarre St. Jakob umfaßte, zugewiesen; für die Häuser westlich des Westbahnhofes bis zur Bahnübersetzung der Völser Straße wurde das Pfarrvikariat Wilten-West (statt der bisherigen Notkirche eine richtige derzeit im Bau) und für die jungen Siedlungen bei Mentelberg auch ein Vikariat mit der dort seit dem 18. Jahrhun­ dert bestehenden kleinen Schloßkirche errichtet. H ötting Das Dorf, die „v i 11 a H e t i n i n g e n“, wird seit 1150 erwähnt, die „Gebaurschaft zu Hettingen“ 1322 und Dorfmeister dortselbst bald nachher. Eine Ordnung („Öffnung“) für die Gemeinde oder Oblai Hötting wurde 1645 niedergeschrieben35. Man unterschied damals das Ober-, Mittel- und Unterdorf, das Ried und die Au als mit Häusern besetzte Teile der Gemeinde. Von den sogenannten E i n ö d h ö f e n werden jene westwärts zu Hard, Kranewitten, Kerschbuch schon um 1300 erwähnt, jene gerade ober dem Dorfe wie Planötzen, Lippental, Friedlegg, Schwabegg, Schlothof, Platten- und Grießerhof, Sprenghof aber erst seit 1600, die Höfe in der Au noch später, die Hungerburg wurde gar erst um 1840 als kleines Gut vom Besitzer der Weiherburg v. Attlmayr angelegt36. Hötting gehörte als einzige Gemeinde links des Inn zum Landgerichte Sonnenburg. Das Jagdbuch des Kaisers Max von 1500 rechnet zum Landgerichte Sonnenburg links des Inn und damit zur Gemeinde Hötting folgende Reviere: Langwies in der Talebene, Kranebitten, Kerschbuch, Harder Klamm, Klammeck, Durach, Hechenberg, Achselkopf, Schneekar, Frauhittberg, Seegruben, Roßfallen. — Die Bauern von Hötting und die Bürger von Innsbruck, besonders jene in der Vorstadt Anpruggen links des Inn, hatten die Wald- und Weidenutzung laut einer Waldordnung vom Ende des 15. Jahrhunderts gemeinsam, und zwar in folgenden Waldteilen: Munz ober Allerheiligen, Matzenbichl, Rauschbrunnen, Sparberschrofen, Klammeck und ostwärts vom Höttinger Graben, Nock, Mösl, Gerbach, Titschenbrunnen bis an Arzeler Gemerk. An Almen nennt der Steuer­ 34 Sterner-Rainer, Erläut. zur Pfarrkarte (1954) S. 83 f. — Rapp, Beschr. d. Diöz. Brixen Bd. 2 S. 245. Die Grenzbeschreibung der Pfarre W ilten von 1250 (s. oben S. 13) erwähnt den „M i 1 - s t e i n im Amraser Feld“, er befindet sich heute noch östlich der Sillhöfe, die also damit zur Pfarre W ilten gezogen werden, während die Gemeinde Amras-Pradl zu der hier angrenzenden Urpfarre Ampaß gehörte. Es ist dies ein römischer Meilenstein, offenbar an der Straße, die an der rechten Talseite von Veldidena ins Unterinntal geführt hat. Ob sie die Sill mit einer Brücke oder einer Furt überquert hat, ist ungewiß (s. Hohenegg im Heimatbuch W ilten, Bd. 2 S. 62 f.; W opfner in Tir. Heimat Bd. 5 S. 49 Bild). Um 1250 hat die „pons Suelle“ bei W ilten sicher bestanden (Stolz Lb. S. 326). 35 Monumenta Boiea Bd. 7 S. 349, Bd. 10 S. 11, Bd. 22 S. 125; Archivberichte aus Tirol Bd. 2 S. 239; Tir. Weistümer Bd. 1 S. 235. F. S t e i n e g g e r , H ötting in alter und neuer Zeit (1955) S. 7 ff. mit einem Verzeichnis des Schrifttums. J. T u r n i e r , Der Nam e H ötting, H eim at­ blätter 1934 S. 469 f.; Die Grenzen von H ötting ebenda 1935 S. 200 f. 36 Über jene H öfe im Westen s. die Urbare der Klöster W ilten und Polling und der Kirche von H ötting von 1305, 1340 und 1365; für die ändern H öfe s. den Steuerkataster des Land­ gerichtes Sonnenburg von 1621; Klaar, Alt-Innsbruck Bd. 2 S. 39 (Spreng). — Uber die Hunger­ burg s. Stolz Lb. S. 252 Anm., Sinwel in Tir. Heimatbl. 1935 S. 423 ff., Schadelbauer in Amtsblatt der Stadt Innsbruck 1.938 Nr. 11. 15 kataster von Hötting von 1775: die Höttinger Alm am Berg, die Umbrüggler Alm im Walde darunter, die Galtalmen am Achselkopf und ober dem Rauschbrunnen (diese um 1900 aufgelassen) und an der Seegruben oder Bodenstein 37. Die Grenzbeschreibung der Urpfarre Wilten von 1250, zu der Hötting als einzige Gemeinde links des Inn gehört hat, nennt für diese zwei M a r k e n , einerseits im Westen „die zwei Steine, die an der Straße gegen Zirl die Grafschaften des unteren und oberen Inntales voneinander scheiden“, es waren dies alte Meilensteine, und der daneben befind­ liche Meilbrunnen wird auch später als Grenze zwischen den Gemeinden Hötting und Zirl und den Landgerichten Sonnenburg und Hörtenberg bezeichnet; andererseits ost­ wärts der Stein Prichvochenzen, der mit dem Namen Profochnitz am Tuftpach als Grenze zwischen Hötting einer- und Arzl und Milan andererseits und zwischen den Ge­ richten Sonnenburg und Thaur um 1500 genannt wird 38. Im Jahre 1454 entschied der Landesfürst einen Streit zwischen den Gemeinden Inns­ bruck und Hötting einerseits und Arzl und Mühlau andererseits wegen ihrer W a l d - und W e i d e m a r k e n , diese sollen nämlich gehen vom Tuftbach (der östlich der Weiherburg in den Inn rinnt) hinauf auf den Grauenstein (unterhalb der Hungerburg), auf das Lichteck zwischen dem Gleirseck und dem Gerstein (in der Nähe der Seegrube) und hinauf auf das Joch (Seegrubenspitze). Diese Linie wurde 1659 auch als Grenze zwischen den Gerichten Sonnenburg und Thaur anerkannt (Stolz Lb. S. 252 u. 285). — Im Jahre 1456 bezeichnet ein Schiedsgericht den Meilbrunnen an der Landstraße und den Hechenberg als das Mark zwischen Hötting und Innsbruck einer- und Zirl andererseits, und dies wurde 1659 als die alte Grenze zwischen den Gerichten Sonnenburg und H ör­ tenberg erklärt39. Auch die Ehehaft der Stadt Innsbruck von 1500 bezeichnet den Tuft- bach gegen Osten und den Meilbrunnen gegen Westen als Grenze des Wald- und Weide­ besuchs der Stadt und der Gemeinde Hötting (Tir. Weist. Bd. 1 S. 231). Das besagt aber nicht, daß das Gebiet der Stadt soweit reiche, sondern eben nur, daß diese im Gebiet der Gemeinde Hötting innerhalb dieser Marken mit nutzungsberechtigt sei. Das geht offenbar auf die Zeit zurück, da der alte Markt Innsbruck am linken Ufer des Inn erstmals be­ gründet worden ist. Die Gemeinde Hötting hat seit alters — ebenso wie Arzl und Mühlau — auch einen Anteil am Gebirge nördlich der Solsteinkette im G l e i r s c h t a l und damit im Ein­ zugsgebiete der I s a r gehabt. Laut einer Urkunde von 1384 war „die Albe hinter dem Hittenberg genannt Gleyrs und Sant Jenueins Alb“ der Kirche von Hötting, deren Patron der heilige Ingenuin, Bischof von Brixen, mundartlich Jenewein genannt, ist, zins­ pflichtig; 1449 wurde sie der Gemeinde Arzl und Mühlau verkauft (s. unten S. 20). Laut einer Beschreibung des Forstes im Landgericht Sonnenburg von 1603 erstreckt sich dieser vom Meilbrunnen über den Hechenberg auf die Zirler Mähder, hinauf auf den Solstein und Frauhittenspitz (Brandjoch) und über den Hippengrat hinab zum Sagl, zum Krumpen Larch (einem auch sonst genannten Markzeichen bei der Amtssäge im Gleirsch­ tal) und von dort über das Manndltal wieder zurück an die Mülaner Reißen und durch den Mülanerbach an den Inn. Die Grenzbeschreibungen der im Osten und Westen an­ 37 Stolz, Die alte Waldordnung von H ötting und Innsbruck in Tir. Heimatblätter 1934 S. 234 f.; Stolz, Gesch. d. Almen im Karwendel, Zt. f. bayer. Landesgesch. Bd. 14 (1938) S. 34 f. 38 Siehe oben S. 13. Stolz Lb. S. 282, 411 f. u. 810. Die erstere Stelle lautet: „duo lapides sibi in publica via sursum contra Cirle cohaerentes, qui comitiam et districtum inferioris et superioris vallis (Eni) dividere noscuntur.“ 39 Stolz Lb. S. 292 u. 412. — J. Turnier, Die Grenzen von H ötting in Heimatblätter 1935 S. 200 f., bezieht sich auf die obigen Angaben und gibt den W ortlaut jener Schiedssprüche von 1454 und 1456 sowie ein Bild der alten Marksteine am Meilbrunnen. 16 stoßenden Forste im Gericht Thaur und zu Martinsberg, Gericht Hörtenberg, stimmen damit überein (Stolz Lb. 254 u. 411). In der Grenzbeschreibung des Landgerichtes Son­ nenburg von 1659 wird aber ein Anteil desselben am Gleirschtal nicht erwähnt und auch in den Akten des Prozesses, den die Gerichtsherrschaft Thaur wegen der Ausdehnung ihres Jagdrechtes im Gleirschtal gegen jene von Hörtenberg von 1760 bis 1790 geführt hat, nur beiläufig, nämlich vom „Hafeleschor über den Widersperg zum Gleirschbach beim Krumpen Larchcc und zurück über den Hippengrat zum Solstein (Stolz Lb. S. 257). Zum Gericht Sonnenburg und damit zur Gemeinde Hötting gehörten also das Kumpf- kar, Frauhittkar, das Hippen- oder Kleine Christental und die Christeneck- oder Mösl­ alm, die im eigentlichen Gleirschtal hinter der Amtssäge liegt, aber Bauern aus Arzl gehört, daher auch Arzler Christenalm genannt wird 40. Bei der Anlage der Katastermappe im Jahre 1856 wurden die erwähnten a l t e n G r e n z e n der Gemeinde Hötting übernommen. Nur zur Kontrolle führe ich deren Grenzlinien, die auch auf den Spezialkarten eingetragen sind, hier an: gegen Mühlau Duftbachl, hinauf über Attlmayrhof vulgo Hungerburg, Rastlboden (etwas ober dem Titschenbrunnen), Roßfallen, Rastlkopf, zum Seegrubenspitz, über Kumpfkarspitz, Wie- dersberg, Kristeneck hinab zum Gleirschtalbach, hinauf nordwärts zum Katzenkopf; gegen Scharnitz westwärts über das Riegelkar zum Sagkopf, hinab zur Amtssäge; gegen Zirl vom Ende des Kristenbaches über Pirzlkopf, Fuchsschwanz, Hippengrat hinauf auf den Kleinen Solstein, über die Gelbe Wand hinab zum Schoberwald (Sattel ober den Zirler Mähdern), hinauf auf den Hechenberg, hinab über das Schwarze Loch zum Meil­ brunnen an der Reichsstraße; gegen Völs und Wilten dem Inn entlang abwärts bis zum alten Landeshauptschießstand in Mariahilf; gegen Innsbruck hinter den Gärten der Häuser der Mariahilf- und Innstraße zum Ende der Höttinger Riedgasse, über den Fall­ bach zum Ansitz Büchsenhausen, zum Weierbachl, hinab zur Reichsstraße am Inn, dieser entlang zum Tuftbachl (s. oben S. 9). Der F l ä c h e n r a u m der Gemeinde Hötting beträgt 4339 ha, davon kommen e.twa vier Fünftel auf die Südseite. Dort ist sie von Osten nach Westen 9 km lang, auf der Nordseite nur 2 km. Von Süden nach Norden (vom Inn bis zum Katzenkopf) ist sie bei 10 km breit. Hötting gehörte der Fläche nach auch allein zu den größeren Gemeinden Tirols, der Einwohnerzahl nach (bei 12.000 im Jahre 1934) war sie die größte nach der Stadt. Neue Wohnhäuser wurden in den alten Ortsteilen von Hötting bereits vor 1900 erbaut, dann erwuchs im Westen das neue Villenviertel zwischen Sonnen- und Schnee- burgstraße, seit 1930 und dann wieder seit 1948 die Eigenheimsiedlungen westwärts vom „Großen Gott“ bis gegen Allerheiligen, auf der Ulfiswiese, am Gießen und Lohbach, ostwärts auf der Hungerburg und an der zu ihr führenden Höhenstraße. Im Ganzen hat sich aber die Einwohnerzahl von Hötting seit 1938 viel weniger erhöht als jene von Pradl. K i r c h l i c h hat Hötting ursprünglich zur Großpfarre Wilten gehört (s. oben S. 10). Eine eigene Kirche bestand dort nachweisbar 1286, eine eigene Kuratie seit 1687, Pfarre 1853. Die Kirche Mariahilf wurde 1649 erbaut, 1786 dort eine Seelsorge für clen Stadt­ teil Obere Anpruggen und die Höttinger Au gemeinsam errichtet. Einige Häuser am Fall­ bach, um Büchsenhausen und Weiherburg gehören zur Pfarre St. Nikolaus, die in der 40 Der Name Christen kommt von romanisch cresta, d. h. Kamm, nicht etwa Christen als Religion. Westlich vom Hippenkamm liegt die große Christenalm der Zirler. Im Karwendel sind auch andere Tal- und Almnamen rätoroman. Wurzel wie Gleirsch, Pfeis, Lafatsch, Ladiz, Lali- ders, Falzturn u. a. Die Katastermappe hat die richtigere Schreibung „Kristen“. 17 Hauptsache seit alters zur Stadt zählt. In Allerheiligen war seit dem 14. Jahrhundert eine Wallfahrtskirche, 1786 wurde sie geschlossen und dann abgebrochen. 1930 wurde in der Nähe eine Notkirche zum hl. Georg errichtet und diese 1940 zu einem Pfarr­ vikariat für die dortigen neuen Siedlungen erklärt. Für jene auf der Ulfiswiese und am Gießen wurde 1953 eine neue Notkirche und Seelsorge zum Guten Hirten geschaffen, 1932 auf der Hungerburg die Kirche zur hl. Theresia erbaut und 1940 auch mit ihr eine Seelsorge verbunden 41. Amras und Pradl „ O m e r a s“ wird als besiedelter Ort seit 930 erwähnt, ,,P r e d e 1 e££ seit 1170, Ome- ras als „ v i l l a“, d. i. D o r f , seit 1232 42. Amras und Pradl bildeten wie früher auch laut der Urbare und Kataster des 17., 18. und des 19. Jahrhunderts eine einheitliche Oblei oder Stab, d. i. G e m e i n d e . Von den zugehörigen Einzelhöfen werden die zu Sülle (d. i. an der Sill) und zu Egerdach seit dem 13. Jahrhundert, der in der Reichenau seit dem 15. Jahrhundert genannt43. Das Schloß Amras war Eigentum der Grafen von Andechs nachweisbar seit dem 11. Jahrhundert, dann seit dem 14. Jahrhundert Sitz des landesfürstlichen Urbar- oder Propstamtes, das vorher nach „Inspruk“ benannt war, und mit diesem war auch ein eigenes Niedergericht verbunden, das die drei Gemeinden Amras, Aldrans und Ellbogen umfaßte und zum Landgerichte Sonnenburg schubpflichtig war (Stolz Lb. S. 335 ff.). Um 1570 wurde das alte Schloß Amras zu einer stattlichen Sommerresidenz für den Landesfürsten umgestaltet. Laut des Steuerkatasters von 1775 gehörten zur Gemeinde Amras auch das Schloß Ambras mit seinem großen Parke, die Vogelhütte desselben, später in den Walterhof umgewandelt, der Tummelplatz 44, die Tannegert und der östliche Teil des Paschberges45, Die Rodung in der Amraser Au („Owe daz Omeras“) begann bereits im 13. Jahrhundert, die Nutzung des „Ombraser See“ zur Fischzucht im 15. Jahrhundert46. Von den vielen deutschen Flurnamen in den „Gestoßen“ von Amras und Pradl fallen jene zur Furt an der Sill, am Roßsprung und im Panzing auf 47. Die Gemeinde Aldrans hatte laut ihrer Ehehaft aus dem 16. Jahrhundert das Weiderecht in der „Ombraser Au“ und in den Purkäckern, andererseits die Gemeinde Amras Mitnutzung in den Bergwäldern ober 41 Steinegger, Flötting a. a. O. (1956) S. 27— 42 Kirchengeschichte. Der beigegebene Plan zeigt die Grenze zwischen den Pfarren H ötting einer- und M ariahilf und St. Nikolaus andererseits. 42 Bitterauf, Freisinger Traditionen Bd. 2 S. 33, u. Font. Austr. Bd. 36 S. 19; Oefele, Grafen von Andechs S. 110, 139, 145, 196, 241. Ein „magister villae“ und ein „villicus de Omeras", d. i. ein Dorfmeister und Meier zu Amras werden in Urkunden von 1276, 1279 und 1284 erwähnt (Ld.Reg.Arch., Egger, Regesten von Stams). 43 Stolz Lb. S. 323, 340, 344; Kramer, Reichenauhof, Tir. Heimatblätter 1934 S. 153 f. — Im Jahre 1440 bestätigt „die ganz Nachpaurschaft zu Ombras den H öfen zu Bradl den gemainen Besuch (d. h. H olz- und Weidenutzung) vom Anger ab bis an Ombraser Sacken, damit sie die Archen (an der Sill) und Weg und Steg versorgen müssen" (Archiv der Gem. Amras). 44 K 1 a a r, Der Tummelplatz in Alt-Innsbruck, Bd. 2 S. 258 f. In den Kriegen gegen Frank­ reich von 1796 bis 1805 diente das Schloß Ambras als Militärspital, und die dort verstorbenen Krieger wurden auf jenem Platz bestattet. 45 Laut des Jagdbuches des Kaisers Max von 1500 liegt das Revier Paschberg teils im Gebiet von Amras, teils von Wilten. 40 Stolz, Gesch. d. Gewässer S. 208 u. 296 f. 47 Hochenegg, Amraser Felder im Heimatbuch W ilten Bd. 2 (1926) S. 57 f., 73, 76. 18 Aldrans. Diese Ehehaft bezeichnet die Wag, d. h. den Stromstrich des Inn und den Hof Egerdach als Mark des Gerichtes Amras 48. K i r c h l i c h gehörten Amras und Pradl zur Urpfarre Ampaß, doch ist in Amrts schon um 1250 eine Kirche nachzuweisen; seit 1486 war dort eine Kaplanei, seit 1765 Kuratie, in Pradl seit 1703 Kuratie, seit 1891 in beiden Orten eine eigene Pfarrei. Die Sillhöfe gehörten aber kirchlich zur Pfarre Wilten 49. Die Beschreibung der Grenze des Landgerichts Sonnenburg gegen das Gericht Amras von 1659 und jene'des letzteren von 1722 betreffen die G r e n z e n der Gemeinde Amras, nämlich (Stolz Lb. S. 287 u. 345): Gegen Wilten von der Wegscheide beim Pfaffenwarthof (heute Lemmenhof), längs des Weges nach Lans bis zur Fuedervölle 50; dann gegen Lans am nördlichen Zaun der Höfe Sparberegg und Voglhütten, die selbst zur Gemeinde Lans gehören; andererseits wieder gegen Wilten von jener Wegscheide hinab zur Sill, der Sill entlang abwärts und dann weiter gegen das Stadtgericht Inns­ bruck bis zur Mündung der Sill in den Inn, dann gegen die Gemeinden Mühlau und Arzl dem Inn entlang abwärts bis zur Wasserschöpf in der Stille unter Egerdach und nun gegen die Gemeinde Ampaß hinauf durch das Nösseltal zum Luigenwald, der zu Amras gehört 51. Die Grenze der Gemeinde Amras gegen Aldrans wird in den eben zitierten Beschrei­ bungen nicht berührt, weil Aldrans eben auch zum Gerichte Amras gehört hat. Laut der Katastermappe von 18 56 52 geht sie westwärts am oberen Rand des Luigenwaldes und etwa 200 m oberhalb der oberen Mauer des Amraser Schloßparkes zum W aldrand des Paschberges ober der Haltestelle Schloß Ambras der Mittelgebirgsbahn, von da ca. 600 m südwärts am Waldrand aufwärts und dann gegen Lans westwärts eben ca. 2500 m bis zu den Platten, dem alten Mark Fuedervöll am Weg, der über den Paschberg nach Lans geht. Die Grenzen der Gemeinde Amras gegen die anderen Gemeinden sind auch in der Katastermappe im Wesen gleich wie in den oben mitgeteilten Gerichtsbeschreibungen. — Der Flächenraum der Gemeinde Amras-Pradl beträgt 870 ha, er hat ungefähr Dreiecks­ form, die ostwestliche Länge ca. 4,5 km, die nordsüdliche Breite ca. 3,5 km. Im Jahre 1903/04 wurde die Ortschaft Pradl, die ja nahe an der Stadt lag, von der Gemeinde Amras getrennt und wie Wilten mit der S t a d t v e r e i n i g t (s. oben S. 11). Deshalb wurde zwischen Pradl und Amras eine neue Katastralgrenze gezogen, die sich wohl der bisherigen Grundbesitzverteilung angeschlossen hat, und diese wurde 48 Tir. Weistümer Bd. 1 S. 245. 49 Sterner, Pfarrkarte S. 76. Siehe oben S. 10. 50 Fuedervelle wird bereits um 1250 als Grenze der Pfarre W ilten gegen die Pfarre Ampaß erwähnt, zu der eben Amras gehört hat (s. oben S. 10). — Im Jahre 1503 wurde „zwischen den Nachbarschaften Lans und Ambras der Holzbesuch neu ausgezeigt und vermarcht“, nämlich vom dreifachen Marchstein zwischen denen von „Alrans, Lanns und Ambrans im Nassental unter Sparberegker Veld drei Marchsteine, auf Fuederfell auf dem Weg ins Schrefel (Felsplatte) ein Kreuz gehaut und was unter der Fuederfell dem Weg nach ab bis auf der von Sull (Sillhöfe) holzbesuech ist, soll denen von Ombras zustehen und was oberhalb denen von Lans. Die beider­ seitigen Dorfmeister bestätigen dies“ (Urk. Archiv d. Gem. Amras). 51 Nesseltal und Leugenbichl werden auch um 1400 als Grenze der Hofmark des Widums von Ampaß erwähnt (Stolz Lb. S. 284). Der Parleitenbichl bei Egerdach bildet gegen den Inn zu die Grenze zwischen Amras und Ampaß, an seinem nördlichen Fuß steht ein monumentaler Mark­ stein des Propsteigerichtes Amras aus dem 17. Jahrhundert. Die Peerhöfe gehören bereits zu Ampaß. 52 Dieses Grenzstück ist in dem Plan der Stadt Innsbruck 1 : 10.000 (Verlag Tyrolia 1952) ein­ gezeichnet. 19 auch die neue östliche Grenze der Stadtgemeinde südlich des Inn 53. Diese beginnt etwa 500 m unterhalb der Mündung der Sill in den Inn und geht südwestwärts über die Felder an: den Fuß des Paschberges bis zur Stelle, wo die Straße zum Schloß Ambras ansteigt, und von dort über den Paschberg gerade hinauf zum Lanser Weg bei den Platten (altes Mark Fuederfell) nahe der Poltenhütte, wo der Anschluß an die Gemeinde Wilten ist. Die Westgrenze gegen diese ist dann wie bisher die Sill. Diese neue Katastralgemeinde Pradl mißt 379 ha, jene von Amras, die eine eigene politische Ortsgemeinde blieb, 491 ha. Aber auch diese wurde im Jahre 1938 mit der Stadt vereinigt (s. oben S. 11). Dadurch wurde die alte Grenze von Amras — mit Ausnahme jener gegen Pradl — die neue Grenze der Stadt gegen Norden, Osten und Süden. Arzl und Mühlau Als S i e d l u n g wird Arzelle erstmals seit 1170 erwähnt, Muelaenne seit 1280 54. Beide Ortschaften bildeten lange eine G e m e i n d e . So wird im Jahre 1454 zwischen denen von „Insprugk und Hetting“ einerseits und denen von „Arzel und ihren Mithabern“ andererseits über Holz- und Weidebesuch vom Tuftbach bis hinauf auf das Joch ent­ schieden (s. oben S. 16). Also waren die Leute von Mulein, die näher am Tuftbach saßen, als die von Arzl, in deren Wirtschaftsgemeinde einbezogen und beide gehörten zum Land­ gerichte Thaur. In dem Urbar desselben von 1555 wird von dem einen „Dorf zu Arzel und Mulein“ geschrieben. Erst im Steuerkataster von 1775 erscheinen beide Orte als je eine Oblai oder Gemeinde. Ihre Häuserbereiche waren ca. 1 km voneinander entfernt. Bis gegen Mitte des 19. Jahrhunderts schrieb man „Mühlen“, erst seither allgemein „Mühlau“ (Stolz Lb. S. 250). Daß der Puren- und Rechenhof zu Arzl gehören, wird um 1300 angedeutet55. Laut des Jagdbuches des Kaisers Max von 1500 lagen im Gericht Thaur, und zwar an seinem westlichen Rande, die Reviere: Purn, Arzler Reißen, Horn, Manndl, Prantjoch, Gleirsch- berg in der Pfeis, Kristen, Anger, Rieglkar, also auf beiden Seiten der Nordkette. Ebenso verhielt es sich mit den Almen laut Angaben seit dem 15. Jahrhundert. An der Südseite war die Buechalm, heute kurz Arzler Alm genannt, auf der Nordseite die Grueben- oder Angeralm, die Arzeler und Milaner Alm in Kristen und Pfeis56. Bei der Trennung der Gemeinden Arzl und Mühlau um 1775 wurde der letzteren ein Drittelanteil an dem bisher gemeinsamen Wald- und Weidegebiet zuerkannt. Die Grenze der Gemeinde Mühlau bzw. früher auch Arzl gegen Hötting vom Tuft­ bach über die Seegrubenspitze ins Gleirschtal habe ich oben S. 16 näher besprochen. — Die Grenze von Arzl gegen Mühlau, die ja erst nach 1775 im Tale wohl gemäß der beiderseitigen Grundbesitzverhältnisse festgelegt wurde, hat laut der Katastermappe von 1856 folgenden Verlauf: Vom Inn zur Reichsstraße, wo die Ziegelei Mayr zu Mühlau 53 Im Ld.Gesetzbl. 1903 Nr. 65 ist diese Grenze nach den Parzellennummern beschrieben. Eine Umgebungskarte von Innsbruck von 1905 1 : 45.000 zeichnet sie ein (Mus. Ferd. W. 4733). 54 Mon. Brica Bd. 8 S. 165 u. 467; Font. Austr. Bd. 45 S. 49 f. Hier heißt es einmal auch „Arcelmuelin“. 55 Stolz, Schwaighöfe in Tirol S. 47. 56 Stolz Lb. S. 254; Gesch. d. Almen im Karwendel in Zt. f. bayer. Landesgesch. Bd. 11 (1938) S. 30 u. 33. Siehe auch oben S. 16. 20 und der Schererhof zu Arzl gehört57; von dort zur Eisenbahn und zum östlichen Rand der zum Ansitz Sternbach (früher Grabenstein) gehörigen Gründe, hinauf über den Scheiben- und Spitzbichl zur Schweinsbrücke, die unter dem alten Elektrowerk; über den Mühlauer Bach führt, längs des Buchweges, der zur Arzler Alm geht, aufwärts, hinüber zur Fleischbank (einem kleinen Felsen östlich der Hungerburg), durch das Taubental und die Roßfalle hinauf auf die Spitze des Hafelekars, von dieser in gerader Linie 58 nordwärts quer über das Manndltal und hinab zum Bach des Gleirschtales, jenseits hinauf auf die Jägerkarspitze und westwärts über den Grat zum Katzenkopf, wo der Anschluß an die Grenze gegen die Gemeinde Hötting erreicht wird. Es gehören also zur Gemeinde Mühlau an der Südseite die Bodensteinalm und an der Nordseite der westliche Teil des Manndltales mit der Angeralm und dem Hafele-, Tonis- und Steinkar und im Gleirschtal ein Teil der Kristenalm, der Bodenwald und darüber die Mühlwände und die Flecken. Auf der Südseite ist die Gemeinde Mühlau in der Talsohle etwa 1 km breit, ober der Hungerburg kaum 500 m, auf der Nordseite bis zu 3 km, die Länge vom Inn bis zur Jägerkarspitze bei 8 km; ihr Flächenraum beträgt 1102 ha, fast die Hälfte davon liegt auf der Nordseite. Über die östliche G r e n z e der Gemeinde Arzl gegen Rum liegt, weil sie beide ein- und demselben Gerichte, nämlich Thaur, angehörten, keine ältere Angabe vor, laut der Katastermappe von 1856 verläuft sie so: Vom Inn (etwas unterhalb des Landeshaupt- schießstandes, dessen ganze Anlage zu Arzl gehört) über die Felder und Hügel hinauf auf das östliche Eck der Hangstufe des Rechenhofes, entlang der nordseitigen Zäune dieses und des Purenhofes und dann dem Rumer Bachl nach aufwärts bis zu seiner Ab­ zweigung vom Mühlauer-Klamm-Bach, diesem nach zu seinem Ursprung, von diesem am Arzler Horn vorbei gerade hinauf zum Gleirsch- oder Müllerkarjöchl (zwischen Hafelekar- und Gleirschspitze 59); von hier über den Grat ostwärts zur Manndlspitze und zur Arzler Scharte und zur Rumer Spitze, von dieser nun gegen die Gemeinde Thaur nordwärts quer über den Kessel der Pfeisalm zur Stempeljochspitze, von dieser quer über das Kar westwärts auf die Sonntagskarspitze, nun gegen die Gemeinde Absam, zu der eben das Lafatschtal gehört, über den Grat zur Kaskarspitze, von dieser, nun gegen die Gemeinde Scharnitz hinab zum vorderen Rand des Praxmarerkars und über jenen des Jägerkars und über den Südgrat hinauf auf die Jägerkarspitze, an der der Anschluß an die Gemeinde Mühlau erreicht wird 60. Zur Gemeinde Arzl gehören also an der Südseite die Mühlauer Klamm, die Buch- oder Arzler Alm und die Bergmähder am Arzler Horn und an der Nordseite der östliche und oberste Teil des Manndltales und die Pfeisalm, aber nicht der oberste Teil ihres Talkessels bis zum Stempel- und Kreuzjoch, der zu Thaur gehört. — Die Südgrenze der Gemeinde Arzl gegen die Gemeinde Amras bildet seit jeher der Inn. Die Gemeinde Arzl ist von Osten nach Westen auf der Südseite 1—2 57 Nahe dieser Ziegelei befindet sich der westliche Endpunkt der für die ganze trigonometrische Vermessung maßgebenden Basisgeraden, der östliche Endpunkt derselben ist am Westrande von Hall; beide Punkte sind durch etwa 1 m hohe Pyramiden aus Stein, die von einem eisernen Gitter umgeben sind, bezeichnet. 58 Diese Linie ist vermutlich vom Geometer gezogen. 59 Bei der Anlage der Katastermappe im Jahre 1856 beanspruchte die Gemeinde Arzl als östliche Grenze gegen Rum vom Ursprung des Mühlauer Baches gerade über die Arzler Reißen hinauf zur Arzler Scharte, gab aber 1857 im oben angedeuteten Sinne der Forderung der Ge­ meinde Rum nach, die dafür ganz auf die Pfeisalm verzichtete. 60 Man muß sich wundern, daß die Grenze von der Kaskarspitze nicht über den Grat zur Jägerkarspitze, sondern über den vorderen Rand der Kare gezogen wurde. Vermutlich geschah dies mit Rücksicht auf das Jagdrecht, das dort dem Ärar zustand und in Scharnitz einen M ittel­ punkt hatte. 21 Kilometer und auf der Nordseite 4 km breit, und von Süden nach Norden 8 km lang, ihre Fläche beträgt 1901 ha, wovon mehr als die Hälfte auf die Nordseite entfällt. Igls und Vill „ I g e l s“ wird als Siedlung erstmals in einem Urbar des Klosters Tegernsee von 1200 erwähnt, die „v i 11 a V i 11 eC£ um 1250, „Villertal“ zur selben Zeit, Dorfmeister zu Igels um 1300 61. Igls und Vill gehörten ebenso wie Lans und Sistrans zur Urpfarre Patsch und alle diese Orte zum Landgerichte Sonnenburg. Eigene Kirchen sind zu Igls und Vill schon 1286 und 1397 nachzuweisen, eine Kuratie für beide Orte zusammen mit dem Sitze zu Igls wurde erst 1808 errichtet, Pfarre 189 1 62. In den Steuerkata­ stern von 1621 und 1775 werden Vill und Igls als eigene Oblaien, Stäbe oder G e ­ m e i n d e n bezeichnet (Stolz Lb. S. 281). Laut dieser Kataster liegen in der Gemeinde Vill im Ahrntal die Einzelhöfe Handl- und Zenzenhof und die Fluren Ronkes, Rennes und Fikes, am Paschberg der Grillhof und die Poltenhütte, früher Vogelfanghütten, und der Villersee, seit 1810 trockengelegt; im Bereiche von Igls die adeligen Ansitze Hohen­ burg und Taxburg, das Igler Badhaus, später Säge, und die W allfahrt Heiligwasser63. In der Beschreibung der G r e n z e n der Urpfarre Wilten von 1250 (s. oben S. 13) werden als solche gegen jene von Patsch und damit gegen Vill erwähnt: Mons Erren (Ahrnberg), Villertal, gegen Lans die Fuedervelle und der Mons Pflanters, die Lanser- köpfe. Die Beschreibung der Grenzen der Hofmark Wilten von 1250 nennt gegen Vill den Mons Burgusinus, auf dem damals das Schloß Straßfried stand, und den Etzstein in der Sillschlucht. Dies wiederholt auch die Grenzbeschreibung des Landgerichtes Sonnen­ burg gegen Wilten von 1659 und nennt überdies das Gruebach, über das der Weg von Vill zur Wiltner Sillbrücke führt (Stolz Lb. S. 274, 290, 326, 813, 818). — Als Grenze der Gemeinde Igls gegen die Gemeinde Patsch erwähnt dessen Weistum von ca. 1550 den Goldbichl (an der Ellbögner Straße östlich des Grünwalderhofes), den Serlschrofen, den Runzen und Graslandschrofen; Schiedsprüche zwischen den Gemeinden Igls und Lans aus dem 15. Jahrhundert nennen als deren Marken das Hermannstal in der Uli und den Ramsbach 64. Laut der Katastermappe von 1856 geht die Grenze zwischen Igls und Lans nahe dem Ramsbach und reicht die Igler Alm nur bis zur Ampfergrube an der Waldgrenze, von der obersten Kuppe des Patscherkofels gehört die West- und die Nordseite zur Gemeinde Patsch, daher auch die Endstation der Seilbahn. Die Gemeinde Vill hat westwärts stets die Sill zur Grenze, an der die Gemeinde Mutters und nach der Einmündung der Ruetz auch noch ein Teil der Gemeinde Schönberg stößt, so daß der Ahrnberg und das Ahrntal und die Haltestelle Unterberg der Brennerbahn zur Ge­ meinde Vill gehören. Südwärts grenzt diese an Igls und Patsch, ostwärts an Lans. Vill hat eine Fläche von 337, Igls von 554 ha. 61 Stolz Lb. S. 272 u. 326. Schlernschr. Bd. 40 S. 56. Urbar Tegernsee Statsarchiv München. — In der latein. Urk. wird „villa“ für D orf gesetzt, „V ille“ ist der örtl. Eigenname bereits in der Verdeutschung der roman. Wurzel. Hüter, Tir. Urkb. I Nr. 155 erklärt „Phulle“ zum J. 1128 mit Vill, es dürfte sich eher um Pili handeln, weil es zusammen mit Wattenes genannt wird. 62 Sterner, Pfarrkarte S. 77. Hammer, Tirol in Dehios Handbuch S. 397 u. 504. 63 Tschurtschentaler, Hohenburg 1905, diese wird seit dem 14. Jh. erwähnt; Klaar, Alt-Inns­ bruck 2 S. 136 f. 4 Archivberichte Bd. 2 S. 241 ff. u. 281 f. Tirl. Weist. Bd. 1 S. 248. Für die Gem. Igls und Vill sind keine Weistümer überliefert, wohl aber Schiedssprüche über Marken. 22 Im Jahre 1942 wurden die Gemeinden Igls und Vill durch ein Diktat des damaligen Reichsstatthalters mit der Stadtgemeinde vereinigt. Die örtliche Lage war für diese am Mittelgebirge liegenden Gemeinden anders als für die in der Talebene, deren Häusergassen bereits mit jenen der Stadt mehr oder weniger zusammengeyachsen waren,. Vill und Igls sind aber von der Stadt durch eine bewaldete Schlucht von 3 km Länge und 300 m Höhe getrennt. Vermutlich hat die Entwicklung von Igls zum Kurort, der seit 1900 mit der Stadt durch eine elektrische Lokalbahn verbunden war, diese Eingemeindung ver­ anlaßt, die auch nach 1945 beibehalten worden ist. Vill ist hiebei mitgenommen worden, weil es zwischen der Stadt und Igls liegt. Orts- und Sachweiser (D ie Zahlen beziehen sich auf die Seiten) Absam 21 Edenhausen 14 H andlhof 22 Achselkopf 15 Egerdach 4, 18, 19 Hard 15 Ahrntal 22 Ehehaft 9 Hauptmannschafl: 6 Aichhof 14 Eichhof 14 Häuser 5, 6, 10, 11, 13, 14, Aldrans 19 Eingemeindung 11 17 Allerheiligen 17 Einödhöfe 15 Hechenberg 3, 4, 15— 17 Almen 4, 12, 14, 16, 20 Einwohnerzahl 12 Helletal 13, 14 Ampaß 7, 13, 19 Erren Mons 22 Hermannstal 22 Amras 18— 20, Schloß und Etzein 13, 14, 22 Hippengrat 16, 17 See 18 Hittenberg 15, 16 Amtssäge 4, 16 Fallbach 17 H öfe 6, 13, 14, 15, 21, 22 Anbruggen 9, 10 Ferrarihof 13 Hofmark 13— 15 Andechs Grafen 8 Figgenhof 13, 14 Hofm ühle 10 Angeralm 20 Flächenräume 3, 4, 5, 11 f., Hochenegg, Amras 18 Anichstraße 10 14, 17, 19, 22 Höhenlage 3 Arzl 20— 21 Fleischbank 21 Hoher Kogl 14 Arzler Scharte und Reißen Franz, Siedlungsgesch. 5 Hohenburg 22 4, 20, 21 Frau H itt 15, 16, 17 Horn Arzler 20, 21 Auen 4, 14, 15, 18 Friedhof 11, 14 Hörtenberg, Gericht 16, 17 Fuedervell 13, 19, 20, 22 Hötting 15— 18 Bahnhof 10 Furt 18 Höttinger Bach u. Gasse 9 Basis trigon. 21 Huben 6 Bauweise 5 Gailwies, Galbeins 13, 14 Hungerburg 15, 16, 17, 18, Becken geograph. 4 Games 13, 14 21 Bergisel 3, 13, 14 Gärberbach 15 Besiedlung s. Siedlung Gebirge 3 Jägerkarspitze 4, 21 Bevölkerung s. Einwohner Geisterhütte 14 Jelehof 14 Bobek, Innsbruck 3, 5 Gelbe Wand 17 Brixen, Bischof 13 Gemeindewesen 6 Igls 22— 23 Bronzezeit 5 Geograph. Lage 3 Illyrier 5 Brücken 8, 9, 13, 15 Gerichte 6, 9, 15, 16, 17, 20 Inn 3, 4, 8, 9, 10, 14, 17, Bruckfeld 9 ’ Geroldsbach 13, 14 19, 21 Bürgerstraße 10 Gerstein 16 Innrain 9, 10, 11 Burgfrieden 9 Gestöße 18 Isar 3, 4, 16 Burgusinus Mons 13, 14, 22 Gleirschtal 3, 4, 16, 20 Gluirschhöfe 13 Kalkalpen 3 Campunus Mons 13, 14 Goldbichl 22 Karten 7 Christen s. Kristen Grauerstein 16 Katastermappe 7 Grenzen 5— 9, 13, 16, 21 Katastralgemeinden 7 D orf 5, 6, 13, 18 Grillhof 22 Katzenkopf 17, 21 Dorfmeister 6, 18 Gruebach 22 Kerschbuchhof 15 Dörrer, Stadtpläne 10 Guggenbichl 9 Kerschental 9 Dreiheiligen 10 Hafelekar 4, 17, 21 Kirchengemeinden s. Pfarren 23 Klaar, Spreng 15, Tummel­ Pfeisalm 4, 20, 21 Sonnenburg 14, 15, 16, 22 platz 18 Pflanters 13 Sonntagskarspitz 21 Klammeck 15, 21 Pläne d. Stadt 10, 11 Sparberegg 19 Klima 3 Planötzenhof 15 Spezialkarten 7 Kohlstatt 10 Plumeshof 13, 14 Spitzbühel 21 Kontinuität 8 Polit. Gem. 7, 8 Sprenghof 15 Kramer, Reichenau 18 Polizeirayone 7 Stab 6, 18 Kranebitten 3, 4, 15 Poltenhütte 13, 22 Stadt 8— 12 Kristental, -alm 17, 20 Pradl 18— 22 Stadtpläne 10, 11 Krümper Larch 16, 17 Prichvochenzen 16 Steinegger, H ötting 15; Kumpfkar 17 Purnhof 20 Wilten 13 Steinkar 21 Landeshauptschießstand 11, Sternbach, Ansitz 21 21 Ramsbach 22 Sterner-Rainer, Pfarrkarte Landkarten 7 Rätoromanen 5 7, 15 Landstraße 9 Rauschbrunnen 15 Stolz, Lb. Landesbeschrei­ Lans 19, 22, -K öpfe 13 Rechenhof 20, 21 bung 8 u. oft; Wilten 13; Lazaret 10 Reichenau 18 Gewässer 4, 7, 18; Lb. = Landesbeschreibung Reisachhof 13, 14 Bauernstand 6 Lemmenhof 13, 14 Reißen 16, 20 Straßfried 14, 21 Luigenwald 19 Reselerhof 13 Retterhof 14 Mariahilf 10, 17 Rieglkar 17, 20 Tannegert 18 Manndltal 4, 16, 21, -spitz Ringmauer 9 Taubental 21 20 Römerzeit 5 Thaur 7, 16, 17, 20, 21 Marken s. Grenzen Roßfall 15, 17, 21 Tirol Grafen 9 Marktgemeinde 8, 16 Roßsprung 18 Titschenbrunnen 15 Maximilianstr. 10, 15 Rum, Rumer Bach u. Rumer Toniskar 21 Meilbrunnen, -stein 3, 4, Spitze 21 Triumphpforte 10 16, 17 Tuftbachl 9, 16, 17, 20 Mentlberg 13, 14, 15 Turnier, H ötting 15 Meranien, Herzoge 8 Saggen 8, 10, 14, 18 Tummelplatz 18 Milstein 13, 15 Sagkopf 17 Mittelgebirge 3, 23 Sam 14 Urgeschichte 5 Mühlau 19— 20; -Reißen 16; Sandbänke 3, 4 Urnengräber 5 -Klamm 21 Sankt Nikolaus 10 Urpfarren 7 Müllerkarjöchl 21 Schadelbauer Ehehaft 9, Museumstraße 10 Hungerburg 15 Veldidena 3, 13 Mutters 13, 15, 22 Scharnitz 4, 17, 21 Scheibenbichl 21 Vill 22, 23 Schererhof 21 Villa, Dorf 6, 15, 18, 22 Nachbaurschaft 6 Schieferalpen 3 Viller See, -Tal 13, 22 Natters 13, 14 Schoberwald 17 Vogelhütten 14, 18, 19, 22 Neuraut 14 Schotterbänke 3, 4 Volles 13 Neustadt 9 Schüler, W ilten 13 Völs 4, 14 Nordkette 3, 16, 21 Schupfen 15 Vororte 11 N ößltal 19 Schuttkegel 3, 4, 5 Vorstädte 9, 10 Nutzungsflächen 5, 11 — 12 Schweinsbrücke 21 Oblei 6, 15, 18, 20 Seegrubenspitze Wälder 4, 6, 12 Omeras, Amras 18 Seelsorgen s. Pfarren W alterhof 18 Ortslage 3 f. Seen 18, 22 Wasserwerk 4 Ortsnamen, Sprachwurzel Serlschrofen 22 Weiden 6, 9, 12 5, 7 Siedlungsgeschichte 3, 5, 6, Weiherburg, -bachl 9, 10, 17 Ostergassen 9 13, 15, 18, 20, 22 Widdersberg 17 Sieglanger 14 W ilten 13— 15, Stift 7, 8, 9, Panzing 18 Sill 3, 8, 9, 10, 13, 14, 19, 13 Parleiten 4 22 W iltner Gasse 10 Paschberg 7, 18, 19, 20, 22 Sillhöfe 13, 15, 18, 19 Patsch 7, 22; Patscherkofel 3 Sillkanal 10 Zentralalpen Pfaffenwarthof 13, 14, 19 Singelair 13 Zenzenhof 22 Pfarrgemeinden 7, 8, 10, 13, Sin well, Hungerburg 15 Ziegelei Mayr 20 17, 19, 22 Solstein 3, 4, 16, 17 Zirl 16